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Eine illuminierte Handschrift von Priester Wernhers Marienleben ehemals in der Krafft'schen Bibliothek in Ulm

Während Schelhorn unbrauchbar ist (auch weil er die wohl aus dem 12./13. Jahrhundert stammende Handschrift fehlerhaft ans Ende des 15. Jahrhunderts setzt)

http://books.google.de/books?id=UrkTAAAAQAAJ&hl=de&pg=PA110

gibt Häberlin 1737 Besseres (einschließlich 26 abgedruckten Versen):

http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/dms/werkansicht/?PPN=PPN667602488&PHYSID=PHYS_0045

Als Ausgabe von Priester Wernhers Marienleben benutzte ich

http://books.google.de/books?id=_FoGAQAAIAAJ

Nach den Provenienzangaben kann die Krafft’sche Handschrift, die – wenn ich mich nicht täusche – bislang unbemerkt blieb, mit den zwei einzigen bekannten vollständigen Handschriften in Krakau (ehemals Berlin mgo 109, illuminiert) und Wien Cod. 2742* (nicht illuminiert) nicht identisch sein. Ein flüchtiger Blick in die Lesarten zeigt, dass die Krafftsche Handschrift der Berliner nahestand, aber die Provenienzenfolge der Berliner Handschrift verhindert eine Gleichsetzung.

Eine sorgfältigere Untersuchung der Häberlin’schen Angaben zu dem verlorenen Textzeugen wäre wünschenswert.

Bilder aus der ehemals Berliner Hs.:

http://bn.org.pl/download/document/1245746242.pdf S. 84

https://www.archive.org/stream/despriesterswern00wernuoft#page/n5/mode/2up

Zur Provenienz Krafft siehe die Hinweise bei Seelbach:

http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2007/4872/pdf/045.pdf

http://www.onlinekatalog-stadtarchiv.ulm.de/EKrafftakten.pdf

Bernd Breitenbruch in: Schwabenspiegel […] 1000-1800, S. 397 (“364 Codices”) unter Hinweis auf Breitenbruch, Ulmer Privatbibliotheken, 1991, S. 20-27

?s=krafft+ulm

Zur Person
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=122371054

Nachtrag: Kurt Gärtner mailte mir freundlicherweise:

“Es handelt sich ganz sicher um die Berliner
Hs., jetzt Krakau, Bibl. Jagiello´nska, Berol. mgo 109 (s. den
Marburger Handschriftencensus). Die Hs. stammt wohl aus dem Besitz
von Raimund Krafft (+1729), beim Verkauf seiner Hss. (1739) ist sie
wohl an Heinrich Christian von Senckenberg (1704-1768) gegangen.

Die von Häberlin zitierten Verse auf der “pag. ultima” stimmen genau
mit den Versen auf dem letzten Bl. des Berol. mgo 91v, den ich
verglichen habe, überein, s. auch den Abdruck der Hs. in der Ausgabe
von Carl Wesle (Hg.), Priester Wernher, Maria. Bruchstücke und
Umarbeitungen. Zweite Auflage besorgt durch Hans Fromm (Altdeutsche
Textbibliothek 26), Tübingen 1969.

Wie im Abdruck der Verse von Häberlin bricht auch die Berliner Hs.
mitten im Vers ab.

Jetzt wissen wir etwas mehr über die Provenienz, aber um eine neue Handschrift handelt es sich ganz sicher nicht.”

Dann ist aber gängige Ansicht zur Provenienz der Berliner Handschrift nicht zutreffend:

“Nach diesen Aufzeichnungen war der Codex im 17. Jahrhundert Bestandteil der
Handschriftensammlung des Straßburger Juristen Johannes Schilter (1632-1705).
Diese Sammlung wurde von dem Juristen Reichshofrat Heinrich Christian von
Senkenberg (1704-1768) erworben, der in Verbindung mit dem Pfarrer und
Historiker Samuel Wilhelm Oetter (1720-1792) stand. Nach dem Tode Senkenbergs
gelangte die Handschrift in den Besitz Oetters, von dem sie dessen Sohn Friedrich
Wilhelm (1754-1824) übernahm. Im Anschluß daran tauchte der Codex in der
Bibliothek des Geheimen Staatsrats und Generalpostmeisters Karl Ferdinand
Friedrich von Nagler (1770-1846) auf, die im Jahre 1835 von der Preußischen
Staatsbibliothek in Berlin übernommen wurde”
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/CIMA/CIMA%2062.pdf

Wenn man an Schilter als Vorbesitzer festhält (wieso?), muss man Krafft vor Senckenberg einschieben.

Nachtrag 23. November 2014: Henkel, Nikolaus: Lesen in Bild und Text. Die ehem. Berliner Bilderhandschrift von Priester Wernhers ‚Maria‘ (2014), S. 24f.

“Auf ein bislang unbekanntes, aber bemerkenswertes Zeugnis zu einer Bilderhandschrift einer deutschsprachigen gereimten Mariendichtung hat kürzlich Klaus Graf aufmerksam gemacht.40”

Statt diesen Beitrag zu zitieren, der schon wenige Tage später obigen Nachtrag enthielt, verweist Henkel lediglich auf das Digitalisat des Krafft-Katalogs.

40 Verfügbar unter: http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/dms/werkansicht
?PPN=PPN667602488&PHYSID=PHYS_0005 (29. 6. 2013).

Das Zeugnis sei entgegen meiner Annahme identisch mit der Berliner Handschrift D. Das hatte ich nach Empfang der Mail von Herrn Gärtner aber auch gar nicht mehr bestritten. Immerhin liest man: “Grafs Entdeckung macht es aber notwendig,
die Provenienzgeschichte von Handschrift D neu zu schreiben.”

#forschung

Reformstreben im Kloster Blaubeuren

Klaus Schreiners maßgeblicher Aufsatz “Möchtum im Geist der Benediktregel” von 1986 ist online:

http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/b/b016737.pdf

Nachtrag: Ebenso wie eine ganze Reihe anderer Aufsätze Schreiners (s. OPAC der MGH-Bibliothek), darunter der bisher nur über DigiZeitschriften (lizenzpflichtig) zugängliche Aufsatz über Hildegardis Regina und Kloster Kempten:

http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/a/a149295.pdf

Johannes von Kastl: De fine religiosae perfectionis (früher: De adhaerendo Deo) deutsch

Raymund Krafft in Ulm besaß nach Häberlins Katalog von 1739 (S. 110f. Nr. 7) auch eine deutsche Übersetzung der seit dem 15. Jahrhundert Albertus Magnus zugeschriebenen Schrift “De adhaerendo deo”, die nunmehr als gesichertes Werk des Benediktiners Johannes von Kastl gilt und nach Sudbrack “De fine religiosae perfectionis” heißen soll.

http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00005BF300000000

Die nicht vor 1493 entstandene Handschrift enthielt an erster Stelle einen deutschen Bonaventura-Text, eine Anleitung für einen Franziskanerbruder zum geistlichen Leben. Ohne die Arbeiten von Ruh (²VL hilft nicht weiter) kann nur vage an die Regula novitiorum gedacht werden und selbst mit ihnen wäre eine eindeutige Identifizierung in Ermangelung eines Incipit womöglich unmöglich.

Der zweite Text war offenbar Thomas Fincks Übersetzung von Jakob von Paradies: De praeparatione ad sacramentum eucharistiae, die aus zwei Augsburger Handschriften bekannt ist:
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/4798/pdf/graf_thomas_finck.pdf

Fasbender hat (Studien und Mitteilungen OSB 1999, S. 161-166) die Übersetzung für Finck gesichert.

Zum Vergleich der Textanfang der Handschrift aus Kirchheim:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0148_a444_JPG.htm
http://www.handschriftencensus.de/6147

Den Schluss der Handschrift bildete der Pseudo-Albertus Magnus mit abschließendem Schreibervermerk “per fratrem Codal, Conventus Vlmensis Praedicatorem 1491”. Weyermann registrierte den Schreiber

http://books.google.de/books?id=SvJQAAAAcAAJ&pg=PA56

ebenso wie Krämer (Scriptores, ohne weitere Angaben).

Der eigenartige Name lässt an eine Fehllesung oder an eine Namensabkürzung – Co(nrad?) Dal- – denken, man müsste aber die Literatur zum Ulmer Dominikanerkloster sichten.

Zur Überlieferung der deutschen Übersetzungen von “De adhaerendo Deo” lassen einen sowohl das Verfasserlexikon als auch der Handschriftencensus im Stich. Es existiert(e?) eine unter Ruh angefertigte Zulassungsarbeit von Dieter Picker: Der Traktat „De fine religiosae perfectionis” („De adhaerendo Deo”). Verfasser, Überlieferung, Text. (Masch.) Würzburg 1965, und Picker wollte wohl auch eine Dissertation zu den Übersetzungen vorlegen:

https://www.google.de/search?f&tbm=bks&q=%22dieter+picker%22

[Zur Zulassungsarbeit teilte Dorothea Klein mit: “leider ist die Arbeit im Institut, wenn es sie dort jemals gegeben haben sollte, nicht auffindbar.”

6.5.2016 Die Arbeit ist online https://archive.org/details/PickerTraktat]

Welche beiden Handschriften Grabmann, Geistesleben I, 501 nannte, weiß ich nicht (auch die Erstauflage des VL II, 488 habe ich nicht greifbar). Im folgenden stelle ich zusammen, worauf ich (im Internet) stieß.

[Grabmann nennt Cgm 806, 5140 und Don. 356; diese 3 auch im Artikel zu Joh. von Kastl im VL 1. Aufl. II, 603; der Artikel Ulrich Horn VL 1. Aufl. II, 488 nennt neben der GNM-Hs. auch Don. 356 und den Hochfederdruck.]

Vermutlich steht die Krafftsche Übersetzung der in der ehemals Donaueschinger Handschrift der BLB Karlsruhe Cod. Donaueschingen 356, Bl. 51r-104r überlieferten nahe. Die Donaueschinger Handschrift enthält auch eine Bonaventura-Übersetzung des Ulmer Dominikaners Johannes Kornwachs 1493 (siehe Ruh im ²VL).

http://wiesel.wlb-stuttgart.de/referate/hschriften/barack/barack3.php3?browse=1&nummer=356
http://www.handschriftencensus.de/10585

Nach Ruh überliefert UB Augsburg III.2 oct. 35, Bl. 2r-43v aus Medingen (keine gedruckte Beschreibung [doch! Schromm, wie unten, S. 252], nicht im Hsc) die gleiche Übersetzung wie die Donaueschinger Handschrift, während er Thomas Fincks Übersetzung im Cgm 6940 als davon verschieden ansah (Bonaventura dt. 1956, S. 102):

http://books.google.de/books?id=EPtWAAAAIAAJ&q=%22verst%C3%A4nntnu%C3%9F+vnnd+begird++**%22

[9.2.2018 Bei der Erschließung der Donaueschinger Handschriften hat man sich in Karlsruhe entschlossen, gegen Ruh die Übersetzung in Cod. 356 gegen Ruh mit der von Finck zu identifizieren, wie das Digitalisat zeigt:

https://digital.blb-karlsruhe.de/blbhs/content/pageview/4457439

Anfang und Textende aus Cgm 6940 (Fincks Übersetzung)
http://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/700405460008.html]

Zum Cgm 6940
http://www.handschriftencensus.de/5858
http://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/700405460008.html

Karl Heinz Keller fand in Eichstätt, UB, st 760, Bl. 250v-259v (von 1507) eine zweite Überlieferung der Übersetzung Fincks:

http://www.handschriftencensus.de/19357
http://archiv.twoday.net/stories/14660552

Der zweite namentliche Übersetzer des Textes ist Ulrich Horn. Seine Übersetzung ist nur in GNM Nürnberg Hs. 18526, Bl. 2r-52v überliefert:

http://www.handschriftencensus.de/21112
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0058_b076_JPG.htm
[9.2.2018 Digitalisat http://dlib.gnm.de/item/Hs18526]

Ruhs Hinweis im ²VL 4, 141 (s.v. Horn, Ulrich) auf Cod. 482 der Langer’schen Bibliothek in Braunau geht wohl in die Irre. Möglicherweise handelt es sich bei der 1480/1510 datierten Handschrift (heute Prag, Nationalmuseum, Cod. XVII D 33, Bl. 259rb-275ra) um eine Druckabschrift, da der Text mit dem Nürnberger Hochfeder-Druck (1492) einer deutschen Übersetzung GW 584 übereinstimmt:

http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/ALBEMAG.htm#DeAdhaerendoDeo

Zur Prager Hs.:

http://www.handschriftencensus.de/5558
http://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/700289480011.html (ausführliche Angaben zu Textbeginn und Textschluss)

Schließlich sind noch zwei Münchner Handschriften zu nennen, die jeweils verschiedene Übersetzungen tradieren:

Cgm 806, Bl. 68r-74v unvollständig
http://www.handschriftencensus.de/10240
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0046_a386_JPG.htm
Digitalisat:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00035391/image_137
[9.2.2018 Anfang stimmt mit dem Hochfeder-Druck überein]

Cgm 5140, Bl. 234r-266r
http://www.handschriftencensus.de/10187
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0492_a488_JPG.htm

[Arnold Schromm, Die Bibliothek des ehemaligen Zisterzienserinnenkloster Kirchheim am Ries, 1998, S. 253 bietet zu der aus Kirchheim stammenden Hs. Cod. III.2.oct.36 (16. Jh.), Bl. 2r-69v ein Incipit, das darauf schließen lässt, dass hier die gleiche Übersetzung vorliegt wie in Cgm 5140: “Hie hebt sich an das puchlein dez grossen albertus vnd sagt von der ploßerung ganzen abgeschiedenheit aller zeitlicher dinger vnd vereynung mit got dem herrn. Ich gedenck mir entlich etwas zu schreiben als vil es muglichen ist in der Einwonung diß ellends vnd pilgramschaft von der ganczen abscheidung aller dinger”.]

#forschung