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Das Sammlungskonzept für Privatarchive im Schweizerischen Bundesarchiv

http://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc.do?ID=80000248

Aufsatz von 1999. Man beachte die Regelungen zum Urheberrecht und zur Erreichbarkeit der Zustimmungsberechtigten. Die aktuellen Deposital- und Schenkungsverträge des Bundesarchivs (rechts die Downloads):

http://www.bar.admin.ch/dienstleistungen/00898/index.html?lang=de

Empfehlungen der DBV-AG „Handschriften und Alte Drucke“ zu rechtlichen und praktischen Aspekten in der Benutzung von Nachlässen

http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsgruppen/AG_HAD/Empfehlung_Benutzung_von_Nachl%C3%A4ssen.pdf (2008)

Zitat: “Erwirbt eine Bibliothek einen neueren Nachlass, so geht dieser zwar in ihr Eigentum über, die Verwertungsrechte verbleiben aber bei den Erben des Nachlassers bzw. bei Dritten. Die Bibliothek ist folglich gut beraten, sich in einem Übereignungsvertrag mit dem bzw. den Rechteinhaber(n) Nutzungsrechte am Nachlass schriftlich einräumen zu lassen. Dazu können z.B. das Vervielfältigungs-, das Ausstellungs- und das Publikationsrecht gehören.”

Familienarchive und Nachlässe im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz

Das umfangreiche Inventar von 2008 ist auch online einsehbar als PDF:

http://www.gsta.spk-berlin.de/uploads/inventare/inventar_nachlaesse.pdf

Wenn man nach “benutzbar” im PDF sucht, sieht man sehr schön, wie das Archiv liebedienerisch den Interessen der Adeligen und Nachlassgeber entgegenkam.

Nachlass des Althistorikers Géza Alföldy an das Universitätsarchiv Heidelberg übertragen

http://www.uni-heidelberg.de/uniarchiv/bestaende/alfoeldy.html

Als ich das Universitätsarchiv Heidelberg leitete, gab es die klare Vorgabe, dass Gelehrtennachlässe grundsätzlich nur die Universitätsbibliothek bekam.

Paul Klimpel klärt über Folgen und Nebenwirkungen der CC-NC-Lizenz auf

Während Heater Morrison nicht müde wird, einen Kreuzzug gegen CC-BY zu führen

http://poeticeconomics.blogspot.ca/2012/05/are-strict-cc-by-publishers-shooting.html (sie bezieht sich auch auf meinen Beitrag im JLSC, siehe hier http://archiv.twoday.net/stories/97033564 )

hat Paul Klimpel in einer Borschüre mal zusammengestellt, was die nichtkommerzielle Lizenz bewirkt:

http://wikimedia.de/images/a/a2/IRights_CC-NC_Leitfaden_web.pdf

Wir haben hier ja die Argumente auch schon früher oft aufgelistet, wobei die Broschüre davon selbstverständlich keine Notiz nimmt.

http://archiv.twoday.net/stories/4931334

Google Books Settlement: Richter erlaubt Sammelklagen

Es sieht immer weniger nach einer Einigung (Settlement) aus. Richter Chin hat hat dem Antrag der Authors Guild und der American Society of Media Photographers Recht gegeben, die für Autoren, Fotografen und Illustratoren juristisch gegen Google vorgehen wollen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Buecherdigitalisierung-US-Richter-erlaubt-Sammelklagen-gegen-Google-1588790.html

BGH verneint Haftung für RSS-Feeds

http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Keine-Haftung-fuer-Inhalte-von-RSS-Feeds-1587512.html

Der Betreiber eines Informationsportals, das erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien in Form von RSS-Feeds anbietet, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Eine Verantwortung für diese Inhalte besteht nur dann, wenn er von einer darin enthaltenen Rechtsverletzung weiß. Wird der Betreiber dagegen auf eine Rechtsverletzung hingewiesen, so kann er verpflichtet sein, in Zukunft derartige Rechtsverstöße zu verhindern. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. März 2012, dessen Begründung jetzt veröffentlicht wurde.

Prüfbericht konstatiert Probleme mit dem Informationsfreiheitsgesetz

Es treten viele Probleme auf, wenn das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) praktisch umgesetzt und dem Bürger die Akteneinsicht gewährt werden soll. Heise online liegt ein Prüfbericht vor, den der Innenausschuss des Bundestags beim Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation Speyer bestellt hat. Daraus geht unter anderem hervor, dass sich die besagten Konflikte etwa aus Bestimmungen zu Antwortfristen, Kosten oder Ausnahmeregeln ergeben.

Bürger und Behörden seien nicht nah genug beieinander. Ein Informationsfreiheitsbeauftragter für jedes Amt, so der Vorschlag vom Speyer-Institut, könnte das IFG unter den Verwaltungsbeamten bekannter machen, diese beraten und den Erfahrungsaustausch in Ministerien sowie nachgeordneten Behörden beflügeln.

Zu schwach umgesetzt sei außerdem die Pflicht der Verwaltung, Informationen von sich aus verfügbar zu machen, etwa in Richtlinien zu „Open Government“ und „Open Data“. Vielen Konflikten könnte so vorgebeugt werden.

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5383

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pruefbericht-zeigt-Konflikte-ums-Informationsfreiheitsgesetz-auf-1587742.html

Eine Denkschrift zur Erhaltung des schriftlichen Kulturerbes in Berlin und Brandenburg

http://www.zlb.de/aktivitaeten/bestandserhalt/kbe/denkschrift_2010.pdf

“Erforderlich ist die Etablierung von festen Strukturen für den fachlichen Austausch und die
Erarbeitung von abgestimmten Prozessen zwischen den einzelnen Trägern. Für Berlin und Brandenburg
bedeutet dies, dass das „Kompetenzzentrum Bestandserhaltung“ in der Zentral- und Landesbibliothek Berlin
als Koordinierungsstelle für Bestandserhaltung in Berlin und Brandenburg dauerhaft eingerichtet werden
muss.”

Via
http://www.blha.de/FilePool/Newsletter_Archiv_4_2012_neu_1.pdf

Noch Plätze frei: Archivare aus China und deutschsprachigen Ländern: One step together!

Obwohl zum Schnäppchenpreis angeboten und mit Sicherheit eine spannende Begegnung mit dem chinesischen Archivwesen sind noch Plätze für die unter

http://archiv.twoday.net/stories/96990346

angekündigte Fortbildungsveranstaltung – auch ich werde dort anzutreffen sein – frei! Kurzentschlossene finden aktualisierte Informationen unter:

http://www.wirtschaftsarchive.de/archivwesen/aus-und-weiterbildung/75.-vdw-lehrgang