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Evangelische Kirche will bei Kirchenbüchern abzocken

In einem Schreiben des Ev. Oberkirchenrats Stuttgart wird den Pfarrämtern mitgeteilt, dass mit Unterstützung des Fraunhofer-Instituts Stuttgart sämtliche Kirchenbücher mit Daten bis 31. Dezember 1875 digitalisiert und kostenpflichtig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Nach der Mikroverfilmung der Bücher in den Jahren 1960-1964 folgt jetzt der nächste Schritt. Verbunden mit der Digitalisierung geht der Aufbau eines Kirchenbucharchivs einher. Über die Dauer und den voraussichtlichen Abschluss der Arbeiten werden keine Angaben gemacht.
(Thomas Adam)

http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2012/05#Evangelische_Kirchenb.C3.BCcher

Siehe etwa
http://archiv.twoday.net/stories/3776363 (mit gut 20.000 Zugriffen derzeit #13 der Liste der “Meistgelesenen Beiträge” von Archivalia)

Crowdsourcing-Rekord

Rekord bei der Indexerstellung
Am 2. April hat das amerikanische Nationalarchiv (NARA) nach Ablauf der Sperrfrist von 72 Jahren die US-Volkszählungsdaten von 1940 freigegeben. Diese haben vor allem bei Familienforschern ein riesiges Interesse geweckt. 1940 lebten 132 Millionen Menschen in den 48 US-Staaten des Kontinents. 10 Millionen davon leben heute noch. Die Scans der Originaldokumente sind kostenlos bei verschiedenen Anbietern online einsehbar. In einem Gemeinschaftsprojekt der Firmen http://Archives.com, http://FindMyPast.com, National Archives, und http://FamilySearch.org haben über 85.000 Freiwillige in den ersten Wochen bereits ein Viertel der Volkszählungsdaten indiziert. Bis Ende April waren die Indizes für Nevada, Delaware und District of Columbia nach Namen kostenlos durchsuchbar, sowohl bei http://FamilySearch.org als auch bei http://Ancestry.com (nach kostenloser Registrierung). In zahlreichen weiteren Staaten sind schon alle Namen indiziert, aber bisher sind nur die Scans zu sehen.

http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2012/05#Rekord_bei_der_Indexerstellung

Hamburger Typar gerettet!

Andrea Rönz wies auf FB auf den Artikel in der WELT hin:

http://www.welt.de/regionales/hamburg/article106260478/Stifter-retten-Stadtsiegel-vor-der-Versteigerung.html

Das berühmte Hamburger Stadtsiegel aus dem Jahr 1300, das am 12. Mai im Kölner Kunsthaus Lempertz versteigert werden sollte, kommt nicht unter den Hammer und wird in die Hansestadt zurückkehren. Das steht fest und wurde gestern von der Handelskammer offiziell bestätigt.

Die in der Hansestadt ansässige Hubertus Wald Stiftung und Persönlichkeiten der Hamburger Wirtschaft hatten sich spontan bereit erklärt, die für einen Erwerb erforderlichen 450.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Sie reagierten damit auf den Bericht der „Welt“ vom 27. April über den drohenden Verlust dieses kulturhistorischen Juwels für die Stadt. […] Gemeinschaftliche Erwerber werden der Förderverein Hamburger Wirtschaftsgeschichte e. V. und die Hubertus Wald Stiftung sein.

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/97013438

Großes Theater in der Mailingliste HEXENFORSCHUNG aufgrund eines Archivalia-Kommentars

Zum Kommentar zu http://archiv.twoday.net/stories/97013509 gab es Resonanz in der Mailingliste Hexenforschung, weil Gerd Schwerhoff und Katrin Möller offenkundig meinen, es sei Majestätsbeleidigung, wenn sich der Administrator der Mailingliste in Archivalia mit Schwerhoff anlegt:

http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A1=ind1205&L=hexenforschung

Ich kann nach wie vor in meinem Kommentar keinen unredlichen persönlichen Angriff erkennen.

Lost Papers of Vatican

http://chiesa.espresso.repubblica.it/articolo/1350239?eng=y

So then, it may seem incredible, but “there is a whole series of papers and documents that are as yet unexplored, and have tremendous value for understanding both the spirit of the Council and the correct hermeneutic of the documents.”

This is what an archivist of the Secret Vatican Archive wrote at the conclusion of an astonishing account published in “L’Osservatore Romano” of May 1, 2012.

The archivist, Piero Doria, has worked and is working precisely on the compilation and reorganization – so that it may be made available to scholars – of an enormous body of documentation of the conciliar proceedings that over time had fallen prey to neglect, or had even been partly misplaced.

For example, it has been discovered that among the papers that have gone missing is “the register of protocol of the theological commission and of the commission ‘De doctrina fidei et morum,'” two conciliar commissions of capital importance.

The Osservatore article by archivist Doria (Italian):

http://chiesa.espresso.repubblica.it/articolo/1350238

Staatsanwaltschaft Hannover zur Beantwortung der Grünen Anfrage durch die Landesregierung in Hannover

Ich erstattete Anzeige, um zu sehen, wie die Staatskanzlei über die Staatsanwaltschaft argumentieren lassen würde.

Am 2 Mai 2012 schrieb die Staatsanwaltschaft Hannover:
“Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten von Mitgliedern der Niedersächsischen Landesregierung, durch die die Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Ursula Helmhold und Helge Limburg beantwortet wurde, habe ich weder Ihren Ausführungen noch der Antwort der Landesregierung entnehmen können.

Der Tatbestand der Urkundenunterdrückung ist bereits deshalb nicht erfüllt, weil bereits aus Ihrem eigenen Vortrag nicht erkennbar ist, dass der Landesregierung ein Dokument vorliegt, welches sie einem Gericht nicht abliefert, obwohl sie hierzu verpflichtet wäre. Bei den von Ihnen benannten Unterlagen, hinsichtlich derer Sie bereits einen Rechtsstreit mit dem Land Niedersachsen bzw. dem Nds. Hauptstaatsarchiv geführt haben, handelt es sich ausweislich des Urteils des OVG Lüneburg vom 17.9.02 nach Paragraf 1 Absatz 4 NArchG um privates Schriftgut. Eine-bislang nur von Ihnen behauptete- Ablieferungspflicht läge insoweit nicht beim Land Niedersachsen oder seinen Institutionen. Ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass überhaupt ein Dokument vorliegt, hinsichtlich dessen eine Ablieferungspflicht besteht, kann ich Ihren Angaben ebenfalls nicht entnehmen.

Der Tatbestand einer uneidlichen Falschaussage ist bereits deshalb nicht erfüllt, weil das Plenum des Landtags keine zuständige Stelle zur Abnahme einer eidlichen Vernehmung ist und die Landesregierung und ihre Mitglieder dort auch nicht als Zeugen oder Sachverständige aussagen. im übrigen liegen keine falschen Angaben vor.”

Auf Nachfrage erklärte die Staatsanwältin: “Die vom Land Niedersachsen verwahrten Findbücher wurden von mir nicht eingesehen”.

http://www.vierprinzen.com/2012/03/das-parallele-unrechtssystem.html

Schavan muss weg!

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/update-schavan-bediente-sich-auch-bei-luhmann-und-kant

Plagiatjäger Stefan Weber zitiert zuerst die Wikipedia

“Als „Täuschung über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung“ bewertete der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg mit Beschluss vom 13. Oktober 2008 (Aktenzeichen: 9 S 494/08)[35] „die nicht gekennzeichnete Übernahme kompletter Passagen aus dem Werk eines anderen Autors in einer Dissertation“, sofern sie „planmäßig und nicht nur vereinzelt“ erfolge. Eine solche planmäßige Übernahme fremden Gedankenguts ergebe sich bereits daraus, „dass sich die Plagiate an mehreren Stellen der Dissertation auffinden lassen und verschiedene Fremdautoren betreffen.“[35] Kleine Änderungen an nicht-gekennzeichneten übernommenen Passagen bewertete das Gericht nicht als Beleg für versuchte Eigenständigkeit des Formulierens, sondern als Beleg für „die gezielte Verschleierungsabsicht des Klägers.“ Dies könne die Hochschule „zur Entziehung des verliehenen Doktorgrades berechtigen“. Ausdrücklich hob der VGH in einem Leitsatz hervor: „Auf den Umfang der abgeschriebenen Stellen sowie auf die Frage, ob die Arbeit auch ohne das Plagiat noch als selbständige wissenschaftliche Arbeit hätte angesehen werden können, kommt es grundsätzlich nicht an.“[35]

Und schlussfolgert dann zu Recht:

Ist das nicht wie geschrieben für den Fall Schavan? Wenn ich das richtig interpretiere, muss doch Frau Schavan der Doktortitel entzogen werden, oder? Es finden sich in ihrer Arbeit doch Plagiate (die ja niemand in Abrede stellt) verschiedener Autoren an mehreren Stellen, siehe etwa die Übernahmen von Stadter oder die berüchtigte Übernahme auf S. 322.”

Weitere Beiträge:
http://plagiatsgutachten.de/blog.php

http://www.spiegel.de/thema/wissenschaftsbetrug

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/plagiat-verdacht-gegen-schavan-schavanplag-autor-im-interview-a-831459.html

SZ-Gegenüberstellung
http://gfx.sueddeutsche.com/karriere/schavan

“In der Südwest-CDU brodelt es”, sagte der Landeschef der Jungen Union, Nikolas Löbel, der Nachrichtenagentur dpa am Sonntag. Das Mitglied im CDU-Landesvorstand erinnerte daran, dass Schavan dem damaligen Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg (CSU) mit ihrer Kritik an den Plagiaten in dessen Dissertation den “Todeskuss” gegeben habe. Wer die Maßstäbe so hoch ansetze, “bei dem muss schon jede Fußnote in einer Dissertation stimmen. Auch ein bisschen schummeln geht da nicht”.

Löbel steht mit seiner Kritik in der Führung nicht alleine: “Bei einer Wissenschaftsministerin muss die Weste nicht nur weiß, sondern blütenweiß sein”, sagte ein anderes Mitglied der CDU-Führung. Für Schavan, die für den Wahlkreis Ulm im Bundestag sitzt, ist die Debatte auch insofern brisant, als demnächst die Nominierung für die Kandidatur zur Bundestagswahl im kommenden Jahr ansteht.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schavan-in-Suedwest-CDU-unter-Druck-1568935.html

Der Münchner Rechtswissenschaftler Volker Rieble geht davon aus, dass Schavan ihren Titel abgeben muss. Es hätten “schon Leute für weniger ihren Doktortitel verloren”, sagte er der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”. Der Berliner Jura-Professor Gerhard Dannemann warf Schavan im Magazin “Focus” “gravierendes wissenschaftliches Fehlverhalten” vor.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/Bildungsministerin-Schavan-schweigt-zu-ihrer-Doktorarbeit-article756099.html
http://www.focus.de/politik/deutschland/dissertation-von-bildungsministerin-schavan-plagiatsexperte-spricht-von-taeuschungabsicht_aid_747783.html

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/97010365

Schultrojaner passé?

Einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus nach haben sich Vertreter der Bundesländer und der Schulbuchverlage darauf verständigt, auf den Einsatz der im “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” vereinbarten Software zum Durchsuchen von Schulrechnern nach Arbeitsblättern und anderen Materialien mit Zitaten aus Schulbüchern zu verzichten.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/151936

Siehe hier:

?s=schultrojaner

TU München bestellt Elsevier-Zeitschriften ab

Lambert Heller in INETBIB:

“Elsevier-Zeitschriften, 2.5.2012

Aufgrund unzumutbarer Kosten und Bezugsbedingungen hat das Direktorium des Zentrums Mathematik beschlossen, alle abonnierten Elsevier-Zeitschriften ab 2013 abzubestellen.
Because of unsustainable subscription prices and conditions, the board of directors of the mathematics department has voted to cancel all of its subscriptions to Elsevier journals by 2013.”
( http://www.ma.tum.de/Mathematik/BibliothekElsevier )
Entdeckt durch einen Tweet von Heinz Pampel.
Kommentar von Tim Gowers: http://gowers.wordpress.com/2012/05/04/the-mathematics-department-at-tu-munich-cancels-its-subscriptions-to-elsevier-journals
Einige weitere erste Kommentare bei Google+: https://plus.google.com/app/plus/mp/908/#~loop:view=activity&aid=z12icnsjityki3j5a04chvywcofjhhzhwbk
https://plus.google.com/117663015413546257905/posts

Vom Elend der deutschen Informationswissenschaft

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date1.html

Unter dem Betreff “Hallo? Jemand zu Hause?” diskutiert man in INETBIB die Entscheidung, “IWP” nicht Open Access bereitzustellen.

Lambert Heller zählte viele überzeugende Argumente für Open Access auf:

es geht nicht nur darum, in der “Nähe” eines physischen Exemplars
eines Journals zu sein. Ein paar Beispiele.

a) Sie wollen herausfinden, wie oft in Artikeln der zehn
bibliothekarischen Top-Journals nach Grazia Colonia in den letzten
zehn Jahren der Begriff “Open Access” verwendet wurde, und wie oft die
Begriffe “Bibliometrie” oder “Szientometrie”, “Benutzerforschung”,
“Digitalisierung” und “verwaiste Werke” verwendet worden sind, jeweils
in Korrelation mit “Open Access”, und das alles im zeitlichen Verlauf.

b) Sie wollen einfach mal sehen, welche Artikel auf IWP, BFuP und ZfBB
in den letzten zwölf Monaten am häufigsten gelesen worden sind.

c) Sie wollen einen längeren Absatz aus einem zwei Monate alten
IWP-Artikel in einem Blogposting wiedergeben, weil darin ein
Sachverhalt, den sie in einem öffentlichen Workshop behandeln, sehr
gut erklärt wird. D.h., sie machen selbstverständlich eine
Quellenangabe, aber lassen die Passage unkommentiert für sich sprechen
(also kein Zitat im Sinne der Rechtssprechung), und sie wenden sich an
ein prinzipiell unbeschränktes Publikum (also kein Fall für
Schrankenregelung im Urheberrecht).

d) Sie finden ein veröffentlichtes Thesenpapier eines Kollegen und
schlagen ihm vor, das Thesenpapier in einer geringfügig überarbeiteten
Fassung (eine These umgeschrieben, eine weitere hinzugefügt), online
erneut zu veröffentlichen.

e) Sie haben vor kurzem ihr Studium abgeschlossen, arbeiten nun für
ein Unternehmen und müssen bis morgen einen Förderantrag zuende
geschrieben haben. Sie erinnern sich an einen Aufsatz in einem
Online-Journal aus Ihrer Studienzeit, der wichtige Informationen über
das Thema enthält. Ihre Unibibliothek hat das Journal nicht in
gedruckter Form, vielleicht gibt es das Journal nicht mal gedruckt.
Ihr Benutzerkonto ist herabgestuft von “Mitglied der Bibliothek” auf
“Lokalbenutzer”.

f) Sie führen eine angeregte Diskussion in einem offenen Online-Forum
(z.B. einer Mailingliste wie Inetbib). Gerade eben erst ist in einem
Online-Journal ein Artikel erschienen, der ihr Argument wunderbar mit
aktuellen Zahlen aus einer empirischen Untersuchung unterstützt. Sie
möchten auf den Artikel verlinken, damit alle Diskussionsteilnehmer
(worunter mehrere keine Mitgliedschaft in einer Hochschule mit gut
ausgestatteter Bibliothek haben) sich rasch ein Bild von diesen Zahlen
machen, und die Diskussion vielleicht sogar noch am gleichen Abend
fortsetzen können.

Diese Liste ließe sich fortsetzen. Übrigens ist keines der genannten
Beispiele “erfunden”, in Sinne von: Das alles ist mir so oder ähnlich
selbst passiert, oder ich habe als Bibliothekar erlebt, wie es meinen
BenutzerInnen passiert ist.

Es ist ganz einfach: Bei jedem der oben skizzierten Nutzungs-Szenarien sind sie ohne Open Access (oder bewußt in Kauf genommene Urheberrechtsverletzungen) aufgeschmissen.

Zu jedem dieser Szenarien könnten Sie nun sagen: So etwas passiert mir nicht, oder nur in seltenen Ausnahmefällen.

Nur wenn Sie Wissenschaftler in einer ganz bestimmten Disziplin sind, dann gilt dieser relativierende Einwand allerdings nie. Nämlich für die Informationswissenschaft.

InformationswissenschaftlerInnen, wenn dieser Begriff überhaupt noch eine Bedeutung haben soll, müßten Experten dafür sein, wie (unter anderem) Wissenschaftler mit Informationen umgehen. Sie müßten eine feine Nase dafür haben, wie genau im Laufe weniger Jahre neue Werkzeuge und Srategien des Arbeitens mit Informationen entstanden sind. (Stichwort “Internet”.) Sie müßten ein Gespür dafür haben, daß wir erst am Anfang einer umfassenden Medienrevolution stehen. Sie müßten die Neugier und den Mut haben, neue Wege zu beschreiten, Dinge auszuprobieren, um auf Grundlage dieser Erfahrungen Dritten ebensolche Wege aufzeigen zu können.

Momentan merke ich von alledem wenig in DE, von positiven Ausnahmen wie http://www.dgd.de/CfP2012DGI-Konferenz.aspx einmal abgesehen. Was “Open Science” ist, also ein Konzept des netzoffenen wissenschaftlichen Arbeitens, das sogar noch über bloßen “Open Access” für Endergebnisse hinausgeht, läßt sich Zeit Online von einem Mathematiker (!), Christian Spannagel, erklären
( http://www.zeit.de/wissen/2012-05/open-science – übrigens
lesenswert).

Dieser Dornröschenschlaf der Informationswissenschaft in DE ist direkt ablesbar an der Selbstverständlichkeit, mit der unterstellt wird, dasRenommee des Journals der eigenen Disziplin bemesse sich am Markennamen des Verlags. Dazu hat Herr Hilf schon das nötige gesagt.

Viele Grüße,
Lambert Heller

Ergänzend:

– Open Access foerdert interdisziplinaeres Arbeiten, da die
erhoehte Sichtbarkeit und der bequeme Zugang es auch
Fachfremden ermoeglicht, die in OA-Zeitschriften
niedergelegten Erkenntnisse zu rezipieren.

– Open Access ermoeglicht sprachenuebergreifendes Arbeiten.
So sind deutschsprachige Organe ausserhalb des deutschen
Sprachraums oft nur muehsam zu beschaffen.

– Open Access betrifft meistens nicht das “Ob”, sondern das
“Wie” des Informationszugangs. So gut wie jede
wissenschaftliche Publikation laesst sich mit
entsprechendem Zeit- oder Geldaufwand besorgen. Aber
welcher Aufwand ist “zumutbar”? Die entsprechenden
materiellen und immateriellen Recherchekosten koennen bei
OA-Publikationen vernachlaessigt werden.

Gotisches Typar des IV. Hamburgischen Staatssiegels wieder im Handel

http://www.lempertz.com/125+M527f8f954dc.html

“Gotisches Typar des IV. Hamburgischen Staatssiegels
Bronze, gegossen und graviert, die Vorderseite feuervergoldet.
Hamburg, um 1300. Durchmesser 8,9 cm.
Lot 1365 / Schätzpreis € 450 000 – 550 000

Provenienz
Ab etwa 1300 im Rat (Senatus) der Freien Hansestadt Hamburg (die älteste Urkunde, auf der sich ein Abdruck des vorliegenden Typars findet, stammt vom Weihnachtstag des Jahres 1304 und regelt die Sicherung der Landstraße zwischen Hamburg und Lübeck. Sie wird heute im Archiv der Hansestadt Lübeck verwahrt). – 1810/1811 Außerdienststellung des Siegels und Archivierung in der Kämmerei und im Stadt- und späteren Staatsarchiv. – 1945 Verlust nach der Auslagerung in einem stillgelegten Salzbergwerk in Grasleben. – 1986 öffentliche Versteigerung in Niedersachsen, durch höchstrichterlichen Beschluss bestätigt. Seitdem im Kölner Kunsthandel und späterem Privatbesitz.

National wertvolles Kulturgut der Bundesrepublik Deutschland.

Flache Siegelplatte, recto mit einer fein geschnittenen Darstellung des Hamburger Staatswappens mit spiegelbildlicher Umschrift: “+SIGILLVM + BVRGENSIVM * DE * HAMMEN.BVRCH”. Verso eine keilförmige Handhabe mit kleiner Öse. Durchmesser 8,9 cm.
In ledergefüttertem Samtbeutel wohl des 18. Jahrhunderts, auf der Vorderseite das Hamburger Wappen in Flachstickerei zwischen gekreuzten Palmzweigen.

Das Typar des IV. Hamburgischen Staatssiegels war für ein halbes Jahrtausend – vom frühen 14. Jahrhundert bis zum frühen 19. Jahrhundert – sichtbares Symbol der Unabhängigkeit der selbstbestimmten Freien und Hansestadt Hamburg. Dies Zeichen städtischen Selbstbewusstseins kehrte 1945 nach seiner Auslagerung nicht nach Hamburg zurück und wurde 1986 in einer Auktion von den heutigen Besitzern öffentlich ersteigert. Die Unterschutzstellung als nationales Kulturgut bedeutet, dass dieses historische und kunsthistorische Juwel die Bundesrepublik Deutschland nicht verlassen darf. ”

Für die Beschreibung zeichnet der ehemalige Direktor des Kölnischen Stadtmuseums Werner Schäfke verantwortlich. Wer sich dafür hergibt, eine im höchsten Maße illegitime, wenngleich legale Autkion zu unterstützen, verdient nichts weiter als Schimpf und Schande. Pfui Schäfke!

Unterschlagen wird natürlich, dass es es ein Buch über das Typar und den ganzen Fall gibt:

Titel:
Stationen eines Stempels : historische und archivarische Anmerkungen anläßlich des juristischen Streites um das IV. Hamburgische Staatssiegel
Verfasser:
Eckardt, Hans Wilhelm
Ort/Jahr:
Hamburg : Verl. Verein für Hamburgische Geschichte, 1995
Umfang:
75 S. : Ill. ; 21 cm
Schriftenreihe:
Vorträge und Aufsätze / Verein für Hamburgische Geschichte ; 31

Online ist:
Manssen, Gerrit (1992) Der Hamburger Stadtsiegelfall – VG Köln, NJW 1991, 2584. Juristische Schulung: JuS 23, S. 745-748.
http://epub.uni-regensburg.de/9331

Nach dem hamburgischen Denkmalschutzgesetz könnte das Typar auch als bewegliches Denkmal geschützt werden. Eine Enteignung ist aber nicht möglich.

Das völlig verfehlte BGH-Urteil:

http://web.archive.org/web/20080108010311/http://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/isle/sr/urteile/urteil3.htm

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/4889840
http://archiv.twoday.net/stories/4579703

Update: Das Typar ist für Hamburg gerettet
http://archiv.twoday.net/stories/97014397

Nehmt dem Auswärtigen Amt endlich sein illegales Behördenarchiv weg!

Ergänzend zu: http://archiv.twoday.net/stories/97013380

Vernichtete Akten, verschwundene Dokumente und zuletzt ein Persilschein für die Erschwerung des Zugangs zu Unterlagen: Wie das Politische Archiv des Auswärtigen Amts Forschungsarbeit behindert.
Von ECKART CONZE, NORBERT FREY, PETER HAYES UND MOSHE ZIMMERMANN

http://www.faz.net/aktuell/das-archiv-des-auswaertigen-amtes-panzerschrank-der-schande-11740633.html

Unglaublich: “die Protokolle der Direktorenrunden wurden, wie die Historikerkommission 2008 erfuhr, vermutlich beim Umzug des Auswärtigen Amtes von Bonn nach Berlin vernichtet.”

Wieso zeigt niemand diese Straftäter an? Für mich sind das Verbrecher.

?s=verwahrungsbruch

Das Auswärtige Amt vertuscht und beschönigt seine Versäumnisse:

“Und obwohl die von der Unabhängigen Historikerkommission geäußerte Kritik zweifellos der Grund für den Begutachtungsauftrag war, hielten es die angehenden Archivarinnen oder ihre Betreuerin, eine Professorin für Archivwissenschaft, nicht für nötig, die Kommission nach ihren Erfahrungen mit dem Politischen Archiv zu befragen, um diese womöglich in die Konzeption der Umfrage einfließen zu lassen.”

Massiv angegriffen wird insbesondere Ludwig Biewer, seit 2003 Leiter des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts.

“In anderen Fällen zeigte sich, dass Archivare des AA belastende NS-Dokumente aus Drittarchiven, die in die Amtsunterlagen eingegangen waren, aus den Akten entfernt und vernichtet hatten. Das sei, so hieß es später, gängige Praxis. Für die Frage, welche Informationen man im Auswärtigen Amt über die NS-Belastung einzelner Diplomaten zu welchem Zeitpunkt hatte, ist diese Praxis indes hochproblematisch. Ob sie „hohen archivarischen Standards“ genügt, wie sie jetzt das Potsdamer Gutachten dem Politischen Archiv attestiert, mag man bezweifeln.”

Man mag es nicht nur bezweifeln, es ist eindeutig Manipulation der Akten.

“Archive sind geschichtspolitische Akteure. Das in Archiven gespeicherte Wissen gibt denen, die über sie bestimmen, Macht. Für diese Erkenntnis muss man nicht Foucault gelesen haben. Macht aber bedarf der Kontrolle, die es offensichtlich im Hinblick auf das Politische Archiv des Auswärtigen Amts über Jahrzehnte – auch als Ergebnis seines Sonderstatus außerhalb der Strukturen des Bundesarchivs – nicht in ausreichendem Maße gegeben hat.

Das Politische Archiv hat kritische Forschung über die NS-Vergangenheit des Amtes und den Umgang mit dieser Vergangenheit nach 1945 behindert, und die Archivleitung hat dies im Zusammenhang mit der Arbeit der Unabhängigen Historikerkommission noch einmal versucht. Das Potsdamer Gutachten sollte vor diesem Hintergrund entlastend wirken, kritische Stimmen und belastende Informationen waren deshalb nicht gefragt.

Der Begutachtungsauftrag, den das Politische Archiv erteilte und mit dem sich seine Leitung und ihre publizistischen Hilfstruppen jetzt brüsten, steht so betrachtet in der Tradition jener „Persilscheine“ aus der Zeit nach 1945, die sich in den dort verwahrten Akten so zahlreich finden – und an deren geschichts- und vergangenheitspolitischer Instrumentalisierung die Archivleitung über Jahrzehnte hinweg tatkräftig beteiligt war.”

Man kann sich für die “archivwissenschaftliche” Lehre in Potsdam nur schämen.

Und sollte seine Solidarität angeblichen “Kollegen” im AA oder BND oder sonstwo entziehen, die rechtswidrig und gegen archivische Standards Unterlagen vernichten oder manipulieren und Benutzer kujonieren.

Update:
http://schmalenstroer.net/blog/2012/05/die-debatte-um-das-archiv-des-auswrtigen-amtes-geht-weiter

http://iw.fh-potsdam.de/pol_archiv.html

Characterization of the Freesound Online Community

“Freesound is a collaborative database of Creative Commons Licensed sounds. Browse, download and share sounds.”

http://www.freesound.org

Characterization of the Freesound Online Community
Conference Paper
by Font, F., Roma G., Herrera P., & Serra X.
http://mtg.upf.edu/node/2479

Abstract:
“There are many online communities with member generated and openly available multimedia content. Their success depends on having active contributing users and on producing useful content. With this criterion, the community of sound practitioners that has emerged in Freesound is a successful case of interest to be studied. But to understand it and support it further we need an appropriate analysis methodology. In this paper we propose some qualitative and quantitative approaches for its characterization, focusing on the analysis of organizational structure, shared goals, user interactions and vocabulary sharing. We think that the proposed approach can be applied to other online communities with similar characteristics.”

via http://blog.freesound.org/?p=234

Was für ein Unsinn: ArtWiki

http://blog.arthistoricum.net/artwiki-ein-neues-rechercheportal-im-netz

“Grundsätzlich gilt bei ArtWiki: Allein die Künstler entscheiden, was über sie zu lesen ist. Zwar verweist schon die Bezeichnung ArtWiki auf die große Online-Enzyklopädie Wikipedia als Vorbild – im Gegensatz dazu ist es aber gerade nicht jedem erlaubt, eine Bearbeitung der Künstlerprofile vorzunehmen. So sind es beispielsweise auch einzig die Künstler, die die Schlagworte vorgeben.”

http://artwiki.org/ArtWiki

Na dann warten wir mal auf PolitikWiki: Die Politiker entscheiden selbst, was man über sie lesen darf.

Birmingham Medical Institute verscherbelt seinen Altbestand

The Birmingham Medical Institute is to auction its 5,000-book library, containing many rare medical volumes, in a bid to raise £500,000. The institute, which was founded in 1875, said it faced increasing rent costs and falling income. Some of the books date to 1500 and the collection includes the first book on anatomy in English. Prof Keith Shinton, the institute’s president, said: “It’s a sad day for all the medical people in Birmingham.”

http://www.bbc.co.uk/news/uk-england-birmingham-17733768

Mit dem Ergebnis der beiden Skandal-Auktionen, die jeglichen Sinn für ein gewachsenes Ensemble vermissen lassen, ist der Eigentümer zufrieden:

http://www.birminghampost.net/news/2012/04/21/birmingham-medical-institute-raises-400k-by-selling-off-historic-books-65233-30808608

Lässt Büdinger Fürst Archiv verkommen?

Neulich berichteten wir wieder über die unendliche Geschichte des skandalösen Umgangs mit Kulturgut durch die Ysenburger.

http://archiv.twoday.net/stories/96989939

Nun hat sich die Evangelische Kirche entschlossen, gegen den Fürsten vorzugehen:

http://www.wetterauer-zeitung.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Buedingen/Artikel,-Kirche-geht-gegen-Fuerst-zu-Ysenburg-vor-_arid,337123_regid,3_puid,1_pageid,91.html

Der Adlige soll die Stiftung mit dubiosen Geschäften zur Begleichung von Familienschulden missbraucht haben: Er verkaufte mehrere Immobilien und Liegenschaften an die Stiftung, der er selber vorstand. Als Privatmann Fürst zu Ysenburg hat er also Geschäfte mit dem Stiftungsvorsitzenden Fürst zu Ysenburg gemacht. »Außerdem soll er sich selber Darlehen gegeben haben«, fügt Schmidt an.

In den vergangenen Jahren habe die EKHN über eine Million Euro in die Sanierung der beiden Büdinger Kirchen gesteckt. »Die Stiftung hat gerade mal zwei Prozent beigesteuert«, beklagt sich Schmidt. Laut Satzung ist die Stiftung Eigentümer der Marien- und der Remigiuskirche, der beiden Pfarrhäuser und des Friedhofs. Zweck der Stiftung ist laut Satzung die »Erhaltung, Unterhaltung und Ermöglichung der Nutzung dieser Grundstücke und Naturdenkmäler.«

Die Kritik der Kirche richtet sich jedoch nicht nur gegen das Fürstenhaus – auch beim Land Hessen habe es Versäumnisse gegeben: Seit über zwei Jahren warne man das Regierungspräsidium vor den Machenschaften des Fürsten. »Die Verantwortlichen sehen aber wohl keinen Anlass zum Handeln«, sagt Schmidt. Stattdessen habe das RP Anfang des Jahres eine Satzung der Stiftung genehmigt, die dem Fürsten praktisch die Verfügung über das Stiftungskapital einräume. Die neue Satzung ermögliche es ihm zudem, die 750 Jahre alte Stiftung aufzulösen. Kirchen, Pfarrhäuser und Friedhof gingen dann an die EKHN, »das sonstige Vermögen fällt an den dann lebenden Chef des Fürstlichen Hauses zu Ysenburg und Büdingen«, heiße es in der Satzung – also auch jene Grundstücke, die er der Stiftung verkauft habe.

Die Versäumnisse nimmt die Kirche zum Anlass, eine Amtshaftungsklage gegen das Land Hessen zu prüfen.

Heimatforscher Christian Vogel ( Vorsitzender der Vereinigung für Heimatforschung in Vogelsberg, Wetterau und Kinzigtal) macht sich Sorgen um eines der fürstlichen Archive.

Herr Vogel, Sie setzen sich für die Sicherung des Ysenburger Archivgutes in Büdingen ein. Welche Bedeutung haben diese Archive?

In Büdingen gibt es mindestens zwei Ysenburger Archive. Da gibt es einmal das „Brauhaus“ gleich beim Schloss, dort liegen vor allem die Urkunden aus dem Mittelalter und die Akten der Neuzeit bis zum 17. Jahrhundert. Diese Archivalien waren gemeinsames Eigentum der drei Linien Büdingen, Wächtersbach und Meerholz, in die sich Ende des 17. Jahrhunderts das Haus Ysenburg aufgespalten hatte und die seit 1941 wieder in Büdingen vereint sind. Bei der Auflösung der Fideikommisse wurden 1931 diese gemeinschaftlichen Archivalien auf eine Stiftung übertragen.

Der Fideikommiss war ein Jahrhundertealtes Erbrecht, um das Familienvermögen adliger Familien zu sichern. 1938 wurde der Fideikommiss aufgehoben. An Oberlandesgerichten wurden Senate eingesetzt, um künstlerisch, wissenschaftlich und geschichtlich wertvolles Gut zu sichern. Die Rechtsvorschriften gelten bis heute.

Ist das die Stiftung, die die kirchlichen Güter in Büdingen verwaltet und bei der jetzt die Staatsanwaltschaft wegen Verdachtes der Untreue ermittelt?

Nein, es handelt sich um eine andere Stiftung, die „Versorgungsstiftung Ysenburg und Büdingen“, deren Vorsitzender wohl immer noch ebenfalls Wolfgang Ernst zu Ysenburg ist. Neben dem Archiv im „Brauhaus“ gibt es aber noch ein zweites Ysenburger Archiv im „Bandhaus“ in etwas größerer Entfernung vom Schloss. Dort lagern die Akten der Rentkammerarchive von Wächtersbach, Meerholz und teilweise auch von Büdingen. Um diese Akten geht es zurzeit vordringlich.

Und alle diese Archive gehören der Familie Ysenburg?

Otto Friedrich Fürst zu Ysenburg hat mit dem gesamten Ysenburger Vermögen 1941 auch die drei Rentkammerarchive geerbt und die Schriften und Akten in Büdingen vereinigt.

Welche Bedeutung haben diese Archive?

Es handelt sich bei den Rentkammerarchiven um eine riesige Masse von Verwaltungsakten staatlichen Handelns vor allem aus dem 18. Jahrhundert, als die Papierflut zunahm.

Welche Erkenntnisse erhoffen Sie sich aus diesen Akten?

Sie sind die wichtigste Quelle überhaupt für bis zu 60 Ortschaften. Wer zum Beispiel über Bruchenbrücken oder Bönstadt im 18. Jahrhundert und teilweise auch im 17. und 19. Jahrhundert arbeiten will, ist auf diese Archive angewiesen.

Diese Archive sind von erheblichem öffentlichem Interesse?

Ja, ihr Verlust wäre für die Geschichtsschreibung betroffener Orte von Bruchenbrücken über Büdingen bis Wächtersbach eine Katastrophe.

Sie sind also keine Privatsache?

Es handelt sich um keine Familienpapiere, sondern um Verwaltungsakten öffentlichen staatlichen Charakters aus der Zeit, als die Ysenburger Lande noch selbstständige Staaten waren. Zwischen 1806 und 1835 lief dies langsam aus. Da die Häupter der drei Ysenburger Linien bis 1919, – wenn auch nur noch theoretisch, – Unterregenten blieben, beließ man ihnen diese staatlichen Archive. Nach 1919 wurde dann zumindest für eine staatliche Aufsicht gesorgt, die eine sichere Aufbewahrung und den Zugang zu ermöglichen hat.

Was muss getan werden, um diese staatliche Aufsicht durchzusetzen?

Das Archiv im „Brauhaus“ mag zurzeit außer Betracht bleiben, da es einer Stiftung gehört und das Gebäude in leidlichem Zustand ist. Mit dem Archiv im „Bandhaus“ muss aber etwas geschehen. Das Gebäude ist innen wie außen in ruinösem Zustand. Es gehört der BEHA Immobilien GmbH, die ihren Sitz von Flieden ins Büdinger Schloss verlegt hat und vermutlich längst in den Konkurs des gesamten von Otto Friedrich Fürst zu Ysenburg hinterlassenen Vermögens geraten ist.

Was befindet sich in dem Bandhaus?

Was sich im Einzelnen in dem Gebäude an für die Forschung unzugängliches Archivgut befindet, ist nicht bekannt. Eben sowenig bekannt ist auch, wem dies Archivgut gehört. Seit 1990 gibt es kein einheitliches Ysenburger Vermögen mehr. Otto Friedrich zu Ysenburg wurde beerbt von zwei Söhnen und einem Enkel, denen drei GbRs und noch ein paar andere Firmen gehörten. Es gab dann immer wieder Veränderungen. Wenn man mit Ysenburgischem zu tun hat, weiß man daher meist nicht, wer dahinter steckt.

Wer muss unter diesen Umständen schnell handeln?

Unter diesen Umständen muss der Staat im öffentlichen Interesse für Transparenz, Sicherheit und Zugänglichkeit sorgen. Die Fideikommissgesetzgebung gibt ihm hierzu die Handhabe. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat das Recht über einen Antrag beim Fideikommissgericht in Kassel zu bewirken, dass das Staatsarchiv in Darmstadt endlich tätig werden kann. Zu lange Zeit ist es schon trotz Mahnungen untätig geblieben.

Das Interview führte Bruno Rieb

http://www.fr-online.de/bad-vilbel/heimatforscher-vogel–verlust-waere-eine-katastrophe-,1472868,15055750.html

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/97014410

Foto des Büdinger Schlosses: Sven Teschke http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de

Volunteers wanted to describe Bodleian music scores online

“Members of the public are being asked to help describe 4,000 music pieces from the Bodleian Libraries’ collections, as part of a new project launched today.

What’s the score at the Bodleian? (http://www.whats-the-score.org) is the first crowd-sourcing project undertaken by the Bodleian Libraries. About 4,000 pieces of popular piano music from the mid-Victorian period have been digitized and made available online. The music was mostly produced for domestic entertainment, and many of these scores have illustrated or decorative covers and advertisements. The collection has never been included in the library’s catalogue, and its exact contents are therefore unknown.”

http://www.bodleian.ox.ac.uk/news/whats-the-score-at-the-bodleian/_nocache

http://www.whats-the-score.org

Syria: "We have facts showing that the government is acting directly against the country's historical heritage"

“There are increasing reports of destruction in Syria. Sites like Krak des Chavaliers, Palmyra, Elba, and historic buildings in Homs are all at risk. Government forces in some cases are shelling civilian areas—the Citadel of Al Madeeq has been shelled, with a tragic result for the site and for the inhabitants.

The AP describes the damage: “shells thudded into the walls of the 12th century al-Madeeq Citadel, raising flames and columns of smoke as regime forces battled with rebels in March. The bombardment punched holes in the walls, according to online footage of the fighting.”

There are reports of looting, including some by government forces and others. Rodrigo Martin, an archaeologist who has worked in Syria describes some of the destruction:

We have facts showing that the government is acting directly against the country’s historical heritage,. . . What we know . . . Syrian heritage has already provided a huge quantity of information, but we can safely say that the part that has not yet been studied is even bigger,. . . [the destruction] is like burning a page in the book of history of mankind.”

http://illicit-cultural-property.blogspot.de/2012/05/destruction-and-looting-in-syria.html

Update:
http://archaeologik.blogspot.de/2012/05/syrische-truppen-zerstoren.html

Tagebücher von Klaus Mann in der Monacensia ab sofort online verfügbar

http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kulturreferat/Presseservice/Pressemeldungen/2012_05/tagebuecher-klaus-mann.html

“Die vollständigen, 3479 Seiten umfassenden Tagebücher sind ab sofort unter http://www.monacensia-digital.de ohne Einschränkungen und kostenfrei im Maßstab 1:1 in einem hochauflösenden, einwandfrei lesbaren Format einsehbar. ”

http://www.monacensia-digital.de/content/titleinfo/13073

Offenheit in der digitalen Welt

Ulrich Herb weist hin auf:

“Herb, U. (Hrsg.). (2012). Open Initiatives: Offenheit in der digitalen Welt und Wissenschaft. Saarbrücken: universaar.

Ihr findet das Buch unter
http://uvs.uni-saarland.de/monographien/frontdoor.php?source_opus=87&la=de
zum Download und zum Bestellen. Der Preis der Printausgabe liegt bei 13,50€.”

Korrekter Zitier-Link ist natürlich:
http://universaar.uni-saarland.de/monographien/volltexte/2012/87

Die Schriftenserver lernen es wohl nie, dass man bei einem Sammelband das Inhaltsverzeichnis in die Metadaten packt.

Inhalt
Vorwort
Ulrich Herb ……………………………………………………………………………….. 9
Offenheit und wissenschaftliche Werke: Open Access,
Open Review, Open Metrics, Open Science & Open Knowledge
Ulrich Herb ……………………………………………………………………………….. 11
Offener Zugang zu Forschungsdaten
Jens Klump ………………………………………………………………………………… 45
Wissenschaft zum Mitmachen, Wissenschaft als Prozess:
Offene Wissenschaft
Daniel Mietchen …………………………………………………………………………. 55
Open Access hinter verschlossenen Türen oder wie sich Open Access
im und mit dem Entwicklungsdiskurs arrangiert
Jutta Haider ……………………………………………………………………………… 65
The European sciences: How “open” are they for women?
Terje Tüür-Fröhlich …………………………………………………………………….. 85
Wie erwirbt der Mensch Wissen, wie wendet er es an und wie
behandelt das Recht diesen Vorgang?
Eckhard Höffner ………………………………………………………………………… 107
Collateral Copyright: Modularisierte Urheberrechtsfreigaben für die
Wissenschaft
John Hendrik Weitzmann ……………………………………………………………. 117
Open Data – Am Beispiel von Informationen des öffentlichen Sektors
Nils Barnickel, Jens Klessmann ……………………………………………………. 127
Offene Geodaten durch OpenStreetMap
Roland Ramthun …………………………………………………………………………. 159
Wikileaks und das Ideal der Öffentlichkeit
Christiane Schulzki-Haddouti ………………………………………………………. 185
Open Collectivity
Carolin Wiedemann …………………………………………………………………….. 205
Die Autorinnen / Die Autoren ……………………………………………………… 217

Dokumentation mutmaßlicher Plagiate in der Dissertation von Prof. Dr. Annette Schavan

http://schavanplag.wordpress.com

Siehe dazu:

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,830991,00.html

http://www.tagesspiegel.de/wissen/ausschavanplag-ueber-freud-vergleich-von-zitat-und-original/6581744.html

Weber kommentiert:

Wenn schavanplags Textvergleiche stimmen, dann,…
… ja dann hat auch Frau Annette Schavan abgeschrieben, und zwar auf die bekannt widerwärtige, die Wissenschaft kaputt machende Art und Weise. Dann gehört auch sie zu jenen, die nicht begriffen haben und/oder nie richtig gelernt haben, worum es in der Wissenschaft eigentlich geht. Langsam wird es redundant, ich schreibe es dennoch noch einmal: Es geht darum, dass man Texte einerseits korrekt zitiert und andererseits in eigenen Worten interpretiert – und nicht darum, dass man beides vermengt: dass man nach gesetzten Fußnoten noch ein bisschen vom soeben referenzierten Autor “mit abschreibt”, dass man Belege irgendwo einstreut, aber ganze Absätze leicht umgeschrieben übernimmt usw. Das ist keine Wissenschaft, das ist nur die niedere Kunst des Text-Frisierens für den Anschein eigener gedanklicher Durchdringung.

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/wenn-schavanplags-textvergleiche-stimmen-dann

Weber kommt zum Schluss: “Fall Schavan: Doktortitel muss aberkannt werden”
http://plagiatsgutachten.de/blog.php/fall-schavan-doktortitel-muss-aberkannt-werden

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/97013509

Mittelalterliche Erbauungsliteratur im Privatbesitz von Frauen

Helmut Beifuss, Mittelalterliche Erbauungsliteratur im Privatbesitz von Frauen. Auf den Spuren mittelalterlicher Büchersammlerinnen, in: Vom vielfachen Schriftsinn im Mittelalter. Festschrift für Dietrich Schmidtke, hg. von Freimut Löser und Ralf G. Päsler (Schriften zur Mediävistik 4), Hamburg 2005, S. 1-25 macht gar nicht erst den Versuch nach anderen Beispielen zu recherchieren, sondern beschäftigt sich ausschließlich mit den Handschriften einer Katharina Werderin, die diese vor 1498 dem Salzburger Kloster Nonnberg schenkte und von diesem bis heute verwahrt werden. Es waren nach einem Inventar insgesamt neun deutsche Bücher, zwei konnten identifiziert werden:

23 D 2
http://www.handschriftencensus.de/20667
(von Beifuss nur kurz erwähnt)

23 C 5
http://www.handschriftencensus.de/5629

Diese von Beifuss ausführlich gewürdigte Handschrift wurde (ebd., S. 8) 1470 von einer Barbara Hübmer geschrieben, die mit B H signierte und – aufgrund eines Schriftvergleichs – auch Salzburg, St. Peter a II 12 schrieb (teilweise, es sind insgesamt vier Hände, Schreibervermerk der Barbara Hübmerin Bl. 196r) und möglicherweise der Salzburger Familie Hübmer angehörte.

Beifuss sieht Katheryna abschließend als “tief religiös empfindende Frau” (S. 25), wobei er allerdings das Faktum übergeht, dass man nicht sicher weiß, ob 23 C 5 tatsächlich für sie geschrieben wurde oder erst später in ihren Besitz geriet.

Zu einer weltlichen Besitzerin religiöser Bücher, über die man definitiv mehr weiß, Agnes von Werdenberg-Trochtelfingen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Agnes_von_Werdenberg-Trochtelfingen

Nennen könnte man auch Margarethe von Rodemachern, über die man z.B. etwas im Sammelband über Elisabeth von Nassau-Saarbrücken (2002) findet.

23.9.2019 Zu K. Werder siehe jetzt den Nonnberg-Katalog von Hayer et al. 2018 S. 150 (OAPEN). Mechthild (1419-1482) im Spiegel der Zeit (2019), S. 65 zu Mechthild von der Pfalz und Margarethe von Savoyen. Zum Buchbesitz mittelalterlicher Frauen: Janina Drostel 2006 (Inhalt). Auszüge aus Dennis H. Green: Women Readers in the Middle Ages (2007): GBS. Die kanadische Dissertation Stephanie Morley: Reading Women in Late Medieval England (2010) ist online. Ebenso der genannte Sammelband über Elisabeth von Nassau-Saarbrücken.