Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

kulturgueter.kath-orden.at

Neue Beiträge auf http://kulturgueter.kath-orden.at/

Seminar Musikarchive erschließen
In das steirische Stift Vorau lädt das Referat für die Kulturgüter der Orden zu dem Seminar „Musikarchive erschließen“ vom 1. bis 2. Juni 2012.

Jahrestagung der Ordensarchive 2012
Bericht über die zweite gemeinsame Jahrestagung der deutschen und österreichischen Ordensarchive 16. – 18. April 2012 in Freising.

Digitale Langzeitarchivierung
Bericht über die Studientagung der Fachgruppe der Archive der Kirchen und Religionsgemeinschaften im Verband Österreichischer Archivarinnen und Archivare am 4. Mai 2012 in Salzburg.

Preis der österreichischen Orden
Die Österreichische Superiorenkonferenz prämiert besonderes Engagement an der Schnittstelle zwischen Orden und Welt mit einem Anerkennungspreis von € 10.000,-. Auch Klosterarchive können einreichen!

Neuer Vorstand der ARGE Ordensarchive
Am 18. April 2012 wurde ein neuer Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Ordensarchive gewählt.

P. Benedikt Wagner (1929–2012)
Am 6. April 2012 wurde P. Dr. Benedikt Wagner, seit 1969 Archivar des Benediktinerstiftes Seitenstetten, mit 83 Jahren abberufen.

Besuchen Sie das Österreichische Klosterportal mit Informationen zu allen österreichischen Ordensarchiven.

"Wer vom Diebstahl geistigen Eigentums spricht, macht damit deutlich, dass er nicht ansatzweise gewillt ist, eine Sachdebatte differenziert zu führen"

RA Stadler hat in seinem Beitrag zum Appell “Wir sind die Urheber” mal wieder absolut Recht:

http://www.internet-law.de/2012/05/wir-sind-die-burger.html

Update:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Wir-sind-die-Urheber-Kritik-an-Kuenstleraufruf-1573617.html

PeerJ: Autor zahlt, aber lebenslang nur 99 Dollar fürs Open-Access-Publizieren

Über eine neue Initiative, die für den Herbst 2012 angekündigt ist, berichtet

http://wisspub.net/2012/05/09/peerj-open-access-publizieren-fur-eine-pauschalgebuhr-von-99-us-dollar

Wer bei PeerJ publizieren will, kann sich für eine günstige Pauschale die Veröffentlichung in PeerJ (mit Peer Review) sichern. Angesichts der hohen Preise der führenden OA-Verlage ist das ein sagenhaftes Schnäppchen und selbst für arme Dritte-Welt-Wissenschaftler keine nennenswerte Hürde.

Nuetzliches Handlungs-Woerter-Buch: Darinnen die gewoehnlichsten Schreib- und Redensarten der Kaufleute angezeiget, und zum Besten derjenigen, so sich dem Loebl. Handelsstand gewidmet, kuerzlich und deutlich erklaeret werden

Der Reprint des extrem seltenen Werks von 1768 wurde digitalisiert und ins Internet Archive eingestellt:

https://archive.org/details/NuetzlichesHandlungs-woerter-buch

Pez-Nachlass digital

Maria Rottler weist mich hin auf:

http://www.univie.ac.at/monastische_aufklaerung/de/pez-nachlass-digital

Eine herausragende Quelle zur Gelehrtengeschichte des 18. Jahrhunderts ist damit online: Handschriften aus der Stiftsbibliothek und dem Stiftsarchiv der Benediktinerabtei Melk.

Update: Ohne das Buch von Glaßner sind die Handschriftendigitalisate nicht benutzbar, denn mit dem Titel von Cod. Mell. 19 fängt man rein gar nichts an:

http://unidam.univie.ac.at/id/448686

Ein Archivblog treibt die Forschung voran

http://www.siwiarchiv.de/2012/05/landrat-heinrich-otto

Der Casus des Siegener Landrats Heinrich Otto zeigt (wie ich finde exemplarisch), wie in den Kommentaren zu einem Beitrag neue Erkenntnisse erarbeitet werden können.

Dass ein Weblog keinem Peer Review unterliegt, heißt noch lange nicht, dass es den üblichen populären unbelegten Heimat-Schund, wie er in gedruckten Heimatkalendern und Kreisjahrbüchern an der Tagesordnung ist, wiederkäuen dürfte. Ich stelle hier fast jede Woche unter Beweis, dass in einem Blog wissenschaftliche Miszellen publiziert werden können. Und zwar mit digitalem Mehrwert gegenüber einer gedruckten Publikation: nämlich mit Links zu Digitalisaten und Internetquellen.

Das Berlin-Brandenburgische Wirtschaftsarchiv beteiligt sich an der Europawoche 2012

Im Berlin-Brandenburgischen Wirtschaftsarchiv e.V. erforschen Berufsschüler die Geschichte der Berliner Wirtschaft. Das Pilotprojekt zur außerschulischen Bildung wird vom Wirtschaftsarchiv in Kooperation mit dem Oberstufenzentrum Banken und Versicherungen Berlin organisiert. Die Berufsschüler bearbeiten anhand historischer Daten aus den Akten des Wirtschaftsarchivs Kreditanträge, simulieren Geschäftsvorgänge und bewerten Bilanzen. Seit Februar 2012 haben die Schülerinnen und Schüler mit dem Wirtschaftsarchiv einen neuen Lernort und erhalten dort Zugang zu originalen, historischen Unternehmensakten. Das bezirkliche Projekt wird durch das Programm „Lokales Soziales Kapital“ unterstützt
Zusammen mit anderen bezirklichen Projekten stellt das Wirtschaftsarchiv das Projekt vom 8. bis 21. Mai 2012 im Rathauses Reinickendorf in einer Ausstellung vor, für die Bezirksbürgermeister Frank Balzer die Schirmherrschaft übernommen hat. Die Ausstellungseröffnung erfolgte am 8. Mai um 17.00 Uhr durch den Bezirksstadtrat für für Stadtentwicklung, Umwelt und Gewerbe Martin Lambert.

Die Europawoche wird in Erinnerung an die Schuman-Erklärung vom heutigen 9. Mai 1950, die den Grundstein für die heutige Europäische Union legte, jedes Jahr im Mai als gemeinsame Aktion der deutschen Länder, der Bundesregierung, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments in ganz Deutschland gefeiert. Für die Berliner Europawoche wurden Verwaltungen, Vereine, Schulen, Firmen, Initiativen und alle aktiven Europäer/innen, aufgerufen, unter dem gemeinsamen Motto “Europa ist hier!” den Bürgerinnen und Bürgern wieder ein vielseitiges Angebot aus Information, Dialog und Aktion anzubieten. Ziel ist es, das europäische Bewusstsein zu schärfen und den Europagedanken zu stärken.

Gesichtsverlust für Zisska

http://en.zisska.de/online-catalogue

Ziskka musste aufgrund ungeklärter Eigentumsverhältnisse über 400 Nummern des Einlieferers mit der Nr. 4 und gut 50 der Nr. 132 zurückziehen.

Zu den Inkunabeln der Nr. 132 gehört auch eine mit Besitzvermerk der Weißenau (OPraem., bei Ravensburg).

Nr. 58 ist ein ehemaliger “Archivbestand” mit Schreiben über das Stift Wilten.

Nr. 4: “Verzeichnis von Einnahmen aus Naturalabgaben zugunsten der Kapelle St. Jakob am Hof im alten Ortsteil Hof in Gries, dem heutigen Stadtteil Gries-Quirein von Bozen. Die ältesten Eintragungen unter den Rubriken “Pfenniggelt”, “Chuetzins” (Kuhgeld, Rindersteuer) und “Weintzins” aus dem mittleren 15. Jahrhundert (datiert nach der Schrift), die spätesten mit Jahresangaben von 1600-1603.” Etwas fürs Stadtarchiv Bozen?

Nr. 38: “ALBUM AMICORUM – WÜRZBURG –
„STAMBUCH des Balthasar Künig … Probst des
frl. Stiftes St. Martin und Castulus zu Landshuet.“
Als Stammbuch genutzter Band mit zwei durchschossenen emblematischen Drucken von 1563
und 1569. Mit 9 Wappenminiaturen in tls. gold –
gehöhten Deckfarben. 12 Einträge aus Würzburg
(Stift Neumünster), Landshut und Innsbruck,
1579-91.”

Nr. 200 ist ein interessanter Sammelband, der für die Mainzer Geschichte aufschlussreich ist. “II. Johannes Cochlaeus kaufte dieses
Werk für zwei Batzen vor dem (18.) April 1525 in Frankfurt/M. – III. Zunächst das Autorenexemplar. Cochlaeus
schenkte dann seine Schrift im April dem Mainzer Pfarrer
Jacob Merstetter ebenso wie IV. – Die 3 Beibände gehörten
auf Grund der hs. Einträge nachweislich dem Johannes
Cochlaeus (1479-1552), der damals Dekan der Frankfurter
Liebfrauenkirche war. Am 18. April 1525 floh er mit anderen Altkatholiken vor den Lutheranern aus Frankfurt ins
nahegelegene Mainz, wo er einige Tage blieb; möglicherweise fand er Unterkunft bei Jacob Merstetter aus Ehingen,
dem damaligen Pfarrer von St. Emmeran in Mainz. Während der kurzen Zeit dieses Aufenthaltes nach dem 18. April
1525 schenkte Cochlaeus diese drei Schriften dem Jacob
Merstetter. Die erste Schrift „Anti Lutherus“ gehörte mit
Sicherheit nicht zu diesen Geschenken, da der Druck erst
am 26. April in Köln erschien, zu einer Zeit also, als sich
Cochlaeus nicht mehr in Mainz aufhielt. Dieses Werk von
J. Clicthove hat vermutlich Jacob Merstetter kurze Zeit spä-
ter selbst erworben und diese zusammen mit den 3 ge –
schenkten in Mainz binden lassen. – Im Jahre 1556 war der
Sammelband im Besitz eines Martinus Stuber; am Ende des
16. Jahrhunderts trug sich noch ein Jacob Haller als Eigentümer ein.
Am Ende eingebunden: Notariatsinstrument von 1484.
Deutsche Handschrift auf Pergament. – In Abwesenheit des
„wohlgelehrten Meisters und kaiserlichen Procurators
Jörien Schreutel“ wurde im Jahre 1483 eine Besitzübergabe
vorgenommen, und zwar des Jacob (?) an seine eheliche
Tochter. Gegen die Rechtmäßigkeit dieser Übergabe bzw.
dieses Verkaufs wurden später vom kaiserlichen Prokurator Jörien Schreutel Einwände erhoben. Diese schriftlich
fixierten Einwendungen des kaiserlichen Prokurators werden im Juli 1484 einem Pforzheimer Notar im Beisein
glaubwürdiger Zeugen übergeben. Über diesen Vorgang
sowie über den weiteren Fortgang des anlaufenden Rechtsverfahrens wurde dieses Notariatsinstrument von 1484
angefertigt.”

Etliche Bände stammen wieder aus Michaelbeuern:
http://archiv.twoday.net/stories/42999544

Sorgen bereitet die Einlieferung Nr. 54, 48 Handschriften und Drucke anscheinend aus dem östlichen Österreich, aber die angegebenen Provenienzen schließen sich für mich nicht zu einer bekannten Sammlung zusammen. Entweder ein Sammler hat schon bei den Verkäufen der Klöster und Stifte der 1920er Jahre zugeschlagen oder er hat später “gewildert”.

Bei den Inkunabeln gibt es keine Anhaltspunkte, dass die Stücke einer im GW registrierten Sammlung entstammen, auch wenn die Nr. 91 und 117 für Admont nachgewiesen sind und in Nr. 205 Admont ausdrücklich als Vorbesitzer genannt wird, was man aber merkwürdig fände, wenn alles aus Admont käme. Aber vielleicht gibt es auch hier das “Bauernopfer”? (Man beachte dazu auch Nr. 360 mit der Überschrift “Guttenberg im Mittelalter.)

Bei der Handschrift Nr. 8 aus dieser Einlieferung von 1536 (?) hätte es nahelegen, einem Zusammenhang mit den Werken von Sebastian Franck nachzugehen, was Zisska unterlassen hat.

Nr. 10 (wie alles folgende aus der Nr. 54): “Recht saubere Nachschrift der Vorlesungen verschiedener
Dozenten, vermutlich gehalten an der Universität in Graz.
Der „Tractatus de incarnatione“ wurde „dictatus ab admodum R(everendo) P(atre) Francisco Voglmair S(ocietatis)
J(esu) Professore SS. Theologiae pro tempore secundario“.
Franz Vogelmayr wurde erstmals 1688 Rektor an der Universität in Graz (war laut De Backer-S. VIII, 888 allerdings
auch zeitweise Rektor in Linz und Wien)”

5 Titel stammen aus einer Pfarrbibliothek eines Dorfs in Osttirol mit engen Beziehungen zu Innichen.

Nr. 91, eine Inkunabel: “Besitzvermerke von alter
Hand auf Vorsätzen und Titel, darunter der Pfarrei St. Martin von (Inner)villgraten (Osttirol), datiert 1713.”
Nr. 117, ebenso: “Unter den Besitzvermerken derjenige der Pfarrei St. Martin von (Inner)villgraten (Osttirol), datiert 1713.”
Nr. 370: “ROYARDUS (ROYAERDS), J., Homiliae in
evangelia feriarum quadragesimae iuxta literam.
Antwerpen, J. Grapheus für J. Steels, 1557. Mit
Druckermarke auf dem Titel. 9 nn., 215 num.,
5 nn. Bl. Blindgepr. Schweinsldr. d. Zt. auf Holzdeckeln mit 2 intakten Schließen (fleckig, be –
schabt). (54) 400,-
Vgl. STC 180 (Ausg. 1544). Adams R 835 (Ausg. 1546). –
NACHGEB.: DERS., Homiliae in omnes epistolas feriales
quadragesimae. Antwerpen, J. Withagius für J. Steels, 1561.
8 nn., 116 num. Bl. – DERS.: Enarratio passionis domini
nostri Iesu Christi. Antwerpen, J. Laet für J. Steels, 1560.
8 nn., 53 num., 2 nn. Bl. – Erster Titel mit durchgestrichenem alten Besitzvermerk und Federproben; gebräunt, gelegentlich etw. fleckig. – Aus der Bibliothek der Pfarrei Sankt
Martin im osttirolischen Innervillgratten mit hs. Eintrag aus
dem Jahr 1713 auf dem Spiegel.
Beiliegen zwei Predigtbände derselben Provenienz mit den
entsprechenden Vermerken ebenfalls von 1713 und in gleichen Schweinslederbänden der Zeit: „Epitome sermonum
dominicalium“ des Mainzers Johann Wild (Ferus), Antwerpen, A. Birckmann, 1562, und 2 Tle. „Concionum in
epitomen redactarum“ des spanischen Dominikaners Luis
de Granada, Lyon, S. a Porta, 1592.”

Nr. 396 und 411 mit Besitzvermerk des Kollegiatstifts St. Bartholomäus in Friesach (Kärnten) von 1688.

Nr. 291: “Gestoch. Exlibris des Brixner
Hofrates und Hofkammerdirektors Leopold Peisser von
und zu Peissenau aus dem Jahr 1720.”

Nr. 3011: Besitzvermerk „Carolus Kürcher pro tempore parochus in Wulzeshoffen 1776“

Nr. 3020: “Mit gestoch. Exlibris von Hieronymus Marchstaller (1576-
1638), der zwischen 1616 und 1638 Abt des Benediktinerstifts St. Paul im Lavanttal war.”

Nr. 3043: “Wappenexlibris des Abtes Maximilian Pagl (Amtszeit im Benediktinerkloster in Lambach von 1705-1725).”

Nr. 4

Virtuelle Bibliothek Würzburg

Die UB Würzburg hat ihre bisherigen Online-Angebote zusammengefasst:

http://vb.uni-wuerzburg.de/ub/index.html

Neu ist unter den Handschriften das deutsche Speculum http://M.ch.f. 4 http://www.handschriftencensus.de/21302 (ein schönes lateinisches Exemplar http://M.ch.f.2 ist unter den Libri s. Kiliani im Netz).

Wieso mussten eigentlich noch einmal die Annales Hirsaugienses digitalisiert werden?

“Suche liefert 0 Treffer” wenn man auf die Idee kommt, nach würzburg zu suchen

Thierse fordert Konzept zur Auflösung der Stasi-Unterlagenbehörde

…und erhält dabei Unterstützung von den Beiratsmitgliedern Markus Meckel und Richard Schröder.

Beitrag der Welt-Online v.07.05.2012:

http://www.welt.de/newsticker/news3/article106268093/Thierse-fordert-Konzept-zur-Aufloesung-der-Stasi-Unterlagenbehoerde.html

s. auch:
http://archiv.twoday.net/stories/41785269

Plagiate sind ein Armutszeugnis des Bildungssystems

Erbloggtes hat zwei ausgezeichnete Beiträge zum Fall Schavan geschrieben.

http://erbloggtes.wordpress.com/2012/05/07/plagiate-jenseits-personlicher-schuld-armutszeugnis-des-bildungssystems

Dieser Beitrag geht ausführlich auf meine Kontroverse mit Schwerhoff ein. Ich möchte den Schlussfolgerungen ausdrücklich zustimmen.

Es geht bekanntlich um
http://archiv.twoday.net/stories/97013509
http://archiv.twoday.net/stories/97014367

http://erbloggtes.wordpress.com/2012/05/05/warum-schavanplag-sich-von-vroniplag-abspaltete

Dieser Beitrag kritisiert schlüssig die Haltung von Vroniplag.

Was Schavan im Fall der Arbeit von Stadter gemacht hat (Abbildung bei Erbloggtes) geht gar nicht.

Ich stehe mit meiner Einschätzung, dass die Arbeitsweise einen Titelentzug rechtfertigt, durchaus nicht allein.

Ich denke aber auch, dass man mit dem Beitrag in “Erbloggtes” nach den strukturellen Rahmenbedingungen, die Plagiate entstehen lassen, fragen muss und das heißt vor allem nach der Themenvergabe und der angemessenen Betreuung.

Dümmliche Forderungen, nur noch Doktoranden zuzulassen, die zugleich Mitarbeiter der Hochschule sind

http://archiv.twoday.net/stories/97014595

helfen da nicht weiter.

Wer eine erziehungswissenschaftliche Schwafel-Dissertation, wie sie Schavan offensichtlich vorgelegt hat, vergibt, dem muss klar sein, dass da in den allerseltensten Fällen etwas Originelles, die Forschung Weiterführendes herauskommt. (Google Scholar zählt für Schavan Gewissen 4 Zitate, für meine Dissertation 26.) Sondern dass die Gefahr allzu nahe liegt, aus zweiter Hand zu arbeiten und es nicht so genau zu nehmen.

Wer als Doktormutter oder Doktorvater nicht in der Lage ist, eine Dissertation so intensiv zu betreuen, dass er ein Plagiat bereits vor der Einreichung abwenden kann, sollte gar keine Dissertationen betreuen.

Wenn man bemerkt, dass jemand das Zeug zu einem großen Wurf hat, kann man bei der Themenvergabe sicher großzügig sein. Aber ansonsten sollte man nur solche Themen vergeben, die echte Forschungslücken schließen und sich nicht am unendlichen Band der Sekundärliteratur entlanghangeln. Es sollte vorzugsweise die genaue Arbeit mit Primärquellen – gern wenig bekannte, gern auch Archivalien – gefördert werden.

Wir müssen – auch in der Geschichtswissenschaft – den Mut zu schmaleren Themen haben – auch weil die Doktoranden oft zu lange an ihren Dissertationen arbeiten und umfangreiche Wälzer abliefern.

(Dass Gerd Schwerhoff dazu Kluges zu sagen hätte, davon bin ich überzeugt. Aber er hat den sachlichen Diskurs verlassen, nicht ich.)

Sozialer Aufstieg und ständische Exklusivität in der frühneuzeitlichen Stadt – das Beispiel Lüneburg

Lesens- und kommentierenswert:

Hecht, Michael: Wie man vom ›Bürger‹ zum ›Patrizier‹ wurde. Sozialer Aufstieg und ständische Exklusivität in der frühneuzeitlichen Stadt – das Beispiel Lüneburg. In: Kunstgeschichte. Open Peer Reviewed Journal, 2011 (urn:nbn:de:bvb:355-kuge-128-1)

http://www.kunstgeschichte-ejournal.net/128

Hans Stern

Chroniken der Stadt Konstanz endlich online

Die alte, inzwischen wenig brauchbare, aber eben nicht voll ersetzte Ausgabe der Chroniken der Stadt Konstanz im Mittelalter von Philipp Ruppert (1891) ist endlich online. Eine freundliche Helferin hat mein Exemplar dankenswerterweise gescannt, obwohl es aufgrund des Großformats etwas mühsam war:

https://archive.org/details/DieChronikenDerStadtKonstanz

https://archive.org/details/DasAlteKonstanzInSchriftUndStift

Unsäglich: Potsdamer Uni-Präsident basht externe Doktoranden

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/praesident-der-uni-potsdam-guenther-will-keine-hobby-doktoranden-a-831818.html

Jurabilis (Alexander Hartmann und Kommentatoren) hat dazu bereits das Nötige gesagt:

http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/3031-Ein-paar-Gedanken-zu-Hobby-Doktoranden.html

Handschriftencensus denunziert Kurt Ruh

Statt Archivalia zu verlinken

http://archiv.twoday.net/stories/75233370 (15.3.2012)

hat sich Christine Glaßner entschieden, meinen Namen in die Hinweisgebersektion zu packen und Ruh 1970/84 zu zitieren, der ebenso wie derjenige, der in der digitalisierten Menhardt-Ausgabe eine handschriftliche Notiz anbrachte, die Augustinerchorfrauen von Inzigkofen FÄLSCHLICH als Dominikanerinnen bezeichnete.

http://www.handschriftencensus.de/11514

Ist Frau Glaßner wirklich so unfähig? Was soll es bringen, einen bedauerlichen Irrtum zu perpetuieren? Ich hatte in meinem von ihr unterschlagenen Beitrag ja nicht nur den Irrtum richtiggestellt, sondern auch Fechters Ausführungen zur Inzigkofener Chorfrau Veronika Muntprat nachgewiesen und einen weiteren Hinweis auf den Inhalt der Handschrift gegeben.

Urheberrecht und Wissenschaft

Steinhauer beschreibt den Kern des Problems:

“Vor diesem Hintergrund dreht sich der Streit um ein angemessenes Urheberrecht in der Wissenschaft im Kern um die Frage, ob es die Wissenschaft hinnehmen muss, wenn wissenschaftsfremde Akteure wie Verlage ihre Rechte an den publizierten Inhalten im Gegensatz zum analogen Zeitalter nun nicht mehr zur Herstellung, sondern zur Verknappung einer wissenschaftlichen Öffentlichkeit nutzen.”

http://www.bibliotheksrecht.de/2012/05/07/urheberrecht-wissenschaft-kern-problems-13640728

Apothekengefäße aus Ingolstadt – eine Rezension

http://archaeologik.blogspot.de/2012/05/apothekengefae-aus-ingolstadt-eine.html

Rainer Schreg bespricht:

Werner Endres, Christa Habrich, Gerd Riedel, Beatrix Schönewald
Apothekengefäße von 1571 bis ins 18. Jahrhundert in Ingolstadt. Keramische und pharmaziehistorische Untersuchungen.
Beiträge zur Geschichte Ingolstadts 7.
Herausgegeben von Stadt Ingolstadt, Bayerischem Landesamt für Denkmalpflege und Historischem Verein Ingolstadt (Ingolstadt 2011)

ISBN 978-3-932113-57-4
39,-€

Sehe ich das richtig, dass hier erstmals ein weiteres deutschsprachiges Geschichtsblog (neben Archivalia) eine wissenschaftliche Rezension veröffentlicht hat?

"Framing" kann urheberrechtlich zulässig sein

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2012/6_U_206_11_Urteil_20120316.html

Urteil des OLG Köln vom 16.3.2012 – Az.: 6 U 206/11

Inwieweit eine solche Darstellung fremder Inhalte in einem Frame ein öffentliches Zugänglichmachen gemäß § 19a UrhG sein kann, das der den Link setzende Webseitenbetreiber vornimmt, wird in der juristischen Diskussion unterschiedlich beurteilt. Während einige auf die Sicht des Internetnutzers abstellen, der an der Adresszeile seines Brow­sers nicht erkennen kann, dass Teile der Webseite von einem Dritten stammen, und ausreichen lassen, dass sich der Webseitenbetreiber fremde Inhalte derart zu Eigen macht, dass für den gewöhnlichen Nutzer die Fremdheit der Inhalte nicht mehr in Erscheinung tritt (LG München I, Urt. v. 10.01.2007 – 21 O 20028/05, MMR 2007, 260 [262] m. Anm. Ott; für § 22 KUG ähnlich LG Köln, Urt. v. 17.06.2009 – 28 O 662/08, K&R 2009, 820; vgl. im älteren Schrifttum etwa Schack, MMR 2001, 9 [16]; für ein unbenanntes Verwertungsrecht in diesen Fällen Ott, a.a.O.; ZUM 2008, 556; WRP 2010, 452), betonen andere, dass der bloße Anschein einer urheberrechtlichen Nutzungshandlung mit der Erfüllung des Tatbestands nicht gleichzusetzen ist, weshalb sie das Framing trotz des damit vom Linksetzer erweckten Eindruck eines einheitlichen Internetauftritts nicht anders beurteilen als das Setzen gewöhnlicher Hyperlinks (vgl. Schricker / Loewenheim / von Ungern-Sternberg, Urheberrecht, 4. Aufl., § 19a Rn. 46; Wandtke / Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 19a Rn. 29). Dieses jedoch greift – wie schon das Landgericht zutreffend ausgeführt hat – nicht in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ein, sondern verweist lediglich in einer Weise auf das fragliche Werk, die Nutzern den bereits eröffneten Zugang zu diesem Werk erleichtert (vgl. BGH GRUR 2003, 958 [962] = WRP 2003, 1341 – Paperboy).
12
Weil der Bundesgerichtshof unter dem Merkmal des Zugänglichmachens in § 19a UrhG ein vom Verletzer kontrolliertes Bereithalten eines in seiner Zugriffssphäre befindlichen Werks zum Abruf versteht (vgl. BGH, GRUR 2009, 845 = WRP 2009, 1001 [Rn. 27] – Internet-Video­recorder; BGHZ 185, 291 = GRUR 2010, 628 = WRP 2010, 916 [Rn. 19 f.]) – Vorschaubilder I; von Dritten hochgeladene, aber in den eigenen Internetauftritt integrierte Fotografien betraf BGH, GRUR 2010, 616 = WRP 2010, 922 – Marions Kochbuch), mag viel dafür sprechen, im bloßen Framing regelmäßig keine urheberrechtliche Verwertungshandlung des Betreibers der Webseite zu sehen, auf der sich der eingebundene Link zu den fremden Inhalten befindet. Im Streitfall bedarf dies aber keiner abschließenden Entscheidung.
13
Denn unter den hier vorliegenden Umständen kann keine Rede davon sein, dass die seinerzeit im Impressum als Betreiberin ihrer Unterseite des Internetportals „P..de“ ausgewiesene Beklagte die im Wege des Framing sichtbar gemachten, außerhalb ihrer Zugriffssphäre bei der Streit­helferin zu 2.) gespeicherten Inhalte des Online-Katalogs kontrolliert oder sich zumindest in einer Weise zu Eigen gemacht hätte, dass sie von Internetnutzern für Inhalte ihrer Unterseite gehalten werden mussten. Aus dem in jedem einschlägigen Frame mit Katalogbildern zu Beginn angebrachten deutlichen Hinweis „Die­ser Service wird Ihnen von P..de zur Verfügung gestellt. Powered by U.“ (vgl. Anlagen K 6 und K 10, Bl. 29, 40 ff. d.A.) und den im angefochtenen Urteil (S. 10) zutreffend angeführten weiteren Modalitäten der Katalogsuche konnte ein verständiger Internetnutzer vielmehr leicht erkennen, dass die Beklagte nicht den Inhalt der Online-Kataloge verantwortete, sondern Interessierten (wie von der Aushändigung herkömmlicher gedruckter Kataloge in einem Reisebüro gewohnt) lediglich einen erleichterten Zugang zu dieser Fremd­leistung bot.

Siehe auch
http://www.wbs-law.de/urheberrecht/olg-koln-zur-urheberrechtsverletzung-durch-einbinden-mittels-frame-23739

Archive in der Krise: Büdingen

Die Wetterauer Zeitung berichtet in ihrer Onlineausgabe vom 07.05.2012 über das baufällige “Bandhaus” in Büdingen, in dem sich “eine große Masse an Akten der Regierungsbehörden (Regierung und Rentkammer) der drei Teilgrafschaften Ysenburg in Büdingen, Ysenburg in Wächtersbach und Ysenburg in Meerholz” befinden soll. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst sieht das Archiv dagegen als “Privatsache der Ysenburger” an.

http://www.wetterauer-zeitung.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Buedingen/Artikel,-Wichtiges-Archiv-in-Insolvenzstrudel-geraten-_arid,339109_costart,1_regid,3_puid,1_pageid,91.html