Plagiate sind ein Armutszeugnis des Bildungssystems

Erbloggtes hat zwei ausgezeichnete Beiträge zum Fall Schavan geschrieben.

http://erbloggtes.wordpress.com/2012/05/07/plagiate-jenseits-personlicher-schuld-armutszeugnis-des-bildungssystems

Dieser Beitrag geht ausführlich auf meine Kontroverse mit Schwerhoff ein. Ich möchte den Schlussfolgerungen ausdrücklich zustimmen.

Es geht bekanntlich um
http://archiv.twoday.net/stories/97013509
http://archiv.twoday.net/stories/97014367

http://erbloggtes.wordpress.com/2012/05/05/warum-schavanplag-sich-von-vroniplag-abspaltete

Dieser Beitrag kritisiert schlüssig die Haltung von Vroniplag.

Was Schavan im Fall der Arbeit von Stadter gemacht hat (Abbildung bei Erbloggtes) geht gar nicht.

Ich stehe mit meiner Einschätzung, dass die Arbeitsweise einen Titelentzug rechtfertigt, durchaus nicht allein.

Ich denke aber auch, dass man mit dem Beitrag in “Erbloggtes” nach den strukturellen Rahmenbedingungen, die Plagiate entstehen lassen, fragen muss und das heißt vor allem nach der Themenvergabe und der angemessenen Betreuung.

Dümmliche Forderungen, nur noch Doktoranden zuzulassen, die zugleich Mitarbeiter der Hochschule sind

http://archiv.twoday.net/stories/97014595

helfen da nicht weiter.

Wer eine erziehungswissenschaftliche Schwafel-Dissertation, wie sie Schavan offensichtlich vorgelegt hat, vergibt, dem muss klar sein, dass da in den allerseltensten Fällen etwas Originelles, die Forschung Weiterführendes herauskommt. (Google Scholar zählt für Schavan Gewissen 4 Zitate, für meine Dissertation 26.) Sondern dass die Gefahr allzu nahe liegt, aus zweiter Hand zu arbeiten und es nicht so genau zu nehmen.

Wer als Doktormutter oder Doktorvater nicht in der Lage ist, eine Dissertation so intensiv zu betreuen, dass er ein Plagiat bereits vor der Einreichung abwenden kann, sollte gar keine Dissertationen betreuen.

Wenn man bemerkt, dass jemand das Zeug zu einem großen Wurf hat, kann man bei der Themenvergabe sicher großzügig sein. Aber ansonsten sollte man nur solche Themen vergeben, die echte Forschungslücken schließen und sich nicht am unendlichen Band der Sekundärliteratur entlanghangeln. Es sollte vorzugsweise die genaue Arbeit mit Primärquellen – gern wenig bekannte, gern auch Archivalien – gefördert werden.

Wir müssen – auch in der Geschichtswissenschaft – den Mut zu schmaleren Themen haben – auch weil die Doktoranden oft zu lange an ihren Dissertationen arbeiten und umfangreiche Wälzer abliefern.

(Dass Gerd Schwerhoff dazu Kluges zu sagen hätte, davon bin ich überzeugt. Aber er hat den sachlichen Diskurs verlassen, nicht ich.)

Sozialer Aufstieg und ständische Exklusivität in der frühneuzeitlichen Stadt – das Beispiel Lüneburg

Lesens- und kommentierenswert:

Hecht, Michael: Wie man vom ›Bürger‹ zum ›Patrizier‹ wurde. Sozialer Aufstieg und ständische Exklusivität in der frühneuzeitlichen Stadt – das Beispiel Lüneburg. In: Kunstgeschichte. Open Peer Reviewed Journal, 2011 (urn:nbn:de:bvb:355-kuge-128-1)

http://www.kunstgeschichte-ejournal.net/128

Hans Stern

Chroniken der Stadt Konstanz endlich online

Die alte, inzwischen wenig brauchbare, aber eben nicht voll ersetzte Ausgabe der Chroniken der Stadt Konstanz im Mittelalter von Philipp Ruppert (1891) ist endlich online. Eine freundliche Helferin hat mein Exemplar dankenswerterweise gescannt, obwohl es aufgrund des Großformats etwas mühsam war:

https://archive.org/details/DieChronikenDerStadtKonstanz

https://archive.org/details/DasAlteKonstanzInSchriftUndStift

Unsäglich: Potsdamer Uni-Präsident basht externe Doktoranden

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/praesident-der-uni-potsdam-guenther-will-keine-hobby-doktoranden-a-831818.html

Jurabilis (Alexander Hartmann und Kommentatoren) hat dazu bereits das Nötige gesagt:

http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/3031-Ein-paar-Gedanken-zu-Hobby-Doktoranden.html

Handschriftencensus denunziert Kurt Ruh

Statt Archivalia zu verlinken

http://archiv.twoday.net/stories/75233370 (15.3.2012)

hat sich Christine Glaßner entschieden, meinen Namen in die Hinweisgebersektion zu packen und Ruh 1970/84 zu zitieren, der ebenso wie derjenige, der in der digitalisierten Menhardt-Ausgabe eine handschriftliche Notiz anbrachte, die Augustinerchorfrauen von Inzigkofen FÄLSCHLICH als Dominikanerinnen bezeichnete.

http://www.handschriftencensus.de/11514

Ist Frau Glaßner wirklich so unfähig? Was soll es bringen, einen bedauerlichen Irrtum zu perpetuieren? Ich hatte in meinem von ihr unterschlagenen Beitrag ja nicht nur den Irrtum richtiggestellt, sondern auch Fechters Ausführungen zur Inzigkofener Chorfrau Veronika Muntprat nachgewiesen und einen weiteren Hinweis auf den Inhalt der Handschrift gegeben.

Urheberrecht und Wissenschaft

Steinhauer beschreibt den Kern des Problems:

“Vor diesem Hintergrund dreht sich der Streit um ein angemessenes Urheberrecht in der Wissenschaft im Kern um die Frage, ob es die Wissenschaft hinnehmen muss, wenn wissenschaftsfremde Akteure wie Verlage ihre Rechte an den publizierten Inhalten im Gegensatz zum analogen Zeitalter nun nicht mehr zur Herstellung, sondern zur Verknappung einer wissenschaftlichen Öffentlichkeit nutzen.”

http://www.bibliotheksrecht.de/2012/05/07/urheberrecht-wissenschaft-kern-problems-13640728

Apothekengefäße aus Ingolstadt – eine Rezension

http://archaeologik.blogspot.de/2012/05/apothekengefae-aus-ingolstadt-eine.html

Rainer Schreg bespricht:

Werner Endres, Christa Habrich, Gerd Riedel, Beatrix Schönewald
Apothekengefäße von 1571 bis ins 18. Jahrhundert in Ingolstadt. Keramische und pharmaziehistorische Untersuchungen.
Beiträge zur Geschichte Ingolstadts 7.
Herausgegeben von Stadt Ingolstadt, Bayerischem Landesamt für Denkmalpflege und Historischem Verein Ingolstadt (Ingolstadt 2011)

ISBN 978-3-932113-57-4
39,-€

Sehe ich das richtig, dass hier erstmals ein weiteres deutschsprachiges Geschichtsblog (neben Archivalia) eine wissenschaftliche Rezension veröffentlicht hat?

"Framing" kann urheberrechtlich zulässig sein

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2012/6_U_206_11_Urteil_20120316.html

Urteil des OLG Köln vom 16.3.2012 – Az.: 6 U 206/11

Inwieweit eine solche Darstellung fremder Inhalte in einem Frame ein öffentliches Zugänglichmachen gemäß § 19a UrhG sein kann, das der den Link setzende Webseitenbetreiber vornimmt, wird in der juristischen Diskussion unterschiedlich beurteilt. Während einige auf die Sicht des Internetnutzers abstellen, der an der Adresszeile seines Brow­sers nicht erkennen kann, dass Teile der Webseite von einem Dritten stammen, und ausreichen lassen, dass sich der Webseitenbetreiber fremde Inhalte derart zu Eigen macht, dass für den gewöhnlichen Nutzer die Fremdheit der Inhalte nicht mehr in Erscheinung tritt (LG München I, Urt. v. 10.01.2007 – 21 O 20028/05, MMR 2007, 260 [262] m. Anm. Ott; für § 22 KUG ähnlich LG Köln, Urt. v. 17.06.2009 – 28 O 662/08, K&R 2009, 820; vgl. im älteren Schrifttum etwa Schack, MMR 2001, 9 [16]; für ein unbenanntes Verwertungsrecht in diesen Fällen Ott, a.a.O.; ZUM 2008, 556; WRP 2010, 452), betonen andere, dass der bloße Anschein einer urheberrechtlichen Nutzungshandlung mit der Erfüllung des Tatbestands nicht gleichzusetzen ist, weshalb sie das Framing trotz des damit vom Linksetzer erweckten Eindruck eines einheitlichen Internetauftritts nicht anders beurteilen als das Setzen gewöhnlicher Hyperlinks (vgl. Schricker / Loewenheim / von Ungern-Sternberg, Urheberrecht, 4. Aufl., § 19a Rn. 46; Wandtke / Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 19a Rn. 29). Dieses jedoch greift – wie schon das Landgericht zutreffend ausgeführt hat – nicht in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ein, sondern verweist lediglich in einer Weise auf das fragliche Werk, die Nutzern den bereits eröffneten Zugang zu diesem Werk erleichtert (vgl. BGH GRUR 2003, 958 [962] = WRP 2003, 1341 – Paperboy).
12
Weil der Bundesgerichtshof unter dem Merkmal des Zugänglichmachens in § 19a UrhG ein vom Verletzer kontrolliertes Bereithalten eines in seiner Zugriffssphäre befindlichen Werks zum Abruf versteht (vgl. BGH, GRUR 2009, 845 = WRP 2009, 1001 [Rn. 27] – Internet-Video­recorder; BGHZ 185, 291 = GRUR 2010, 628 = WRP 2010, 916 [Rn. 19 f.]) – Vorschaubilder I; von Dritten hochgeladene, aber in den eigenen Internetauftritt integrierte Fotografien betraf BGH, GRUR 2010, 616 = WRP 2010, 922 – Marions Kochbuch), mag viel dafür sprechen, im bloßen Framing regelmäßig keine urheberrechtliche Verwertungshandlung des Betreibers der Webseite zu sehen, auf der sich der eingebundene Link zu den fremden Inhalten befindet. Im Streitfall bedarf dies aber keiner abschließenden Entscheidung.
13
Denn unter den hier vorliegenden Umständen kann keine Rede davon sein, dass die seinerzeit im Impressum als Betreiberin ihrer Unterseite des Internetportals „P..de“ ausgewiesene Beklagte die im Wege des Framing sichtbar gemachten, außerhalb ihrer Zugriffssphäre bei der Streit­helferin zu 2.) gespeicherten Inhalte des Online-Katalogs kontrolliert oder sich zumindest in einer Weise zu Eigen gemacht hätte, dass sie von Internetnutzern für Inhalte ihrer Unterseite gehalten werden mussten. Aus dem in jedem einschlägigen Frame mit Katalogbildern zu Beginn angebrachten deutlichen Hinweis „Die­ser Service wird Ihnen von P..de zur Verfügung gestellt. Powered by U.“ (vgl. Anlagen K 6 und K 10, Bl. 29, 40 ff. d.A.) und den im angefochtenen Urteil (S. 10) zutreffend angeführten weiteren Modalitäten der Katalogsuche konnte ein verständiger Internetnutzer vielmehr leicht erkennen, dass die Beklagte nicht den Inhalt der Online-Kataloge verantwortete, sondern Interessierten (wie von der Aushändigung herkömmlicher gedruckter Kataloge in einem Reisebüro gewohnt) lediglich einen erleichterten Zugang zu dieser Fremd­leistung bot.

Siehe auch
http://www.wbs-law.de/urheberrecht/olg-koln-zur-urheberrechtsverletzung-durch-einbinden-mittels-frame-23739

Archive in der Krise: Büdingen

Die Wetterauer Zeitung berichtet in ihrer Onlineausgabe vom 07.05.2012 über das baufällige “Bandhaus” in Büdingen, in dem sich “eine große Masse an Akten der Regierungsbehörden (Regierung und Rentkammer) der drei Teilgrafschaften Ysenburg in Büdingen, Ysenburg in Wächtersbach und Ysenburg in Meerholz” befinden soll. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst sieht das Archiv dagegen als “Privatsache der Ysenburger” an.

http://www.wetterauer-zeitung.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Buedingen/Artikel,-Wichtiges-Archiv-in-Insolvenzstrudel-geraten-_arid,339109_costart,1_regid,3_puid,1_pageid,91.html

Evangelische Kirche will bei Kirchenbüchern abzocken

In einem Schreiben des Ev. Oberkirchenrats Stuttgart wird den Pfarrämtern mitgeteilt, dass mit Unterstützung des Fraunhofer-Instituts Stuttgart sämtliche Kirchenbücher mit Daten bis 31. Dezember 1875 digitalisiert und kostenpflichtig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Nach der Mikroverfilmung der Bücher in den Jahren 1960-1964 folgt jetzt der nächste Schritt. Verbunden mit der Digitalisierung geht der Aufbau eines Kirchenbucharchivs einher. Über die Dauer und den voraussichtlichen Abschluss der Arbeiten werden keine Angaben gemacht.
(Thomas Adam)

http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2012/05#Evangelische_Kirchenb.C3.BCcher

Siehe etwa
http://archiv.twoday.net/stories/3776363 (mit gut 20.000 Zugriffen derzeit #13 der Liste der “Meistgelesenen Beiträge” von Archivalia)

Crowdsourcing-Rekord

Rekord bei der Indexerstellung
Am 2. April hat das amerikanische Nationalarchiv (NARA) nach Ablauf der Sperrfrist von 72 Jahren die US-Volkszählungsdaten von 1940 freigegeben. Diese haben vor allem bei Familienforschern ein riesiges Interesse geweckt. 1940 lebten 132 Millionen Menschen in den 48 US-Staaten des Kontinents. 10 Millionen davon leben heute noch. Die Scans der Originaldokumente sind kostenlos bei verschiedenen Anbietern online einsehbar. In einem Gemeinschaftsprojekt der Firmen http://Archives.com, http://FindMyPast.com, National Archives, und http://FamilySearch.org haben über 85.000 Freiwillige in den ersten Wochen bereits ein Viertel der Volkszählungsdaten indiziert. Bis Ende April waren die Indizes für Nevada, Delaware und District of Columbia nach Namen kostenlos durchsuchbar, sowohl bei http://FamilySearch.org als auch bei http://Ancestry.com (nach kostenloser Registrierung). In zahlreichen weiteren Staaten sind schon alle Namen indiziert, aber bisher sind nur die Scans zu sehen.

http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2012/05#Rekord_bei_der_Indexerstellung

Hamburger Typar gerettet!

Andrea Rönz wies auf FB auf den Artikel in der WELT hin:

http://www.welt.de/regionales/hamburg/article106260478/Stifter-retten-Stadtsiegel-vor-der-Versteigerung.html

Das berühmte Hamburger Stadtsiegel aus dem Jahr 1300, das am 12. Mai im Kölner Kunsthaus Lempertz versteigert werden sollte, kommt nicht unter den Hammer und wird in die Hansestadt zurückkehren. Das steht fest und wurde gestern von der Handelskammer offiziell bestätigt.

Die in der Hansestadt ansässige Hubertus Wald Stiftung und Persönlichkeiten der Hamburger Wirtschaft hatten sich spontan bereit erklärt, die für einen Erwerb erforderlichen 450.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Sie reagierten damit auf den Bericht der „Welt“ vom 27. April über den drohenden Verlust dieses kulturhistorischen Juwels für die Stadt. […] Gemeinschaftliche Erwerber werden der Förderverein Hamburger Wirtschaftsgeschichte e. V. und die Hubertus Wald Stiftung sein.

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/97013438

Großes Theater in der Mailingliste HEXENFORSCHUNG aufgrund eines Archivalia-Kommentars

Zum Kommentar zu http://archiv.twoday.net/stories/97013509 gab es Resonanz in der Mailingliste Hexenforschung, weil Gerd Schwerhoff und Katrin Möller offenkundig meinen, es sei Majestätsbeleidigung, wenn sich der Administrator der Mailingliste in Archivalia mit Schwerhoff anlegt:

http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A1=ind1205&L=hexenforschung

Ich kann nach wie vor in meinem Kommentar keinen unredlichen persönlichen Angriff erkennen.

Lost Papers of Vatican

http://chiesa.espresso.repubblica.it/articolo/1350239?eng=y

So then, it may seem incredible, but “there is a whole series of papers and documents that are as yet unexplored, and have tremendous value for understanding both the spirit of the Council and the correct hermeneutic of the documents.”

This is what an archivist of the Secret Vatican Archive wrote at the conclusion of an astonishing account published in “L’Osservatore Romano” of May 1, 2012.

The archivist, Piero Doria, has worked and is working precisely on the compilation and reorganization – so that it may be made available to scholars – of an enormous body of documentation of the conciliar proceedings that over time had fallen prey to neglect, or had even been partly misplaced.

For example, it has been discovered that among the papers that have gone missing is “the register of protocol of the theological commission and of the commission ‘De doctrina fidei et morum,'” two conciliar commissions of capital importance.

The Osservatore article by archivist Doria (Italian):

http://chiesa.espresso.repubblica.it/articolo/1350238

Staatsanwaltschaft Hannover zur Beantwortung der Grünen Anfrage durch die Landesregierung in Hannover

Ich erstattete Anzeige, um zu sehen, wie die Staatskanzlei über die Staatsanwaltschaft argumentieren lassen würde.

Am 2 Mai 2012 schrieb die Staatsanwaltschaft Hannover:
“Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten von Mitgliedern der Niedersächsischen Landesregierung, durch die die Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Ursula Helmhold und Helge Limburg beantwortet wurde, habe ich weder Ihren Ausführungen noch der Antwort der Landesregierung entnehmen können.

Der Tatbestand der Urkundenunterdrückung ist bereits deshalb nicht erfüllt, weil bereits aus Ihrem eigenen Vortrag nicht erkennbar ist, dass der Landesregierung ein Dokument vorliegt, welches sie einem Gericht nicht abliefert, obwohl sie hierzu verpflichtet wäre. Bei den von Ihnen benannten Unterlagen, hinsichtlich derer Sie bereits einen Rechtsstreit mit dem Land Niedersachsen bzw. dem Nds. Hauptstaatsarchiv geführt haben, handelt es sich ausweislich des Urteils des OVG Lüneburg vom 17.9.02 nach Paragraf 1 Absatz 4 NArchG um privates Schriftgut. Eine-bislang nur von Ihnen behauptete- Ablieferungspflicht läge insoweit nicht beim Land Niedersachsen oder seinen Institutionen. Ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass überhaupt ein Dokument vorliegt, hinsichtlich dessen eine Ablieferungspflicht besteht, kann ich Ihren Angaben ebenfalls nicht entnehmen.

Der Tatbestand einer uneidlichen Falschaussage ist bereits deshalb nicht erfüllt, weil das Plenum des Landtags keine zuständige Stelle zur Abnahme einer eidlichen Vernehmung ist und die Landesregierung und ihre Mitglieder dort auch nicht als Zeugen oder Sachverständige aussagen. im übrigen liegen keine falschen Angaben vor.”

Auf Nachfrage erklärte die Staatsanwältin: “Die vom Land Niedersachsen verwahrten Findbücher wurden von mir nicht eingesehen”.

http://www.vierprinzen.com/2012/03/das-parallele-unrechtssystem.html

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