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Schavan muss weg!

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/update-schavan-bediente-sich-auch-bei-luhmann-und-kant

Plagiatjäger Stefan Weber zitiert zuerst die Wikipedia

“Als „Täuschung über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung“ bewertete der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg mit Beschluss vom 13. Oktober 2008 (Aktenzeichen: 9 S 494/08)[35] „die nicht gekennzeichnete Übernahme kompletter Passagen aus dem Werk eines anderen Autors in einer Dissertation“, sofern sie „planmäßig und nicht nur vereinzelt“ erfolge. Eine solche planmäßige Übernahme fremden Gedankenguts ergebe sich bereits daraus, „dass sich die Plagiate an mehreren Stellen der Dissertation auffinden lassen und verschiedene Fremdautoren betreffen.“[35] Kleine Änderungen an nicht-gekennzeichneten übernommenen Passagen bewertete das Gericht nicht als Beleg für versuchte Eigenständigkeit des Formulierens, sondern als Beleg für „die gezielte Verschleierungsabsicht des Klägers.“ Dies könne die Hochschule „zur Entziehung des verliehenen Doktorgrades berechtigen“. Ausdrücklich hob der VGH in einem Leitsatz hervor: „Auf den Umfang der abgeschriebenen Stellen sowie auf die Frage, ob die Arbeit auch ohne das Plagiat noch als selbständige wissenschaftliche Arbeit hätte angesehen werden können, kommt es grundsätzlich nicht an.“[35]

Und schlussfolgert dann zu Recht:

Ist das nicht wie geschrieben für den Fall Schavan? Wenn ich das richtig interpretiere, muss doch Frau Schavan der Doktortitel entzogen werden, oder? Es finden sich in ihrer Arbeit doch Plagiate (die ja niemand in Abrede stellt) verschiedener Autoren an mehreren Stellen, siehe etwa die Übernahmen von Stadter oder die berüchtigte Übernahme auf S. 322.”

Weitere Beiträge:
http://plagiatsgutachten.de/blog.php

http://www.spiegel.de/thema/wissenschaftsbetrug

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/plagiat-verdacht-gegen-schavan-schavanplag-autor-im-interview-a-831459.html

SZ-Gegenüberstellung
http://gfx.sueddeutsche.com/karriere/schavan

“In der Südwest-CDU brodelt es”, sagte der Landeschef der Jungen Union, Nikolas Löbel, der Nachrichtenagentur dpa am Sonntag. Das Mitglied im CDU-Landesvorstand erinnerte daran, dass Schavan dem damaligen Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg (CSU) mit ihrer Kritik an den Plagiaten in dessen Dissertation den “Todeskuss” gegeben habe. Wer die Maßstäbe so hoch ansetze, “bei dem muss schon jede Fußnote in einer Dissertation stimmen. Auch ein bisschen schummeln geht da nicht”.

Löbel steht mit seiner Kritik in der Führung nicht alleine: “Bei einer Wissenschaftsministerin muss die Weste nicht nur weiß, sondern blütenweiß sein”, sagte ein anderes Mitglied der CDU-Führung. Für Schavan, die für den Wahlkreis Ulm im Bundestag sitzt, ist die Debatte auch insofern brisant, als demnächst die Nominierung für die Kandidatur zur Bundestagswahl im kommenden Jahr ansteht.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schavan-in-Suedwest-CDU-unter-Druck-1568935.html

Der Münchner Rechtswissenschaftler Volker Rieble geht davon aus, dass Schavan ihren Titel abgeben muss. Es hätten “schon Leute für weniger ihren Doktortitel verloren”, sagte er der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”. Der Berliner Jura-Professor Gerhard Dannemann warf Schavan im Magazin “Focus” “gravierendes wissenschaftliches Fehlverhalten” vor.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/Bildungsministerin-Schavan-schweigt-zu-ihrer-Doktorarbeit-article756099.html
http://www.focus.de/politik/deutschland/dissertation-von-bildungsministerin-schavan-plagiatsexperte-spricht-von-taeuschungabsicht_aid_747783.html

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/97010365

Schultrojaner passé?

Einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus nach haben sich Vertreter der Bundesländer und der Schulbuchverlage darauf verständigt, auf den Einsatz der im “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” vereinbarten Software zum Durchsuchen von Schulrechnern nach Arbeitsblättern und anderen Materialien mit Zitaten aus Schulbüchern zu verzichten.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/151936

Siehe hier:

?s=schultrojaner

TU München bestellt Elsevier-Zeitschriften ab

Lambert Heller in INETBIB:

“Elsevier-Zeitschriften, 2.5.2012

Aufgrund unzumutbarer Kosten und Bezugsbedingungen hat das Direktorium des Zentrums Mathematik beschlossen, alle abonnierten Elsevier-Zeitschriften ab 2013 abzubestellen.
Because of unsustainable subscription prices and conditions, the board of directors of the mathematics department has voted to cancel all of its subscriptions to Elsevier journals by 2013.”
( http://www.ma.tum.de/Mathematik/BibliothekElsevier )
Entdeckt durch einen Tweet von Heinz Pampel.
Kommentar von Tim Gowers: http://gowers.wordpress.com/2012/05/04/the-mathematics-department-at-tu-munich-cancels-its-subscriptions-to-elsevier-journals
Einige weitere erste Kommentare bei Google+: https://plus.google.com/app/plus/mp/908/#~loop:view=activity&aid=z12icnsjityki3j5a04chvywcofjhhzhwbk
https://plus.google.com/117663015413546257905/posts

Vom Elend der deutschen Informationswissenschaft

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date1.html

Unter dem Betreff “Hallo? Jemand zu Hause?” diskutiert man in INETBIB die Entscheidung, “IWP” nicht Open Access bereitzustellen.

Lambert Heller zählte viele überzeugende Argumente für Open Access auf:

es geht nicht nur darum, in der “Nähe” eines physischen Exemplars
eines Journals zu sein. Ein paar Beispiele.

a) Sie wollen herausfinden, wie oft in Artikeln der zehn
bibliothekarischen Top-Journals nach Grazia Colonia in den letzten
zehn Jahren der Begriff “Open Access” verwendet wurde, und wie oft die
Begriffe “Bibliometrie” oder “Szientometrie”, “Benutzerforschung”,
“Digitalisierung” und “verwaiste Werke” verwendet worden sind, jeweils
in Korrelation mit “Open Access”, und das alles im zeitlichen Verlauf.

b) Sie wollen einfach mal sehen, welche Artikel auf IWP, BFuP und ZfBB
in den letzten zwölf Monaten am häufigsten gelesen worden sind.

c) Sie wollen einen längeren Absatz aus einem zwei Monate alten
IWP-Artikel in einem Blogposting wiedergeben, weil darin ein
Sachverhalt, den sie in einem öffentlichen Workshop behandeln, sehr
gut erklärt wird. D.h., sie machen selbstverständlich eine
Quellenangabe, aber lassen die Passage unkommentiert für sich sprechen
(also kein Zitat im Sinne der Rechtssprechung), und sie wenden sich an
ein prinzipiell unbeschränktes Publikum (also kein Fall für
Schrankenregelung im Urheberrecht).

d) Sie finden ein veröffentlichtes Thesenpapier eines Kollegen und
schlagen ihm vor, das Thesenpapier in einer geringfügig überarbeiteten
Fassung (eine These umgeschrieben, eine weitere hinzugefügt), online
erneut zu veröffentlichen.

e) Sie haben vor kurzem ihr Studium abgeschlossen, arbeiten nun für
ein Unternehmen und müssen bis morgen einen Förderantrag zuende
geschrieben haben. Sie erinnern sich an einen Aufsatz in einem
Online-Journal aus Ihrer Studienzeit, der wichtige Informationen über
das Thema enthält. Ihre Unibibliothek hat das Journal nicht in
gedruckter Form, vielleicht gibt es das Journal nicht mal gedruckt.
Ihr Benutzerkonto ist herabgestuft von “Mitglied der Bibliothek” auf
“Lokalbenutzer”.

f) Sie führen eine angeregte Diskussion in einem offenen Online-Forum
(z.B. einer Mailingliste wie Inetbib). Gerade eben erst ist in einem
Online-Journal ein Artikel erschienen, der ihr Argument wunderbar mit
aktuellen Zahlen aus einer empirischen Untersuchung unterstützt. Sie
möchten auf den Artikel verlinken, damit alle Diskussionsteilnehmer
(worunter mehrere keine Mitgliedschaft in einer Hochschule mit gut
ausgestatteter Bibliothek haben) sich rasch ein Bild von diesen Zahlen
machen, und die Diskussion vielleicht sogar noch am gleichen Abend
fortsetzen können.

Diese Liste ließe sich fortsetzen. Übrigens ist keines der genannten
Beispiele “erfunden”, in Sinne von: Das alles ist mir so oder ähnlich
selbst passiert, oder ich habe als Bibliothekar erlebt, wie es meinen
BenutzerInnen passiert ist.

Es ist ganz einfach: Bei jedem der oben skizzierten Nutzungs-Szenarien sind sie ohne Open Access (oder bewußt in Kauf genommene Urheberrechtsverletzungen) aufgeschmissen.

Zu jedem dieser Szenarien könnten Sie nun sagen: So etwas passiert mir nicht, oder nur in seltenen Ausnahmefällen.

Nur wenn Sie Wissenschaftler in einer ganz bestimmten Disziplin sind, dann gilt dieser relativierende Einwand allerdings nie. Nämlich für die Informationswissenschaft.

InformationswissenschaftlerInnen, wenn dieser Begriff überhaupt noch eine Bedeutung haben soll, müßten Experten dafür sein, wie (unter anderem) Wissenschaftler mit Informationen umgehen. Sie müßten eine feine Nase dafür haben, wie genau im Laufe weniger Jahre neue Werkzeuge und Srategien des Arbeitens mit Informationen entstanden sind. (Stichwort “Internet”.) Sie müßten ein Gespür dafür haben, daß wir erst am Anfang einer umfassenden Medienrevolution stehen. Sie müßten die Neugier und den Mut haben, neue Wege zu beschreiten, Dinge auszuprobieren, um auf Grundlage dieser Erfahrungen Dritten ebensolche Wege aufzeigen zu können.

Momentan merke ich von alledem wenig in DE, von positiven Ausnahmen wie http://www.dgd.de/CfP2012DGI-Konferenz.aspx einmal abgesehen. Was “Open Science” ist, also ein Konzept des netzoffenen wissenschaftlichen Arbeitens, das sogar noch über bloßen “Open Access” für Endergebnisse hinausgeht, läßt sich Zeit Online von einem Mathematiker (!), Christian Spannagel, erklären
( http://www.zeit.de/wissen/2012-05/open-science – übrigens
lesenswert).

Dieser Dornröschenschlaf der Informationswissenschaft in DE ist direkt ablesbar an der Selbstverständlichkeit, mit der unterstellt wird, dasRenommee des Journals der eigenen Disziplin bemesse sich am Markennamen des Verlags. Dazu hat Herr Hilf schon das nötige gesagt.

Viele Grüße,
Lambert Heller

Ergänzend:

– Open Access foerdert interdisziplinaeres Arbeiten, da die
erhoehte Sichtbarkeit und der bequeme Zugang es auch
Fachfremden ermoeglicht, die in OA-Zeitschriften
niedergelegten Erkenntnisse zu rezipieren.

– Open Access ermoeglicht sprachenuebergreifendes Arbeiten.
So sind deutschsprachige Organe ausserhalb des deutschen
Sprachraums oft nur muehsam zu beschaffen.

– Open Access betrifft meistens nicht das “Ob”, sondern das
“Wie” des Informationszugangs. So gut wie jede
wissenschaftliche Publikation laesst sich mit
entsprechendem Zeit- oder Geldaufwand besorgen. Aber
welcher Aufwand ist “zumutbar”? Die entsprechenden
materiellen und immateriellen Recherchekosten koennen bei
OA-Publikationen vernachlaessigt werden.

Gotisches Typar des IV. Hamburgischen Staatssiegels wieder im Handel

http://www.lempertz.com/125+M527f8f954dc.html

“Gotisches Typar des IV. Hamburgischen Staatssiegels
Bronze, gegossen und graviert, die Vorderseite feuervergoldet.
Hamburg, um 1300. Durchmesser 8,9 cm.
Lot 1365 / Schätzpreis € 450 000 – 550 000

Provenienz
Ab etwa 1300 im Rat (Senatus) der Freien Hansestadt Hamburg (die älteste Urkunde, auf der sich ein Abdruck des vorliegenden Typars findet, stammt vom Weihnachtstag des Jahres 1304 und regelt die Sicherung der Landstraße zwischen Hamburg und Lübeck. Sie wird heute im Archiv der Hansestadt Lübeck verwahrt). – 1810/1811 Außerdienststellung des Siegels und Archivierung in der Kämmerei und im Stadt- und späteren Staatsarchiv. – 1945 Verlust nach der Auslagerung in einem stillgelegten Salzbergwerk in Grasleben. – 1986 öffentliche Versteigerung in Niedersachsen, durch höchstrichterlichen Beschluss bestätigt. Seitdem im Kölner Kunsthandel und späterem Privatbesitz.

National wertvolles Kulturgut der Bundesrepublik Deutschland.

Flache Siegelplatte, recto mit einer fein geschnittenen Darstellung des Hamburger Staatswappens mit spiegelbildlicher Umschrift: “+SIGILLVM + BVRGENSIVM * DE * HAMMEN.BVRCH”. Verso eine keilförmige Handhabe mit kleiner Öse. Durchmesser 8,9 cm.
In ledergefüttertem Samtbeutel wohl des 18. Jahrhunderts, auf der Vorderseite das Hamburger Wappen in Flachstickerei zwischen gekreuzten Palmzweigen.

Das Typar des IV. Hamburgischen Staatssiegels war für ein halbes Jahrtausend – vom frühen 14. Jahrhundert bis zum frühen 19. Jahrhundert – sichtbares Symbol der Unabhängigkeit der selbstbestimmten Freien und Hansestadt Hamburg. Dies Zeichen städtischen Selbstbewusstseins kehrte 1945 nach seiner Auslagerung nicht nach Hamburg zurück und wurde 1986 in einer Auktion von den heutigen Besitzern öffentlich ersteigert. Die Unterschutzstellung als nationales Kulturgut bedeutet, dass dieses historische und kunsthistorische Juwel die Bundesrepublik Deutschland nicht verlassen darf. ”

Für die Beschreibung zeichnet der ehemalige Direktor des Kölnischen Stadtmuseums Werner Schäfke verantwortlich. Wer sich dafür hergibt, eine im höchsten Maße illegitime, wenngleich legale Autkion zu unterstützen, verdient nichts weiter als Schimpf und Schande. Pfui Schäfke!

Unterschlagen wird natürlich, dass es es ein Buch über das Typar und den ganzen Fall gibt:

Titel:
Stationen eines Stempels : historische und archivarische Anmerkungen anläßlich des juristischen Streites um das IV. Hamburgische Staatssiegel
Verfasser:
Eckardt, Hans Wilhelm
Ort/Jahr:
Hamburg : Verl. Verein für Hamburgische Geschichte, 1995
Umfang:
75 S. : Ill. ; 21 cm
Schriftenreihe:
Vorträge und Aufsätze / Verein für Hamburgische Geschichte ; 31

Online ist:
Manssen, Gerrit (1992) Der Hamburger Stadtsiegelfall – VG Köln, NJW 1991, 2584. Juristische Schulung: JuS 23, S. 745-748.
http://epub.uni-regensburg.de/9331

Nach dem hamburgischen Denkmalschutzgesetz könnte das Typar auch als bewegliches Denkmal geschützt werden. Eine Enteignung ist aber nicht möglich.

Das völlig verfehlte BGH-Urteil:

http://web.archive.org/web/20080108010311/http://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/isle/sr/urteile/urteil3.htm

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/4889840
http://archiv.twoday.net/stories/4579703

Update: Das Typar ist für Hamburg gerettet
http://archiv.twoday.net/stories/97014397

Nehmt dem Auswärtigen Amt endlich sein illegales Behördenarchiv weg!

Ergänzend zu: http://archiv.twoday.net/stories/97013380

Vernichtete Akten, verschwundene Dokumente und zuletzt ein Persilschein für die Erschwerung des Zugangs zu Unterlagen: Wie das Politische Archiv des Auswärtigen Amts Forschungsarbeit behindert.
Von ECKART CONZE, NORBERT FREY, PETER HAYES UND MOSHE ZIMMERMANN

http://www.faz.net/aktuell/das-archiv-des-auswaertigen-amtes-panzerschrank-der-schande-11740633.html

Unglaublich: “die Protokolle der Direktorenrunden wurden, wie die Historikerkommission 2008 erfuhr, vermutlich beim Umzug des Auswärtigen Amtes von Bonn nach Berlin vernichtet.”

Wieso zeigt niemand diese Straftäter an? Für mich sind das Verbrecher.

?s=verwahrungsbruch

Das Auswärtige Amt vertuscht und beschönigt seine Versäumnisse:

“Und obwohl die von der Unabhängigen Historikerkommission geäußerte Kritik zweifellos der Grund für den Begutachtungsauftrag war, hielten es die angehenden Archivarinnen oder ihre Betreuerin, eine Professorin für Archivwissenschaft, nicht für nötig, die Kommission nach ihren Erfahrungen mit dem Politischen Archiv zu befragen, um diese womöglich in die Konzeption der Umfrage einfließen zu lassen.”

Massiv angegriffen wird insbesondere Ludwig Biewer, seit 2003 Leiter des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts.

“In anderen Fällen zeigte sich, dass Archivare des AA belastende NS-Dokumente aus Drittarchiven, die in die Amtsunterlagen eingegangen waren, aus den Akten entfernt und vernichtet hatten. Das sei, so hieß es später, gängige Praxis. Für die Frage, welche Informationen man im Auswärtigen Amt über die NS-Belastung einzelner Diplomaten zu welchem Zeitpunkt hatte, ist diese Praxis indes hochproblematisch. Ob sie „hohen archivarischen Standards“ genügt, wie sie jetzt das Potsdamer Gutachten dem Politischen Archiv attestiert, mag man bezweifeln.”

Man mag es nicht nur bezweifeln, es ist eindeutig Manipulation der Akten.

“Archive sind geschichtspolitische Akteure. Das in Archiven gespeicherte Wissen gibt denen, die über sie bestimmen, Macht. Für diese Erkenntnis muss man nicht Foucault gelesen haben. Macht aber bedarf der Kontrolle, die es offensichtlich im Hinblick auf das Politische Archiv des Auswärtigen Amts über Jahrzehnte – auch als Ergebnis seines Sonderstatus außerhalb der Strukturen des Bundesarchivs – nicht in ausreichendem Maße gegeben hat.

Das Politische Archiv hat kritische Forschung über die NS-Vergangenheit des Amtes und den Umgang mit dieser Vergangenheit nach 1945 behindert, und die Archivleitung hat dies im Zusammenhang mit der Arbeit der Unabhängigen Historikerkommission noch einmal versucht. Das Potsdamer Gutachten sollte vor diesem Hintergrund entlastend wirken, kritische Stimmen und belastende Informationen waren deshalb nicht gefragt.

Der Begutachtungsauftrag, den das Politische Archiv erteilte und mit dem sich seine Leitung und ihre publizistischen Hilfstruppen jetzt brüsten, steht so betrachtet in der Tradition jener „Persilscheine“ aus der Zeit nach 1945, die sich in den dort verwahrten Akten so zahlreich finden – und an deren geschichts- und vergangenheitspolitischer Instrumentalisierung die Archivleitung über Jahrzehnte hinweg tatkräftig beteiligt war.”

Man kann sich für die “archivwissenschaftliche” Lehre in Potsdam nur schämen.

Und sollte seine Solidarität angeblichen “Kollegen” im AA oder BND oder sonstwo entziehen, die rechtswidrig und gegen archivische Standards Unterlagen vernichten oder manipulieren und Benutzer kujonieren.

Update:
http://schmalenstroer.net/blog/2012/05/die-debatte-um-das-archiv-des-auswrtigen-amtes-geht-weiter

http://iw.fh-potsdam.de/pol_archiv.html