Am 30. April 2012 09:32 schrieb Siegert Olaf […]
> *****Mehrfachempfang bitten wir zu entschuldigen***************
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> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
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> vielleicht haben Sie schon von den “Allianz- und Nationallizenzen mit Open-Access Komponente” gehört. Diese ermöglicht über eine Zweitveröffentlichung den weltweit freien Zugang zu Publikationen aus der eigenen Institution, basierend auf Lizenzvereinbarungen mit den Verlagen.
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> Doch welche Autor/innen und Institutionen profitieren von dieser Regelung und für welche Zeitschriften gelten diese? Und welche Schritte sind durchzuführen, bevor eine Zweitveröffentlichung über geeignete Open-Access-Repositorien realisiert werden kann?
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> Um diese Fragen zu beantworten, wurde im Rahmen der Schwerpunktinitiative “Digitale Information” der Wissenschaftsorganisationen
> (http://www.allianz-initiative.de) eine Handreichung formuliert. Sie wendet sich insbesondere an Autor/innen und Repository-Manager/innen und erläutert die verschiedenen Begrifflichkeiten im Umfeld des Lizenzmodells. Enthalten sind zudem zwei Checklisten, die den Autoren/innen und den Einrichtungen bei der Umsetzung helfen sollen.
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> Die Handreichung ist auf den Webseiten der Allianz-Initiative unter folgendem Link zu finden: http://dx.doi.org/10.2312/allianzoa.004 […]
Von einer Handreichung erwartet man, dass sie verstaendlich ist, aber auf den ersten Blick scheint es so, als sei hier ein weiteres
buerokratisches Monstrum ohne grossen Nutzen erschaffen worden.
Auf den zweiten Blick erkennt man einige bescheidene Fortschritte fuer Open Access, aber auch offene Fragen.
Die OA-Komponente der Allianz- und Nationallizenzen aendern nichts am Nadeloehr des gruenen Wegs, naemlich der Unwilligkeit der Autoren, ihn zu nutzen. Die bekannt niedere Deposit-Rate kann also mit diesem Werkzeug nicht verbessert werden.
Ein wirklicher Fortschritt (gegenueber SHERPA-ROMEO) ist nur in der Formatfrage gegeben, da meist das Verlags-PDF (ggf. nach einer Embargofrist) genutzt werden darf.
Wenn ich das richtig verstanden habe, koennen institutionell nicht
angebundene Autoren das Angebot nicht nutzen und umgekehrt bedarf die Nutzung durch eine Institution immer der Zustimmung des Autors bzw. der Autoren. Die Verlage haben alle Rechte, sie geben aber – im Rahmen von Lizenzverhandlungen – nur Brosamen an OA, obwohl es ohne weiteres moeglich waere, bei mehreren Autoren auf das Zustimmungserfordernis aller zu verzichten.
Mehr als eine Handvoll Eprints wird wohl im Jahr so nicht zustandekommen.
„Dieser Beitrag ist mit Zustimmung des
Rechteinhabers aufgrund einer (DFGgeförderten) Allianz- bzw. Nationallizenz
frei zugänglich.“
„This publication is with permission of
the rights owner freely accessible due to
an Alliance licence and a national licence
(funded by the DFG, German Research
Foundation) respectively.”
Eine Phrasensuche bei Google fand zu beiden Versionen nichts. Und fuer die voraussichtlich hoechst bescheidene Ernte an Eprints wurden Steuergelder in vermutlich erheblicher Hoehe fuer unzaehlige Verhandlungsstunden oeffentlichrechtlicher Lizenzverhandler und einen mutmasslichen Aufschlag auf die Lizenzsumme aufgewendet!