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Buch: Commons – Für eine neue Politik jenseits von Markt und Staat

“Die Gemeingüter erleben angesichts der aktuellen Klima-, Finanz- und Ernährungskrise eine Renaissance.[…] Über 90 Autorinnen und Autoren aus rund 30 Ländern stellen in ihren Beiträgen ein modernes Konzept der Commons vor, das klassische Grundannahmen der Wirtschafts- und Gütertheorie in Frage stellt und Wegweiser für eine neue Politik sein kann.

Commons sind wichtiger denn je. Sie beruhen nicht auf der Idee der Knappheit, sondern schöpfen aus der Fülle. Sie sind produktiv, ohne in erster Linie für den Markt zu produzieren. Sie existieren für und durch die Menschen und lösen konkrete Probleme.

Das Buch erscheint unter einer Creative-Commons Lizenz (CC-BY-SA) und darf beliebig oft vervielfältigt, bearbeitet und uneingeschränkt verbreitet werden. Der Download des Buches ist kostenlos.”

http://www.boell.de/publikationen/publikationen-commons-fuer-eine-neue-politik-jenseits-von-markt-und-staat-14395.html

Enthalten sind Beiträge zu Peer-Production, Wissensökonomie, CC-Lizenzen etc.

Die übliche Abzocke

Als ich noch jung war, gab es bei Handschriftenabteilungen Mikrofilme bei Reproduktionen aus Handschriften. Die kosteten so ab 20 Pfennig. Heute gibts nur noch Digitalisate und die sind in der Regel überteuert.

Die Bibliothek des Germanischen Nationalmuseums zockt ihre Benutzer besonders dreist ab:

http://www.gnm.de/fileadmin/redakteure/Museum/pdf/GNM_Gebuehrenverzeichnis_01_03_2012.pdf
http://www.gnm.de/fileadmin/redakteure/Museum/pdf/Bib_Scanauftrag.doc

Ein Gebrauchsdigitalisat kostet 70 Cent (bei Wissenschaftlern, sonst 1,50) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro für die Bereitstellung.

Zum Vergleich:
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Digitalisierungstarife

Nachtrag:

Das GNM erlaubt jedenfalls bei normalem Bibliotheksgut eigene Digitalfotos, vermutlich aber nicht bei Handschriften.

Die UB Tübingen bietet immer noch Mikrofilme an für 0,20 Cent je Seite, Digitalisate sind aber mehr als doppelt so teuer (0,50):
http://www.uni-tuebingen.de/einrichtungen/universitaetsbibliothek/lernen-lehren-forschen/arbeitsmoeglichkeiten/kopieren-und-mehr/reprostelle.html

In vielen Unibibliotheken stehen superteure Zeutschel-Scanner herum (ich weiß von einer Monatsmiete im Rahmen eines Unigesamtvertrags von 440 Euro/Monat), an denen die Benutzer kostenlos scannen dürfen (wenige Bibliotheken wie die ULB Düsseldorf nehmen dafür Geld) – aber natürlich nicht Materialien aus den Sondersammlungen …

Open Access: Von Harvard empfohlen, von der Internet-Enquete diskutiert

Zwei neue Meldungen:

http://blog.arthistoricum.net/harvard-memorandum-open-access

“In einem aktuellen Memorandum fordert die angesehene Harvard University Wissenschaftler/innen zur verstärkten Nutzung von Open Access für wissenschaftliche Publikationen auf. Dies geschieht allerdings nicht ganz selbstlos, sondern hat einen ernsten Anlass. Hintergrund ist der massive Preisanstieg bei der Subskription wichtiger Fachzeitschriften, zu dem auch das sog. Bundling beiträgt. ”

http://wisspub.net/2012/04/23/internet-enquete-diskutiert-bericht-zu-open-access

“Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hat heute auf ihrer 16. Sitzung den Zwischenbericht der Projektgruppe „Bildung und Forschung“ diskutiert. Dieser Bericht (PDF) behandelt u.a. das Themenfeld Open Access zu Textpublikationen und Forschungsdaten sehr umfassend.”

Und, nachgetragen, eine nicht weniger interessante dritte.

Harvard macht die bibliographischen Daten seines Bibliothekssystems und die Metadaten seines IR “DASH” als Open Data unter CC0 verfügbar!

http://isites.harvard.edu/icb/icb.do?keyword=k77982&pageid=icb.page498373

Update: FWF schließt sich Harvard an

http://www.fwf.ac.at/de/news/am20120426.html

Habilitationsakten Kittler publiziert

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/friedrich-kittlers-habilitationsverfahren-spucken-hilft-nicht-herr-kollege-11727699.html

“In der „Zeitschrift für Medienwissenschaft“ publiziert der Lüneburger Medienhistoriker Claus Pias jetzt Auszüge aus der legendären Habilitationsakte Kittlers. Und zwar alle Gutachten, die damals, 1982 und 1983, zu Kittlers Arbeit „Aufschreibesysteme 1800/1900“ verfasst worden sind, sowie ein von Kittler damals eigens für das Verfahren geschriebenes, unpubliziert gebliebenes Vorwort dazu.”

Die Habilitation erfolgte in Freiburg im Breisgau.

Gern wüsste der Universitätsarchivar mehr. Ich sehe solche Gutachter-Verfahren als normales personenbezogenes Archivgut, das, wenn keine Zustimmungen seitens der Beteiligten vorliegen, 10 Jahre nach dem Tod des letztlebenden Beteiligten keiner archivrechtlichen Sperrfrist (in NRW) mehr unterliegt (also nicht als “geheimes Archivgut” mit 60-Jahres-Frist). Für den Abdruck der Gutachten bedarf es der Zustimmung der Gutachter, da von urheberrechtlich geschützten Werken auszugehen ist.

Meinungen dazu?

Update: Kollege Dr. Speck erklärte freundlicherweise auf Anfrage dazu, die Akte sei jedenfalls nicht vom Universitätsarchiv, das sie erst seit kurzem in Besitz habe, offen gelegt worden.