Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Büdinger Pleite-Fürst schröpft kirchliche Stiftung

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?seite=1&key=standard_document_44418959&jmpage=1&type=v&rubrik=36090&jm=1&mediakey=fs%2Fhessenschau%2F20120403_1930_ysenburg_stiftung

Wolfgang Ernst Fürst zu Ysenburg und Büdingen ist Chef der Stiftung “Präsenz Büdingen”. Ihr Zweck ist es eigentlich, Kirchenbauten zu erhalten. Stattdessen soll der finanziell angeschlagene Fürst mit ihr windige Immobiliengeschäfte zu seinem Vorteil gemacht haben. Ein Kirchenvertreter erhebt schwere Vorwürfe.
hessenschau, 03.04.2012

***

http://www.kreis-anzeiger.de/lokales/wetteraukreis/buedingen/11840503_1.htm

Das Resultat dieser Untersuchungen lag Bürgermeister Erich Spamer am 12. September 2011 vor und erbrachte Erstaunliches. Als Ergebnis formulierte Professor Kannowski in Kurzform: „Die Präsenz zu Büdingen ist als rechtsfähige evangelische kirchliche Stiftung im Sinne des Kirchengesetzes über kirchliche Stiftungen in der evangelischen Kirche Hessen und Nassau anzusehen. Vertretungsbefugt ist ein sogenannter Präsentarius. Wie dieser nach Herkommen bestimmt und eingesetzt wurde, vermag ich nicht zu sagen. Eine Befugnis des Fürsten zu Ysenburg und Büdingen zur Besetzung dieses Amtes ist jedoch aus den mir vorliegenden Materialien nicht ersichtlich.“

Dass der Fürst an der Spitze der Büdinger Präsenz auftritt, ist demnach grundlegend zweifelhaft. Dieses Gutachten schickte Rathauschef Spamer am 26. September 2011 an die zuständige Kirchenaufsicht. Sie ist im Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelt. Doch dort geschah kaum Nachvollziehbares. Mit dem Fürsten wurde eine neue Stiftungssatzung vereinbart, die am 1. Januar 2012 Gültigkeit erlangte und dem Hessischen Rundfunk vorliegt. So ermöglicht die neue Satzung eine Auflösung der 750 Jahre alten Stiftung. Kirchen, Pfarrhäuser und Friedhöfe fielen in einem solchen Fall der Evangelischen Kirche Hessen und Nassau zu, „das sonstige Vermögen an den dann lebenden Chef des fürstlichen Hauses zu Ysenburg und Büdingen“. Dann bekäme der Fürst kostenlos sämtliche Grundstücke zurück, die er zuvor für gutes Geld an die Stiftung verkaufte. Für Regierungspräsidiumssprecher Gerhard Müller hat das kein Geschmäckle: „Wir haben die Angelegenheit so behandelt, wie wir das bei jeder Stiftung tun.“ Nach dem Zustandekommen der neuen Satzung habe das Regierungspräsidium vom Fürsten eine Vermögensaufstellung und Rechenschaftsberichte der vergangenen Jahre angefordert. Müller: „Dagegen hat der Fürst vorm Verwaltungsgericht Gießen geklagt. Das Verfahren ist noch anhängig.“

Zur Büdinger Präsenz siehe auch

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36090&msg=36090&key=standard_document_44418959

http://www.jungborn-buedingen.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=26&Itemid=41&limitstart=10

Zum Umgang des Hauses mit seinem Kulturgut:

http://archiv.twoday.net/stories/692500
(Archivalia, meistgelesene Beiträge, derzeit Platz 15)

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/233328991

Mehr als 90 px ist diese Gestalt mir nicht wert, gleichwohl: Foto Sven Teschke, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de

Handschrift zur Stadtgeschichte von Ratzeburg

Angeboten in Auktion 80 Nr. 269 bei Kiefer:

http://www.kiefer.de/auktion_artikel_details.aspx?KatNr=269

Reformation und Ordnung der Stadt Ratzeburgk. Dt. Handschrift auf Papier. 4 Tle. in 1 Bd. Ratzeburg 1578-1609. 171 Bl. Folio. Prgt. d. Zt. (Rücken erneuert) mit etw. Blindpräg. und Deckelmonogr. “H. D. 1609”. Schätzpreis: 2.700,00 €

Sehr interessantes stadthistorisches Dokument der Stadt Ratzeburg. – Enthält I: Christliche Polizei-Ordnung 1582. – II: Gerichts- und Prozessordnung der Stadt Ratzeburg 1598. – III: Hofgerichtsordnung Herzog Franz d. Älteren zu Sachsen-Engern und Westphalen 1578. – IV: Äcker-Register der Stadt Ratzeburg 1592. – Von zwei Schreibern verfaßt in sauberer Kanzleischrift mit breitem Rand. Unter den behandelten Kapiteln: Von Rotten und Secten. Vonn Zauberey und Wirken., Wahrsagen und Büessen. Von Unfleissigem Kirchgange, Vonn Feyr, Sontägigem geseüff und tantzen, von armen Leuthen und fremden Bettlern, Vonn Mordt und Todtschlage, Vonn Unzucht lediger Personen etc. – Stadthistorische Dokumente von Ratzeburg aus diesem Zeitraum dürften von großer Seltenheit sein, da die Stadt 1693 vom dänischen König Christian V. bis auf die Domhalbinsel vollständig zerstört wurde. – Gebräunt, die ersten 4 und letzten 8 Bll. im Rand verstärkt.