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Brandenburgischer Archivtag 2012

Über den 15. Brandenburgischen Archivtag, der am 26. und 27. April 2012 in Perleberg unter dem Titel “Der Mensch hinter den Akten – Biographische und Personengeschichtliche Quellen in Archiven” stattfand, berichtet die Märkische Allgemeine in ihrer Onlineausgabe vom 27.04.2012:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12318096/61469/Archivare-aus-ganz-Brandenburg-tagen-in-Perleberg-zu.html

Hier das Programm:
http://www.vda.brandenburg.archiv.net/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=fileadmin/user_upload/pdf/Landesverbaende/Sachsen/15. Archivtag Einladung.pdf&t=1335883427&hash=e0cb93e13533d6eb3c02fb134ffef651

Den Brandenburgischen Archivpreis erhielt in diesem Jahr die Landesgeschichtliche Vereinigung für die Mark Brandenburg:
http://geschichte-brandenburg.de/lv-neu/aktuelles.html

Open-Access-Optionen in Allianz- und Nationallizenzen

Am 30. April 2012 09:32 schrieb Siegert Olaf […]
> *****Mehrfachempfang bitten wir zu entschuldigen***************
>
>
> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> vielleicht haben Sie schon von den “Allianz- und Nationallizenzen mit Open-Access Komponente” gehört. Diese ermöglicht über eine Zweitveröffentlichung den weltweit freien Zugang zu Publikationen aus der eigenen Institution, basierend auf Lizenzvereinbarungen mit den Verlagen.
>
> Doch welche Autor/innen und Institutionen profitieren von dieser Regelung und für welche Zeitschriften gelten diese? Und welche Schritte sind durchzuführen, bevor eine Zweitveröffentlichung über geeignete Open-Access-Repositorien realisiert werden kann?
>
> Um diese Fragen zu beantworten, wurde im Rahmen der Schwerpunktinitiative “Digitale Information” der Wissenschaftsorganisationen
> (http://www.allianz-initiative.de) eine Handreichung formuliert. Sie wendet sich insbesondere an Autor/innen und Repository-Manager/innen und erläutert die verschiedenen Begrifflichkeiten im Umfeld des Lizenzmodells. Enthalten sind zudem zwei Checklisten, die den Autoren/innen und den Einrichtungen bei der Umsetzung helfen sollen.
>
> Die Handreichung ist auf den Webseiten der Allianz-Initiative unter folgendem Link zu finden: http://dx.doi.org/10.2312/allianzoa.004
[…]

Von einer Handreichung erwartet man, dass sie verstaendlich ist, aber auf den ersten Blick scheint es so, als sei hier ein weiteres
buerokratisches Monstrum ohne grossen Nutzen erschaffen worden.

Auf den zweiten Blick erkennt man einige bescheidene Fortschritte fuer Open Access, aber auch offene Fragen.

Die OA-Komponente der Allianz- und Nationallizenzen aendern nichts am Nadeloehr des gruenen Wegs, naemlich der Unwilligkeit der Autoren, ihn zu nutzen. Die bekannt niedere Deposit-Rate kann also mit diesem Werkzeug nicht verbessert werden.

Ein wirklicher Fortschritt (gegenueber SHERPA-ROMEO) ist nur in der Formatfrage gegeben, da meist das Verlags-PDF (ggf. nach einer Embargofrist) genutzt werden darf.

Wenn ich das richtig verstanden habe, koennen institutionell nicht
angebundene Autoren das Angebot nicht nutzen und umgekehrt bedarf die Nutzung durch eine Institution immer der Zustimmung des Autors bzw. der Autoren. Die Verlage haben alle Rechte, sie geben aber – im Rahmen von Lizenzverhandlungen – nur Brosamen an OA, obwohl es ohne weiteres moeglich waere, bei mehreren Autoren auf das Zustimmungserfordernis aller zu verzichten.

Mehr als eine Handvoll Eprints wird wohl im Jahr so nicht zustandekommen.

„Dieser Beitrag ist mit Zustimmung des
Rechteinhabers aufgrund einer (DFGgeförderten) Allianz- bzw. Nationallizenz
frei zugänglich.“
„This publication is with permission of
the rights owner freely accessible due to
an Alliance licence and a national licence
(funded by the DFG, German Research
Foundation) respectively.”

Eine Phrasensuche bei Google fand zu beiden Versionen nichts. Und fuer die voraussichtlich hoechst bescheidene Ernte an Eprints wurden Steuergelder in vermutlich erheblicher Hoehe fuer unzaehlige Verhandlungsstunden oeffentlichrechtlicher Lizenzverhandler und einen mutmasslichen Aufschlag auf die Lizenzsumme aufgewendet!

Kraichgauer Turnierbuch ohne Wappenbilder

Die UB Heidelberg hat freundlicherweise ihre Heid. Hs. 58, ein “Kraichgauer Turnierbuch” auf der Grundlage von Georg Rüxners Turnierbuch, digitalisiert:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/heidhs58

Die Titelseite trägt das Datum 1615, die Handschrift, in der leider alle Wappen unausgefüllt blieben, stammt aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Bislang war diese Handschrift der Forschung über das Kraichgauer Turnierbuch nicht bekannt.

[Zusatz August 2014: Es handelt sich um ein Turnierbuch für die Familie von Gemmingen.

Das von Lotte Kurras: Das große Buch der Turniere (1996), S. 160 abgedruckte und S. 158f. aus der Hornberger Handschrift faksimilierte Gedicht über Hans von Gemmingen in der Schlacht bei Seckenheim 1462 findet sich hier Bl. 50v-51r.

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/heidhs58/0102

Unscharfe Farbabbildung aus dem Hornberger Exemplar:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schlacht_von_Seckenheim.jpg

[11.8.2016: Kurras-Abdruck:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gemmingen_reime.jpg
Handschriftenfaksimile S. 158
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gemmingen_seckenheim_1.jpg
S. 159 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gemmingen_seckenheim_2.jpg]

Zu den Versen vgl. mit weiteren Hinweisen Renate Neumüllers-Klauser: Schlachten und ihre “Memoria” in Bild und Wort. In: Bild und Geschichte = FS Schwarzmaier (1997), S. 193f.

http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/a/a093522.pdf

mit Textwiedergabe S. 193 nach Stocker 1870 (dieses Buch von Stocker leider nicht online). Georg von Gemmingen (gest. 1511) habe zur Erinnerung an seinen Vater Hans ein “Tuch” (Bildteppich?) mit der Darstellung von Faustkolben und Handschuhen Graf Ulrichs von Württemberg anbringen lassen (ebd. S. 193 Anm. 24 nach Stocker).

Nachtrag Okt. 2014: Stocker 1870 ist jetzt online:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/stocker1870bd2_1/0043

Farbabbildung aus dem Turnierbuch WLB Stuttgart Cod. hist. fol. 298, Bl. 58v, 59r mit dem Gedicht in dem Katalog: Württemberg im Spätmittelalter (1985), S. 46 (Text S. 47 Nr. 36) =

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Turnierbuch_gemmingen_1462.jpg

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=manchen+verwundern+%22hans+von+gemmingen%22
weist auch noch eine Erwähnung bei Brunner: Dulce bellum inexpertis (2002) nach.]

Zum Kraichgauer Turnierbuch:
http://archiv.twoday.net/stories/96988341
[ http://archiv.twoday.net/stories/948995596 ]

#forschung

#fnzhss

WikiData und die Wissensvielfalt

Lydia Pintscher:

“Es gibt Befürchtungen, dass es mit einer zentralen Wissensdatenbank wie Wikidata nicht möglich ist, die verschiedenen Meinungen abzubilden, die es zu Themen wie der Bevölkerung eines Landes mit umstrittenen Gebieten gibt.”

http://blog.wikimedia.de/2012/04/27/fragen-zu-wikidata

Paul Miller:

“Done right, Wikidata can and will give Wikipedia contributors wherever they are easy access to authoritative facts, enriching their contributions and improving accuracy and consistency throughout Wikipedia’s many linguistic editions. […]

But Wikidata’s designers — and those that do the work of connecting Wikidata’s stream of facts to the tools editors use in building Wikipedia itself — have a responsibility to ensure that it remains as easy to disagree with the consensus view as it is to go along with it.”

http://semanticweb.com/wikidata-and-a-clash-of-world-views_b28167

s.a.:
http://archiv.twoday.net/stories/96984670

Darmstädter Findbuch-Wirrwarr

Man kann es niemandem verdenken, wenn er die Benutzung des unbenutzbaren HADIS so sehr scheut wie der Teufel das Weihwasser und stattdessen versucht, bei Google Land zu gewinnen, was die PDFs der Darmstädter Findbücher angeht.

Nicht nachvollziehbar ist, wieso das Battenberg’sche Findbuch zu den Heraldischen Quellen C 1 D auf dem Titelblatt als Findbuch zu C 1 C firmiert:

http://www.hadis.hessen.de/hadis-elink/HSTAD/C%201%20D/Findbuch.pdf

C 1 C Historiographische Quellen:

http://www.hadis.hessen.de/hadis-elink/HSTAD/C%201%20C/Findbuch.pdf

Eine Fälschung Bodmanns zur Lepraschau in Winkel 1492

Werner Friedrich Kümmel hat 1987 in seinem sehr lückenhaften Verfasserlexikons-Artikel über den 1509 in Mainz gestorbenen Arzt Albrecht Münsinger unter “Ausgaben” nur das angeblich von Münsinger gemeinsam mit den Mainzer Professoren Dietrich Gresemund und Peter von Viersen verfasste Leprazeugnis vom 6. Oktober 1492 aufgeführt.

http://www.libreka.de/9783110107548/415

Das Original sei verschollen. Abdruck bei Bodmann: Rheingauische Alterthümer … 1 (1819), S. 198

http://books.google.de/books?id=Jtk-AAAAcAAJ&pg=PA198

(Deutsche Zusammenfassung in Strambergs Rheinischem Antiquarius:

http://babel.hathitrust.org/cgi/pt?id=mdp.39015014662848;seq=466 )

Angeblich erschien die Frau Notburgis von Winkel im Rheingau vor der medizinischen Fakultät in Mainz und wurde gesund gesprochen. Ebenso wie die folgende Verordnung Erzbischof Bertholds von Mainz an die Mainzer medizinische Fakultät 1493 handelt es sich, wie man seit langem wissen könnte, um eine der vielen Fälschungen aus der Feder von Franz Joseph Bodmann. [ http://archiv.twoday.net/stories/97064349 ]

Gottfried Zedler konnte in seinen Kritischen Untersuchungen zur Geschichte des Rheingaus (1921, zugleich Nassauische Annalen 41), S. 43f. zeigen, dass Bodmann eine von Arnoldi 1798 (nicht online [7.10.2023 UB Augsburg]) abgedruckte Kölner Urkunde von 1486 als Vorlage benützt hat.

http://hdl.handle.net/2027/uc1.b2913196?urlappend=%3Bseq=63 (US)

Schaus nannte dieses Ergebnis in seiner sonst durchaus sehr kritischen Besprechung von Zedlers Arbeit “schlagend” (Histor. Vierteljahrschrift 1920, S. 473: frech nachgemacht):

http://babel.hathitrust.org/cgi/pt?id=inu.30000115818126;seq=485 (US)

[bzw. https://archive.org/details/historische-vierteljahrschrift-20.1920-21/page/473/mode/2up (7.10.2023). Siehe nun http://archiv.twoday.net/stories/97064148 – 7.10.2023 https://doi.org/10.11588/diglit.60615#0063]

2002 rezipierte Stephanie Irrgang die Fälschung (nach Terhalle):

http://books.google.de/books?id=kKvMtohKB38C&pg=PA232

Sie war keinesfalls die einzige, wie eine kurze Google-Suche zeigt:

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=1492+gresemund+winkel

Wie ignorant kann man eigentlich sein? Der neue Mainzer Professorenkatalog (Stand: vermutlich 2017) fällt auf die Fälschung herein.

Fälschungen in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/96987511

#forschung

Stadtarchiv Düsseldorf war wieder bei Nacht der Museen dabei

Bei der gestrigen Düsseldorfer Museumsnacht war mein erstes Ziel das Stadtarchiv Düsseldorf. Außer einer kleinen Ausstellung, einer Beamerpräsentation von Fotos und den üblichen Kurzführungen (für letztes Jahr siehe http://archiv.twoday.net/stories/16552707 ) gab es diesmal eine szenische Lesung “Merkwürdige Meldungen” (ca. 15 Minuten) am alten Platz im Magazin, die auch dieses Jahr sehr gut ankam – auch bei mir. Amüsant wurden im Stil heutiger Fernsehnachrichten Ereignisse der Stadtgeschichte aus dem 18.-20. Jahrhundert vorgestellt. Ganz prima!

+++

Wir Blogger stellen ja liebend gern unsere Befindlichkeiten aus, also noch ein paar weitere Notizen zur Museumsnacht. Anders als 2011 gab es für mich einige Enttäuschungen. Im Maxhaus gabs für mich nicht zu essen (wohl aber ein Blick in die angrenzende Kirche und das schöne Franziskanerrefektorium), weil im Innenhof kein Platz frei war, um eine Mahlzeit einzunehmen. Ums Eck, im polnischen Kulturinstitut wählte ich diesmal Bigosch, leider war das Bier alle, und die “Oranzade” schmeckte reichlich künstlich. Leider besuchte ich nicht das Filmmuseum, weil ich mich, nachdem ich mit viel Mühe einen Parkplatz gefunden hatte, mich zu Fuß zur El-Greco-Ausstellung aufmachen wollte. Unterwegs eine zu lange Schlange am Schifffahrtmuseum. Die Schlange vor dem Kunstpalast mit El Greco war im dreistelligen Meterbereich, das konnte ich vergessen. Auch nebenan beim Kunstforum eine riesige Schlange. Da stopfte ich mir dann halt eine riesige Bretzel rein, während ich in einem Liegestuhl die riesige Twitterwall (cool!) beobachtete. Zurück am Auto besuchte ich noch kurz den Landtag (ich war da noch nie) und das Landeskriminalamt (dito), wo man einiges über forensische Methoden lernen konnte.

Zum Thema Web 2.0/Blogger-Unmut, UrhG und Museumsnacht u.a.:
http://www.knusperfarben.de/2012/04/29/ndm12
http://www.nofkabu.de/der-tag-danach

Das Gesangbuch von Marie Anna Fürstin zu Schaumburg-Lippe

Das Gesangbuch Marie Annas ist in blauem Samt und mit silbernen Beschlägen gebunden. Ein hübsches Objekt. Ich hoffe, es stösst hier auf Interesse.

Marie Anna war die Ehefrau Georgs Fürst zu Schaumburg-Lippe und Mutter des letzen regierenden Fürsten zu Schaumburg-Lippe (Adolf).

http://www.vierprinzen.com/2012/04/das-gesangbuch-von-marie-anna-furstin.html

http://www.vierprinzen.com

Plagiate. Fälschungen, Imitate und andere Strategien aus zweiter Hand

Der Sammelband von 2011 ist bei PaperC online:

http://paperc.de/22308-plagiate-faelschungen-imitate-und-andere-strategien-aus-zweiter-hand-9783896269614

Plagiate in Archivalia
http://archiv.twoday.net/topics/Wissenschaftsbetrieb

Fälschungen in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/96987511

Informationsfreiheit im Bund kaum gegeben

Die Behörden mauern massiv und der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit schlägt sich viel zu oft auf die Seite der Verweigerer. Seine bürokratische Behörde macht nach seinen Erfahrungen einen extrem schlechten Job, sie hat unzumutbar lange Bearbeitungszeiten und ergreift in der Regel die Partei der Behörde. Und es ist ein krasser Fehlgriff, ausgerechnet die Datenschützer, die sich im Kontext der Netzpolitik vor allem durch hysterisches Gefasel auszeichnen, zu Beauftragten für die Informationsfreiheit zu bestellen. Damit macht man den Bock zum Gärtner.

Der Tätigkeitsbericht von Bundesbeauftragtem Schaar für 2010/11 ist nachlesbar unter:

http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_IFG/3TB10_11.pdf?__blob=publicationFile

“Die wissenschaftliche Aufarbeitung der NS-Vergangenheit stößt auf
unangemessene Grenzen”, meint Schaar.

Zum Bundesbeamtengesetz schreibt Schaar: “Dieses sieht einen Zugang zu Personalakten nur unter sehr engen Voraussetzungen vor, zu denen Forschungszwecke explizit nicht gehören. Sofern kein archivrechtlicher Zugang möglich ist, sehe ich auch keine
Möglichkeit, Forschern Personalakten aufgrund anderer
Rechtsvorschriften zugänglich zu machen. Ich halte dieses juristisch zwingende Ergebnis für unbefriedigend.”

Juristisch zwingend ist da überhaupt nichts. Aus der Wissenschaftsfreiheit von Art. 5 GG ergibt sich ein Anspruch des Einsicht beantragenden Forschers, dass entgegenstehende Rechtsvorschriften von der Behörde und dem dann damit befassten Gericht mit diesem Grundrecht abgewogen werden. Und das Ergebnis dieses vom Verfassungsgericht geforderten Prozesses kann alles andere als “juristisch zwingend” vorhergesagt werden.

Es ist bezeichnend, dass dieser zum Gärtner gemachte Bock Schaar sich nicht auf § 5 Abs. 8 Bundesarchivgesetz bezieht.

Für Unterlagen, die älter als 30 Jahre sind, hat die Behörde, bei der sie sich noch befinden, nach den archivrechtlichen Vorschriften des § 5 Abs. 1-7 zu entscheiden, entgegenstehende Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes sind unbeachtlich. Die Entscheidungsbefugnis der Behörde ergibt sich aus der amtlichen Begründung des Bundesarchivgesetzes (zit. nach Bannasch et al., Archivrecht usw. 1990, S. 195).

Unterlagen meint nach meiner Rechtsauffassung auch Teile von Akten. Die zitierte amtliche Begründung (S. 193) gibt mir Recht: Eine starre Festlegung, wann genau die Sperrfristen einsetzen, sei zu vermeiden, aber es müsse in jedem Fall für die benutzte Information die Sperrfrist abgelaufen sein. Dies muss dann auch für die 30-Jahresfrist des § 5 Abs. 8 gelten.

Der Staatssekretär des Bundesernährungsministeriums, Dr. Walther Florian, ist am 1. Juli 1987 in den Ruhestand getreten. Sein Todesdatum habe ich nicht herausgefunden. Nehmen wir fiktiv an, er sei 2000 gestorben, seine (möglicherweise ebenso fiktive) Witwe beziehe aber noch Versorgungsbezüge, weshalb seine Personalakte noch nicht geschlossen wurde. Diese Annahmen ändern aber nichts daran, dass für die älter als 30 Jahre alten Teile seiner Akten, also auch für seinen Werdegang in der NS-Zeit, ein Nutzungsanspruch im Rahmen des § 5 Abs. 8 gegeben ist. Zwar ist eine Einsicht erst 30 Jahre nach seinem Tod möglich, aber die Möglichkeit der Sperrfristenverkürzung nach § 5 Abs. 5 BArchG: “Für Personen der Zeitgeschichte und Amtsträger in Ausübung ihres Amtes können die Schutzfristen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 verkürzt werden, wenn die schutzwürdigen Belange des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden.” Dieses Ergebnis unterscheidet sich diametral von dem “juristisch zwingenden” Resultat des zum Gärtner gemachten Bockes Schaar.

Update:
https://fragdenstaat.de/anfrage/ns-vergangenheit-von-ehemaligem-staatssekretar-walther-florian

Pärgamendid

Estland hat seine ältesten Dokumente digitalisiert, meldet

http://derstandard.at/1334796004171/Im-Internet-Estland-digitalisierte-historisches-Archiv

Da diese Qualitätszeitung das Verlinken nicht begreift, darf man rätseln, welcher der drei Links nun zum neuen Angebot führt, denn anscheinend gibt es keine englischsprachige Erläuterung in Estland. “Pärgamendid” ist jedenfalls ein neues Angebot mit Pergamenturkunden, die in guter Auflösung zur Verfügung stehen und selbstverständlich sind viele deutschsprachige dabei.

http://www.ra.ee/pargamendid

pergamendid

Berliner CDU-Franktionschef Florian Graf gibt nach Plagiatsverdacht seinen Doktortitel ab

http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article106235101/Berliner-CDU-Fraktionschef-gibt-seinen-Doktortitel-ab.html

Selbst hohe CDU-Funktionäre traf die Mitteilung ihres Fraktionschefs am Freitagabend vollkommen unvorbereitet. Florian Graf, allseits als umsichtiger Haushaltspolitiker geschätzt, teilte seinen Parteikollegen mit, dass er seinen Doktortitel abgibt. Am Freitagmorgen war er nach Potsdam gefahren, um an der Universität seine Promotionsurkunde zurückzugeben. Am Nachmittag unterrichtete er enge politische Weggefährten von seinem Schritt, dann ging er mit einer zweiseitigen Stellungnahme auch an die Öffentlichkeit.

„Ich habe nach eingehender Prüfung in den letzten Wochen festgestellt, dass ich den an mich selbst gestellten Ansprüchen im Hinblick auf ein Standhalten meiner Dissertation in der Öffentlichkeit nicht gerecht geworden bin“, schreibt Graf. „Insbesondere muss ich Nachhinein feststellen, dass ich an einigen Stellen wissenschaftlich nicht fehlerfrei gearbeitet habe.“

Graf hatte nach eigener Aussage Zweifel bekommen, als er über Ostern für eine Fachzeitschrift eine Zusammenfassung seiner bis dahin nicht veröffentlichten Doktorarbeit erstellen wollte. Die Zusammenfassung hatte er erst jetzt schreiben wollen, weil er zuvor mit dem Wahlkampf beschäftigt war. Das war so mit seiner Doktormutter, der Dekanin der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam, Theresa Wobbe, abgesprochen. Deswegen gab es auch eine Sperrfrist auf die Veröffentlichung der eigentlichen Doktorarbeit. Die Arbeit mit dem Titel „Der Entwicklungsprozess einer Oppositionspartei nach dem abrupten Ende langjähriger Regierungsverantwortung“ hatte Graf bereits vor zwei Jahren abgegeben.

Uni veranlasste Prüfung der Dissertation

Nach einer Presseerklärung der Uni von Freitag stellt sich der Fall etwas anders dar. „Nachdem Zweifel an der wissenschaftlichen Qualität der Dissertation aufgekommen waren, hat die Dekanin den Qualitätsrichtlinien der Universität entsprechend eine Prüfung der Dissertation veranlasst“, heißt es. „Daraus ergab sich ein Plagiatsverdacht, zu dem Dr. Graf um Stellungnahme gebeten wurde. Daraufhin stellte er heute den Antrag auf Entziehung des Doktorgrades.“

Etwas ausführlicher:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/plagiatsverdacht-uni-potsdam-bringt-berliner-cdu-fraktionschef-in-bedraengnis/6567990.html

Erklärung von F. Graf
http://www.tagesspiegel.de/downloads/6567978/2/Die%20Erkl%C3%A4rung%20des%20CDU-Fraktionschefs

Wikiwatcher Wolfgang Stock lässt Dropbox-Datei von Mario Sictus aus dem Netz nehmen als angebliche Urheberrechtsverletzung

RA Stadler findet wie immer die richtigen Worte:

Der Missbrauch des Urheberrechts (Sixtus vs. Dropbox)
http://www.internet-law.de/2012/04/der-missbrauch-des-urheberrechts-sixtus-vs-dropbox.html

Zu Wikiwatch:
?s=wikiwatch

Eine der vielen Unverschämtheiten der Staatsbibliothek München

ist der Betrieb eines Servers für nicht herunterladbare Zeitschriftenbände (periodika), der seit Wochen eine völlig unzumutbare Langsamkeit an den Tag legt. Ich habe gerade mal gezählt, nach wie vielen Sekunden sich eine neue Seite aufgebaut hat.

http://periodika.digitale-sammlungen.de/bdlg/Blatt_bsb00000202,00077.html

wurde in einer knappen Minute aufgebaut. Bei ZHVSchwaben und MVGN das gleiche Bild. Es leuchtet wohl ein, dass eine ernsthafte Arbeit mit diesen Aufsätzen so nicht möglich ist.

Wer dagegen protestieren will, schreibt bitte höflich oder weniger höflich formulierte Briefe an direktion@bsb-muenchen.de.

Auf zum munteren Link-Ändern

http://goobiweb.bbf.dipf.de/viewer

Dass Scripta Paedagogica Online nun eine flottere Präsentation mit RSS-Feed und dauerhaften Links für Seiten und Aufsätze hat – ausgezeichnet! Absoluter Mist aber, dass nun alle alten Links umgebogen werden dürfen, da es keine Weiterleitungen gibt, siehe etwa

http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Schw%C3%A4bisch_Gm%C3%BCnd&oldid=1783797#Schul-_und_Bildungsgeschichte

Söflinger Briefe online

Die berühmten Nonnenliebesbriefe wurden in ein Urkundendigitalisierungsprojekt, das jetzt vorgestellt wurde, einbezogen.

http://www.landesarchiv-bw.de/web/53792

Zu den Söflinger Briefen ist ein Aufsatz von Marc Müntz online:

http://monasticmatrix.usc.edu/MatrixTextLibrary/mm-S8623-muentzm-freundscha.pdf
http://monasticmatrix.org/sites/default/files/commentaria/primary_texts/mm-S8623-muentzm-freundscha.pdf

Findbuch (mit in der Untergliederung versteckten Links zu den Digitalisaten):

https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/struktur.php?bestand=17309&klassi=002&anzeigeKlassi=002.002

New Yorker Stadtarchiv macht seine Bilder online zugänglich

Über 870.000 Bilder:

http://www.nyc.gov/html/records/html/gallery/home.shtml

Derzeit sieht man aber leider nur: “Due to overwhelming demand, the New York City Municipal Archives Online Gallery is unavailable at present. Maintenance activities are underway to address this issue.”

Via
http://www.fotostoria.de/?p=1688

Eine Mystifikation zu Hieronymus Baldung und die Hofbibliothek des Großherzoglichen Hauses Luxemburg

In den Nassauischen Annalen 1859 fand ich den Hinweis auf eine merkwürdige Handschrift, ehemals in der Kabinettbibliothek des Großherzogs von Nassau:

https://archive.org/stream/NassauischeAnnalenJahrbuchDesVereinsFrNassauischeAltertumskundeUnd/Nassauer_Annalen_6#page/n399/mode/2up

Angeblich handelt es sich um ein für König Adolf von Nassau von seinem Arzt Dr. med. Hieronymus Baldung verfasstes kleines lateinisches Gebetbuch. Nun lebte aber Dr. med. Hieronymus Baldung um 1500 und nicht um 1300, der Eintrag kann also überhaupt nicht stimmen. Doch nicht nur der spätere Eintrag von 1591, auch der Inhalt und die Widmung bezieht sich auf den König. Ist es womöglich eine Fälschung des 19. Jahrhunderts?

Nach Auskunft der LB Wiesbaden wurde 1934 die nassauische Hofbibliothek zum größten Teil nach Schloss Berg in Luxemburg verbracht.

Zu dieser Bibliothek gibt es zwei Wiesbadener Ausstellungskataloge:

En hommage à … = mit Widmung für … : Bücher aus der Großherzoglichen Hofbibliothek Schloss Berg, Luxemburg, gewidmet den Herrschern und Herrscherinnen der Häuser Nassau-Weilburg und Luxemburg ; Ausstellungskatalog / [ Exposition et catalogue: Gast Mannes]. Wiesbaden, 2001

Nassau oblige : Musicalia aus der Großherzoglichen Hofbibliothek Schloß Berg gewidmet den Herrschern und Herrscherinnen der Häuser Nassau und Luxemburg; eine Ausstellung der Hessischen Landesbibliothek Wiesbaden in Zusammenarbeit mit Pierre Even ; Hessische Landesbibliothek Wiesbaden ; 4. September bis 19. November 2008 / [Ausstellung und Begleitkatalog: Pierre Even. Unter Mitarb. von Gast Mannes] Wiesbaden : Hessische Landesbibliothek, 2008

Im Netz finde ich zu dieser ehemals deutschen Adelsbibliothek:

http://lb.wikipedia.org/wiki/L%C3%ABtzebuerger_Haffbiblioth%C3%A9ik

http://web.archive.org/web/20081204111031/http://www.land.lu/html/dossiers/dossier_drecker/bibliotheikhaff_210700.html

Der Bibliothekar von Schloss Berg, Gast Mannes, schätzt den Umfang der Hofbibliothek auf 30 000 Bücher. […]
Die Hofbibliothek von Schloss Berg geht auf die Büchersammlung von Herzog Adolph von Nassau-Weilburg (1817-1905) zurück. Als Adolph 1890 Großherzog von Luxemburg wurde, blieben seine Bücher auf Schloss Bieberich, er ließ aber hierzulande weiter sammeln. 1934 kamen auch die Biebericher Bestände nach Schloss Berg.
Folglich stammt das Gros der Bücher aus dem 19. und 20. Jahrhundert, mit einem Schwerpunkt auf der Geschichte der Nassauer Dynastie. Der Jäger und Reiter Adolph interessierte sich unter anderem für Pferdebücher, gut vertreten sind aber auch Belletristik, Musikwerke, Hebraica, Kunsteinbände und Widmungsexemplare. Neben Adolph genoss auch Prinz Felix (1893-1970), der Gemahl von Großherzogin Charlotte, den Ruf des Bibliophilen.
In den letzten Jahrzehnten kaufte die Hofbibliothek systematisch sämtliche Luxemburgensia. Die Sammlung wird aber auch durch Nachkäufe von Werken aus dem 16. bis 18. Jahrhundert und sogar einzelne Inkunabeln ergänzt

In Berlin wird von den Großherzoglichen Sammlungen derzeit die Silberkammer des Hauses gezeigt:

http://www.wort.lu/de/view/berliner-ausstellung-silberkammer-der-luxemburger-dynastie-feierlich-eroeffnet-4f978c7ae4b01701472f8af8

Als Monarchie pflegt Luxemburg offenbar noch die adelige Verewigungsform des Fideikommisses:

Die Sammlung selbst ist einzigartig in der luxemburgischen Kunstwelt. Die meisten Goldschmiedearbeiten in der Silberkammer gehören zum Fideikomiss. Die Kunstwerke haben bis heute die originale Funktion behalten, nämlich die Darstellung der Monarchie. Größtenteils handelt es sich um Tafelsilber, das die Geschichte der fürstlichen Familie Nassau-Weilburg und auch die des Hauses Nassau im Ganzen spiegelt.

Historischer Wert

Geprägt wurde die Goldschmiedesammlung von den Residenzorten der Familie. Sie zeugen aber auch von öffentlichen und politischen Ereignissen wie Kriegen oder der Säkularisation, durch deren Folgen 1803 das Trierer Silber an Nassau-Weilburg fiel. Auch Änderungen im Status des Herrschers und seines Landes kann man am Wappen oder der Krono, welche die Teile zieren, ablesen. Aus kunstgeschichtlicher Sicht sind die stilistischen Hauptströmungen seit der Renaissance vertreten.

Der historische Wert der Silberkammer blieb lange Zeit verborgen, da geschichtliche Details nur mündlich von einem Kammerverwalter zum nächsten überliefert wurden. Mit dem Amtsantritt von Großherzog Henri und Großherzogin Maria Teresa wurde zum ersten Mal aber eine Konservatorin mit der wissenschaftlichen Betreuung der Silberkammer sowie der anderen großherzoglichen Sammlungen beauftragt.

Trierer Säkularisationsgut gehört nach den Grundsätzen des Baden-Gutachtens dem Land Hessen als Rechtsnachfolger der preussischen Provinz Nassau.

Update: Gast Mannes schrieb mir am 24. Mai 2012: “leider muss ich Ihnen mitteilen, dass es mir trotz intensivster Nachforschung nicht gelungen ist, die Baldung-Handschrift in der Großherzoglichen Biblikothek ausfindig zu machen”.

Dr. Degreif vom Wiesbadener Hauptstaatsarchiv teilte mit: “Die fragliche Handschrift „Libellus precationum pro victoria obtinenda, …“ befindet sich im Nassauischen Hausarchiv. Die hiesige
Signatur lautet: Abt. 130 II Nr. 3081.”

Zur Bibliothek schrieb mir Gast Mannes am 12.6.2012: “Was die Bibliothek betrifft, kann ich heute sagen, dass sie ca. 50.000 Einheiten umfasst, darunter auch Tausende von Bänden aus dem 18. Jahrhundert. Die Inkunabeln wurden nicht angekauft, sondern stammen aus dem Altbesitz. Es stimmt auch nicht ganz, dass sämtliche Luxemburgensia nachgekauft wurden, sondern nur eine beträchtliche Anzahl. Darüber hinaus gibt es noch 2 Publikationen, in denen die Bibliothek zum Teil dargestellt wird:
Mannes, Gast: Le Grand Ouvrage : description de l’Égypte, ou, recueil des observations et des recherches qui ont été faites en Égypte pendant l’expédition de l’armée française, publié par les ordres de Sa Majesté l’Empereur Napoléon Le Grand : la Bibliothèque Grand-Ducale en visite à la Bibliothèque nationale : exposition à la Bibliothèque nationale de Luxembourg, du 12 décembre 2003 au 31 mars 2004 / [Réd. du catalogue et commissaire de l’exposition:] Gast Mannes ; [photogr.:] Marcel Strainchamps. Luxembourg : Bibliothèque nationale, 2003, Luxembourg, Impr. Centrale, 268 p.
Mannes, Gast: Nassau und seine Bäder in der Zeit um 1840 : das Widmungsexemplar “The Brunnens of Nassau and the River Lahn” von George Barnard an Herzog Adolph zu Nassau / hg. von Gast Mannes, [Nassauische Sparkasse] ; unter Mitarb. von Martina Bleymehl-Eiler, Paul-Georg Custodis, Pierre Even, …[et al.] ; [trad. Sandra Schmit ; Fotos Bibliothèque nationale de Luxembourg (Marcel Strainchamps)] ; Wiesbaden : Nassauische Sparkasse ; [S.l.] : G. Mannes, 2005, Mainz-Kastel, Druckerei Zeidler, 207 p.
Auch arbeite ich zur Zeit an einer ausführlichen Darstellung der Bibliothek, deren Herausgabe für 2014 geplant ist.”

Am 9.7.2012 schrieb mir Dr. Degreif:

“Die Handschrift [Libellus precationum pro victoria obtinenda quo usus est (sed parum foeliciter)
Rex Romanorum Adolphus, Comes de Nassau] befindet sich in einer Überfallsmappe aus braunem Kalbsleder über Pappdeckel in Kopertenform. Streicheisenlinien rahmen die Deckelfläche
ein, wobei das Mittelfeld in Rauten unterteilt ist. In die Rauten sind kleine dekorative Blindstempel eingefügt. Die Schließung der Mappe erfolgte durch ein heute fehlendes Lederband.
Insgesamt besteht die in dem Format klein Oktav gehaltene Handschrift aus 13 Blatt Pergament. Davon enthalten 11 Blatt den ursprünglichen Text. Vorgeheftet ist ein Blatt (recto/verso
beschrieben) mit dem Titel und dem Datum der Abschrift [Stephanus Braun ab Itzstein Sacrae
Caesarea Majestatis familiaris at consiliarius Moguntinus ex relatione agnatorum pro memoria
pii Regis et Titulo libelli scripsit. Anno 1591]. Auf der Rückseite des vorgehefteten Pergamentblattes findet sich eine Widmung des Verfassers an König Adolf von Nassau.
Auf die 11 Blatt Text folgt ein weiteres (nur recto beschriebenes) Pergamentblatt. Hierauf findet
sich von der gleichen Hand wie auf der ersten Seite eine Art Anweisung für den Gebrauch der
Gebete. Die Anweisung endet mit dem Satz „Invictissime rex mei miseri servitoris tui in
benignitate tua memor Omnipotens rex celi et terre felicitet actus tuos“ und der Unterschrift
„Hieronymus Baldung, artium et medicinarum doctor“.
Der eigentliche Text besteht aus
● 4 psalmenartigen Gebeten [Carmen primum victoriosum, Carmen secundum, Carmen tertium,
Carmen quartum], S. 1-9;
● Petitio victoriae, S. 9-10;
● 4 Psalmen (Psalmus primus, secundus, tertius, quartus), S. 10-14;
● Preces predictorum complimentie; S. 15-19;
● Collectae victoriae; S. 19-20;
● Benedictio Leonis pape missa regi Cyprie victoriosa adversus omnia pericula. S. 20-22.

Die Schrift ist eine gotische Minuskel; die Intitialen und Überschriften sind durch Mennigfarben
ausgezeichnet.

Bei dem Gebetsbüchlein handelt es sich nicht um das Handexemplar König Adolfs, wohl aber um eine im 15. Jahrhundert angefertigte Abschrift derselben. ”

#forschung

#fnzhss

Lauterbachs Ausgabe des Oberrheinischen Revolutionärs ist online

http://www.dmgh.de/de/fs1/object/display/bsb00066361_00002.html

Asche über mein Haupt, dass ich meiner Rezensentenpflicht in Archivalia noch nicht nachgekommen bin. Aber da die Ausgabe wirklich gravierende Mängel hat, war eine gründliche Befassung angesagt und dann blieb die Arbeit – wie so manches andere – leider liegen.

Immerhin könnte die Volltextsuche die eklatanten Lücken des Registers in gewissem Maße ausbügeln. Wenn es sie denn gäbe 🙁

Niklashausen findet man in der dmgh-Volltextsuche nicht.

Übrigens übergeht nicht nur Lauterbachs Ausgabe meinen Aufsatz von 1988, in dem ich ausführlich auf den Oberrheiner eingehe, sondern – gewohnt mies – auch die “Geschichtsquellen”.

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/219045545

Baden-Württemberg ist 60, aber LEO BW hat es nicht auf die Reihe gekriegt

Vielleicht tut sich ja noch etwas im Lauf des Tages:

http://www.leo-bw.de

Die maßgebliche Infoseite dieses großspurig angekündigten Angebots (ich tippe mal: Der Berg kreißte …) verantwortet natürlich das Landesarchiv:

http://www.landesarchiv-bw.de/web/50999

Bei den beteiligten Institutionen (nach Stichproben): kein Hinweis auf die heutige Eröffnung!

Wir können alles außer guter PR?

Gestern hörte ich im Radio einen Hinweis auf

http://kulturerbe.niedersachsen.de/viewer/start

Das ist ebenfalls heute am Start und schon zu besichtigen:

http://kulturerbe.niedersachsen.de/viewer/start

Für BW habe ich nur eine grasende Ziege von hinten übrig:

Buch: Commons – Für eine neue Politik jenseits von Markt und Staat

“Die Gemeingüter erleben angesichts der aktuellen Klima-, Finanz- und Ernährungskrise eine Renaissance.[…] Über 90 Autorinnen und Autoren aus rund 30 Ländern stellen in ihren Beiträgen ein modernes Konzept der Commons vor, das klassische Grundannahmen der Wirtschafts- und Gütertheorie in Frage stellt und Wegweiser für eine neue Politik sein kann.

Commons sind wichtiger denn je. Sie beruhen nicht auf der Idee der Knappheit, sondern schöpfen aus der Fülle. Sie sind produktiv, ohne in erster Linie für den Markt zu produzieren. Sie existieren für und durch die Menschen und lösen konkrete Probleme.

Das Buch erscheint unter einer Creative-Commons Lizenz (CC-BY-SA) und darf beliebig oft vervielfältigt, bearbeitet und uneingeschränkt verbreitet werden. Der Download des Buches ist kostenlos.”

http://www.boell.de/publikationen/publikationen-commons-fuer-eine-neue-politik-jenseits-von-markt-und-staat-14395.html

Enthalten sind Beiträge zu Peer-Production, Wissensökonomie, CC-Lizenzen etc.

Die übliche Abzocke

Als ich noch jung war, gab es bei Handschriftenabteilungen Mikrofilme bei Reproduktionen aus Handschriften. Die kosteten so ab 20 Pfennig. Heute gibts nur noch Digitalisate und die sind in der Regel überteuert.

Die Bibliothek des Germanischen Nationalmuseums zockt ihre Benutzer besonders dreist ab:

http://www.gnm.de/fileadmin/redakteure/Museum/pdf/GNM_Gebuehrenverzeichnis_01_03_2012.pdf
http://www.gnm.de/fileadmin/redakteure/Museum/pdf/Bib_Scanauftrag.doc

Ein Gebrauchsdigitalisat kostet 70 Cent (bei Wissenschaftlern, sonst 1,50) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro für die Bereitstellung.

Zum Vergleich:
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Digitalisierungstarife

Nachtrag:

Das GNM erlaubt jedenfalls bei normalem Bibliotheksgut eigene Digitalfotos, vermutlich aber nicht bei Handschriften.

Die UB Tübingen bietet immer noch Mikrofilme an für 0,20 Cent je Seite, Digitalisate sind aber mehr als doppelt so teuer (0,50):
http://www.uni-tuebingen.de/einrichtungen/universitaetsbibliothek/lernen-lehren-forschen/arbeitsmoeglichkeiten/kopieren-und-mehr/reprostelle.html

In vielen Unibibliotheken stehen superteure Zeutschel-Scanner herum (ich weiß von einer Monatsmiete im Rahmen eines Unigesamtvertrags von 440 Euro/Monat), an denen die Benutzer kostenlos scannen dürfen (wenige Bibliotheken wie die ULB Düsseldorf nehmen dafür Geld) – aber natürlich nicht Materialien aus den Sondersammlungen …

Open Access: Von Harvard empfohlen, von der Internet-Enquete diskutiert

Zwei neue Meldungen:

http://blog.arthistoricum.net/harvard-memorandum-open-access

“In einem aktuellen Memorandum fordert die angesehene Harvard University Wissenschaftler/innen zur verstärkten Nutzung von Open Access für wissenschaftliche Publikationen auf. Dies geschieht allerdings nicht ganz selbstlos, sondern hat einen ernsten Anlass. Hintergrund ist der massive Preisanstieg bei der Subskription wichtiger Fachzeitschriften, zu dem auch das sog. Bundling beiträgt. ”

http://wisspub.net/2012/04/23/internet-enquete-diskutiert-bericht-zu-open-access

“Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hat heute auf ihrer 16. Sitzung den Zwischenbericht der Projektgruppe „Bildung und Forschung“ diskutiert. Dieser Bericht (PDF) behandelt u.a. das Themenfeld Open Access zu Textpublikationen und Forschungsdaten sehr umfassend.”

Und, nachgetragen, eine nicht weniger interessante dritte.

Harvard macht die bibliographischen Daten seines Bibliothekssystems und die Metadaten seines IR “DASH” als Open Data unter CC0 verfügbar!

http://isites.harvard.edu/icb/icb.do?keyword=k77982&pageid=icb.page498373

Update: FWF schließt sich Harvard an

http://www.fwf.ac.at/de/news/am20120426.html

Habilitationsakten Kittler publiziert

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/friedrich-kittlers-habilitationsverfahren-spucken-hilft-nicht-herr-kollege-11727699.html

“In der „Zeitschrift für Medienwissenschaft“ publiziert der Lüneburger Medienhistoriker Claus Pias jetzt Auszüge aus der legendären Habilitationsakte Kittlers. Und zwar alle Gutachten, die damals, 1982 und 1983, zu Kittlers Arbeit „Aufschreibesysteme 1800/1900“ verfasst worden sind, sowie ein von Kittler damals eigens für das Verfahren geschriebenes, unpubliziert gebliebenes Vorwort dazu.”

Die Habilitation erfolgte in Freiburg im Breisgau.

Gern wüsste der Universitätsarchivar mehr. Ich sehe solche Gutachter-Verfahren als normales personenbezogenes Archivgut, das, wenn keine Zustimmungen seitens der Beteiligten vorliegen, 10 Jahre nach dem Tod des letztlebenden Beteiligten keiner archivrechtlichen Sperrfrist (in NRW) mehr unterliegt (also nicht als “geheimes Archivgut” mit 60-Jahres-Frist). Für den Abdruck der Gutachten bedarf es der Zustimmung der Gutachter, da von urheberrechtlich geschützten Werken auszugehen ist.

Meinungen dazu?

Update: Kollege Dr. Speck erklärte freundlicherweise auf Anfrage dazu, die Akte sei jedenfalls nicht vom Universitätsarchiv, das sie erst seit kurzem in Besitz habe, offen gelegt worden.