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Flugblatt-Digitalisate für 100 Euro das Stück?

Gerade meldet epd: “Die mehr als 900 Flugblätter der Reformation im Gothaer Schloss Friedenstein sollen in den nächsten Jahren vollständig erschlossen und digitalisiert werden. Thüringens Kultusminister Christoph Matschie (SPD) übergab dazu am Donnerstag Bewilligungsbescheide über 60.000 Euro für die Stelle eines Projektkoordinators ab 1. Juni und über 100.000 Euro für die erforderliche Scanner-Technik.” Ist dieses Scannen – nur um das geht’s mir – eigentlich günstig? dort sinnvoll? angemessen schnell? Liegt’s an der OCR? Kann so etwas nicht innert einer Woche von einem kommerziellen Anbieter erledigt werden? Danke für sachkundige Antworten.

“Ab ins Archiv statt an den Altar!”

Immer wieder ärgerlich ist die Diffamierung unseres Berufsstandes. Etwa nach dem Motto: Wer sich etwas hat zu Schulden kommen lassen oder den Chef geärgert hat oder einfach nur unfähig ist, wird ins Archiv versetzt (am besten in den “Archivkeller”), da kann er keinen weiteren Schaden anrichten.
Jüngstes Beispiel liefert der Autor Rolf Seydewitz, der seinen Beitrag über die Weiterbeschäftigung pädophiler katholischer Priester im Bistum Trier im “Trierischen Volksfreund” v.28.03.2012 mit dem polemischen Satz schließt:
“In den zahlreichen Archiven des Bistums werden für pädophile Priester schon noch einige Plätzchen frei sein.”

http://www.volksfreund.de/nachrichten/welt/meinung/kommentare/Kommentare-Ab-ins-Archiv-statt-an-den-Altar;art158795,3108657

Heraldik und Politik: Coburgs Stadtpatron

http://www.np-coburg.de/regional/feuilleton/np/npfeuilleton/art83474,1948611

Die Stadt Coburg setzte mit ihrem Wappen ein deutliches Zeichen: Seit 1353 stand sie zwar unter der Herrschaft des mächtigen Adelsgeschlechts der Wettiner; in ihrer heraldischen “Adresse” aber berief sie sich auf eine höhere Instanz: Mit dem Kopf des Heiligen Mauritius im Schild bekannte sich Coburg ganz offensichtlich zu Reich und Kaiser.

Genau genommen ist die Darstellung des Ägypters Mauritius als dunkelhäutiger Afrikaner jedoch falsch und beruhte auf den höchst lückenhaften Kenntnissen des Mittelalters über Ägypten und Afrika. Der Ägypter, bzw. “Maure”, war sehr wahrscheinlich von hellerer Hautfarbe als die Einwohner des mittleren und südlichen Afrika.

“Nicht-Arier”

Andererseits zeigt die Verehrung eines Märtyrers von so exotischem Aussehen als deutschen Reichsheiligen, dass das Mittelalter sehr weit entfernt war von rassistischen Ideologien des 19. oder 20. Jahrhunderts.

Während der Diktatur der Nationalsozialisten wurde diese Darstellungstradition dem Coburger Wappen allerdings zum Verhängnis: Hitlers Gefolgsleute entfernten 1934 den so genannten “Nicht-Arier” aus dem Schild und setzten an seine Stelle ein Schwert.

Erst nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Diktatur knüpfte Coburg wieder an die Toleranz des Mittelalters an und bot dem leidgeprüften Heiligen Asyl: In ihrem Wappenschild.

Siehe auch
http://www.coburg.de/startseite/950Jahre/demografie/Stadtwappen-und-Coburger-Mohr.aspx

Whistleblowing auch für Archivbedienstete ?

Der EGMR hat das Whistleblowing jüngst wieder in den Vordergrund gerückt. Urteil vom 21.7.2011 (Heinisch gegen Deutschland).

Im angloamerikanischen Recht gehört die Institution des whistleblowings zur “best practice von Compliance Programmen”. Drei Voraussetzungen mussen gegeben sein. 1.) Möglichkeit für den Hinweisgeber, anonym zu bleiben; 2) transparentes und glaubwürdiges Verfahren, in dem bestimmt wird, wie mit der Meldung umgegangen wird und 3) Garantie für den whistleblower, dass ihm keine Nachteile aus dem Hinweis erwachsen.

Gehen wir von einem hypothetischen Fall aus:

Eine Landesregierung weist ein Staatsarchiv an, Dokumente die an die Justiz von gesetzeswegen abzugeben sind, zurückzuhalten (unter Verschluss zu halten).

Was könnte der Landesbeamte des Staatsarchivs tun ?

Variante 1: Wegschauen.

Variante 2:

Für den Bereich der staatlichen Archive könnte sich die Frage nach dem Informantenschutz stellen. Gemäss Paragrafen 67 II Nr. 3 BBG und 37 II Nr. 3 BeamtStG entfällt die dienstliche Verschwiegenheitspflicht des Beamten gegenüber der zuständigen obersten Behörde oder einer Strafverfolgungsbehörde, wenn ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den Paragrafen 331 bis 337 StGB angezeigt wird. Dies gilt auch bei jeder Straftat (hier Urkundenunterdrückung).

Die Realität sieht aber anders aus: Der Anreiz, anzuzeigen ist in der Praxis schwach ausgeprägt, weil sich der whistleblower in einer Grauzone befindet und Repressalien befürchten muss..

Wie könnte dieses Problem gelöst werden ?

Er könnte anonym den Hinweis an die die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft weiterleieten, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Sollte es zu Repressalien kommen hätte der whistleblower Schadensersatzansprüche. Es sollte auch eine Beweislastumkehr eingeführt werden. Kommt es zu einer Massnahme gegen den whistleblower müsste die Verwaltung beweisen, dass die Massnahme nicht auf den Akt des whistleblowers zurückzuführen ist.

Im angloamerikanischen Bereich wird der whistleblower schon lange nicht mehr als verräterisch und illoyal wahrgenommen, sondern als im positiven Sinne behlilflih, um schädliche Korruption oder zumindets Fehlentwicklungen zu verhindern.

Dieser Beitrag zitiert einige Gedanken des Aufsatzes von Herrn Rechtsanwalt Jens Abraham, Whistleblowing – Neue Chancen für eine Kurswende !? in ZRP 1/2012, Beilage der NJW, S. 11 ff.
Die Hinweise auf einen hypothetischen Fall und der Archivbezug wurden hinzugefügt.

Masterarbeit zu verwaisten Werken

In Museen und Bildarchiven:

http://edoc.hu-berlin.de/series/berliner-handreichungen/2012-321/PDF/321.pdf

Völlig unsinnig ist die Argumentation mit der Strafbarkeit. Als ob schon jemals ein Museumsmitarbeiter wegen einer Urheberrechtsverletzung strafrechtlich verfolgt worden wäre! Im Fall Guttenberg kam es nicht zu einem Gerichtsverfahren, und wer verwaiste Werke zugänglich macht, ist meilenweit von den Betreibern von Portalen wie http://kino.to entfernt! Reine Panikmache.

Überhaupt ist die Qualität der Arbeit mäßig.

Missionarische Kirche des Kopimismus

Der wie immer reichhaltige ZKBW-Dialog ist online und spießt auf:

Die Missionarische Kirche des Kopimismus hat es in Schweden im dritten Anlauf geschafft, offiziell als Religion anerkannt zu werden. Die von dem Philosophie-Studenten Isak Gerson 2010 gegründete Gemeinschaft setzt sich für das freie Kopieren von Informationen ein und gegen urheberrechtliche Beschränkungen. Die Anerkennung durch den Staat ohne finanzielle Unterstützung findet die Boulevardzeitung Expressen in einem Kommentar vom 11.01.2012 gut und fordert, auch Protestanten und Katholiken keine staatlichen Mittel mehr zu geben: „Der Staat sollte nicht entscheiden, was eine Religion ist und was nicht. … Ein säkularer Staat sollte gewisse Religionen nicht höher bewerten als andere. Das Problem ist nur, dass Schweden dieses Prinzip nicht einhält. … Es ist höchste Zeit, dass die staatliche Unterstützung für Glaubensgemeinschaften gestrichen wird. Religionsfreiheit soll für alle gelten, egal ob sie an Gott glauben oder an das heilige Filesharing. Aber die Finanzierung sollen die Gemeinschaften selbst regeln. Ein säkularer Staat hat in Kirchen nichts zu suchen.

https://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=fl-team:publikationen:dialog71-html