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Archivgesetz (ArchG-ProfE). Entwurf eines Archivgesetzes des Bundes

Unter den vielen Rezensionen der ZRG GA 2012, die vorab von Gerhard Köbler bereitgestellt werden

http://www.koeblergerhard.de/zrggar129-2012.htm

ist auch eine Besprechung des Professorenentwurfs für ein neues Bundesarchivgesetz von Peter Collin:

http://www.koeblergerhard.de/ZRG129Internetrezensionen2012/Archivgesetz.htm

Meine eigene Stellungnahme zu dem Buch:
http://archiv.twoday.net/stories/4838980

Wörterbuch der mittelhochdeutschen Urkundensprache

Die folgende Rezension erschien in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 155 (2007), S. 551-553

Wörterbuch der mittelhochdeutschen Urkundensprache WMU auf
der Grundlage des Corpus der altdeutschen Originalurkunden
bis zum Jahr 1300. Unter Leitung von Bettina Kirschstein
und Ursula Schulze erarbeitet von Sibylle Ohly, Peter
Schmitt und Nicole Spengler (ab Lief. 20: erarbeitet von
Sibylle Ohly und Daniela Schmidt). Berlin: Erich Schmidt
Verlag. 17. Lieferung: schuolhof – sprechen S. 1537-1632
(2001); 18. Lief.: sprechen – swester S. 1633-1728 (2002);
19. Lief.: swesterkint – ûf S. 1729-1824 (2003); 20. Lief.:
ûfbieten – unrehte S. 1825-1920 (2004); 21. Lief.: unrehte
– vaschang S. 1921-2016 (2005); 22. Lief.: vaschanchuon –
verswern S. 2017-2112 (2006).

Gut 80 Prozent dürfte geschafft sein. Pünktlich jedes Jahr
legte die Berliner Arbeitsstelle des Wörterbuchprojekts
eine neue Lieferung des Spezialwörterbuchs zur Geschäfts-
und Rechtssprache des 13. Jahrhunderts vor. Geht man von
sechs ausstehenden Lieferungen aus, so wird das
ambitionierte Unternehmen 2012 beendet sein. Die Rezension
der ersten Lieferung erschien in dieser Zeitschrift 1988,
es folgten drei weitere Besprechungen (1991, 1996 und
2002).

Qualitätsschwankungen waren nicht zu registrieren, die
Bearbeiter haben ein hohes Niveau durchgehalten.
Selbstverständlich ist der Historiker ab und an mit den
Erklärungen unzufrieden. Wenn “stuolbruder” als
“Angehöriger einer (Laien-)Bruderschaft” erklärt wird, so
ist das zu unpräzise. Der Beleg bezieht sich auf die zwölf
Bamberger Stuhlbrüder. Es geht nicht um irgendeine
Laienbruderschaft, sondern eine spezifische Institution des
Memorialwesens, die den Lesern der ZGO aus Speyer vertraut
sein dürfte. Und ob “konzessionierte Schenke” für “rehten
taevern” nicht doch eine Spur zu anachronistisch ist,
darüber mag man trefflich streiten.

Für das Nachschlagen unbekannter Wörter wird man dieses
Wörterbuch freilich ohnehin kaum nutzen, wie überhaupt sein
Hauptadressatenkreis weniger die Historiker und
Rechtshistoriker sind als die Sprachhistoriker und
Lexikographen. Sie finden hier unschätzbares Material zu
den Schreibsprachen des 13. Jahrhunderts, das stets genau
lokalisierbar und datierbar ist.

Historiker und Rechtshistoriker können das WMU vor allem
als “Sachregister” zum “Corpus der altdeutschen
Originalurkunden bis zum Jahr 1300” verwenden, das im WMU
sozusagen “verzettelt” ist. Es enthält aufschlußreiche
Belege zur Rechtssprache und zum agrarhistorischen
Vokabular. So wird man die Artikel selde, seldener,
seldenhûs, seldenlêhen, selhûs und selman als willkommene
Ergänzung zu der von dem Tübinger Geographen Hermann Grees
erstellten Tabelle von Selden-Nennungen vor 1300
heranziehen müssen (Ländliche Unterschichten und ländliche
Siedlung in Ostschwaben, 1975, S. 87-91). Erwähnung
verdienen auch die vielen Personennamen-Deutungen. Nicht
selten erscheinen die Begriffe nur als Bestandteil eines
Personennamens (z.B. solsnîder, Sohlenschneider: her
Gotfrid der solsneider in Wien).

2004 hat der Schmidt-Verlag das Corpus neu aufgelegt. Für
die vier 1932 bis 1963 erschienenen vier Urkundenbände, den
Nachtragsband (bis Lieferung 54, 1986) und den
Regestenband, insgesamt 4500 Seiten, muss man stolze 1788
Euro auf den Tisch legen. Glücklicherweise steht inzwischen
die von Kurt Gärtner in Trier veranlasste Digitalisierung
der Corpus-Texte (ohne Regesten) online kostenfrei zur
Verfügung: http://www.corpus.uni-trier.de. Ein großartiges
Angebot, das für viele nicht-sprachhistorische
Fragestellungen das WMU entbehrlich macht! Mit der
Volltextsuche kann man nun auch mehr als die 100 Belege
auffinden, die das WMU maximal nachweist. Allerdings muss
man im digitalen Volltext alle denkbaren Wortformen suchen,
während das WMU mit normalisierten Lemmata punkten kann.

Da die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft
unterstützte Open-Access-Bewegung die freie Zugänglichkeit
von mit öffentlichen Mitteln erstellten
Forschungsergebnissen im Internet fordert (vgl. Klaus Graf,
Edition und Open Access, in: Vom Nutzen des Edierens, 2005,
S. 197-203), wäre es an der Zeit, eine kostenfreie
Online-Ausgabe des WMU ins Netz zu stellen. Auch wenn eine
Volltextsuche im WMU keine Erschließung nach Wortfeldern
ersetzt, die zusätzlich dringend wünschenswert wäre (siehe
ZGO 2002, S. 604f.), so steht doch außer Zweifel, dass mit
einer Volltextsuche die Qualität der Recherche in einem
Nachschlagewerk erheblich zunimmt. Alle Erfahrungen mit
“Open Access” zeigen überdies, dass dieser den Verkauf
ankurbelt und nicht etwa beeinträchtigt. Das Heidelberger
Deutsche Rechtswörterbuch hat den kompletten Bestand des
gedruckten Nachschlagewerks kostenlos ins Netz gestellt. Es
wäre zu wünschen, dass die Bayerische Akademie der
Wissenschaften als Projektträger sich bei der Entscheidung
über eine digitale Ausgabe des WMU darauf besinnt, dass
Wissenschaft betrieben wird, um Wissen möglichst weit zu
verbreiten und nicht, damit traditionelle Verlagsstrukturen
mit “Apotheken-Preisen” für immer fortbestehen.

***

Kommentar: Die letzte 27. Lieferung erschien 2010.

Update: http://archiv.twoday.net/stories/110777038
[= https://archivalia.hypotheses.org/8992]

24.3.2019

Das Wörterbuch kostet 1194 Euro. Eine Online-Ausgabe existiert nicht. Ich dokumentierte im Folgenden meine Besprechungen.

Gedruckt: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 136 (1988), S. 493f. (korrigierte OCR meines Typoskripts), Digitalisat Commons.

Wörterbuch der mittelhochdeutschen Urkundensprache auf der Grundlage des Corpus der altdeutschen Originalurkunden bis zum Jahr 1300. Unter Leitung von Bettina Kirschstein und Ursula Schulze erarbeitet von Sibylle Ohly und Peter Schmitt (Veröffentlichungen der Kommission für deutsche Literatur des Mittelalters der Bayerischen Akademie der Wissenschaften). 1. Band 1. Lieferung. Berlin: Erich Schmidt Verlag 1986. 96 S., Brosch. DM 64‚-.

Das hier anzuzeigende Wörterbuch der mittelhochdeutschen Urkundensprache (WMU) ist auf drei Bände zu je 9 Lieferungen berechnet und soll etwa 10000 Stichwörter enthalten. Es erschließt den gesamten Wortschatz der von Friedrich Wilhelm 1929 begonnenen und erst jetzt abgeschlossenen Edition deutschsprachiger Urkundenausfertigungen bis zum Jahr 1300. Die Konzeption des WMU ist “primär sprachhistorisch()” (S.12), es soll “die Sprachbeschreibung des Mittelhochdeutschen, die fast ausschließlich auf versrhythmisch gestalteten, abschriftlich überlieferten und editorisch geglätteten Texten beruht, durch datierbare und lokalisierbare Zeugnisse einer Gebrauchssprache (…) ergänzen und (…) differenzieren”(S. 2). Dem entspricht auch die in der ausführlichen Einleitung zur 1. Lieferung
(S. 1-12) erläuterte Gliederung der einzelnen Artikel. Der Kopfteil gibt das Stichwort in nach Lexer normierter Form, die Wortart, eine Bedeutungsübersicht und die Anzahl der Belege an. Teil Al charaktersiert Schreibweise und regionale Verteilung der Vorkommen auf das deutsche Sprachgebiet, A2 gilt den Wortbildungsvarianten und Flexionsformen. Die semantischen, syntaktischen und kontextuellen
Aspekte des Wortgebrauchs werden in B durch meist ausführliche Textzitate dokumentiert. Da auf diese Weise die Bedeutungsangaben kontrolliert werden können, darf man dem WMU bescheinigen, daß die
Bedeutungen sorgfältig und mit der nötigen Vorsicht angesetzt sind. Daß man in Einzelfällen Korrekturen und Ergänzungen anbringen könnte (z.B. bei “agestein” S. 37 die im südwestdeutschen Raum gebräuchliche
Bedeutung “Gagat”), schmälert nicht die große Leistung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter.

Der Historiker wird im WMU relativ wenige Wörter finden, die nicht in den gängigen mittelhochdeutschen Wörterbüchern nachgewiesen sind (S. 4). Gleichwohl kann sich das WMU, das vor allem die zwei Jahrzehnte von 1280 bis 1300 abdeckt, in Einzelfällen als nützliches Hilfsmittel erweisen. Vor allem der begriffsgeschichtlich orientierte Rechtshistoriker wird für die Belegangaben (bis 100 Belege werden alle Vorkommen genannt) und Textzitate dankbar sein (man vergleiche etwa die Stichwörter almeinde,
almeine, almuosen, ambahte, ambetliute, ambetman), enthält doch das Deutsche Rechtswörterbuch in der Regel spätere Belege. Inwieweit das WMU auch als punktuelle Ergänzung von Kleiber [Vorlage: Kleiner]/Kunze/Löffler, Historischer Südwestdeutscher Sprachatlas, dienen kann (vgl. z.B. dort Bd. 1, S. 150—152 almende/almeinde), müssen andere beurteilen.

Bedauerlich ist der lange Erscheinungszeitraum; vorgesehen ist jeweils nur eine Lieferung pro Jahr.

***

Gedruckt: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 139 (1991), S. 531-532

Wörterbuch der mittelhochdeutschen Urkundensprache auf der Grundlage des Corpus der altdeutschen Originalurkunden bis zum Jahr 1300. Unter Leitung von Bettina Kirschstein und Ursula Schulze erarbeitet von Sibylle Ohly und Peter Schmitt (Veröffentlichungen der Kommission für deutsche Literatur des Mittelalters der Bayerischen Akademie der Wissenschaften). 1. Band 2. Lieferung: anegesigen – bereiten. Berlin: Erich Schmidt Verlag 1987. S. 97-192. 3. Lieferung: bereitschaft – bret. 1988. S. 193-288. 4. Lieferung: brief – dingen. S. 289-384. 1989. 5. Lieferung: dingen-enzwischen. S. 385-480. 1990. Jeweils Brosch., DM 64,-.

Von dem hier erstmals 1988 (ZGO 136, S. 493 f.) angezeigten Wörterbuch (WMU) sind inzwischen (d.h. bis Frühjahr 1991) weitere vier Lieferungen erschienen. Von einem “zügigen Fortgang”, wie der Verlag es tut, wird man kaum sprechen können, bedenkt man, daß der Abschluß des dreibändigen Werkes erst für das Jahr 2012 zu erwarten ist. Auch ohne prophetische Gaben läßt sich voraussagen, daß die Bände zu diesem Zeitpunkt wohl eher “fossil” wirken werden. Möglicherweise wird das zugrundeliegende “Corpus” dann auf CD-ROM in Verbindung mit einem automatisierten “Lexer” zur Verfügung stehen.

Den großen Wert der vorgelegten Leistung für die sprachgeschichtliche Forschung betonen die mir bekanntgewordenen germanistischen Rezensionen, von denen nur zwei genannt seien: Norbert Richard Wolf, in: Anzeiger für deutsches Altertum 100 (1989), S. 22-24 und der Besprechungsaufsatz von Klaus Matzel, Ein Spezialwörterbuch des Mittelhochdeutschen, in: Zeitschrift für deutsche Philologie 109 (1990), S. 86-98. Hier soll indessen nur von einigen Wortfeldern die Rede sein, die den Historiker besonders interessieren könnten. Meine kleine subjektive Auswahl kann den reichen Stoff natürlich nicht annähernd erschöpfen.

Aus dem Wortfeld der Schriftlichkeit sind naturgemäß etliche Begriffe vertreten (ahtebuoch, abeschrieben, aneschriben, artikel, beschriben, brief). Der Artikel “buoch” belegt u.a. ein Güterverzeichnis, ein Jahrzeitbuch (von dem WMU etwas unglücklich mit “Memorialbuch” übersetzt) und ein Stadt(rechts)buch. Agrarhistoriker werden etwa die Belege für “anwande”, “anwender”, “biunte” usw., Wirtschaftshistoriker die um “briuwe” gruppierten Zeugnisse für einen Schwerpunkt des Brauwesens in Regensburg dankbar zur Kenntnis nehmen. Für die Stadtgeschichtsforschung ist insbesondere der Artikel “burc” interessant. Das Wort, das in 800 Belegen vorliegt, wurde nach Auskunft des WMU ausschließlich zur Bezeichnung von Burgen (nicht von Städten) verwendet. Aufschlußreich ist jedoch, daß in den Zusammensetzungen mit “burc” sich einige Bedeutungen erhalten haben, die sich ausschließlich auf städtische Sachverhalte beziehen (burcmez, burcmure, burctor). Bei einigem Suchen entdeckt man sogar etwas zur Brauchgeschichte: Bereits am Ende des 13. Jahrhunderts erfreute man sich in der Fasnachtszeit im Alemannischen an Plätzchen, wie aus einer in dem Artikel “blez” zitierten Datierungsangabe hervorgeht (“do man vierzehen tage hatte bletz gessen”).

Diese wenigen Beispiele lassen den Wunsch aufkommen, daß der Versuch unternommen werden möge, das gesamte Material auch nach Sachgruppen oder Wortfeldern gegliedert darzubieten. Wörterbücher, so nützlich sie auch sein mögen, vereinzeln die Wörter, indem sie sie von den sinnverwandten Wörtern und den Sachgemeinschaften isolieren. Was die jüngst verstärkt beachteten Austauschvorgänge im spätmittelalterlichen Wortschatz angeht, sei auf ein bemerkenswertes neues Instrument der Wortforschung hingewiesen: Ulla Williams, Die elsässische ‘Legenda aurea’. Band III: Die lexikalische Überlieferungsvarianz. Register. Indices, Tübingen 1990. Wer die nicht zuletzt aus diesem Werk ablesbaren vielfältigen Beziehungen der Wörter untereinander ernstnimmt und die Möglichkeiten in die Überlegungen miteinbezieht, die eine Abbildung begrifflicher Beziehungen in einem sogenannten Thesaurus bietet, wird die ausschließliche Anordnung von Begriffen nach dem Alphabet unter informationellen Gesichtspunkten für obsolet halten müssen.

***

Gedruckt: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 144 (1996), S. 444-445

Wörterbuch der mittelhochdeutschen Urkundensprache auf der Grundlage des Corpus der altdeutschen Originalurkunden bis zum Jahr 1300. Unter Leitung von Bettina Kirschstein und Ursula Schulze erarbeitet von Sibylle Ohly und Peter Schmitt (= Veröffentlichungen der Kommission für deutsche Literatur des Mittelalters der Bayerischen Akademie der Wissenschaften). Erster Band: ab – hinnen. Berlin: Erich Schmidt Verlag 1994, XVI, 864 S. Ganzln., DM 678,-. 10. Lieferung: hinnen dar – jehen. 1995, S. 865-960. 11. Lieferung: jehen – künic. 1996, S. 961-1056. Jeweils Brosch., DM 69,-.
Schreibortverzeichnis zum Wörterbuch der mittelhochdeutschen Urkundensprache. Unter Leitung … (Bearbeiter und Reihenangabe wie oben). Ebd. 1991, 140 S. Brosch. DM 86,-.

Nachdem 1957 mit der Verzettelung des gesamten deutschen Wortbestandes des von Friedrich Wilhelm 1929 in Angriff genommenen “Corpus der altdeutschen Originalurkunden” begonnen worden war, konnte 1986 die erste Lieferung des seit 1957 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Wörterbuchs vorgelegt werden (besprochen ZGO 136, 1988, S. 493f.). In der Zwischenzeit sind im Jahresrhythmus zehn weitere Lieferungen herausgekommen (Besprechung der Lieferungen 2-5: ZGO 139, 1991, S. 531f.), dazu 1991 ein Schreiborteverzeichnis. Von der wissenschaftlichen Kritik ist das großangelegte Unternehmen, das nach dem bisher vorgelegten Tempo ungefähr im Jahr 2012 abgeschlossen sein wird, bislang sehr wohlwollend aufgenommen worden. “Das WMU wird”, prophezeit Hans-Werner Eroms, “mit seinen klar gegliederten, typographisch exzellenten und verständlich aufbereiteten Wortartikeln ein Arbeitsinstrument sein, das Sprachwissenschaftler, Historiker und alle kulturgeschichtlich Interessierten an das Material der altdeutschen Originalurkunden heranführt” (Archiv für Kulturgeschichte 77, 1995, S. 221-227, hier S. 227). Und ein Kollege vom “Deutschen Wörterbuch” meinte an renommierter Stelle, das WMU zeige “unbeschadet einzelner Vorbehalte eine tragfähige konzeptionelle Fundierung und verbindet lexikographische Professionalität mit gründlicher elementarphilologischer Informationsdarbietung” (Michael Schlaefer, Göttingische Gelehrte Anzeigen 1991, S. 221-232, hier S. 232). Hinzuweisen ist auch auf die Beiträge von Ernst Dittmer und Ursula Schulze in dem Sammelband: Wörter und Namen, Marburg 1990, S. 46-58, 189-197.

Die Informationsrevolution unserer Tage mit ihrem Hang zur Ungeduld läßt das WMU als altmodisch und unzeitgemäß erscheinen. Eine Corpus-CD-ROM mit lemmatisiertem Index (und einem Sachgruppen bildenden Thesaurus) wäre ein Hilfsmittel bei der Belegsuche, das mit einem Bruchteil der für das WMU seit 1957 eingesetzten öffentlichen Finanzmittel realisiert werden und die diesbezüglichen Einschränkungen des WMU (vollständige Belegliste nur bei unter 100 Vorkommen) leicht überwinden könnte. Seit 1974 liegt von Ulrich Goebel ein maschinell erstellter “Wortindex zum 1. Band des Corpus der altdeutschen Originalurkunden” vor – allzu vornehm übergeht die Einführung zum WMU dieses nützliche Suchinstrument.

Nun soll das WMU ja eigentlich kein Sachregister zum Corpus sein, sondern ein sprachwissenschaftliches Wörterbuch. Historiker und Rechtshistoriker müssen das WMU gerechterweise an seinen konzeptionellen Vorgaben messen. Dringend wünschenswert wäre freilich eine Mitarbeit und Beratung der Redaktion durch Forscher dieser beiden Disziplinen, denn manche Bedeutungserklärung liest der Historiker nur mit einem Kopfschütteln. Von einem Wörterbuch erwartet man kontextübergreifende, allgemeingültige Bedeutungsangaben, nicht nur Übersetzungshilfen für den Einzelfall. So sind Gotteshausleute, wie man sich anhand des Haberkern/Wallach (s.v.: Ecclesiastici) leicht überzeugen kann, eben nicht: “Dienstleute eines Klosters” (S. 753). Es sind die Leute (Eigenleute, Hörige, Zensualen usw.) eines Gotteshauses, was S. 751 weniger eng mit “kirchl. Körperschaft: Domkapitel, Kloster, Stift” erläutert wird (aber vielleicht noch nicht weit genug, denkt man an Pfarrkirchen). Daß ein Chorherr der Angehörige eines Klosters (und nicht etwa eines Stifts) ist (S. 1027), nimmt man mit Erstaunen zur Kenntnis. Der umgekehrte Fall liegt vor bei “istôrje”, das mit “Erzählung, Legende” zu unpräzise übersetzt wird (S. 951) – es handelt sich um einen willkommenen Frühbeleg für die liturgische Historie (Offizium), vgl. Joachim Knape, ‘Historie’, 1984, S. 188. Einmal bleibt sogar die Logik auf der Strecke: aufgrund des Belegs “lihterunge vnsers geltis” dem Terminus “gelt” eine Bedeutung “finanzielle Notlage” zuzuweisen, geht ja wohl nicht an (S. 624f.).

Das Schreibortverzeichnis kann auch jenen Besitzern des Corpus empfohlen werden, denen das WMU als Ganzes zu teuer ist. Es weist zu den einzelnen Urkunden erstens die für “deren Herkunft relevanten Angaben” (S. 8), also Aussteller, Urkundspartei und Ausstellungsort, nach und liefert zweitens eine alphabetische Ortsliste der so erfaßten Angaben mit (nicht immer geglückten) geographischen Identifikationen. Abgesehen davon, daß durch zweispaltigen Druck des ersten Teils eine Menge Platz hätte gespart werden können, stimmt die Tatsache unfroh, daß niemandem bei der Verfertigung dieses Hilfsmittels eingefallen ist, durch eine zusätzliche regionale Zusammenfassung der Schreiborte – sei es durch eine Karte, sei es durch eine Aufstellung der Orte nach politischen Bezirken (wie in den bayerischen Urkunden- und Regestenpublikationen dankenswerterweise üblich) – dem an überörtlichen Zusammenhängen interessierten Benutzer einiges an Arbeit zu ersparen. Angesichts des hohen Preises des Werks wäre es eine nette Geste, wenn den Beziehern unberechnet eine (sicher auch literaturgeographisch aufschlußreiche) Karte der Schreiborte zur Verfügung gestellt werden könnte.

***

Gedruckt: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 150 (2002), S. 604-605

Wörterbuch der mittelhochdeutschen Urkundensprache auf der Grundlage des Corpus der altdeutschen Originalurkunden bis zum Jahr 1300. Unter Leitung von Bettina Kirschstein und Ursula Schulze erarbeitet von Sibylle Ohly und Peter Schmitt (= Veröffentlichungen der Kommission für deutsche Literatur des Mittelalters der Bayerischen Akademie der Wissenschaften). 2. Band 12. Lieferung: künicbrief-lônen S. 1057-1152. Berlin: Erich Schmidt Verlag 1996, 13. Lieferung: lônen-mordaere S. 1153-1248, 1997, 14. Lieferung: mordaere – oberenthalp S. 1249-1344, 1998, 15. Lieferung: oberhalben – rihtunge S. 1345-1140, 1999, 16. Lieferung: rihtunge – schuolhof S. 1441-1536, 2000. Jeweils Brosch., EUR 37,84.

Dieses großangelegte Akademieunternehmen hat planmäßig jedes Jahr eine neue Lieferung vorgelegt. Das Wörterbuch wurde in dieser Zeitschrift erstmals 1988 besprochen (ZGO 136, S. 493f.). Auf die Lieferungen 2-5 wurde 1991 (ZGO 139, S. 531f.), auf die Lieferungen 6-11 sowie das 1991 vorgelegte Schreiborteverzeichnis 1996 (ZGO 144, S. 444f.) eingegangen. An der grundsätzlichen positiven Einschätzung des Vorhabens, die in diesen Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht wurde, hat sich nichts geändert. Für die politische-soziale Sprache des 13. Jahrhunderts steht mit dem “WMU” ein ausgezeichnetes Hilfsmittel zur Verfügung, das der Historiker, der es mit volkssprachlichen Texten zu tun hat, meist mit Gewinn zu Rate ziehen wird. Auf einzelne Stichwörter soll hier nicht eingegangen werden, zumal Heinrich Meyer zur Ermgassen in den Nassauischen Annalen jede Lieferung sorgfältig und detailliert unter Anführung besonders aufschlussreicher Lemmata aus der Perspektive des Historikers würdigt.

Ich möchte jedoch an einem willkürlich herausgegriffenen Beispiel nochmals die Konzeption des WMU illustrieren. Der Artikel “schranne” (S. 1524) sagt zunächst, daß es sich um ein starkes Femininum handelt und gibt dann als Bedeutung “Schranne: Verkaufsstand; Gerichtsstätte” an. Man erfährt, daß 16 Belege im “Corpus” vorliegen und entnimmt dem Teil A (den Sprachformen gewidmet), daß alle Belege bairischer Herkunft sind. Teil B zitiert zu den beiden Bedeutungen einen bzw. fünf Belege im Urkundenkontext und weist weitere nach. Am Schluss stehen Verweise auf das HRG und das Lexikon des Mittelalters. Andere Einträge enthalten hier auch Verweise auf weitere Artikel etwa zu Komposita.

Die rasante Entwicklung der Neuen Medien seit der letzten Besprechung bestätigt die dort geäußerte Kritik am “altmodischen” Medium eines alphabetischen Lexikons voll und ganz. Stünde das “Corpus der altdeutschen Originalurkunden bis zum Jahre 1300”, das dem WMU zugrundeliegt, auf CD-ROM oder online zur Verfügung, so würden die durch den langsamen Fortgang des WMU und die Einschränkung, daß eine vollständige Belegliste nur bei unter 100 Vorkommen gegeben wird, gegebenen Auswertungshindernisse wegfallen. Eine solche digitale Aufbereitung könnte mit einem Bruchteil der für das WMU aufgewendeten immensen Gelder realisiert werden. Ein digitales WMU, das sich der Verlag sicher nicht entgehen lassen wird, müsste durch eine Erschliessung nach Wortfeldern, wie sie die online zur Verfügung stehende Mittelhochdeutsche Begriffsdatenbank versucht, ergänzt werden.

Vergleichbare Unternehmungen wie das Deutsche Rechtswörterbuch haben mit großem Erfolg die Herausforderungen des Internets aufgenommen und beachtliche Online-Präsentationen vorgelegt. Unter Leitung von Kurt Gärtner wird in Trier die Wörterbucharbeit dem digitalen Zeitalter angepasst, und es existiert dort auch ein Editionsprojekt zu westdeutschen Urkunden des 14. Jahrhunderts, das an das “Corpus” zeitlich anschließt. Das WMU aber verschließt sich, soweit bekannt, diesem Zeitgeist. Während andere Wörterbuchprojekte für ihre Arbeit erfolgreich im Internet werben, ist ein kleiner Abschnitt auf der Homepage der Berliner Germanistik, wo die Arbeitsstelle des WMU angesiedelt ist, geradezu lächerlich unergiebig. Man mag mit guten Gründen den euphorischen Heilsversprechungen des World Wide Web mit einiger Skepsis gegenüberstehen, die glatte Ignoranz des WMU lässt den Rezensenten jedoch kopfschüttelnd zurück.

***

Hier ist obige 2007 erschienene Rezension einzufügen.

***

Gedruckt: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 160 (2012), S. 622f.

Wörterbuch der mittelhochdeutschen Urkundensprache WMU auf der Grundlage des Corpus der altdeutschen Originalurkunden bis zum Jahr 1300. Unter Leitung von Bettina Kirschstein und Ursula Schulze (ab Lieferung 25: Unter Leitung von Ursula Schulze) erarbeitet von Sibylle Ohly und Daniela Schmidt. Berlin: Erich Schmidt Verlag. 23. Lieferung: verswigen – vorder S. 2113-2208 (2007); 24. Lieferung: vorder – wagen S. 2209-2304 (2008); 25. Lieferung. wâgen – widersage S. 2305-2400 (2009); 26. Lieferung: widersagen – zesamenetragen S. 2401-2496 (2009); 27. Lieferung: zesamenevüegen – zwîvelrede. Nachträge abebenen – zilboum. Bemerkungen zum Abschluss des WMU S. 2497-2619 (2010). Brosch.

“Nach einer Publikationszeit von 24 Jahren liegt das ‘Wörterbuch der
mittelhochdeutschen Urkundensprache’ 2010 abgeschlossen vor. (Die
Planung hatte Ende der 50er Jahre begonnen. Es umfasst in 27
Lieferungen 8986 Lemmata von abbet bis zwîvelrede, dazu kommen 439
Nachtragsstichwörter” (S. 2613). Stolz resümiert die Projektleiterin
Ursula Schulze – 1960 von Helmut de Boor als Hilfskraft eingestellt – in den
abschließenden Bemerkungen ihr Langzeitprojekt. Am Schluss steht eine
Danksagung, die leider eine Gruppe ausspart: die Rezensenten des
voluminösen Werks. Seit dem Jahrgang 1988 dieser Zeitschrift quäle ich
mich mit diesem zunehmend ungeliebten gedruckten Nachschlagewerk
(weitere Rezensionen, die mehrere Lieferungen zusammenfassen,
erschienen 1991, 1996, 2002 und 2007). Dass ich als junger Referendar
im Generallandesarchiv 1987 beim ersten Heft zugriff, war rückblickend
betrachtet eine Fehlentscheidung. Weder beruflich noch privat habe ich
von diesem Spezialwörterbuch in nennenswertem Umfang profitiert, und
ob meine Rezensionen irgendeinen Nutzen gestiftet haben, möchte ich
bezweifeln. Obwohl von Anfang an ausgemacht war, dass nicht jede
Lieferung einzeln besprochen werden kann, drängte der Verlag und
setzte die Schriftleitung unter Druck. Da ich mich – anders als der
Rezensent der Nassauischen Annalen – dagegen entschieden hatte,
einzelne Lemmata kommentierend aufzulisten, musste ich mir jedesmal
einigermaßen neue Aspekte einfallen lassen. Was ich in der Sache
zusammenfassend zum WMU zu sagen habe, habe ich bereits in der letzten
Besprechung formuliert (der Text ist abrufbar unter:
http://archiv.twoday.net/stories/75224744).

Je weiter das Unternehmen fortschritt, um so unzufriedener wurde ich
mit seiner teuren gedruckten Präsentationsform. Der offizielle Preis
des Gesamtwerks beträgt 1194 Euro in Deutschland. Unter anderem
“verlagsrechtliche Gründe” hätten eine Umstellung des Werks auf
elektronische Bearbeitung nicht zugelassen, erfährt man (S. 2613).
Dass es in absehbarer Zeit die dringend wünschenswerte
Open-Access-Version, die an die Seite der höchst verdienstvollen
Corpus-Digitalisierung (http://www.corpus.uni-trier.de) treten könnte, geben
wird, halte ich für unwahrscheinlich. Die öffentliche Hand hat mit
viel Steuergeldern das Projekt finanziert, während der Verlag fette
Profite einstreichen durfte. So wird es sich womöglich auch bei der
angekündigten Online-Fassung verhalten. Ein freies nachnutzbares WMU
(unter der Lizenz CC-BY – Creative Commons Attribution) könnte der
Forschung unschätzbaren Nutzen bescheren. Aber darum kümmern sich die
Verkrustungen des traditionellen Verlagswesens nicht. Freilich wäre es einseitig, nur die Verlage verantwortlich zu machen. Die konservativen Open-Access-Verhinderer an den Akademien tragen eine erhebliche Mitschuld.

EHRI – Workshop “Truth and Witness”: Call for paper bis 18. März verlängert!

Mitteilung aus der EHRI-Website (http://www.ehri-project.eu):

Truth and Witness
An International Workshop on Holocaust Testimonies
of the European Holocaust Research Infrastructure (EHRI)
at the Wiener Library for the Study of the Holocaust and Genocide
Monday 30th April – Wednesday 2nd May 2012

EHRI would like to invite you to an international workshop to be held at EHRI partner The Wiener Library on Holocaust Testimonies. Written and oral testimonies of Holocaust survivors, along with personal documentation such as letters and diaries, can provide information and details otherwise unavailable in the numerous official sources concerning the persecution and murder of the Jews. Consequently, the use of these sources has both practical and ethical imperatives – testimony can add telling details, and it can also allow the individual characters of the victims to emerge. However, the many survivor testimonies that are now available have all been collected at different times, and often in very different contexts. This can make them problematic and challenging when used as a source of historical evidence.

This workshop will focus on some core issues currently facing researchers, archivists and scholars across all disciplines and collection-holding institutions. In reviewing some of the many testimony collections and works undertaken in the past 65 years, we hope to reflect on the content, structure and form of the survivor testimonies.

Read the Call for Papers and find out how to participate. The deadline for submissions of proposals is Sunday 18 March 2012.

http://www.ehri-project.eu/webfm_send/76

Digitalisate verstecken

Für

http://de.wikisource.org/wiki/Schwesternb%C3%BCcher#Unterlindener_Schwesternbuch_.28Latein.29

brauchte ich ein Digitalisat von Pez: Bibliotheca ascetica Bd. 8, 1725. Es war am einfachsten für mich, nachdem die Suche bei Google Books auf Anhieb nicht den passenden Band erbrachte, den skandalöserweise in HathiTrust nur für US-Bürger zugänglichen Band mit Proxy aufzurufen http://archiv.twoday.net/stories/75221603 und in Google nach der Zeichenfolge elogium gebeswiler zu suchen.

Was passiert wenn man (ohne personalisierte Ergebnisse, ich benützte die Incognito-Option von Chrome) nach bibliotheca ascetica in Google sucht? Die ersten 10 Treffer sind völlig unbrauchbar, ebenso die ersten Treffer in Google Books. Erst wenn man dort die Volltextoption einschaltet, findet man Links zu zwei Bänden (aus Lyon bzw. Columbia University).

Worldcat hat nur den Link zu HathiTrust, sonst nur Links zu Nicht-Vollansicht-Digitalisaten. Der OPAC Lyon hat bei dem Werk keine Google Links.

Columbia-OPAC verlinkt auf HathiTrust und Bd. 7 bei Google
http://clio.cul.columbia.edu:7018/vwebv/holdingsInfo?bibId=3276080

Mirlyn verlinkt auf HathiTrust und auf Bd. 1 (Columbia) von Google:
http://mirlyn.lib.umich.edu/Record/008394427

Das Columbia-Digitalisat von Bd. 8 wird von Google Books mit der erwähnten Suche nach elogium gebeswiler nicht gefunden, da keine OCR durchgeführt wurde.

Das Internet Archive hat keinen einzigen Band.

Mit der Eingrenzung auf 1725 findet man Bd. 8:

https://www.google.de/search?hl=de&tbo=p&tbm=bks&q=bibliotheca+ascetica&tbs=,bkv:f,cdr:1,cd_min:01.01.1725,cd_max:31.12.1725&num=10

Allerdings steht die Bandzahl nicht in den Google-Metadaten des Lyon-Digitalisats.

Bei Bd. 7 (Columbia) funktioniert bei den anderen Ausgaben die Option “Alle anzeigen” nicht, man findet aber Links zu Vollansichtbänden von den Bänden 11, 12, 3, 4, 1, 2, 5, 9, 6, 8 – Bd. 10 fehlt also (obwohl von Google digitalisiert). Er lässt sich auch nicht mittels der Zeiteingrenzung 1725-1740 aufspüren. Ebenso waren ergebnislos Suchen mit Beispielen aus dem HathiTrust-OCR-Text.

Ein anderes Digitalisat von Bd. 10 ist über die Auflistung zu den Lyon-Digitalisaten zu finden:
http://books.google.de/books?id=8ppPU1cY8AcC

Mittels
https://www.google.de/search?q=BIBLIOTHECA+ASCETICA+HOC+EST+COLLECTIO&num=100&hl=de&safe=off&tbs=cdr:1,cd_min:01.01.1730,cd_max:31.12.1740,bkv:f&tbm=bks&source=lnt
finde ich dann auch Bd. 10 von Columbia.

Fundierte Kritik an Google Books

Clemens Alexander Wimmer:
Auf den Inhalt kommt es nicht an. Über Massen-Reprints aus den
USA und die Privatisierung öffentlicher Bibliotheksbestände.
in: zandera 26(2011), Nr. 2, S. 85-95
http://www.historischegaerten.de/Gartenbaubuecherei/Zandera/2011_2_Wimmer_E-Books.pdf

Mit einer Fülle aufschlussreicher Beobachtungen. Leider aber auch mit Unfug:

“Nach deutschem Recht dürfen Bibliotheken als Eigentümer die Nutzung ihrer Bestände über Benutzungsbedingungen einschränken, auch wenn diese gemeinfrei sind.”

Leider gibt es dafür keinen Beleg, sondern nur eine Autoritätsberufung: “Für rechtliche Hinweise danke ich Dr. Martin
Schaefer. ” Der hat offensichtlich keine Ahnung vom Tuten und Blasen. Zur Rechtslage habe ich mich hier hinreichend oft geäußert:

http://archiv.twoday.net/stories/3177566
?s=g%C3%B6dan

Zu einer anderen Google-Kritik vor kurzem siehe
http://archiv.twoday.net/stories/64026022

Update: Stellungnahme zu Wimmer
http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Wikisource:Skriptorium&oldid=1776303#Welche_Fehler_macht_Wimmer.3F_.28Er_zitiert_Wikisource.29

Wenig kompetent hinsichtlich der Verlinkungen
http://www.historischegaerten.de/Gartenbaubuecherei/digilinks.html

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/156270628

#googlebooks

Bekenntnisse einer spät Digitalisierten

Die Taz hat die CSU-Politikerin Dagmar Wöhrl interviewt:

Sie haben mal von sich gesagt, nicht von Anfang an online-affin gewesen zu sein, und dass Sie Ihre Öffnung gegenüber dem Internet vor allem einem verdanken: Twitter. Warum?

Ich bin relativ spät digitalisiert worden und gebe auch zu, dass ich lange zu den Menschen gehörte, die Emails ausdruckten. Dann hatte ich mir ein Smartphone besorgt und damit begann auch das Twittern. Langsam und mit Neugier habe ich Twitter für mich entdeckt und so tolle Menschen kennengelernt, auch oder vor allem über Parteigrenzen hinweg, mit denen ich wohl sonst nie in Kontakt gekommen wäre. Ich kann bei Twitter keine Grundsatzrede halten, aber es schadet nicht, auch für mich selbst, den Kern einer Botschaft herauszuarbeiten.

Wie hat Ihre Präsenz online Ihre politische Arbeit verändert?

Eigentlich fast nur positiv. Ich bekomme viel schneller direktes Feedback, aber auch Kritik. Ich kann bei Recherchen für meine politische Arbeit schnell an Informationen kommen und so von überall aus arbeiten. Da meine Follower und Facebook-Freunde über alle Parteien verstreut sind, bekomme ich meist ein ganz gutes Gespür für die Stimmung und Meinungen zu bestimmten Themen. Das wäre früher in der Form nicht möglich gewesen. Wir sind inzwischen ein gutes Team.

Social Media kann auch zu einer besseren, schnelleren und vor allem differenzierteren Meinungsbildung beitragen, allerdings führen die neuen Kommunikationsmittel auch zu einer Verdichtung und Beschleunigung des politischen Alltags. Man muss schneller reagieren. Da kommt es auch mal zu Fehlern, muss man dann halt selbst für Entschleunigung sorgen.

https://www.taz.de/!88837

USA: Verlage wollen bei Patenteinreichung abzocken

The Hoboken publishing company (John Wiley) and the non-profit American Institute of Physics have continued their quest to pursue copyright infringement charges against US patent attorneys who submit copies of journal articles to the US Patent Office during the patent application process. The submission of those documents is required by law and attorneys who fail to submit known and relevant prior art can be subject to ethics charges and the associated patents held unenforceable. Earlier this year, the US Patent Office issued a memo indicating its belief that copying and submitting copyrighted documents should be considered a non-actionable fair use.
http://www.patentlyo.com/patent/2012/03/copyright-lawfirms-sued-for-submitting-prior-art-to-the-uspto.html

Unglaublich! In Deutschland ist die Rechtslage klar: § 45 UrhG lautet:

§ 45 Rechtspflege und öffentliche Sicherheit

(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer Behörde herzustellen oder herstellen zu lassen.
(2) Gerichte und Behörden dürfen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit Bildnisse vervielfältigen oder vervielfältigen lassen.
(3) Unter den gleichen Voraussetzungen wie die Vervielfältigung ist auch die Verbreitung, öffentliche Ausstellung und öffentliche Wiedergabe der Werke zulässig.

Lobby-Arbeit vorerst erfolgreich

Ich freue mich schon auf das Heulen und Zähneklappern, wenn die Verlagsinhalte aus allen wichtigen Aggregatoren und Blogs herausfliegen …

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Koalition-Verlage-sollen-Geld-von-News-Aggregatoren-erhalten-1447608.html

[Ergänzung von KG:

Die Koalition hat am gestrigen Sonntag entschieden, ein Leistungsschutzrecht für Internetinhalte von Verlagen einführen zu wollen. Wörtlich heißt es im Protokoll (PDF-Datei) des schwarz-gelben Koalitionsausschusses vom 4. März: “Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen.”

Die Schutzfrist für journalistische Texte im Web soll der Vereinbarung zufolge ein Jahr betragen.

?s=verl+leistungsschutzrecht

http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/03/05/schwarzer-tag-fur-das-urheberrecht-boni-fur-presseverlage
]