Glaskundliches

Mir völlig unbekannt war bislang die dem Corning Museum in Corning (Staat New York) angegliederte Rakow Research Library, die alles über Glas sammelt. Eigentlich wollte ich nur einer möglicherweise deutschsprachigen Handschrift in einem verstümmelten Eintrag in ArchiveGrid auf den Grund gehen, der den New York State Archives zugeordnet ist.

“Manuscripts include John Mandeville,
Travels (English, 15th century); Mappae clavicula (Flemish, 12th
century); Strabo, De situ orbis, translated by Guarinus Veronensis
(Italian, c.1465); Isidorus, Ethymologiarum libri XX (French, c.1300);
and Flavius Josephus, De bello judaico (German, c.1”

Gestern mailte ich, heute war die Antwort da:

The manuscripts you identify are described in a catalog hosted by the New York State Education Department for smaller repositories. The manuscripts themselves are held by the Rakow Research Library at the Corning Museum of Glass, 5 Museum Way, Corning, New York 14830-2253 USA http://www.cmog.org/dynamic.aspx?id=168.

The New York State Archives is the repository for the records of New York State Government from colonial times to the present day. There are early colonial administrative records in Dutch; thereafter the records are in English. There may be some German-language records in the Motion Picture Scripts Collection http://www.archives.nysed.gov/a/research/res_topics_film.shtml . The scripts are not indexed by language, but you can search by title or director.

Bei der Suche nach Josephus im OPAC http://rakow.cmog.org/cgi-bin/Pwebrecon.cgi?DB=local&PAGE=bbSearch stellte sich heraus, dass die hochmittelalterliche lateinische (!) Flavius-Josephus-Handschrift (im Werk kommt Glas vor) online komplett verfügbar ist:

http://exhibitdb.cmog.org/opacimages/PDFs/Books/Rakow_1000060654_DeBelloJudaico.pdf

Damit nicht genug, es gibt auch Inkunabeln des Werks online, insbesondere

http://exhibitdb.cmog.org/opacimages/PDFs/Books/Rakow_1000060653_DeAntiquitateJudaicaDeBelloJudaico.pdf

(GW hat den Standort überhaupt nicht!)

Die Mappae clavicula (saec. XII, aus der Bibliothek von Sir Thomas Phillipps) sind online unter:
http://exhibitdb.cmog.org/opacimages/PDFs/Books/Rakow_1000022766_Mappae.pdf

Guarinus:
http://exhibitdb.cmog.org/opacimages/PDFs/Books/Rakow_97140_DeSituOrbis.pdf

Leider scheint man die digitalen Schätze nicht komplett mit der Suche nach digital version im OPAC aufspüren zu können. Besser funktioniert boston photo. Damit findet man auch Deutschsprachiges. Mit Limit 1000-1500 findet man 11 Digitalisate.

e-rara.ch: Streifzug durch neue Inhalte

http://www.e-lib.ch/Aktuell/e-rara.ch-Streifzug-durch-neue-Inhalte

In den vergangenen Wochen wurde e-rara.ch, die Plattform für alte Drucke, kontinuierlich um weitere digitalisierte Kostbarkeiten bereichert. Aktuell sind über das Portal rund 6‘980 Dokumente aus 9 Schweizer Bibliotheken zugänglich.
Aus den Beständen der Zentralbibliothek Zürich finden sich die Tierbücher des Zürcher Universalgelehrten Konrad Gessner mittlerweile fast vollständig auf http://e-rara.ch, wie z.B. Abhandlungen zu Reptilien (lat. Erstausgabe, 1554), Vögeln (lat. Erstausgabe, 1555) oder das Fischbuch (deutsch, 1563).
Darüber hinaus wurden auf http://e-rara.ch erste Inhalte einer neu eingerichteten Kollektion der Bibliothèque de Genève aufgeschaltet. Die Kollektion wird zukünftig die historischen Originalausgaben aller Werke von Jean-Jacques Rousseau versammeln und ist auf ca. 120 Titel ausgelegt.
Auch die ETH-Bibliothek gewährt auf http://e-rara.ch neue Einblicke in gedruckte Schätze, wie u.a. mit einer Reise von Genf nach Mailand über den Simplon oder Architektur in schönen Kupferstichen.

Mein Dank an Frau Helmhold, Herrn Wenzel und Herrn Limburg

Dass die von mir seit Jahren geforderte Transparenz von einer politischen Partei ernst genommen wird freut mich sehr, um so mehr, weil von vielen Seiten der Versuch unternommen worden ist, mein Anliegen zu bagatellisieren oder ins Lächerliche zu ziehen. Für mich gibt es nun einen klaren Schnitt. Es gibt eine Zeit vor und eine Zeit nach dem 7. Februar 2012. Bis zum 7.2.2012 fühlte ich mich als Einzelkämpfer. Die von mir im Jahr 2006 verlegte Zündschnur knistert.

Ich erinnere mich an einen Kommentar eines Bibliothekars eines Berliner Historischen Instituts. Es war 2006, ich verschickte die Vier Prinzen, rief an und fragte ob das Buch angekommen sei. Ja, es war angekommen und noch etwas: er sagte mir, wissen Sie, solche Bücher sind “Zeitkapseln”. Irgendwann fliegen sie einem um die Ohren, man weiss nur nicht wann. Das war nicht subversiv gemeint, es war eine sachliche Beobachtung.

Und ich erinnere mich auch daran, dass ich Joschka Fischers Initiative, eine Historikerkommission zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des AAs ins Leben zu rufen, begrüsste.

Haben Sie vielen Dank dafür !

Alexander vom Hofe
Madrid

http://www.vierprinzen.com

Unglaublich: Abmahner stoppt fair-pay-Ebook

Muss man vollständig dokumentieren:

Der Berlin Story Verlag ist immer innovativ. Wir haben seit der Gründung vor zehn Jahren eine gute Homepage. Wir bloggen hier, sind auf Facebook unterwegs (bei Twitter fehlt uns schlichtweg die Zielgruppe), sehen uns Vertriebsmodelle in den USA, die Kulturwertmarke des Chaos Computer Clubs und den Kulturflatrate der Piratenpartei an. Und wenn wir die passenden Informationen nicht finden, versuchen wir sie selber zu evaluieren.
Wir hatten die schöne Idee, eines unserer eBooks kostenlos anzubieten. Jeder Leser konnte aber im eigenen Ermessen etwas dafür bezahlen oder uns etwas anderes als Gegenleistung bieten – oder eben nichts. Dieses Modell wurde soeben anwaltlich untersagt. Wir dürfen es jetzt und auch in Zukunft nicht weiter anbieten. Sorry, liebe Leser! In wenigen Tagen gab es fast 200 Downloads, was für einen kleinen Verlag eine beträchtliche Menge ist! Wir bekamen viel positives Feedback in den Kommentaren und auf Facebook. Leider meldete sich niemand bei uns, den diese Idee störte. Kein Anruf, kein Fax, keine eMail, kein Brief, kein Kommentar, kein Post, kein Tweet – nichts. Wieso man direkt den Anwalt bewegen muss ohne sich einfach mal zu melden – und das unter Branchenkollegen – werde ich nie verstehen.
Dass man das Produkt “Buch” weiterdenken muss, ist keine Frage und ein Blick über den Tellerrand der Buchbranche zeigt einem, dass Flatrate-Modelle für Kulturgüter irgendwann die Lösung sein werden. Aber die Großen der Branche harren auf veralteten Geschäftsmodellen aus und verteidigen diese. Die Abmahnung enttäuscht mich sehr. Obwohl man die Idee lobt, wird ein weiteres Vorgehen untersagt. Wir werden versuchen, uns weiterhin auf der Welle der Zeit zu reiten und unsere Ideen zu verwirklichen. Aber wie heißt es so schön: “In Deutschland gibt es keine Revolution, weil das Betreten des Rasens verboten ist!”
Gruß, Enno Lenze
Inhaber des Berlin Story Verlags
Hier der Text des Schreibens:
Sehr geehrte Damen und Herren.
wir schreiben lhnen als Preisbindungstreuhänder zahlreicher Verlage gemäß 9 Absatz 2 Nr. 3 BuchPrG. Zu unseren Aufgaben gehört die Überwachung der Einhaltung der Preisbindung und die Verfolgung von Preisbindungsverstößen.
Von Lesern Ihrer lntemet-Werbung werden wir darauf aufmerksam gemacht, dass Sie den Titel “Der Letzte macht das Licht aus” als E-Book auf den Markt gebracht haben, aber keinen Preis festgesetzt haben, sondern es den Leser überlassen, den diesen angemessen erscheinenden Preis zu bestimmen, weil es, wie Sie schreiben‚ keine Information zur Bestimmung von Preisen für E-Books bisher gebe. Wir finden den Gedanken, den Marktpreis eines Buches durch Leserinfonnationen zu erfahren, recht originell. sehen darin allerdings einen klaren Widerspruch gegen das Buchpreisbindungsgesetz. Denn dort ist eindeutig in §5 geregelt, dass es der Verleger ist, der den Preis bestimmen und dann veröffentlichen muss, es aber nicht Dritten, etwa Händlern oder auch Lesern, überlassen kann, den ihnen angemessenen Preis zu bestimmen, und das gilt nicht nur Printprodukle, sondern auch für E-Books, die nach der gesetzlichen Regelung als Buchsubstitut ebenfalls preisgebunden sind. Sie mögen das bedauern, aber die Buchpreisbindung hat der Gesetzgeber nun einmal dem Buchhandel als Paket angeboten: Mit den bekannten Vorteilen, andererseits aber auch mit gleichseitiger Beschränkung sonst zur Verfügung stehender unternehmerischer Möglichkeiten.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bestätigen würden, dass Sie nach diesem rechtlichen Hinweis das Experiment nicht fortsetzen und Weiterungen vermieden werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Rechtsanwalt)
Wer hat mitgezählt, wie viele Nebensätze es gibt? Davon ab bin ich gar nicht der Meinung, dass es keine Bestimmung gibt. Wir haben ja auch einen Preis von 0€ festgelegt, alles andere ist freiwillig. Wie dem auch sei, für ein kostenloses eBook würde die rechtliche Auseinandersetzung dann doch zu teuer werden.
Update: Der Autor zur Situation
Der Autor, Klaus Behling, meldete sich inzwischen bei mir mit einigen Zeilen. Er erlaubte mir auch, sein Schreiben zu veröffentlichen. Ich finde es fast ironisch, dass der Mensch um dessen Interessenschutz es ja eigentlich geht, selbst kein Verständnis für dieses Vorgehen hat.
Potsdam, 15.02.2012
Sehr geehrter Herr Lenze,
ich hätte es nicht möglich gehalten, in meinem Leben noch einmal zu den Autoren zu gehören, deren Bücher verboten werden. Nun ist es geschehen. Eigentlich könnte ich es mir als Ehre anrechnen, denn die Liste jener‚ denen ähnliches widerfuhrj, ist ja durchaus ehrenwert. Und außerdem wird ja Wohl heutzutage — im „Zeitalter“ der Elektronik — auch nicht mehr verbrannt.
Damit sind wir beim Knackpunkt, diesen offenbar so gefährlichen bites und bytes: Ich war Ihnen sehr dankbar, dass Sie mein bei Berlin Story erschienenes Buch „Der Letzte macht das Licht aus“ zu einem Preis zur Verfügung gestellt haben, den der Leser selbst bestimmen sollte. Der Grund dafür liegt nicht darin, dass ich so unheimlich gern auf mein Honorar verzichte, sondern in dem Bemühen jedes Autoren, möglichst Viele Leser zu finden.
Im konkreten Fall erzählt mein Buch Geschichten von Fluchten über die glücklicherweise nicht mehr vorhandene innerdeutsche Grenze. Seit es sie nicht mehr gibt, ist nun fast die nächste Generation herangewachsen — sie hat ein Recht darauf, auch über diesen Teil unserer Geschichte informiert zu werden. Das ist nicht immer leicht, denn Bücher sind teuer, ich meine sogar, zu teuer. Sie sind nämlich keine bloße Ware, sondern ein Kulturgut. Aber Gott-sei-Dank gibt es inzwischen ja nicht mehr nur den vor fast 600 Jahren erfundenen Buchdruck, sondern auch die Elektronik und eben auch jene, die ihre Aufgabe im Verhindem und Bremsen sehen. Sicher ließe sich auch ein juristischer Kniff finden, die Erfindung des Rades heute noch in Zweifel zu stellen.
Ich bitte Sie herzlich, den Damen und Herren der mir unbekannten Anwaltskanzlei ein Exemplar meines Buches „Der Letzte macht das Licht aus“ zuzustellen, natürlich kostenfrei und in gedruckter Form.
Mit freundlichem Gruß
Klaus Behling
Update: Das Feedback
Es gäbe noch die Möglichkeit, Mängelexemplare oder gebrauchte eBooks anders anzupreisen, aber das lasse ich lieber erst prüfen.
Vielen Dank für das ganze Feedback. Auf Twitter ist ein retweet Sturm ausgebrochen, hier hagelt es Kommentare. Zwei Anwälte haben bereits Hilfe angeboten und es gab das Angebot, das Buch in Uruguay ohne Buchpreisbindung anzubieten.

http://www.berlinstory-verlag.de/blog/abmahnung-stoppt-unser-fair-pay-ebook/288

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