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Historische Tonaufnahme von Bismarck entdeckt

http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/24306/so_klang_bismarck.html

Stattdessen sagte er vor dem Phonographen spontan das auf, was ihm gerade einfiel”, so Puille. Offenbar in dem Bestreben, möglichst polyglott zu wirken, äußerte sich Otto von Bismarck bei seinem 73-Sekünder gleich in vier Sprachen: Englisch, Lateinisch, Französisch und Deutsch. In den ersten Sekunden rezitierte er das damals in den USA sehr populäre Volkslied “In Good Old Colony Times” – laut Puille vermutlich ein Gruß an Erfinder Edison. Daran schließen sich der Anfang der berühmten Heldenballade “Schwäbischer Kunde” von Ludwig Uhland sowie eine Strophe aus dem lateinischen Studentenlied “Gaudeamus igitur” an.

Ab Sekunde 44 folgt die große Überraschung: “Allons, enfants, de la Patrie, le jour de gloire est arrivé. Contre nous de la tyrannie, l’étendard sanglant est levé”. In lupenreinem Französisch rezitierte der Reichskanzler die ersten Zeilen der “Marseillaise”.

BGH: Zulässigkeitsgrenze der Berichterstattung erst bei Stigmatisierung und Prangerwirkung

http://www.urheberrecht.org/news/4499

Der SPIEGEL durfte über die frühere Zugehörigkeit einer Frau, die im Hamburger Babyklappenstreit 2009 ins Gerede kam, zum Kommunistischen Bund berichten. “Im Streitfall ergibt sich aber die
Zuordnung zur Sozialsphäre daraus, dass die Klägerin der AG Frauen, dem leitenden Gremium und der so genannten Frauenleitung des Kommunistischen Bundes angehörte. Die Funktionen eines leitenden Gremiums und der Frauenleitung sind in einer politischen Gruppierung, die naturgemäß darauf ausgerichtet ist, ihre Ziele im politischen Raum durchzusetzen und Anhänger für ihre Überzeugung zu gewinnen, notwendigerweise auf Außenwirkung angelegt. Es reicht mithin für die Zuordnung zur Sozialsphäre aus, dass die Klägerin aufgrund dieser Funktionen für die Frauenpolitik des Kommunistischen Bundes mitverantwortlich war, ohne dass es darauf ankommt, ob sie selbst öffentlichkeitswirksam aufgetreten ist.”

Volltext-PDF:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=59029&pos=20&anz=617&Blank=1.pdf

LG Berlin
http://www.buskeismus.de/urteile/27O90609.pdf

Siehe auch:
http://www.bild.de/regional/hamburg/lage/woher-das-geld-fuer-so-feine-villen-2-7437556.bild.html

Schleswig-Holstein hat neues Datenschutz- und Informationszugangsrecht

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=5253

Nachdem der Landtag am 14.12.2011 per Sammeldrucksache das
Landesdatenschutzgesetz (LDSG) und am 15.12.2011 das
Informationszugangsgesetz (IZG) jeweils ohne Aussprache beschlossen hat,
sind diese beiden Gesetz nach Veröffentlichung im Gesetzes- und
Verordnungsblatt Schleswig-Holstein am 26.01.2012 in Kraft getreten
(GVBl. 2012, 78 ff. und 89 ff.). Das LDSG regelt den Datenschutz bei
öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein, also vor allem bei
Landesbehörden und Kommunen. Das IZG gibt den Bürgerinnen und Bürgern
einen Anspruch auf Einsicht in Verwaltungsakten, wenn dem keine
überwiegenden Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

Nach rein organisationsrechtlichen Regelungen im LDSG durch Beschluss
des Landtags am 24.08.2011 und Inkrafttreten am 30.09.2011 (GVBl. 2011,
252) erfolgte nun eine zweite LDSG-Novelle. Mit der ersten Novelle wurde
den Anforderungen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes genügt,
wonach die Unabhängigkeit der Landesdatenschutzbehörden festgeschrieben
werden musste. Die zweite Novelle brachte einige materiell- und
verfahrensrechtliche Veränderungen, die in erster Linie Anpassungen des
LDSG an neue technische Gegebenheiten bewirken. Wesentliche Auswirkungen
auf das allgemeine Datenschutzniveau im Land Schleswig-Holstein wird die
Novelle voraussichtlich nicht haben.

Dies sind die wichtigsten im Jahr 2011 beschlossenen Änderungen des LDSG:
• In der Regelung zu den technisch-organisatorischen Maßnahmen (§ 5
LDSG) werden moderne Datenschutzziele festgelegt.
• In § 7 LDSG wurde die bisher weitgehend wirkungslose Regelung zu den
Verfahrensverzeichnissen geändert. Diese werden künftig durch das ULD im
Internet allgemein zugänglich gemacht.
• Durch eine Änderung des § 8 Abs. 2 LDSG wurde für gemeinsame Verfahren
und Abrufverfahren erstmals eine einheitliche datenschutzrechtliche
Verfahrensverantwortlichkeit eingeführt.
• Die Normierung der Videoüberwachung wurde an die neueren Regelungen im
Bundesdatenschutzgesetz und in anderen Ländern angepasst (§ 20 LDSG).
• Erstmals ins LDSG eingeführt wurde eine materiellrechtliche Regelung
zur Veröffentlichung von Daten im Internet (§ 21).
• Ebenfalls neu im LDSG ist die Regelung zu Informationspflichten bei
unrechtmäßigen Übermittlungen (sog. Breach Notification, § 27a).
• Die Rechtsstellung des/der Landesbeauftragten für Datenschutz (LfD)
und seiner/ihrer Dienststelle, also des ULD, wurde geändert: Der/die LfD
unterliegt nun keinerlei Rechts- und Fachaufsicht mehr. Eine
Abwahlmöglichkeit durch zwei Drittel des Landtags ist vorgesehen (§ 35
Abs. 3 LDSG). Der Tätigkeitsbericht des ULD ist nur noch alle zwei Jahre
zu erstellen (§ 39 Abs. 5 LDSG). Die Serviceaufgaben des ULD wurden
erweitert. Eine Behörde kann jetzt auch ohne ein Behördenaudit ihre
technisch-organisatorischen Verfahren durch das ULD prüfen lassen. Führt
das ULD für Behörden des Landes Schleswig-Holstein Vorabprüfungen durch,
so sind diese gebührenfähig (§ 43 Abs. 4 LDSG).

Mit dem neuen Informationszugangsgesetz (IZG) werden die bisher getrennt
geregelten Materien des vorher bestehenden Informationsfreiheitsgesetzes
(IFG) und des Umweltinformationsgesetzes (UIG) des Landes
zusammengeführt. Zielsetzung dieser Zusammenführung ist eine
Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren und eine Vermeidung
von Abgrenzungsproblemen bei Informationsgesuchen von Bürgerinnen und
Bürgern gegenüber der schleswig-holsteinischen Verwaltung. Kommt es zu
Konflikten, kann das ULD angerufen werden und zur Konfliktklärung beitragen.

Völlig idiotisch: Das Archivrecht wurde nicht einbezogen, obwohl hier ein realer Konflikt besteht und eine Vereinheitlichung wesentlich dringlicher wäre als beim UIG.

IZG-Text:
https://www.datenschutzzentrum.de/gesetze/izg.html

Hört mit diesen nutzlosen PDF-Findbüchern auf!

Beispiel: Stadtarchiv Hof

http://www.hof.de/hof/hof_deu/leben/findbuecher.php

Dass man sich alle PDFs in ein Verzeichnis auf der eigenen Festplatte herunterladen kann und mittels der erweiterten Suche des Acrobat Reader ALLE PDFs gleichzeitig durchsuchen kann, wissen leider nur wenige.

Es muss neben den PDFs immer eine Suchmöglichkeit über alle Inhalte geben, da Google die PDFs nicht zuverlässig komplett erfasst. Wenn man keine eigene Suchmaschine installieren will, kann man die Inhalte parallel in einer Datenbank anbieten oder – was am wenigsten aufwendig ist – in einem Textformat (TXT, RTF). Also zu Suchzwecken alle PDFs zusammenkopieren, heutige Computer können auch mit sehr großen Textdateien umgehen. Formatierungen sind für die Suche unwichtig.

BND rechtfertigt rechtswidrige Kassationen

Auszug:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/217032.wes-brot-ich-ess-des-lied-ich-sing.html

Im Kanon der Aufarbeitung der NS-Wurzeln von Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz, Justiz- und Finanzministerium trägt die BND-Variante das fragwürdige Alleinstellungsmerkmal einer weitgehenden Anonymisierung von Täteridentitäten. Ihr Instrument besteht in der Konstruktion von drei Kriterien für die Überlieferungswürdigkeit von Personalakten. Neben herausragenden Einzelschicksalen werden solche Dokumente erst ab der Besoldungsstufe A 13 relevant.

Ist ein Kriegsverbrecher erst nennenswert, wenn er im BND zum Regierungsrat aufsteigen konnte? Laut BND war der SS-Hauptsturmführer »G. G.« mutmaßlich Angehöriger eines Einsatzkommandos in Mühlhausen. Die Identität von »G. G.« erschließt sich bereits aus den Dienstalterslisten der SS und es bleibt ein Rätsel, weshalb die BND-Historiker so grundsätzliche Findmittel nicht als jedermann zugängliche Quelle in Rechnung stellen.

Leicht zu ergründen ist auch, welche Funktion Georg Grimm, der bis zum Erreichen der Altersgrenze im September 1964 im BND diente, ab April 1951 in der Org hatte: Wie die meisten SS-Offiziere war er bei der Generalvertretung L in Karlsruhe angesiedelt, war zunächst in Konstanz zur Aufklärung sowjetischer Nachrichtenlinien aus der Schweiz eingesetzt und fungierte ab 1953 als Filialleiter der GV L in Mainz vornehmlich gegen die KPD in Hessen.

Als drittes Kriterium für die Archivwürdigkeit gilt eine stichprobenartige Auswahl von Geburtsjahrgängen: Die Jahrgänge vor 1851 (also von Gehlen-Mitarbeitern, die mit 95 Lebensjahren oder älter in dessen Organisation eingetreten waren), 1873 mit einem Eintrittsalter von mindestens 73 Jahren, 1880 mit 66 Jahren, 1895 mit 51, 1915 mit 31 und 1927 mit 19 Jahren.

Wie bereits unter
http://archiv.twoday.net/stories/55772226
dargelegt, waren die Kassationen 2007 rechtswidrig. Aber es hat ja niemand die Eier, den BND wegen Verwahrungsbruchs anzuzeigen. Auch nicht Herr Wolf.

Stephan Puille, Berlin: Fürst Bismarck und Graf Moltke vor dem Aufnahmetrichter Der Edison-Phonograph in Europa, 1889-1890

…. Am 11. September 1957 wurde in Thomas Alva Edisons Bibliothek hinter seinem Bett, das er während der Woche meist benutzte, eine hölzerne Kiste mit Phonographenwalzen gefunden, wovon einige zerbrochen waren. Die ehemals abschließbare Kiste mit fehlendem Henkel war schon zum Zeitpunkt der Auffindung an der Vorderseite stark beschädigt, offenbar wurde sie aufgebrochen. Auf dem Deckel ist das Wort „Edison“ sowie, kleiner und schwer zu erkennen „Wangemann“ etwas ungelenk eingeritzt. In der Kiste befindet sich oberhalb eines Hohlraumes für Zubehör ein Brett, auf dem in gleichmäßigem Abstand drei Reihen zu je sieben Zylinder aus Holz befestigt sind. Die Stirnseiten dieser Zylinder sind von 1 bis 21 durchgehend nummeriert und zusätzlich nahezu unleserlich bekritzelt. Die Walzen selbst sind nicht gekennzeichnet, offenbar erfolgte die Unterscheidung ursprünglich durch die Beschriftung der Zylinder, worauf die Walzen gesteckt waren. Laut der bei der Auffindung von 1957 angelegten Karteikarte mutmaßte man schon damals dass die Aufnahmen deutschsprachig wären.

Knapp 50 Jahre lang kümmerte sich niemand weiter darum. Erst im Jahr 2005 wurde die Kiste samt Inhalt erneut untersucht, die Walzen archivsicher verpackt und in die Sammlung des Edison National Historic Park in West Orange, New Jersey aufgenommen. Insgesamt katalogisierte man siebzehn Walzen, wovon aber nur zwölf zumindest teilweise abspielbar sind. Im Frühjahr 2011 überspielte und digitalisierte Gerald Fabris, Kurator am Edison National Historic Park diese zwölf Walzen und fragte den Medienhistoriker Patrick Feaster ob er ihm bei der Identifikation behilflich sein könnte.

Kurz darauf, am 20. Mai 2011, erhielt ich Nachricht von Patrick ob ich Interesse hätte, mir einige Phonographenwalzen, die in Europa zwischen 1889 und 1890 aufgenommen wurden, genauer anzuhören. Natürlich hatte ich das! Ich beschäftige mich wie Patrick schon seit Jahren mit frühen Aufnahmen und ihrer Geschichte. Fünf Tage später erhielt ich die Tondateien, zusammen mit einer ersten Übersicht des Inhaltes. Patrick war es anhand der Ansage auf den Walzen gelungen, zwei Sprachaufnahmen von Graf Helmuth von Moltke und eine Klavieraufnahme von dem österreichischen Pianisten Alfred Grünfeld zu identifizieren. In einigen zeitgenössischen Quellen ist der Inhalt der Aufnahmen von Moltkes auszugsweise wiedergegeben und war auch Patrick bekannt. Welchen Wortlaut die Moltke-Walzen jedoch tatsächlich hatten musste anhand der Tonaufnahme selbst geklärt werden, und auch die Identifikation und Transkription der neun übrigen Walzen, deren gesprochener beziehungsweise gesungener Inhalt zum Teil sehr schwer verständlich war, stand noch aus.

Nach dem ersten Durchhören konzentrierte ich mich zunächst auf eine Walze die laut Ansage in Friedrichsruh, dem Altersruhesitz von Fürst Otto von Bismarck, aufgenommen worden war. Der von mir transkribierte Inhalt deckte sich mit zeitgenössischen Presseberichten, so dass ich sicher bin die seit über einhundert Jahren verschollen geglaubte Walze von Fürst Bismarck identifiziert zu haben! Es ist seine einzige Tonaufnahme und von unschätzbarer historischer Bedeutung. Noch am 25. Mai 2011 schickte ich die Nachricht, dass ich Bismarck identifiziert hatte, zusammen mit einer ersten Transkription an Patrick Feaster.

In den folgenden Wochen und Monaten identifizierte und transkribierte ich den Inhalt der Walzen wie er in meinem folgenden Beitrag, der wichtige Stationen von Wangemanns Aufnahmereise durch Europa schildert, nachzulesen ist. Sie können elf der in der Kiste sicher gestellten Aufnahmen an der chronologisch richtigen Stelle hören. Eine zwölfte, Wangemanns Aufnahme von Johannes Brahms vom 2. Dezember 1889, im Jahr 1935 in Berlin von Walze auf Schallplatte kopiert, stammt aus meiner Sammlung.

Ich möchte an dieser Stelle ganz besonders Norman Bruderhofer danken, einem Experten für die Überspielung früher Tonaufnahmen. Dank seiner Nachbearbeitung einiger Tondateien war es mir erst möglich den Inhalt, soweit möglich, zu transkribieren. ….”
Verwendung des Materials nur unter vollständiger Nennung dieser
Quelle mit Link (The Cylinder Archive – [ http://www.cylinder.de ])
Quelle: The cylinder archive, 30.01.2012 mit vielen O-Tönen.

SpON berichtete auch

Inkunabel-Einbände

BOOKBINDINGS on INCUNABLES in American Library Collections

Eine Bilder-Galerie
http://www.bibsocamer.org/BibSite/Husby/Selection.html

http://www.bibsocamer.org/BibSite/Husby/PrinUL/PrinUL%20J-190/PrinUL%20J-190.html stammt aus Donaueschingen und ist Needham 1994 Nr. 175 (= Donaueschingen Inc. 494, 495). Zuvor gehörte sie der geistlichen Institution, die Needham unter “Monstrance group” führte. Schlechter/Ries 2009 sprechen in ihrem Heidelberger Katalog Nr. 1272 von einem unbekannten Kloster bei Ulm. Ich erinnere mich gut daran, dass Peter Amelung bei einem Telefonat mit mir seinerzeit prahlte, diese Institution sei in Wirklichkeit gut bekannt.

Archive und Kunst: Marc Giai-Miniet "Dépôts de mémoire", Archives de l´Aube

Nouvelle exposition aux Archives qui accueillent les oeuvres de Marc Giai-Miniet, peintre & “emboîteur”. Des oeuvres sous la forme de fabuleuses boîtes qui s’inscrivent dans le temps sur les traces de la mémoire.
Jusqu’au 21 mars, entrée libre.
du lundi au vendredi de 9 h à 17 h.
PDF

Präsident des Bundesarchivs macht sich ein Bild vom Internationalen Suchdienst

“Der Präsident des Bundesarchivs, Dr. Michael Hollmann, hat an den vergangenen beiden Tagen erstmals das Archiv vom Internationalen Suchdienst (ITS/International Tracing Service) in Bad Arolsen besucht, das etwa 30 Millionen Dokumente zur nationalsozialistischen Verfolgung umfasst. Ab Januar 2013 wird das Bundesarchiv „institutioneller Partner“ der Einrichtung. Dies sehen die kürzlich unterzeichneten internationalen Abkommen zu den Aufgaben und der Administration des ITS vor. „Ich wollte mir ein Bild davon verschaffen, was auf uns zukommen wird“, sagte Hollmann. „Das Bundesarchiv wird dem ITS als künftiger Partner vor allem in archivarischen Fragen mit Rat und Tat zur Seite stehen.“

Die bisherige Hauptaufgabe des ITS, die Suche und Schicksalsklärung, werde in den kommenden Jahren voraussichtlich zurückgehen, erklärte Hollmann. „Stattdessen wird die wissenschaftliche Nutzung der Dokumente in den Fokus rücken. Dafür wird sich der ITS noch stärker zu einem Archiv entwickeln müssen.“ Bei der Erschließung, Konservierung, Lagerung, Magazinverwaltung und Bereitstellung der Dokumente könne das Bundesarchiv seine Erfahrungen einbringen, kündigte Hollmann an.

Während seines zweitägigen Besuchs lernte der Präsident des Bundesarchivs die verschiedenen Bereiche des Archivs kennen. Er machte sich vertraut mit den heutigen Aufgaben des ITS, insbesondere dem Stand der Digitalisierung, Konservierung und Erschließung der Dokumente. „Ich bin beeindruckt“, äußerte Hollmann. „In Arolsen ist die Opferperspektive wesentlich präsenter als im Bundesarchiv. Dank der Schicksalsklärungen und Familienzusammenführungen hat der ITS auch ein Stück Heilung herbeiführen können für die Leidtragenden des NS-Regimes.“

Die Einzelheiten der künftigen Partnerschaft würden sich in den kommenden Monaten konkretisieren, äußerte ITS-Direktor Jean-Luc Blondel. „Ich freue mich über den Austausch. Unsere Zusammenarbeit wird sich durch Kreativität und Verantwortung auszeichnen.“ Ausdrücklich zerstreute der Präsident des Bundesarchivs alle Befürchtungen, es könne eine „Übernahme“ des ITS geben. Auch die bisherigen Zugangsregeln würden durch die Partnerschaft nicht berührt. „Das bundesdeutsche Archivrecht findet in Bad Arolsen keine Anwendung. Die Zugangsregeln legt allein der Internationale Ausschuss fest“, versicherte Hollmann.”
Quelle: Pressemitteilung ITS, 31.1.2012

Unglaublich: Archiv der Open-Access-Liste von open-access.net hat große Lücke

Nachdem das Archiv von 2011 längere Zeit nicht verfügbar war, erfolgte heute die Mitteilung, es sei wieder online, aber, bedingt durch Serverabstürze, ohne die Nachrichten vom Oktober und November 2011 (gab es im Dezember keine Mails?):

http://lists.spline.inf.fu-berlin.de/pipermail/ipoa_forum

Dieses unglaubliche Organisationsversagen sollte nicht mit dem Hinweis “Ist ja nur eine Mailingliste” vom Tisch gewischt werden. Heutzutage sollte grundsätzlich alles wissenschaftlich Relevantes so gesichert werden, dass es dauerhaft zur Verfügung steht (Langzeitarchivierung).

Schwachsinn: UB Tübingen weist ihre Digitalisate nicht im Verbundkatalog nach

Mindestens seit Februar 2011 gibt es die digitale Sammlung DigiTü:

http://archiv.twoday.net/stories/14643392

Aber die einzelnen Digitalisate sind im SWB-Verbundkatalog nicht recherchierbar und damit auch nicht mit dem Online-Filter des KVK. Von dem nicht existierenden OAI-PMH-Service ganz zu schweigen.