http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=19948
“Die Wiener Symphoniker schreiben im Rahmen eines Werkvertrags die Leistung der Betreuung des historischen Archivs aus.”
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=19948
“Die Wiener Symphoniker schreiben im Rahmen eines Werkvertrags die Leistung der Betreuung des historischen Archivs aus.”
Auch bei Public-Domain-Büchern ist das Abspeichern von Seiten mittels der rechten Maustaste von Google deaktiviert. Wie man trotzdem an die Grafiken kommt, erklärt für Firefox und Chrome:
In beiden Fällen ruft man mit rechter Maustaste ein Menü auf, in dem man “Seiteninformationen” (FF) oder “Element untersuchen” (Chrome) auswählt. Bei FF findet man die Grafiken unter “Medien”, bei Chrome unter “Resources”. Der Screenshot zeigt das Resultat bei Chrome.
Funktioniert so auch bei Amazon
http://sitb-images-eu.amazon.com/Qffs+v35lerRXGTQR11R8ZFGVYnoHqBso6qPrdI9tnpJ8/FODsR3bxlzqX+DaC0E
Zum Herunterladen von Vorschaubüchern:
http://www.gbooksdownloader.com (höchste Auflösung wählen)
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gbs_speichern_chrome.jpg
Eine empörende Entscheidung eines UK-Gerichts wegen der illegalen Nutzung von Fotografien:
http://the1709blog.blogspot.com/2012/01/innocent-infringement-is-not-defence.html
Eine karitative Organisation zu verklagen halte ich für absolut schäbig. Dumme Richter dürfen dekretieren, was zumutbar ist und was nicht: “the fact that they thought they had permission is not relevant. Although this may seem harsh, it is not. From the copyright owners point of view, the copyright is his property and his rights have been infringed if he did not give permission.” Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte, wenn ich dergleichen lese. Und mich beschleicht klammheimliche Freude, wenn ich weiß, dass die Werke solcher Fotografen unendlich oft im Internet unerlaubt genutzt werden.
From: “Dr. Karsten Uhde”
Sender: archivliste-request@lists.uni-marburg.de
Subject: WG: GDA-A2-1022-5/1/34 – EAPl-Aufbewahrungsfristenverzeichnis 2011; – hier: Mailinglisten und Newsletter
Date: Fri, 4 Nov 2011 10:24:38 +0100
To:
Auf Bitte von Frau Pollach weitergeleitet.
K.Uhde
———————————————————————
Dr. Karsten Uhde
Archivschule Marburg
Bismarckstr. 32
35037 Marburg
Germany
Tel.: +49 6421 16971 25
e-mail:uhde@staff.uni-marburg.de
Von: Claudia.Pollach@gda.bayern.de [mailto:Claudia.Pollach@gda.bayern.de]
Gesendet: Freitag, 4. November 2011 10:05
An: uhde@staff.uni-marburg.de
Betreff: WG: GDA-A2-1022-5/1/34 – EAPl-Aufbewahrungsfristenverzeichnis 2011; – hier: Mailinglisten und Newsletter
From:
Subject: GDA-A2-1022-5/1/34 – EAPl-Aufbewahrungsfristenverzeichnis 2011; – hier: Mailinglisten und Newsletter
Date: Thu, 20 Oct 2011 14:31:09 +0100
To:
<> In der
Anlage erhalten Sie ein Schreiben der Generaldirektion der Staatlichen
Archive Bayerns.
Cl. Pollach
Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns
Schönfeldstr. 5, 80539 München
Postfach 221152, 80501 München
Tel. 089/28638-2485, Fax 089/28638-2615
http://www.gda.bayern.de
E-Mail: poststelle@gda.bayern.de
Attachment: Brief_ohne_IA_GDion_13.10.2011 11_29_Archivschule Marburg.PDF (90K)
Kein Kommentar.
Eindrucksvolle Testergebnisse für Googles Übersetzungs-App:
http://www.prosieben.de/tv/galileo/videos/clip/263464-dolmetscher-app-1.3047644
Update: Auf einem befreundeten iPad konnte ich mir die App ansehen. Cool!
Lambert Heller schreibt in der neuen Liste repositorymanagement:
“ich halte Alumni OA für eine exzellente strategische Idee für IRs.
(IRs sollten so schnell wie möglich auf PND und demnächst auch auf ORCID verlinken – schon richtig, aber ich will mal kurz bei dieser Idee bleiben.)
Alumni-Community-Management steht bei den Hochschulen gerade hoch im Kurs.
Eines der Lieblingsthemen des Hochschulmarketing nah und fern. Nach
haltbaren und *greifbaren* Bezugspunkten zwischen Akademikern und “ihrer”
(ehemaligen) Hochschule wird Ausschau gehalten!
Und das ist keineswegs nur eine Modeerscheinung. Die Frage nach der Bindung
der Alumni passt vielmehr perfekt in Zeiten der endlosen Atomisierung des
Konzepts “Hochschulzugehörigkeit”. MITx, Udacity und Co. zeigen, was hier
vor sich geht.
Eine tolle, bisher kaum genutzte Gelegenheit für Institutional Repositories also. Die Idee ist ja nicht neu, vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/5262756 – weniger bekannt ist vielleicht, daß z.B. die Bodleian Library in Oxford dieses Konzept bereits umsetzt und bewirbt, vgl.
http://www.bodleian.ox.ac.uk/ora/oxford_etheses/eligible_ethesis_depositors/alumni_holding_oxford_pg_degrees_by_research
Neuerdings einschließlich des i-Tüpfelchens der Retrodigitalisierung
http://www.bodleian.ox.ac.uk/notices/2011-feb-23 ”
Hier nochmals der Wortlaut meines Beitrags vom 17. Oktober 2008 http://archiv.twoday.net/stories/5262756 :
Hochschulen in aller Welt fördern die Verbindung der Hochschulabsolventen (Alumni) mit der Hochschule. Die Alumni werden als höchst wertvolle Ressource gesehen, die durch finanzielle, aber auch ideelle Förderung der Hochschule in den Kreis der Akteure einbezogen sind, die daran arbeiten, die Ziele der Hochschule zu verwirklichen.
Um auch auf dem Gebiet des Open Access die Verbundenheit der Alumni und der Hochschule zu stärken, wäre es sinnvoll, den Alumni die Möglichkeit zu eröffnen, wissenschaftliche Publikationen auf dem Hochschulschriftenserver zu deponieren.
Bereits jetzt dürften viele Hochschulen hinsichtlich der Qualifikationsarbeiten wie Dissertationen und Habilitationen, die an der Hochschule entstanden sind, eine Veröffentlichung auf dem Hochschulschriftenserver ohne zeitliche Begrenzung ermöglichen. Als ich vor Jahren in Tübingen wegen meiner Dissertation (1987) anklopfte, erhielt ich die Auskunft, diese könne auf dem Tübinger Schriftenserver veröffentlicht werden.
Es dürfte wohl keinem Zweifel unterliegen, dass ein Hochschulschriftenserver (auch wenn ärmelschonerbewehrte bürokratische Verwalter nicht selten sind, wie ich von Freidok weiss) die Beiträge eines Alumnus, der Nobelpreisträger ist, aufnehmen würde, auch wenn dieser an einer anderer Universität inzwischen lehrt.
Eine Öffnung der Schriftenserver hätte überwiegend Vorteile:
(1) Der Schriftenserver würde weiter gefüllt, siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3264283
(2) Es besteht die Chance, wertvolle Fachpublikationen Open Access zu machen, etwa aus dem Bereich der Wirtschaft oder der Politik.
Es wäre vermutlich der Universität Leipzig hochwillkommen, Publikationen einer ehemaligen Diplomandin, Frau Angela Merkel, einstellen zu dürfen.
(3) Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Open Access für die Wissenschaftskommunikation wäre eine Stärkung der Bindungen zwischen Universität und Alumni auch auf diesem Gebiet wichtig.
Daher hat die Uni Göttingen 2007 auf dem Göttinger Alumni-Tag auch Open Access vorgestellt.
(4) Da Peter Suber und Brewster Kahle derzeit ihren Plan eines universalen Repositoriums nicht weiterverfolgen und für Publikationen aus vielen Disziplinen auch aus Sprachgründen ein disziplinäres Repositorium nicht in Betracht kommt, würde eine flächendeckende Alumni-Regelung eine große Lücke bei der Möglichkeit, Open Access-Publikationen in einem anerkannten OA-Server unterzubringen, schließen.
Die meisten wissenschaftlich Tätigen, die nicht an eine Hochschule angebunden sind, haben einen Hochschulabschluss, sind also Alumni. Ihre Publikationen wären also mit dem Alumni-Privileg ohne weiteres für OA (im Sinne des grünen Wegs) gesichert.
Auch Wissenschaftler (z.B. aus der Dritten Welt), die an einer Hochschule tätig sind, die noch keinen Schriftenserver unterhält, können auf diese Weise Self-Archiving betreiben.
Als Nachteile könnten angesprochen werden:
a) die strikte Begrenzung der Schriftenserver für Hochschulangehörige wird aufgeweicht
In vielen Hochschulen lässt man aber auch bereits jetzt schon nach Einzelfallprüfung hochwertige externe Publikationen zu (z.B. die FU Berlin die Vier Prinzen) zu.
b) einzelne Alumni-Publikationen genügen nicht wissenschaftlichen Standards
Das ist auch bei Publikationen von Hochschulangehörigen mitunter der Fall. Eine kursorische Prüfung vor Einstellung wäre sicher akzeptabel, sollte sich herausstellen, dass Inakzeptables eingeliefert wird.
Dieser Vorschlag plädiert dafür, von der mantra-artigen Behauptung, nur institutionelle Mandate könnten Dokumentenserver füllen, abzusehen und neue Wege auszuprobieren. Es ist definitiv falsch, dass nur institutionelle Mandate OA wirklich fördern können, wie das niederländische Programm “Cream of Science” beweist. Und die wissenschaftliche Produktion der nicht an einer Hochschule Tätigen wird durch dieses Mantra in schäbiger Weise mit Füßen getreten.
Ich kenne die einstweilige Verfügung des LG München (az: 7 O 1533/12) zwar nicht im Wortlaut, halte sie aber für völlig falsch. Am 1.1.2016 sind Hitlers Werke ohnehin gemeinfrei, was soll das, so kurz vor Torschluss kommentierte Auszüge zu verbieten? Hier wurde ganz offensichtlich das Grundrecht der Pressefreiheit entschieden zu wenig berücksichtigt.
Zum Umfang von Zitaten lesen wir gemeinsam die BGH-Entscheidung Geistchristentum (I ZR 28/83, leider kein Volltext online) [jetzt schon: http://archiv.twoday.net/stories/64961860 ]
Siehe auch
http://zeitungszeugen.de/dasunlesbarebuch
http://www.sueddeutsche.de/medien/bayern-setzt-sich-in-streit-um-mein-kampf-durch-hitlers-hetzschrift-erscheint-nur-unleserlich-1.1267085
http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-kultur/hitlers-mein-kampf-ist-ein-unlesbares-buch-1.1801857
?s=zeitungszeugen
Update:
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5396/auszuege-aus-mein-kampf-der-diktator-und-das-urheberrecht
Die enttäuschende Antwort des WDR, wie zu erwarten:
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/64023585
Siehe auch
http://netzpolitik.org/2012/wdr-beantwortet-offenen-brief-zu-depublikationspflicht-und-cc
Seit 2008 verlangt das National Institute of Health (NIH), dass alle wissenschaftlichen Arbeiten, die durch diese Institution gefördert wurden, spätestens nach einem halben Jahr über das hauseigene Archiv «PubMed Central» frei zugänglich sind. Diese Errungenschaft will die am 16. Dezember 2011 im amerikanischen Kongress eingegebene Gesetzesvorlage «Research Works Act» wieder rückgängig machen. Sie will verbieten, dass die Gewährung von öffentlichen Fördermitteln an die Bedingung geknüpft wird, dass die Forschungsergebnisse auf frei zugänglichen Plattformen publiziert werden. Die Gesetzesvorlage wurde von den Kongressabgeordneten Darrell Issa und Carolyn Maloney mit der Begründung eingereicht, dass mit der NIH-Bedingung Wissenschaftsverlage nicht mehr überlebensfähig seien. Wie inzwischen bekanntwurde, ist der Wahlkampf von Maloney durch Spenden des Wissenschaftsverlags Elsevier unterstützt worden.
Fast zur gleichen Zeit, am 19. Dezember 2011, haben die Wissenschaftsverlage Elsevier, Thieme und Springer eine Klage beim Zürcher Handelsgericht eingereicht, mit welcher der ETH-Bibliothek verboten werden soll, ihren Dokumentenlieferdienst in der heutigen Form weiterzuführen. Über diesen Dienst können Kunden der ETH-Bibliothek die elektronische Zusendung von Artikeln aus wissenschaftlichen Zeitschriften verlangen. Die Kopien dürfen nur für den internen Gebrauch verwendet und nicht weitergegeben werden. Zudem entrichtet die ETH-Bibliothek der Verwertungsgesellschaft Pro Litteris eine jährliche Vergütung. Die klagenden Verlage wollen diese Dienstleistung mit der Begründung verbieten, dass sie diese Artikel selbst online anbieten, allerdings in der Regel für ungefähr 30 Euro pro Artikel, ein Vielfaches dessen, was der Bezug durch die ETH-Bibliothek kostet.
Mit ihrer Klage wollen die Wissenschaftsverlage eine Regelung des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes unterlaufen, die das auszugsweise Kopieren aus Zeitschriften ausdrücklich erlaubt. Diese Regelung ist, im Vergleich etwa zur Situation in Deutschland, wo derartige Kopien verboten sind, ein eindeutiger Standortvorteil für den Forschungsplatz Schweiz.
Via Sebastian Dosch G+
Update: Siehe auch
http://www.steigerlegal.ch/2012/01/26/freies-wissen-verlage-verklagen-bibliothek-der-eth-zuerich
“Im Bereich der Rechtswissenschaften übrigens ist «Open Access» in der Schweiz leider noch völlig unterentwickelt. Erst wenige Juristen haben erkannt, dass ein möglichst freier Zugang zu ihren Publikationen in ihrem eigenen Interesse liegt und veröffentlichen ihre Publikationen beispielsweise online.”
http://sympa.cms.hu-berlin.de/sympa/arc/repositorymanagement/2012-01/msg00029.html
“IR-Manager leben in einer Blase weit weg von der Wissenschaft.”
Christof Schöch stellt ein neues Buch zum wissenschaftlichen Publizieren im digitalen Kontext vor.
http://redaktionsblog.hypotheses.org/193
Was hat Kathleen Fitzpatrick nun speziell zum wissenschaftlichen Bloggen zu sagen? Als drei Kernmerkmale von Blogs nennt Fitzpatrick, die für sie die erste und erfolgreichste neue Form wissenschaftlichen Publizierens sind, dass sie “commenting, linking, and versioning” (S. 67) ermöglichen, drei Merkmale die alle den eigentlich immer schon vorhandenen, interaktiven, netzwerkhaften und prozessualen Charakter wissenschaftlichen Schreibens zu realisieren erlauben, der Fitzpatrick besonders wichtig ist (wobei die Versionierung doch vor allem Wikis auszeichnet und nur selten, und recht primitiv, in Blogs realisiert ist). Konkrete Vorteile des Bloggens für Forscher sieht sie außerdem vor allem darin, dass das Bloggen gewissermaßen die Finger lockert für andere Schreibaktivitäten, dass man seine im Blog formulierten Ideen durch das Feedback tatsächlich weiter und tiefer verfolgen kann, und dass man schon während des Forschungsprozesses ein interessiertes Publikum erreicht oder für sich aufbauen kann.
Zentral und grundsätzlich scheint mir an Fitzpatrick Plaidoyer für das Bloggen zu sein, dass sie Wissenschaft als im Kern kommunikativ, interaktiv und prozesshaft definiert – es geht darum, dass Wissen, Ideen und Texte frei zirkulieren können, diskutiert werden können, dadurch weiterentwickelt werden und zugleich ihr Publikum erreichen (S. 100). In dieser Perspektive ist der Blog natürlich ein ideales Medium, in dem man schnell, unkompliziert, offen und interaktiv publizieren kann. Fitzpatrick gibt selbst gerne zu, dass all dies eher für Kurzformen gilt und dass für die wissenschaftlichen Langformen noch keine vergleichbar elegante digitale Form existiert (S. 109-110).
http://www.aljazeera.com/indepth/opinion/2012/01/2012121132641226409.html
Excerpt:
Appealing to the tastes of package tourists and neglecting the interest of ordinary Egyptians, the Antiquities Council has long scorned what cannot be displayed in expensive vitrines and hastily photographed. Egypt’s post-“Islamic” – and particularly its 19th and 20th century – culture has therefore been ignored, if not actively denigrated, by the Council.
Most recently, the furore over the alleged smuggling and sale of Naguib Mahfouz’s archives has made more visible than ever the state’s failure to safeguard its “modern” heritage. Although Sotheby’s would eventually call the auction off, the patriotic Egyptian public was infuriated. It provoked the country’s preeminent newspapers to ask how the manuscripts of Egypt’s Nobel Laureate could be sold in the chambers of a foreign auction house, and why the state had not intervened to protect them. And yet, the Mahfouz sale further prompts the more important question: where and with whom should the private papers of public personalities be deposited?
For example, at his death earlier this month, Egypt’s celebrated novelist Ibrahim Aslan left behind a number of unpublished manuscripts. How could his heirs, should they so wish, make this material accessible to an interested public?
In theory, the answer is easy – either the National Archives of Egypt or the adjacent “Dar al-Kutub”. But in practice, the logic by which both institutions operate makes this issue a lot more complicated than it first appears to be.
Essentially, the current National Archive is descended from a series of disparate document repositories cobbled together in the 1920s. This new centralised archive was designed to provide the infrastructure behind professional history writing, which aimed to forge a monolithic national (and more importantly monarchical) identity for the country. During this state-building period, documents that did not promote a certain view of Egyptian history, and the reigning monarchy of the time, were either discarded or destroyed.
True to its etymological origins, the National Archive of Egypt continues to be held within the state’s coercive grip. State security plays arbiter. Despite the efforts of Egypt’s preeminent historian, Khaled Fahmy, it continues to viciously restrict access to the documents to all but a privileged few: These tend to be professional historians whose research is perceived as non-subversive to the state and its narratives, which are overwhelmingly nationalist.
“Lokale und regionale Geschichte hautnah erlebten jetzt Schülerinnen und Schüler des Leistungskurses Geschichte des Gymnasiums Arnoldinum Steinfurt mit ihrem Lehrer Ulrich Schmid.
Im Kreisarchiv Steinfurt sahen sie zum Beispiel Fotos von Baracken in Lotte aus dem Jahr 1946, in denen Flüchtlinge und Vertriebene untergebracht waren und schauten im Adressbuch für den Kreis Steinfurt von 1938, ob ihre Groß- und Urgroßeltern mit Beruf und Straßenbezeichnung dort aufgeführt sind.
Ute Langkamp, Leiterin des Kreisarchivs, berichtete unter anderem über ihren Berufsalltag: “Der Archivar trifft letztlich die Entscheidung, welche Akten dauernd aufzubewahren sind und welche in den Reißwolf kommen – eine der schwierigsten Aufgaben.” Die Schüler konnten konkret erfahren, wie sie Archive nutzen können und welche Informationen sie dort erhalten, welche Archive die richtigen für ihre Forschungsthemen sind und wie Archive sie bei ihren Facharbeiten unterstützen. So plant eine Schülerin beispielsweise eine Facharbeit zum Thema “Flüchtlinge und Vertriebene” und erfuhr, welche Quellen, Bücher und Forschungsarbeiten dazu im Kreisarchiv zu finden sind.
Ein Blick ins Magazin, das Drehen an den Kurbeln der Rollregalanlage, um Tonnen von Papier zu bewegen – Schwellenangst Archiv gibt es für die Schüler nach ihrem Besuch im Kreisarchiv nicht mehr, ist Ute Langkamp überzeugt. Damit die Schüler direkt mit ihr Kontakt aufnehmen können, gab sie ihre Email-Adresse gerne weiter: ute.langkamp@kreis-steinfurt.de.”
via Mailingliste “Westfälische Geschichte”