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Institut d’Egypt, Blue Shield und Vizepräsident Serageldin

Blue Shield hat am 20.Dezember ein Statement zum Brand der Bibliothek veröffentlicht: http://ancbs.org/images/pressreleases/20-12-2011_blueshield_statement_egypt_en.pdf

Auf der deutschen Blue Shield Seite habe ich meinen sehr detaillierten Überblick (auf English) online verfügbar gemacht. Er enthält Informationen, Presseauszüge, Bilder etc. und wird regelmäßig aktualisiert:
http://blueshield.de/institut.html

Derzeit sind keine zusätzlichen Freiwilligen vonnöten. In Kairo haben sich mehr Fremdsprachenkundige gemeldet, als die Nationalbibliothek bei den Sortierarbeiten eintakten kann.

Am 26. Dezember wurde eine neue Institutsleitung gewählt, da der bisherigen Direktor eine Woche nach dem Brand gestorben ist. Der neue Vizedirektor ist Prof. Ismail Serageldin, der Chef der Bibliotheca Alexandrina. Dadurch wird nun auch die andere große (und innovative) ägyptische Bibliothek eingebunden – aus meiner Sicht ist dies eine sehr kluge Entscheidung. Und dass er früher Vizedirektor der Weltbank war, könnte auch hilfreich sein …

Rund 120 Bände aus der zerstörten Bibliothek sind digitalisiert worden und online abrufbar; dies war ein Projekt der Bibliotheca Alexandrina. Überhaupt ist Serageldin ein Befürworter der Digitalisierung. Er hat ein umfassendes Konzept für Ägypten entwickelt, es wurde jedoch in diesem Jahr von beiden Ministerpräsidenten abgelehnt.

[Zusatz KG: Siehe auch hier ?s=egypt ]

konkrete Utopie: On-Demand Buchdrucker

Beim Stöbern in Informationen über das Internet Archive in San Francisco fand ich folgende Bilddatei:

(Bild: Dvortygirl, Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en)

Interessant ist die Bildbeschreibung:

“An on-demand book printer at the Internet Archive headquarters in San Francisco, California. A finished copy of Darwin’s On the Origin of Species emerges from a slot about 20 minutes after the job was started.”

Dies erinnerte mich an eine Stelle in dem utopischen Roman “Ökotopia”:

“[…] die Zeitungen […] können an elektronischen Kopie-Automaten an den Kiosken, in Büchereien und an anderen Stellen gekauft werden. Die Ausgabestellen stehen mit zentralen Computerspeichern in Verbindung, die von den Verlagen >gemietet< werden. […]
Dieses System erstreckt sich auch auf Buchveröffentlichungen. Während viele populäre Bücher normal gedruckt und an Kiosken und in Buchhandlungen verkauft werden, sind speziellere Titel nur über besondere Abrufleitungen erhältlich. Man sucht die Nummer des Buches im Katalog, drückt sie auf einer Tastatur […] und liest den Klappentext, Stichproben einzelner Kapitel sowie schließlich den Preis auf einem Videoschirm. […] Innerhalb weniger Minuten erscheint eine Kopie des Bandes in einem Ausgabeschlitz. Solche Bücherbanken werden meines Wissens von der Stadtbevölkerung nicht sehr häufig benutzt, weil sie die besser lesbaren gedruckten Bücher vorziehen; dafür findet man sie aber auch in entlegensten Winkeln Ökotopias, so daß sich auch die Bürger auf dem Lande sowohl mit der derzeit populären als auch mit Spezialliteratur eindecken können. […] jeder einzelne Band der riesigen Nationalbibliothek in Berkeley kann elektronisch abgerufen und übermittelt werden.”

Ernest Callenbach: Ökotopia. Berlin: Rotbuch Verl. 1978, S. 148f.

"Der Kläger ist Mitglied des deutschen Hochadels"

Peinlich, dass ein deutsches Gericht so etwas schreibt:

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/01-12-2011-ag-frankfurt-az-30-c-1849-11-25.html

Ansonsten ist der Entscheidung des AG Frankfurt, das sich gegen den von der herrschenden juristischen Meinung bejahten “fliegenden Gerichtsstand” in Internetsachen wendet, voll und ganz zuzustimmen:

“Mit dem Landgericht Krefeld ist das hier erkennende Gericht der Auffassung, dass einer „uferlosen Ausdehnung“ des „fliegenden Gerichtsstands“ im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot durch einschränkende Kriterien Einhalt gegeben werden muss. Das hier erkennende Gericht vermag nicht zu erkennen, warum für die urheberrechtswidrige und den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzende Veröffentlichung des inkriminierten Artikels der Beklagten einschließlich eines Fotos des Klägers auf ihrer Internetplattform nach Wahl des Klägers beliebige Gerichtsstände von Flensburg bis Konstanz, von Saarbrücken bis Rostock eröffnet sein sollen, begrenzt lediglich durch die Zahl der vorhandenen Gerichte in Deutschland. ”

Digitalisierung von Kriegsgräberlisten in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurden kürzlich, nach 2-jähriger Bearbeitungszeit, die Digitalisierung aller landesweit erstellten Kriegsgräberlisten aus den Jahren 1954-1968 abgeschlossen. Neben der Bestandserhaltung, soll dadurch auch eine einfacher Nutzung möglich sein.
Desweiteren ist vorgesehen, die Listen im kommenden Jahr auch im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Näheres dazu findet man man RP Stuttgart
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1334864/index.html

und noch hier
http://www.mainpost.de/regional/main-tauber/Digitalisierung-der-Graeberlisten;art21526,6518815