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Landesarchiv NRW, Duisburg: Landesrechnungshof "Unterrichtung des Landtags und der Landesregierung nach § 99 der Landeshaushaltsordnung über die Prüfung der Unterbringung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen""

“Inhaltsverzeichnis
1 Zusammenstellung der wesentlichen Prüfungsergebnisse S. 3
2 Ausgangslage S. 5
2.1 Errichtung des Landesarchivs S. 5
2.2 Festlegung des Raumbedarfs für den Neubau des Landesarchivs S. 6

2.3 Mietvertrag zwischen BLB NRW und Nutzer S. 6
3 Prüfungsfeststellungen S. 7
3.1 Standortentscheidung S. 7
3.2 Beabsichtigter Grundstückserwerb S. 13
3.3 Anmietung der Liegenschaften von der Investorin S. 20
3.3.1 Angebotene Miet- und Kauflösungen S. 20
3.3.2 Machbarkeitsstudie zum Standort Innenhafen S. 23
3.3.3 Durchführung von Architektenwettbewerben S. 24

3.3.4 Mietvertrag zwischen BLB NRW und Investorin S. 26
3.3.5 Kostensteigerungen nach Abschluss des Mietvertrages S. 29
3.4 Grunderwerb und Realisierung der Maßnahme durch den BLB
NRW S. 34
3.4.1 Situation vor dem Erwerb der Grundstücke S. 34
3.4.2 Kaufvertrag zwischen BLB NRW und der Investorin S. 37
3.4.3 Gutachten zur Wertermittlung S. 38
3.4.4 Erwerb weiterer Flächen durch den BLB NRW S. 40
3.5 Beteiligung des Verwaltungsrates des BLB NRW S. 46
3.6 Dokumentationspflichten der Betriebsleitung des BLB NRW S. 50
4 Schlussbemerkungen S. 52

1 Zusammenstellung der wesentlichen Prüfungsergebnisse
• Die Gesamtkosten für die Neuunterbringung des Landesarchivs werden voraussichtlich von rd. 51,7 Mio. € (47,8 Mio. € Baukosten + 3,9 Mio. € Grundstückskosten) auf mindestens rd. 190,4 Mio. € (171,9 Mio. € Baukosten + 18,5 Mio. € Grundstückskosten) steigen (Stand: Mai 2011). Dies entspricht einer Steigerung von 368%.
• Die für die Unterbringung des Landesarchivs im Duisburger Innenhafen maßgeblichen Gründe und weitreichenden strategischen Entscheidungsprozesse wurden sowohl vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) als auch – soweit betroffen – von der seinerzeit zuständigen Staatskanzlei in wesentlichen Teilen nicht oder nur unzureichend dokumentiert. Das gilt insbesondere für die Standortentscheidung, den gescheiterten direkten Erwerb der für den Bau benötigten Grundstücksflächen im Frühjahr 2007, den Mietvertrag vom 12.10.2007 und den Mietvertragsaufhebungs bzw. Kaufvertrag mit der Investorin vom 08.08.2008. Die einzelnen Vorgänge und Entscheidungen können deshalb aus der Warte eines objektiven Dritten nicht nachvollzogen werden. Dadurch war das gesamte Verfahren intransparent und in hohem Maße manipulationsanfällig.
• Der BLB NRW nahm die notwendigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Auswahl des Standorts, zum direkten Ankauf der Grundstücke und zu den Abschlüssen des Mietvertrages sowie des Mietvertragsaufhebungs- bzw. Kaufvertrages nicht vor.
• Der BLB NRW unterließ es im Frühjahr 2007, die für den Bau des Landesarchivs benötigten Grundstücksflächen über eine stadteigene Duisburger Gesellschaft, die über entsprechende Vorkaufsrechte verfügte, zu einem Preis von 3,85 Mio. € zu erwerben. Nachvollziehbare Gründe für dieses Vorgehen sind nicht ersichtlich.
• Stattdessen schloss er mit einer Investorin, die diese Flächen angekauft hatte, im Oktober 2007 einen Mietvertrag über ein noch zu errichtendes Gebäude für das Landesarchiv ab. Der Mietvertrag sah eine Jahresmiete von 3,8 Mio. € bei Baukosten von maximal 30 Mio. € netto sowie eine proportionale Erhöhung der Miete bei Steigenden Baukosten vor. Weil zu diesem Zeitpunkt ein konkreter Entwurf des Bauvorhabens fehlte, war eine seriöse Schätzung der Baukosten nicht möglich, sodass der BLB NRW mit dem Vertragsabschluss ein nicht kalkulierbares Kostenrisiko einging.
• Bei kritischer Beurteilung der später ausgewählten Entwurfsplanung waren die in dem Mietvertrag angenommenen Baukosten von rd. 30 Mio. € vollkommen unrealistisch. Dennoch wurde seitens der Geschäftsführung des BLB NRW die Ausübung des vertraglich eingeräumten Rücktrittsrechts vom Mietvertrag
nicht geprüft.

• Bereits im Mai 2008 waren die prognostizierten Baukosten von rd. 30 Mio. € auf 71,3 Mio. € netto angestiegen. Dies hatte zur Folge, dass sich die Miete von 3,8 Mio. € auf 9,1 Mio. € (= 240%) erhöhte.
• Auch nach offizieller Kenntnis der gravierenden, maßgeblich durch den ausgewählten Projektentwurf bedingten Mehrkosten von damals 240% sah die Geschäftsführung des BLB NRW entgegen der substantiierten rechtlichen Hinweise des hauseigenen Justiziariats keine Veranlassung, einen Rücktritt vom Mietvertrag gemäß § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) ernsthaft in Erwägung zu ziehen.
• Stattdessen entschied die Geschäftsführung des BLB NRW, die betreffenden Flächen von der Investorin für 29,9 Mio. € zu erwerben und die Baumaßnahme in Eigenregie zu realisieren. Die Angemessenheit des insgesamt an die Investorin gezahlten Betrags von 29,9 Mio. €, aufgeteilt in 17,6 Mio. € Grundstückskaufpreis, 4 Mio. € für Vorleistungen der Projektplanung und –realisierung und 8,3 Mio. € für die Aufgabe der Vermieterstellung, ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher soliden wirtschaftlichen Grundlage. Allein der als reiner Grundstückskaufpreis bezeichnete Teilbetrag von 17,6 Mio. € stand in keinem Verhältnis zu einem gutachterlich festgestellten Verkehrswert von rd. 6,1 Mio. €. Damit hat der BLB NRW in massiver Weise gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 LHO) verstoßen.
• Ob die Fortführung des Projektes an dem von der Staatskanzlei gewünschten Standort unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen vor allem auf dem Motiv beruhte, das Prestigeprojekt im Duisburger Innenhafen nicht gänzlich verwerfen zu müssen oder ob hier noch andere sachfremde Interessen eine Rolle gespielt haben, konnte der LRH anhand der wenigen vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen nicht aufklären.
• Der Verwaltungsrat des BLB NRW wurde von der Geschäftsleitung weder zutreffend noch umfassend und zeitgerecht über das von ihm zu genehmigende Investitionsvorhaben informiert. Hierdurch war das Vorhaben einer differenzierten Beurteilung durch den Verwaltungsrat entzogen. ….”

Quelle: Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen v. 28.11.11

Medienreaktionen:
“BLB-Skandal: Prüfbericht setzt Rütgers’ Staatskanzlei unter Druck”, WAZRechercheblog, 01.12.11
bild.de, Regional Düsseldorf, 01.12.11
WDR.de, nrwkompakt Kurznachrichten, 01.12.11
“Landesrechnungshof bestätigt Schlamperei”, WDR 5 Westblick, Beitrag von Leo Flamm (3min 24)
“…. Es ist nicht vorstellbar, dass ein derartiges Mismanagement ausschließlich die Folge von Schlampigkeit, Gleichgültigkeit und Unfähigkeit ist. Der Verdacht drängt sich auf, dass es hier um kriminelle Machenschaften geht, dass Schmiergelder geflossen sind. ….”, Peter Jansen, Kommentar in der Neuen Westfälischen, 1.12.11

Politische Reaktion:
Michael Aggelidis, Schallende Ohrfeige für BLB vom Landesrechnungshof, Die Linke, Landtagsfraktion, 01.12.11
s. a. ?s=landesarchiv+duisburg

Onlinepetition "Horizon 2020": Streichung der Kulturerbeforschung" des Verband der Restauratoren (VDR) e.V.

“An die Bundesregierung
BMBF
Forschungsausschuss des Bundestags

8. Forschungsrahmenprogramm HORIZON 2020 – ohne Kulturerbeforschung?

Wir können auf mittlerweile über 25 Jahre erfolgreicher Kulturerbeforschung zurückblicken. Das ist ein großer Erfolg für Europa. Dieses Programm ist weltweit einzigartig und ohnegleichen.

Für diese Leistungen, die Europa auf diesem Gebiet erbringt, beneiden uns alle anderen Kontinente. Das unterstreicht die Bedeutung unseres reichen kulturellen Erbes. Aus diesem Grund ist Europa das Touristenziel Nummer Eins. Um dies auch aufrecht zu erhalten, ist Forschung zur nachhaltigen Bewahrung dieses unwiederbringlichen Kulturgutes eine zwingend erforderliche Grundlage.

Im Vorschlag der Europäischen Kommission zum 8. Forschungsrahmenprogramm – HORIZON 2020 – ist Kulturerbe komplett gestrichen. Damit wird dem Kulturguterhalt die notwendige Grundlage entzogen. Kann sich Europa das tatsächlich leisten? Können wir auf den Wirtschaftsfaktor Kulturtourismus einfach verzichten? Ist uns unser kulturelles Erbe nichts mehr wert?

Im letzten Rahmenprogramm war Deutschland die zweiterfolgreichste Nation in der Einwerbung der Forschungsgelder. Als Beispiele der herausragenden Projekte möchten wir nennen:

SMOOHS, Laufzeit: 2008-2011, Projekt Nr. 212939
Climate for Culture, Laufzeit: 2009-2014, Projekt Nr. 226973

Die Streichung der Kulturerbeforschung ist ein verheerendes Signal für das Ansehen Europas als der Kulturkontinent schlechthin. Deshalb sprechen sich die Unterzeichner dafür aus, unser kulturelles Gedächtnis nicht aufs Spiel zu setzen. Wir bitten Sie, uns dabei zu unterstützen, Kulturerbeforschung im 8. Forschungsrahmenprogramm weiterhin zu fördern.

Begründung: Die Europäische Kommission möchte den Bereich der Kulturerbeforschung im kommenden 8. Forschungsrahmenprogramm “HORIZON 2020” komplett streichen!

Das ist verheerend, denn damit wird dem Kulturguterhalt in Europa für lange Zeit die notwendige Grundlage entzogen!
In diesem Jahr können wir bereits auf 25 Jahre erfolgreiche Forschung im Sektor der Kulturguterhaltung zurückblicken. Dabei wurden in den Europäischen Rahmenprogrammen bislang 41 internationale Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 40 Millionen Euro unterstützt. Darunter groß angelegte Forschungs- und Anwendungsprojekte, in denen die Forschungspartner gemeinsam Strategien für den langfristigen Erhalt von historischen Stätten entworfen haben und in denen konkrete Lösungen für Museen, wie beispielsweise Vermeidung von Gefährdungsfaktoren in der musealen Präsentation, Massenentsäuerungen von Papieren und andere prinzipielle konservatorische Fragestellungen entwickelt wurden und werden.

Die bisherigen Forschungsrahmenprogramme ermöglichten eine einzigartige Vernetzung der europäischen Fachkompetenzen und die Beantwortung gemeinsamer, dringlicher Fragestellungen. Die wirtschaftliche Bedeutung des europäischen Kulturerbes konnte vermittelt und Erhaltungsstrategien für umweltgeschädigte Kulturgüter mit Hilfe neuester Forschungsergebnisse in den Mittelpunkt gerückt werden. Zudem es war möglich, das Anliegen einer profunden Restauratoren-Ausbildung in einmaliger Weise länderübergreifend zu transportieren.

Das darf mit Ablauf des 7. Forschungsrahmenprogramms (2007-2013) nicht vorbei sein!

Europa ist weiterhin auf diese Forschungsgelder angewiesen. Denn nur so sind wir finanziell in der Lage, Methoden und Produkte zu entwickeln, die Restauratoren in ganz Europa dringend für die Bewahrung der ihnen anvertrauten, unwiederbringlichen Kulturgüter benötigen. Ohne Forschung geben wir Kulturgüter dem Verfall preis. Kulturgüter sind aber wesentliche Identitätsstifter und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, vor allem in Europa, dem Kulturkontinent schlechthin und dem Touristenziel Nummer Eins.

Bereits jetzt gehen jährlich kulturelle Ressourcen im Wert von 14 Milliarden Euro verloren. Das kulturelle Erbe ist auch durch den Einfluß des Klimawandels gefährdet. Dem weiteren Verfall muss durch die Entwicklung gemeinsamer Erhaltungsstrategien für die Zukunft entgegengewirkt werden. Dafür benötigen wir dringend die Unterstützung des 8. Forschungsrahmenprogramms HORIZON 2020, das von 2014 bis 2020 laufen wird.

Bitte unterstützen Sie die Petition mit Ihrer Stimme!

Die Unterschriftenliste soll gemeinsam mit dem oben stehenden Brief an Vertreter aus der Regional-, Landes- und Bundespolitik sowie aus der Europäischen Kommission weitergeleitet werden.

Im Namen aller Unterzeichner.

Bonn, 23.11.2011 (aktiv bis 03.01.2012) “

Wir sollten unser Kolleginnen und Kollegen bei ihrem Anliegen unterstützen. Der Link zur Petition:
http://openpetition.de/petition/online/horizon-2020-streichung-der-kulturerbeforschung

Landesarchiv NRW, Duisburg: Termine des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses für das 1. Halbjahr 2012

“13. Januar 09.00 Uhr, ganztägig
06. Februar 09.00 Uhr, ganztägig
10. Februar 09.00 Uhr, ganztägig
29. Februar 09.00 Uhr, ganztägig
08. März 08.00 – 12.30 Uhr
20. März 13.00 Uhr, ganztägig
26. März 09.00 Uhr, ganztägig
17. April 13.00 Uhr, ganztägig
24. April 13.00 Uhr, ganztägig
09. Mai 09.00 Uhr, ganztägig
14. Mai 09.00 Uhr, ganztägig
05. Juni 13.00 Uhr, ganztägig
14. Juni 08.00 – 12.30 Uhr
22. Juni 09.00 Uhr, ganztägig
25. Juni 09.00 Uhr, ganztägig
29. Juni 09.00 Uhr, ganztägig
03. Juli 13.00 Uhr, ganztägig”

Hoffentlich ergiebig zum Thema ….
s. a. ?s=landesarchiv+duisburg
Quelle: Terminplan PUA I

Köln: Roters empfängt Chef der Stiftung Stadtgedächtnis

“Oberbürgermeister Jürgen Roters gibt am 1. Dezember 2011 einen Empfang für den Vorstandsvorsitzenden der Stiftung Stadtgedächtnis, Dr. Stefan Lafaire. Dieser hat seine Arbeit am 1. Oktober 2011 aufgenommen. Roters möchte seinen Gästen aus Politik, Kultur, Medien und Wirtschaft die Gelegenheit geben, Dr. Lafaire auf dem Empfang persönlich kennen zu lernen. ……”
Quelle: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Stadt Köln, 30.11.11

Köln: Archivischer Geschenktipp: Kölner Kalendarium 2012

“Zum mittlerweile sechsten Mal veröffentlichen das Historische Archiv und sein Förderverein “Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln” das “Kölner Kalendarium”.
Der Kalender für das Jahr 2012 ist den Bewahrerinnen und Bewahrern des Kölner Gedächtnisses gewidmet:
Kulturinstitutionen in ganz Deutschland, die mit ihrer vielfältigen und umfangreichen Hilfe während der Bergung, bei der Gewährung von Asyl für das beschädigte Archivgut sowie der Restaurierung und Digitalisierung der Dokumente den kollektiven Gedächtnisverlust Kölns nach dem Einsturz verhinderten und verhindern. Das Kalendarium 2012 gibt einen faszinierenden Einblick in die bunten und vielfältigen Bestände und Sammlungen der beteiligten Archive, Bibliotheken und Museen.
Das Kalendarium mit dem Titel “Von Helfern und Schätzen” ist zum Preis von 9,95 Euro in einzelnen Kölner Buchhandlungen, über KölnTourismus und hier erhältlich:

Historisches Archiv
Lesesaal
Heumarkt 14
50667 Köln
(montags geschlossen)Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Katasterservice
Zimmer 06D01
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Sie können es zudem per E-Mail bestellen”

Quelle: Mitteilung des Historischen Archivs der Stadt Köln

Die Freiburger Familie Snewlin. Rechts- und sozialgeschichtliche Studien zur Entwicklung des mittelalterlichen Bürgertums

Das 1967 erschienene Buch von Hermann Nehlsen ist online:

http://epub.ub.uni-muenchen.de/9423

Ebenso wie einige seiner rechtshistorischen Aufsätze (aaO).

Adventskalender 2011: Türchen I

Während sich andere deutsche Stadtbibliotheken mit wertvollem Altbestand noch sehr zurückhalten, was die Digitalisierung ihrer Bestände angeht (um es adventsmäßig zurückhaltend auszudrücken), beteiligt sich die Stadtbibliothek Mainz – sie macht derzeit ja Schlagzeilen – am (auch sonst sehr reichhaltigen) rheinland-pfälzischen Digitalisierungsportal Dilibri mit einer kleinen, aber feinen Sammlung (derzeit 54 Titel):

http://www.dilibri.de/stbmz/nav/history

Der Schwerpunkt liegt auf seltenen Werken. Neben einigen frühneuzeitlichen Drucken gibt es beispielsweise etliche rare Mainzer Karnevalszeitungen.

Unser Bild stammt aus: Juwelenkästchen für Kinder, die gut und brav werden wollen von Kathinka Zitz (1862). Es ist mit über 70 weiteren Bildern auch in der sehenswerten Bildersammlung zur Stadtbibliothek Mainz auf Wikimedia Commons verfügbar. Digitalisate zur Geschichte der Stadtbibliothek listet Wikisource auf.

Alle Türchen 2011