Was der hochgeschätzte Thomas Knüwer lernen muss: Wie nutze ich ein Bundesarchiv-Bild von Wikipedia Commons lizenzkonform?

Ich schreib es hier ja immer wieder – http://archiv.twoday.net/stories/38723599 gibt Links auf einige Archivalia-Beiträge -, was man beachten muss, wenn man ein Bild nutzt, das unter freier Lizenz steht, aber anscheinend ist es für Medienschaffende zu schwer, sich zwei simple Grundregeln zu merken:

1. Nenne den Autor!

2. Verlinke die Lizenz!

Das gilt für die meisten Fälle (Wikipedia, Wikimedia Commons Flickr), wenn das Foto nicht verändert wird und für das Medium zugelassen ist (auch wenn man Autor und Lizenz angibt, darf ein kommerzielles Blog kein CC-BY-NC-Bild nutzen!).

Netzbürger Knüwer illustriert seinen Beitrag

http://www.indiskretionehrensache.de/2011/11/merck-vs-facebook

mit einem Bild des Bundesarchivs auf Wikimedia Commons.

(Merck im Jahr 1936; Quelle: Bundesarchiv Creative Commons)

Das ist natürlich ganz falsch. Der Link geht kurioserweise auf eine Hilfeseite von Wikimedia Commons, auf der steht, wie man es richtig macht.

Und es gibt natürlich nicht nur eine Creative Commons-Lizenz, sondern viele verschiedene Versionen, wobei sich diese nach dem Land unterscheiden können. Auf Commons sind zulässig:

CC-BY
CC-BY-SA

Die Lizenz ist genau zu bezeichnen, was man hinreichend genau nur durch einen Link auf den spezifischen Lizenztext bewirken kann. Auch wenn CC-BY-SA 3.0 generic und CC-BY-SA 2.0 Deutschland sich im Kern nicht unterscheiden, gibt es doch rechtsverbindliche Differenzen. Der Hinweis CC-BY-SA genügt also nicht.

In den Metadaten auf Commons ist klar angegeben, wie man das Bundesarchiv-Bild lizenzkonform nutzt:

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_111-098-069,_Darmstadt,_Verpackungsraum_f%C3%BCr_Pharmazeutika.jpg

Im Lizenztext steht:

Namensnennung: Bundesarchiv, Bild 111-098-069 / unbekannt / CC-BY-SA

Leider fehlt unter den Bedingungen im Erläuterungstext von Commons die von der Lizenz strikt geforderte Verlinkung des Lizenztextes (man darf davon ausgehen, dass niemand den Lizenztext in toto wiedergeben möchte).

Das Bundesarchiv hat also von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem Nutzer vorzugeben, wie er die Namensnennung vorzunehmen hat. (Es ist dem Bundesarchiv natürlich nicht möglich, den Benutzer von der Pflicht zu entbinden, einen Link zur Lizenz zu setzen, da dies nicht zur Disposition des Lizenzgebers steht.)

Bundesarchiv, Bild 111-098-069 / unbekannt / CC-BY-SA

So – mit vorgegebenem Text und Link zur spezifischen CC-Version, die auf der Bildseite von Commons verlinkt ist – nutzt man das Bild korrekt. Und nicht anders, Herr Knüwer.

Wer möchte kann noch einen zweiten Link zur Quelle auf Wikimedia Commons spendieren. Aber dieser Link darf den Link zur Lizenz nicht ersetzen!

IBM Patents Idea of Making Your Data Crappier Over Time

http://www.tomshardware.com/news/ibm-file-degradation-aging-patent,14060.html

I thought it was a hoax but here is the link to the patent application:

http://appft1.uspto.gov/netacgi/nph-Parser?Sect1=PTO2&Sect2=HITOFF&p=1&u=%2Fnetahtml%2FPTO%2Fsearch-bool.html&r=1&f=G&l=50&co1=AND&d=PG01&s1=20110282838.PGNR.&OS=DN/20110282838RS=DN/20110282838

United States Patent Application 20110282838
Kind Code A1
Accapadi; Jos M. ; et al. November 17, 2011
AGING FILE SYSTEM

Abstract
A method, programmed medium and system are provided for a file system that provides for the aging of information and files stored thereon. Digital data stored on the aging file systems ages appropriately as would normal paper or photographs without the need for an external application. The aging file system uses a number of parameters depending on what type of digital data are stored. For example, parameters like ambient temperature, rate of aging, simulated type of paper or photo paper are selected and may be input to a filing system at configuration time. The aging file system also creates and stores digital authentication certificates to provide a unique certificate number based on the aged digital information.

Inventors: Accapadi; Jos M.; (Corvallis, OR) ; Weber; Lynne M.; (Austin, TX)
Assignee: International Business Machines Corporation

Korpsmentalität furchtbarer Juristen: Plagiatvorwürfe gegen Guttenberg waren schon vor Fischer-Lescanos Fund bekannt

http://www.welt.de/politik/deutschland/article13737090/Professoren-wussten-frueh-von-Guttenbergs-Plagiaten.html

Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ waren die Fehler in Guttenbergs Arbeit mehreren Wissenschaftlern schon seit Längerem bekannt. Zwei von ihnen sprechen nun erstmals. Mehr als ein halbes Jahr vor Fischer-Lescano war diesen klar, dass Guttenberg mehrere Passagen unsauber übernommen hat. Warum die Professoren dies für sich behielten, ist nur schwer zu verstehen. […]

Man muss zurück in den Sommer 2010 gehen, um diese Spur aufzunehmen. Der Doktorand Michael S. – er promoviert in Berlin, arbeitet damals in Münster – holt für seine Doktorarbeit Guttenbergs Buch aus dem Regal, liest, besorgt sich die zitierte Literatur. S. erkennt schnell, dass Stellen eins zu eins übernommen wurden und oft nicht als Zitat gekennzeichnet waren. […]

S. schreibt einen Aufsatz darüber und legt ihn ein paar Leuten in seinem Umfeld vor. „Mir wurde gesagt, dass der Aufsatz Sprengstoff in sich birgt und dass ich mit einer Veröffentlichung Gefahr laufe, von der Öffentlichkeit vereinnahmt zu werden“, erinnert sich S.. Er packt seinen Text in die Schublade.

Weder der Münsteraner Rechtsprofessor Bodo Pieroth noch der Doktorvater von S., Ingolf Pernice (ein Häberle-Schüler) ermuntern S., an die Öffentlichkeit zu gehen oder informieren den Bayreuther Promotionsausschuss.

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