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Medingen und Medlingen

Cynthia J. Cyrus: The Scribes for Women’s Convents in Late Medieval Germany, Toronto: University of Toronto Press 2009

Von der Arbeit von Cyrus gibt es bei http://books.google.de/books?id=kKE97gvmWQcC genügend Auszüge um zu erkennen, dass die bereits 2007 von mir thematisierte germanistische Verwechslung der Dominikanerinnenkonvente von Medingen und Medlingen perpetuiert wird.

http://archiv.twoday.net/stories/4230116

Weitere Belege für diese Verwechslung unter Zitierung von Archivalia finden sich bei Balázs J. Nemes, Dis buch ist iohannes schedelin. Die Handschriften eines Colmarer Bürgers aus der Mitte des 15. Jahrhunderts und ihre Verflechtungen mit dem Literaturangebot der Dominikanerobservanz, in: Kulturtopographie des deutschsprachigen Südwestens im späteren Mittelalter. Studien und Texte, hg. von Barbara Fleith und René Wetzel (Kulturtopographie des alemannischen Raums 1), Berlin/New York 2009, S. 157-214 (leider nicht mehr bei PaperC online, daher muss ich aus dem Gedächtnis zitieren).

[ http://books.google.de/books?id=MrV19BCa6-UC&pg=PA178 S. 178 Anm. 88]
[ http://archiv.twoday.net/stories/418666248 ]

“All diese Informationen sind minutiös gesammelt, geordnet und diskutiert” schreibt A. Ambrosio
http://www.sehepunkte.de/2010/09/17866.html über Cyrus, was ich bei einem kurzen Blick in die Fußnoten des Buchs überhaupt nicht unterschreiben würde. Sie schlurft unkritisch Krämers meist unzuverlässigen Angaben hinterher.

Wenn man gründlich arbeitet, darf man nicht mehr Johannes Kursi wie die ältere Forschung schreiben, vor allem wenn in den zitierten Arbeiten von Fechter und Fasbender die richtige Namensform begründet wird.

Ein HipHop-Archiv in Heidelberg?

“Gerade erst hat er seinen vierzigsten Geburtstag mit einer HipHop-Festwoche ausgiebig gefeiert, schon beweist Torch, dass ihm auch im gesetzteren Alter die Ideen nicht ausgehen.

Der Rap-Altvater aus Heidelberg plant, ein HipHop-Archiv in seiner Heimatstadt einzurichten. Laut einem Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung sollen dort Dokumente wie Fotos, Texte, Musik oder Videos aufbewahrt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden – von allen Pionieren der beschaulichen Universitätsstadt wie Toni L, den Stieber Twins oder Cora E. Ob der Wahlheidelberger King of Rap Savas auch Erwähnung finden soll, ist unbekannt.

Das HipHop-Archiv soll jedoch nicht nur die altehrwürdige Historie dokumentieren, sondern auch im Hier und Jetzt für Kinder- und Jugendprojekte genutzt werden. Die Texte von Torch finden sich ja ohnehin schon im ein oder anderen Schulbuch. Allzu hoch wären die Kosten für das Archiv wohl nicht: Mehr als einen geeigneten Raum sowie technische Gerätschaften, um die Dokumente zu archivieren und vorzuführen, braucht es eigentlich nicht.

In einem Brief an die Stadt Heidelberg schreibt Torch: “Ich würde mich freuen, wenn eine solche geschichtsträchtige Stadt wie Heidelberg auch diesen Teil ihrer Geschichte erkennt und dieses Geschenk annimmt”. Der Jugendgemeinderat ist bereits überzeugt und hat ohne Gegenstimme für das Archiv votiert. Der richtige Gemeinderat muss hingegen erst noch entscheiden, am morgigen Donnerstag soll sich der Kulturausschuss mit dem Thema befassen.”

Am 15.12.2011 wird darüber wohl abschließend im Heidelberger Gemeinderat beraten. Ob sich Kollege Blum freut – über die neuen Kollegen in der Stadt.
Quelle: rap.de, 23.11.2011

How to Use Google Search More Effectively [INFOGRAPHIC]

http://mashable.com/2011/11/24/google-search-infographic

A recent study at Illinois Wesleyan University found that fewer than 25% of students could perform a “reasonably well-executed search.” Wrote researchers, “The majority of students — of all levels — exhibited significant difficulties that ranged across nearly every aspect of the search process.”

Bracht erfindet ein Leistungsschutzrecht der Verlage an Handschriftenkatalogen

Christian Bracht (Marburg), Robert Giel (Berlin), Carolin Schreiber (München), Ralf Stegmann (Rodgau)
Manuscripta Mediaevalia: neuer Webauftritt und Perspektiven (C. Schreiber, ppt)
Rechtliche Aspekte der Veröffentlichungen in Manuscripta Mediaevalia (C. Bracht, ppt)
http://www.hab.de/bibliothek/sammlungen/hzdfg/handschriftenbearbeitertagung-2011-abstracts.htm

Natürlich beschränkt sich die Inkompetenz der Macher von ManuMed nicht auf den Internetauftritt des Portals, sie haben offenkundig auch vom Urheberrecht nicht die geringste Ahnung. Selbstverständlich gibt es nach deutschem Recht kein 50jähriges Leistungsschutzrecht an ihren Katalogen nach Erstveröffentlichung (so Folie 2 von Bracht, Rechtliche Aspekte).

Steinhauer sagt klar (und seit 2009 hat sich die Rechtslage nicht geändert):

“Der deutschen Urheberrechtsgesetzgeber hat […] den Verlagen kein Leistungsschutzrecht am Layout ihrer Publikation zugesprochen.”
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/02/17/scannen-originale-5594501
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/5525695

Die Inkompetenz von ManuMed hat leider dazu geführt, dass unzählige gescannte Kataloge 2005 entfernt werden mussten, obwohl dazu nach der damaligen Rechtslage überhaupt kein Anlass bestand:

“Dass man sich “aus Gründen des Urheberrechts” 2005 gezwungen sah, zahlreiche Kataloge wieder zu entfernen, beweist ein hohes Maß an Unprofessionalität, denn bei den vor 1995 erschienenen Katalogen galt damals noch die Regelung, dass unbekannte Nutzungsarten (hier: Online-Nutzung) nicht vertraglich wirksam übertragen werden konnten. ”
http://archiv.twoday.net/stories/11899641

Neuentwicklungen bei der Katalogisierung Vernetzung und Wandel durch Digitalisierung

Fast alle Präsentationen der Wolfenbütteler Handschriftenbearbeitertagung sind online:

http://www.hab.de/bibliothek/sammlungen/hzdfg/handschriftenbearbeitertagung-2011-abstracts.htm

Zu “Handschriften” in Archiven:

Anne-Beate Riecke (Berlin)
Handschriften in Archiven und Bibliotheken – Texte zwischen zwei Welten? (ppt)

ITS Workshop-Beiträge online

“alle Referentinnen und Referenten des Workshop „Usability of the Archives of the International Tracing Service“, der am 10. und 11. Oktober 2011 in den Räumen des Internationalen Suchdienstes in Bad Arolsen stattfand, haben – soweit es ihnen möglich war – ihre Abstracts, Redebeiträge und Präsentationen für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Sie stehen nun auf den Websites des ITS zusammen mit einem knappen Tagungsbericht zur Ansicht und zum Download zur Verfügung.”

http://www.its-arolsen.org/de/startseite/aktuelles/index.html?expand=5591&cHash=5eb21bff1f

Kühnel in der Archivliste

“Was Jamaika der Menschheit schenkte”

lautet der schöne Titel eines Artikels über die Geschichte des Reggae, in dem es über die ökonomischen Grundlagen dieser Musik heißt:

“Beschleunigt wird diese Produktionsweise durch das eigentümliche Copyright in Jamaika – das als Gewohnheitsrecht auch im Rest der Reggae-Welt gilt: Die instrumentalen Kompositionen (in der Fachsprache: „Riddims“), zu denen Gesangseinlagen aller Art entstehen können, gelten als öffentliches Gut, sind also frei kopierbar. So kommt es, dass von jedem halbwegs erfolgreichen Reggae-Song innerhalb weniger Wochen unzählige „Versionen“ entstehen, eine origineller, durchgeknallter oder einfach nur schöner als die andere.”

http://www.zeit.de/musik/genreuebersichten/reggae

Leider wird auf das “eigentümliche Copyright” nicht näher eingegangen und Wikipedia kann hier ebenfalls nur eine “laxe[] Handhabung des Urheberrechts” erkennen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Riddim

Wer sich gezielt verschiedene Varianten und Adaptionen eines Riddim anhört, findet Beispiele dafür, dass diese Produktionsweise kein kunstloses Klauen darstellen muss, sondern das respektvolle Aufnehmen und kreative Fortführen einer Tradition.