Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Drittschützende Wirkung des Denkmalschutzrechts

In der NVwZ 2011, 1235ff. widmet sich der Verwaltungsrichter Gerhard Hornmann der Frage, ob der Eigentümer eines Denkmals gegen Umgebung-Beeinträchtigungen aufgrund Denkmalrechts vorgehen kann.

Der VGH München hat es schon früh erkannt, Literaturstimmen haben beigepflichtet, das BVerfG musste sich nicht festlegen und hat es offengelassen, das VG Frankfurt a. M. hat es als erstes Verwaltungsgericht entschieden, das BVerwG hat diesbezüglich die Klagebefugnis aus dem Verfassungsrecht abgeleitet, nun sind zahlreiche Verwaltungsgerichte gefolgt: Das Denkmalschutzrecht ist drittschützend (nachbarschützend). Die gegenteilige Auffassung und bisher überwiegende Meinung, das Denkmalschutzrecht diene nur öffentlichen Interessen und sei deshalb nicht drittschützend, ist überholt.

Der Autor prüft die hessische Rechtslage und resümiert: Dem Denkmalschutz kommt zugute, wenn er durch ein weiteres Standbein, nämlich das des nachbarlichen Abwehrrechts, neben denen der Aufgabenwahrnehmung der Denkmalschutzbehörden und der Denkmalfachbehörde sowie der Investitionen zur Erhaltung von Kulturdenkmälern von deren Eigentümern sowie von Land, Kommunen und privaten Initiativen gestärkt wird. Denn das Auge dieser Behörden kann angesichts begrenzter personeller und sachlicher Ressourcen nicht alle denkmalrechtlichen Frevel erkennen und verhindern.

BVerwGE 133, 347
http://lexetius.com/2009,1428
Zitat: Der Gesetzgeber handelte widersprüchlich, wenn er einerseits das Kulturdenkmal unter Schutz stellte und den Eigentümer zu dessen Erhaltung und Pflege verpflichtete, andererseits aber erhebliche Beeinträchtigungen der Denkmalwürdigkeit des Kulturdenkmals durch Vorhaben in der Umgebung ohne weiteres zuließe.

Siehe auch
VG Köln http://openjur.de/u/146264.html
OVG Berlin-Brandenburg
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE110000291&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

Gutshaus Groß-Kreutz. Foto: Clemensfranz http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

Neuer institutioneller Partner des ITS Arolsen wird 1. Januar 2013 das Bundesarchiv

http://www.its-arolsen.org/de/presse/pressemeldungen/index.html?expand=5626&cHash=320a468aaf

Der Internationale Ausschuss hat entschieden, dass ab dem 1. Januar 2013 das Bundesarchiv der „neue institutionelle Partner“ des ITS werden wird. Diese zwei Institutionen werden unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Statuten und Aufgaben eng zusammenarbeiten. „In Anbetracht der sehr hohen Kompetenz des Bundesarchivs freut sich der Internationale Ausschuss ganz besonders über die Zustimmung, der künftige institutionelle Partner des ITS zu sein“, erklärte Baleine du Laurens und fügte hinzu: „Wir wünschen im Interesse aller Beteiligten eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem ITS und dem Bundesarchiv. Als Ausdruck dieser besonderen Verbindung zwischen den beiden Institutionen wird das Bundesarchiv als Ständiger Beobachter beim Internationalen Ausschuss vertreten sein.“

Universitätsarchiv Leipzig

Heute hatte ich folgende E-Mail erhalten.

Auszug
“bereits vor einiger Zeit hat das Universitätsarchiv Leipzig sein Quartier in der Prager Straße bezogen. Am 25.11.2011 wird das neue Archivgebäude durch einen akademischen Festakt eröffnet werden, die Veranstaltung beginnt um 14.00 Uhr. Der tschechische Botschafter, der Prager Vizerektor und die Leipziger Rektorin sprechen Grußworte. Nach einem Vortrag über das Leipziger Universitätsarchiv hält Professor František Šmahel aus Prag die Festrede. Im Anschluss an den Festakt können Sie eine Ausstellung mit den mittelalterlichen Gründungsdokumenten der Universitäten Prag und Leipzig besichtigen.

Unseren Archivbenutzern möchten wir die besondere Gelegenheit bieten, an dieser Eröffnung teilzunehmen. Wir haben 10 Plätze reserviert, die ab heute kurzfristig nach dem Zufallsprinzip vergeben werden. Bitte melden Sie sich per mail oder telefonisch zurück und bestätigen Sie uns Ihre Teilnahme.”