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Halbseidene Antiquare als Kulturgutschänder: wertvoller Restbestand der Waldaufbibliothek von Zisska in alle Welt zerstreut

In Kürze: Der Versuch Tiroler Institutionen, den bei Zisska aufgetauchten wertvollen Restbestand der denkmalgeschützten Haller Waldauf-Bibliothek en bloc zu erwerben, ist an der Gier von Auktionshaus und Einlieferer gescheitert. Einzelerwerbungen wurden nicht vorgenommen. Damit gingen die kostbaren Bücher an sogenannte Bibliophile, die sich nicht schämten, Dinge anzukaufen, die aus moralischer Sicht niemand anderem gehören als der frommen Stiftung des Florian Waldauf aus der Zeit Maximilians I. (Es ist nicht damit zu rechnen, dass öffentliche Institutionen in nennenswertem Umfang mitsteigern konnten.)

Die Presseaussendung der Diözese Innsbruck spricht Klartext:

Die von Florian Waldauf, einem Berater Maximilians I., Anfang des 16. Jahrhunderts gestiftete
und über 3000 Bände umfassende Predigerbibliothek gehört zu den ältesten Büchersammlungen
Tirols und enthielt eine Vielzahl an sehr beachtenswerten Handschriften, Inkunabeln und Drucken
des 16.–18. Jahrhunderts. Die Stiftungsbibliothek wird heute von der Stadtpfarre St. Nikolaus in
Hall verwaltet und wurde 2003 von der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol in Innsbruck als
Dauerleihgabe übernommen.

Bedauerlicherweise sind der Bibliothek in ihrer wechselvollen jüngeren Geschichte gerade an
wertvollstem Buchgut erhebliche Verluste erwachsen:

Nachdem bereits im Zuge des Ersten Weltkrieges das gesamte Stiftungsvermögen untergegangen
war, kam der Bibliothek in weiterer Folge eine Vielzahl ihrer wertvollsten Objekte, darunter vor allem
Handschriften und Inkunabeln auf eine bis heute nie geklärte, wohl nicht legale Weise abhanden.
Diese Verluste gehen auf eine um bzw. nach 1938 vorsorglich durchgeführte Sicherstellung vor
den Nationalsozialisten sowie möglicherweise auch auf Bergungsmaßnahmen während des 2.
Weltkrieges zurück.

Die noch verbliebenen Buchbestände dieser Bibliothek wurden in den 1950er Jahren wieder
in das Kaplaneihaus rückgeführt und auf Veranlassung des Landesdenkmalamtes durch das
Pastoraltheologische Institut in Innsbruck neu geordnet. Im Zuge dessen soll 1964 angeblich ein
Verkauf von weniger wertvollen Druckwerken des 18. Jahrhunderts sowie von Dubletten an ein nicht
näher definiertes „Antiquariat in Ostösterreich“ erfolgt sein. Über die Rechtmäßigkeit eines solchen
Verkaufs kann bislang kein schriftlicher Nachweis erbracht werden. Dass es sich dabei um die von
Zisska & Schauer nunmehr angebotenen wertvollen Objekte handelt, kann nahezu ausgeschlossen
werden.

Aufgrund des Bücherkataloges von 1859 sowie aufgrund intensiver Recherchen in den letzten
Jahrzehnten kann heute von einem Gesamtverlust von ca. 700 Bänden ausgegangen werden.

Im Zuge der zwischen 9. und 11. November 2011 bei Zisska & Schauer in München stattfindenden
Bücherauktion wurden insgesamt 2 Handschriften, 19 Inkunabeln, also Druckerzeugnisse vor
1500, sowie über 200 Drucke des 16.-18. Jahrhunderts aus der Waldauf-Sammlung angeboten.
Aus verkaufstaktischen Gründen wurden nicht alle Bücher als der Waldauf-Bibliothek zugehörig
ausgewiesen, viele konnten im Zuge einer Einsichtnahme aufgrund eindeutiger Besitzhinweise
identifiziert werden.

Die herausragende kulturelle Bedeutung der denkmalgeschützten Waldauf-Bibliothek hat
weitreichende nationale und internationale Reaktionen auf kulturpolitischer, wissenschaftlicher,
kirchlicher und medialer Ebene ausgelöst. Dabei steht neben dem beträchtlichen Wert zahlreicher
Einzelobjekte vor allem die Option, diese für die Kulturgeschichte des Landes Tirol einzigartige
Sammlung in ihrer Geschlossenheit nach Möglichkeit zu bewahren, im Mittelpunkt.

Hierfür wurde zum einen die Rechtslage durch das Bundesdenkmalamt geprüft. Zum anderen
bemühten sich die Stadtpfarre St. Nikolaus in Hall, das Diözesanarchiv Innsbruck, die Kulturabteilung
des Landes Tirol sowie die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol in Innsbruck, sämtliche vom
besagten Auktionshaus angebotenen Objekte der Waldauf-Bibliothek für Tirol zu sichern. Die dafür erforderlichen Mittel wurden durch finanzielle Zusicherungen seitens des Landes Tirol, der Pfarre Hall
und weiterer Sponsoren garantiert.

Seitens der Geldgeber kam grundsätzlich nur der Erwerb des Gesamtensembles in Betracht, wobei die Bücher im Gesamtpaket aus der Auktion herausgekauft werden sollten. Dagegen bestand
das Auktionshaus unter Berufung auf den Einbringer aus geschäftspolitischen Gründen letztlich darauf, die wertvollsten Objekte, nämlich die Handschriften und Inkunabeln, einzeln zu versteigern. Für die restlichen, weniger wertvollen Werke wurden unmittelbar vor Auktionsbeginn über den Schätzpreis hinausgehende sowie dem Wert und konservatorischen Zustand der Objekte keineswegs angemessene Forderungen gestellt.

Der angestrebte geschlossene Erwerb wäre im Hinblick auf die Einzelversteigerung nicht mehr gewährleistet gewesen. Insgesamt schien die Verwendung öffentlicher Gelder aufgrund des äußerst
risikoreichen Ausgangs der Auktion nicht mehr vertretbar.

Trotz intensivster Bemühungen bis unmittelbar vor Auktionsbeginn am Mittwoch war es nicht möglich, dieses einmalige kulturelle Erbe für das Land Tirol zu retten.

Für die Übermittlung dieses Textes und weitere Auskünfte danke ich Kollegen Diözesanarchivar Dr. Kapferer, Innsbruck.

Frühere Beiträge in Archivalia zur Waldauf-Bibliothek:
?s=waldauf

KOMMENTAR:

Positiv zu vermerken ist, dass alle Beteiligten an einem Strang gezogen haben, um den Restbestand für Tirol zu retten. Dabei wurden erhebliche Geldsummen von Sponsoren eingeworben. Die Entscheidung, den Gesamtbestand aufzukaufen, also das archivische Provenienzprinzip gegen das verhängnisvolle bibliothekarische “Dublettendenken” zu setzen, verdient ebenfalls Respekt.

Die Juristen des Denkmalamts sahen keine Möglichkeit, gegen das Auktionshaus vorzugehen, da sowohl die Verbringung ins Ausland vor 1993 erfolgte (Voraussetzung der Rückforderung) als auch Straftatbestände verjährt waren.

Ein Team der Sondersammlungen der UB innsbruck hat den gesamten Bestand der Auktion gesichtet und erfasst (ob Fotos gemacht wurden oder gemacht werden durften, weiss ich nicht), insbesondere Vorprovenienzen notiert. Dabei hat sich herausgestellt, dass in erheblichem Umfang Waldauf-Bibliotheksgut im Katalog nicht als solches gekennzeichnet war. Aus meiner Sicht spricht einiges dafür, diese für mich durchaus “betrügerische” Fehlinformation potentieller Käufer als wettbewerbswidrige Irreführung nach dem UWG zu werten.

Es wäre schön gewesen, wenn Bibliotheken in der Causa Donaueschingen oder bei späteren Kulturgutverlusten, die ich seit 1994 dokumentiere, eine solche Bestandsdokumentation, die ja leider nur rudimentär sein konnte, durchgeführt hätten. Denn an den Katalogen der Händler hat man, wie hier schlagend erwiesen, wenig Freude. Diese verschweigen und verschleiern Provenienzen oder geben sie in irreführender Weise an.

Die verfügbaren Quellen insbesondere im Kirchenarchiv Hall wurden intensiv gesichtet, was aber hinsichtlich der entscheidenden Fragen ergebnislos blieb. Die FAZ schrieb vor der Auktion:

Schon vor der Auktion bei Zisska & Schauer sorgen Bücher der „Waldauf Bibliothek“ für Aufsehen: Florian Waldauf Ritter von Waldenstein und seine Frau Barbara stifteten 1501 der Pfarrkirche in Hall in Tirol eine Kapelle samt Predigtamt und Bibliothek. Während des Zweiten Weltkriegs wurde eine unbekannte Zahl wertvoller Schriften zum Schutz an Privatpersonen gegeben, jedoch nie rückerstattet. Bereits in der Vergangenheit tauchten immer wieder Waldauf-Bände im Handel auf. Ein 1983 angelegter Katalog zählt noch etwas mehr als 2000 Titel; heute bewahrt die Universitätsbibliothek Innsbruck diese unter Denkmalschutz stehende gotische Bibliothek als Leihgabe.

Nach Auskunft des Auktionshauses stammt die Einlieferung aus deutschem Privatbesitz, in den sie über ein „ostösterreichisches Antiquariat“ gelangt sei. Sie umfasst eine Handschrift – Briefe des Hieronymus, 1435 zu Papier gebracht (6000) – und elf Inkunabeln, darunter eine Prediktlehre mit Exlibris von Wolfgang Crener, dem ersten Prediger der Haller Stiftung (6000), und eine lateinische Koberger-Bibel von 1493 (10.000). Dazu kommen rund 170 Losnummern an Drucken aus den Jahren 1501 bis 1785, darunter zwei große Konvolute. Pfarrer Jakob Patsch von der zuständigen Gemeinde in Hall sagt, man wolle alles tun, um die Bücher zurückzubekommen, und sei auf der dringenden Suche nach Sponsoren; denn die Stiftung sei längst vollkommen mittellos.

Dieses ostösterreichische Antiquariat ist allem nach eine “Legende”. Irgendwelche belastbaren Fakten zu diesem angeblichen Verkauf durch Jesuiten konnten nicht aufgefunden werden. Insbesondere gab es keine Einnahmen für die Pfarre Hall in Tirol, was ja wohl Voraussetzung einer legalen Veräußerung gewesen wäre.

Auch hinsichtlich der Entfremdung der Bestände konnte nur mündliche Überlieferung ermittelt werden, die dann auch zu der Aussage Brunners geführt hat, dass die Bücher aus Furcht vor der Beschlagnahmung durch die Nazis an Privatleute gegeben wurden. Die in einem Kommentar in diesem Weblog geäußerte Ansicht, die Entfremdung habe womöglich schon vor 1938 stattgefunden, ist abwegig:

?p=11001#comments

1. Ganz offenkundig war die Bibliothek zum Zeitpunkt, als sie Prof. Mayrhofer in den Tiroler Heimatblättern 1938 beschrieb, noch intakt. Von früheren Verlusten weiß er nichts, er nennt ca. 80 Inkunabeln. Heutiger Bestand: 16 (Brunner VÖB-Mitt. 2003) bzw. 14 (UB Innsbruck, Website) bzw. 13 Titel laut GW. 1914 erfasste der GW laut Brunner 2003 61 Titel (Goldschmidt ZfB 1916: 70 Titel), Brunner in den Tiroler Heimatblätter nennt im Titel 64 verschollene Inkunabeln. Mayrhofer nennt die Titel einiger inzwischen verschwundener Inkunabeln, die sich nicht im GW-Verzeichnis finden.

2. Die Festschrift der von Florian Waldauf gegründeten Haller Stubengesellschaft 1958 aus der Feder von Ernst Verdroß-Droßberg, gewidmet Florian Waldauf, bestätigt eindeutig die Angabe Brunners, dass die Verluste in der NS-Zeit eingetreten seien: “Leider gingen während des letzten Krieges wertvolle Handschriften und Drucke verloren” (S. 41).

Es kann so gut wie ausgeschlossen werden, dass so wertvolle Bestände wie Handschriften und Inkunabeln 1964 an ein “ostösterreichisches Antiquariat” veräußert worden. Die diesbezügliche Angabe sehe ich persönlich als dicke fette Lüge, um einen illegalen Bestand mit einer “Legende” zu versehen, die im Einklang mit den Ausführungen Brunners im Handbuch der historischen Buchbestände steht. Über den Einlieferer war natürlich nichts zu erfahren, es soll sich um einen deutschen Staatsbürger handeln, der den Bestand schon seit längerer Zeit besitzt.

Da man auf Verhandlungen gesetzt hat, die sich zunächst auch gut anließen, ist es verständlich, dass man eine einstweilige Verfügung durch ein deutsches Gericht, die den Verkauf hätte stoppen können, nicht in Betracht gezogen hat.

Wenn es einen Preis für Skrupellosigkeit im Umgang mit Kulturgut in Deutschland 2011 gäbe, so hätten ihn der Einlieferer und das Auktionshaus sich verdient. Hätte es sich um jüdische Alteigentümer gehandelt, wäre die ganze Sache völlig anders abgelaufen. Tatsache ist, dass die unbefriedigende Rechtslage schamlos von einem gewissenlosen Auktionshaus und einem Besitzer ausgenutzt wurden, um eine fromme Stiftung um einen Teil ihres Stiftungsvermögens und das Land Tirol um einen Teil seines historischen Kulturguts zu prellen.

Dass Antiquariate in dieser Weise agieren können, ohne dass ihnen jemand einen Strich durch die Rechnung macht, und dass sie Kumpane als Käufer haben, die solche Ware schamlos erwerben, ist der eigentliche Skandal.

Der ILAB-Code sagt: Die “affiliates” sind dafür verantwortlich, dem Käufer den Rechtsanspruch auf die verkauften Artikel zu übergeben und werden nicht wissentlich gestohlenes Material kaufen, besitzen oder verkaufen. Die “affiliates” unternehmen alle zumutbaren Bemühungen, um sich davon zu versichern, dass alle von ihnen angebotenen Artikel Eigentum des Verkäufers waren. Weiterhin unternehmen sie alle zumutbaren Bemühungen, den Diebstahl von antiquarischen Büchern und damit zusammenhängendem Material zu verhindern. Sie arbeiten mit den Behörden zusammen, um zur Ergreifung der Täter beizutragen.

Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wahr, dass die von Zisska verkauften Stücke gestohlen waren. Dann ist mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Zisska als Hehler zu betrachten, denn hier wurde bewusst in Kauf genommen, das die Stücke gestohlen waren. Irgendwelche konkreten Gegenbeweise zur Herkunft – z.B. Angaben, was das für ein ostösterreichisches Antiquariat war – hat Zisska nicht vorgelegt. Der Hinweis auf dieses mysteriöse Antiquariat hat den gleichen Status wie der ominöse “Dachbodenfund”. Die Stücke können im übrigen Österreich unter keinen Umständen legal verlassen haben, denn Ausfuhrbeschränkungen gab es schon in den 1920er Jahren.

Zisska ist auch nicht an den aus meiner Sicht einzig rechtmäßigen Eigentümer, die Waldauf-Stiftung, vertreten durch die Pfarrei Hall, herangetreten, als im Mai 2011 bereits Inkunabeln aus der Stiftung versteigert wurden. Und da ich Pfarrer Patsch die Nachricht von der jetzigen Auktion telefonisch überbracht habe, erfolgte auch jetzt keine Information.

Man kann sich wirklich nur für den Antiquariatshandel schämen und hoffen, dass irgendwann der Handel mit Kulturgut in ähnlicher Weise reglementiert wird wie der Handel mit Antiken oder mit Elfenbein. Es muss also der Gesetzgeber tätig werden. Und die Öffentlichkeit bzw. die Fachleute sollten Antiquariate wie Zisska konsequent ächten und deren Kunden, die solche Stücke kaufen, ebenso.

Zum Thema halbseidene Antiquare:
?s=halbseiden

Nachtrag:

Josef Pauser geht ebenfalls auf das traurige Ergebnis ein:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=18580

Enttäuscht über die gescheiterten Verhandlungen zeigte sich am Mittwoch auch Kulturlandesrätin Beate Palfrader, auf deren Initiative hin das Land sich in der Sache engagiert hatte, denn: „Leider war der angestrebte Ankauf der Waldauf-Bibliothek letztlich trotz intensiver Bemühungen des Landes nicht durchführbar, weil die Forderungen des Auktionshauses in München und des Einbringers der Buchbestände immer unvertretbarer wurden. Seitens des Landes stellt es sich so dar, dass das Auktionshaus in München nie wirklich ernsthaft an einem Verkauf interessiert war“, so Palfrader.

Das sei, erklärte die Landesrätin, „sehr bedauerlich“, weil sich das Land, die Pfarre Hall und die Universitäts- und Landesbibliothek sehr engagiert hätten und auch bereit waren, „einen hohen finanziellen Einsatz zu leisten“. Zudem habe man eine private Stiftung dafür gewinnen können, „sich ebenfalls mit einem namhaften Betrag am Ankauf zu beteiligen“. Die konkreten Beträge, die zur Rettung der Waldauf-Bestände hätten bereitgestellt werden sollen, blieben am Mittwoch freilich ebenso ungenannt wie die Höhe der Forderungen, die in München gestellt wurden.
So die Tiroler Tageszeitung
http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/Nachrichten/3745962-6/tiroler-kulturschatz-wird-zerschlagen.csp

In einem weiteren Artikel heißt es: Das Bundesdenkmalamt hatte zuvor rechtliche Schritte geprüft, allerdings sei man auf diesem Wege nicht weitergekommen, erklärt Reinhard Rampold vom Landeskonservatoriat Tirol: Der Münchner Auktionator habe den Einbringer bestätigen lassen, dass er die Waldauf-Bestände schon vor Inkrafttreten jenes Gesetzes besessen habe, das die Ausfuhr von Antiquitäten aus Österreich verbietet.

Das ist nach meiner Einschätzung eine Fehldarstellung, denn es gab meines Wissens schon vor dem Zweiten Weltkrieg ein Ausfuhrverbot. Zu den heutigen Rechtsgrundlagen:

http://www.bda.at/organisation/801/Ausfuhr

Zahlreiche Kunstwerke und Handschriften tragen Stempel des Bundesdenkmalamts vor 1993:
https://www.google.de/search?hl=de&q=%22stempel%20bundesdenkmalamt%22

Pauser kommentiert:
Für mich stellt sich wei­ter­hin die zivil­recht­li­che Frage, ob denn der unbe­kannte Einbringer tat­säch­lich Eigentümer der Bücher war und damit über­haupt befugt war, einen Verkauf via dem Antiquariatshandel täti­gen zu las­sen? Ich kann aus den mir vor­lie­gen­den Medungen nicht erken­nen, dass das Auktionshaus einen lücken­lo­sen Nachweis der Eigentümerkette (von der Waldauf-Stiftung weg bis hin zum Einbringer) erbracht hätte …

Weiteres Update:
Die öst. Rechtslage stellt dar Josef Pauser:
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=18580&cpage=1#comment-3438

Florian Waldauf

Neues zur Mainzer Stadtbibliothek

Annelen Ottermann schrieb gerade in der Provenienz-Liste:

bitte beachten Sie die aktuelle Stellungnahme der Mainzer Bibliotheksgesellschaft, die den Stand nach der Presseerklärung vom 10.11. zum Kommunalen Sparpaket wiedergibt.

http://www.mainzerbibliotheksgesellschaft.de/bibliothek-in-not/stellungnahmen-der-mbg.html

Der zentrale Punkt der Petition, die Erhaltung der historischen Sammlung als Ganzes, ist damit in Sicht, erfreulicherweise zunächst auch im 100 Jahre alten Bibliotheksgebäude.
Soweit die gute Nachricht.

Ganz und gar nicht gut dagegen ist die Perspektive, dass das Personal der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek in den nächsten 11-12 Jahren auf die Hälfte reduziert werden wird, Dienstleistungen entsprechend wegfallen müssen und dass der Erwerbungsetat halbiert, ja perspektivisch sogar noch weiter bis auf einen kaum mehr nennenswerten Sockelbetrag heruntergefahren werden wird. Im günstigsten Fall werden wir längerfristig ausgewählte Forschungsliteratur zu den historischen Beständen und Regionalliteratur auf niedrigem finanziellen Niveau erwerben können. Darüber hinaus wird der Bestand nicht wachsen können, soll also offensichtlich auf dem jetzigen Stand eingefroren werden. Auch wenn wir unter diesen Bedingungen künftig vor allem die weitere Erschließung von Handschriften, Rara und Alten Drucken betreiben werdem, steht zu befürchten, dass die Bürger mit den Füßen abstimmen werden!
Wenn der Stadtrat in seiner Sitzung vom 14.12. dem Sparpaket zustimmen wird, hören wir auf, eine normale, i.e. lebendige, Bibliothek zu sein!

Ich grüße Sie alle herzlich und danke Ihnen, wenn Sie die Petition durch Ihre Meinungsbeiträge weiterhin unterstützen. Das bleibt wichtig, gerade nach dieser erschreckenden Perspektive!

http://www.mainzerbibliotheksgesellschaft.de/bibliothek-in-not/meinungsbeitraege.html

Dies als Nachricht am 11.11. aus der Stadt der Narren zum Beginn der Fastnachts-Kampagne 2011. Uns bleibt das Lachen im Halse stecken.

Aus der Stellungnahme der Bibliotheksgesellschaft:

Die Ampelkoalition hat sich dahingehend geeinigt, dass auf einen Umzug der Stadtbibliothek aus dem bisherigen Gebäude in der Rheinallee 3 B vorerst verzichtet werden soll. Die für einen Umzug vorgesehenen Gelder sollen in den Gebäudeerhalt fließen. Ziel der Petition, die wertvollen, zum Teil mehrere hundert Jahre alten Bestände zusammenzuhalten und sie zugleich den Nutzerinnen und Nutzer frei zugänglich zu machen, wurde erreicht. Teil des vorgesehenen veränderten Bibliothekskonzeptes ist allerdings auch, dass künftig einige Dienstleistungen entfallen werden und in den nächsten zehn Jahren der Stellenplan zu unserem großen Bedauern reduziert werden wird. Dies ist bei aller Erleichterung über die geschlossenen Beschlüsse schmerzlich festzustellen.

Das Sparpaket zur Beteiligung am Kommunalen Entschuldungsfonds des Landes Rheinland-Pfalz bedarf noch der Zustimmung des Stadtrates, die in der Sitzung am 14.12.2011 erfolgen soll.

Daher bitten wir Sie nach wie vor: Zeichnen Sie weiterhin unsere Petition und bringen Sie mit Ihrer Unterschrift Ihre Unterstützung zum Erhalt der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek Mainz und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort zum Ausdruck, damit möglichst viele Stellen erhalten bleiben.

Über 4000 Unterschriften gegen Zerschlagung der Stadtbibliothek Mainz

http://openpetition.de/petition/online/der-bestand-der-wissenschaftlichen-stadtbibliothek-mainz-darf-nicht-zerschlagen-werden

Meinungsbeiträge:
http://www.mainzerbibliotheksgesellschaft.de/bibliothek-in-not/meinungsbeitraege.html

Zum Thema
?s=stadtbib+mainz

Wired gibt Bilder unter CC-BY-NC frei, aber was ist NC?

http://www.niemanlab.org/2011/11/wired-releases-images-via-creative-commons-but-reopens-a-debate-on-what-noncommercial-means

Der Artikel stellt einmal wieder fest, dass es schwierig ist, kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzungen voneinander abzugrenzen.

Squirrel on Art Car at Maker Faire 2010

Wired verlangt Namensnennung:
Photo: Jim Merithew/http://Wired.com

Sodann (das ist gemäß CC-Lizenz zulässig) Verlinkung des Originalbeitrags (wobei dieser bei obigem Bild aus der Top-50-Auswahl nur auf Flickr, nicht aber bei der Ankündigung der CC-Lizenz angegeben ist!):
http://www.wired.com/gadgetlab/2010/05/maker-faire-2010/all/1

Und es muss natürlich wie immer bei CC die Lizenz verlinkt werden:
http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/deed.en

Landesarchiv NRW, Duisburg: "KUNST BRAUCHT KEINE GENEHMIGUNG"

“Wieviel Prestige und Ehrlichkeit verbirgt sich hinter der Montage vom neuen Landesarchiv im Duisburger Innenhafen? Ob dieser Bau fertig gestellt wird bleibt offen. Protz oder Schönheit? Verschwendung oder Notwendigkeit? Wenn Justitia schweigt, tanzt das Ruhrgespenst.

Macht euch auf und tanzt euch frei. Surft durchs Netz und recherchiert zum Landesarchiv.

Blogt eure Netzfunde als Kommentar. Wir wollen alles wissen!

Wir sind der Meinung Kunst braucht keine Genehmigung,

Verschwendung aber schon!

Das Ruhrgespenst und sein Affe!

PS: RUHR YORK IS WHERE YOUR HEART IS!”

Ein verschollenes Magdalenenbuch?

Gesichte und Offenbarungen der Schwester “Magdalene Butlerin” geb. 1407 wurden 1853 in Köln aus der Brentano-Bibliothek verkauft (S. 5 Nr. 46):

http://archiv.twoday.net/stories/49608585

Der Handschriftencensus hat die Handschrift offenkundig nicht. Als Gesamtüberlieferung des Magdalenenbuchs, das sich dem Leben und den Visionen der Klarissin Magdalena Beutlerin von Freiburg widmet, werden dort 5 Handschriften aufgeführt, von denen nur die 1491 datierte der Mainzer Stadtbibliothek den ganzen Text in mittelalterlicher Fassung bietet (also eine Vollhandschrift ist).

http://www.handschriftencensus.de/werke/994

Ohne Google hätte ich sicher nicht herausgefunden, dass ein Kölner Franziskanerinnenkonvent den Brentano-Codex erworben hat. Er taucht im Verzeichnis der kleineren Archive der Rheinprovinz Bd. 1, S. 261 als Eigentum des Dreikönigenklosters der Franziskanerinnen in Mülheim am Rhein, heute Köln-Mülheim auf:

https://www.archive.org/stream/bersichtberdeni01tillgoog#page/n274/mode/2up

Die Handschrift wird ins Ende des 15. Jahrhundert datiert, die Datierung der Vorlage 1448 verweist deutlich aufs Magdalenenbuch – wie auch der bei der Versteigerung 1853 gewählte Titel. Der Textbeginn ist ungewöhnlich, die Mainzer Handschrift beginnt nicht mit dem Brief der Klausnerin Katharina von Beuggen, der schon im Cgm 5134 erscheint. Siehe dazu Schleußner im Katholik 1907:

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/kath_1907_035/0032

Das Internet hilft zwar viel, aber die passenden Franziskanerinnen zu finden, die das 1975 aufgegebene Dreikönigen-Hospital betreuten,

http://de.wikipedia.org/wiki/Keupstra%C3%9Fe

erscheint mir aussichtslos. Vermutlich werden sie irgendwann die Handschrift wieder verkauft haben. Aber ich versuche der Sache nachzugehen.

Nachtrag: Kollege Helbach gab den Hinweis, dass es die Aachener Franziskanerinnen waren: “Ausweislich Handbuch des Erzbistums 1933, S. 404 (Pfarreienartikel Mülheim, Liebfrauen (Anstalten)) und entspr. S. 699 (S. 684 ff. Zusammenstellung weibliche Orden) waren es die Franzisanerinnen aus dem Mutterhaus in Aachen, Lindenplatz 2 (Arme Schwestern vom Hl. Franziskus); 32 Schwestern gab es damals in dem Krankenhaus in der Keupstr. 2-4 in Köln-Mülheim.” Heute: http://www.schervier-orden.de . Hinsichtlich des HAEK und des Pfarrarchivs Mülheim (in Schachteln verpackt, daher derzeit nicht zugänglich) spricht nichts dafür, dass das Stück dort gelandet ist.

Wie bereits vermutet ist im Aachener Mutterhaus der Franziskanerinnen nicht das geringste über die Handschrift bekannt (freundliche telefonische Auskunft der Archivarin Sr. Amabilis). Nach den Ordensvorschriften hätte sie im Mutterhaus ankommen müssen, wäre sie bei der Auflösung des Konvents noch vorhanden gewesen.

Update: Exzerpte aus dem Magdalenenbuch in der Trierer Hs. 785/1365 8°, dem Handschriftencensus am 5.2.2012 unbekannt:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0508_b321_jpg.htm (Bushey 1996!!)

http://archiv.twoday.net/stories/1022439843

29.5.2017
Der hier vorgestellte Textzeuge:
http://www.handschriftencensus.de/25606

Nicht berücksichtigt in der kaum in Bibliotheken verbreiteten Edition: ‘Das Magdalenen-Buch’ der Magdalena von Freiburg. Edition der Mainzer Handschrift II 16 (GAG 781). Göppingen 2015. Eine eher unbedarfte Ausgabe (z.B. S. IV. “Karlsruhe, Landesarchiv, cod. 217”, Exzerpte falsch als “Fragmente” bezeichnet S. 16, usw.).

Digitalisat der Mainzer Handschrift II 16:
http://www.dilibri.de/stbmz/content/titleinfo/1333575

Siehe auch
https://archivalia.hypotheses.org/2765

18.1.2019 Balázs J. Nemes rezensierte die Ausgabe in der Germanistik 2015 kritisch.

#forschung

Handschriften aus dem Besitz von Clemens und Christian Brentano

Die beiden Verkaufskataloge von 1819 und 1853 (siehe Gajek, Clemens und Christian Brentanos Bibliotheken, 1974) sind online:

http://picus.sns.it/biblioteche_dei_filosofi/index.php?page=Filosofo&id=9&lang=it

http://picus.sns.it/index.php?page=Filosofo&id=10&lang=it

[3.12.2019 Katalog 1819:
http://picus.unica.it/documenti/Brentano1.pdf =
https://archive.org/details/brentano1]

[2.5.2016 1853 auch GBS:
https://books.google.de/books?id=3FxlAAAAcAAJ&pg=PA5]

Im Katalog von 1853 findet man etwa mgo 224, den Fechter in seinem Inzigkofen-Buch mit anderen Handschriften aus diesem Stift, die an die Brüder gelangten, S. 49 erwähnt (aber nicht im Katalog der Handschriften selbst) auf S. 2 Nr. 5:

http://www.handschriftencensus.de/9227

Brentano S. 2f. Nr. 7 ist mgq 730 mit der Vita Elisabeths von Kirchberg:

http://www.handschriftencensus.de/4500
http://kups.ub.uni-koeln.de/1596
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0603c_b369_jpg.htm (Degerings Provenienzregister nennt Q 730 für Brentano)

S. 3 Nr. 8 ist mgf 741. Nemes 2009 zitierte meinen Beitrag zu Felicitas Lieberin (in Medlingen), während der Handschriftencensus das – in diesem Eintrag – natürlich nicht für nötig hält:
http://archiv.twoday.net/stories/4230116

S. 4 Nr. 27 stammt ebenfalls von der Lieberin und wurde jüngst in St. Petersburg wiedergefunden:
http://www.handschriftencensus.de/21883

S. 3 Nr. 15 ist die Finck-Handschrift Wien 13671
http://www.handschriftencensus.de/15924

Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/49608610

Update 3.5.2016: Eine verschollene Handschrift von Konrads „Büchlein von der geistlichen Gemahelschaft“. In: Archivalia vom 3. Mai 2016
https://archivalia.hypotheses.org/56237

#forschung

Recently emerging visual tools are a number of provenance-related sites on Flickr

http://blogs.princeton.edu/rarebooks/2011/11/_frances_wolfreston_the_web.html

University of Pennsylvania Libraries project cataloging the Culture Class Collection http://www.flickr.com/photos/58558794@N07

Smith College • Mortimer Rare Book Room http://www.flickr.com/photos/bibliography

David Pearson • English book owners in the seventeenth century http://www.flickr.com/photos/49849376@N06

University of Glasgow Library http://www.flickr.com/photos/uofglibrary/sets/72157626041343415

Heraldic Bookplates (Group pool) http://www.flickr.com/groups/1000356@N20

Pratt Libraries Ex Libris Collection http://www.flickr.com/photos/34900073@N07/sets/72157613160345964

Private philosophische Bibliotheken

http://picus.sns.it/biblioteche_dei_filosofi/index.php?page=Home&lang=de

Das italienische Portal enthält auch digitalisierte Materialien (Buchkataloge), auch auf Deutsch und aus der frühen Neuzeit.

Via
http://filosofiastoria.wordpress.com/2011/11/07/biblioteca-dei-filosofi-biblioteche-filosofiche-private-in-eta-moderna-e-contemporanea

Nachlässe und Datenschutz

falls Sie sich auch für den Beitrag von Dr. Harald Müller
Die Erschließung von Nachlässen und der Datenschutz

in /RBD 40/2010, 81-89/
interessieren. Das Heft mit dem Beitrag ist jetzt erschienen und falls
Ihnen eine Fernleihe nicht möglich oder zu lästig ist, ich habe den
Beitrag hier

http://www.ajbd.de/veroeff/rbd/einzelneBeitraege/rbd2010-23-01-Mueller-NachlaesseDatenschutz.pdf

online gestellt.

Gerade Archivare dürften dafür sehr dankbar sein. Zitat:

Die Erschließung eines Nachlasses kann zu Konflikten mit datenschutzrechtlichen Vorschriften führen. Soweit der Nachlass unveröffentlichte
Werke noch lebender Dritter enthält, kann deren Verzeichnung vorerst
nur kursorisch in Listen erfolgen. Dies betrifft hauptsächlich Briefe von
dritter Hand. Für eine detaillierte Katalogisierung ist die Zustimmung
der Briefschreiber einzuholen. Der Aufwand hierfür dürfte erheblich sein.
Deshalb kann man einem Nachlassbearbeiter nur den Rat geben, mit der
detaillierten Katalogisierung von Briefen Dritter in einem handschriftlichen Nachlass so viele Jahre zu warten, bis mutmaßlich kein Briefschreiber mehr am Leben ist. Als Richtwert könnte der Zeitraum von 30 Jahren
dienen, der sich in den meisten Archivgesetzen findet. Sollten allerdings,
aus welchen Gründen auch immer wichtige und deshalb zu verzeichnende, Briefe noch lebender Dritter in einem Nachlass gefunden werden, so
ist eine Katalogisierung nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen zulässig

Müller übersieht, dass de lege ferenda ohne größere Probleme das Problem beseitigt werden könnte. Ich habe mich zwar bei meinem Vorschlag für das Thüringer Bibliotheksgesetz

http://archiv.twoday.net/stories/4834214

primär auf die Übernahme bezogen, aber die Erschließung ausdrücklich einbezogen. Dank Herrn Steinhauer wurde mein Vorschlag Gesetz:

http://archiv.twoday.net/stories/5094326

§ 4 Abs. 3 des Thüringer Bibliotheksgesetzes lautet:

3) Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
lebender Personen bei der Übernahme, Erschließung und
Nutzbarmachung von Nachlässen durch Bibliotheken gelten
die Vorschriften des Thüringer Archivgesetzes entsprechend.

Für mich völlig unverständlich und nur durch mangelnde Unterstützung der beteiligten Bibliotheksverbände erklärlich ist der Umstand, dass die späteren Bibliotheksgesetze in Sachsen-Anhalt und Hessen dem Thüringer Vorbild nicht gefolgt sind:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bibliotheksgesetz#Aktuelle_Gesetze_und_Gesetzgebungsverfahren

In § 15 des Thüringer Archivgesetzes heißt es:

(3) Die öffentlichen Archive sind verpflichtet, die von ihnen archivierten Unterlagen als öffentliches Archivgut nach archivwissenschaftlichen Gesichtspunkten zu ordnen und durch Findmittel zu erschließen.

(4) Zur besseren Erschließung darf das Archivgut mittels elektronischer Datenträger erfaßt und gespeichert werden; die Auswertung der gespeicherten Informationen ist nur zur Erfüllung der in diesem Gesetz genannten Zwecke zulässig.

(5) Die Verknüpfung personenbezogener Daten durch das öffentliche Archiv ist innerhalb der in § 17 genannten Schutzfristen nur zulässig, wenn schutzwürdige Belange betroffener Personen oder Dritte nicht beeinträchtigt werden.

Die übliche archivische Erschließung des Nachlasses mit Namen der Korrespondenten erscheint mir damit abgesichert. Ich bezweifle also entschieden, dass Müllers Schlussfolgerungen für Thüringer Bibliotheken zutreffend sind. Für den DBV hat mir Arne Upmeier mitgeteilt, dass er von einer offiziellen Stellungnahme absehen möchte. Er hat aber – soviel denke ich, darf ich aus seiner Mail an mich vom 29.7.2010, die auch an die interne Mailingliste der DBV-Rechtskomission ging, durchaus mitteilen – deutlich Sympathie für “meine” Datenschutzklausel geäußert.

Weitere Beiträge Müllers zum Thema:

https://www.kinematheksverbund.de/Symp2009-09-11/PDF/Mueller_script.pdf

http://www.mpil.de/shared/data/pdf/nachlass1983.pdf (Buch von 1983)