“Het Netwerk Oorlogsbronnen bouwt de digitale zoekingang tot tweede wereldoorlog-collecties in nederland.”
Inwoners van Aken trekken met de weinige bezittingen die zij uit hun verwoeste woningen konden redden weg uit de verwoeste stad.
“Het Netwerk Oorlogsbronnen bouwt de digitale zoekingang tot tweede wereldoorlog-collecties in nederland.”
Inwoners van Aken trekken met de weinige bezittingen die zij uit hun verwoeste woningen konden redden weg uit de verwoeste stad.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:GLAM
Verschwiegen wird, dass die Kooperation mit dem Bundesarchiv keineswegs so ein Erfolg für das Archiv war, dass es diese weiterführen wollte.
Von 1818 bis 1906.
http://www.artfact.com/auction-lot/andreas-gundelfinger-d.1605-,-pattern-book-of-ca-1-c-91996ed112
Arcana Collection bei Christies Lot 17
ANDREAS GUNDELFINGER (d.1605), Pattern Book of Calligraphic Specimens for his Pupils, in German and Latin, ILLUMINATED MANUSCRIPT ON VELLUM
[Nuremberg] 1575-1576162 x 220mm. ii + 10 + ii leaves, written in black ink in a variety of Fraktur, Kurrent and Kanzlei scripts extensively decorated in liquid gold (some leaves cropped at top into decorative penwork, slight wear to margins). 19th-century crushed green morocco gilt, gilt turn ins (small splits to joints, extremities lightly scuffed)
PROVENANCE:
1. The manuscript is dedicated to his pupils by Andreas Gundelfinger ‘Zu gueter gedechtnus unnd zu zondern gefallen seinen schulern und discipuli hat Andreas Gundelfinger Rechenmaister da selbs diese schrifften geschrieben’ in 1576, above his AG monogram, motto NUL PENNA SED USUS (not the pen but its use, a popular tag) and the date of 1575 in gold, f.1; small later hands have noted in Latin on ff.9 and 10 that it was written by Andreas Gundelfinger, calligraphus to Albert V, Duke of Bavaria (ruled 1550-1579). A ‘Schreib- und Rechenmeister’, master of writing and mathematics, Gundelfinger became a burgess of Nuremberg in 1569, where he was apparently still living in 1580; a contemporary report of his death in 1605 refers to him as ‘Schoolmaster in Munich’. It was an established tradition that writing masters would leave specimens of their work as a continuing inspiration for their pupils.
2. William Bragge (1823-1884): the sale of his outstanding collection of manucripts, Sotheby’s, 7 June 1876, lot 123, as ‘exquisite specimens of artistic calligraphy’, purchased by Quaritch; cited by Bradley in his Dictionary of Miniaturists, Illuminators, Calligraphers and Copyists, 1888, II, p.74.
3. The brothers Max (1849-1911) and Maurice (1852-1922) Rosenheim: bookplate and library label inside upper cover. Their extensive collections of Renaissance and Baroque works of art, most famed for its medals and plaquettes but including a pioneering collection of Album amicorum, was dispersed in six sales; sale of their library, Sotheby’s 9 May 1923, lot 103, purchased by Maggs; Maggs Catalogue 46, 1924, no 84.
4. Breslauer, Catalogue 109 published on the occasion of the ninetieth anniversary of the firm by Martin Breslauer, New York, 1988, no.14.
CONTENT AND ILLUMINATION:
Each page presents a sample of a different script, opening with the signed dedication to his pupils, f.1, and including a complete alphabet of Fraktur-Kurrent capitals, f.7v. The most elaborate, the Latin hymn ‘Jesu nostra redemptio’, has a large yet intricate opening J, only just contained within the height of the page, and a delicate band of gold filigree decoration between each line, f. 7. Even the least formal hands, ff.5-6v, have letters touched with gold and curving cadels that swirl around the margins. His sample texts are not all up to date: among those mentioned are Augustus of Saxony (d.1586) Ottheinrich of the Palatinate (d. 1559) and Joachim of Brandenburg (d.1571), f.2; Philip II of Spain (d.1598), f.8v; Albrecht of Brandenburg, Archbishop of Mainz (d.1545), f.9v. Some texts seem to have had personal associations: the Graf von Helferstein and Freiherr zu Gundelfingen, in Swabia, presumably where the family had originated, appears on f.10. The Gundelfinger had probably moved east via Ulm, source of the text on f.4v, since another Gundelfinger delivered letters in Ulm from Nuremberg in the first years of the 17th century and news of Andreas Gundelfinger’s death in Munich reached the Ulm Rechenmeister, Johann Faulhaber, news which he then passed on to Nuremberg in January 1605 (K. Hawlitschek, Johann Faulhaber1580-1635, 1995, pp.259-268).
Andreas Gundelfinger lavished all his skill on the book which he intended as the testament of his calligraphic achievements.
Der Verkauf bei Karl und Faber 1943 fehlt:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_und_faber1943_09_21/0014
Zu Gundelfinger:
http://www.naa.net/ain/personen/show.asp?ID=320
#fnzhss
Am Anfang Übersicht über Handschriften und Inkunabeln des Archivs:
http://hdl.handle.net/10062/19083
Beispielsweise:
http://www.handschriftencensus.de/1499
“Während der Suezkrise 1956 besetzte die israelische Armee den damals schon mehrheitlich von palästinensischen Flüchtlingen bewohnten Gazastreifen und tötete dort hunderte von Palästinensern. Diese Massaker waren der Weltpresse damals nur eine Fussnote wert und tauchten auch in den meisten Geschichtsbüchern nicht auf.
Knapp 50 Jahre später geht Sacco dieser «Fussnote» nach, Ereignissen, die bei den Betroffenen noch immer nachwirken und mit ein Grund für den ständig schwelenden Nahostkonflikt sind. Sacco sucht die noch lebenden Zeugen auf und setzt ihre Aussagen in gewohnt eindrücklicher Weise um.
Erschienen: Juli 2011.”, ISBN 978-3-03731-080-9
432 Seiten, schwarzweiss, 17 x 24 cm, Klappenbroschur
Quelle: Verlagswerbung
Joe Sacco – Footnotes in Gaza, Jan. 12, 2010 from pdxjustice Media Productions on Vimeo.
“Zur Herstellung von Lebensmitteln dürfen in der EU Tausende
von Zusätzen wie Aroma- und Farbstoffe, Enzyme und Geschmacksverstärker
beigemischt werden. Viele von ihnen müssen nicht einmal deklariert werden. Selbst
bei Bioprodukten sind zahlreiche Zusatzstoffe erlaubt.
Das Deutsche Zusatzstoffmuseum, das gestern von der Hamburger Kultursenatorin
von Welck eröffnet wurde erklärt, warum das so ist: es zeigt wo nicht deklarierte
Zusätze enthalten sein können, wie sie manchmal verschleiert werden und welche
Möglichkeiten bestehen, auf derartige Zusätze zu verzichten.
An der wissenschaftlichen Entwicklung des Deutschen Zusatzstoffmuseums sind die
Lebensmittelchemiker Prof. Dr. Georg Schwedt und Udo Pollmer beteiligt.
Das Museum ist ein Projekt der Hamburger Lebensmittelstiftung und wird von der
Tiefkühlmarke FRoSTA und der Saftkelterei Walter unterstützt. Beide verzichten bei
der Herstellung ihrer Produkte konsequent auf die oben genannten Zusätze.
„Wir unterstützen das Deutsche Zusatzstoffmuseum, weil wir vor der Umstellung auf
unser Reinheitsgebot selber nicht glaubten, auf Zusatzstoffe komplett verzichten zu
können. Seit 2003 zeigen wir, dass es zwar teurer, aber möglich ist,“ sagt FRoSTA
Geschäftsführer Felix Ahlers. Partner des Museums sind außerdem die
Schweisfurth- Stiftung und das Europäische Institut für Lebensmittel- und
Ernährungswissenschaften (EU.L.E). Weitere Firmen und Organisationen sind
eingeladen, sich zu beteiligen.
Das Deutsche Zusatzstoffmusuem befindet sich auf dem Gelände des Hamburger
Großmarkt. Die Öffnungszeiten sind Mittwochs bis Freitags: 11 – 17 Uhr, Samstag
und Sonntag 10-17 Uhr. Nach Vereinbarung ist für Gruppen ein Besuch auch
außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglich!
Eintrittspreise
Erwachsene: 3,50 EUR
Kinder unter 18: 1,50 EUR
Schulklassen: pro Person: 1,00 EUR
Deutsches Zusatzstoffmuseum
Banksstr. 28, Anfahrt über „Auf der Brandshofer Schleuse“
Großmarkt, Tor Ost
20097 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 32027757
Fax: +49 (0)40 32027758
info@zusatzstoffmuseum.de
Weitere Informationen:
Friederike Ahlers, Vorstand Hamburger Lebensmittelstiftung, Theodorstraße 42-90, 22761 Hamburg,
040/ 85 41 40 86, Tel: 01638446447″
Quelle: Pressemitteilung des Museum, 28.5.2008
“Die Bibliothek Sainte-Geneviève befindet sich an der Place du Panthéon in Paris, unweit der Sorbonne. Sie ist ein Meilenstein der Bibliotheksarchitektur. Dieses großartige Beispiel früher Eisenbaukunst wurde in den Jahren 1843 bis 1850 unter der Leitung von Henri Labrouste errichtet. Am selben Ort befand sich zuvor eine Klosterbibliothek, die bereits vor der Französischen Revolution ihre Pforten dem Publikum öffnete und damit überhaupt das Konzept der öffentlichen Bibliothek einführte.
1930 erhielt die Bibliothek Sainte-Geneviève den Status der Universitätsbibliothek. Labroustes Entwurf mit der Fassade im italienischen Renaissancestil brach bewusst mit dem im 19. Jahrhundert in Europa herrschenden neoklassischen Stil. Außerdem wurde die Eisenkonstruktion, bis dahin nur bei Brücken und Bahnhöfen angewandt, bei der Bibliothek Sainte-Geneviève im Innern des Gebäudes sowohl funktional als auch als sichtbares ästhetisches Gestaltungsmittel genutzt. Damit beeindruckte Labrouste, der auch den Umbau der Bibliothèque Nationale entwarf, seine Zeitgenossen. Le Corbusier, einer der bedeutenden und einflussreichsten Architekten des 20. Jahrhunderts, bezeichnete das Bauwerk als den ersten Schritt auf dem Weg zur “modernen Architektur”.
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Die Bibliothek Sainte-Geneviève
Regie: Juliette Garcias
Koproduktion: ARTE France, Les Films d’Ici, Musée d’Orsay (2009)
Dauer: 26 minutes”
” …. FAZIT
Es wird deutlich, dass die Archive bei der Ausübung zahlreicher ihrer Funktionen in Verbindung mit ihrer institutionellen Einordnung in die Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland dem demokratischen Gebot der Funktionentrennung innerhalb der Funktionenordnung widersprechen. Um diesen Konflikt aufzulösen müsste den Archiven innerhalb des politischen Systems der Bundesrepublik eine besondere Position zugewiesen werden. Idealerweise wären die öffentlichen Archive vollkommen unabhängige Institutionen außerhalb der Exekutive mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Leitung von einer Volksvertretung gewählt würde. Diese Institutionen – und ihre Leiter – sollten ausschließlich dem Souverän, also dem Volk oder einer Vertretung des Volkes verantwortlich sein. So würde nicht nur den Bedürfnissen der Funktionentrennung in einem demokratischen
Staat, sondern auch der Tendenz zu „mehr direkter Demokratie“ in
der Bundesrepublik Deutschland genüge getan. Die Stellung des BStU ist tendenziell als Hinweis auf den richtigen Weg hin zu einer funktionsgerechten Einordnung der Archive in das politische System der Bundesrepublik anzusehen.
Da die Schaffung einer derart selbständigen Institution praktisch schwer umsetzbar ist, wäre für die Archive auch eine andere Lösung denkbar. Als Anstalten des öffentlichen Rechts und somit Teil der mittelbaren Staatsverwaltung – also als eigenständige Verwaltungsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit – wären die Archive mit einer ausreichenden Unabhängigkeit ausgestattet, um ihre mannigfaltigen Funktionen demokratiegerecht zu erfüllen. Sie hätten damit eine ähnliche Stellung wie Universitäten. Eine derartige Lösung ist in der Vergangenheit zumindest bereits angedacht worden. Alternativ sei abschließend auf die Stellung von anderen Kontrollinstitutionen wie dem Bundesrechnungshof und der Landesrechnungshöfe oder der Bundesbank verwiesen. Auch Einrichtungen wie Ombudsmänner und Datenschutz-, Bürger- oder Wehrbeauftragte können Hinweise für eine Neuregelung im Bereich der öffentlichen Archive bieten.”
Quelle: Mitteilungen der Fachgruppe 6 im VdA, Heft 35 (2011) , S. 25-26
Ein von Prantl auf dem Bremer Archivtag nicht (oder nur unzureichend) diskutierter Aspekt der Systemrelenvanz der Archive. M. E.ist dies ein anregender Ansatz zur weiteren Diskussion – anregender als Prantls Zitatenkarussell.
Dass der italienische und der deutsche Faschismus bei der Stigmatisierung, Entrechtung und Tötung von unschuldigen Menschen einander buchstäblich entgegen gearbeitet haben, ist zwar grundsätzlich bekannt (wenn auch von manchen Revisionisten bestritten), aber selten aktenkundig nachvollziehbar. Eine kürzlich erfolgte Abgabe “meldeamtlicher” Akten an das historische Archiv der Stadt Bozen, die von 1922-1943 von faschistischen Podestàs verwaltet wurde, dokumentiert eindrucksvoll diese totalitäre “Achse des Bösen”. Seit November 1938, dem Erlass italienischer “Rassegesetze”, wandten die italienischen Behörden diskriminatorische Maßnahmen aus “rassischen” Motiven an und erstellten Listen der jüdischen (bzw. von den Behörden zu solchen erklärten) MitbürgerInnen zum Zweck ihrer Ausgrenzung. Die Entrechtung betraf zunächst die Sphären von Schulbesuch, Beruf und öffentlicher Betätigung und wurde nach und nach bis zum Entzug der Staatsbürgerschaft und zur Inhaftierung in Lagern gesteigert. Nach der nationalsozialistischen Besetzung Bozens und Südtirols am 8. September 1943 dienten die von den Faschisten angelegten Listen der Deportation der Entrechteten in die Vernichtungslager.
Das Stadtarchiv Bozen hat seine Forschungen in den vergangenen Jahren verstärkt auf die Geschichte des Bozner NS-Lagers (1944-45) gerichtet. Es möchte nun die neue Aktenlage zur Vorgeschichte des Lagers und der Deportation unter der Leitung des Historikers Hannes Obermair so rasch als möglich aufarbeiten und hat anlässlich des heutigen Gedenkens an die “Reichspogromnacht” von 1938 eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht:
http://www.gemeinde.bozen.it/stampa_context.jsp?ID_LINK=426&area=295&id_context=18836&COL0008=36
http://www.comune.bolzano.it/stampa_context.jsp?ID_LINK=426&area=295&id_context=18831&COL0008=36
(jeweils mit Dokumentenbeispielen)
“Los jetzt! Schluß nun! Du kannst nicht immer alles behalten
Mach die alten Würstchen aus dem Glas, verjag die Motten aus dem Schrank
und nimm die Gelegenheit, nimm doch endlich einmal wahr, und
Scheiß aufs Recycling!
Pack alles in einen Sack
Dann bauen wir uns ein Schiff und hauen einfach ab
Und deine scheiß Angst, die lassen wir an Land
Lass dem Himmel seine Gedanken
Und den Menschen ihre Scham, lass sie nölen
und quaken so viel sie wollen
Von mir aus den ganzen Tag, aber krieg’s endlich auf die Reihe
und pack alles weg! Nimm alles was du nicht brauchst
und schmeiß es endlich weg und
Scheiß aufs Recycling
Pack alles in einen Sack!
Herr Archivar, ich bezahl die ganze Reise,
aber bitte räum endlich auf!
Trag den Plunder aus meinem Leben
und gibt mir endlich wieder Platz”
Der Blogbeitrag gibt zugleich einen Einblick in neuere OPAC-Technologien:
http://plan3t.info/2011/11/07/verfugbarkeitschecks-in-bibliothekskatalogen
http://blog.openbib.org/2011/11/09/sammlungen-revisited
Die bibliographischen Daten einer jeden Sammlung sind zusätzlich – gesondert von den Gesamtdaten des USB Katalogs – als Open Data unter CC Zero durch die USB Köln bereitgestellt worden.
Unerfreulich ist, dass PaperC sich auf prüfungsrelevante Ebooks konzentrieren will.
Zu dem von mir inzwischen nicht mehr empfohlenen Angebot:
Interview mit Adrian Pohl zu Open Bibliographic Data:
http://blog.zeit.de/open-data/2011/11/08/open-bibliographic-data
Auf der Nürnberger Wikicon habe ich mich mit einem Mitglied des Support-Teams unterhalten, da die Loriot-Erben die Briefmarken mit Loriot-Motiven aus der Wikipedia entfernt haben wollten.
Die deutschsprachige Wikipedia sieht amtliche Briefmarken in Übereinstimmung mit einem Urteil des LG München als gemeinfrei an (§ 5 Abs. 1 UrhG):
Ein einschlägiges rechtskräftiges Urteil zum Urheberrecht von Briefmarken des Landgerichts München (AZ 21 S 20861/86) befasst sich mit der Abbildung der Marke „Fünfhundert Jahre Rathaus Michelstadt“. Das Urteil verneint in zweiter Instanz die Ansprüche auf Lizenzgebühr gegen den Schwaneberger Verlag München (Michel-Katalog), der 1985 einen Briefmarken-Kalender herausgegeben hatte und auf dem Titelbild des Kalenders einen vergrößerten Abdruck der vom Kläger entworfenen Briefmarke abbildete.
In der Urteilsbegründung heißt es: „Die von dem Kläger entworfene Briefmarke hat den urheberrechtlichen Schutz, den sie zunächst als bloßer Entwurf besaß (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Urheberrechtsgesetz), durch die Aufnahme im Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen gemäß § 5 Abs. 1 UrhG verloren.“ Entsprechend diesem Urteil sind deutsche Briefmarken als amtliche Werke gemeinfrei, also ohne urheberrechtlichen Schutz und können von jedermann beliebig genutzt werden, soweit dem nicht die einschlägigen Vorschriften des Strafrechts (§§ 148, 149 StGB) entgegenstehen (so auch von Ungern-Sternberg, GRUR 1977, 768). Die Kommentarliteratur sieht das freilich anders. Diese Ansicht hat das LG München zur Kenntnis genommen, aber verworfen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtliche_Briefmarke_(Deutschland)#Abbilden_von_Briefmarken
Eine umfangreiche Diskussion dazu wurde (noch ohne Kenntnis des Loriot-Falls) auf der Diskussionsseite zu Wikipedia:Bildrechte geführt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Bildrechte#Text.C3.A4nderungen_Briefmarken
Nun ist sowohl die Wikimedia-Foundation als auch der deutsche Verein der deutschsprachigen Community in den Rücken gefallen und hat die Bilder löschen lassen:
http://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:WMFOffice#File:DPAG_2011_55_Herren_im_Bad.jpg
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Briefmarken_und_WMF
Update: Die Briefmarken wurden nun auch auf de-WP gelöscht. Die Erklärung des “Legal teams” sagt im Grunde nur, dass die Loriot-Briefmarken nach US-Recht nicht frei sind:
https://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Philippe_(WMF)#File:DPAG_2011_55_Herren_im_Bad.jpg
http://schneeschmelze.wordpress.com/2011/11/08/marina-weisband-wurde-geloscht
Der Admin Karsten11, der die Entscheidung traf, hat nicht die Argumente der Diskussion gewürdigt, die überwiegend für Behalten plädierte, sondern ist dogmatisch den Relevanzkriterien gefolgt, die aber keine notwendigen Bedingungen sind. Entscheidend ist das Interesse der Öffentlichkeit an im öffentlichen Blickfeld stehenden Personen, nicht das, was völlig inkompetente Admins in die ohnehin nicht sonderlich kompetenten Relevanzkriterien hineininterpretieren. Wer bitteschön ist denn von den Promis aus eigenem Recht ohne aktuelle Medienresonanz relevant? Mit der idiotischen Begründung von Karsten11 könnte man das Kriterium Medienrelevanz auch ganz kippen.
Tobias M. Eckrich http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.en
Eine Anregung in den Kollegenkreis ebenfalls alte Jahresberichte zu digitalisieren und so online zu stellen. Archivgeschichtlich wäre es m. E. nicht uninteressant.
1989/90: In der DDR setzte das Machtvakuum beachtliche Energien der Menschen frei. Eine virtuelle Ausstellung erzählt von der Dynamik des Aufbruchs in Leipzig: Runder Tisch, Polarisierung auf der Straße, neue Zeitung, Piratensender, „Montmartre“ von Leipzig, Subkultur und Politik, „Stoppt den Tagebau“ …
Link zum Artikel in Deutschland Archiv Online
Der Autor, Achim Beier, ist Historiker und Mitarbeiter des Archiv Bürgerbewegung e.V., Leipzig.