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Biobibliografisches Portal der Vertreter und Vertreterinnen der Wiener Medizinischen Schule(n)

http://ub.meduniwien.ac.at/BG/content/start.php

Löblich, aber kann mir bitte jemand erklären, was zu kleine Scans einer handschriftlichen Autobiographie ohne Vergrößerungsmöglichkeit sollen? Unten die Originalgröße. Wer kann das lesen, Kommentartrolle an die Front! Frank? Tom?

Digitalisierte Franconica

http://franconica.uni-wuerzburg.de/Franconica/buecherundchroniken.html

Bücher

Bamberger Hofkalender für das Jahr 1796
Chronik des Churfürstenthums Würzburg
Dreihundert Jahre Würzburger Universitäts-Bibliothek
Geschichte Frankens
Geschichte der Würzburger Univ.-Bibl. bis zur Säkularisation
Geschicht-Schreiber von dem Bischoffthum Wirtzburg
Klosterbuch der Diöcese Würzburg
Die Matrikel der Universität Würzburg
Das Rundbuch des Fürstbischofs Julius Echter
Spalatin-Chronik
Die Weistümer und Ordnungen der Würzburger Zenten
Würzburg: Gesundheitszustand 1805
Würzburger Hof- und Staatskalender für das Jahr 1797

Wasserzeichendigitalisierung in Graz

Das an der UB Graz erdachte Verfahren nutzt die chemische Eigenschaft von Eisengallustinte, die im Mittelalter besonders verbreitet war. „Dazu haben wir ein Gerät entwickelt, das es ermöglicht, die Tinte großteils auszublenden oder wegzufiltern. Die Voraussetzung ist, dass die Schrift selbst aus Eisengallustinte besteht. Der Schreiber hat seine Feder in Eisengallustinte getaucht, und diese Tinte hat die Eigenschaft, dass sie im Infrarotbereich nahezu transparent wird. Das heißt im Durchlicht verschwindet sie und das Wasserzeichen bleibt und wird abgebildet”, weiß Mayer

Das Verfahren funktioniert jedoch nicht bei gedruckten Büchern. Der Grund? „Weil Druckerschwärze enthält Ruß und Infrarotstrahlung kann Ruß nicht durchdringen. Aber das stört uns nicht, weil wir fast 80 Prozent des gesamten Handschriftensortiments der Bibliothek erfassen können. Das ist schon eine ganz schöne Menge”, so Mayer. Auf diese objektschonende Art und Weise wird eine etwa 300 Seiten starke Papierhandschrift in zwei bis drei Stunden vollkommen digital erfasst. “Wir erhoffen uns einen Aufschluss über die Entstehungszeit des Textes. Denn man weiß, dass Papiere nicht lange gelagert wurden. Sie wurden relativ schnell nach dem Erzeugungsprozess verwendet. Über das Wasserzeichen könnte man eine Handschrift datieren und sie ihn in ein Jahrzehnt hineinpressen.”

http://www.uni-graz.at/newswww/newswww_detail.htm?reference=226496

Die spinnen, die Polen

http://kluwercopyrightblog.com/2011/11/02/authorship-by-deletion-supreme-court-june-22-2010-ii-csk-52710

There are many interesting ways one may become a co-author of a copyright work, but in one of its recent decisions the Polish Supreme Court seems to have added a new and quite interesting option. You can namely become a co-author if you delete a few sentences from a scientific article, sentences you believe are factually incorrect. The court’s decision was made based on the following facts. The defendant wrote an article about music therapy, i.e. applying music in medical treatment. Not being a physician herself, the author had requested three colleagues to verify the article and, as a result, they suggested deleting some parts, which, in their view, were not compatible with accepted medical knowledge (they were probably right, as one of the deleted sentences considered replacing anesthesia by music during surgery, which even to devoted music lovers must sound rather extreme). The defendant initially agreed to publish the article together with her – then – colleagues as co-authors, but later changed her mind. The colleagues duly sued to have their co-authorship recognised and, in the eyes of many experts surprisingly, won in all instances, including the Supreme Court. The judgment is easy to criticise, because the court seems to have forgotten some basic precepts of copyright protection, and especially that copyright does not protect the actual “knowledge” contained in a publication. It also provokes the question whether all reviewers in scientific journals or university professors tutoring students, who certainly quite often (rightly or wrongly) consider certain parts of the reviewed works inaccurate or incorrect and have them deleted should not be regarded co-authors (if so, this would probably have to be the case with all university professors guiding their students through a thesis!). But the problem goes further, since it is undeniably true that authorship in copyright is ill-fitted for a large number of scientific publications. What counts in fields such as biology, chemistry, physics and other natural sciences is who made the discovery, formulated a theory, etc, and not who described it in a publication as nobody reads such publications for the purity of form and elegance of style. To recognise as the author the person who has not contributed much to the described experiment and to deny authorship to those who made the largest contribution is against common sense. To recognise the real contribution may be against the principles of copyright law. When the Polish Supreme Court observed that co-authorship existed if “in consequence of the changes introduced by the plaintiffs, a work of a different character was created which without the plaintiffs’ contribution would have taken a different shape.” it might have been onto something, at least as far as scientific works are concerned, but in this very case the decision is in my opinion rather obviously wrong, and should not be followed.

Wiki loves monuments: Österreichische Preisträger

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wiki_Loves_Monuments_%C3%96sterreich/Preistr%C3%A4ger

Auch hier dominiert leider das Postkartenhafte. Wieso man 50 Bilder als Preisträger auswählt, aber nur 10 veröffentlicht, ist unverständlich.

Foto: Friedrich Böhringer http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.de

Bitte unterstützen: Petition Der Bestand der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek Mainz darf nicht zerschlagen werden!

Der Bestand der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek Mainz
darf nicht zerschlagen werden!

Bitte unterstützen Sie unsere Online-Petition!

http://openpetition.de/petition/online/der-bestand-der-wissenschaftlichen-stadtbibliothek-mainz-darf-nicht-zerschlagen-werden

Die Mainzer Wissenschaftliche Stadtbibliothek ist in akuter Gefahr! Bitte helfen Sie mit, dass die historisch gewachsene Sammlung von 670.000 Büchern nicht zerteilt wird, sondern als Ganzes in städtischer Trägerschaft erhalten bleibt.

Bibliotheken sind nicht nur Büchersammlungen, sie sind Schatzhäuser des Geistes, Zeugen der Kultur einer Stadt und Region. Dies gilt seit 200 Jahren auch für die Mainzer Stadtbibliothek, die Nachfolgeeinrichtung der Bibliotheca Universitatis Moguntinae. Ihre historischen und regionalen Sammlungen bergen einzigartige Schätze vom 9. Jahrhundert bis heute.

Seit 200 Jahren haben Privatpersonen und Institutionen, Vereine und Schulen, ihre Büchersammlungen der städtischen Bibliothek gestiftet oder testamentarisch hinterlassen. Sie haben sich mit der Bürgerbibliothek identifiziert. Auch heute engagieren sich Buchpaten aus allen Kreisen der Bevölkerung bei der Restaurierung von historischen Druckwerken der Stadtbibliothek, weil ihnen die Erhaltung des Kulturguts in dieser Stadt und für diese Stadt ein Anliegen ist.

Will man den Zusammenhalt dieser gewachsenen Bürgerbibliothek, die den zweiten Weltkrieg im Wesentlichen überdauert hat, nun zerschlagen, so zerstört man die Bedeutung des Ganzen und nimmt den Bürgern einen Brennpunkt kultureller Identifikation. Nur wenn man das Ganze in den Blick nimmt, erhält man den Wert und die Gebrauchsfähigkeit der Mainzer Stadtbibliothek.

Die Bibliothek muss auch in Zukunft eine lebendige Regionale Forschungsbibliothek sein – ihre Leuchttürme sind die historischen Bestände und die Regionalia. Damit diese Leuchttürme weiter internationale Ausstrahlung haben, brauchen sie zwingend die finanziellen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für Erwerbung, Erschließung, Erhaltung und den Verbleib in der Verbund-Infrastruktur des Wissenschaftlichen Bibliothekswesens.

Für das 100 Jahre alte Jugendstilgebäude gibt es den Denkmalschutz.
Für die historische Sammlung braucht es den Ensembleschutz.
Das sollten diejenigen nicht vergessen, die unter dem Sparzwang eine Zersplitterung des Bestandes erwägen.

Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile!

http://www.mainzerbibliotheksgesellschaft.de/bibliothek-in-not/petition.html

Siehe auch
?s=stadtbibliothek+mainz

XI 552a Vorderdeckel. Foto: M. Steinmetz

Die neuen Hoeren-Skripten sind da

Das Skriptum Internetrecht wurde einem grundlegenden Relaunch unterzogen Alle Fußnoten wurden noch einmal geprüft, ergänzt und um aktuelle Belege erweitert. Die Literaturhinweise wurden aktualisiert.Neu sind Themen wie Social Media, aktuelle Rechtsprechung zur Haftung (Incl. BGH, Thumbnail 2/ EuGH, L´oreal), Änderungen beim internationalen Gerichtsstand u.v.a. Es wurden mehr als 300 Urteile neu eingearbeitet und ganze Kapitel neu geschrieben.

Kostenloser Download über http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_Oktober_2011.pdf

Auch das Skript IT-Recht wurde auf den Stand Oktober 2011 gebracht und um aktuelle Rechtsprechung/Literatur ergänzt.
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_IT-Recht_Oktober2011.pdf

Rechtlicher Leitfaden für Bibliotheks-Open-Data

m Auftrag des Hochschulbibliothekszentrums des Landes
Nordrhein-Westfalen (hbz) hat der auf Urheberrecht spezialisierte
Rechtswissenschaftler und Rechtsanwalt Dr. Till Kreutzer, Mitglied der Redaktion von http://irights.info, den rechtlichen Leitfaden “Open Data –
Freigabe von Daten aus Bibliothekskatalogen” erstellt. Der Leitfaden
lässt sich u.a unter folgender URL abrufen:

http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/veroeffentlichungen/open-data-leitfaden.pdf

National wie international veröffentlichen immer mehr bibliothekarische
Organisationen Daten aus ihren Katalogen als Open Data. Ein Hemmnis bei
der Freigabe von Katalogdaten sind jedoch oft vielfältige, zum Teil
komplexe rechtliche Fragen, die für die Akteure erhebliche
Herausforderungen bedeuten. Der Leitfaden soll hierbei Orientierung
geben. Er richtet sich in erster Linie an Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von Bibliotheken der öffentlichen Hand und dabei
insbesondere an Nicht-Juristen. Bei der Erarbeitung wurde besonders auf
eine allgemeinverständliche Darstellung und Sprache geachtet.

Teil 1 des Leitfadens beschäftigt sich maßgeblich mit rechtlichen
Fragen bei der Erstellung von Katalog-Datenbanken: Dabei wird aus
rechtlicher Sicht erläutert, ob und, wenn ja, unter welchen
Voraussetzungen, einzelne Daten und Angaben urheberrechtlichen Schutz
genießen können. Im Anschluss wird untersucht, unter welchen Umständen
Anbietern von Katalogdaten neben einem urheberrechtlichen Schutz an den
einzelnen Daten ein Schutzrecht an der Gesamtheit der Daten (sogenanntes
Datenbankrecht) zustehen kann.

Teil 2 des Leitfadens nimmt sich der Frage an, unter welchen
Bedingungen eine von der Bibliothek rechtmäßig erstellte Datenbank im
Sinne von Open Data genutzt werden kann. Der Leitfaden schließt mit
Empfehlungen zur Auswahl von Open-Data-Lizenzen.

Der Leitfaden selbst ist unter einer
Creative-Commons-Attribution-Lizenz veröffentlicht. Seine Verbreitung
und Wiederveröffentlichung – bei Nennung von Urheber und Herausgeber –
ist ausdrücklich erwünscht.

Siehe auch
http://irights.info/?q=content/leitfaden-open-data-freigabe-daten-bibliothekskataloge

Stellenausschreibung: Wissenschaftliche Mitarbeiterin/Wissenschaftlichen Mitarbeiter im Deutschen Exilarchiv 1933 – 1945

“Für das Deutsche Exilarchiv 1933 – 1945 in Frankfurt am Main suchen wir eine/einen
Wissenschaftliche Mitarbeiterin/Wissenschaftlichen Mitarbeiter
Kennziffer F 2011/28
Das Deutsche Exilarchiv 1933 – 1945 der Deutschen Nationalbibliothek umfasst die zwischen 1933 und 1950 von deutschsprachigen Emigranten im Ausland veröffentlichten Bücher, Zeitschriften aus den Bereichen Literatur, Politik, Wissenschaft und jüdische Emigration sowie Archivalien (persönliche Nachlässe und Teilnachlässe deutschsprachiger Emigranten aller Fachgebiete und Berufe, Archive von Exilorganisationen und Einzelautografen). Die gedruckten und ungedruckten Zeugnisse aus der Exilsammlung werden über den Kreis der Forschung hinaus einer breiteren Öffentlichkeit mit Ausstellungen und Publikationen bekannt gemacht.
Ihre Aufgaben
• Vorbereitung der Übernahme von Nachlässen, Mitarbeit beim Schätzen von Nachlässen
• Sichten von Nachlässen sowie Festlegen des individuellen Ordnungsschemas für einen Nachlass und der Erschließungstiefe der einzelnen Nachlassteile
• Mitwirkung an Projekten u. a. zur Entwicklung automatischer Erschließungsverfahren und der Retrokonversion der Zettelkataloge der Archivalien
• Wissenschaftliche Beratung und Betreuung von Benutzern bei schwierigen Anfragen und Erteilung wissenschaftlicher Auskünfte
• Erarbeiten und Realisieren von Ausstellungen aus den Beständen des Deutschen Exilarchivs 1933 – 1945 und den allgemeinen Beständen der Deutschen Nationalbibliothek
• Erarbeiten von Katalogen und anderen Begleitpublikationen zu den eigenen Ausstellungen sowie anderer Publikationen aus den Beständen des Deutschen Exilarchivs einschließlich Koordination der Herstellung
• Fachliche Organisation der Übernahme von Ausstellungen anderer Institutionen (einschließlich öffentlicher Führungen)
• Mitarbeit beim Einwerben von Drittmitteln
Ihr Profil
• Abgeschlossenes geisteswissenschaftliches Hochschulstudium (z. B. in deutscher Literaturwissenschaft, in Geschichts- oder Politikwissenschaft)
• Bibliotheks- oder informationswissenschaftliches Zusatzstudium
• Kenntnisse des deutschsprachigen Exils 1933 – 1945
• Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Entwicklungen im Informations- und Kommunikationsbereich
• Hohe Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen
• Verhandlungsgeschick
Wir bieten
Die Beschäftigung basiert auf dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt vorbehaltlich der Regelungen der noch ausstehenden Entgeltordnung zum TVöD in
die Entgeltgruppe 13 TVöD. Für Beamtinnen/Beamte ist der Dienstposten nach A 13h BBesO (höherer Dienst) bewertet.
Neben einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung (Gleitzeit) ist in der Deutschen Nationalbibliothek grundsätzlich auch eine Teilzeitbeschäftigung möglich. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden im Rahmen des SGB IX besonders berücksichtigt.
Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer bis zum 11. November 2011 an:
Deutsche Nationalbibliothek – Personalreferat – Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main
Ihre Ansprechpersonen:
Bei fachlichen Fragen: Frau Dr. Asmus, Tel. 069 / 1525 – 1900
Bei Fragen zur Beschäftigung: Frau Knobloch, ; E-Mail: bewerbungen-f@dnb.de;
Tel: 069 / 1525 – 2202
Informationen über die Deutsche Nationalbibliothek finden Sie unter http://www.dnb.de

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