Datenschutzrechtliche Bewertung von Nutzungsdaten

Auf der Mailingliste von http://open-access.net teilte M. Schultze (UB Stuttgart) folgende Links mit:

Wir denken, dass dieses Gutachten – auch über den konkreten
Projektkontext unseres Projekts hinaus – von grundsätzlichem Interesse für Einrichtungen und Organisationen ist, die sich mit Themen wie Nutzeranalysen, Speicherung von Nutzungsdaten oder sonstigen Fragestellungen von datenschutzrechtlichem Belang auseinandersetzen
(müssen).

Das Gutachten ist abrufbar unter:
http://www.dini.de/fileadmin/oa-statistik/projektergebnisse/ZENDAS_Gutachten_2011.pdf

Anlässlich der kürzlich ausgerichteten Open-Access-Tage in Regensburg
hat auf dem Open-Access-Statistik-Workshop am 6. Oktober ein
ZENDAS-Mitarbeiter das Gutachten sehr anschaulich vorgestellt. Die
Folien des Vortrags sind ebenfalls abrufbar:
http://www.dini.de/fileadmin/oa-statistik/projektergebnisse/Stemmer_Datenschutzrechtliche_Bewertung_des_Projekts_OA-Statistik.pdf

Einmal mehr zeigt sich, dass der bestehende Datenschutz ein Klotz am Bein des Internets ist. Wer Repositoriendaten auswertet, ist an Individuellem überhaupt nicht interessiert, muss aber einen überzogenen bürokratischen Aufwand betreiben.

Datenschutz muss runderneuert werden

Die laufende Verarbeitung personenbezogener Informationen gehört zu den Grundmerkmalen der digitalen Kommunikation. Damit verträgt sich das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt des geltenden Datenschutzrechts (§ 4 BDSG) nicht. Wenn ein Verbot der Datenverarbeitung zugleich ein Verbot der Kommunikation bedeutet, bedroht dies die Grundfreiheiten, die durch Art. 5 I GG geschützt sind. Das pauschale Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gehört – im nicht-öffentlichen („privaten“) Bereich – als Grundprinzip abgeschafft und auf die besonders sensiblen Informationen bzw. Sphären verlagert und beschränkt.

Jochen Scheider im NJW-Editorial
http://www.beck.de/cms/main?toc=NJW.50

RA Stadler stimmt zu:

Im Netz werden fortwährend personenbezogene Daten verarbeitet, zumal Datenschützer bereits jede IP-Adresse als personenbezogen betrachten. Das bedeutet letztlich, dass die Internetkommunikation nach dem System des deutschen und europäischen Rechts grundsätzlich zunächst verboten ist und nur durch punktuelle gesetzliche Gestattungstatbestände erlaubt wird. Diese Gestattungstatbestände – insbesondere §§ 28, 29 BDSG – stammen nun allerdings aus einer Zeit, als vom Internet noch keine Rede war, sondern Daten auf Großrechnern in Rechenzentren verarbeitet wurden.

Das Grundkonzept unseres Datenschutzrechts ist somit nicht internetkompatibel.
http://www.internet-law.de/2011/10/muss-unser-datenschutzrecht-runderneuert-werden.html

Meine eigene Position zum Datenschutz geht in die gleiche Richtung: Der Datenschutz muss sich den Gegebenheiten des digitalen Zeitalters anpassen und nicht umgekehrt. Sowohl bei der deutschen Debatte über Google StreetView als auch bei der deutschen Diskussion über Facebook-Fanseiten zeigt sich das geltende Datenschutzrecht als völlig veraltet. Wir brauchen ein Datenschutzrecht, das die richtige Balance findet zwischen dem Schutz von informationeller Selbstbestimmung und der Privatsphäre und dem internetöffentlichen sozialen Diskurs, der von den Kommunikationsgrundrechten geschützt wird.

Das wissenschaftliche Potential von Wissenschaftsblogs

http://www.dhi-paris.fr/de/home/podcast/digital-humanities-am-dhip-3.html

http://vzaar.com/videos/849298

Die Videoaufzeichnung (19 Minuten) meines Beitrags wurde ausnahmsweise freundlicherweise unter CC-BY-SA lizenziert! Vielen Dank!

Es gibt auch eine Fassung zum Anhören. Die Textfassung (Stichworte) findet sich:

http://archiv.twoday.net/stories/29751181

Update: Liegt nun auch im freien OGG-Format vor

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Das_wissenschaftliche_Potenzial_von_Wissenschaftsblogs.ogv

Trendstudie zur Wissenschaftskommunikation

http://www.stifterverband.info/publikationen_und_podcasts/positionen_dokumentationen/wissenschaftskommunikation_trendstudie/index.html

http://www.wk-trends.de

Die innerwissenschaftliche Kommunikation (“Open Access”) wird nicht beleuchtet, im Vordergrund steht die Außenwirkung der Wissenschaft.

1.) Das Netz als neues Leitmedium der Wissenschaft

Klassische Ansätze zur Vermittlung und Aufbereitung greifen immer öfter zu kurz. In der Wissenschaftspublizistik gibt es erste zaghafte Ansätze, diesen Veränderungsdruck für Innovationen zu nutzen – Recherchetechniken, interaktive Formate, Netzwerk-Distribution und angepasste Geschäftsmodelle sowie ansatzweise Investigation. In der PR ist ein immenser Beratungsbedarf entstanden, wie mit den durch das Web 2.0 entstehenden Chancen und Risiken umzugehen ist. Wissenschaftler müssen in Aus- und Weiterbildung deutlich besser auf den direkten Dialog vorbereitet werden. Außerdem stellen sich gesamtgesellschaftlich drängende Fragen der Informationskompetenz, denn die Kehrseite des Web 2.0 ist eine Verengung des wahrgenommenen Meinungsspektrums (Stichwort „Schweigespirale“).

2.) Durch Transparenz zu einer neuen „Kultur der Kommunikation“

Die ganze Bandbreite gesellschaftlicher Gruppen soll künftig im Sinne einer „Scientific Citizenship“ einbezogen werden. Hierfür muss die noch immer vorherrschende mediale Konzentration auf Forschungs-Ergebnisse mit neuen Formaten aufgebrochen werden, die authentischer zwischen ergebnis- und prozessorientierter Perspektive hin- und herschalten. Auch die Wissenschaft selbst ist jedoch gefordert, die Relativität des von ihr erzeugten Wissens transparenter zu machen.

Geheimnisse (Replik von Pavel Meyer auf Peter Altmaier in der FAZ)

Das ist ein Zitat aus einem Artikel in FAZ-online:

http://goo.gl/iLaeB

“Ich meine damit aber nicht, dass man völlig ohne Geheimnisse auskommen kann und muss. Es gibt in der Politik viele Prozesse und Akteure, die schutzbedürftig sind, und das muss man anerkennen. Das Geheimnis hat den Vorteil, dass es leicht und für jedermann sofort verfügbar ist. Es ist aber ein schwacher und schlechter Schutz. Es verringert temporär die Eintrittswahrscheinlichkeit von Skandalisierung, doch es vergrößert zugleich die politische Fallhöhe, wenn es in die Öffentlichkeit gerät. Insofern kämpfe ich für ein System, in dem nur dann der Schutz des Geheimnisses in Anspruch genommen wird, wenn keine geeigneten Alternativen entwickelt werden können”.

Pseudointelektuell.
Er will nur sagen, wenn´s nicht anderes geht, dann mauern wir halt
und Ihr schluckt Trojaner.

http://vierprinzen.blogspot.com

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