Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Fehlurteil: Das LG München I bejaht bei der streitgegenständlichen Wortfolge aus zwölf Wörtern das Vorliegen eines urheberrechtlich geschützten Sprachwerkes

http://www.urheberrecht.org/news/4387

»Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut«. Dieser Spruch von Karl Valentin darf auf einer Zitat-Webseite ohne Genehmigung nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Das LG München I hat am 8. September 2011 entschieden, dass der Betreiber sich die auf seiner Homepage erscheinenden, von Nutzern eingestellten Zitate zu eigen macht, indem er sie unter seinem Logo sowie in einer Art wieder gibt, die keine Unterscheidung zwischen von Dritten und vom Betreiber selbst eingestellten Zitaten ermöglicht. Zudem sei der Hauptzweck der Seite das Zur-Verfügung-Stellen von Zitaten. Durch seinen gesamten Webauftritt übernehme der Webseitenbetreiber daher »konkludent die inhaltliche Verantwortung und erwecke den zurechenbaren Anschein, sich mit den fremden Inhalten zu identifizieren und sich diese zu eigen zu machen«, was »nicht zuletzt aus dem Impressum« hervorgehe. Die eingeschränkte Haftung nach §§ 7 ff. TMG für fremde Inhalte greife daher nicht (Az.: 7 O 8226/11, […]).

Karl Valentin

Wer ist derjenige, der darüber entscheidet, welches Urteil veröffentlichungswürdig ist oder nicht?

http://stscherer.wordpress.com/2011/10/13/fall-kachelmann-hat-prof-dr-henning-ernst-muller-recht

Zurecht verweist RA Scherer den von mir sonst geschätzten Prof. Müller in die Schranken, der abstruserweise die Nichtveröffentlichung des Kachelmann-Urteils rechtfertigt. Niemand gibt Müller das Recht darüber zu befinden, ob ein Urteil der Rechtsfortbildung dient. Die Strafjustiz muss alle Urteile veröffentlichen, an denen auch nur ein Bürger oder eine Bürgerin ein berechtigtes Interesse hat.

Mobbing am Bundesgerichtshof

Den Fall des BGH-Richters Thomas Fischer, der nicht Vorsitzender Richter werden soll, greift die ZEIT auf

http://www.zeit.de/2011/41/DOS-BGH/komplettansicht

Zitat:

Mit dem Scharfsinn des Revisionsrichters analysiert Fischer die Texte und rechnet mit einer ganzen Generation vermeintlich begnadeter Strafrechtslehrer ab. Er wirft ihnen vor, die Vergangenheit zu verklären, eigene Misserfolge unter den Teppich zu kehren und einen Lebensstil zu preisen, der vor allem in Bravheit und Anpassung bestand. Die meisten Texte liest Fischer als Zeugnisse der Furcht vor dem Exzess und spottet: Selbst die Beschreibung von Exzentrikern, denen der Jurist berufsbedingt begegne, sei »erkennbar von der Sorge getragen, nicht etwa selbst für einen solchen gehalten zu werden«. Auch habe die Mehrzahl der Autoren ihren Lebtag eine rein theoretische »Wissenschaft vom Strafen« betrieben, also über Freiheitsentzug räsoniert, ohne jemals ein Gefängnis von innen oder einen Verbrecher aus der Nähe gesehen zu haben.

Am härtesten geißelt Fischer die fehlgeschlagene Auseinandersetzung vieler Eminenzen der Rechtswissenschaft mit der NS-Justiz: Deren Missachtung von Gerechtigkeit und Menschlichkeit werde in kaum einem Beitrag der 21 Gelehrten angesprochen – für Fischer eine große Enttäuschung. Denn: »Die Generation ihrer Lehrer war zu einem nicht geringen Teil – sei es als Scharfmacher und Täter, sei es als Mitläufer, sei es als schweigende Wegseher – mehr oder weniger in die Schuld der NS-Herrschaft verstrickt.« Man müsse – wenn hier schon von den Errungenschaften der Autobiografen die Rede sei – auch nach deren »Interesse, Mut, Rückgrat und Aufrichtigkeit« bei der Auseinandersetzung mit den eigenen Doktorvätern fragen. Darüber aber erfahre der Leser »fast nichts«. Offenbar sei eine »kritische Rückschau auf die Verantwortung des eigenen Fachs« kein Schwerpunkt dieser Juristengeneration gewesen.

Unstimmigkeiten zwischen PaperC und de Gruyter

Was Archivalia-Leser schon länger wissen – ?s=paperc
meldete gestern auch http://buchreport.de

http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2011/10/13/auszug-der-lehrbuecher.htm

Rückschlag für das Vorzeige-Start-up: Die Verlagsgruppe de Gruyter hat ihre Bücher von der Internetplattform PaperC zurückgezogen. Wie Verleger Sven Fund gegenüber buchreport bestätigt, sind die Bücher aller Verlage der Gruppe und der von ihr vertriebenen kooperierenden Verlage wie Sellier Law Publishers betroffen.

Für PaperC, Gewinner des AKEP-Awards 2009, ist der Rückzug des Berliner Wissenschaftsverlags ein Schlag ins Kontor. Die Plattform bietet die Möglichkeit, wissenschaftliche Lehrbücher kostenlos am Bildschirm zu lesen und dann gegen Entgelt auszudrucken oder herunterzuladen. Mit dem Abgang der De-Gruyter-Verlage verliert sie rund 10% der verfügbaren Bücher und vor allem im geisteswissenschaftlichen Bereich empfindlich an Substanz.

Über die Gründe für den Rückzug von der Plattform schweigt Fund, und auch PaperC-Geschäftsführer Martin Fröhlich mag auf Anfrage von buchreport keine Auskunft geben. Dem Vernehmen nach soll es zwischen den Unternehmen Unstimmigkeiten gegeben haben.

Vermutlich keine Anklage gegen Guttenberg

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-10/guttenberg-ende-ermittlungen-4

Die Plagiatsaffäre um den früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) steht nach einem Bericht der Leipziger Volkszeitung kurz vor dem juristischen Abschluss. Wie die Zeitung berichtet, ist das von der Staatsanwaltschaft Hof eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Guttenberg fast beendet. Der zuständige Oberstaatsanwalt Reiner Laib sagte der Zeitung: “Unsere Ermittlungen sind im Wesentlichen abgeschlossen.” Akteneinsicht würde aber derzeit nicht gewährt.

Nach Informationen der Zeitung aus mit dem Ermittlungsverfahren beteiligten Kreisen dürfte zwar der Schuldvorwurf des Verstoßes gegen das Urheberrecht gegeben sein – zu einer Bestrafung solle es aber nicht kommen. Im Gespräch sei stattdessen offenbar eine Zahlung an eine soziale oder gesellschaftspolitische Einrichtung.

Ich lehne – siehe mein Buch Urheberrechtsfibel (2009) – den strafrechtlichen Schutz des Urheberrechts strikt ab. Aber wenn man der Ansicht ist, man könne auf ihn nicht verzichten, ist es das falsche Signal, einen besonders dreisten Plagiator ohne Anklage davonkommen zu lassen. Einen kleinen Politiker aus dem Lippischen hat man “gehängt” – im übertragenen Sinne, aufgrund seiner Stellung hatte die dortige Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht und ihm eine harte Strafe aufgebrummt – Guttenberg, der keineswegs weniger schuldig ist, aber lässt man laufen. Gerecht ist das weissgott nicht und zeigt einmal mehr, wie verkommen die Straf-Justiz in diesem Land ist.

Archivalia-FAQ – Wiederholung

1. Wo finde ich das Impressum?

Rechts im MENU unter IMPRESSUM:

http://archiv.twoday.net/topics/IMPRESSUM

2. Wie kann ich Kontakt mit dem Betreiber Dr. Klaus Graf aufnehmen?

Siehe Impressum (vgl. Frage 1)

3. Wo finde ich Beiträge über Archivalia in Archivalia?

Überwiegend in

http://archiv.twoday.net/topics/Allgemeines

4. Wo stehen die Regeln für die Mitarbeit (Beiträge, Kommentare)?

Ebenda (Frage 3).
http://archiv.twoday.net/stories/64027552 (Mitmach-FAQ)

Zur Einsortierung der Beiträge in die Kategorien:

http://archiv.twoday.net/stories/8419122

5. Wieso sieht Archivalia so besch*** aus?

Fefes Blog sieht noch weniger toll aus und hat sicher erheblich mehr Besucher.

Erfreulich: Madrider Rechtsanwälte erhalten freien Zugang zu Entscheidungs- und Gesetzesdatenbanken

Die Madrider Anwaltskammer (ICAM) hat mit dem Verlag Tirant lo Blanch vereinbart, dass sämtliche in Madrid bei der Anwaltskammer zugelassenen Rechtsanwälte freien Zugang zu sämtlichen Entscheidungs- und Gesetzesdatenbanken erhalten.