Nicht nur Killys Literaturlexikon ist aus PaperC verschwunden

PaperC hat zu meinem Beitrag über das Verschwinden der Bücher aus PaperC nicht Stellung genommen. Der ärgerliche Schwund betrifft nun auch meine Veröffentlichungsliste, da nun auch Killys Literaturlexikon nicht mehr erreichbar ist. Auch andere hochrangige Lexika sind betroffen:

Enzyklopädie des Märchens (mein Uhland-Artikel ist nicht mehr abrufbar)
http://archiv.twoday.net/stories/16568765

Humanismus-Verfasserlexikon
http://archiv.twoday.net/stories/38764524

Weitere Verluste:

http://archiv.twoday.net/stories/38748023
http://archiv.twoday.net/stories/29760027
http://archiv.twoday.net/stories/29757921

Von de Gruyter und Niemeyer sind also keine Bücher mehr im Bestand. Damit hat PaperC als Plattform für geisteswissenschaftliche Recherchen erheblich an Wert verloren. Wenn Verlage PaperC als befristete Werbemaßnahme benutzen, besteht kein grund, dieses dubiose produkt weiter zu empfehlen. Bibliotheken sollten die Links aus ihren OPAC zu PaperC entfernen, da die Lesemöglichkeit von einem Tag auf den anderen verschwunden sein kann!

Wie befreie ich mein Buch und mache es Open Access?

Alexander Hartmann hat seine Dissertation nun auch bei Google Books komplett einsehbar gemacht:

https://plus.google.com/116612613725943019627/posts/bAMYbk7mZ3M?hl=de

Nachdem der Verlag C.H.Beck bekanntlich freundlicherweise zugestimmt hat, dass ich meine Dissertation nach dem Abverkauf der ersten (und einzigen) Auflage im Wege des Open Access umfassend frei zugänglich machen darf, ist die Arbeit sowohl unter http://stoererhaftung.de als auch bei Google Books im Volltext abrufbar.
Google Books bietet hierzu den Rechteinhabern das sog. Partnerprogramm an, über dessen Webinterface sich die bibliographischen Daten, der beabsichtigte Grad der Abrufbarkeit (hier: voll, allerdings ohne Download des PDF) und die Lizenz recht komfortabel einpflegen lassen. Das Buch selbst kann entweder physisch per Post eingesandt werden (um es von Google scannen zu lassen) oder aber – und das ist natürlich in mehrfacher Hinsicht vorzugswürdig – als PDF (nebst Umschlag-JPG) hochgeladen werden. Nach einer (bei mir nur wenige Tage dauernden) Prüfung und Verarbeitung der bereitgestellten Daten war das Buch bei Google Books abrufbar.

Weitere Informationen zum Partnerprogramm finden Sie hier:
http://books.google.com/support/partner/bin/answer.py?hl=en&answer=106167

Es geht eigentlich ganz einfach

I. Rechte sichern

Üblicherweise hat man einen Verlagsvertrag geschlossen, der die ausschließlichen Rechte dem Verlag zuweist. Bis zum Ende der Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Während bei lieferbaren Büchern mit nennenswertem Absatz der Verlag Einwände gegen eine Open-Access-Veröffentlichung haben wird, sieht es bei vergriffenen oder so gut wie abverkauften Büchern anders aus. Oft übertragen die Verlage einem auf entsprechende Bitten die Online-Rechte. Daher konnte ich mit Zustimmung des Einhorn-Verlags meine “Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert” online publizieren und mit Zustimmung des Braun-Verlags die “Sagen rund um Stuttgart” (1995). Da mir der Fink-Verlag alle Rechte an meiner Dissertation “Exemplarische Geschichten” (1987) zurückgegeben hat, ist sie nun auch bei Google Books einsehbar:

http://books.google.de/books?id=pcvWAAAAMAAJ

Übt der Verlag das Online-Recht nicht aus, kann dieses nach § 41 UrhG zurückgerufen werden.

Ich zitiere aus:
http://archiv.twoday.net/stories/4069056

Wer – etwa aus mangelnder Information – die Jahresfrist des § 137 l versäumt hat, hat immer noch die Chance, das ausschließliche Nutzungsrecht zurückzurufen, wenn der Verwerter es nicht oder nur unzureichend ausübt (§ 41 UrhG). Nach dem Ablauf von 2 Jahren nach Einräumung des Rechts kann gegenüber dem Verwerter unter Setzung einer angemessenen Nachfrist der Widerruf erklärt werden.

Bei Büchern wird ein halbes Jahr als Nachfrist als angemessen erachtet, die sich aber durch technische Neuerungen verkürzt: Im Kommentar von Dreier/Schulze, UrhG ²2006 $ 41 Rdnr. 27 wird als Beispiel die Ablieferung einer Diskette genannt. Dann könne die Nachfrist durchaus bei nur drei Monaten liegen.

Ist eine Ausübung des Nutzungsrechts unmöglich z.B. bei Insolvenz oder Aufgabe des Verlags, bedarf es keiner Nachfrist.

Vor allem bei vergriffenen Büchern, bei denen es offensichtlich ist, dass eine Neuauflage seitens des Verlags nicht ins Auge gefasst wird, ist es sinnvoll, das Nutzungsrecht zurückzurufen. Alle Rechte liegen dann wieder beim Autor.

(Aber auch ohne einen solchen ausdrücklichen Rückruf werden bei vergriffenen Bänden viele Verlage problemlos eine “Open Access”-Veröffentlichung im Internet genehmigen.)

Ein solcher Rückruf nach § 41 UrhG ist bereits jetzt bei Werken, die nach 1995 – ab diesem Jahr gilt das Internet nicht mehr als unbekannte Nutzungsart – erschienen sind, empfehlenswert.

Es können auch einzelne Rechte zurückgerufen werden (Dreier/Schulze Rdnr. 10). Da das Online-Recht gesondert ausgeübt werden kann, sollte ein Urheber dieses Recht zurückrufen können, sofern der Verwerter im Online-Bereich untätig bleibt. Hinsichtlich der befürchteten Konkurrenz einer Open-Access-Edition ist festzuhalten, dass es keinen Erfahrungssatz des Inhalts gibt, dass bei kostenfreier Internetveröffentlichung die Verkaufszahlen einer Druckveröffentlichung zurückgehen. Das Gegenteil ist richtig:
http://archiv.twoday.net/stories/3326893

Es könnte also sogar gegenüber dem Verlag argumentiert werden, dass ohne eine OA-Veröffentlichung das Nutzungsrecht unzureichend ausgeübt wird.

Der Rückruf ist tunlichst per eingeschriebem Brief an den Verlag zu richten, sofern eine gütliche Einigung im Vorfeld nicht möglich ist.

Wenn sich der Verlag stur stellt bei einem vergriffenen Buch, genügt vielleicht bereits der Hinweis mit der Möglichkeit nach § 41 UrhG.

II. Im Internet einstellen

Die eigene Website und Google Books (siehe unten) sind schön und gut, aber wie sieht es mit der Langzeitverfügbarkeit aus? Die dauerhafte Verfügbarkeit dürfte durch Einstellung auf einem Open-Access-Repositorium gegeben sein. Man kann sich beispielsweise an Qucosa http://www.qucosa.de wenden, das auch nicht-sächsischen Autoren zur Verfügung steht.

Disziplinäre Repositorien:

http://oad.simmons.edu/oadwiki/Disciplinary_repositories
http://archiv.twoday.net/stories/16571713

a) Das Buch ist in HathiTrust vorhanden

Dieses auf Langzeitverfügbarkeit ausgelegte Repositorium von überwiegend US-Forschungsbibliotheken enthält vor allem Google-Scans, die im Rahmen des Bibliotheksprogramms erstellt wurden.

http://www.hathitrust.org

Man muss das Formular

http://www.hathitrust.org/documents/permissions_agreement.pdf

ausfüllen und zurückschicken.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/38745443 (Auslobung gilt noch)

b) Google Books

Das Vorgehen ist bereits oben im Zitat beschrieben worden. Man kann im Rahmen des Partnerprogramms natürlich auch Sonderdrucke als Rechtsinhaber zum Scannen einschicken oder als PDF hochladen.

Nachdem ich schon 2009 die “Gmünder Chroniken” in eine Vollansicht umwandeln konnte, ohne ein PDF oder ein Buch einzusenden, wandte ich mich wegen der Exemplarischen Geschichten jetzt erneut an Google. Antwort von books-support@google.com:

As you know, your book currently appears in Google Books in snippet view, meaning that we only show a few short snippets of text to match a user’s search query. This book has been digitized through Google’s Library Project, and up until now, the title in question has only been available in snippet view. However, with the new feature we plan to release shortly, rights holders will have the opportunity to increase the viewable portion of their books, from 20% of the book’s pages to the full contents.

Before we launch this feature externally to all of our partners, we are working closely with a small number of rights holders to allow them increase the viewable portion of their snippet view books. At this time, if you are interested in helping us test this functionality prior to the external launch, please reply to this message with the ISBN of your book, the territorial rights that you hold and the preferred viewable percentage you would like for your books.

Das Buch war wenig später frei!

Nichts spricht dagegen, bei Google anzuklopfen, ob man nicht auch von diesem Pilotprogramm profitieren kann, wenn man kein PDF verfügbar hat oder nicht einsieht, wieso es nochmals gescannt werden muss.

Keine Ahnung haben, aber groß rumbellen

http://www.danisch.de/blog/2011/10/01/die-causa-kauder-warum-die-spotter-und-schimpfer-zu-voreilig-sind

Informatiker Hadmud Danisch lässt sich in einem langen Beitrag darüber aus, dass diejenigen, die auf Siegfried Kauder einprügeln – wir berichteten http://archiv.twoday.net/stories/41792217 – Unrecht haben, da es sich bei dem beanstandeten Bild der Burg Hornberg wohl gar nicht um eine geistige Schöpfung, sondern um ein bloßes Knipsbild handle. Es mag dahinstehen, ob das Foto nach europäischen Maßstäben ein Lichtbildwerk ist – in jedem Fall ist es als einfaches Lichtbild nach § 72 UrhG 50 Jahre nach der Veröffentlichung geschützt. Wie (leider) jedes Knipsbild.

Update: Zu Kaudergate nun auch

http://www.heise.de/tp/artikel/35/35599/1.html

Update: Danischs Beitrag ist durch Nachträge sehr viel länger geworden, die Kommentare widerlegen seine Position, aber er droht mir in privater Mail mit einem Rechtstreit, da er bisher alle gerichtlichen Auseinandersetzungen gewonnen habe: “Ich nehme Sie hiermit auf Unterlassung in Anspruch.” Ich werde nichts unterlassen, da sich Hanisch ersichtlich völlig inkompetent geäußert hat. Amateurfotos, soweit sie nicht reine Reproduktionsfotografie bei zweidimensionalen Vorlagen darstellen (hier nicht gegeben), sind nach einhelliger Ansicht aller Juristen und Fachkundigen, zu denen ich mich als Verfasser eines Urheberrechtskommentars zählen darf, mindestens nach § 72 UrhG geschützt. Er hat nun eine lange Suada nachgeschoben:

http://www.danisch.de/blog/2011/10/02/leistungsschutzrecht-fur-lichtbild-das-notige-mindestmas-an-personlicher-geistiger-leistung

Und was die Schmähkritik angeht: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Wer überaus scharfe und in der Sache auch völlig überzogene Kritik an den Kauder-Kritikern übt, darf durchaus auch einen groben Keil wie die Überschrift dieses Beitrags einstecken. Das ist gerichtlich anerkannt.

Anderes Knipsbild der Burg Hornberg im Schwarzwald, Fotograf Argos http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

Bloomsbury darf Altbestand der Library of the Royal Institution of Chartered Surveyors verscherbeln

http://www.rics.org/site/scripts/news_article.aspx?categoryID=236&newsID=2394

Although the core collection is a good representation of the history of the management of property and land in the UK there are some books which are no longer relevant to the profession e.g. First edition of Dr Johnson’s dictionary plus topography books.

We also have duplicate copies of some of the surveying titles. It is therefore planned to focus the collection by selling the non-relevant texts and duplicate copies to fund a project to conserve and catalogue the collection and make it available online.

There will be an auction of these surplus items held by Bloomsbury Book Auctions, the major international book auctioneers with offices in London, New York and Rome, on 20 October 2011 at 24 Maddox Street, London W1S 1PP

Auktionskatalog:
http://www.bloomsburyauctions.com/auction/35845

Einmal mehr: Es gibt im Bereich frühneuzeitlicher Drucke und gewachsener Bibliotheken keine Dubletten und entbehrlichen Bände, die man veräußern kann, ohne dem Ganzen zu schaden. Von daher ist diese Auktion schändlich!

Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) ist ein britischer Berufsverband von Immobilienfachleuten und Immobiliensachverständigen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Royal_Institution_of_Chartered_Surveyors

Update: 164 der 171 lots wurden verscherbelt
http://philobiblos.blogspot.com/2011/10/auction-report-recent-sales.html

Early Music Online

http://www.earlymusiconline.org

Early Music Online is a pilot project in which 300 of the world’s earliest surviving volumes of printed music, held in the British Library, have been digitised and made freely available online.

Unter den Digitalisaten, zu denen es keinen permaneten Link zu geben scheint, sind auch deutschsprachige, z.B. “Ein aussbund schöner Teutscher Liedlein”.

Wiki loves monuments 2011 ist vorbei

Grandiose 165.000 Bilder wurden hochgeladen! Wer nun auf der internationalen Seite http://www.wikilovesmonuments.eu schon irgendeinen Beitrag zum Ergebnis erwartet, liegt falsch. Es gibt allerdings eine Ergebnisseite für Deutschland:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wiki_loves_monuments_2011/Ergebnis

WLM hat den Rekord für einen Online-Bilderwettbewerb gebrochen:

http://twitter.com/#!/wikimonuments/status/119870169785962496

Siehe hier:
?s=wiki+loves

316 Bilder wurden von mir hochgeladen (Nr. 22 der deutschen User)

Fraunhofer schließt Open-Source-Repositorium BerliOS

http://www.berlios.de

BerliOS wurde vor 10 Jahren als eines der ersten Repositories in Europa gegründet. Es wurde von Fraunhofer FOKUS entwickelt und betrieben. Als ein europäisches, nicht-proprietäres Projekt verfolgt BerliOS das Ziel, die verschiedenen Open-Source-Akteure zu unterstützen und eine neutrale Vermittlerfunktion zu bieten. 2011 wurden 4800 Projekte auf BerliOS gehosted, mit 50.000 registrierten Nutzern und über 2,6 Millionen Dateien-Downloads jeden Monat. Wir sind stolz, dass wir mit BerliOS die Idee eines OSS-Repository nach Europa gebracht haben. Mittlerweile hat sich das Konzept durchgesetzt und es gibt zahlreiche gute Alternativen.

Leider hat ein Forschungsinstitut wie Fraunhofer FOKUS nur wenig Möglichkeiten, langfristig ein Repository wie BerliOS zu betreiben. Ein solches Projekt funktioniert nur, wenn es gelingt, eine Anschlussfinanzierung zu finden, bzw. Sponsoren oder Partner zu gewinnen, die das Repository übernehmen. Das ist im OSS-Bereich ein schwieriges Unterfangen. In einer kürzlich durchgeführten Umfrage haben wir zwar Unterstützung an Geldmitteln und Arbeitsleistung signalisiert bekommen, für die wir uns bedanken. Leider reicht das Ergebnis aber nicht aus, um das Projekt auf eine nachhaltige finanzielle Basis zu stellen. Auch die Suche nach Sponsoren oder Partnern war leider erfolglos.

Open Source wird bei Fraunhofer FOKUS als Paradigma für zukunftsweisenden intelligenten IT-Einsatz verstanden. Es schmerzt uns deshalb um so mehr, dass wir gezwungen sind, den Betrieb von BerliOS zum 31.12.2011 einzustellen.

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/BerliOS

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