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Bundesarchiv begründet Ende der Zusammenarbeit mit Commons

Erst jetzt gesehen:

http://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Bundesarchiv-B6#Reverts_of_Imagen_clean_ups

Wenn Nachnutzer gegen die Lizenzbedingungen verstoßen, ist das nicht das Problem von Wikimedia Commons. Die Rechteinhaber müssen gegen die nicht lizenzkonforme Nutzung vorgehen, basta. Dass Wikimedia-Inhalte nicht lizenzkonform genutzt werden, ist seit vielen Jahren bekannt.

Blick in ein Schularchiv

Gymnasium Christianeum, Hamburg-Altona

Non vidi: Kopitzsch, Franklin: Die Schularchive des Christianeums in (Hamburg-)Altona und der Gelehrtenschule in Meldorf. Quellenhinweise und -beispiele. In: ders. (Hrsg.): Erziehungs- und Bildungsgeschichte Schleswig-Holsteins von der Aufklärung bis zum Kaiserreich. Theorie, Fallstudien, Quellenkunde, Bibliographie. Neumünster 1981, S. 213-223 [zum Christianeum S. 214-218]

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/38760702

Eine kostbare Gymnasialbibliothek in Altona

M. J. F. Lucht, Nachrichten über die Bibliothek des Gymnasiums und die in derselben befindlichen Handschriften, in: Bericht über das
Königliche Christianeum in dem Schuljahre von Ostern 1877 bis Ostern 1878, Altona 1878, S. 1-22

Ist online:
https://www.archive.org/details/BerichtUeberDasKoeniglicheChristianeum1877-1878
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bericht_ueber_das_Koenigliche_Christianeum_1877-1878.pdf

Dr. Marx Johann Friedrich Lucht wurde 1804 geboren in Rendsburg, er war Rektor der gelehrten Schule in Kiel und von 1853 bis 1882 Direktor des Christianeums in Altona. Er starb am 2. Juli 1891 (freundliche Mitteilung von Frau Bibliothekarin Felicitas Noeske, Hamburg).

[ http://de.wikipedia.org/wiki/Marx_Johannes_Friedrich_Lucht ]

Zur Bibliothek der Anstalt:

http://agfnz.historikerverband.de/?p=503

http://de.wikipedia.org/wiki/Christianeum#Bibliothek

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Ex_Bibliotheca_Gymnasii_Altonani_(Hamburg)

http://134.76.163.162/fabian?Lehrerbibliothek_Des_Gymnasium_Christianeum

http://www.christianeum.org (ganz unten)

Speziell zu den Handschriften:

http://www.handschriftencensus.de/15810

http://books.google.de/books?id=MrkA3682xkYC&pg=PA209&&dq=“Marx+Johannes+Friedrich+Lucht”

Foto von Lucht

Nachtrag

Auf ein hübsches Detail zu Lucht machte mich F. Noeske aufmerksam. Auf einer Seite des berühmten Dante-Codex des Christianeums, mit dem sich Lucht befasst hat, steht bei einem Verdammten ganz klein von einer Hand des 19. Jahrhunderts der Name Lucht. Dass Lucht selbst sich hier verewigt hat, ist nicht anzunehmen – war es womöglich ein Schüler, der seinen Lehrer hier verspottete?

Grundlegende Arbeit über Jakob Frischlin online

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/krauss1971

Krauß, Werner: Die Reutlinger Frischlin-Chronik: Bearbeitung – Vergleich mit der Fitzion-Chronik – Forschungen über M. Jakob Frischlin
Reutlingen, 1971
aus: Reutlinger Geschichtsblätter NF 9 (1971), S. 69-199

Zu Frischlin siehe
?s=frischlin
Zu seinen Arbeiten über Reutlingen
http://archiv.twoday.net/stories/11897243

Zur Fizion-Chronik:
http://de.wikisource.org/wiki/Reutlingen

Mein Dank gilt dem Autor, dem Stadtarchiv Reutlingen und der UB Heidelberg, die die Online-Stellung unbürokratisch ermöglichten.

Krauß ediert den Abschnitt über Reutlingen (1613) aus der (nicht namentlich gekennzeichneten) Frischlin-Handschrift Stuttgart, WLB, Cod. hist. fol. 138, eine Landesbeschreibung Württembergs, die 1715 für den Sammler Uffenbach abgeschrieben wurde.

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/264843? (Handschriftenkatalog von Heyd I, S. 59)

[21.4.2021 die Handschrift ist online http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/kxp1694264327]

Der Vermerk des Notars Hans Georg Anns zu Winnenden 1622 bezieht sich nicht auf die Autorschaft, sondern auf die Abschrift des Werks.

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/krauss1971/0020

Bislang nicht bekannt war, dass eine weitere Überlieferung mit dem Vermerk von Anns 1622 in der Schönborn’schen Bibliothek zu Pommersfelden als Cod. 244 verwahrt wird (mir bekannt aus dem masch. Katalog von Schonath, Exemplar MGH-Bibliothek). Möglicherweise ist die Pommersfeldener Handschrift das Anns’sche Original?

#fnzhss

The Copyright Nightmare of "I Have a Dream"

http://motherboard.tv/2011/8/29/the-copyright-nightmare-of-i-have-a-dream–2

If you weren’t alive to witness Martin Luther King’s “I Have a Dream” speech on the Washington Mall 48 years ago this week, you might try to switch on the old YouTube and dial it up. But you won’t find it there or anywhere else; rights to its usage remain with King and his family.

Update (German)
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/e6TS31dQqLd

Die militärische Personalakte von Loriot

Das Bundesarchiv hat sie digitalisiert und mit einem Kommentar online gestellt:

http://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/bilder_dokumente/02581/index.html.de

Es steht nicht zweifelsfrei fest, dass das Bundesarchiv keine Einwilligung der Angehörigen eingeholt hat, aber ich gehe davon aus, dass eine solche nicht vorliegt.

Soweit eine Geheimhaltung nach § 2 Abs. 4 Bundesarchivgesetz zu erwägen wäre, die ich nicht sehe, beseitigt § 5 Abs. 3 die starre 60-Jahresfrist, da die Unterlagen vor 1949 entstanden sind. Eine Benutzung (und Veröffentlichung) ist bei “Wahrnehmung berechtigter Belange” möglich.

Für die Verkürzung der langen 30-Jahresfrist nach dem Tod der Person gilt § 5 Abs. 5: ” Liegt die Einwilligung des Betroffenen nicht vor, können die Schutzfristen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 verkürzt werden, wenn die Benutzung für ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben oder zur Wahrnehmung berechtigter Belange unerlässlich ist, die im überwiegenden Interesse einer anderen Person oder Stelle liegen, und eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange durch angemessene Maßnahmen, insbesondere durch Vorlage anonymisierter Reproduktionen, ausgeschlossen werden kann. Für Personen der Zeitgeschichte und Amtsträger in Ausübung ihres Amtes können die Schutzfristen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 verkürzt werden, wenn die schutzwürdigen Belange des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden.”

Loriot kann als Person der Zeitgeschichte angesprochen werden, schutzwürdige Belange ergeben sich aus der Art der Unterlage und des langen Zeitablaufs aus meiner Sicht nicht. Ein Vergleich mit dem Fall Kinski geht daher in die Irre:

?p=24579#comments

Das Bundesarchiv darf das Archivgut wissenschaftlich verwerten (§ 1 BArchG) und sich selbstverständlich auch auf die Kommunikationsgrundrechte des Art. 5 GG berufen. Die Veröffentlichung der Militärakte vor Ablauf der 30-Jahresfrist stellt angesichts des deutlich gewordenen überragenden öffentlichen Interesses an der Person Loriots aus meiner Sicht keine Rechtsverletzung dar.

Letzte Warnung

http://www.literaturcafe.de/warnhinweis.gif

Zum Thema:

http://www.boersenverein.de/de/portal/index.html?meldung_id=453808

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,782756,00.html

Die Verbände dagegen interpretierten augenscheinlich die meisten Downloads, die nicht “kostenpflichtig” waren, als illegal. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) erklärte, wenn die Befragten als Quellen “Tauschbörsen / Sharehoster/ private Websites / Blogs / Foren / ftp-Server / Newsgroups” angegeben hätten, seien diese Downloads als illegal gezählt worden. Dabei gibt es selbstverständlich gewaltige Mengen an völlig legalen Buch-Downloads in PDF, ePub oder einem anderen Format.

Archivierung der Inhalte sozialer Netzwerke: Google+ unzulänglich

Dass man zu älteren Tweets in Twitter nicht zurückblättern kann und auch die Twitter-Suchmaschine diese nicht zuverlässig und vollständig dokumentiert, hat mich immer geärgert. 2010 wurde bekannt, dass die Library of Congress Twitter archivieren will:

http://archiv.twoday.net/stories/6291039

Von Google+ bin ich ja begeistert, aber in Sachen Archivierung ist es vielleicht noch weniger zuverlässig. Es ist zwar immer noch nicht öffentlich zugänglich, aber es steht nicht zu erwarten, dass die im folgenden geschilderte unerfreuliche Sachlage sich bei dem offiziellen Start des Netzwerks “für alle” – wann immer der erfolgen wird – ändern wird. (Wer eingeladen werden will, teilt mir bitte seine Mail mit.)

Schon seit längerem war mir klar, dass Google sein eigenes Produkt nur lückenhaft in der Websuche erfasst (und da selbstverständlich auch nur die öffentlichen Meldungen). Eine G+-eigene Suchmaschine existiert nicht.

Nun fand Arun Shroff heraus:

“Google+ limits Viewing to the last 250 posts for any profile”
https://plus.google.com/u/0/107797841320768724118/posts/TPGWetmLkeF

Das sei ein Bug, beschwichtigte Vic Gundotra von Google.

Aber Bernhard Assmann fragte mich nach den Auswirkungen auf Google-Takeout, also die Möglichkeit, die Inhalte des eigenen Streams (und einiger anderer Angebote) lokal zu sichern. Und richtig: Es werden offenbar immer nur 250 Einträge des Streams gesichert.

Seit Anfang Juli dabei
http://archiv.twoday.net/stories/31624054
machte ich als Test einen Takeout am 28.7.2011, der hinsichtlich des Streams 250 Dateien umfasst. Ein Teil (mutmaßlich die älteren) trägt im Dateinamen ein Datum, das älteste ist der 18.7., der Rest den Textbeginn der Meldung. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon sicher erheblich mehr als 250 Meldungen abgesetzt. Der Takeout bietet aber immer nur 250 Meldungen auf einmal an.

Wer seinen Stream im Augenblick sichern möchte, muss also alle 250 G+Meldungen einen Takeout vornehmen!

Palimpsesthandschrift digitalisiert

Aber kein Hinweis in den Metadaten:

http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-752

Wirklich gutes digitales Anschauungsmaterial für einen Codex rescriptus sähe anders aus. Ob es möglich gewesen wäre, die überschriebenen Teile mit besonderen Aufnahmetechniken wiederzugeben? Richtig ist, dass man bei der Digitalisierung nur die oberflächliche Textebene in den Blick genommen und die komplexe Tiefenstruktur des Bandes völlig ignoriert hat. Aber was will man auch von einer Bibliothek erwarten, die unendlich lange braucht, bereits lange vorliegende Digitalisate ins Netz zu bringen?

Notfallverbund der Karlsruher Kultureinrichtungen gegründet

http://www.landesarchiv-bw.de/web/notfallverbund_der_karlsruher_kultureinrichtungen_gegruendet/52810

Auf Initiative des Generallandesarchivs Karlsruhe haben sich die Badische Landesbibliothek, das Stadtarchiv, das Kreisarchiv, das Landeskirchliche Archiv mit der Landeskirchlichen Bibliothek, das Karlsruhe Institut für Technologie mit seinem Archiv, dem Südwestdeutschen Archiv für Architektur und Ingenieursbau sowie der Bibliothek, das Oberrheinische Literaturarchiv des Museums für Literatur am Oberrhein, die Staatliche Kunsthalle und das Badische Landesmuseum zum Karlsruher Notfallverbund zusammengeschlossen.