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Kölner Sammlung von Zeitungsausschnitten online

http://kug1.ub.uni-koeln.de/portal/opac?view=kapsel

35.000 Artikel aus der Zeit von ca. 1840 bis 1969 zu Themen und Personen rund um Köln und das Rheinland sind zwar im Netz, aber extrem umständlich benutzbar, da der Viewer keine direkte Adressierung der betreffenden Seite zulässt. Ein nicht verlinkbares Angebot ist zwar besser als gar kein Online-Angebot, aber weit entfernt von best practice!

Unter 1,33a ff. gibt es einen Artikel zur Kanonenkugelpost bei der Neusser Belagerung 1475:

http://www.ub.uni-koeln.de/cdm4/document.php?CISOROOT=/zas&CISOPTR=874&REC=1

Hessisches Kulturgut verscherbelt – Holbein-Madonna geht an privaten Sammler Würth

Das Wort von Adeligen gilt nichts mehr. Die 2003 erzielte Zusicherung, dass die Darmstädter Madonna, Eigentum des Hauses Hessen, in Darmstadt bleiben soll, wird von den einstigen Feudalherren und Unterdrückern kaltschnäuzig gebrochen, weil Schrauben-Würth, Aufkäufer der Donaueschinger altdeutschen Gemälde, mit dem Scheckbuch winkte.

http://www.echo-online.de/nachrichten/kunstundkultur/holbeinmadonna./Ein-Bild-und-seine-Geschichte;art1161,2004092

http://www.echo-online.de/nachrichten/kunstundkultur/Landesregierung-Holbein-Verkauf-ist-kein-Vertragsbruch;art1161,2040278

http://renegadenation.wordpress.com/2011/07/14/holbein-madonna-wird-verkauft

http://www.echo-online.de/nachrichten/kunstundkultur/holbeinmadonna./Haus-Hessen-verkauft-Darmstadts-Holbein-Madonna;art1161,2000323
“der Kauf wurde durch den Kunstberater Christoph Graf Douglas vermittelt”

In der FAZ schleimt denn auch Frau Gropp
http://www.faz.net/artikel/C30997/holbein-madonna-deutschlands-teuerstes-kunstwerk-30462688.html

http://www.faz.net/artikel/C30840/begehrtes-kunstwerk-keine-hoffnung-auf-verbleib-der-holbein-madonna-in-hessen-30487679.html

http://www.faz.net/artikel/C30745/holbein-madonna-unsere-moeglichkeiten-sind-einfach-gering-30486905.html

Danke an Peter Brunner:
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/a2DLK6GyT5C

http://de.wikipedia.org/wiki/Darmst%C3%A4dter_Madonna

Zum Seelenwurzgarten

Mit der Karlsruher Handschrift St. Peter pap. 23 ist nun eine der beiden vollständigen Handschriften der deutschsprachigen Exempelsammlung “Der Seelen Wurzgarten” online:

http://digital.blb-karlsruhe.de/blbhsl/content/titleinfo/256781

Grundlegende Erkentnisse zu dem Werk werden Werner Williams-Krapp verdankt. Sein zusammenfassender (wenngleich nicht von Fehlern freier) Artikel im Verfasserlexikon – Werner Williams-Krapp, ‘Der Seelen Wurzgarten’, in: 2VL 8 (1992), Sp. 1027-1029 – ist bei Libreka einsehbar:

http://www.libreka.de/9783110126907/522

Werner Williams-Krapp, Exempla im heilsgeschichtlichen Kontext. Zum ‘Seelenwurzgarten’, in: Exempel und Exempelsammlungen, hg. von Walter Haug und Burghart Wachinger (Fortuna vitrea 2), Tübingen 1991, S. 208-222 und
Heike Annette Burmeister, Der ‘Judenknabe’. Studien und Texte zu einem mittelalterlichen Marienmirakel in deutscher Überlieferung (Göppinger Arbeiten zur Germanistik 654), Göppingen 1998
http://books.google.de/books?id=4apbAAAAMAAJ&q=jakob+f%C3%BCrst+widmann+georg
liegen mir derzeit nicht vor.

An online einsehbarer Sekundärliteratur nenne ich Niesner 2007
http://www.uni-salzburg.at/pls/portal/docs/1/1165210.PDF
und den Abschnitt bei Duntze 2007, S. 156-159
http://books.google.de/books?id=iochsYU1g9UC&pg=PA157&dq=“Exempla+im+heilsgeschichtlichen+Kontext”

1. Zur Karlsruher Handschrift

Anders als die Metadaten des Digitalisats in Übernahme der Angaben des Katalogs von Klaus Niebler 1969 suggerieren

http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/pageview/67987

wurde die Handschrift wohl nicht 1467 im Kloster Comburg geschrieben, denn es gibt keinen Anhaltspunkt, dass es sich um die “Urhandschrift” handelt. Ermittlungen zu den Wasserzeichen liegen nicht vor. Beigebunden ist der üblicherweise um 1474 datierte Melusinendruck GW 12656
http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW12656.htm

Möglicherweise ist die Karlsruher Handschrift erst in den 1470er Jahren niedergeschrieben worden. Williams-Krapp datiert laut Handschriftencensus “nach 1469”.

2. Handschriftliche Überlieferung

http://www.handschriftencensus.de/werke/2301 enthält nicht alle von Williams-Krapp nachgewiesenen Exzerpte. Man muss ergänzend die Liste der Handschriften, die auf die Überlieferungsliste von Williams-Krapp verweisen, heranziehen:

■Augsburg, Universitätsbibl., Cod. III.1.2° 14
■Breslau / Wrocław, Universitätsbibl., Cod. I D 41a
■Heidelberg, Universitätsbibl., Cpg 109
(Bl. 145r-147r, der Handschriftenkatalog ohne Erwähnung des Seelenwurzgartens:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/zimmermann2003/0321 )
■Karlsruhe, Landesbibl., Cod. Donaueschingen 120
■Karlsruhe, Landesbibl., Cod. Donaueschingen 245
■Karlsruhe, Landesbibl., Cod. St. Peter pap. 23
■München, Staatsbibl., Cgm 275
■München, Staatsbibl., Cgm 286
■München, Staatsbibl., Cgm 371
■München, Staatsbibl., Cgm 523
■München, Staatsbibl., Cgm 8108
■Solothurn, Zentralbibl., Cod. S 398

Der Häberlin’sche Handschriftenkatalog der Bibliothek des Ulmer Bürgermeisters Raymund Krafft – Franz Dominicus Häberlin, Catalogus Bibliothecae […] Raymundo Krafft de Delmensingen, Ulm 1739 – steht mir nicht zur Verfügung [2012 online, siehe unten], aber es sieht nicht danach aus, dass die Krafftsche Handschrift des Seelenwurzgartens, die wie die Karlsruher Handschrift und Cgm 275 den lateinischen Einleitungsvermerk hatte, mit einer der beiden identisch ist. Dieser Vermerk wird zitiert in Schelhorns Amoenitates 1725 Bd. 3, S. 56

http://books.google.de/books?id=19EpAAAAYAAJ&pg=PA56

und in der verbesserten Zweitauflage von 1730:

http://books.google.com/books?id=UrkTAAAAQAAJ&pg=PA56

3. Digitalisate der Inkunabeln und Frühdrucke

Digitalisate der Inkunabeln weist nach:

http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/SEELENW.htm

Die Ulmer Ausgabe vom 26. Juli 1483 ist mit 134 Holzschnitten geschmückt:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00031609/image_6

Die Augsburger Ausgabe von 1504:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00001872/image_3

Straßburger Ausgabe von 1515:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00001887/image_7

VD 16 S 5277 ist vom MDZ noch nicht digitalisiert worden.

4. Quellenanalyse

Diese wurde von Karin Schneider in zwei ihrer Münchner Handschriftenkataloge weitgehend geleistet:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0043_a217_JPG.htm zur anderen vollständigen Handschrift Cgm 275

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0044_b082_JPG.htm zu Cgm 371 aus Rebdorf

5. Entstehungskontext

Es gibt offenbar keine Handschriften, die sicher vor 1467, dem Datum des Einleitungsvermerks, zurückreichen. Die Wasserzeichen der Handschrift der UB Augsburg weisen auf den Zeitraum 1464-1469:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0148_a171_JPG.htm

Das Werk muss jedenfalls sehr schnell von der Komburg nach Ostschwaben gelangt sein, wenn man an der Zuverlässigkeit des Einleitungsvermerks für das gesamte Werk festhalten will.

Die zu weitgehenden, methodisch fragwürdigen Angaben von Williams-Krapp habe ich mit der in einer Fußnote gebotenen Kürze bereits 1995 zurückgewiesen:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5242/pdf/Graf_ordensreform.pdf (S. 155)

Williams-Krapp stilisiert den Komburger Abt zu einem Reformanhänger hoch, aber der maßgeblichen Arbeit von Jooß kann man geradezu das Gegenteil entnehmen. Anders als im ²VL angegeben waren die beiden allzu hypothetisch in die Runde geworfenen Personen Fürst und Widman keine Konventualen, und “ob complacenciam” möchte ich nicht als Auftrag werten. Mit Niebler gehe ich von “geschrieben mit Erlaubnis des Abtes […] aus Vorlagen der Bibliothek” aus. Das im Werk vorhandene Zeugnis eines Tückelhäuser Kartäusers verweist auf das Bistum Würzburg und den monastischen Bereich, zugegeben. Aber ansonsten bleiben Verfasserschaft und Entstehungskontext im Dunkeln.

Unsinnig ist es wenn Duntze S. 167f. die Laienbrüder als Primärpublikum des Seelenwurzgartens anspricht, und absurd wird es, wenn er die auf dem Titelblatt des Hupfuff-Drucks bei den Weltlichen zunächst an die Laienbrüder denken will.

Ich wiederhole meine These von 1995: Entscheidend war die Allianz von reformgesinnten Mönchen, Weltgeistlichen und Laien für die Verbreitung religiöser Literatur in der Volkssprache – in Handschrift und Druck.

Durch das Medium des Drucks ist die von Williams-Krapp behauptete Dominanz der Verbreitungswege der Ordensreform spätestens ab dem vierten Viertel des 15. Jahrhunderts nicht mehr gegeben. 1475 ist dabei keine wirkliche Zäsur, vielmehr orientiert sich die Zeitangabe an den üblichen Datierungsspielräumen der Handschriftenkataloge. Für die Verbreitung gedruckter Literatur – auch in den Klöstern – war der Buchhandel entscheidend, wenngleich nach wie vor Bücher zwischen den Klöstern ausgetauscht wurden.

Für die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts bestreite ich also die These von der Dominanz der Verbreitung religiöser Werke durch die Ordensreform.

Für die Zeit um 1500 ist auch bei der Produktion religiöser Literatur mit anderen Einflüssen zu rechnen, wie ich im Fall des Thomas Finck gezeigt habe:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/4798

Die Drucküberlieferung hat den Seelenwurzgarten über den monastischen Bereich hinaus als Erbauungsbuch auch in Laienkreisen populär gemacht. Dies mag man auch den drei folgenden Zeugnissen entnehmen.

6. Rezeption

Zur Popularität der Drucke notiere ich:

Nennung bei Werner Steiner im 16. Jh.
http://retro.seals.ch/digbib/view?rid=szg-004:1885:4::419&id=hitlist

Nennung bei Ulrich Zwingli
http://books.google.de/books?id=UW0uAAAAYAAJ&pg=RA1-PA132

1515 schrieb der Freiburger (CH) Peter Falk aus Venedig an seine Tochter:

“Du findest in miner libery der heiligen und der alten vätter läben. So ist der granatöpfel und die vierundzwentzig alten, ouch der seelenwurzgarten vorhanden, darin laß diner seelen wol sin.”

http://books.google.de/books?pg=RA1-PA144 (US-Proxy)

Offenkundig wurde das Digitalisat gegen ein besseres ausgetauscht, der im Internet Archive gespiegelte Scan ist nicht brauchbar:

https://www.archive.org/stream/freiburgergesch01freigoog#page/n427/mode/2up

[Siehe jetzt:
https://www.archive.org/details/FreiburgerGeschichtsblaetter11-1905 ]

Nachtrag: Falk Eisermann sah freundlicherweise für mich im Haeberlin’schen Katalog nach (Mail vom 5.9.2011): Er nennt S. 40f. 39f. Nr. 17 die besagte Seelenwurzgarten-Hs. und zitiert im Wesentlichen die bei Schelhorn (den er auch nennt) zitierte Stelle m. d. Bemerkung: “In initio hujus Codicis leguntur sequentia”.

Am Ende heißt es dann noch: “Sub finem denique hujusque Scripti leguntur quaedam Historiae de patratis â Deipara aliisque Sanctis miraculis, itemque aliae materiae Theologicae, v. gr. de Purgatorio, XV. Signis, judicium supremum antecessuris, &c.”

Juni 2012: Der Häberlin-Katalog ist seit 2011 online:

http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00005BF300000000

Daraus ergibt sich, dass die Handschrift nicht wie Eisermann mitteilte auf S. 40f. beschrieben ist, sondern auf S. 39f.

Nachtrag: Ein Bamberger Druck von 1493 ist ein Auszug aus dem Seelenwurzgarten.

http://archiv.twoday.net/stories/1022218904

Und noch ein anderer Bamberger Druck 1493:

http://archiv.twoday.net/stories/1022466551

#forschung

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags schützt Urheberrecht vor

http://fragdenstaat.de/anfrage/einsatz-privater-sicherheitskrafte-gegen-piratenangriffe-gutachten-des-wissenschaftlichen-dienstes

PDF des Gutachtens von Oberregierungsrätin Anne Hawxwell:
http://augengeradeaus.net/wp-content/uploads/2011/08/20110804_WD_Piraten.pdf

Der ablehnende Bescheid war schon deshalb rechtswidrig, weil es nicht um Urheberrechte Dritter ging. Werden Mitarbeiter von Behörden tätig, rechtfertig das keine Informationsblockade. Zum Thema IFG und UrhG gibt es hier viele Beiträge:

http://archiv.twoday.net/stories/6087772

http://archiv.twoday.net/stories/5195574

?s=urhg+ifg

Murray-Rust nutzt UK-Informationsfreiheitsgesetz zur Aufklärung in Sachen Kristallographie-Daten

http://blogs.ch.cam.ac.uk/pmr/2011/08/29/iucr2011-foi-request-for-details-of-cifs-deposited-by-publishers-with-ccdc

Er hat sich dabei
http://www.whatdotheyknow.com
bedient, des britischen Äquivalents/Vorbilds von http://fragdenstaat.de

Internetressourcen zu Kulturgutraub und Antikenhehlerei

Blogs und anderes stellt zusammen:

http://archaeologik.blogspot.com/2011/08/internetressourcen-zu-kulturgutraub-und.html

Eigenartig, dass die zwei hochwertigen englischsprachigen (wenngleich eher juristisch ausgerichteten) Blogs, die zum Thema seit langem meinen eigenen Feedreader bevölkern, fehlen:

http://illicit-cultural-property.blogspot.com

http://theartlawblog.blogspot.com

Ich empfehle diese nachdrücklich, ohne mir ein Urteil über die mir nicht bekannten anderen Ressourcen, die Schreg nennt, erlauben zu können.

Archives Départementales (Centre de Marseille)

Archives Départementales (Centre de Marseille) from Love Maps on Vimeo.

Les Archives conservent des documents reflétant l’activité des institutions civiles, religieuses, administratives, politiques ou judiciaires des Bouches-du-Rhône du IXe au XXIe siècle. L’usage et le fonction du bâtiment (la préservation et l’étude) en a déterminé la forme imaginée par l’architecte Corinne Vezzoni. Depuis les passerelles longeant le littoral cet édifice a la particularité de d’offrir deux apparence différentes selon qu’il est vu de jour ou de nuit.

LeibnizOpen, das Open-Access-Portal der Leibniz-Gemeinschaft

http://www.leibnizopen.de/blaettern

Via
http://idw-online.de/de/news437143

Nur wenige Fächer sind bislang vertreten, die Inhalte speisen sich wohl vollständig aus anderen Repositorien. Zum Thema vergleiche man immer noch

http://archiv.twoday.net/stories/4113065 de a. 2007

Entscheidende Fortschritte sehe ich NICHT!