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"Wer bei seiner ehemaligen Universität Einsicht in die eigenen Prüfungsgutachten beantragt, braucht Beharrlichkeit"

Herr Kollege Giesler (Münster) schickte mir freundlicherweise den Link zu einem in der Tat interessanten Artikel von Rudolf Neumaier in der SZ:

http://www.sueddeutsche.de/karriere/pruefungsgutachten-an-der-universitaet-geschrieben-um-verheimlicht-zu-werden-1.1129027

Der erste Brief an das Universitätsarchiv bleibt unbeantwortet. Vier Monate lang. Dabei ist die Sache ganz einfach: Es geht darum, die eigenen alten Prüfungsunterlagen einzusehen. Die Magisterprüfung liegt inzwischen zwölf Jahre zurück, nun steht die nächste akademische Prüfung bevor. Da interessiert einen schon, was die Professoren damals von einem hielten.

Zweiter Brief ans Uniarchiv Regensburg: geht nicht. Dritter Brief: nicht beantwortet. Vierter Brief: Laut Magisterprüfungsordnung sei eine Einsichtnahme in den Prüfungsakt, wenn das “innerhalb eines Monats nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses” beantragt werde. Diese Frist sei abgelaufen.

Der Autor verweist auf das Verwaltungsverfahrensgesetz.

Der Regensburger Archivleiter teilte im ersten Brief mit, der Akt stehe “in erster Linie für verwaltungsinterne Belange zur Verfügung”. In der hauseigenen Archivordnung heißt es aber, das Archivgut könne “benützt werden, soweit ein berechtigtes Interesse” glaubhaft gemacht werde und keine Schutzrechte Dritter entgegenstünden. Der Archivleiter glaubte, die Rechte von Professoren schützen zu müssen, die Prüfungsprotokolle und Gutachten erstellt hatten.

Ende gut, alles gut?

Elf Monate später – die Korrespondenz mit der Universität Regensburg ist inzwischen um einige Briefe angewachsen – teilt die Hochschulverwaltung mit: geht doch. Man habe sich noch einmal eingehend mit dem Antrag befasst und man könne nun eine Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen gewähren.

Seit Jahren halte ich die Praxis der Einsichtsverweigerung und die entsprechenden Hochschulsatzungen für eindeutig rechtswidrig, da mit höherrangigem Datenschutzrecht nicht in Einklang stehend.

Schließen wir bei unserer rechtlichen Würdigung § 29 VwVfG gleich aus, denn ein rechtliches Interesse liegt ganz gewiss nicht vor, wenn ich mich für die Bewertung durch meine Professoren interessiere, und nach herrschender Meinung gilt § 29 VwVfG nur während des anhängigen Verfahrens. Ist die Prüfungsentscheidung bestandskräftig geworden, ist das Verwaltungsverfahren Prüfung beendet. Wird es nochmals z.B. wegen eines Plagiats neu aufgerollt, besteht selbstverständlich wieder Akteneinsichtsrecht.

In

http://www.rak-seminare.de/pdf/verwr.pdf

lesen wir:

“Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 29 VwfG steht die Gewährung von Akteneinsicht im Ermessen der Behörde. Voraussetzung ist die Geltendmachung eines berechtigten Interesses an der Einsichtnahme
BVerwG, Urt.v. 16.09.1980 – 1 C 52.75 -, BVerwGE 61, 15.”

Es besteht allerdings nicht nur der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, sondern nach Datenschutzrecht ein Einsichtsanspruch über die ggf. in der Hochschulsatzung vorgesehene Frist hinaus. Das ergibt sich im vorliegenden Fall aus Art. 10 Bayerisches Datenschutzgesetz:

http://byds.juris.de/byds/009_1.1_DSG_BY_1993_Art10.html

Eine Auskunft kann nur im Rahmen der Versagungsgründe des Datenschutzrechts verweigert werden. Hochschulsatzungen können die Geltung der Landesdatenschutzgesetze nicht aushebeln.

Prüfungsrechtlich ist anerkannt, dass ein Einsichtsrecht in die Prüfungsunterlagen auch hinsichtlich der Bemerkungen von Prüfern besteht, wenn es darum geht zu entscheiden, ob die Resultate angefochten werden sollen. Da die Einsichtnahme befristet möglich ist und das Persönlichkeitsrecht der Prüfer gegenüber dem Einsichtsinteresse des Prüflings zurücktreten muss, ist nicht einzusehen, wieso das informationelle Selbstbestimmungsrecht nach Ablauf der Frist zurücktreten muss.

Überhaupt stellt sich die Frage, wieso Bewertungen durch Prüfer, die insofern als öffentlichrechtliche Amtsträger agieren, geschützte personenbezogene Daten sein müssen.

Ist die Prüfungsakte durch Bewertung Archivgut geworden, ergibt sich ein Einsichtsanspruch in den meisten Bundesländern aus dem jeweiligen Archivgesetz. Nicht so in Bayern, denn bei Universitätsarchiven gilt Art. 10 Abs. 1 Bayerisches Archivgesetz NICHT. Sofern die Benützungsordnung des Universitätsarchivs Regensburg, die jedenfalls nicht auf der Website des Archivs einsehbar ist, als Hochschulsatzung erlassen wurde, besteht der Nutzungsanspruch nach ihrer Maßgabe. Ist sie lediglich eine Verwaltungsvorschrift, muss verwaltungsrechtlich der Anspruch über Art. 3 GG – Gleichbehandlung aller Interessenten – konstruiert werden.

Aber hier geht es ja eindeutig um personenbezogene Unterlagen, und für diese gilt auch in bayerischen Hochschularchiven Art. 11 Archivgesetz, die dem Betroffenen die datenschutzrechtlichen Auskunftsrechte belässt.

Sowohl nach bayerischem Datenschutzrecht als auch nach Archivrecht steht also dem Prüfling die Einsicht in die Unterlagen zu.

Ein besonderes “Schmankerl”, wie der Bayer oder die Bayerin zu sagen pflegt, liegt in der Tatsache, dass der Leiter des Universitätsarchivs Regensburg nicht irgendwer ist. Niemand anderes als der 1. Vorsitzende des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg und langjährige VdA-Funktionär Dr. Martin Dallmeier steht dem Archiv vor.

Fragen wir noch kurz, wie die Rechtslage in Ländern mit IFG ist. Hier gilt genau die gleiche Abwägung: Einsicht an den betroffenen ist zu gewähren, auch wenn die Prüfungsordnung sie befristet.

Wann bitteschön hören die Hochschulleitungen auf, eindeutig gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und die Landesdatenschutzgesetze verstoßende Prüfungsordnungen, die Einsichtsrechte fast immer befristen, zu erlassen? Und wieso tun die Datenschutzbeauftragten nichts?

Open-Access-Mandat für Tagungsbeiträge?

Publizieren die Geisteswissenschaften zuviel? Ja, meint der Dresdner Historiker Gerd Schwerhoff heute in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Vor allem Konferenzen begleitende Sammelbände stellen für ihn allzu hoch aufschäumende Wogen der Publikationsflut dar. Jedoch sind Quotierungen und Beschränkungen von wissenschaftlicher Aktivität keine sinnvolle Option, um hier dämmend zu wirken. Daher schlägt er einen anderen Weg vor, der sich mittelbar auch an andere laufende Debatten anschließen lässt: Nicht alle Proceedings müssen als Druckpublikation über Verlage erscheinen. Um sie sichtbar zu halten, reicht Open Access:

“Ein gangbarer Weg wäre aus meiner Sicht die Entkopplung des Tagungszirkus vom Markt der Druckmedien, indem eine Tagungsdokumentation via Internet im Open-Access-Verfahren obligatorisch gemacht wird. Binnen weniger (drei, höchsten sechs) Monate sollten die Manuskripte der jeweiligen Tagung, versehen mit den notwendigsten Anmerkungen und Nachweisen sowie aufgrund der Tagungsdiskussion inhaltlich revidiert, ins Netz gestellt werden. Den Verpflichtungen gegenüber Wissenschaft und Gesellschaft wäre Genüge getan, die Ergebnisse stünden der Öffentlichkeit im Kern sogar schneller und umfassender zur Verfügung als heute.”

Dass das in großem Stil nur funktioniert, indem man Tagungsveranstalter und Tagungsteilnehmer zur OA-Publikation verpflichtet, ist klar. Die Verpflichtung könnte, so der Autor, durch die Förderinstitutionen bzw. Zuschussgeber der Veranstaltungen eingefordert werden. Und auf diesem Weg ist man dann bei einer bestimmten Form von vom Publikationstyp und in diesem Fall auch der Disziplin abhängigen Mandaten.

Schwerhoff, Gerd: Entschleunigung der Forschung – aber wie? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10.08.2011. S. N5

http://www.iuwis.de/Open_Access_Geisteswissenschaften_FAZ_082011

Update: Der auch sonst lesenswerte Text von Schwerhoff
http://www.faz.net/artikel/C31373/fuer-eine-neue-publikationskultur-entschleunigung-der-forschung-aber-wie-30482160.html

Was tun mit dem Genealogen-Nachlass?

Erste Ergebniszahlen aus den Antworten von über 400 Teilnehmern zu unserer Umfrage im letzten Newsletter “Was geschieht einmal mit Ihren Forschungsergebnissen” ergaben bisher folgendes Bild:
Ich habe noch nichts veranlasst 304 Antworten = 72.73%
Ich habe sie (teilweise) einem Nachkommen versprochen 90 Antworten = 21.53%
Ich habe sie testamentarisch einem Verein vermacht 16 Antworten = 3.83%
Ich habe sie testamentarisch einem Archiv vermacht 10 Antworten = 2.39%
Ich habe sie als Vorlass (teilweise) abgegeben an einen Verein 37 Antworten = 8.85%
Ich habe sie als Vorlass (teilweise) abgegeben an ein Archiv 18 Antworten = 4.31%

http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2011/08#Nachlass-Umfrage

Creative Commons – a user guide

http://www.aliprandi.org/cc-user-guide/html/index.html

“Creative Commons – a user guide” ist ein 116-Seiten lanes englischsprachiges Handbuch von Simone Aliprandi (http://Copyleft-Italia.it). Er beschreibt ausführlich die Anwedung und Theorie hinter den offenen Lizenzen. Das Buch steht unter der Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 – Lizenz und es gibt es in einer HTML- oder PDF-Version, sowie für 13 Euro beim Print-on-Demand-Service Lulu.

Via
http://netzpolitik.org/2011/buch-creative-commons-a-user-guide

App des Frankfurter Universitätsarchivs

Die App des Frankfurter Universitätsarchivs lädt ein zu einem Gang durch die Geschichte der Universität Frankfurt. Sie bietet zugleich ein Beispiel wie Geschichte auch vermittelt werden kann.

Die App kann ab sofort kostenlos für das iPhone heruntergeladen werden unter: http://itunes.apple.com/de/app/uaf/id446742315

Mehr Informationen zum Universitätsarchiv unter: http://www.archiv.uni-frankfurt.de

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=1762

Ich habe ja kein iPad oder iPhone, aber man teilte mir soeben mit, die App sei 166 MB groß …

Update: Ich hab mir die App angesehen, es sind nicht allzu viele Objekte drin. Die App ist funktional gestaltet und macht einen professionellen Eindruck. War ein Gemeinschaftsprojekt – wer kennt sonst noch Archivapps?

uaf_app

Archaeology in Conflict

Die Dokumentation der so betitelten Wiener Tagung ist online:

http://homepage.univie.ac.at/elisabeth.trinkl/forum/forum0610/main.htm

Ganz schlecht die Zitierempfehlung:

This article should be cited like this: F. T. Schipper, M. T. Bernhardsson, Archaeology in Conflict: Setting the Agenda, Forum Archaeologiae 55/VI/2010 (http://farch.net).

1. Kein Permalink für den einzelnen Aufsatz

2. In den meisten geisteswissenschaftlichen Disziplinen schreibt man die Vornamen aus.

3. Aus “55/VI/2010” lässt sich nur mühsam etwas brauchbares für einen anderen Zitierstil machen.

4. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Milliarden Dollar kostet, was z.B. die PLoS bietet, nämlich den Download des Artikelzitats:

http://www.plosone.org/article/citationList.action?articleURI=info%3Adoi%2F10.1371%2Fjournal.pone.0022881

Auch eine vermutlich mit ganz viel Selbstausbeutung liebevoll erstellte Open-Access-Zeitschrift sollte allmählich ein paar Basics der Wissenschaftskommunikation kapieren!

Q: Schreg

Bier zum Namenstag des Heiligen der Archivierenden: Wernecker Laurentius

Wernecker Laurentius
Foto: Benjamin Wittorf, 15.9.2010, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0
“Unfiltriertes Kellerbier, etwas bitter, auch leicht bitterer Nachgeschmack.
Werde ich gerne wieder trinken, aber wohl nicht nur seinetwegen kaufen.
5,5% Alkohol.”

Homepage der Wernecker Bierbrauerei
Facebook-Seite der Wernecker Bierbrauerei

s. zu Laurentius:
http://archiv.twoday.net/stories/5870421
zu Laurentius-Tränen:
http://archiv.twoday.net/stories/6451286

Hundreds of historic papers lost from National Archives

“Among the 1,600 folders of documents reported missing since 2005 are letters from Sir Winston Churchill to General Franco, the Spanish dictator; minutes of Harold Wilson’s meetings with the Queen; and documents from the courts of Henry VIII, Elizabeth I and Charles I.

Dozens of regimental diaries, medal records and squadron and battleship logbooks have also seemingly disappeared.

Some of the files, many of which contain the sole copies of historical documents, have not been seen since the early 1990s and fewer than a half have been recovered, according to a register of missing items released under freedom of information laws.

Historians have accused the National Archives, which is overseen by the Ministry of Justice, of “administrative laxness”.

Dr Andrew Roberts, a Second World War expert and scholar on the Royal family, said: “It should be a top priority of Government to ensure these files are tracked down as soon as possible because they are of the first importance.
“There is nothing more frustrating as a historian to call up papers from an archive and find that the reason you cannot have them is not because of a 50–year rule preventing disclosure, but because of bureaucratic negligence or incompetence.”

Dr Tristram Hunt MP, the historian and MP who sits on the all–party Parliamentary group on archives and history, said: “To have areas of the national memory erased like this is worrying.” He plans to table written questions to Lord McNally, the Justice Minister with responsibility for The National Archives, to ask about the documents.

“I’m hopeful it’s a temporary aberration,” he said. “These things do get lost and come back to life.

“History is an asset in this country. It’s a natural resource, like oil. We have a lot of it and we need to take care of it.”

An archives spokesman said the majority of the missing papers were thought to still be at its depository in Kew, Surrey.

She said that incidences of theft were rare and most of the missing files were believed to have been put on the wrong shelves by staff after being consulted by a reader.

Papers could become lost in transit while being borrowed by government departments, she added.

She said the missing files amounted to 0.01 per cent of the collection, and there is a continual programme to search for lost items.

Among the items lost for more than a year were the British plans for D–Day, including original correspondence between Gen Dwight Eisenhower and Field Marshal Bernard Montgomery.

The operations record book of 617 Squadron – the legendary Dambusters – was listed as “misplaced” for 18 months after being lent to a Labour–run government department.

Two bundles of documents from the war crimes trial of SS commander Fritz Knoechlein, who had 97 prisoners of war from the 2nd Battalion, Royal Norfolk Regiment mown down by machinegun in the Le Paradis massacre of May 1940, were mislaid by staff for nine months.

Among the oldest missing papers are exchequer rolls from the 1220s and a Papal Bull from Pope Clement V in 1309, encouraging the foundation of Ciscertian abbeys.”
Telegraph, 8.8.11

Umzugshilfe für Domstiftsarchiv und –bibliothek Naumburg oder: Zocken fürs Archiv

“Die Bestände des Domarchivs und der Domstiftsbibliothek in Naumburg gehören zu den herausragenden historischen Kulturgütern in Sachsen-Anhalt und besitzen einen hohen internationalen Stellenwert. Mit dem Umzug der Urkunden und Bücher in Räume der Domklausur wird das mittelalterliche Archivgut erstmals an einem gemeinsamen Ort sachgerecht aufbewahrt und präsentiert werden können. LOTTO Sachsen-Anhalt unterstützt dieses Vorhaben, die Einrichtung und Ausstattung der Domklausur, mit einer Förderung. Lottobezirksleiter Reinhard Sack überreichte heute in Naumburg einen Förderscheck über 50.000 Euro an die Vereinigten Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatsstifts Zeitz.
„Wir freuen uns, dass sich das wiederholte finanzielle Engagement von LOTTO im Ensemble des Naumburger immer sichtbarer auszahlt und diesem wunderbaren Dom und der Stadt zu einer steigenden Zahl von Besuchern aus der ganzen Welt verhilft“, sagte Bezirksleiter Sack: „Mit der gegenwärtigen Landesausstellung zum „Naumburger Meister“ und dem folgenden Vorhaben, die Domklausur zum Domizil für das mittelalterliche Archivgut einzurichten, wird nachhaltige Erbeaufarbeitung und –pflege geleistet. Dafür gebührt den Mitgliedern der Vereinigten Domstiftung Dank und Hochachtung.“
LOTTO Sachsen-Anhalt hat die Stiftung an ihren drei Wirkungsstätten in den vergangenen Jahren mit insgesamt rund einer Million Euro unterstützt. So wurden denkmalpflegerische Maßnahmen im Domschatzgewölbe finanziell untermauert. Die Vorbereitung der Landesausstellung “Naumburger Meister“ wurde vom Lottounternehmen mit insgesamt 225.000 Euro gefördert.

Seit seiner Gründung 1991 hat LOTTO das Kulturleben und den Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt mit insgesamt rund 84 Millionen Euro begleitet und dabei zur Sicherung, Instandsetzung und Sanierung vieler kirchlicher und weltlicher Baudenkmale beigetragen”
Quelle: Lotto Sachsen-Anhalt, Aktuelles 3.8.11

Archive und Kunst: Ausstellung „Uncanny Valley“, Offenbach

” ….. Vielmehr stellen sieben Künstler unter dem Motto „Uncanny Valley – Wohnwelten in der Kunst“ in Fotografien, Videoarbeiten und raumspezifischen Installationen Bezüge zwischen Wohnen und Kunst her. Die am Samstag, 13. August, öffnende Ausstellung ist einer der Offenbacher Beiträge zum „Architektursommer Rhein-Main 2011“, kuratiert von Britt Baumann vom Forum Kultur und Sport sowie Marcel Schumacher aus Köln. …. HfG-Absolvent Jakob Sturm fotografiert „Orte möglichen Wohnens“ als Materialbaukasten für seine temporären Rauminstallationen. Hier öffnet er sein Archiv und projiziert die Fotografien von Behausungen im öffentlichen und privaten Bereich, von möglichen und unmöglichen Behausungen auf eine Wand. ….„Uncanny Valley – Wohnwelten in der Kunst“ vom 13. August bis 3. September an der Gustav-Adolf-Straße 2, Offenbach. Geöffnet: Montag bis Freitag 12-19, Wochenende 10-19 Uhr”
Quelle: op-online.de, 9.8.11

Michael Crone wird kommissarisch Leiter des Deutschen Rundfunkarchivs


Dr. Michael-Dieter Crone, Leiter Dokumentation und Archive, Foto: hr/Isabel Schad

“Das Deutsche Rundfunkarchiv (DRA) erhält eine neue Leitung. Nach dem Ausscheiden des gegenwärtigen Vorstands Hans-Gerhard Stülb Ende September 2011 wird Dr. Michael Crone kommissarisch die Leitung des DRA übernehmen. Die ARD-Intendantinnen und -Intendanten haben bei ihrer Sitzung in Frankfurt dem Vorschlag des DRA-Verwaltungsratsvorsitzenden und hr-Intendanten Dr. Helmut Reitze zugestimmt: „Dr. Crone wird bis Mitte/Ende 2012 kommissarisch die Leitung des DRA übernehmen, bis die ARD-Prüfgruppe unter rbb-Justitiar Dr. Reinhart Binder ihre Arbeit abgeschlossen hat und die Zukunft des DRA geklärt ist“, erklärte Reitze. Im Herbst 2011 wechselt Crone als Leiter der Abteilung „Dokumentation und Archive“ im Hessischen Rundfunk (hr) in den Ruhestand. „Ich freue mich sehr darüber, dass sich der ausgewiesene Archiv-Experte Crone bereit erklärt hat, seine Erfahrung und sein Wissen zur Neuausrichtung des DRA einzubringen und die kommissarische Leitung zu übernehmen“, sagte Reitze weiter.

Michael Crone, 1948 in Bad Gandersheim geboren, studierte Publizistik, Geschichte und Soziologie an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und promovierte 1980. Nach mehreren Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Münster wechselte er 1985 zum hr, wo er seit 2001 Leiter der Abteilung „Dokumentation und Archive“ ist. Crone erhielt Lehraufträge an den Universitäten Leipzig und Frankfurt und wurde 2010 an der Hochschule Darmstadt zum Honorarprofessor für Mediendokumentation berufen. Er ist Mitglied des Studienkreises Rundfunk und Geschichte und war lange Jahre Vorsitzender der Ländergruppe Deutschland/Deutschschweiz der Internationalen Vereinigung der Schall- und audiovisuellen Archive (IASA).”
Quelle: Hess. Rundfunk, Pressemitteilung v. 8.8.11

Zur “Zukunft” des DRA s. ?s=rundfunkarchiv

"Amnesiestaub fantastisch!"

Die Pinguine aus Madagascar- Die Wahrheit tut weh
Die Pinguine wollen mehr über das Leben der anderen Tiere im Zoo herausfinden und betreiben dazu Spionagearbeit. Skipper betont mehrmals, dass die anderen Tiere auf keinen Fall erfahren dürfen, dass die Pinguine im Besitz solch delikater Daten sind. Private, der das Ganze gar nicht gut heißt, trinkt versehentlich ein Wahrheitsserum und erzählt jedem Zoobewohner von den Aktivitäten der Pinguine. Das lassen sich die anderen Tiere natürlich nicht gefallen und starten schnell eine Gegenaktion.

Pan Am Flight 103/Lockerbie Air Disaster Archives

http://archives.syr.edu/panam

This site is dedicated to the 270 men, women and children whose lives were lost in the bombing of Pan Am Flight 103 over Lockerbie, Scotland on December 21, 1988. Thirty-five students studying abroad with Syracuse University were killed in this terrorist attack.
The Syracuse University Archives established this special archives in 1990 to:

bring together in one place materials generated regarding the disaster and make those materials available for research, and
provide a place to personalize our students whose lives were lost; where their families can donate materials by or about them to let the world know in some way what has been lost by their deaths.
In 2006 the scope of the Archives was expanded to include all 270 victims.

Köln: Neu im Digitalen Archiv VIII

Kürzlich wurden insgesamt knapp 150.000 neue Digitalisate ins Archiv eingespeist. Dabei handelt es sich um digitalisierte Mikrofilme aus dem HAStK.

Im einzelnen handelt es sich um die folgenden Bestände:

Best. 20B (Briefbücher, Ausgänge seit 1632) mit 20 Verzeichnungseinheiten und 9.106 Einträgen
Best. 33 (Militaria) mit 224 Verzeichnungseinheiten und 37.566 Einträgen
Best. 90 (Handel) mit 1.180 Verzeichnungseinheiten und 95.328 Einträgen
Best. 214 (Georg) mit 377 Verzeichnungseinheiten und 5.031 Einträgen

Quelle: Carl Janusch , Digitales Historisches Archiv Köln, 8. August 2011

Akteneinsichtsantrag nach dem IFG? Aktenvernichtung hilft!

Das Bundesverwaltungsgericht droht ein bißchen mit dem Zeigefinger:

Angesichts des Verhaltens der Antragsgegnerin in einem ähnlich gelagerten Verfahren, das ebenfalls eine Einsicht in die Dokumente der Informationsstelle des Bundesverwaltungsamtes betraf, hat der Senat allerdings Anlass darauf hinzuweisen, dass sich die Antragsgegnerin ihrer prozessualen Verpflichtung aus § 99 Abs. 1 VwGO wie auch dem materiellen Anspruch des Antragstellers nicht durch eine Vernichtung der streitbefangenen Akten entziehen darf. Dabei bedarf keiner Vertiefung, dass ein solches Vorgehen den einfachrechtlichen Vorgaben über die Führung und Aufbewahrung von Behördenakten widerspricht; denn es gerät jedenfalls in Konflikt mit der aus dem Rechtsstaatsgebot folgenden Verpflichtung staatlicher Stellen, die Möglichkeiten des Einzelnen zur Erlangung effektiven Rechtsschutzes nicht zu vereiteln.

Auch wenn die Verwaltung die Akten nicht vernichten darf, kann sie es de facto doch, und niemand braucht damit zu rechnen, dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden …

http://lexetius.com/2011,1690