Heute startet die OKF Deutschland das neue Informationsfreiheitsportal “Frag den Staat“. Die Seite erlaubt es Bürgern, Journalisten und Forschern bei über 830 Bundeseinrichtungen Informationen anzufragen. Alle Anfragen können auf der Seite verfolgt werden und tragen damit zu einem öffentlichen Archiv amtlicher Dokumente bei.
Obwohl es in Deutschland Gesetze für Verbraucherschutz- und Umweltinformationen sowie ein Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene gibt, haben einige Bundesländer ihren Bürgern bis heute nicht die gleiche Möglichkeit eingeräumt.
Gleichzeitig wird das Gesetz bis heute von vielen Journalisten nicht routinemäßig genutzt und einige Behörden versuchen Anfragen durch bürokratische Tricks, überhöhte Gebührenforderungen oder mit Verweis auf Geheimhaltung zu untergraben.
Ziel von FragDenStaat ist es nun, durch einen transparenten Anfrageprozess eine konstruktive Praxis für das IFG zu entwickeln, die durch ein Archiv bestehender Antworten und eine einfache Oberfläche sowohl Behörden wie Bürgern Arbeit spart.
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes soll nun erneuert werden und es gibt schon interessanteVorschläge von Greenpeace Deutschland und den Grünen. Bremen gibt mit seinem Landes-IFG die Richtung vor: es schreibt eine proaktive Veröffentlichung von Dokumenten im Internet vor.
Durch die Unterstützung von Access Info Europe, Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V., Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, Deutscher Journalisten-Verband e.V., Digitale Gesellschaft e.V., Legal Leaks, Mehr Demokratie e.V., netzwerk recherche e.V., n-ost Netzwerk für Osteuropa-Berichterstattung e.V., Open Data Network e.V. and Transparency International Deutschland e.V hoffen wir, dass auch FragDenStaat die eine oder Anregung für diesen Prozess geben kann.
Wer sagt denn, dass das OKFN-Portal nicht genauso ein Flop wird wie
ein Portal, das exakt das gleiche Ziel hatte und hat. Statt
zusammenzuarbeiten, macht man seinen eigenen Sandkasten auf und nimmt nicht zur Kenntnis, dass es sowas schon gab.
Zur urheberrechtlichen Problematik gilt immer noch das, was ich 2006 zur Aktensammelstelle “Befreite Dokumente” schrieb: