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Bundesarchiv begründet Ende der Zusammenarbeit mit Commons

Erst jetzt gesehen:

http://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Bundesarchiv-B6#Reverts_of_Imagen_clean_ups

Wenn Nachnutzer gegen die Lizenzbedingungen verstoßen, ist das nicht das Problem von Wikimedia Commons. Die Rechteinhaber müssen gegen die nicht lizenzkonforme Nutzung vorgehen, basta. Dass Wikimedia-Inhalte nicht lizenzkonform genutzt werden, ist seit vielen Jahren bekannt.

Blick in ein Schularchiv

Gymnasium Christianeum, Hamburg-Altona

Non vidi: Kopitzsch, Franklin: Die Schularchive des Christianeums in (Hamburg-)Altona und der Gelehrtenschule in Meldorf. Quellenhinweise und -beispiele. In: ders. (Hrsg.): Erziehungs- und Bildungsgeschichte Schleswig-Holsteins von der Aufklärung bis zum Kaiserreich. Theorie, Fallstudien, Quellenkunde, Bibliographie. Neumünster 1981, S. 213-223 [zum Christianeum S. 214-218]

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/38760702

Eine kostbare Gymnasialbibliothek in Altona

M. J. F. Lucht, Nachrichten über die Bibliothek des Gymnasiums und die in derselben befindlichen Handschriften, in: Bericht über das
Königliche Christianeum in dem Schuljahre von Ostern 1877 bis Ostern 1878, Altona 1878, S. 1-22

Ist online:
https://www.archive.org/details/BerichtUeberDasKoeniglicheChristianeum1877-1878
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bericht_ueber_das_Koenigliche_Christianeum_1877-1878.pdf

Dr. Marx Johann Friedrich Lucht wurde 1804 geboren in Rendsburg, er war Rektor der gelehrten Schule in Kiel und von 1853 bis 1882 Direktor des Christianeums in Altona. Er starb am 2. Juli 1891 (freundliche Mitteilung von Frau Bibliothekarin Felicitas Noeske, Hamburg).

[ http://de.wikipedia.org/wiki/Marx_Johannes_Friedrich_Lucht ]

Zur Bibliothek der Anstalt:

http://agfnz.historikerverband.de/?p=503

http://de.wikipedia.org/wiki/Christianeum#Bibliothek

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Ex_Bibliotheca_Gymnasii_Altonani_(Hamburg)

http://134.76.163.162/fabian?Lehrerbibliothek_Des_Gymnasium_Christianeum

http://www.christianeum.org (ganz unten)

Speziell zu den Handschriften:

http://www.handschriftencensus.de/15810

http://books.google.de/books?id=MrkA3682xkYC&pg=PA209&&dq=“Marx+Johannes+Friedrich+Lucht”

Foto von Lucht

Nachtrag

Auf ein hübsches Detail zu Lucht machte mich F. Noeske aufmerksam. Auf einer Seite des berühmten Dante-Codex des Christianeums, mit dem sich Lucht befasst hat, steht bei einem Verdammten ganz klein von einer Hand des 19. Jahrhunderts der Name Lucht. Dass Lucht selbst sich hier verewigt hat, ist nicht anzunehmen – war es womöglich ein Schüler, der seinen Lehrer hier verspottete?

Grundlegende Arbeit über Jakob Frischlin online

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/krauss1971

Krauß, Werner: Die Reutlinger Frischlin-Chronik: Bearbeitung – Vergleich mit der Fitzion-Chronik – Forschungen über M. Jakob Frischlin
Reutlingen, 1971
aus: Reutlinger Geschichtsblätter NF 9 (1971), S. 69-199

Zu Frischlin siehe
?s=frischlin
Zu seinen Arbeiten über Reutlingen
http://archiv.twoday.net/stories/11897243

Zur Fizion-Chronik:
http://de.wikisource.org/wiki/Reutlingen

Mein Dank gilt dem Autor, dem Stadtarchiv Reutlingen und der UB Heidelberg, die die Online-Stellung unbürokratisch ermöglichten.

Krauß ediert den Abschnitt über Reutlingen (1613) aus der (nicht namentlich gekennzeichneten) Frischlin-Handschrift Stuttgart, WLB, Cod. hist. fol. 138, eine Landesbeschreibung Württembergs, die 1715 für den Sammler Uffenbach abgeschrieben wurde.

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/264843? (Handschriftenkatalog von Heyd I, S. 59)

[21.4.2021 die Handschrift ist online http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/kxp1694264327]

Der Vermerk des Notars Hans Georg Anns zu Winnenden 1622 bezieht sich nicht auf die Autorschaft, sondern auf die Abschrift des Werks.

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/krauss1971/0020

Bislang nicht bekannt war, dass eine weitere Überlieferung mit dem Vermerk von Anns 1622 in der Schönborn’schen Bibliothek zu Pommersfelden als Cod. 244 verwahrt wird (mir bekannt aus dem masch. Katalog von Schonath, Exemplar MGH-Bibliothek). Möglicherweise ist die Pommersfeldener Handschrift das Anns’sche Original?

#fnzhss

The Copyright Nightmare of "I Have a Dream"

http://motherboard.tv/2011/8/29/the-copyright-nightmare-of-i-have-a-dream–2

If you weren’t alive to witness Martin Luther King’s “I Have a Dream” speech on the Washington Mall 48 years ago this week, you might try to switch on the old YouTube and dial it up. But you won’t find it there or anywhere else; rights to its usage remain with King and his family.

Update (German)
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/e6TS31dQqLd

Die militärische Personalakte von Loriot

Das Bundesarchiv hat sie digitalisiert und mit einem Kommentar online gestellt:

http://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/bilder_dokumente/02581/index.html.de

Es steht nicht zweifelsfrei fest, dass das Bundesarchiv keine Einwilligung der Angehörigen eingeholt hat, aber ich gehe davon aus, dass eine solche nicht vorliegt.

Soweit eine Geheimhaltung nach § 2 Abs. 4 Bundesarchivgesetz zu erwägen wäre, die ich nicht sehe, beseitigt § 5 Abs. 3 die starre 60-Jahresfrist, da die Unterlagen vor 1949 entstanden sind. Eine Benutzung (und Veröffentlichung) ist bei “Wahrnehmung berechtigter Belange” möglich.

Für die Verkürzung der langen 30-Jahresfrist nach dem Tod der Person gilt § 5 Abs. 5: ” Liegt die Einwilligung des Betroffenen nicht vor, können die Schutzfristen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 verkürzt werden, wenn die Benutzung für ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben oder zur Wahrnehmung berechtigter Belange unerlässlich ist, die im überwiegenden Interesse einer anderen Person oder Stelle liegen, und eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange durch angemessene Maßnahmen, insbesondere durch Vorlage anonymisierter Reproduktionen, ausgeschlossen werden kann. Für Personen der Zeitgeschichte und Amtsträger in Ausübung ihres Amtes können die Schutzfristen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 verkürzt werden, wenn die schutzwürdigen Belange des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden.”

Loriot kann als Person der Zeitgeschichte angesprochen werden, schutzwürdige Belange ergeben sich aus der Art der Unterlage und des langen Zeitablaufs aus meiner Sicht nicht. Ein Vergleich mit dem Fall Kinski geht daher in die Irre:

?p=24579#comments

Das Bundesarchiv darf das Archivgut wissenschaftlich verwerten (§ 1 BArchG) und sich selbstverständlich auch auf die Kommunikationsgrundrechte des Art. 5 GG berufen. Die Veröffentlichung der Militärakte vor Ablauf der 30-Jahresfrist stellt angesichts des deutlich gewordenen überragenden öffentlichen Interesses an der Person Loriots aus meiner Sicht keine Rechtsverletzung dar.

Letzte Warnung

http://www.literaturcafe.de/warnhinweis.gif

Zum Thema:

http://www.boersenverein.de/de/portal/index.html?meldung_id=453808

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,782756,00.html

Die Verbände dagegen interpretierten augenscheinlich die meisten Downloads, die nicht “kostenpflichtig” waren, als illegal. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) erklärte, wenn die Befragten als Quellen “Tauschbörsen / Sharehoster/ private Websites / Blogs / Foren / ftp-Server / Newsgroups” angegeben hätten, seien diese Downloads als illegal gezählt worden. Dabei gibt es selbstverständlich gewaltige Mengen an völlig legalen Buch-Downloads in PDF, ePub oder einem anderen Format.

Archivierung der Inhalte sozialer Netzwerke: Google+ unzulänglich

Dass man zu älteren Tweets in Twitter nicht zurückblättern kann und auch die Twitter-Suchmaschine diese nicht zuverlässig und vollständig dokumentiert, hat mich immer geärgert. 2010 wurde bekannt, dass die Library of Congress Twitter archivieren will:

http://archiv.twoday.net/stories/6291039

Von Google+ bin ich ja begeistert, aber in Sachen Archivierung ist es vielleicht noch weniger zuverlässig. Es ist zwar immer noch nicht öffentlich zugänglich, aber es steht nicht zu erwarten, dass die im folgenden geschilderte unerfreuliche Sachlage sich bei dem offiziellen Start des Netzwerks “für alle” – wann immer der erfolgen wird – ändern wird. (Wer eingeladen werden will, teilt mir bitte seine Mail mit.)

Schon seit längerem war mir klar, dass Google sein eigenes Produkt nur lückenhaft in der Websuche erfasst (und da selbstverständlich auch nur die öffentlichen Meldungen). Eine G+-eigene Suchmaschine existiert nicht.

Nun fand Arun Shroff heraus:

“Google+ limits Viewing to the last 250 posts for any profile”
https://plus.google.com/u/0/107797841320768724118/posts/TPGWetmLkeF

Das sei ein Bug, beschwichtigte Vic Gundotra von Google.

Aber Bernhard Assmann fragte mich nach den Auswirkungen auf Google-Takeout, also die Möglichkeit, die Inhalte des eigenen Streams (und einiger anderer Angebote) lokal zu sichern. Und richtig: Es werden offenbar immer nur 250 Einträge des Streams gesichert.

Seit Anfang Juli dabei
http://archiv.twoday.net/stories/31624054
machte ich als Test einen Takeout am 28.7.2011, der hinsichtlich des Streams 250 Dateien umfasst. Ein Teil (mutmaßlich die älteren) trägt im Dateinamen ein Datum, das älteste ist der 18.7., der Rest den Textbeginn der Meldung. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon sicher erheblich mehr als 250 Meldungen abgesetzt. Der Takeout bietet aber immer nur 250 Meldungen auf einmal an.

Wer seinen Stream im Augenblick sichern möchte, muss also alle 250 G+Meldungen einen Takeout vornehmen!

Palimpsesthandschrift digitalisiert

Aber kein Hinweis in den Metadaten:

http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-752

Wirklich gutes digitales Anschauungsmaterial für einen Codex rescriptus sähe anders aus. Ob es möglich gewesen wäre, die überschriebenen Teile mit besonderen Aufnahmetechniken wiederzugeben? Richtig ist, dass man bei der Digitalisierung nur die oberflächliche Textebene in den Blick genommen und die komplexe Tiefenstruktur des Bandes völlig ignoriert hat. Aber was will man auch von einer Bibliothek erwarten, die unendlich lange braucht, bereits lange vorliegende Digitalisate ins Netz zu bringen?

Notfallverbund der Karlsruher Kultureinrichtungen gegründet

http://www.landesarchiv-bw.de/web/notfallverbund_der_karlsruher_kultureinrichtungen_gegruendet/52810

Auf Initiative des Generallandesarchivs Karlsruhe haben sich die Badische Landesbibliothek, das Stadtarchiv, das Kreisarchiv, das Landeskirchliche Archiv mit der Landeskirchlichen Bibliothek, das Karlsruhe Institut für Technologie mit seinem Archiv, dem Südwestdeutschen Archiv für Architektur und Ingenieursbau sowie der Bibliothek, das Oberrheinische Literaturarchiv des Museums für Literatur am Oberrhein, die Staatliche Kunsthalle und das Badische Landesmuseum zum Karlsruher Notfallverbund zusammengeschlossen.

Schwindlers Liste

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,782873,00.html

Zur Hege der Rebstöcke zogen mit Hacken und Spaten im Jahr 1563 die Bediensteten des Reichsritters Anton Waldbott von Bassenheim in dessen üppige Weinberge. Plötzlich stieß einer der Arbeiter auf ein Römergrab. Darin lagen Münzen und eine schwarze Urne mit Gebeinen. Dem Adligen reichte der schaurige Anblick nicht. Er ließ den Knochentopf mit einer pompösen Silberfassung verzieren. Nach dem Verschönern prahlte er, das “Gefes” sei echt.

Was es ja nun nicht mehr war.

Der Totenbehälter ist Teil einer Ausstellung im schweizerischen Neuchâtel, die erstaunliche Schwindeleien aus der Geschichte zeigt. Pharaonenbüsten, hergestellt in den verwinkelten Gassen Kairos, sind im Museum “Laténium” ebenso zu sehen wie etruskische Imitat-Vasen und vergoldete Druidensicheln, gefertigt in listiger Absicht.

“L’âge du Faux” – das Zeitalter der Fälschungen – führt in eine Schattenwelt aus kriminellen Künstlern, Hehlern und vom Ehrgeiz besessenen Forschern, die sich nur allzu leicht hinters Licht führen ließen.

Siehe auch
http://www.latenium.ch/flashblocks/data/pdf/age_du_faux_A4.pdf

Börsenverein kommt mit CC-Lizenz nicht klar und bricht das Urheberrecht

http://netzpolitik.org/2011/borsenverein-geht-mit-urheberrechtsverletzung-gegen-diese-vor

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat heute zusammen mit der GVU und der Musikindustrie den Nachfolger der Brennerstudie vorgestellt. Darüber hatte bereits Linus kurz berichtet. Das Bündnis fordert u.a. die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, den Versand von Warnhinweisen an Urheberrechtsverletzer (2-Strikes) und zumindest die GVU fordert heute auch wieder die Errichtung einer Netzzensur-Infrastruktur. Weil Urheberrechtsverletzungen müssen streng bestraft werden.

Interessant ist aber ein anderes kleines Detail, auf das Heise zwischen den Zeilen verweist.

Um die eigene Pressemitteilung mit einem Smartphone zu illustrieren und damit etwas hip zu wirken, hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Internet gesucht. Gefunden hat man ein Bild auf Flickr und den Urheber selbstverständlich verlinkt und genannt. Nur: Das mit der Creative Commons Lizenz und die Nennung dieser bei Verwendung des Fotos hat man offensichtlich nicht verstanden, sonst hätte man diese angegeben. Damit hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Ist es denn so schwierig??? Das sollten doch selbst die Deppen von den Rechteverwertern kapieren.

Erstens: den Fotografen (oder die Fotografin) nennen.

Zweitens: die Lizenz angeben (Link zur jeweiligen Creative Commons-Lizenz).

Wir üben das jetzt noch mal:

Foto: Cristian Eslavan
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0

e-book | e-reader

Die 200 ulkigsten Enten, die im Blätterwalde deutscher Zeitungen unfreiwillig ausgebrütet worden sind (1909)

Am 28. August spät abends in Düsseldorf zur Digitalisierung vorgeschlagen und heute schon online: Felix Schloemps Stilblütenlese. Eine Kostprobe:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/3123226

Herzlichen Dank für die rasche Bereitstellung an die ULB!

Kölner Sammlung von Zeitungsausschnitten online

http://kug1.ub.uni-koeln.de/portal/opac?view=kapsel

35.000 Artikel aus der Zeit von ca. 1840 bis 1969 zu Themen und Personen rund um Köln und das Rheinland sind zwar im Netz, aber extrem umständlich benutzbar, da der Viewer keine direkte Adressierung der betreffenden Seite zulässt. Ein nicht verlinkbares Angebot ist zwar besser als gar kein Online-Angebot, aber weit entfernt von best practice!

Unter 1,33a ff. gibt es einen Artikel zur Kanonenkugelpost bei der Neusser Belagerung 1475:

http://www.ub.uni-koeln.de/cdm4/document.php?CISOROOT=/zas&CISOPTR=874&REC=1

Hessisches Kulturgut verscherbelt – Holbein-Madonna geht an privaten Sammler Würth

Das Wort von Adeligen gilt nichts mehr. Die 2003 erzielte Zusicherung, dass die Darmstädter Madonna, Eigentum des Hauses Hessen, in Darmstadt bleiben soll, wird von den einstigen Feudalherren und Unterdrückern kaltschnäuzig gebrochen, weil Schrauben-Würth, Aufkäufer der Donaueschinger altdeutschen Gemälde, mit dem Scheckbuch winkte.

http://www.echo-online.de/nachrichten/kunstundkultur/holbeinmadonna./Ein-Bild-und-seine-Geschichte;art1161,2004092

http://www.echo-online.de/nachrichten/kunstundkultur/Landesregierung-Holbein-Verkauf-ist-kein-Vertragsbruch;art1161,2040278

http://renegadenation.wordpress.com/2011/07/14/holbein-madonna-wird-verkauft

http://www.echo-online.de/nachrichten/kunstundkultur/holbeinmadonna./Haus-Hessen-verkauft-Darmstadts-Holbein-Madonna;art1161,2000323
“der Kauf wurde durch den Kunstberater Christoph Graf Douglas vermittelt”

In der FAZ schleimt denn auch Frau Gropp
http://www.faz.net/artikel/C30997/holbein-madonna-deutschlands-teuerstes-kunstwerk-30462688.html

http://www.faz.net/artikel/C30840/begehrtes-kunstwerk-keine-hoffnung-auf-verbleib-der-holbein-madonna-in-hessen-30487679.html

http://www.faz.net/artikel/C30745/holbein-madonna-unsere-moeglichkeiten-sind-einfach-gering-30486905.html

Danke an Peter Brunner:
https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/a2DLK6GyT5C

http://de.wikipedia.org/wiki/Darmst%C3%A4dter_Madonna

Zum Seelenwurzgarten

Mit der Karlsruher Handschrift St. Peter pap. 23 ist nun eine der beiden vollständigen Handschriften der deutschsprachigen Exempelsammlung “Der Seelen Wurzgarten” online:

http://digital.blb-karlsruhe.de/blbhsl/content/titleinfo/256781

Grundlegende Erkentnisse zu dem Werk werden Werner Williams-Krapp verdankt. Sein zusammenfassender (wenngleich nicht von Fehlern freier) Artikel im Verfasserlexikon – Werner Williams-Krapp, ‘Der Seelen Wurzgarten’, in: 2VL 8 (1992), Sp. 1027-1029 – ist bei Libreka einsehbar:

http://www.libreka.de/9783110126907/522

Werner Williams-Krapp, Exempla im heilsgeschichtlichen Kontext. Zum ‘Seelenwurzgarten’, in: Exempel und Exempelsammlungen, hg. von Walter Haug und Burghart Wachinger (Fortuna vitrea 2), Tübingen 1991, S. 208-222 und
Heike Annette Burmeister, Der ‘Judenknabe’. Studien und Texte zu einem mittelalterlichen Marienmirakel in deutscher Überlieferung (Göppinger Arbeiten zur Germanistik 654), Göppingen 1998
http://books.google.de/books?id=4apbAAAAMAAJ&q=jakob+f%C3%BCrst+widmann+georg
liegen mir derzeit nicht vor.

An online einsehbarer Sekundärliteratur nenne ich Niesner 2007
http://www.uni-salzburg.at/pls/portal/docs/1/1165210.PDF
und den Abschnitt bei Duntze 2007, S. 156-159
http://books.google.de/books?id=iochsYU1g9UC&pg=PA157&dq=“Exempla+im+heilsgeschichtlichen+Kontext”

1. Zur Karlsruher Handschrift

Anders als die Metadaten des Digitalisats in Übernahme der Angaben des Katalogs von Klaus Niebler 1969 suggerieren

http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/pageview/67987

wurde die Handschrift wohl nicht 1467 im Kloster Comburg geschrieben, denn es gibt keinen Anhaltspunkt, dass es sich um die “Urhandschrift” handelt. Ermittlungen zu den Wasserzeichen liegen nicht vor. Beigebunden ist der üblicherweise um 1474 datierte Melusinendruck GW 12656
http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW12656.htm

Möglicherweise ist die Karlsruher Handschrift erst in den 1470er Jahren niedergeschrieben worden. Williams-Krapp datiert laut Handschriftencensus “nach 1469”.

2. Handschriftliche Überlieferung

http://www.handschriftencensus.de/werke/2301 enthält nicht alle von Williams-Krapp nachgewiesenen Exzerpte. Man muss ergänzend die Liste der Handschriften, die auf die Überlieferungsliste von Williams-Krapp verweisen, heranziehen:

■Augsburg, Universitätsbibl., Cod. III.1.2° 14
■Breslau / Wrocław, Universitätsbibl., Cod. I D 41a
■Heidelberg, Universitätsbibl., Cpg 109
(Bl. 145r-147r, der Handschriftenkatalog ohne Erwähnung des Seelenwurzgartens:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/zimmermann2003/0321 )
■Karlsruhe, Landesbibl., Cod. Donaueschingen 120
■Karlsruhe, Landesbibl., Cod. Donaueschingen 245
■Karlsruhe, Landesbibl., Cod. St. Peter pap. 23
■München, Staatsbibl., Cgm 275
■München, Staatsbibl., Cgm 286
■München, Staatsbibl., Cgm 371
■München, Staatsbibl., Cgm 523
■München, Staatsbibl., Cgm 8108
■Solothurn, Zentralbibl., Cod. S 398

Der Häberlin’sche Handschriftenkatalog der Bibliothek des Ulmer Bürgermeisters Raymund Krafft – Franz Dominicus Häberlin, Catalogus Bibliothecae […] Raymundo Krafft de Delmensingen, Ulm 1739 – steht mir nicht zur Verfügung [2012 online, siehe unten], aber es sieht nicht danach aus, dass die Krafftsche Handschrift des Seelenwurzgartens, die wie die Karlsruher Handschrift und Cgm 275 den lateinischen Einleitungsvermerk hatte, mit einer der beiden identisch ist. Dieser Vermerk wird zitiert in Schelhorns Amoenitates 1725 Bd. 3, S. 56

http://books.google.de/books?id=19EpAAAAYAAJ&pg=PA56

und in der verbesserten Zweitauflage von 1730:

http://books.google.com/books?id=UrkTAAAAQAAJ&pg=PA56

3. Digitalisate der Inkunabeln und Frühdrucke

Digitalisate der Inkunabeln weist nach:

http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/SEELENW.htm

Die Ulmer Ausgabe vom 26. Juli 1483 ist mit 134 Holzschnitten geschmückt:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00031609/image_6

Die Augsburger Ausgabe von 1504:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00001872/image_3

Straßburger Ausgabe von 1515:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00001887/image_7

VD 16 S 5277 ist vom MDZ noch nicht digitalisiert worden.

4. Quellenanalyse

Diese wurde von Karin Schneider in zwei ihrer Münchner Handschriftenkataloge weitgehend geleistet:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0043_a217_JPG.htm zur anderen vollständigen Handschrift Cgm 275

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0044_b082_JPG.htm zu Cgm 371 aus Rebdorf

5. Entstehungskontext

Es gibt offenbar keine Handschriften, die sicher vor 1467, dem Datum des Einleitungsvermerks, zurückreichen. Die Wasserzeichen der Handschrift der UB Augsburg weisen auf den Zeitraum 1464-1469:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0148_a171_JPG.htm

Das Werk muss jedenfalls sehr schnell von der Komburg nach Ostschwaben gelangt sein, wenn man an der Zuverlässigkeit des Einleitungsvermerks für das gesamte Werk festhalten will.

Die zu weitgehenden, methodisch fragwürdigen Angaben von Williams-Krapp habe ich mit der in einer Fußnote gebotenen Kürze bereits 1995 zurückgewiesen:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5242/pdf/Graf_ordensreform.pdf (S. 155)

Williams-Krapp stilisiert den Komburger Abt zu einem Reformanhänger hoch, aber der maßgeblichen Arbeit von Jooß kann man geradezu das Gegenteil entnehmen. Anders als im ²VL angegeben waren die beiden allzu hypothetisch in die Runde geworfenen Personen Fürst und Widman keine Konventualen, und “ob complacenciam” möchte ich nicht als Auftrag werten. Mit Niebler gehe ich von “geschrieben mit Erlaubnis des Abtes […] aus Vorlagen der Bibliothek” aus. Das im Werk vorhandene Zeugnis eines Tückelhäuser Kartäusers verweist auf das Bistum Würzburg und den monastischen Bereich, zugegeben. Aber ansonsten bleiben Verfasserschaft und Entstehungskontext im Dunkeln.

Unsinnig ist es wenn Duntze S. 167f. die Laienbrüder als Primärpublikum des Seelenwurzgartens anspricht, und absurd wird es, wenn er die auf dem Titelblatt des Hupfuff-Drucks bei den Weltlichen zunächst an die Laienbrüder denken will.

Ich wiederhole meine These von 1995: Entscheidend war die Allianz von reformgesinnten Mönchen, Weltgeistlichen und Laien für die Verbreitung religiöser Literatur in der Volkssprache – in Handschrift und Druck.

Durch das Medium des Drucks ist die von Williams-Krapp behauptete Dominanz der Verbreitungswege der Ordensreform spätestens ab dem vierten Viertel des 15. Jahrhunderts nicht mehr gegeben. 1475 ist dabei keine wirkliche Zäsur, vielmehr orientiert sich die Zeitangabe an den üblichen Datierungsspielräumen der Handschriftenkataloge. Für die Verbreitung gedruckter Literatur – auch in den Klöstern – war der Buchhandel entscheidend, wenngleich nach wie vor Bücher zwischen den Klöstern ausgetauscht wurden.

Für die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts bestreite ich also die These von der Dominanz der Verbreitung religiöser Werke durch die Ordensreform.

Für die Zeit um 1500 ist auch bei der Produktion religiöser Literatur mit anderen Einflüssen zu rechnen, wie ich im Fall des Thomas Finck gezeigt habe:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/4798

Die Drucküberlieferung hat den Seelenwurzgarten über den monastischen Bereich hinaus als Erbauungsbuch auch in Laienkreisen populär gemacht. Dies mag man auch den drei folgenden Zeugnissen entnehmen.

6. Rezeption

Zur Popularität der Drucke notiere ich:

Nennung bei Werner Steiner im 16. Jh.
http://retro.seals.ch/digbib/view?rid=szg-004:1885:4::419&id=hitlist

Nennung bei Ulrich Zwingli
http://books.google.de/books?id=UW0uAAAAYAAJ&pg=RA1-PA132

1515 schrieb der Freiburger (CH) Peter Falk aus Venedig an seine Tochter:

“Du findest in miner libery der heiligen und der alten vätter läben. So ist der granatöpfel und die vierundzwentzig alten, ouch der seelenwurzgarten vorhanden, darin laß diner seelen wol sin.”

http://books.google.de/books?pg=RA1-PA144 (US-Proxy)

Offenkundig wurde das Digitalisat gegen ein besseres ausgetauscht, der im Internet Archive gespiegelte Scan ist nicht brauchbar:

https://www.archive.org/stream/freiburgergesch01freigoog#page/n427/mode/2up

[Siehe jetzt:
https://www.archive.org/details/FreiburgerGeschichtsblaetter11-1905 ]

Nachtrag: Falk Eisermann sah freundlicherweise für mich im Haeberlin’schen Katalog nach (Mail vom 5.9.2011): Er nennt S. 40f. 39f. Nr. 17 die besagte Seelenwurzgarten-Hs. und zitiert im Wesentlichen die bei Schelhorn (den er auch nennt) zitierte Stelle m. d. Bemerkung: “In initio hujus Codicis leguntur sequentia”.

Am Ende heißt es dann noch: “Sub finem denique hujusque Scripti leguntur quaedam Historiae de patratis â Deipara aliisque Sanctis miraculis, itemque aliae materiae Theologicae, v. gr. de Purgatorio, XV. Signis, judicium supremum antecessuris, &c.”

Juni 2012: Der Häberlin-Katalog ist seit 2011 online:

http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00005BF300000000

Daraus ergibt sich, dass die Handschrift nicht wie Eisermann mitteilte auf S. 40f. beschrieben ist, sondern auf S. 39f.

Nachtrag: Ein Bamberger Druck von 1493 ist ein Auszug aus dem Seelenwurzgarten.

http://archiv.twoday.net/stories/1022218904

Und noch ein anderer Bamberger Druck 1493:

http://archiv.twoday.net/stories/1022466551

#forschung

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags schützt Urheberrecht vor

http://fragdenstaat.de/anfrage/einsatz-privater-sicherheitskrafte-gegen-piratenangriffe-gutachten-des-wissenschaftlichen-dienstes

PDF des Gutachtens von Oberregierungsrätin Anne Hawxwell:
http://augengeradeaus.net/wp-content/uploads/2011/08/20110804_WD_Piraten.pdf

Der ablehnende Bescheid war schon deshalb rechtswidrig, weil es nicht um Urheberrechte Dritter ging. Werden Mitarbeiter von Behörden tätig, rechtfertig das keine Informationsblockade. Zum Thema IFG und UrhG gibt es hier viele Beiträge:

http://archiv.twoday.net/stories/6087772

http://archiv.twoday.net/stories/5195574

?s=urhg+ifg

Murray-Rust nutzt UK-Informationsfreiheitsgesetz zur Aufklärung in Sachen Kristallographie-Daten

http://blogs.ch.cam.ac.uk/pmr/2011/08/29/iucr2011-foi-request-for-details-of-cifs-deposited-by-publishers-with-ccdc

Er hat sich dabei
http://www.whatdotheyknow.com
bedient, des britischen Äquivalents/Vorbilds von http://fragdenstaat.de

Internetressourcen zu Kulturgutraub und Antikenhehlerei

Blogs und anderes stellt zusammen:

http://archaeologik.blogspot.com/2011/08/internetressourcen-zu-kulturgutraub-und.html

Eigenartig, dass die zwei hochwertigen englischsprachigen (wenngleich eher juristisch ausgerichteten) Blogs, die zum Thema seit langem meinen eigenen Feedreader bevölkern, fehlen:

http://illicit-cultural-property.blogspot.com

http://theartlawblog.blogspot.com

Ich empfehle diese nachdrücklich, ohne mir ein Urteil über die mir nicht bekannten anderen Ressourcen, die Schreg nennt, erlauben zu können.

Archives Départementales (Centre de Marseille)

Archives Départementales (Centre de Marseille) from Love Maps on Vimeo.

Les Archives conservent des documents reflétant l’activité des institutions civiles, religieuses, administratives, politiques ou judiciaires des Bouches-du-Rhône du IXe au XXIe siècle. L’usage et le fonction du bâtiment (la préservation et l’étude) en a déterminé la forme imaginée par l’architecte Corinne Vezzoni. Depuis les passerelles longeant le littoral cet édifice a la particularité de d’offrir deux apparence différentes selon qu’il est vu de jour ou de nuit.