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Literaturtipp: Susanne Falk "Das Wunder von Treviso"

“«Geschrieben habe ich das Ganze wohl hauptsächlich aus Sehnsucht nach Italien», sagt Susanne Falk über ihren ersten Roman. Er heißt «Das Wunder von Treviso». Darin erzählt die 34-Jährige die Geschichte eines kleinen Betrugs, mit dem eine italienische Madonna zum Weinen gebracht wird.

Es ist ein heiteres Buch, das viel Stimmung transportiert. Leichte Reiselektüre eben, die der Verlag im Ferienmonat Juli herausbringt.

Dabei ist es schon einige Zeit her, dass Susanne Falk, geboren im norddeutschen Kappeln, ein Jahr in Rom verbrachte. Dort sei die Idee zu dem Roman entstanden, berichtet die Archivarin, die heute mit ihrer Familie in Wien lebt. In der italienischen Hauptstadt sei sie oft an einem Friseurgeschäft vorbeigekommen, in dem ein älterer Herr Kindern auf Karussellfiguren die Haare geschnitten habe. Der Mann lieferte die Vorlage für eine ihrer Romanfiguren, den Friseur Luigi.

Dieser Luigi verguckt sich in Maria, die Schwester des Dorf-Pfarrers Don Antonio. Der Vertreter Gottes wiederum ist es, der den Schwindel mit den weinroten Tränen der Madonna ersinnt und so reichlich Aufregung, Reporter und den Gesandten des Vatikans in das abgeschiedene Örtchen bringt.

Das Dorf Treviso selbst sei allerdings gar nicht nach einem italienischen, sondern nach einem spanischen Vorbild erdacht, erinnert sich Susanne Falk. Der Weg von der ersten Idee aus Rom bis zum fertigen Roman war – nicht nur deshalb – ziemlich lang: «Für die ersten 30 Seiten habe ich gut fünfeinhalb Jahre gebraucht, für die restlichen rund 200 Seiten dann sechs Monate.» Und dass ihr Manuskript vom Verlag angenommen wurde, das sei für sie wie ein echtes kleines Wunder.”

Rowohlt Digitalbuch
Digitalbuch,
15.07.2011
14,99 €
978-3-644-30561-8

Quelle: news.de, 19.7.11

Ausstellung "Wohl bekommt´s", Stadtarchiv Paderborn


Andreas Gaidt vom Paderborner Stadtarchiv (r.) erläutert Bürgermeister Heinz Paus eine der Bildtafeln, die über die Geschichte der Paderborner Gastronomie informieren.

“Erich Kästner hatte die kluge Einsicht, dass Toren in fremden Ländern die Museen bereisen, Weise aber in die Tavernen gehen. Und er hat Recht: Hier spielt sich der gesellschaftliche Alltag ab, hier lernt man Land und Leute kennen. Deshalb ist die Geschichte der Gasthäuser, der Hotels und der kleinen Kneipen für eine Stadt so spannend und wichtig.

In Anlehnung an das Kästner-Wort hat Andreas Gaidt vom Paderborner Stadtarchiv auf der Grundlage der reichhaltigen Bildüberlieferung des Archivs einen ‘Zug durch die Gemeinde’ unternommen und seine dabei gewonnenen Eindrücke zu einer Ausstellung verarbeitet. Auf 17 Bildtafeln hat er über 120 Ansichten Paderborner gastronomischer Einrichtungen zusammengestellt. Unter dem Titel ‘Wohl bekomm’s!’ wird dieser Streifzug durch die Paderborner Gastronomie von der ‘guten, alten Zeit’ bis 1960 in der Galerie ‘Bilderbogen’ im Paderborner Stadthaus Am Abdinghof gezeigt. Bis zum 6. September ist die Schau montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zu sehen.

Vom Grand Hotel über das gepflegte Gasthaus bis zur einfachen Schankwirtschaft wird das gesamte Spektrum gastronomischer Etablissements in Lithografien des 19. Jahrhunderts bis zur Werbefotografie des 20. Jahrhunderts gezeigt. Erinnerungen werden wach, vielleicht an eine Liebschaft oder sogar die eigene Eheanbahnung, an nicht nur politische Diskussionen, die sich womöglich auch zu handgreiflichen Auseinandersetzungen entwickelten, oder an die Schmerz lindernde Currywurst nach der Schule.

Andreas Gaidt: ‘Wir werfen einen Blick auf die Geschichte des Paderborner Brauwesens und begeben uns dann vom Bahnhof aus auf den Weg durch die Kernstadt, statten dem einen oder anderen Lokal einen intensiveren Besuch ab wie dem Haus Bracht am Neuhäuser Tor oder dem Hotel Löffelmann am Kamp.’ Ein Blick geworfen wird auch in die historischen Veranstaltungssäle, die in Paderborn schon immer sehr umstritten waren. Auch die Kneipen im Grünen und in den Stadtteilen spielen eine Rolle. Denn eins stehe fest, so Gaidt: die wichtigsten Gebäude im Dorf waren und sind die Kirche und die Dorfkneipe. Gegen Ende wird gezeigt, dass die Gastronomie auch ganz andere Einrichtungen umfasst: Jugendherbergen, die Grill-Station und anderes mehr.

Bürgermeister Heinz Paus, der die Ausstellung eröffnete, erinnerte sich durch die Fotos an seine Kindheit. Er sei in der Gaststätte seiner Eltern groß geworden. Der Blick in die Paderborner Gaststättengeschichte sei deshalb für ihn besonders interessant. Paus dankte dem Paderborner Stadtarchiv für die hervorragende Arbeit.

Der Macher dieser Ausstellung gab dann auch noch seine Lieblingsaufnahmen preis. Eine kleine Fotostrecke über den Wandel der Gastwirtschaft Am Bogen sowie das Bild von Broers Würstchenbude an der Königstraße; die eine sei ein gelungenes Beispiel für die Bildersammlungen des Stadtarchivs, das andere Foto wecke auch in ihm leckere Erinnerungen.

Gaidts Dank ging an seine Kollegen im Stadtarchiv und Hans-Jürgen Langmann vom Vermessungsamt der Stadt, der die ausgezeichneten Drucke besorgte. Die Bild-Überlieferung im Stadtarchiv sei nicht so gut, wie sie ist, ohne die Schenkungen und Leihgaben zahlreicher Paderborner Bürger, so Gaidt. ‘Hierfür darf ich mich heute bedanken und hoffe, dass auch in Zukunft weitere Leihgeber ihre für die städtische Überlieferung interessanten Stücke dem Stadtarchiv dauerhaft zur Verfügung stellen.’

Nach dem 6. September verleiht das Paderborner Stadtarchiv die Ausstellung an interessierte Hotels, Gaststätten oder andere Einrichtungen. Wer hier Interesse hat, kann sich an Andreas Gaidt vom Stadtarchiv unter der Rufnummer 05251/881943 wenden. “
Quelle: Paderbron.de, 21.7.11

Missbrauch des Urheberrechts zur Zensur

Ende November 2010 stellte Attac ein vom bayerischen Landtag teilweise geheim gehaltenes Gutachten der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg auf seine Website, in dem Steuerpflichtige detailliert nachlesen konnten, wie man bei der Bayerischen Landesbank mit Geld umging und wie das Institut von Politikern beaufsichtigt wurde. Vier Monate später, am 14. April 2011, klingelten Polizisten an der Tür des Attac-Bundesbüros in Frankfurt und zeigten einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts München vor, der eine Beschlagnahme des überall im Internet offen zugänglichen Dokuments zum Inhalt hatte. Dagegen konnte sich Attac zwar nicht unmittelbar wehren, aber Beschwerde einlegen.

Diese Beschwerde hat das Landgericht München nun geprüft und kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Durchsuchung weder erforderlich noch verhältnismäßig und deshalb rechtswidrig war. Darüber, ob durch die Veröffentlichung des Dokuments eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, traf das Landgericht keine Entscheidung, stellte aber klar, dass ein möglicher Verstoß in jedem Fall so niederschwellig sei, dass er für einen so schweren Grundrechtseingriff, wie eine Hausdurchsuchung ihn darstellt, nicht ausreicht.

Weiterlesen:
http://www.heise.de/tp/artikel/35/35172/1.html

Wortlaut des Beschlusses
http://www.attac.de/fileadmin/user_upload/bundesebene/Webredaktion/News/Urteil_Landgericht-Muenchen_110714.pdf

Siehe auch
http://www.attac.de/startseite/detailansicht/datum/2011/07/19/landgericht-muenchen-durchsuchung-des-attac-bueros-war-rechtswidrig/?no_cache=1&L=2&cHash=d1a111424d8d1499379fb8216ec0f0ea

10 Goldene Regeln der Paläographie

https://plus.google.com/u/0/117546351384071338747/posts/6ZumcUvJVxS

28.2.2019 Der Beitrag lautete:

“Heute mal wieder zweistündiges Paläographie-Modul im Hochschularchiv mit dem beliebten Partenstein-Zent-Text von 1518 gegeben. Die beiden Teilnehmerinnen mussten in die Vorlage von papersnake.de die Buchstabenformen (v.a. Kleinbuchstaben) malen. Erste Zeile die 5 Vokale aeiou, 2. Zeile Buchstaben über 3 Felder (damals h,lang-s,ß,f), 3. Zeile Ligaturen ck, sch, ch, st. Zeile 4: Buchstaben nur mit Unterlänge g, x, j, rund-s, y, z, p, q. Zeile 5: c, n, m, w, v, r. Zeile 6 nur mit Oberlänge: k, t, d, l, b. Beim Vergleichen reduziert das enorm die Möglichkeiten. Dazu gabs die 10 goldenen Regeln der Paläographie:

1. P. ist die Kunst des genauen Hinschauens
2. Suche den Vokal
3. Strichelchen zählen
4. In manchen Fällen kann nur das Vorverständnis entscheiden
5. Nicht von oben oder von unten kommenden Strichen verwirren lassen, sondern diese wegdenken
6. u und v sind im 16. Jh. austauschbar
7. Wenn du es nicht von vorne lesen kannst, lies es von hinten
8. Du sollst nie raten
9. Im Zweifel ist es ein w
10. Schaffe Inseln des Wissens (Lückentexte)

Am Ende konnte auch die neue Praktikantin, die so einen Text noch nie gelesen hatte, ganz gut lesen.”

Kurskollege Rehm hatte im Prinzip die gleiche Idee (er nennt die Felder Bänder):

https://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/Buchstabentafel.10733.pdf

Seit 2017 gibt es die 10 Regeln auch als Video:

https://www.youtube.com/watch?v=z0YsJAbAOcU

Public-Domain-Dokumente aus JSTOR in Dateitauschbörse gepostet

“Just two days after activist hacker Aaron Swartz was charged with hacking for downloading too many academic articles, a giant collection of articles from the same service has been posted to the notorious file sharing search engine, The Pirate Bay.

The documents are allegedly 18,952 scientific articles from the Philosophical Transactions of the Royal Society that were downloaded at some point from the scholarly archive service JSTOR. JSTOR is the same service that Swartz is accused of stealing from for downloading 4 million articles via a guest account at MIT.

But according to the note accompanying the huge download, these are not the files that Swartz is accused of downloading (and returning). Instead, the manifesto says the documents came from another source, and the manifesto is signed by a person identifying himself as Greg Maxwell. The manifesto says the documents date back before 1923, making them public domain”

Recht so!

Soweit die Dokumente auch in Europa gemeinfrei sind, also vor ca. 1860 veröffentlicht, ist die Frage, ob die Transactions insgesamt einen WESENTLICHEN Anteil an der JSTOR-Gesamtdatenbank ausmachen, was ich bezweifle. Nach § 87e UrhG, der auch in ganz Europa sinngemäß gilt, ist die Entnahme der Artikel LEGAL!

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__87e.html

Nachtrag: Aber JSTOR kann sich als US-Organisation ohnehin nicht auf das EU-Datenbankschutzrecht berufen, da der Schutzfristenvergleich gilt. Gegen die Publikation könnten also die Erben der jenigen Autoren, die noch keine 70 Jahre tot sind, vorgehen oder die Royal Society, soweit diese beweisen könnte, dass ihr die Rechte übertragen wurden.

Siehe auch:

http://thepiratebay.org/torrent/6554331/Papers_from_Philosophical_Transactions_of_the_Royal_Society__fro

http://en.wikisource.org/wiki/Wikisource:WikiProject_Royal_Society_Journals

http://netzpolitik.org/2011/aus-protest-torrent-mit-18-592-wissenschaftlichen-artikeln