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Bavarica-Handschriften der Staatlichen Bibliothek Regensburg

Katalog:

http://www.staatliche-bibliothek-regensburg.de/fileadmin/inhalte/pdf-dateien/hss.listen/hss.liste_bav.pdf

Überwiegend aus dem Nachlass von Thomas Ried. Für den Handschriftencensus relevant ist die wiederaufgetauchte Arnpeck-Handschrift 2Bav.1168, die im Census aber bereits vermerkt ist:

http://www.handschriftencensus.de/23746

Differenzen zwischen Archiven und Bibliotheken

http://bbf.enssib.fr/consulter/bbf-2011-04-0016-003

Die Autorin, Agnès Vatican, “est directrice des archives municipales de Bordeaux depuis 2000”.

“Übereinstimmungen und Abweichungen zwischen Archiven und Bibliothek: einige Überlegungen eines Archivars
Im Laufe der Jahrhunderte haben die Beziehungen zwischen Archiven und Bibliotheken nach einer Behauptung und einer Professionalisierung dieser beiden Institutionen gestrebt und nach einer eindeutigeren Definition ihrer jeweiligen Aufgaben. Heute scheint diese Weiterentwicklung aber häufig ignoriert zu werden, ja sogar durch Projekte der gemeinsamen Nutzung in Frage gestellt zu werden. Dieser Beitrag beabsichtigt, über diese gewünschten oder aufgezwungenen Übereinstimmungen, über ihr Interesse für die Fachleute und ihre Dienste sowie für die Benutzer nachzudenken.”

Dossier: Confluences
http://bbf.enssib.fr/sommaire/2011/4

"Die Digitalisierung ist … keine schutzfähige Leistung nach urheberrechtlichen Gesichtspunkten"

Till Kreutzer:

http://www.goethe.de/wis/bib/fdk/de7909105.htm

Ich habe einen Kommentar zu

http://archiv.twoday.net/stories/16543250

versprochen. (Massen)Digitalisierung durch Institutionen wie der Deutschen Fotothek lassen keine neuen Rechte entstehen, das kann auch bei den Juristen als Communis opinio gelten, die der von den Wikimedia-Projekten und mir geteilten Reproduktionsfotografie-These skeptisch gegenüberstehen. Wenn der Betreiber von http://Kreidefossilien.de so dumm war, sich angesichts einer ihm außerordentlich günstigen Rechtslage der Abmahnung zu fügen, ist er selber schuld. Ich denke, es wäre nicht ausgeschlossen gewesen, dass Wikimedia Deutschland e.V. ihm juristisch zu Hilfe gekommen wäre, zumal wenn er die beanstandeten Bilder auch auf Wikimedia Commons hochgeladen hätte.

Harnad kippt seine dogmatische Jauche nun auch über die FAQ der Wissenschaftsallianz aus

(1) Harnad war ein Open-Access-Nützling.

(2) Harnad ist ein Open-Access-Schädling.

(3) Seine Kritik an den FAQ http://archiv.twoday.net/stories/34627826 wiederholt nur seine hinreichend bekannten Fehlurteile

http://openaccess.eprints.org/index.php?/archives/825-guid.html

WikimediaDE-Wahlprüfsteine zur Abgeordnetenhauswahl in Berlin am 18. September 2011

http://blog.wikimedia.de/2011/07/18/wahlpruefsteine-berlin-entwurf

Die vielfältige Hochschul- und Forschungslandschaft Berlins gehört zu den wesentlichen Standortvorteilen der Stadt. Die Universitäten klagen über ihre ungenügende Mittelausstattung, die u.a. das physische Vorhalten teurer Fachzeitschriften und Fachbücher zunehmend erschwert. Gleichzeitig fallen bei elektronischen Informationsdiensten und Datenbank-Zugängen zumeist teure und restriktive Lizenzen an.
10. Befürworten Sie deshalb eine generelle Regelung, nach der urheberrechtlich geschützte Werke, die bzw. deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln (co-)finanziert werden, nach den Grundsätzen von Open Access (etwa im Verständnis der Berlin Declaration) der Allgemeinheit frei zugänglich gemacht werden sollen?

Ist zu unspezifisch, natürlich ist jeder für Open Access.

Aber bis zum 25. Juli kann man ja Änderungsvorschläge machen …

Meine öffentlichen Mitteilungen auf Google+ als RSS-Feed lesen

http://plusfeed.appspot.com/117546351384071338747

Via
http://sumtips.com/2011/07/subscribe-google-plus-user-rss-feed.html
http://www.ghacks.net/2011/07/13/google-plus-rss-feeds
” take it with a grain of salt. Could be gone before you can blink with the eye.” = cum grano salis

Und dann packen wir auch noch gleich meinen Twitterfeed in den Reader:

http://twitter.com/statuses/user_timeline/archivalia_kg.rss

"Abhängig vom Kunde kann ein Sponsored Post auch als Werbung markiert werden"

Das muss er sogar, siehe

?p=12972#comments
?s=schleichwerbung

http://www.sponsored-posts.net fragt an, ob ich da mitmachen möchte. Würde ich nur zu gern, weil ich finanzielle Remunerationen grundsätzlich schätze, aber Archivalia soll schon allein deshalb werbefrei bleiben, weil gelegentlich ein Bild unter CC-NC eingebunden wurde.

Wenn eine Leserin oder ein Leser der Ansicht ist, dass meine Arbeit für Archivalia eine Anerkennung außer gelegentlicher warmer Worte verdient, wird gebeten, mir ein Buch zu schenken:

http://www.amazon.de/registry/wishlist/3OZK3M72ER06U/ref=cm_wl_act_vv?_encoding=UTF8&visitor-view=1&reveal=

Heinrich Bebel und das Internet

Sönke Lorenz widmet sich im Jahrgang 70 (2011), S. 139-191 der ZWLG dem persönlichen Netzwerk des Tübinger Humanisten Heinrich Bebel: “Heinrich Bebel, die Tübinger Artistenfakultät, die Bursa modernorum und die Sodales Necarini”.

Als ich 1993 meine zwei Lebensbilder von Heinrich Bebel veröffentlichte, von denen meist nur das eine im Sammelband “Humanismus” zitiert wird (Auflage von 2000: http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2009/113793, das andere: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5308 ), war es recht mühsam, an Bebels Werke heranzukommen. Es gab nur ganz wenige moderne Ausgaben (daran hat sich leider nicht viel geändert), für die Einsichtnahme in die alten Drucke musste ich mich in die Sonderlesesäle von Altbestandsbibliotheken 8z.B. Mannheim) begeben. Heute sind alle wichtigen Bebel-Drucke online!

Wie sehr die Forschung von den Digitalisaten vor allem der Bayerischen Staatsbibliothek profitiert, zeigt der Aufsatz von Lorenz, in dessen 359 Fußnoten ich 38 mit Internetverweisen zähle (41 URLs).

In Fußnote 266 zitiert Lorenz einen URN, allerdings ohne Auflösung (siehe dazu http://archiv.twoday.net/stories/16539613). Platzsparender und benutzerfreundlicher wäre es gewesen, auch die Münchner Digitalisate mit URN zu zitieren und am Anfang anzugeben, wie man die URNs auflöst, wie ich das in meinem Aufsatz “Archäologisches” getan habe:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/7941

S. 180 Anm. 334 erachtet Lorenz sogar einen Wikipedia-Artikel als zitierwürdig (“informativen Artikel mit weiterführender Literatur”), leider ohne eine spezifische Version zu zitieren. Es wäre nach dem Einsichtsdatum 3.10.2009 die folgende gewesen:

Seite „Martin Borrhaus“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 28. August 2009, 16:03 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Martin_Borrhaus&oldid=63872561

Unglücklicherweise sind die Inhalte des Bebel-Projekts von Dieter Mertens aus dem Netz verschwunden, da der Datenbankzugriff nicht mehr funktioniert. Nur noch das Inhaltsverzeichnis kündet vom einstigen Glanz – sic transit gloria mundi in rete!

http://www.histsem.uni-freiburg.de/heinrich-bebel/Projektbeschreibung.htm

Im Internet Archive finde ich z.B. das hochwichtige PDF (Überlieferungskatalog)

http://web.archive.org/web/20031026113100/http://www.sfb541.uni-freiburg.de/B5/Bebel/Werke_Heinrich_Bebels.pdf

[ http://www.histsem.uni-freiburg.de/heinrich-bebel/test/Werke_Heinrich_Bebels.pdf ]

Update: Die meisten Biogramme via
http://web.archive.org/web/20070616145618/http://www.histsem.uni-freiburg.de/heinrich-bebel/test/biogramme.php

Etliche Regesten
http://web.archive.org/web/20070616145618/http://www.histsem.uni-freiburg.de/heinrich-bebel/test/alleregesten.php

Siehe auch
http://www.histsem.uni-freiburg.de/heinrich-bebel/Projektbeschreibung.htm

Belgische Verleger verklagen Google, bekommen Recht und jammern nun, dass Google das Urteil befolgt

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-sperrt-belgische-Zeitungen-aus-1280764.html

Googles Suchindex verweist zurzeit nicht auf französisch- und deutschsprachige Zeitungen in Belgien. Das ist laut Medienberichten eine Konsequenz aus dem Rechtsstreit zwischen dem Internetdienstleister und der belgischen Gesellschaft Copiepresse, die die Rechte der Verlage wahrnimmt. Diese hatte eine inzwischen von einem Berufungsgericht bestätigte Entscheidung erwirkt, laut der Google in Belgien keine Ausschnitte aus Presseprodukten der in dem Verband organisierten Verlage ohne Genehmigung auf seiner Nachrichtenübersicht veröffentlichen darf.

Anatol Stefanowitsch
https://plus.google.com/110709408825070411070/posts/654CuM4BXMw
macht auf den Wortlaut des Urteils aufmerksam:
de ce que le montant des astreintes est fixé à 1.000.000 € par jour de retard en ce qui concerne la condamnation de Google á retirer de tous ses sites (Google News et ‹cache› Google sous quelque dénomination que ce soit) tous les articles photographies et représentations graphiques… (…dass die Höhe der Strafzahlungen festgelegt wird auf € 1 Million pro Tag, den Google es unterlässt, von allen seinen Seiten (Google News und dem Google Cache unter welchem Namen auch immer) alle Artikel, Fotografien und Grafiken zu entfernen…).

Wenn die belgischen Verlage jetzt also jammern, sie hätten nur das Angebot Google News gemeint, müssen sie sich damit an die belgischen Gerichte wenden, nicht an Google. Und die deutschen Medien sollten das auch so berichten. Und sie sollten über die Konsequenzen des „Leistungsschutzes“ noch einmal genau nachdenken…

Volltext einer englischen Übersetzung der Gerichtsentscheidung:
http://www.copiepresse.be/pdf/Copiepresse%20-%20ruling%20appeal%20Google_5May2011.pdf

Französischer Volltext:
https://www.scribd.com/doc/54991235/Arret-de-la-Cour-d-appel-de-Bruxelles-rendu-dans-l-affaire-Copiepresse-SAJ-Assucopie-contre-Google-le-5-mai-2011

Nun nimmt sich auch die taz den Verlag Dr. Müller vor, der mit Wikipedia-Büchern Geld macht

http://www.taz.de/1/leben/buch/artikel/1/schroepfen-on-demand

Natürlich hat es die taz nicht nötig, die folgende Behauptung mit einem Link zu unterlegen: “Ein amerikanischer Blog füllt sich seit Mai 2009 bis heute nahezu wöchentlich mit den Klagen junger Wissenschaftler.” Hat jemand die URL für mich?

Zum Thema:
http://archiv.twoday.net/stories/6280418
http://archiv.twoday.net/stories/14874630