Eine Bronzefigur von Adriaen de Vries hätte die Sensation einer Auktion in England sein sollen, doch dann zweifelte das Denkmalamt in Wien an den Herkunftsangaben. Jetzt soll Atlas wieder zurück nach Österreich. […] Wie sich inzwischen herausgestellt hat, lagen dem Bundesdenkmalamt bei der Erteilung der Genehmigung im Frühjahr nicht alle Informationen vor. Nach Auskünften von Brigitte Faßbinder-Brückler, der Leiterin der Ausfuhrabteilung, sei der Antrag für die Exportlizenz vom Wiener Büro des Auktionshauses eingereicht worden. Die Provenienz sei nicht angegeben worden, sondern lediglich, dass die Figur aus dem Besitz einer ungenannten deutschen Familie – es handelt sich um die Grafen Arco-Zinneberg – stamme, die in Österreich einen Wohnsitz habe. Das war freilich nur die halbe Wahrheit.
Dass die Figur zu dem seit 1939 unter Denkmalschutz stehenden Ensemble des Schlosses Sankt Martin gehört, wurde verschwiegen. Trotz eingehender Ermittlungen habe das Bundesdenkmalamt diese Herkunft nicht ermitteln können, zumal die Bronze der Forschung bis dahin nicht bekannt war.
Siehe auch
http://derstandard.at/1308680779005/Showdown-in-Absurdistan
Trotz mehrfacher Nachfrage seitens der Ausfuhrabteilung (schriftlich? Nein, mündlich.) hatte das Auktionshaus (Der Experte in London? Nein, die Chefin des Wiener Büros.) dazu mit Verweis auf die notwendige Diskretion keine Angaben machen wollen.
Die Eigentümer wüssten laut Christie’s von keinem Denkmalschutz (die Populärbibel Wikipedia schon). Von wegen, konterte das BDA prompt, Familie Arco-Zinneberg beziehe vom Landeskonservatorat (OÖ) doch seit Jahren entsprechende Subventionen. Nun könnte sich die Bezirkshauptmannschaft für diese Episode (u.a. Veränderung des Denkmals) mit einer Verwaltungsstrafe (rd. 51.000 Euro) revanchieren.
Man sei ja geradezu vorsätzlich in die Irre geführt worden, polterte das BDA, hob die Ausfuhrgenehmigung mit sofortiger Wirkung auf und leitete ein Wiederaufnahmeverfahren ein. Dienstags feilschten noch die Juristen (BDA & Christie’s), Mittwoch Nachmittag ordnete das Kulturministerium die Rückholung an.