So eine URL erfreut. Nicht.
Tag: 29. Juni 2011
Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe wehrt sich gegen Einsichtnahme in das Urteil des VG Greifswald 2 A 1175/07
Mit anwaltlichem Schriftsatz verweigert Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe die Zustimmung zur Einsichtnahme in das Urteil, sogar in eine anonymisierte Fassung. Gemäss diesem Urteil wird das Landesamt verpflichtet, seine Berechtigung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz festzustellen.
Zur mündlichen Verhandlung erschien das beklagte Land Mecklenburg Vorpommern nicht.
Das Land MV teilte vor ab dem Gericht schriftlich mit, dass es keine Hinweise auf NS Verstrickungen gegeben hatte, die Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe als unwürdig im Sinne von Paragraf 1 Abs. 4 EALG erscheinen liessen.
Öffentliche Gelder und verbilligte Vorkaufsrechte werden nun dem Rechtsnachfolger eines NS Belasteten zugesprochen.
Archive blieben verschlossen. Testamente werden unter Verschluss gehalten.
Die tragende Begründung im Urteil: es sei davon auszugehen, dass zwischen 1936 und 1945 alles seine Richtigkeit hatte.
Warum möchte Alexander verhindern, dass jemand ein stattgebendes Urteil liest ? Die zweite Kammer hat mir das Urteil nicht übersandt.
Dieser archivalia Beitrag wurde erstellt von
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(Ergänzungen und Urkunden zum gleichnamigen Buch)
ARD: Sorgen um Deutsches Rundfunkarchiv unbegründet
“Bei Ihrer Sitzung in Würzburg haben sich die ARD-Intendantinnen und Intendanten auch mit der Zukunft des Deutschen Rundfunkarchivs beschäftigt. Sie betonen nachdrücklich, dass nicht daran gedacht ist, die Bestände des Deutschen Rundfunkarchivs aufzulösen. Es besteht auch nicht die Absicht, die Dienstleistungen dieses Archivs gegenüber Zuschauern und Hörern, Wissenschaft und Forschung, Bildungsinstitutionen oder gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten massiv einzuschränken. Diesen falschen Eindruck hatten einige Presseartikel in den letzten Wochen vermittelt.
Das Deutsche Rundfunkarchiv leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des kulturellen und audio-visuellen Erbes in Deutschland. Gleichzeitig trägt es auch dazu bei, den Bildungsauftrag der ARD einzulösen.
Eine finanzielle und technische Herausforderung stellt aktuell die Digitalisierung dieser Archivmaterialen dar. Sie ist erforderlich zur physischen und inhaltlichen Sicherung der Hörfunk- und Fernsehbeiträge. Die Digitalisierung der Materialien macht sie zudem besser für die digitalen Produktionsprozesse im Rundfunk zugänglich.
Die ARD-Vorsitzende Monika Piel stellte noch einmal klar: “Alle ARD-Anstalten stehen vor großen finanziellen Herausforderungen und prüfen, wie sie durch Synergien ihr Leistungsniveau mit weniger finanziellem Aufwand künftig halten können. Wenn alles auf dem Prüfstand steht, können auch Gemeinschaftseinrichtungen der ARD wie zum Beispiel die Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv davon nicht ausgenommen werden. Diese Prüfung zielt jedoch nicht auf die Abschaffung des DRA, sondern darauf, die Leistungen dieser 1952 als ‘Lautarchiv des deutschen Rundfunks’ gegründeten Einrichtung zu optimieren”.”
Quelle: ARD.de, Presseservice, 28.6.11
Medienreaktionen:
Radioszene, 28.6.11
infosat.de, 28.6.11
National Photographic Archive, Dublin
Archivbau im Gameplay: "Let's build Steinheim" (Minecraft )
Klage gegen das Bundesarchiv wegen Untätigkeit sowie Strafanzeigen gegen die Deutsche Bank und die Konrad Adenauer – Stiftung wegen Hehlerei
“Es gibt mehrere Möglichkeiten, Herrschaftswissen zu sichern und Öffentlichkeit zu verhindern. Die eine ist, dieses Wissen bei Geheimdiensten zu lagern und einen Zugang gesetzlich zu verhindern oder zu erschweren. Doch das von mir erstrittene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen “BND-Akten zu Eichmann” hat einen Weg geöffnet, an dieses Material heranzukommen. Es bleibt noch der Weg der “Privatisierung” von staatlichem Wissen. So nehmen Politiker ihre dienstlichen Unterlagen nach dem Ausscheiden aus dem Amt mit nach Hause, und nach ihrem Tod landen sie bei privaten Stiftungen, die nach ihrem Gutdünken entscheiden, was sie an wen und unter welchen Bedingungen herausgeben. Hier gelten eben nicht das Bundesarchivgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), hier herrschen private Interessen.
So befinden sich etwa die kompletten Unterlagen von Hans Globke nicht im Koblenzer oder Berliner Bundesarchiv, wo sie eigentlich hingehören, denn schliesslich war Globke nicht nur Kommentator der Nürnberger Rassengesetze, sondern auch Ministerialdirigent in Hitlers Reichsinnenministerium und später allmächtiger Staatssekretär von Konrad Adenauer im Bundeskanzleramt. Viele amtliche Schriftstücke nahm er mit, und nach seinem Tod schenkte seine Tochter dieses Material der Adenauer-Stiftung in St. Augustin. Die Tochter will weiter mitbestimmen, wer diese Papiere einsehen darf – im Gegensatz zu rechts gestrickten Historikern ich jedenfalls nicht. Ich wollte sie aber einsehen, um Globkes Rolle bei der Zahlung von 630 Millionen DM, vorbei am deutschen Parlament und am Finanzministerium, für ein “Entwicklungsprojekt in der Negev-Wüste” (das israelische Atomkraftwerk Dimona) zu erfassen. Erst nach massivem Drängen legte man mir einen Teil vor und hält den Rest weiterhin geheim.
Ich war auch an den Unterlagen von Hermann Josef Abs interessiert, einem der treusten Wirtschaftsführer Hitlers, der 1952 im Auftrag der Bundesregierung das sog. Wiedergutmachungsabkommen und, acht Jahre später, die 630-Millionen-Zahlung mit Israel verhandelte. Diese Unterlagen liegen beim Historischen Institut der Deutschen Bank, die mir kein einziges Blatt vorlegen wollte.”
Quelle: Homepage Gaby Weber,
s. a. Klägerin und Journalistin Gaby Weber zu den Hintergründen auf telepolis am 26.6.11.
Handschriftenfragment von Hrabanus Maurus in Mainz entdeckt
“Im Bestand der Mainzer Martinus-Bibliothek wurde im vergangenen Jahr ein Handschriftenfragment des Mainzer Erzbischofs Hrabanus Maurus (um 780-856) entdeckt. Bislang ging die Wissenschaft davon aus, dass sich keine einzige mittelalterliche Abschrift eines seiner Werke in seiner Heimatstadt erhalten hat.
Bei dem entdeckten Fragment handelt es sich um ein Doppelblatt aus Hrabans Enzyklopädie „De rerum naturis”, das jahrhundertelang als Einband eines Buches aus der Renaissance gedient hat. Eine Untersuchung hat ergeben, dass die entdeckte Handschrift aus dem neunten Jahrhundert stammt.
Zur Bedeutung des Fundes schreibt Dr. Christoph Winterer vom Handschriftencensus Rheinland-Pfalz am Deutschen Institut der Johannes Gutenberg-Universität Mainz: „Hrabanus Maurus kehrt hier mit seinem umfangreichsten Werk in seine Heimatstadt zurück. Doch kehrt Hrabanus damit nicht nur nach Mainz zurück: Auch für die internationale Forschung stellt der Fund in der Martinus-Bibliothek ein bedeutendes Ereignis dar, weil damit die frühe Überlieferung aus der zeitlichen Nähe zum Autor um ein (wenn auch fragmentarisches) Stück reicher wird.”
Der Heidelberger Altphilologe Professor Dr. Walter Berschin wird das Fragment im Rahmen eines öffentlichen Abendvortrages am Donnerstag, 7. Juli, um 19.00 Uhr in der Martinus-Bibliothek in Mainz vorstellen. Er spricht zum Thema „Hrabanus Maurus – Plagiator oder Praeceptor?”. Berschins Vortrag ist Abschluss eines internationalen Studientages (7. Juli, 9.00-18.00 Uhr) in der Martinus-Bibliothek, der vom Handschriftencensus Rheinland-Pfalz am Deutschen Institut der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zusammen mit der Martinus-Bibliothek veranstaltet wird. Der international besetzte Studientag behandelt Hrabans Enzyklopädie „De rerum naturis” und will damit seine Bedeutung für die intellektuelle Kultur der frühmittelalterlichen Welt untersuchen. Der Tag will zudem zeigen, was der neue Fund für die Überlieferung seiner Enzyklopädie und speziell für Mainz bedeutet.
Referenten der Tagung unter der Überschrift „Hrabanus Maurus kehrt zurück” sind unter anderen Professor William Schipper aus St. John’s in Kanada und Professor Michele C. Ferrari von der Universität Erlangen. Zu Beginn der Tagung werden Professor Schipper und Dr. Winterer das Fragment zusammen mit dem Mainzer Buchwissenschaftler Dr. Franz Stephan Pelgen vorstellen. Pelgen hatte das Fragment in der Martinus-Bibliothek entdeckt. Weitere Refereten sind Dr. Stephanie Haarländer (Mainz), Christine Kenner (Wiesbaden/Zeitlofs), Beatrice Kitzinger (Washington/Cambridge), Christoph Winterer (Mainz) und Professor Dr. Ernst-Dieter Hehl (Mainz). Der Direktor der Martinus-Bibliothek, Dr. Helmut Hinkel, wird die Tagung zusammen mit dem Dekan des Fachbereichs Philosophie und Philologie der Johannes Gutenberg-Universität, Professor Dr. Stephan Jolie, eröffnen.
Hinweise:
Für den öffentlichen Abendvortrag ist keine Anmeldung erforderlich.
Für den Studientag ist eine Anmeldung erforderlich bei der Martinus-Bibliothek – Wissenschaftliche Diözesanbibliothek Mainz, Grebenstraße 8, 55116 Mainz, Tel.: 06131/266-222, E-Mail: martinus.bibliothek@bistum-mainz.de
Hinweis für die Redaktionen: Am 6. Juli findet eine Pressekonferenz zur Vorstellung des Fragmentes statt, zu der eine gesonderte Einladung ergeht.”
Quelle: Bistum Mainz, 28.6.2011