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Memolane

Memolane makes a timeline of your everyday participation/activities on your favorite (popular) social media platforms, like Facebook, Twitter, MySpace, LastFM, Foursquare, YouTube, Vimeo, Flickr and others. Memolane creates timelines like the ones in history books. Your status updates, photos and tweets among others are the objects recorded in time, not the deeds of heroes in history:

Dresdner Digitalisierungszentrum der Staats- und Universitätsbibliothek

“Wie verwandeln sich jahrhunderte-alte Originale in digitalisierte Medien, zugänglich für jeden PC-Nutzer? Das Dresdner Digitalisierungszentrum der Staats- und Universitätsbibliothek kennt das Geheimnis. Mit verschiedenen Partnern arbeitet das so genannte DDZ an Projekten zur digitalen Erhaltung zahlreicher Werke.

O-Ton: Henrik Ahlers, Leitung Dresdner Digitalisierungszentrum

Mit entsprechender Technik ausgestattet, sind zwei hochflexible Scanroboter des Digitalisierungszentrums. Bis zu 500 Seiten pro Stunde kann jedes Gerät bearbeiten.

O-Ton: Henrik Ahlers, Leitung Dresdner Digitalisierungszentrum

In einem weiteren Schritt werden die erfassten Seiten am Computer in Form geschnitten und farblich bearbeitet. Zur Digitalisierung besonders fragile Exemplare dient ein speziell entwickelter Kameratisch. Auf schonende Weise werden hier vor allem handschriftliche und empfindliche Dokumente digitalisiert.

O-Ton: Henrik Ahlers, Leitung Dresdner Digitalisierungszentrum

Für Werke, die eine Nummer größer sind, dient das Gerät HIT Vario digital XL. Der Universalscanner kann Formate bis zu einer Größe von A0 erfassen. Großformatige Bücher, Zeitungen, oder Karten können so digitalisiert werden.

O-Ton: Henrik Ahlers, Leitung Dresdner Digitalisierungszentrum

Das umfangreiche Angebot der digitalisierten Medien kann unter http://www.slub-dresden.de/Sammlungen betrachtet werden. Am 1. Juli – zur „Langen Nacht der Wissenschaften“ – ist es den Besucher möglich, selbst einen Blick hinter die Kulissen des Digitalisierungszentrums zu werfen.”
Link zum Video auf DresdenEins

Köln: Reaktion auf den Siegerentwurf für den Stadtarchiv-Neubau Teil II

“… Kein Sarkophag. Kein cooles Klinikum. Auch keine Feldherrenhalle wird zum Vergleich herangezogen werden müssen. Der Realisierungswettbewerb zum Neubau des Historischen Archivs der Stadt Köln, in den auch die Kunst- und Museumsbibliothek integriert werden soll, ist zugunsten von Transparenz und Effizienz entschieden worden. … Der Neubau, der die derzeit bundesweit verteilten Archivalien wieder unter einem Dach vereinen soll, ist an der Ecke Luxemburger Straße und Eifelwall geplant. Das passt zum „Masterplan“ für Köln von 2008, den der Stadtplaner Albert Speer (Frankfurt) erarbeitet hat: Er sieht am westlichen Rand der Innenstadt einen „Wissenspark“ vor. In unmittelbarer Nähe zur Universität wird an dieser unwirtlichen Stelle ein städtebaulicher Aufbruch unternommen. Versteckte sich das alte Stadtarchiv noch hinter einer unscheinbaren Fassade, so wird nun die Bedeutung dieses Wissensspeichers in Architektur übersetzt. Allerdings geschieht dies nicht mit einer spektakulären Inszenierung, wie sie mancher Entwurf vorsah.

Vielmehr setzen Waechter + Waechter auf Aura und Bürgernähe. Die Sieger bringen das Archiv-Magazin in einem siebengeschossigen, fensterlosen Zentralbau unter, der eingefasst ist von einer viergeschossigen, lamellenartigen, sich dem Publikum öffnenden Umbauung. Die Fassade wird eine Bronzefärbung erhalten („Baubronze“), deren farbliches Changieren dem Gebäude alle Unnahbarkeit austreiben soll. Die Jury hat nicht nur überzeugt, dass dies ein Modell der kurzen Wege ist. Auch beeindruckte, dass das Magazin – das die Jury gar an die Kaaba in Mekka erinnerte – eine starke Ausstrahlung hat. Dieses „Haus im Haus“ hat überdies sicherheitstechnische Vorzüge. Ja, es soll sogar das „sicherste Archiv Europas“ werden, wie Kölns Oberbürgermeister erklärte. Architekt Felix Waechter immerhin bestätigt, dass die neuesten Erkenntnisse und Normen berücksichtigt worden seien. Weniger dürfte es bei diesem Archiv auch nicht sein, das für die nächsten Jahrhunderte mit dem katastrophalen Einsturz verbunden bleiben wird. Seine Kernaufgabe war radikal ins Gegenteil verkehrt worden: der Schutz der Überlieferung.

40 Entwürfe, sechs davon aus dem Ausland, standen für den Neubau zur Wahl. Als Kriterien rangierten maximale Sicherheit, hohe Effizienz, technische Qualität und die „Präsenz im Stadtbild“ obenan. Am Ende lagen die fünf Erstplatzierten dicht beieinander. Aber auch weitere fünf „Anerkennungen“, dotiert mit je 10000 Euro, sind Ausweis der hohen Qualität des Wettbewerbs. Auf Platz 2 landeten die Architekten Nieto Sobejano Arquite aus Berlin. Ihr schwungvoller Entwurf teilt einen Nachteil mit manch anderer Einreichung: Er ist derart verschlossen und kompakt, so heißt es aus der Jury, dass ein Ausbau nicht möglich wäre. Gleichwohl reicht der Raum vorerst aus: Der Neubau hat eine Bruttogeschossfläche von 30400 Quadratmetern, wovon 20000 dem Archiv zufallen – deutlich mehr als im ehemaligen Gebäude an der Severinstraße.

Die Berliner Thomas Müller und Ivan Reimann kamen auf Platz 3, Staab Architekten, ebenfalls aus Berlin, auf 4 und der Kölner Thomas Valentyn, der einen Neubau ganz in Weiß vorschlug, auf Platz 5. Die Anerkennungen erhielten das Büro Gottfried Böhm aus Köln, das einen „Vorhang“ aus Arkaden für die Fassade vorsah, sowie Stanton Williams aus London, Paul Bretz aus Luxemburg, Max Dudler aus Berlin sowie Gerkan, Marg und Partner aus Aachen.

Die fünf Erstplatzierten werden nun noch einmal in einem separaten Verfahren angehört. So sehen es die EU-Vorschriften vor. …”
Quelle: Martin Oehlen, FR v. 22.6.11

” ….. Netz: Das klingt nach einer recht pragmatischen Entscheidung. Hätten Sie denn einen anderen Entwurf favorisiert?

Biesler: Es ist eine pragmatische Entscheidung, ich halte sie trotzdem für eine gute. Es gibt einen attraktiven Entwurf, der auch mit dem zweiten Preis bedacht wurde, nämlich von dem Berliner Architekten Nieto Sobejano Arquite. Das ist aber wirklich ein Solitär, ein geschwungenes Gebäude mit einer ganz reizvollen Fassade, die so hölzern aussieht, mit rund eingeschnittenen Innenhöfen, die auch die Arbeitsbereiche dann bergen sollten. Das sieht sehr schön aus, aber zurecht hat die Jury gesagt, wir möchten ganz gerne, dass man die Trennung dieser Bereiche auch ablesen kann außen am Gebäude – das konnte man dort nicht -, und zum anderen, wir wollen auch eine mögliche Erweiterbarkeit. Das ist bei einem solchen Solitär, der so geschwungen ist, natürlich nur sehr schwierig möglich, da noch ein Gebäude danebenzustellen, das dann irgendwie damit korrespondiert. Hier hat man eine Kompromisslösung, aber eine sehr gute, sehr solide. ….”
Quelle: Deutschlandfunk, Kulturheute, 20.6.11, Interview Dina Netz mit Jörg Biesler, dort auch Link zum Podcast

Konkrete Neubaupläne fürs eingestürzte Kölner Stadtarchiv. Kathrin Hondl im Gespräch für swr2 Journal am Morgen mit Bettina Schmidt-Czaia, die “sehr zufrieden” mit dem Entwurf ist.
Link zum Interview

Was ist das für ein Fragment?

http://www.e-rara.ch/bes_1/content/pageview/1704354

Leider Latein, aber ausnahmsweise nix Liturgisches, sondern ein Verstext, die Alexandreis des Walter von Châtillon (Buch 7, Verse 211 ff.), wurde für das Buch der UB Bern makuliert. Die Identifizierung war mit Google eine Sache von weniger als einer Minute.

http://www.hs-augsburg.de/~harsch/Chronologia/Lspost12/Gualterus/gua_al07.html

Sächsisches Archivblatt 1/2011

http://www.archiv.sachsen.de/download/Archivblatt_1_2011.pdf

U.a. mit einem Beitrag zur Übernahme des Nachlasses des Architekten Kunz Nierade (Oper Leipzig, 1956-1960) in das Stadtarchiv Leipzig sowie einem Bericht zur abenteuerlichen Rettung der Überlieferung des Wissenschaftsverlages J.C.Hinrichs Leipzig durch das Sächsische Staatsarchiv Leipzig.
s.a. http://archiv.twoday.net/stories/8415630

Magdeburger Kriegsverluste

Die neu digitalisierte Handschriftenbeschreibung des Manuskripts einer Italien-Reisebeschreibung Ottos von Guericke 1652

http://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/Magdeburg_700384030000.html

bezieht sich leider auf ein Stück, das zu den gravierenden Kriegsverlusten des Magdeburger Stadtarchivs gehört. Aus dem erhaltenen Findbuch erfährt man leider wenig mehr: “2. Teil, Abschrift. 1778 in Dessau gekauft. Früher Stadtbibliothek XII fol. 162”. Die Verlustmeldung stammt von der Stadtbibliothek:

http://goo.gl/1SgZr = http://www.lostart.de

Unter Guericke findet man in der Lostart-Datenbank aber auch viele Verlustmeldungen des Stadtarchivs. Darunter sind natürlich auch aus der Maltzahn-Sammlung erworbene Stücke, von denen Stadtarchivar Max Dittmar in der neu digitalisierten Festschrift des Magdeburger Geschichtsvereins 1891 Kenntnis gab:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/2737722

Auf http://lostart.de liest man:

Der gesamte Hauptbestand der Bibliothek kam 1943/1944 in das Schloß des Grafen Stolberg nach Wernigerode. Vor dort wurden alle 150.000-200.000 Bücher auf Veranlasssung der Sowjetischen Militäradministration 1946 über Berlin nach Leningrad verbracht. Ebenso Teile, die im Schacht IV in Staßfurt und in anderen Auslagerungsorten gefunden wurden. 1946/1950 wurden sie mit vielen anderen Bibliotheken auf wissenschaftliche Einrichtungen der Sowjetunion verteilt, so nach Moskau, Tomsk und auch nach Tiflis.

Verloren sind alle Handschriften der Magdeburger Stadtbibliothek, darunter auch die vier Handschriften der Schöppenchronik (alle Beschreibungen des Handschriftenarchivs zu ihr sind digitalisiert), die zwei der Chronica Mechelts, die Handschrift der Chronik Georg Butzes und Georg Friedrich Gerloffs (gest. 1842) “Berichtigte Citate aus dem hochdeutschen auf der Stadtbibliothek befindlichen Exemplare der Schöppen-Chronik zu Rathmanns Geschichte der Stadt Magdeburg” (Qu. 29). Was von den Handschriften blieb, sind nur die Titel, die Dittmar im gedruckten Katalog von 1888 publizierte:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/structure/2739491

Auch heute ist nichts über den Verbleib der Handschriften bekannt – liegen sie irgendwo in Russland bzw. auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion oder sind sie vernichtet?

Nachtrag: Das Stadtarchiv Magdeburg teilte mit: “von den ursprünglich im Stadtarchiv Magdeburg befindlichen Familienarchiven Alemann und Guericke sind hier nur noch der Stammbaum der Familie Alemann und die 2 Flügelstücke der Ahnentafel Leberechts von Guericke überliefert. Der Rest ist Kriegsverlust.”

Nutzergenerierte Metadaten

Wenn Sie Teile Ihrer Bild-, Video- o.a. Text-Sammlungen
im Internet zugänglich machen, dann sollten Sie an dieser
Umfrage teilnehmen. Der Zeitaufwand beträgt ca. 6-10 min.

http://www.surveygizmo.com/s3/571455/user-contributed-metadata-in-digital-archives
bzw.
http://bit.ly/lodYcs

Ziel ist eine aktuelle Bestandsaufnahme zur Verwendung
von Kommentaren, Tags, Bewertungen, etc. im Bibliotheks-
und Archivbereich.
(Archivliste)

Köln: Ausstellung zu den 40 Architektenentwürfen für den Stadtarchiv-Neubau am Eifelwall

“Das Preisgericht hat sich in seiner Sitzung am 17. und 18. Juni 2011 aus 40 eingereichten Planungsentwürfen mit großer Mehrheit für den Vorschlag des Architekturbüros Waechter + Waechter aus Darmstadt entschieden.

Alle 40 Entwürfe werden vom 21. Juni bis 5. Juli 2011 im Kölner Rathaus zu sehen sein. Die Ausstellung mit Plänen, Ansichten und Modellen im Lichthof des Spanischen Baus ist zu folgenden Zeiten geöffnet: montags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr, dienstags und freitags von 8 bis 18 Uhr, donnerstags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags von 11 bis 18 Uhr.

Die Ausstellungseröffnung nehmen am heutigen Dienstag, 21. Juni 2011, um 12.30 Uhr Kölns Beigeordneter für Kunst und Kultur, Professor Georg Quander, und Kölns Dezernent für Planen und Bauen, Bernd Streitberger, vor. Die Ausstellungseröffnung ist öffentlich, interessierte Bürgerinnen und Bürger sind ebenso herzlich willkommen. “
Quelle: Digitales historisches Archiv Köln, 21.6.2011

Als amuse geule gibt es den Siegerentwurf als PDF.

Geht jemand hin? Mich interessieren ja die 30 nicht prämierten Entwürfe. Vielleicht ist da mehr Mut zu anderen Formen und mehr Mut zur Farbe vorhanden.
Aus archiv(ar)ischer Sicht würde ich eine Publikation aller 40 Entwürfe sehr begrüßen. Dies ist sicher eine interessante Momentaufnahme des Verhältnises von Archiv und Architektur. Hier wäre dann Köln dem Landesarchiv NRW voraus, dessen Wettbewerb für den Duisburger Neubau ja m. W. weit weniger öffentlich wahrgenommen wurde.

Verwaltungsgericht Greifswald entscheidet in Sachen Gut Boldebuck ohne Einsichtnahme in Archivbestände

Im Verwaltungsrecht gilt der Untersuchungsgrundsatz.
In Bodenreformverfahren auf Ausgleichsleistungen hat der Antragsteller mitzuwirken, sollte man meinen. Schliesslich möchte der Antragsteller Steuergelder bekommen.
Erst jetzt erfuhr ich, dass die 2. Kammer des VG Greifswald unter dem AZ 2 A 1157/07 Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe zum Berechtigten deklariert hat. Er bekommt jetzt öffentliche Gelder.

Archivalia ist ein blog welches mit Archivwesen zu tun hat.

Deshalb möchte ich hier ganz kurz die Wesensmerkmale der Vorgehensweise der Justiz definieren:

1. Zur mündlichen Verhandlung erschien das beklagte Landesamt nicht, obwohl es anwaltlich vertreten war. Im Verwaltungsverfahren hatte es den Antrag Alexanders abgelehnt. Über den Termin zur mündlichen Verhandlung wurde ich nicht informiert, konnte somit der Verhandlung nicht beiwohnen. Beigeladen worden war ich auch nicht, obwohl eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts das Landesamt verurteilt hatte, mich zum Verwaltungsverfahren Alexanders beizuziehen. Weder das Landesamt noch das Verwaltungsgericht informierten mich über den Termin, ebensowenig über die Entscheidung. Mich informierte ein Dritter, der mit dem Verfahren nichts zu tun hatte. Geheimjustiz ?

2. Im Januar schrieb das Landesamt dem Verwaltungsgericht, dass es Anhaltspunkte für eine Unwürdigkeit Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippes nicht gäbe. Wie sonderbar.

3. Das Verwaltungsgericht legt den Kenntnisstand von 2002 zugrunde in dem es weite Teile des Urteils vom OLG Celle aus jenem Jahr abschreibt. Dort hatte Celle mein Akteneinsichtsrecht abgelehnt mit dem Argument, Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe sei vermögenslos gestorben. Es übernahm somit die erlogenen Behauptungen der korrupten Justiz Bückeburgs aus dem Jahre 1936 und sparte sich die Einsichtnahme in Unterlagen die Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe unter Verschluss hält, darunter Adolfs Testament. Sämtliche seit 2002 Erkenntnisse wurden ausgeblendet. Das VG Greifswald nimmt somit ein Ergebnis vorweg. Anders gesagt: es entscheidet durch. Eine Einsichtnahme in die sequestrierten Archive unterblieb. Der Untersuchungsgrundsatz und das Prinzip der Offenlegung von Unterlagen durch denjenigen der öffentliche Gelder beantragt, wird ausser Kraft gesetzt. Transparenz ? Wozu ?

Somit werden einmal mehr diejenigen belohnt, die Archive sperren und ihre Ansprüche von NS-Machenschaften ableiten. Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden ausgeblendet. Der historische Zusammenhang findet keine Berücksichtigung. Fiskalische Interessen haben den Vorrang.

Anmerkung

Für Geschichtswissenschaftler dürfte die im 24-seitigen Urteil widergegebene Argumentation der Richter einerseits und die des Landesamtes (die ich weitgehend teile) andererseits von Interesse sein. Denn gerade diese Kontroverse und die rechtliche Auseinandersetzung weisen auf meine Kernthese hin: Das Motiv einer extremen Unterstützung des Nationalsozialismus durch den (ehemaligen) Hochadel bestand in der Aushebelung des bürgerlichen Rechts (das BGB) bei Erbfolgeregelungen. Dieses Sonderrecht (in Gestalt eines Fideikommissauflösungsgesetzes) prämierte NS-loyale “Oberhäuper” der “Adelshäuser”. Auf diese Weise wurden die “grossen Vermögenskörper” handhabbarer für den militärischen Einsatz (Forstgüter boten Holz mit dem Flugzeuge gebaut wurden; landwirtschaftliche Güter ernährten Soldaten) und die “Oberhäupter” waren gefügig.

Interessant ist, dass ausgerechnet das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald diesen Kampf ums Erbrecht unter nationalsozialistischer Flagge vorführt. Das Verwaltungsgericht Greifswald stellt genau die rechtlichen Auseinandersetzungen nach, die zwischen 1936-1945 stattfanden. Es schreibt die Argumentationen der nationalsozialistischen Richter ab, im Jahr 2011. Insofern ist es ein historisch interessantes Urteil. Das Landesamt und das Gericht stellen die Auseinandersetzungen nach, die zwischen den Prinzen stattgefunden hatten. Trotz historischer Erkenntnisse findet die rechtliche Auseinandersetzung statt, als sei das “Dritte Reich” unerforscht und unbekannt; weder die praktischen Konsequenzen noch die historische Einbettung werden berücksichtigt.

Damit Historiker die vom Landesamt und dem Gericht im luftleeren Raum skizzierten rechtlichen Ausführungen einordnen können, fasse ich die Argumentation wie folgt zusammen:

Argumentation des OLG Celle, VG Greifswald und OVG Lüneburg:

1911 und 1913 habe der regierende Fürst zu Schaumburg Lippe seinen gesamten Besitz (Alles) zum Hausgut deklariert. Er habe sich somit seines Privatbesitzes entledigt.

1923 habe er ein neues Hausgesetz erlassen. Danach stünde das Hausgut nunmehr dem Haus als solches zu.

Obwohl Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe persönlich in Grundbüchern in Mecklenburg, Argentinien, Österreich, Ungarn usw. eingetragen sei, habe am 18.9.1936 (Adolfs Todestag) das Amtsgericht Bückeburg bescheinigt, dass das Fürstliche Haus Eigentümer sei, Adolf sei vermögenslos verstorben.

Handle es sich beim Vermögen um gebundenes Vermögen fände das FidErG vom 6.7.1938 Anwendung. Danach stünde das gesamte Vermögen als Privatvermögen dem Prinzen Wolrad als neues Oberhaupt per 1939 zu.

Das hätten so gewollt:

Der Reichsminister der Justiz
Das Mecklenburgische Staatsministerium

Das habe das OLG Celle so bescheinigt und entsprechend in den Grundbuchämtern eintragen lassen

Sollte das Hausgesetz von 1923 nicht gelten, weil Adolf nach 1918 keine Gesetzgebungsbefugnis hatte (er hatte ja 1918 abgedankt), dann gälten eben die Hausgesetze von 1911 und 1913 weiter. Es war also keinesfalls Vermögen Adolfs.

Deshalb sei Adolf vermögenslos verstorben.

Dass Adolf das Palais Schaumburg in Bonn von Viktoria von Preussen 1917 erwarb spielt wohl keine Rolle.

Dass Adolf persönlich hinsichtlich der Güter in Mecklenburg belehnt wurde (also nicht die Güter vom Vater erbte) spielt keine Rolle.

Dass er das Gut Steyrling in Österreich in Wahrheit von einer Tante als Vermächtnis erhielt spielt keine Rolle.

Das ist in etwa die Essenz von 24 Seiten Urteil.

Bevor ich die Rechtsmeinung des Landesamtes widergebe noch folgende Hinweise:

Soll allen ernstes bis 1936 ein auf Maschinenpapier angeblich von Adolf geschriebenes unver¨offentlichtes “Hausgesetz” weltweit weitergelten ? Soll Adolf, der ja auch Oberhaupt war, seiner Testierfähigkeit bearaubt worden sein ? Soll er seit 1913 bis zu seinem Tod kein Testament errichten dürfen ? Wer kann ihm das verbieten ? Etwa derjenige der Adolfs Testament unter Verschluss hält ? Vielleicht das Land Niedersachsen (als Treuhänder von Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe) ?

Hier nun die Rechtsmeinung des Landesamtes in Schwerin. Vieles spricht dafür, dass diese Behörde vom BMF “zurückgepfiffen” worden ist:

Prinz Wolrad kann kein Eigentum an den Gütern erworben haben.
Aus den Einträgen in den Grundbüchern habe weder eine hausgesetzliche Bindung noch Eigentum des Fürstlichen Hauses ermittelt werden können. Ein Erwerb durch das Fürstliche Haus sei nicht festgestellt worden, eine lehnsherrliche Genehmigung sei nicht ersichtlich. Eine Bescheinigung des OLG Celle könne Miterben nicht binden. Eine Einigung der Miterben habe es nicht gegeben. Prinz Wolrad habe Eigentum nicht erworben. Auch nicht im Wege der Fideikommissauflösung, da die Güter im Zeitpunkt des Todes von Fürst Adolf nicht im Eigentum des Fürstlichen Hauses standen. Fürst Adolf habe die Güter weder 1923 noch später dem Haus übertragen. Die lehnsherrliche Anerkennung sei im Zusammenhang mit der entgeltlichen Ablösung des Obereigentums zwar erteilt worden, sie habe aber keinen konstitutiven Eigentumserwerb seitens Prinz Wolrad bewirkt, da eine Auseinandersetzung der Lehnserben nicht stattgefunden habe.

Vor Gericht hat sich die von mir auch vertretene Rechtsauffassung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen nicht durchgesetzt. Das VG Greifswald hat seitenlang die Rechtsauffassungen von Dr. Robert Figge (also des OLG Celle 2002) übernommen. Dass die in Frage kommenden Hausgesetze nicht veröffentlicht wurden, spielt keine Rolle. Dass die Hausgesetze aus Schaumburg-Lippe keine Gesetzeskraft in Mecklenburg oder Österreich entfalten konnten wird mit dem Argument abgetan, dass zu vermuten sei, dass die Hausgesetze dort anerkannt wurden. Das Haus- und Hofarchiv in Wien bestätigte, dass eine Anerkennung erforderlich war und nicht stattgefunden hatte.

Die für Historiker wichtigen Fragen müssen lauten:

Wieso mischt sich der Staat mit einer derartigen Vehemenz in einen privatrechtlichen Erbrechtsstreit ein ?

Wieso musste der NS Staat massgeschneiderte “wohlwollende” Vorschriften (“wohlwollende” Gesetzgebung ist ein Begriff aus der SS-Akte zum Gesetzgebungsverfahren in Sachen Fideikommissauflösung) für die ns-loyalen Oberhäupter anfertigen ?

Bitte Seite 302 der Vier Prinzen lesen. Dr. Heinz Ehaus Chef der Sicherheitspolizei, Himmler und Koehler sind an der “Fabrikation” der juristischen Regelwerke (auch Paragraf 86 DVO zum FidErlG) beteiligt.

http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100

Zu Figge, Koehler und Ehaus

http://vierprinzen.blogspot.com/2011/05/galerie-8.html

“Wieso wollte der Staat “auf Deufel komm´raus”, dass Prinz Wolrad Alles bekommt ?

Das sind die Fragen, denen nachgegangen werden muss. Ohne massgeschneiderte Vorschiften der Nazis, insbesondere Paragraf 86 der DVO zur FidErlG hätte Prinz Wolrad sich nie das gesamte Vermögen “zueignen” können.

Der Wortlaut dieser Vorschrift

“Ist die Auflösung eines Hausvermögens oder eines Hausgutes in der Weise vorgenommen worden, dass das Vermögen dem Hause als einer juristischen Person verblieben oder übertragen worden ist, so gilt die Auflösung als noch nicht durchgeführt. Das Hausvermögen oder das Hausgut ist als solches bestehend zu behandeln. Das gilt auch dann, wenn das Haus seine Organisation inzwischen geändert hat. Die Vorschriften des Erlöschens der Fideikommisse sind sinngemäss anzuwenden”.

Ich gebe zu, dass diese Zusammenhänge komplex sind. Aber es gibt keinen Weg dran vorbei. Nur wer sich die Mühe macht, diese Zusammenhänge zu verstehen, kann das Motiv der NS-Unterstützung durch die “Oberhäupter” erkennen. Der Lohn: sie müssen mit der Familie nicht teilen. Sie sind gegen das BGB geimpft. Nazis aus Überzeugung waren sie nicht. Sie waren nazis , weil es opportun war.

UPDATE 29.6.2011:
Kuriosum.
Soeben erhalte ich von der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Greifswald, die das von mir hier kommentierte Urteil abgesetzt hat, einen Schriftsatz des Rechtsanwaltes von Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe, in dem einer Übersendung des Urteils in anonymisierter Form an mich widersprochen wird. Sehr interessant. Ich darf das Urteil nicht lesen.

Ich darf:
weder die Archive einsehen
noch von der mündlichen Verhandlung erfahren
noch beigeladen werden
noch erfahren, wie entschieden worden ist
noch das Urteil lesen

Und öffentliche Gelder werden nun dem selbsternannten Fürsten zufliessen.

Faires Verfahren ?
Nicht fairer als ein Verfahren in Russland (um ein Besipiel zu nennen) oder in China. Geht es ums Geld ist jeder Partner gut genug, egal ob Menscherechte mit Füssen getreten werden oder nicht.

Ich denke, dass der Titel des Buches jetzt verständlich wird:

Vier Prinzen UND das parallele Unrechtssystem.

Dieser archivalia Beitrag wurde erstellt von
http://vierprinzen.blogspot.com
(Ergänzungen und Urkunden zum gleichnamigen Buch)

Wonnentaler Graduale digitalisiert

Komplett digitalisiert wurde jetzt die Handschrift Graduale cisterciense (Wonnentaler Graduale) mit der Signatur U.H. 1 aus dem Bestand der Badischen Landesbibliothek. Sie stellt eine der am reichsten künstlerisch ausgestatteten liturgischen Handschriften des 14. Jahrhunderts dar.

http://digital.blb-karlsruhe.de/content/pageview/208590

Die wichtigsten Findbuchdatenbanken – Niedersachsen

Zu den Aufnahmekriterien siehe Baden-Württemberg
http://archiv.twoday.net/stories/29744207

Archivportal Niedersachsen
http://archivportal.niedersachsen.de
Außer den Staatsarchiven u.a. die Großstadtarchive Göttingen, Hannover und Hildesheim, das Niedersächsische Wirtschaftsarchiv Braunschweig und das Landeskirchliche Archiv Hannover.

Stadtarchiv Braunschweig
http://www.stadtarchiv-braunschweig.findbuch.net

Stadtarchiv Göttingen
Auch im Archivportal vertreten, zahlreiche Findbücher als PDFs:
http://www.stadtarchiv.goettingen.de/frames/fr_bestaende.htm

Stadtarchiv Oldenburg
http://www.oldenburg.de/stadtol/index.php?id=1041
Vertreten im BAM-Portal
Wichtige Findbücher als PDFs

Paul Goldstainers Wolfenbütteler Sammelband

1979 konnte ich den historiographischen Sammelband des Schwäbisch Gmünder Bürgermeisters Paul Goldstainer in der HAB Wolfenbüttel, auf dessen Existenz mich Hermann Ehmer hingewiesen hatte, ausführlich untersuchen. Er war die zentrale Quelle für mein Buch “Gmünder Chroniken” (1984):

http://books.google.de/books?id=PoAgAAAAMAAJ
[https://archive.org/details/bub_gb_PoAgAAAAMAAJ]

Nun liegt ein Teil des Bands digitalisiert vor. In meiner Beschreibung der Drucke S. 225 ist Nr. 5 der erste Bestandteil des Digitalisats:

http://diglib.hab.de/drucke/124-4-quod-5s/start.htm?image=00001

Es folgt in Goldstainers Handschrift das Lied des Jörg Lang (meine Beschreibung S. 223) und die ebenfalls von ihm geschriebene Psalmparodie (zu der ich Parallelüberlieferung nannte) – beide beziehen sich auf den Schmalkaldischen Krieg. Außerdem wurde der Einband digitalisiert.

Den Wolfenbütteler Sammelband bzw. meine Arbeit hat Silvia Sernena Tschopp: Wie aus Nachrichten Geschichte wird: Die Bedeutung publizistischer Quellen für die Augsburger Chronik des Georg Kölderer. In: Consuming News. Newspapers and Print Culture in early Modern Europe (1500-1800). Hg. von G. Scholz Williams und W. Layher, Amsterdam/New York 2009 (Daphnis 37, 1-2), S. 33-78 herangezogen.

Update: Zur Psalmparodie siehe auch
http://hdl.handle.net/2027/inu.30000054446194?urlappend=%3Bseq=315 [2.9.2018:
https://hdl.handle.net/2027/inu.30000054446194?urlappend=%3Bseq=313
https://www.british-history.ac.uk/letters-papers-hen8/vol21/no2/pp259-269]

Clm 19626 [Katalog Halm 1878]

http://archiv.twoday.net/stories/434210576

[#fnzhss]

Schamloses Plagiat eines Historikers

http://online.wsj.com/article/SB10001424052748704132204576136184280902022.html

Zu “Mad as Hell: The Crisis of the 1970s and the Rise of the Populist Right” von Dominic Sandbrook bemerkt der Rezensent:

“Writing a tedious and unoriginal book is excusable. Recycling the phrasing, the descriptive adjectives, the reportorial detail of other historians—in other words, ignoring the codes and courtesies of historical scholarship—isn’t.”

Danke an AP.