http://booksearch.blogspot.com/2011/05/hobbyists-unite-how-one-google-books.html
(T)
(T)
Falk Bretschneider, Juliette Guilbaud versuchen sich an einem Archivführer für junge französische Forscher. Besonders geglückt finde ich das nicht. Anstelle des kommerziellen Findbuch.nets hätte ein Hinweis auf die Zusammenstellung der Metasuchen http://archiv.twoday.net/stories/6424341 gegeben werden müssen.
(W)
Hinweis auf einen Bericht in der c’t:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg44934.html
(ML)
Die Akten einer kleinen Berliner Dienststelle, die nur wenige Monate von Juli 1945 bis Februar 1946 existiert hat, wecken immer mehr das Interesse von Forscherinnen und Forschern aus der ganzen Welt – die Berichte der „Bergungsstelle für wissenschaftliche Bibliotheken“.
Die Bergungsstelle hat während dieser kurzen Zeit über 200 private und öffentliche Bibliotheken im gesamten Stadtgebiet Berlins sichergestellt. Auf der Grundlage vorhandener Verzeichnisse und von Meldungen aus den Bezirksämtern war damals eine Liste von Bibliotheken erstellt worden, je Bibliothek wurde ein Bergungsauftrag vergeben und der Vorgang genau protokolliert.
Diese Bergungsaufträge und -berichte wurden nun komplett digitalisiert und stehen unter http://www.bergungsstelle.de allen Interessierten für eine detaillierte Auswertung zur Verfügung.
Die Akten stammen aus dem Landesarchiv Berlin.
(RSS) VÖBBLOG
Jürgen Vielmeier legt den Finger in eine Wunde:
Plagiatkultur!
Update:
Onlinejournalismus im Netz hat ein enormes Imageproblem. Dabei ließe sich dies relativ einfach beheben:
1. Mehr Links zu externen Websites und Blogs
2. Mehr Sorgfalt und Genauigkeit bei Quellenangaben
3. Weniger Statusdenken bei der Wahl der Quellen (auch das Wall Street Journal hat nicht immer recht)
4. Mehr Anerkennung der Tatsache, dass manchmal Leser mehr wissen als man selbst
5. Meinung im Text deutlicher zulassen, statt Objektivität vorzugaukeln
6. Mehr transparente Korrektur von Artikeln, wenn sich Angaben als falsch herausgestellt haben
(RSS)
Link zur PDF-Datei der in Genf entstandenen Bachelor-Arbeit der Informationswissenschaften.
(T)
“Popstar? Junkie? Genie? Oder einfach bloß verrückt? Wer war Ludwig II. wirklich? Zwei Münchner Autoren haben die Boulevardpresse seiner Zeit und das Geheime Hausarchiv der Wittelsbacher durchforstet und ein verblüffendes Buch geschrieben: “Ludwig forever. Die phantastische Welt der Märchenkönigs”.
König Ludwig II. starb vor 125 Jahren. Zu lesen gibt es über den “Märchenkönig” zwar schon mehr als genug, dennoch ist Thomas Endl und Klaus Reichold jetzt ein Buch über ihn gelungen, das ganz neue Blicke auf den “Kini” ermöglicht. Sie haben die Presse seiner Zeit durchforstet, sich durch Klatschspalten gearbeitet, sind Tagebücher von Zeitgenossen durchgegangen und haben im Geheimen Hausarchiv der Wittelsbacher nach bislang wenig beachteten Fakten gesucht. So haben sie beispielsweise herausgefunden, dass schon während Ludwigs Regierungszeit Gerüchte die Runde machten, dass der König homoerotische Verhältnisse hatte.
“Es herrschte Krieg” – der Krieg gegen Österreich von 1866 – “und der König spielt auf der Roseninsel im Starnberger See mit dem Fürsten von Thurn und Taxis ‘Fangermandl’, das geht natürlich gar nicht”, fasst Thomas Endl die zeitgenössische Kritik zusammen. In ihrem Buch “Ludwig forever” halten die Autoren auch fest, dass vieles am exzentrischen Verhalten des Königs auf etwas äußerst Banales zurückzuführen ist – beispielsweise Zahnschmerzen, die ihn zeitlebens plagten. Zum Schluss hatte er nur noch sechs Zähne im Mund. Ludwig II. nahm das Schmerzmittel Laudanum, ein Opiat, das sowohl Euphorie als auch Übellaunigkeit als Nebenwirkungen auslösen konnte – und ihn wohl so launisch werden ließ.
Auch zum Einschlafen brauchte der König ein Medikament. Das Chloralhydrat, das er nahm, hatte wahrscheinlich die Wirkung, seinen Schlafrhythmus immer weiter zu verschieben. “Es wäre denkbar, dass das bei Ludwig dazu geführt hat, dass er immer später aufgestanden ist, bis er eines Tages eigentlich erst um 19 Uhr aus dem Bett kam, gefrühstückt hat, nachts zwischen zwölf und eins gab es das Mittagessen, und um sieben Uhr in der Früh ist er dann ins Bett gegangen”, sagt Klaus Reichold. Mit ihrem spannend geschriebenen Buch zeigen Endl und Reichold, dass man große Geschichte oft über Kleinigkeiten aus dem Alltag besser begreift – verblüffend und unterhaltsam.”
Klaus Reichold, Thomas Endl
“Ludwig forever. Die phantastische Welt der Märchenkönigs”
Hoffmann & Campe 2011
ISBN-13:978-3-455-50200-8
Quelle: 3sat Kulturzeit, Lesezeit v. 18.5.2011
(S)
mitgeteilt vom DAV (Deutscher Anwaltverein)
“Am 11. Mai 2011 hat das EU-Parlament die Einführung eines gemeinsamen Transparenz-Registers zwischen Kommission und EU-Parlament beschlossen. Dieses soll ab Juni 2011 online zugänglich sein. Auch der Rat wurde aufgefordert, dem Register beizutreten. Im Register eintragen sollen sich Beratungsfirmen, Wirtschafts- und Verbandsvertreter, NGOs, aber auch Rechtsanwälte, die Tätigkeiten ausüben, mittels derer auf zukünftige Gesetzgebung oder Entscheidungen Einfluss genommen werden soll. Erforderlich sind Angaben zu den Auftraggebern sowie deren Anteil am Umsatz. Wichtig für die Anwaltschaft ist, dass Tätigkeiten im Zusammenhang mit Rechtsberatung ausgenommen sind. Nicht in den Anwendungsbereich fallen Kontakte mit den Institutionen, die dazu bestimmt sind, Mandanten über die allgemeine Rechtslage oder ihre Rechtsstellung zu informieren. Ebenfalls ausgenommen sind bestimmte anwaltliche Tätigkeiten zur Vermeidung von oder Vertretung in Verwaltungsverfahren. Nicht erfasst sind ferner Tätigkeiten eines Rechtsanwalts, der seinen Mandanten zu zukünftiger Gesetzgebung berät, ohne dabei Einfluss auf den Gesetzgeber zu nehmen. Errichtet werden soll zudem ein System für einen „legislativen Fußabdruck“, der im Annex von Berichten zu Gesetzestexten angeführt wird. Dieser beinhaltet u. a. die Auflistung der Personen, mit denen ein Abgeordneter während seiner Arbeit an den Normen Kontakt hatte (s. EiÜ 6/11).”
Dieser Ausschnitt aus Paul Klees “Hoffmanneske Scene” (Lithografie 1921) des Bauhaus-Archivs ziert den “Nobel-Sekt” eines großen Discounters.
Sind den LeserInnen noch weitere archivische Weinetiketten bekannt? Wenn ja, Hinweise sind als Kommentare erbeten.
(E)
http://www.tiltfactor.org/metadata-games
There’s no shortage of fabulous archival material lurking in college and university collections. The trick is finding it.
Without good metadata—labels that tell researchers and search engines what’s in a photograph, say—those archives are as good as closed to many students and scholars. But many institutions don’t have the resources or manpower to tag their archives thoroughly.
Enter Metadata Games, an experiment in harnessing the power of the crowd to create archival metadata. A team of designers at Dartmouth College, working with archivists there, has created game interfaces that invite players to tag images, either playing alone or with a partner (sometimes a human, sometimes a computer). Solo players think up tags to describe the images they see; in the two-player scenario, partners try to come up with the same tag or tags. Read more at
http://chronicle.com/blogs/wiredcampus/gaming-the-archives/31435
See also
http://metadatagames.dartmouth.edu/mg/arcade
http://thedartmouth.com/2011/05/25/news/metadata
http://archiv.twoday.net/stories/4568398
(RSS)
Die Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Berlin) testet seit Jahren Plagiaterkennungssysteme und hat die fünf besten auf die Guttenberg-Dissertation angesetzt: PlagAware, Turnitin/iThenticate, Ephorus, PlagScan und Urkund. Die Ergebnisse wurden anschließend mit denen des GuttenPlagWiki verglichen.
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Keines der Systeme fand so viel wie die GuttenPlag-Gruppe, resümiert der in der aktuellen iX 6/11 veröffentlichte Bericht. Zudem variierten die angegebenen Prozentzahlen und Fundstellen bei einigen Systemen von Tag zu Tag. Die Tester der HTW Berlin empfehlen, bei einem Anfangsverdacht mehrere verschiedene Systeme einzusetzen und für die Interpretation fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich alle Arbeiten durch ein Plagiaterkennungssystem zu schicken, um dann oberhalb einer einfachen “Schwelle” die Lehrkräfte zu alarmieren, halten sie für übertrieben. Viel zu viele Fehlalarme wären die Folge.
“Die aktuellen Plagiaterkennungssysteme funktionieren am besten mit kleineren Texten wie Hausarbeiten. Für komplexe Texte mit vielen Zitaten und Fußnoten sind sie nur begrenzt geeignet”, resümiert die iX.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Plagiaterkennungssysteme-auf-dem-Pruefstand-1250787.html
http://plagiat.htw-berlin.de/software
(RSS)
Lateinischer Druck aus dem Jahr 1612:
http://fuldig.hs-fulda.de/viewer/viewImage.xhtml?action=open&iddoc=1902869&page=1
(RSS)
Gemäß
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=16535
möchte man es hoffen.
Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/11446525
(RSS)
http://collections.nlm.nih.gov/muradora/browse.action?parentId=nlm%3ADREPMHL-coll&type=1
“On May 23rd NLM announced the release of Medicine in the Americas, over 300 digital reproductions of early American printed books, now freely available, which showcases the early development of American medicine. ”
http://openbiomed.info/2011/05/historical-oa-nlm
(RSS)
a) Bis zum Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 konnten zwar Nutzungsrechte für noch nicht
bekannte Nutzungsarten wirksam eingeräumt werden. Dies setzte allerdings eine eindeutige Erklärung des Berechtigten hinsichtlich der Einräumung solcher Nutzungsrechte oder eine angemessene Beteiligung des Berechtigten an
den Erlösen aus deren Verwertung voraus. Auch die Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten an Filmwerken durch Filmurheber an Filmhersteller war nur unter dieser Voraussetzung wirksam.
b) Von einer eindeutigen Erklärung des Berechtigten hinsichtlich der Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht
bekannte Nutzungsarten konnte nach der bis zum Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 geltenden Rechtslage nur ausgegangen werden, wenn die Vertragspartner eine solche Rechtseinräumung ausdrücklich erörtert und vereinbart und damit erkennbar zum Gegenstand von Leistung und Gegenleistung gemacht haben.
Dafür reicht es regelmäßig nicht aus, dass die Vertragspartner pauschal auf Tarifordnungen oder Tarifverträge Bezug genommen haben, die unter anderem eine solche Rechtseinräumung vorsehen.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=I%20ZR%2018/09&nr=56309 PDF I ZR 18/09
Siehe auch
(RSS)
Ein sächsischer Journalist stellte dem Amtsgericht Weißwasser Fragen. Er wollte wissen, ob und in welchem Umfang ein dort tätiger Richter nebenberuflich Thailand-Reisen organisiert. In seiner Anfrage erwähnte er auch, dass der Anbieter sich durch den Begriff “Spezialreisen” von seinen Wettbewerbern abgrenzt.
Statt einer vernünftigen Antwort flatterte dem Journalisten nun ein Strafbefehl ins Haus. Natürlich vom Amtsgericht Weißwasser. Der Vorwurf: Der Journalist soll den Richter beleidigt haben, denn die Verwendung des Begriffs Spezialreisen beinhalte den Vorwurf, der Betreffende sei auf dem Gebiet des Sextourismus tätig.
Hierbei dürfte es sich um eine sehr einseitige Interpretation handeln. Der Journalist beteuert jedenfalls, dass er in seiner Anfrage lediglich den Begriff Spezialreisen aufgegriffen und keinerlei Unterstellung damit verbunden hat. Der Betroffene will sich gegen den Strafbefehl wehren. Er wird von Journalistenverbänden unterstützt, die einen Einschüchterungsversuch gegenüber der Presse sehen.
Das tue ich auch.
So Udo Vetter:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/05/26/wie-sachsens-justiz-journalisten-antwortet
ZAPP-Beitrag:
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/medien_politik_wirtschaft/sachsensumpf111.html
(RSS)
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=14145 weist auf die neue Suche der ÖNB Wien aufmerksam.
http://search.obvsg.at/ONB/de_DE
Mit dem Reiter “Digitale Ressourcen” kann man auch Digitalisate finden, die über die allzu lückenhafte Liste der digitalen Projekte nicht auffindbar sind:
http://www.onb.ac.at/bibliothek/digitaler_lesesaal.htm
Man hat dann aber das Problem, die Digitalisate zu verlinken. Dazu muss man in den “Details” den Link unter “Digitales Objekt” kopieren (in der Hoffnung, dass der persistent bleibt). Beispiele:
http://data.onb.ac.at/dtl/582093
http://data.onb.ac.at/dtl/1274607 Inkunabel
http://data.onb.ac.at/dtl/2382867 Laienspiegel 1511
Erfasst sind auch die seit 2007 einsehbaren ANNO-Buchdigitalisate:
http://archiv.twoday.net/stories/3514233
Verlinkt ist dabei sowohl die bisherige Präsentation als auch der Standard-Viewer:
http://data.onb.ac.at/book/AC06710039 Anzengruber
http://data.onb.ac.at/dtl/282867
(RSS)
Update:
Aber die meisten Gerichte ignorieren das:
http://www.internet-law.de/2011/05/filesharing-wie-die-gerichte-argumentieren.html
(RSS)
“Nach Ansicht der CDU/FDP-Regierung in Kiel sollen personenbezogene Daten nur noch im Internet veröffentlicht werden dürfen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Ausnahmen sollen lediglich für Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen oder durch die Betroffenen selbst veröffentlichte Informationen gelten.”
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4925
Gilt natürlich nur für öffentliche Stellen, siehe
Aber natürlich auch für Archivfindbücher im Netz …
(RSS)
http://www.stgallplan.org/stgallmss/index.html
Since the first half of the ninth century, the librarians at the monasteries of Reichenau and St. Gall kept records of the books owned by the monasteries. Both possessed extensive libraries, which contained books produced in their own scriptoria as well as those acquired elsewhere. Many of these books survive to this day. The manuscripts collected here are intended to be a virtual presentation of the two monasteries’ libraries as they were in the ninth century. These manuscripts give us a window into the intellectual context that inspired the creation of the Plan and informed the monastic tradition visible in the Plan.
By selecting one of the manuscripts from the drop-down menu on the left, you can examine that manuscript page by page. Each manuscript is accompanied by a table of contents and codicological description. Further bibliography on the manuscripts and their contents can be found via links to the International Medieval Bibliography and the Lexikon des Mittelalters (n.b.: these are external sites with subscription requirements). For some manuscripts, a standard edition text for a work within the codex has been provided, and for a small portion, there are also English translations. Please note that in most instances these are not transcriptions of the manuscript.
By June 2012 the virtual library will contain 168 manuscripts. The process of expansion begins with the publication of images of the manuscripts, and is followed by adding the table of contents for each manuscript and a codiocological description. Manuscripts that are already have some cataloging information are indicated with an asterisk next to their shelfmark in the drop-down menus. Currently there is no search function available for the library, but a brief catalog of the contents is available here (note: the production blog can be searched via the option in the upper left corner). We shall also be adding a series of virtual tours of the library, which will highlight selected manuscripts and will provide insight into the life of the monasteries of Reichenau and St. Gall as well as the Carolingian world that sustained them.
Terms of Use: The manuscripts on this site are provided solely for individual, non-commercial use. Reproduction of these images for publication, redistribution, licensing or sale is not permitted, nor is downloading of the images. All images are provided by the permission of the institutions that own the images and/or manuscripts. All inquiries concerning downloading or reproduction should be referred to the owning institution. Contact information for the owning institution is provided with each manuscript. By proceeding past this page into the virtual library, users agree to these terms.
Zugänge vermerkt das Blog:
http://reichenau-stgall-library.blogspot.com
Da sowohl die BLB Karlsruhe ihre Reichenauer Handschriften digitalisiert als auch die Stiftsbibliothek St. Gallen ihre frühmittelalterlichen Codices sind die Digitalisate vor allem dann von Bedeutung, wenn die Handschriften dort noch nicht vorliegen sowie bei dem in anderen Bibliotheken (Cambridge, Neapel, Wien usw.) gelandetem Streugut.
So löst sich übrigens auch das in
http://archiv.twoday.net/stories/6069073
thematisierte Rätsel. Die Digitalisate des Projekts liegen auch auf dem UCLA-Server:
http://digital2.library.ucla.edu/viewItem.do?ark=21198/zz0015vcjk
(W)
Mehrfach eingedrungenes Regenwasser hat zu erheblichen Schäden bei der UB Erlangen-Nürnberg geführt, etwa 450 Werke mussten aufgrund Schimmelbefalls weggeworfen werden.
http://bibliothekarisch.de/blog/2011/05/25/wasserschaden-in-der-ub-erlangen-nurnberg
(RSS)
http://www.friulinprin.beniculturali.it
Friuli in prin is the title chosen for the data bank on the historical registering of families in Friuli. The Friulian language sounded just right – “in prin” suggesting immediately not only the passing of time but also the realisation of changes which have happened. Time and change are after all the two cardinal points for the study of history and the interpretation of the past. Il tempo e il mutamento sono infatti i due cardini dello studio storico e dell’interpretazione del passato.
The project was conceived by the State Archive of Udine to promote the sources of the history of the people. It has been recognised by the President of the Council of Ministers for the quality of service it offers citizens and is financed by law 482/99 concerning the protection of minority languages. Friuli in prin is a data bank which organises registry documents, connects them to people and fixes important biographical events of generations of Friulians who lived between the second half of the 19th century and the 20th century.
(RSS)
“At the National Archives, we’re always trying to think of new ways to make our historical records more accessible to the public. We have only a small fraction of our 10 billion records online, so it’s clear we’ve got to get creative.
It’s vital that we learn how other institutions address this challenge. One approach we’re seeing is for institutions to engage citizens in crowdsourcing or microvolunteering projects. These projects leverage the enthusiasm and willingness of online volunteers to transcribe or geotag historical records online.
Yesterday, we hosted a public program in the McGowan Theater called “Are You In? Citizen Archivists, Crowdsourcing, and Open Government. We heard about three innovative projects:
the World Archives Project ( http://community.ancestry.com/wap/download_ie.aspx ) from http://Ancestry.com,
the Map Warper Project ( http://maps.nypl.org/warper ) from the New York Public Library, and
the North American Bird Phenology Program ( http://www.pwrc.usgs.gov/bpp ) from the U.S. Geological Survey “
(W)
Stellten das neue Schreibkursangebot des Gemeindearchivs und der Senioren-Service-Stelle der Gemeinde Burbach vor: Archivarin Patricia Ottilie, Bürgermeister Christoph Ewers und Seniorenbeauftragte Christine Sahm.
“Wer den Einkaufszettel der Uroma endlich lesen möchte, für den bieten das Gemeindearchiv Burbach und die Senioren-Service-Stelle der Gemeinde das passende Angebot. Im Juni beginnt der erste Lese- und Schreibkurs zur Offenbacher Schrift, einer Artverwandten der Sütterlin-Schrift.
Unter fachkundiger Leitung der Gemeindearchivarin Patricia Ottilie können Interessierte an jedem Dienstag im Juni die auch als „Rudolf-Koch-Kurrent“ bezeichnete Schrift erlernen. Mit Lese- und Schreibproben sowie dem Erlernen der Buchstaben werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, alte Tagebücher von Verwandten oder Postkarten aus vergangenen Zeiten zu lesen. Nach Kursende können selbst Briefe in der Offenbacher Schrift verfasst werden.
Wer bereits Kenntnisse hat, ist ebenfalls herzlich zur Auffrischung willkommen.
Die Offenbacher Schrift wurde 1927 von Rudolf Koch entwickelt. Sie war in Süd- und Mitteldeutschland sowie den Rheinlanden verbreitet und wurde vereinzelt an bundesdeutschen Grundschulen bis Mitte der 1960er Jahre als Zweitschrift gelehrt. Diese Kurrentschrift zählt zu den Sütterlin-Handschriften und soll leichte Schreibbarkeit mit ästhetischer Schönheit verbinden.
Wer Interesse an der Teilnahme hat, kann sich entweder bei dem Archiv oder der Senioren-Service-Stelle der Gemeinde Burbach anmelden. Ansprechpartner sind Patricia Ottilie, Telefon 02736/45-46, E-Mail p_ottilie@burbach-siegerland.de oder Christine Sahm, Telefon 02736/45-56, E-Mail c_sahm@burbach-siegerland.de. Der Kurs findet jeweils von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr in der Grundschule Burbach, Marktplatz, statt und kostet pro Person 12 € zzgl. Material. Das Teilnahmeentgelt wird am ersten Kursabend eingesammelt. “
Die Offenbacher Schrift, eine Artverwandte der Sütterlin-Schrift, können Interessierte jetzt in Burbach erlernen.
Link zum Flyer (PDF)
Quelle: Gemeinde Burbach, Pressemitteilung v. 19.05.2011
s. a. ?s=gemeindearchiv+burbach
(S)