Lancement du site des Archives du Rhône (24 mai 2011) from Département du Rhône on Vimeo.
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Introduction to the ACC at GSA from GSA on Vimeo.
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Hong Kong Film Archive iPhone App Demo from Benjamin Chan on Vimeo.
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Gesture Archive from Kiran Kumar on Vimeo.
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gesture archive from tofubrain on Vimeo.
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Das schönste Geräusch für einen Schuldner muss ein Schleifen gewesen sein. Denn dann wurden in der städtischen Rechnei die Rillen in den Kerbhölzern glattgeschliffen, wie Konrad Schneider vom Institut für Stadtgeschichte erzählt. Im Mittelalter stand jede Kerbe in den Holzstücken für eine bestimmte Summe, die der Schuldner, dessen Name oder Zeichen sich ebenfalls auf dem Holz fand, der Stadt zurückzuzahlen hatte. War das Kerbholz glatt, war der Mann schuldenfrei. Die Redewendung “etwas auf dem Kerbholz haben” bedeutete also ursprünglich “Schulden haben”.
Die Rechnei war seit dem Mittelalter die oberste Finanzbehörde. Geführt wurde sie von zwei Ratsherren; der Rat, dem 24 Mitglieder angehörten, war damals die Exekutive. Im Institut für Stadtgeschichte gibt es Kladden – “Journale mit Geschäftsvorfällen” – aus dem 16. Jahrhundert, in denen täglich Finanztransaktionen der Stadt notiert wurden. Die Rechnungen selbst sind im Feuer der Bombenangriffe von 1944 verbrannt.
Der ganze Artikel von Tobias Rösler über das Kerbholz ist erschienen in der F.A.Z., 13.05.2011, Nr. 111 / Seite 42 und nicht kostenlos online.
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Kerbholz
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“This new interface for Google Books allows you to search more than 155 billion (155,000,000,000) words in more than 1.3 million books of American English from 1810-2009 (including 62 billion words from 1980-2009). Although this “corpus” is based on Google Books data, it is not an official product of Google or Google Books, but rather it was created by Mark Davies, Professor of Linguistics at Brigham Young University, and it is related to other large corpora that we have created.”
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Von Till Kreutzer:
http://www.irights.info/userfiles/2011-05-03_Verbraucherschutz_im_Urheberrecht.pdf
(T)
Ben Kaden beanstandet zu Recht die Klausel:
“Hinweis zu § 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Verlages öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch bei einer entsprechenden Nutzung für Lehr- und Unterrichtszwecke.”
(RSS)
Aus meiner Sicht keineswegs optimal informierend:
http://static.orf.at/podcast/oe1/mp3/OE1_digitalleben_110511.MP3
(ML)
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/podcasts/podcast-urherberecht
“Im 7-teiligen Podcast Urheberrecht gibt Prof. Hoeren einen Überblick über die Geschichte und die Systematik des Urheberrechts in Deutschland. Des Weiteren werden Entwicklungen und Rechtsprobleme aus den Bereichen Licensing, Verwertungsgesellschaften und Urheberrechtsverletzungen dargestellt.”
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Die um 1900 erschienene Zeitschrift für Schönheit und Kunst wurde von der ZLB digitalisiert:
http://130.73.102.86/muradora/gsearch.action?terms=dc.subject:%22Berliner%20Leben%22
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