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Open Access im Rot-Grünen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg

http://www.netzpolitik.org/2011/bawu-grun-roter-koalitionsvertrag-zu-netzpolitik

Open Access, Seite 21:

Gleichzeitig wollen wir größtmögliche Transparenz und allgemeine Zugänglichkeit zu wissenschaftlichen Daten herstellen. Dazu werden wir gemeinsam mit den Hochschulen und Universitätsbibliotheken des Landes eine Open-Access-Strategie entwickeln. Dabei prüfen wir, wie das Prinzip umgesetzt werden kann, alle öffentlich geförderten und alle durch das Land beauftragten Forschungsergebnisse kostenfrei der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Möglichkeit der Hochschulen zur Forschung im Auftrag Dritter darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Ebenfalls wichtig:

Transparenz des Regierungshandelns im Netz

Wir stehen für eine offene Gesellschaft und eine transparente Verwaltung. Die bisherigen Aktivitäten Baden-Württembergs im Bereich e-Government und digitaler Demokratie werden wir ausbauen. Dabei werden wir insbesondere auch auf die Barrierefreiheit aller öffentlichen Angebote achten, und darauf, dass Teilhabe am öffentlichen Leben auch ohne Netzzugang möglich bleibt. Zu den großen Chancen digitaler Netze gehört die Möglichkeit, die Grundlagen des Regierungshandelns transparent und zugänglich zu machen. In einem umfassenden Informationsfreiheitsgesetz werden wir gesetzliche Regelungen treffen, damit Bürgerinnen und Bürger unter Beachtung des Datenschutzes grundsätzlich freien Zugang zu den bei den öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Informationen haben. Wir werden unser Regierungshandeln daran orientieren, die zugrunde liegenden Daten und Dokumente weitestmöglich öffentlich zugänglich zu machen. Hier orientieren wir uns am Grundsatz „Open Data“.

Quelle:
http://www.gruene-bw.de/fileadmin/gruenebw/dateien/Koalitionsvertrag-web.pdf

(T)

Entnazifizierungsakten des Staatsarchiv Sigmaringen online verzeichnet

http://www.suedkurier.de/region/linzgau-zollern-alb/kreis-sigmaringen/Mit-einem-Klick-in-die-Geschichte;art372548,4851325

“Von den mehr als 132 000 im Gesamtbestand erfassten Personen sind 56 527 auch im Internet recherchierbar. Die übrigen Namen können zurzeit aus personenschutzrechtlichen Gründen noch nicht in das Internet eingestellt werden.”

(RSS)

Ideenklau-Vorwurf in Plagiat-Buch: Hamburger Zensurkammer deckelte Rieble

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/26-01-2011-ag-hamburg-az-36-a-c-243-10.html

Die Entscheidung des AG Hamburg gegen Volker Rieble (Das Wissenschaftsplagiat S. 19) überzeugt nicht. Es muss erlaubt sein, im wissenschaftlichen Kontext einen Verdacht über mögliche Abhängigkeiten (Ideenklau) zu äußern, ohne von einer Hamburger Zensurkammer wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Rechenschaft gezogen zu werden. Hätte Stephan Lorenz für seine beiden NJW-Aufsätze 2003 und 2005 sorgfältig recherchiert, dann hätte er auf den Aufsatz Riebles DB 1989 stoßen müssen. Angesichts dieser Sachlage den Verdacht eines Ideenklaus zu äußern, ist eine vertretbare Hypothese und keine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Die Wissenschaft lebt von der Hypothesenbildung und sollte nicht der presserechtlichen Hamburger Zensurjustiz unterworfen werden.

(RSS)

Wikileaks, “Domschiet” und der Kontrollverlust

Interessante Taktik der Gegner des Whistleblowing:

1. Assange ist in seiner Reaktionsfähigkeit aufgrund des Auslieferungsverfahrens stark eingeschränkt

2. Er soll sexuelle Straftaten begangen haben

3. Oh Wunder: die Kontrolle über die wikileaks Unterlagen soll verloren gegangen sein. Wikileaks soll undicht sein, so habe NYT Guantanamo Unterlagen bereits vorher erhalten. Daniel Domscheit-Berg soll es nicht gewesen sein.

So wird Wikileaks mit folgendem Satz im Artikel der FAZ erodiert:

“Mit der Kontrolle über Dateien hat Wikileaks auch die Kontrolle des Informationsflusses verloren, mit dem gezielt Kampagnenarbeit betrieben wird”.

Wie durchschaubar. Wikileaks habe nichts mehr zu bieten. Wirklich ?

Siehe FAZ

http://goo.gl/x5uO3

Und über die Sache selbst, soll niemand sprechen. Das Wegsperren kranker Menschen.

http://vierprinzen.blogspot.com

FAZ zum Schatzregal

http://www.faz.net/-01t13d

Kniffelige Rechtslage. Vom Unglück, einen Schatz zu finden
Von Lukas Weber

Auszüge:

Ein Schatzregal hat durchaus weitreichende Folgen, erklärt Preuschen [Diethardt von Preuschen, Rechtsanwalt – KG]. „Vergisst“ jemand, seinen Fund von vielleicht kulturhistorischem Wert den zuständigen Behörden zu melden, begeht er nur eine Ordnungswidrigkeit. Gibt es ein Schatzregal, macht er sich der Unterschlagung schuldig – sogar dann, wenn er selbst der Grundstückseigentümer ist. Der Straftatbestand wird mit bis zu drei Jahren geahndet. Käufern der Münze droht eine Anzeige wegen Hehlerei. Höchst unterschiedlich ist freilich der Besitzanspruch der Länder: In Berlin und Sachsen hat der Staat ein totales Schatzregal eingeführt […]. In Niedersachsen dagegen gibt es ein kleines Schatzregal, wonach nur Funde, die durch staatliche Nachforschungen entdeckt wurden, Eigentum des Landes werden; sonst gilt die Regelung des BGB.

Mit einer solchen Lösung können sich auch die meisten Kritiker des Schatzregals anfreunden. Jüngste Versuche der Regierung in Hannover, die Ansprüche zu einem totalen Schatzregal auszuweiten, sind offenbar am energischen Widerstand der Betroffenen gescheitert. Dazwischen steht das große Schatzregal. Es sieht vor, dass auch sämtliche Funde dem Land zufallen, die „einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben“. Da man darüber trefflich streiten kann, ist der Ärger programmiert. „Alte Münzen haben immer einen wissenschaftlichen Wert“, meint Preuschen. Dennoch haben die meisten Bundesländer eine solche Regelung eingeführt. Rheinland-Pfalz sieht wenigstens einen Finderlohn vor, „im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts“, was keine übertriebenen Erwartungen weckt, Sachsen-Anhalt verspricht eine „angemessene Entlohnung“, wenngleich nur als Kann-Vorschrift, Schleswig-Holstein definiert einen Anspruch darauf. Der Grundstückseigentümer geht in solchen Fällen indessen stets leer aus.

Die im Vergleich liberale Handhabung in Hessen könnte freilich bald ein Ende haben. Die Regierungsfraktionen im Landtag haben im vergangenen Jahr einen dringlichen Gesetzentwurf zur Einführung eines totalen Schatzregals vorgelegt. Dass ausgerechnet die christlich-liberale Koalition ein Enteignungsgesetz beschließen möchte, kann Preuschen nicht verstehen. Anderen ging es geradeso, es hagelte Proteste von Religionsgemeinschaften, Grundeigentümern, Waldbesitzern, Landwirtschaftsverbänden, Hobby-Archäologen und Numismatikern. Und von den eigenen Kommunen. Nach einer Anhörung vor dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Februar ist der Entwurf deswegen entschärft worden.

Man sei vielleicht etwas über das Ziel hinausgeschossen, sagt der Landtagsabgeordnete Mario Döweling, der in der FDP-Fraktion für das Gesetzesvorhaben zuständig ist. Jenes Ziel, dem Land besondere Funde von wissenschaftlichem Wert zu sichern, sei auch mit der jetzt gefundenen kleinen Lösung erreichbar, die nach der Osterpause im Landtag beschlossen werden soll. Sie entspricht dem, was Preuschen als großes Schatzregal definiert; der Staat behält, was ihm gefällt. „Im neuen Entwurf ist außerdem eine angemessene Entschädigung für den Finder vorgesehen“, sagt Döweling.

Das sei zu wenig konkret, kritisiert Walter Franke, der Vorsitzende des gemeinnützigen Vereins Argus, „ins Gesetz muss ein Prozentsatz hinein“. Die Hälfte des Werts sei angemessen. In Rheinland-Pfalz habe ein Sondengänger im vergangenen Jahr einen römischen Münzschatz von 50 Kilogramm gefunden und dafür 1000 Euro erhalten – er sei aber noch nicht einmal zur Präsentation eingeladen worden. Die Mitglieder von Argus suchen mit einem Metalldetektor und einer behördlichen Lizenz den Boden ab, vorwiegend „gestörte Flächen“, zum Beispiel Äcker. Was die Hobby-Archäologen finden, geben sie ab. Dass das Land sich den Finderlohn nicht leisten könne, hält Franke für vorgeschoben. „Wenn alle zehn Jahre mal ein herausragender Fund auftritt, ist das viel.“

Die Statue des Keltenfürsten vom Glauberg sei angeblich 70.000 Euro wert, das spiele keine Rolle im Vergleich zum Museum, das darum herum gebaut worden sei. Und der berühmte römische Pferdekopf sei gewiss die für den Ausschuss angegebenen 3 Millionen Euro nicht wert. Ein Schatzregal bewirkt nach Frankes Ansicht nur eines: „Es gibt weniger Funde.“ In Baden-Württemberg mit Schatzregal würden im Jahr etwa 80 Münzen gefunden, in Bayern ohne Schatzregal seien es 6000. Im Ausland sind die Erfahrungen ähnlich, in Ländern ohne Schatzregal wie Österreich findet sich regelmäßig mehr. So gesehen kann Sondengänger Franke verstehen, dass das hessische Landesamt für Denkmalschutz für ein Schatzregal kämpft. „Die versinken in Arbeit.“

Siehe hier:
?s=schatzregal

Weitere Materialien:

Unterschriftenliste gegen das große Schatzregal:
http://www.muenzclub-jever.de/umfrage/index.php

http://www.zeitung.schatzsuchen.de

(RSS)

Dokumentation zum Wiener Kongress Cultural Heritage and New Technologies

http://www.stadtarchaeologie.at/wp-content/uploads/eBook_WS14_Part2_Workshops.pdf

Ein munteres Allerlei von der Archäologie bis zur Digitalisierung in Klosterbibliotheken.

Update dank VÖBBLOG: Inhaltsverzeichnis
http://www.stadtarchaeologie.at/?page_id=1322

(W)

Kurzgefasste Regeln für den Umgang mit bibliothekarischem Altbestand

http://www.ordensarchive.at/images/stories/beitrag/Regeln_fuer_den_Umgang_mit_bibliothekarischem_Altbestand.pdf

2. Unter Altbestand werden im Folgenden Bücher, Handschriften und Archivalien verstanden, die vor 1850 gedruckt oder geschrieben wurden. […]

3. Die Bücher und Archivalien haben einzeln und als Sammlung eine deutlich individuelle Prägung; sie sind schützenswertes Kulturgut, zu deren Erhaltung die kirchlichen Einrichtungen verpflichtet sind. […]

21. Altbestand ist integraler Bestandteil der Geschichte, Tradition und Kultur der jeweiligen kirchlichen Einrichtung. Diesen räumlichen und geschichtlichen Zusammenhang zu erhalten ist vorrangig.

22. Wenn aus räumlichen, finanziellen oder konservatorischen Gründen oder wegen fehlenden Fachpersonals Altbestand auf längere Sicht nicht verantwortlich aufbewahrt oder erschlossen werden kann, kann eine Abgabe an eine andere öffentlich zugängliche, bevorzugt kirchliche, unter Beachtung regionalhistorischer Zusammenhänge des Bestandes auch lokale Einrichtung erwogen werden.

23. Textidentische Exemplare, die sich durch Einband, handschriftliche Einträge etc. unterscheiden, können nicht als Dublette bewertet und abgegeben werden.

Hat man sich etwa im Fall Eichstätt daran gehalten?

?s=eichst%C3%A4tt

(W)

Heimatkundliche Blätter (Balingen) online

http://goo.gl/rCrUK = http://www.heimatkundliche-vereinigung.de

Die „Heimatkundlichen Blätter“ sind das Organ des Vereins. Es erscheint seit 30. Januar 1954 als monatliche Beilage des derzeitigen Zollern-Alb-Kuriers. In den „Heimatkundlichen Blättern“ werden Berichte über Geschichte, Kunst, Kultur, Wirtschaft, Naturwissenschaften und Politik und insbesondere auch über Persönlichkeiten aus unserem Raum veröffentlicht. […]

Die „Heimatkundlichen Blätter“ von 1954 bis 2008 finden Sie neuerdings im “Download”-Bereich. Diese Ausgaben sind OCR-behandelt, das heißt im Text kann mit der Suche-Funktion recherchiert werden. […]

Erschlossen sind die “Heimatkundlichen Blätter Balingen” bis Dezember 1997 durch Autoren-, Orts-, Personen- und Sachregister […].

1954 hießen die Blätter noch “Heimatkundliche Blätter für den Kreis Balingen”. Erfreulich ist neben der OCR auch die Entscheidung für Faksimiles.

Am 30. April 1955 behandelte ein mir bislang natürlich unbekannter Artikel den wohl in vorterritoriale Zeit zurückreichenden Zollkornbereich von Balingen und Ebingen.

(PM)

#histverein

Brosamen von Gale

Mir ist unverständlich, wie Bibliotheken wie die UMich nach wie vor die Zusammenarbeit mit Unternehmen wie GALE pflegen und damit die Public Domain nachhaltig schädigen.

http://www.lib.umich.edu/tcp

Dass “2,231 searchable keyed-text editions of books from Eighteenth Century Collections Online (ECCO)” per Mail von interessierten Wissenschaftlern angefordert werden können (!), kann mich nicht zu Jubelschreien motivieren.

(RSS)

Andreas Nawer

URN: urn:nbn:de:bsz:25-opus-80684

Graf, Klaus: Andreas Nawer († 29. April 1506), Pfarrer zu Lorch und Übersetzer einer Notariatslehre. In: Blätter für württembergische Kirchengeschichte 110 (2010), S. 265-271

Andreas Nawer, von 1492 bis zu seinem Tod einer der vier Pfarrer in Lorch (Ostalbkreis), übersetzte 1502 eine lateinische Notariatslehre. Aus Anlass der Digitalisierung des Nürnberger Drucks durch die UB München (urn:nbn:de:bvb:19-epub-11485-2) werden die spärlichen Lebenszeugnisse Nawers zusammengestellt und das intellektuelle Umfeld um 1500 in Lorch (Kloster und Stadtpfarrkirche) und in der nahegelegenen Reichsstadt Schwäbisch Gmünd ausgeleuchtet, nämlich die Kontakte zu: dem Gast-Benediktiner im Lorcher Kloster Thomas Finck (1493), der ein beeindruckendes Oeuvre an deutschsprachigen Erbauungsschriften hinterließ, dem Gmünder Notar Johannes Baldung, dem Gmünder Stadtschreiber Rudolf Holl, Verfasser des Turmeinsturzberichts 1497, dem Mönch Augustin Seiz, der die Überlieferung seiner Abtei schreibend durchforstete und dem »ordnungsliebenden« Pfarrer und Wittenberger Professor Thomas Köllin.

Bemerkung: PDF mit unkorrigierter OCR.

(RSS)

Archivportal Österreich

http://www.archivnet.at

“ArchivNet ist ein Zusammenschluss von österreichischen Archiven mit dem Ziel, deren Erschließungsdaten vernetzt und standortübergreifend abfragbar zu machen.”

Natürlich im Würgegriff von AUGIAS: langsamer Server, Optik von anno 1997, benutzungsunfreundlich.

Ich muss es leider trotzdem in die archivischen Metasuchen aufnehmen:

http://archiv.twoday.net/stories/6424341

Auf Facebook:

https://www.facebook.com/pages/Archivportal-%C3%96sterreich/184390801598195

(F)

Open access: Reden wir blogger Klartext ?

Wieder eine Radtfahrt durch Madrid.

Wikio gibt sich als weblog der weblogs aus.

http://archiv.twoday.net/stories/16578117

Wikios Taktik führt dazu, dass die von uns bloggern, auch in archivalia, open access zugänglich gemachten Ausarbeitungen (=Arbeit) indirekt zur Werbung für Kosmetikunternehmen verwendet werden. Die Einnahmen gehen auf die Konten von wikio. Die Umsatzsteigerung beim Kosmetikunternehmen verbessert desse G & V Rechnung,

Das sind Tatsachen über die gesprochen werden sollte auch unter uns bloggern. Ausführungen von Herrn Dr. Graf hierzu wünsche ich mir. Vielleicht habe ich etwas übersehen.

Ich sehe nämlich nicht ein, wieso unsere Ausführungen unerlaubt KOMMERZIELL genutzt werden dürfen. Ich habe nichts dagegen, wenn interessierte Leser meine Recherchen, die mich viel Geld gekostet haben, zur Kenntnis nehmen. Ich sehe aber nicht ein, dass Opportunisten, die Anziehungskraft meiner Ausführungen zu Werbzwecken missbrauchen.

Somit soll jeder wissen, dass “open access” auch bedeutet, dass Opportunisten die nichts beitragen und nichts bieten, den Wert unserer geistigen Arbeit zum Nulltarif merkanitilisieren.

Wir dürfen uns nichts vormachen. So ist es.

Vor diesem Hintergrund kann der eine oder andere Leser dieses blogs verstehen, warum ich meine nächste Ausarbeitung längeren Ausmasses, vielleicht nicht open access zugänglich machen werde.

Ein Buch von 390 Seiten Seiten zu erstellen ist eine gigantische Arbeit, wenn man dies alleine durchführt.

Mein Beitrag zu open access kann hier eingesehen werden:

Titel: Vier Prinzen

http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100

7.100 kostenlose downloads.

Wer profitiert davon ? Ein Zwischenhändler und die Industrie. Da stimmt etwas nicht, bei aller Sympathie zu open access.

Und noch eine unangenehme Frage: Ist es nicht etwas anderes, ob ein verbeamteter Wissenschaftler publiziert (was ja wohl zu seiner Arbeit gehört) oder ein privatrechtlich organisierter Freiberufler der das Investitionsrisiko und die Kosten alleine tragen muss ? Noch ein Stichwort: erlaubte Nebentätigkeit – Nebenverdienst.

Vielleicht rege ich hier eine neue Diskussion zu open access an.
Die Praktiken von wikio und ähnlichen Gaunern werden nicht eingeschränkt werden, weil diese von den etablierten Medien erwünscht und praktiziert werden.

Wer trotz alledem, seine Leistung verschenken möchte soll es tun.

Ich überlege mir das. Und ich lege meine Gedanken hier dar. Das wird wohl erlaubt sein.

Ich wünsche mir, dass Anfang Mai kein listing von wikio veröffentlicht wird.

(E)

http://vierprinzen.blogspot.com

Noch ein Körbel voll Oster-Ayr

Ostermärlein vom bayerischen Barockprediger Andreas Strobl (1698):

http://books.google.de/books?id=y11CAAAAcAAJ

Geringere Scan-Qualität:
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb10363865-7

S. 123 steht der im Projekt Gutenberg modernisiert nachlesbare Schwank:

http://www.spiegel.de/kultur/gutenberg/dokument-GBA_colon__slash_antholog_slash_schwaenk_slash_schwaenk.xml_hash_chap33_hash_part228-name.html

Zur Biographie Strobls:

http://www.helmut-zenz.de/lexbaiu4.html

(W)

[#erzählforschung]

Sheet Music Domain Goes Down Over Bogus Copyright Claim

Yesterday, IMSLP, a website dedicated to archiving public domain sheet music lost its domain name due to a complaint sent by the UK’s Music Publishers Association to the site’s registrar, GoDaddy. The notice incorrectly claimed that IMSLP’s copy of Rachmaninoff’s The Bells infringed copyright.

http://www.publicknowledge.org/blog/sheet-music-domain-goes-down-over-bogus-copyr

(RSS)

Homepage von Alessandro Barberi

Der Historiker, Medienwissenschafter und Mediensoziologe Alessandro Barberi hat u. a. die Studie Clio verwunde(r)t. Hayden White, Carlo Ginzburg und das Sprachproblem in der Geschichte verfasst. Seine neue Homepage – http://www.barberi.at – stellt viele seiner Texte zur Verfügung, teilt

http://adresscomptoir.twoday.net/stories/16574327 mit.

(RSS)

Lob für Wikimedia Commons

http://schmalenstroer.net/blog/2011/04/meilenstein-10-millionen-gemeinfreie-bilder-auf-den-wikimedia-commons

Trotzdem haben die Wikimedia Commons ein anderes, besseres Internet geschaffen. Ohne sie (und die gesamte CC-Bewegung) wäre das Internet eine Spur schlechter – kommerzielle Bilddatenbanken würden sich jeden Pixel vergolden lassen, Museen und Archive ihre Bestände weiterhin per Copyfraud hüten und der Nutzer würde für jedes Bild, das er irgendwie sehen oder nutzen will, zahlen müssen. Danke Wikimedia Commons, dass es nicht so gekommen ist. Herzlichen Glückwunsch zu 10 Millionen Dateien!

(T)

Burg Nassau, Luftbild von Fritz Geller-Grimm http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en

Kein Schatzregal in Österreich

Das ergibt sich aus folgender aktueller Meldung:

Wie das Bundesdenkmalamt (BDA) nun bekannt gab, hat eine Privatperson schon vor einiger Zeit in einem Garten im Raum Wiener Neustadt mehr als 200 Schmuckgegenstände entdeckt, die ein Alter von etwa 650 Jahren haben. Es handle sich dabei um einen der “qualitativ bedeutendsten mittelalterlichen Schatzfunde in Österreich”. Die Goldschmiede-Arbeiten seien “atemberaubend”, hieß es vom BDA – das auch eine gute Nachricht für den Finder hat: Er sei und bleibe “zu 100 Prozent Eigentümer”.

http://derstandard.at/1303291249357/Ansichtssache-Spaetmittelalterlicher-Schatz-in-Niederoesterreich-gefunden

(RSS)

Update:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,758790,00.html

Wenn Permalinks nicht funktionieren, ist das schlicht und einfach indiskutabel

Sa T 2 P 186
“Sïischt, wia winn Oas a schtille Liab im Heaza hält verborga”
Ludwig Egler 1828 – 1898
Ausstellung im Städtischen Museum Hechingen
Darstellung: Foto Eglers mit einem Stück Kernseife und Chronik der Stadt Hechingen
42 x 59 cm
1 Plakat 26.11.1998 – 21.3.1999

hat laut Internetauftritt des Landesarchivs Baden-Württemberg den Permalink

http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=6-241282

Der führt aber keineswegs zum Archivale, sondern zum Anfang der Klassifikationsgruppe. Dass man weiterblättern muss, um Egler zu finden, weiß der arglose Linkempfänger nicht. Dass Stichproben keine weiteren fehlerhaften Permalinks zutagebrachten, entschuldigt nichts.

(W)