http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/Hs-1957
(RSS)
(T)
Die Entscheidung erging am 14. Oktober 2010, die Begründung ist erst jetzt veröffentlicht worden:
http://winfuture.de/news,62553.html
http://www.golem.de/1104/82701.html
Siehe auch
http://www.heise.de/Dokumentation-Heise-versus-Musikindustrie-437717.html
Text des Urteils:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=55723 (PDF)
Leitsatz:
Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem
Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische
Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie
einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und
Meinungsfreiheit umfasst.
(RSS)
http://www.inschriften.net/mainz.html
In Anbetracht des immensen Bestandes von über 1800 Mainzer Inschriften entschloss man sich, das Vorhaben in überschaubare Einheiten aufzuteilen und diese nach und nach zu veröffentlichen. Dieses geschieht auf zwei Wegen, nämlich nicht in der konventionellen Neuauflage in Buchform, sondern im Internet in digitalisierter Form und in gleichlaufenden Teilpublikationen als begleitende Lektüre. Diese enthalten nur die Editionen erhaltener und zugänglicher Inschriften.
(W)
Kritik am Dokumentenserver edoc.vifapol:
(T)
Wie nicht anders zu erwarten, erhitzen sich am Beitrag über Brauweiler die Gemüter:
http://archiv.twoday.net/stories/16553436
Ich selbst kann nichts Substantielles oder weiteren Klatsch beitragen. Für Brauweiler spricht der Mut, mich auf dem Rheinischen Archivtag 2009 sprechen zu lassen, und ich war von diesem Archivtag ja sehr angetan:
http://archiv.twoday.net/stories/5740316
Dass Pilger vom Referat F 2 und als Redaktionsmitglied des “Archivar” in den Kommentaren gegen Archivalia schießt, sehe ich auch als die übliche Verleumdung und Ignoranz, die diesem Weblog von Seiten des VdA und anderer Großkopfeten entgegenschlägt.
Ich bin weder ein Fan von verschwörungstheoretisch angehauchten Beiträgen, wie wir sie hier ab und zu zu lesen bekommen, noch von dem “bösen Klatsch”, wie er hier aufgetischt wurde. Aber darum geht es nicht. Ich muss nicht alles mögen, was hier geschrieben wird. Solange extreme Positionen nicht überhand nehmen, bleibt Archivalia ein Forum rund ums Archivwesen, in dem jeder die gleichen archiv-nahen oder archiv-fernen Beiträge veröffentlichen darf wie ich. Ohne Vorzensur durch mich.
Nicht dulden kann ich: Spam, offenkundige Werbung ohne sachlichen Nährwert, offenkundige Rechtsverstöße (wobei ich mich auf meine hobby-juristische Erfahrung verlasse, immerhin gab es schon 3 Gerichtsverfahren wegen Archivalia, von denen 2 mit einem ehrenvollen Vergleich endeten, eines habe ich in Bausch und Bogen gewonnen).
Ich empfehle Herrn Pilger dringend, die gut 50 Treffer zu Meinungsfreiheit einmal durchzulesen:
?s=meinungsfreiheit
Welche Optionen hätte ich denn gehabt außer den Beitrag so stehen zu lassen und auf Korrekturen oder Widerspruch durch Kommentatoren zu warten? Ich hätte ihn erstens zensieren können, also Einzelnes herauslöschen, was ich aber grundsätzlich ablehne und was kein Blogger praktizieren sollte: Ganz oder gar nicht muss die Devise heißen. Das lehrte auch die Causa Zeittaucher:
?s=zeittaucher
Zweitens hätte ich ganz löschen können, was Zensor Pilger wohl am liebsten gewesen wäre. Damit wäre aber der unbestreitbare sachliche Gehalt des Angriffs auf Brauweiler bzw. das Führungs-Duo unter den Tisch gefallen und Kritik unterdrückt worden. Das kann doch im Ernst niemand von mir erwarten, selbst wenn man nicht berücksichtigt, dass es nicht wenige gibt, die an meinem gelegentlich unfreundlichen Ton Anstoß nehmen und von daher eine solche Zensur meine eigene Glaubwürdigkeit ankratzt. Da es nicht um bloße Denunziation von Menschen geht, ist der Schutzbereich des Art. 5 GG eröffnet, und sachliche Kritik darf immer auch polemisch und scharf sein, wie das Bundesverfassungsgericht nicht müde wird zu betonen. Aber ein betontes Eintreten für die Meinungsfreiheit ist sicher nicht das, was einen im Referat F 2 des Landesarchivs weiterbringt, wenn man Karriere machen möchte. Für einen Herrn Pilger muss alles schön friedlich und gesittet zugehen und die Friedhofsruhe des “Archivar” ausstrahlen.
Die dritte und letzte Möglichkeit: Ich hätte einen eigenen sachlichen Beitrag zu den Missständen in Brauweiler recherchieren können – anstelle des Beitrags oder als Kommentar dazu. Aber ob ich dazu wirklich etwas Verwertbares hätte beibringen können, ist doch sehr fraglich. Ich arbeite zwar ab und an investigativ, möchte aber gern selbst entscheiden, welche Skandale ich aufgreife und recherchiere. Eine unabhängige journalistische Kontrolle archivischer Missstände gibt es nicht, weder SPIEGEL noch STERN interessieren sich auch nur im entferntesten für Brauweiler. Im “Archivar” oder bei http://augias.net erwartet man doch nicht ernsthaft irgendwelche unbequemen Meinungen oder Kritik an Kollegen. Gottbewahre, da kann sich Pilger getrost wieder sein Schlafmützchen über den Kopf ziehen.
Das Gemeinschaftsweblog Archivalia ist unabhängig, kann auch mal frech und unbequem sein. Ich empfehle Herrn Pilger und der Generation Fax einfach mehr Gelassenheit in Bezug auf Kritik und neue Möglichkeiten im Internet, diese öffentlich zu äußern. Diese muss nicht sofort abgewürgt oder gerichtlich verboten werden. Selbst wenn man sie als krass ungerecht empfindet, ist es souveräner, nicht die Kritiker zu bekämpfen, sondern die kritisierten Missstände.
(E)