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Mord Katyński – trailer publikacji Naczelnej Dyrekcji Archiwów Państwowych

Film promuje 2 publikacje wydane nakładem Naczelnej Dyrekcji Archiwów Państwowych – książkę popularno-naukową prof. Wojciecha Materskiego pt. “Mord katyński. Siedemdziesiąt lat drogi do prawdy” oraz audiobooka pt. “Mord katyński. Dokumenty zbrodni”.

Książka jest kompendium wiedzy o siedemdziesięcioletnim procesie dochodzenia do prawdy o bezprecedensowej zbrodni katyńskiej. Bazą dla wydawnictwa stała się obszerna dokumentacja źródłowa pochodząca z archiwów polskich i rosyjskich oraz literatura przedmiotu.

Audiobook stanowi wybór kilkudziesięciu dokumentów wraz z komentarzami, dokonany spośród ponad ośmiuset znajdujących się w czterotomowej publikacji poświęconej zbrodni katyńskiej („Katyń. Dokumenty zbrodni”), która ukazała się staraniem Naczelnej Dyrekcji Archiwów Państwowych w latach 1995-2006.
Czytają: Olgierd Łukaszewicz i Jacek Rozenek

Wydawnictwa można nabyć za pośrednictwem strony internetowej NDAP: http://www.archiwa.gov.pl/pl/wydawnictwa.html

(F)

Zusammenfassung: Bewegtbildwerbung für ein populärwissenschaftliches Buch bzw. Hörbuch zum Mord von Katyn

Landesarchiv Baden Württemberg: Vertrag für Grundbucharchiv unterzeichnet

“„Am heutigen Tag hat das Land den Mietvertrag zur Einrichtung eines Grundbuchzentralarchivs unterzeichnet. Damit können zukünftig alle Grundbücher und Grundakten in Baden-Württemberg an einem zentralen Standort verwaltet werden. Dadurch können Verwaltungskosten gesenkt werden. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft verspricht dies eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten und eine weitere Verbesserung des Serviceangebots.” Dies sagten Finanzminister Willi Stächele, Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll und Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg am Donnerstag (24. März 2011).

In Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv werde die Justizverwaltung das neue Grundbuchzentralarchiv im historischen Salamanderareal in Kornwestheim zum 1. Januar 2012 in Betrieb nehmen. Bis Ende 2017 solle die Übernahme aller Akten abgeschlossen sein. Damit werde die umfassende Neuorganisation des baden-württembergischen Grundbuchwesens weiter umgesetzt. Vorgesehen sei, dass die Grundbuchführung in den Jahren 2012 bis 2018 auf elf Amtsgerichte des Landes übertragen werde (Achern, Emmendingen, Maulbronn, Tauberbischofsheim, Villingen-Schwenningen, Böblingen, Heilbronn, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Ulm und Waiblingen). Die Grundakten würden aus Wirtschaftlichkeitsgründen in Kornwestheim zentralisiert. Hier werden diese von der Landesarchivverwaltung, die über umfassende Erfahrungen mit der Verwahrung großer Schriftgutmengen verfüge, professionell verwaltet.

„Ich freue mich, dass wir mit der Grundbuchamtsreform die Weichenstellungen für die Zukunft vorgenommen haben. Als bundesweit erstes Bundesland werden wir im Grundbuchwesen eine elektronische Akte sowie den Elektronischen Rechtsverkehr einführen. Diese Instrumente werden die Regelbearbeitungszeiten im Grundbuchamt weiter verkürzen und somit den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg stärken”, so Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll.

Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg unterstrich die wichtige Rolle des Landesarchivs: „Das Landesarchiv Baden-Württemberg wird das Grundbuchzentralarchiv als Partner der Justizverwaltung aufbauen. Es übernimmt dabei die Sicherung der über mehr als ein Jahrhundert entstandenen Grundbücher und Grundakten des Landes und die Langzeitarchivierung der neu entstehenden elektronischen Grundakten im Digitalen Landesarchiv Baden-Württemberg. Das Landesarchiv wird damit Garant für die Sicherung und nutzerfreundliche Verwaltung wesentlicher Unterlagen des baden-württembergischen Grundbuchwesens sein.

Dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg sei es gelungen, eine zentrale Unterbringung zu gewährleisten. Immerhin gehe es um insgesamt mehr als 182 Kilometer Akten. Mit der Anmietung im Salamanderareal in Kornwestheim leiste das Land zudem einen Beitrag zur Revitalisierung der denkmalgeschützten Industriebrache. Zukünftig sollen auf rund 19.000 m² Fläche Akten unter erhöhten Anforderungen an Brandschutz und Raumklima gelagert werden, so Finanzminister Stächele.

„Die Kommunen werden von der Grundbuchführung entlastet. Anstelle der bisherigen 662 Grundbuchämter können so moderne und technisch optimal ausgerüstete Einheiten geschaffen werden. Klar ist aber, dass alle Dienstleistungen rund um das Grundbuch weiter in der Fläche verfügbar gehalten werden. Dies soll unter anderem durch die Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen bei allen Kommunen, die dies wollen, gewährleistet werden. Dort werden Berechtigte sowohl die Grundbücher als auch die Grundakten einsehen können”, so der Finanzminister abschließend.”

Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg / Justizministerium Baden-Württemberg / Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

(W)

The situation about damaged historical materials and cultural properties and present rescuing activities of Ibaraki Prefecture

“The Ibaraki Shinbun (Newspaper of Ibaraki) on 20th March and the Asahi Shimbun (Newspaper of Asahi) on 23rd March published the articles which integrated the information about how cultural properties from the whole prefecture had been damaged. Many nationally designated structures such as Kodokan, Rokkakudo, the main structure of Kashimajingu Shrine, and the structures in Makabe a traditional architectural preservation district, have suffered from the quake and Tsunami. The considerable number of prefecturally and municipally designated properties were also damaged, so that each Board of Education which has jurisdiction over cultural properties are treating these designated materials. In addition, museums and archives are also tied up in rescuing their own properties. According to the reconstructing process after the Hanshin Earthquake and other natural disasters, as for the urgent rescue of the non-designated historical materials, there is no choice but for the researchers who live in each affected area to have to cooperate in facing these problems.

As for my personal activity, at the beginning I searched around the communities in Kasama City near my house by bicycle for gathering accurate information about the present condition of historical materials. There were many cracks on the road, and the damage which occurred in the old city area stood out from the other places in the city. The subsidence on the road was obvious here and there, and an innumerable number of roof tiles which had fallen from decrepit houses were scattered from place to place, although there were no houses destroyed completely. Some specific examples of damaged structures are as follows; The Torii gate of Inarisha which is the auxiliary shrine in Kashima-Inari Shrine had collapsed. The old sake brewer “Matsumidori” ‘s sake-brewery was destroyed. The Torii gate of Oobuchi-Tenjinsha Shrine has fallen down, its front shrine was slanted, and its stone walls were loosened. Those research activities for confirming the present condition might already have been done by each researcher in Ibaraki Prefecture, so it will be necessary to integrate all their information.

Therefore, I tried to gather them by using phone and internet, simultaneously I sought the way how we could do our best under such a difficult situation.

Because there was no evidence to suggest activity from any Ibaraki area, the Study Group for Medieval History in Ibaraki University whose members consist of postgraduate students and alma-mater of my research seminar decided to be the conduit through which information about rescuing non-designated properties in the devastated area would be sent. We of course recognised that we were not proper members who could tackle those problems only by referring to our expertise of medieval periods, as almost all of the damaged material belonged to modern times. We rewrote the appeal which had already published by the Network for Historical Materials, and asked property owners to preserve historical documents and artefacts. At present, we are trying to send our appeal to the stricken area through the prefectural and each municipal Boards of Education and researchers living in the Ibaraki area. Tetsuya Shirai, Associate Professor in Tsukuba University, whose area of expertise is archives gave us his cooperation from the start, he will lead us in rescuing historical materials hereafter. Moreover, we have already gotten some positive responses from the disaster-stricken communities.

On the other hand, for example, Ibaraki universities are also elaborating on the plan for researching the East Japan Earthquake, and an inter-departmental project team incorporating various research fields has already been set up. However, it will be necessary for this team to try to do their activities whilst widely cooperate with associations which are working in the devastated area now.

In Ibaraki Prefecture, because we have not yet had any institutions which have assembled the researchers who have interests in regional history across the eras or fields, this situation was an obstacle in integrating and sending information. From now on, it will be necessary to cooperate with the researchers in adjacent prefectures for rescuing historical materials in the Tohoku area. Although we cannot change this situation immediately, we still strongly feel that it will be necessary to establish the network which brings them up to one institution. “
Link: http://rekishishiryonet.wordpress.com/2011/04/04/the-breaking-news-of-the-present-condition-of-ibaraki-prefecture-1

(F)

Wann gibt es wirklich gemeinfreie deutsche Gerichtsentscheidungen?

Der Beitrag von RA Dr. Thomas Fuchs ist wichtig genug, um ihn ganz zu dokumentieren:

http://blog.delegibus.com/814

Alexander Peukert rief kürzlich dazu auf (MMR 2/2011, S. 73—74), einen europäischen Beauftragten für die Gemeinfreiheit als unabhängige Behörde innerhalb der EU-Institutionen sowie parallele Behörden auf nationaler Ebene einzurichten. Mit diesem Vorschlag will er das Konzept des Datenschutzbeauftragten auf den Bereich der Gemeinfreiheit übertragen:

”So wie persönliche Daten von staatlichen Instanzen und privaten Unternehmen verwendet werden, ohne dass es hiergegen effektiven individuellen Rechtsschutz gibt, okkupieren Hoheitsträger und Private ohne rechtliche Konsequenzen die Gemeinfreiheit, ganz als ob sie ihnen gehört.“

Europäische und nationale Beauftragte für die Gemeinfreiheit würden vor diesem Hintergrund als ”Wächter” der Gemeinfreiheit agieren. Sie wären dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die zu Grunde liegenden Grundrechte und Interessen von Organen und Einrichtungen der Europäischen Union sowie von Mitgliedstaaten und nicht zuletzt privaten Akteuren geachtet werden.

http://www.jura.uni-frankfurt.de/ifrv1/peukert/forschung/Peukert_Beauftrage_f__r_die_Gemeinfreiheit.pdf

Ein großartiger Vorschlag! Siehe auch ?s=copyfraud und das Nachwort zu meinem PiratK-UrhG “Urheberrechtsfibel”
http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf

Fuchs weiter:

Diesen Aufruf kann ich nur unterstützen, zumal ich bereits seit Jahren für die Gemeinfreiheit normativer Texte eintrete:

Die Gemeinfreiheit von DIN-Normen, dargestellt am Beispiel der DIN V 4108-6, BauR 1/2005, S. 1—8.
Die Gemeinfreiheit von amtlichen Datenbanken, UFITA 1/2008, S. 27—46.

http://delegibus.com/2007,3.pdf

Nach dem von Peukert vorgeschlagenen Konzept würden Beauftragte für die Gemeinfreiheit unter anderem auch gerichtlichen Verfahren in Rechtsstreitigkeiten über Belange der Gemeinfreiheit, die beim Europäischen Gerichtshof oder anderen Gerichten anhängig sind, nach Maßgabe des anwendbaren Verfahrensrechts beitreten. Derartige Rechtsstreitigkeiten gibt es tatsächlich. Derzeit klagt die LexXpress GmbH gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, dieser vertreten durch dessen Direktor, vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe auf Gleichbehandlung bei der Weiterverwendung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Außerdem klagt die Recht für Deutschland GmbH gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten des Bundesamts für Justiz, vor dem Verwaltungsgericht Köln auf das Gleiche hinsichtlich der Rechtsdatenbank ”juris“. Der streitige Anspruch ist im Informationsweiterverwendungsgesetz geregelt, wird von der Bundesrepublik Deutschland unter Verweis auf die mit der juris GmbH geschlossenen Verträge aber negiert. Ein Beauftragter für die Gemeinfreiheit wäre deshalb bitter nötig.

Christoph Schwalb, der Geschäftsführer der LexXpress GmbH, hat mich gebeten, die in Rede stehenden Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der juris GmbH zu analysieren. Dem bin ich nun mit meinem Aufsatz “Die Weiterverwendung der gemeinfreien Rechtsdatenbank ’juris‘“ nachgekommen.

http://delegibus.com/2011,2.pdf

Die Verträge liegen dem Beitrag im Volltext an. Ich komme zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Rechtsdatenbank ”juris“ um eine amtliche Datenbank handelt, die folglich gemeinfrei ist. Die Bundesrepublik Deutschland kann deshalb niemandem ausschließliche Rechte daran einräumen. Dementsprechend besteht ein Anspruch auf Gleichbehandlung mit der juris GmbH. Diese sieht das inzwischen selbst ein, denn in ihrem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 heißt es:

”Aufgrund des im Dezember 2006 in Kraft getretenen Informationsweiterverwendungsgesetzes wird die Fortsetzung des Bundesvertrages in seiner aktuellen Form und die damit verbundene exklusive Belieferung mit Primärcontent nicht als gesichert angesehen.“

Die beiden Klagen haben demnach de iure erhebliche Erfolgsaussichten. De facto ist jedoch die Besonderheit im Auge zu behalten, dass sich die Gerichte in den Verfahren womöglich selbst als Partei begreifen. Der dem Gleichbehandlungsanspruch von den Verwaltungsabteilungen zumindest der Bundesgerichte unverblümt entgegen gesetzte Widerstand ist groß. Ein bemerkenswertes, dies belegendes Dokument, das nahezu den Charakter eines Geheimpapiers trägt, ist der Beschluss der Präsidentinnen und Präsidenten der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 26./27. Juni 2007. Auch dieser Beschluss ist in meinem Aufsatz im Wortlaut dokumentiert. Ich rechne deshalb damit, dass beiden Klägerinnen ein Gang durch die Instanzen bevorsteht, der hoffentlich nicht in einer Sackgasse enden wird. Anlass zur Hoffnung gibt der Umstand, dass das Informationsweiterverwendungsgesetz der Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG dient und mit dem Bezug zum Datenbankherstellerrecht auch die Richtlinie 96/9/EG angesprochen ist. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV stellt sich daher angesichts der ungeklärten Rechtsfragen bei der Auslegung des Unionsrechts als zwingend dar.

(W)

Google Streetview verliert in der Schweiz

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat am 30. März 2011 die Klage des EDÖB gegen Google Inc. und Google Switzerland GmbH betreffend Google Street View teilweise gut-geheissen. Gemäss dem Urteil des BVGer haben die Beklagten dafür zu sorgen, dass sämtliche Gesichter und Kontrollschilder unkenntlich zu machen sind, bevor die Bilder im Internet veröffentlicht werden. Im Bereich von sensiblen Einrichtungen ist die Anony-mität der Personen zu gewährleisten. Das BVGer kommt zum Schluss, dass das Interesse der Allgemeinheit an der Kenntnisnahme des Ereignisbildes bzw. das wirtschaftliche Inte-resse der Beklagten dasjenige am Recht auf das eigene Bild in keinem Fall zu überwiegen vermag, da eine weitergehende bis absolute Unkenntlichmachung der Bilder möglich und verhältnismässig ist. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Pressemitteilung PDF http://is.gd/Huw527 = http://www.bverg.ch

Volltext PDF: http://is.gd/nwPAF4

(T)

Ausschusssitzung protokolliert und danach ein reicher Mann

http://www.n-tv.de/politik/SPD-kritisiert-externe-Berater-article3003516.html

So habe ein Ressort einen Berater beauftragt, eine Sitzung des Verkehrsausschusses zu protokollieren. Dafür seien 45 Stunden Arbeit aufgelistet und 17.200 Euro abgerechnet worden.

(T)

Het Utrechts Archief: scanning on demand

Kein Open Access: “Hiervoor betaalt de bezoeker een vergoeding van € 0,25 (bij grotere afname) tot € 1,50 per image. Het verzoek zelf is gratis; de gebruiker betaalt alleen voor het inzien en downloaden per image. Op de studiezaal is de inzage gratis.”

Via
http://archieven.blogspot.com/2011/04/het-utrechts-archief-scanning-on-demand.html

(RSS)

EU zu verwaisten Werken

Die Digitalisierung des europäischen Kulturgutes ist ein zentrales Anliegen der Europäischen Kommission. Jedoch droht für Werke des 20. Jahrhunderts, so Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und verantwortlich für die Digitale Agenda, ein „schwarzes Loch“. Auf der Abschlussveranstaltung für das Projekt ARROW, das eine zentrale Datei für verwaiste Werke aufbaute, unterstrich sie, dass unbekannte Rechteinhaber bei so genannten verwaisten Werken ein Problem eigener Art seien. Die Recherche ist schwierig, zeitintensiv und oft erfolglos. Doch um die Attraktivität des Angebotes der digitalen Bibliotheken wie Europeana zu erhöhen, drängt eine Lösung. Eine Verlängerung des Projekts ARROW als ARROW plus ist beschlossen und wird mit 17 EU Ländern betrieben, um die Rechteklärung für visuelle Materialien zu untersuchen. Die Vision, die Neelie Kroes vortrug, sieht vor, dass ARROW das offizielle Portal für die wichtigsten Informationen zur Klärung der Rechte in Europa werden wird – egal, ob ein Werk verwaist, vergriffen oder nicht mehr aufgelegt wird. Zudem erarbeitet die Kommission einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie, die es ermöglicht, Werke unbekannter Rechteinhaber für Projekte wie Europeana zu digitalisierten, ohne als digitalisierende Institution Konsequenzen fürchten zu müssen.
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/11/163&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en

Aus
http://www.bibliotheksverband.de/datensaetze/newsletter-international/dbv-newsletter-international-201103.html#c7242

(RSS)

Rechtslage bei verdeckten Recherchen

Aus Anlass der taz-Recherche über die Möglichkeit, Schleichwerbung in Zeitungen zu platzieren, wird die Rechtslage erörtert:

http://blogs.taz.de/rechercheblog/2011/04/01/die-rechtslage-bei-verdeckten-recherchen

Siehe auch

http://blogs.taz.de/rechercheblog

http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=12676&suchworte=Investigativ

(RSS)

Wieder Geheimniskrämerei bei Erwerb der Kafka-Briefe durch Bodleian Library und Literaturarchiv Marbach

http://www.focus.de/kultur/kultur-news/literatur-archiv-marbach-und-bodleian-library-oxford-erwerben-kafka-briefe_aid_615130.html

Das Deutsche Literaturarchiv Marbach und die Bodleian Library Oxford haben gemeinsam Briefe des Schriftstellers Franz Kafka erworben. Die Kafka-Briefe, 111 an der Zahl, sollten ursprünglich versteigert werden. Nach der Einigung wollen die Erben Kafkas den Archiven die Briefe nun aber direkt übergeben. Und nicht nur diese, sondern auch Postkarten und Briefe von Kafkas Mutter Julie. […] Zu einem Kaufpreis wollten sich die Parteien nicht äußern. Die Kafka-Erben wollten den Briefwechsel ursprünglich am 19. April bei J.A.Stargardt in Berlin zu einem Schätzpreis von 500.000 Euro versteigern lassen.

Analog dazu die Pressemitteilung aus Oxford:

The purchase price will remain confidential.

http://www.bodleian.ox.ac.uk/news/2011-april-04

Wenn öffentliche Gelder dazu verwendet werden, Kulturgüter zu kaufen, dann hat die Öffentlichkeit ein Anrecht, den Kaufpreis zu erfahren!

Update:

“Finanziert wird die Erwerbung auf deutscher Seite aus Mitteln der Zuwendungsgeber des Deutschen Literaturarchivs – dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Land Baden-Württemberg – sowie der Kulturstiftung der Länder und engagierter privater Stifter.”
http://www.boersenblatt.net/437090

(RSS)

Archive in der Krise: Tanztheater Leipzig

Die Chemnitzer “Freie Presse” meldete am 01.04. (schön, wenn’s nur ein Aprilscherz wäre), dem Tanztheater (Nachlässe u.a. v. Gret Palucca und Mary Wigman) drohe die “Zerschlagung“, da der sächsische Freistaat die Finanzierung praktisch einstelle. Da die Kapazitäten im Universitätsarchiv Leipzig, das bereits einen Teil der Bestände übernommen hat, nicht ausreichen, müsse “ein großer Teil in den Container“, so der Direktor des Tanzarchivs, Prof. Dr. Patrick Primavesi.

Auf der Internetpräsenz des Tanzarchivs
http://www.tanzarchiv-leipzig.de
heißt es kurz: “Seit Anfang Januar befinden wir uns im Betriebsübergang an die Universität Leipzig.”
(ML)

Und hier der Link zum Artikel der “Freien Presse”
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SACHSEN/Drastische-Mittelkuerzung-artikel7627165.php

Handschriftencensus ignoriert Online-Publikationen

Da der Handschriftencensus derzeit keine Mitteilungen von mir einarbeitet und nicht absehbar ist, ob und wann das wieder der Fall sein wird, nütze ich eben dieses Forum. Immer wieder musste ich feststellen, dass Online-Ressourcen im Handschriftencensus nicht recherchiert wurden, auch wenn sie schon Jahre im Netz standen. Zwei Beispiele, auf die ich heute stieß:

Bern, Burgerbibliothek Cod. 537
http://www.handschriftencensus.de/2787 (Mai 2010)

Zitiert wird: Eische Loose, Die Margaretenlegende (Fragm.) im cod. 537 der Hs. Berner Burgerbibliothek. Edition, Handschriftenbeschreibung, Untersuchung, Magisterarbeit Bielefeld 1999 Es ist völlig unsinnig, solche graue Literatur ohne Standortnachweis zu zitieren. Bekanntlich ist das Beschaffen solcher Arbeiten extrem schwierig, weshalb Anleitungen zum wissenschaftlichen Arbeiten, das Kind mit dem Bade ausschüttend, empfehlen, solche Arbeiten gar nicht erst zu zitieren. Wenn ein Standort bekannt ist, wo ein Exemplar durch Einstellung in eine Bibliothek oder ein Archiv veröffentlicht und dauerhaft zugänglich ist, dann ist er ebenso anzugeben wie ein Standortnachweis bei einem alten Druck.

Seit dem Jahr 2000, also seit elf (in Zahlen: 11) Jahren, ist jedoch ein Aufsatz von Loose im einzigen (!), leider nicht von der Zunft angenommenen altgermanistischen Online-Journal Perspicuitas verfügbar:

http://www.uni-due.de/imperia/md/content/perspicuitas/loose.pdf

***

Bern, Burgerbibliothek Cod. AA 91

Gibt es vom Berner Parzival keine Abbildungen online? Der Handschriftencensus verzichtet darauf (ein häufiger Lapsus) bei den Abbildungen anzugeben, wenn Arbeiten online vorliegen. Nicht jeder hat die CD-Edition zur Hand, und die Schwarzweißabbildungen Benzingers 1914 sind ja in guter Qualität digitalisiert:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/Benziger1914/0063

Damit wird das automatisiert erstellte Abbildungsverzeichnis

http://www.handschriftencensus.de/abbildungen

eines nützlichen Inhalts beraubt. Aber gibt es denn gar keine Farbabbildungen der wichtigen Handschrift im Netz? Es gibt sie in einem vom Handschriftencensus übergangenen Online-Aufsatz von Michael Stolz, der der Handschrift gewidmet und auch schon lange online ist:

http://www.germanistik.unibe.ch/SAGG-Zeitschrift/1_02/stolz.html

(W)

Ein übersehenes Parzival-Rezeptionszeugnis in einem Brief über das Trierer Fürstentreffen 1477

Ludwig Bertalot: Ein neuer Bericht über die Zusammenkunft Friedrichs III. und Karls des Kühnen zu Trier 1473. In: Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst 30 (1911), S. 419-430, wieder in: Derselbe: Studien zum italienischen und deutschen Humanismus, hrsg. von Paul Otto Kristeller, Bd. 1, Rom 1975, S. 191-205 edierte zwei lateinische Briefe aus Berlin, Staatsbibliothek, Ms. Diez. C. fol. 59, Bl. 62r-69v, in denen ein namentlich nicht bekannter Gefolgsmann des Mainzer Erzbischofs über das Trierer Fürstentreffen von Kaiser Friedrich III. und Herzog Karl dem Kühnen berichtet. Am 7. Oktober 1473 verglich er den Prunkmantel Karls des Kühnen mit der Rüstung Parzivals:

“Non crediderim Percephalem nostrum, si modo verum sit, quod vulgaris ille poeta noster de illo refert, usquem tot unionibus gemmisque lucidissimis et raritate preciosis fulcitum fuisse quam dux ille hoc die aliisque dibeus fuerit.” (1911, S. 422 online bei HathiTrust mit US-Proxy
ttp://babel.hathitrust.org/cgi/pt?view=image&id=njp.32101066156587&u=1&num=422
siehe auch zum Ganzen
http://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege )

Bemerkenswert erscheint mir das zweimalige noster, das mir doch einen gewissen Stolz auf diesen “deutschen” Helden anzudeuten scheint. Bertalot notiert, dass weder im Parzival noch im Jüngeren Titurel Parzivals Rüstung als besonders kostbar beschrieben wird. Vermutlich hat der Briefeschreiber, eventuell ein Mainzer Kleriker, aus dem Gedächtnis zitiert.

Bernd Schirok: Parzivalrezeption im Mittelalter. Darmstadt 1982 hat das Zeugnis nicht. Petra Ehm: Burgund und das Reich. München 2002, S. 152 erwähnt es bei der Besprechung des Aufsehen erregenden Prunkmantels:
http://books.google.com/books?id=1gIHvT_m3ooC&pg=PA152

(W)

Als Illustration diene eine wenig bekannte, in den Wolfram-Studien 12 (1992), S. 288 in schlechter SW-Reproduktion wiedergegebene Minnesklaven-Darstellung aus einer Bilder-Enzyklopädie, die in den Anfang des 15. Jh. gehört http://www.handschriftencensus.de/16616

#forschung