Markus Fengler stellte Archivalia den folgenden Beitrag zur Verfügung:
Auf zwei Webseiten (http://www.kreidefossilien.de & http://histo-maps.de),
deren Verantwortlicher ich bin, verwendete ich mehrfach Abbildungen
(nachfolgend als “Reproduktionen” bezeichnet) aus dem Bestand des
Kartenforums der SLUB Dresden (http://deutschefotothek.de).
Anfang Februar 2011 erhielt ich für jede der beiden Webseiten eine
Abmahnung wegen “Urheberrechtsverletzung u.a.”, nebst strafbewehrter
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
In der Begründung der beiden Schreiben hieß es u.a., dass die
Reproduktionen einen Schutz nach §72 UrhG (Lichtbildwerk/Lichtbild)
genießen.
Verwendet habe ich Reproduktionen von Werken deren Urheber seit
spätestens 1938 verstorben sind.
Die Werke, denen die Reproduktionen zugrunde liegen, sind also gemeinfrei.
Die Reproduktionen wurden von mir teilweise ohne Quellenangabe
eingestellt und teilweise kommerziell verwertet.
Ich habe die angebotenen “Vorschaubilder” (verringerte Pixelzahl), als
auch die Reproduktionen mit höheren Abmaßen genutzt und bereitgestellt.
Die Reproduktionen lassen sich über http://deutschefotothek.de innerhalb einer
Flashanwendung (Zoomify-Viewer) in allen Details betrachten – ein
kostenloser Download dieser hochauflösenden Versionen ist nicht
vorgesehen. Für das Herunterladen dieser vollständigen Reproduktionen
ist ein Bereitstellungsentgelt an die SLUB Dresden zu zahlen
(http://www.slub-dresden.de/service/gebuehren-entgelte/#c13440).
Ich habe bei der Nutzung der Reproduktionen die SLUB
Dresden/deutschenfotothek nicht der von Ihr geforderten Weise zitiert.
Die gemeinfreien Werke, in denen die Originalabbildungen zu finden sind,
wurden von mir jedoch benannt.
Die SLUB gestattet die Nutzung zu nicht-kommerziellen Zwecken bei
korrekter Quellenangabe
( http://www.slub-dresden.de/ueber-uns/ddz/nutzungsbestimmungen ).
Ich habe mithilfe meines Anwalts eine modifizierte
Unterlassungserklärung – ohne Präjudiz – abgegeben.
Im März 2011 wurde in beiden Angelegenheiten ein Vergleich zwischen mir
und der SLUB Dresden bzw. der Anwaltskanzlei geschlossen.
Mit Begleichung der Gesamtforderungen wird die Angelegenheit beigelegt sein.
Dem Vergleich folgte ein Gespräch, in dem u.a. auf die Thematik der hochaufgelösten Reproduktionen eingegangen worden ist.
M. Fengler, Dresden
Kommentar folgt. KG [ http://archiv.twoday.net/stories/34631013 ]
(PM)