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Das Recht der Suchmaschinen in Österreich

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=12783 macht aufmerksam auf

Herrmann, Philipp Martin Daniel (2010) Das Recht der Suchmaschinen.
Dissertation, Universität Wien. Rechtswissenschaftliche Fakultät

http://othes.univie.ac.at/13506

Kapitel F wid­met sich der Google-Buchsuche (S. 248-276). Die Arbeit insgesamt macht einen guten Eindruck und ist nicht nur für Kenner des österreichischen Rechts lesenswert.

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Wenn Gerichte liederlich anonymisieren

http://goo.gl/hy1fn = RA http://ferner-alsdorf.de

Ob das nun wirklich so ist, lässt sich mit dem Tatbestand des Landgerichts Düsseldorf nicht eindeutig klären. Dies liegt zum einen an der wirklich grottig schlechten Anonymisierung der Entscheidung. Bei der Anonymisierung wurde nämlich konsequent immer ein anderer Buchstabe genutzt, auch für gleiche Sachverhaltsobjekte. So wird z.B. das hier betroffene Lied sowohl als f,h,i,u,x und y bezeichnet. Das gleiche Problem stellt sich dann auch bei Server und Domain, so dass man am Ende beim besten Willen nur raten kann, worüber das Gericht im jeweiligen Satz eigentlich spricht.

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Digitale Sammlung zu Kolumbien

http://helguera.library.vanderbilt.edu

The J. León Helguera Collection of Colombiana provides access to unique primary sources on 19th-century Colombian history and culture. The result of a half-century of collecting on three continents, the collection is one of the largest and most wide-ranging in the United States. Materials are grouped into three separate types: broadsides, 1825-1972; pamphlets (including novenas), 1785-1969; and programas, 1819-1914.

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Stoiber-Tochter plagiierte

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/vroniplag-wiki-funktioniert-eine-erste-kleine-plag-wiki-bilanz

Über Nacht hat die Netzgemeinde auf 47 Seiten der Dissertation “Regulierung im Mobilfunk” von Veronica Saß Plagiatsstellen gefunden. Dies ist ein geeigneter Zeitpunkt, einmal eine erste vorläufige Plag-Wiki-Bilanz zu ziehen. Schreibt Plagiatsjäger Stefan Weber.

Frau Saß ist die Tochter von Edmund Stoiber.

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Update:

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,754088,00.html

http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/VroniPlag_Wiki

LIBREAS

http://www.libreas.eu/ausgabe18/texte/inhalt.htm

Die Frühlingsausgabe der LIBREAS beschäftigt sich diesmal mit dem Thema “Wissenschaftskommunikation und Wissensorganisation” […]

Mit von der Partie in der aktuellen Ausgabe, die sich diesmal in einen theoretischen und einen praxisorientierten Bereich teilt, sind unter anderem Felix Sasaki u. Georg Rehm (Das mehrsprachige Europa: eine Herausforderung für die Sprachtechnologie) , Martin Fenner (Author Identifier Overview), Walther Umstätter (Wissen als Geistiges Eigentum), Thomas Meyer (Virtuelle Forschungsumgebungen in der Geschichtswissenschaft – Lösungsansätze und Perspektiven), Ben Kaden (Notizen zur Bibliothekswissenschaft. Teil 1 und 2) und Karsten Schult (Ergebnisrückmeldungen bei Schulleistungsvergleichsstudien. Ein Beispiel der Kommunikation wissenschaftlichen Wissens in die Öffentlichkeit).

http://bibliothekarisch.de/blog/2011/03/29/libreas-ausgabe-18-erschienen

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Schnapsidee: Die Weltkulturorganisation der Vereinten Nationen Unesco soll die Online-Enzyklopädie als Weltkulturerbe anerkennen

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Wikipedia-soll-Weltkulturerbe-werden-1217602.html

“Vielleicht wird die Wikipedia wegen mangelnder Relevanz abgelehnt”, fragt jemand im Heiseforum.

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Update: http://weblog.hist.net/archives/5221

Virtual Ireland

http://www.dippam.ac.uk

Parliament, People and Migration, a virtual library of the history of modern Ireland was today launched at Queen’s University Belfast. The new virtual resource brings together the story of migration throughout Irish history into one place, a searchable online database. The online resource has three searchable databases: Enhanced British Parliamentary Paper on Ireland, The Irish Emigration Database and Voices of Migration and Return.

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Österreich verzichtet auf zentrale Datenbank für wissenschaftliche Arbeiten

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=12769

Das Ende 2010 kund­ge­machte Budgetbegleitgesetz 2010 (BGBl. I Nr. 111/2010) hat still und heim­lich die 2009 erst ein­ge­führte Zentrale Datenbank für wis­sen­schaft­li­che und künst­le­ri­sche Arbeiten aus dem Normtext des Universitätsgesetztes wie­der entfernt.

Josef Pausers Kommentar dazu:

Dass eine an sich sinn­volle und not­wen­dige Einrichtung – ein öster­reich­wei­tes Repositorium der uni­ver­si­tä­ren Qualifikationsarbeiten inkl. Volltextdurchsuchbarkeit – aus bud­ge­tä­ren Gründen sofort wie­der ein­ge­stampft wird, zeugt lei­der von der Kurzsichtigkeit der öster­rei­chi­schen Wissenschafts- und Universitätspolitik. Am Ende wollte das keine der Universitäten und wohl auch nicht das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bezah­len. Die Durchführung gemein­sa­mer Aufgaben scheint lei­der nach der Ausgliederung der Universitäten von die­sen nicht prio­ri­tär ver­folgt zu werden.

Der VÖBBLOG hatte die Einführung der Zentralen Datenbank 2009 in einem Post gemel­det. ( http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=1919 ).

Siehe hier:

http://archiv.twoday.net/stories/5814372

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Wissenschaft mit Wikipedia?

http://www.fh-frankfurt.de/de/.media/~schimmel/wikipedia_aktuell.pdf

Jura-Professor Roland Schimmel nimmt sich die Wikipedia zur Brust.

Wenn sich zuletzt recht deutlich abgezeichnet hat, daß die Wikipedia in wissenschaftlichen Zusammenhängen nur sehr eingeschränkt einsetzbar ist, steht dieses Ergebnis doch unter dem Vorbehalt der Veränderlichkeit. Das ganze Projekt ist erst wenige Jahre jung. Es mag sich noch einiges an seinem Zuschnitt ändern – und die Encylopaedia Britannica und der Brockhaus haben gut 200 Jahre Vorsprung. Weder die Trägerinstitutionen noch die Mitwirkenden wirken verbesserungsabgeneigt.
Indes berühren die hier nur umrissenen Bedenken hauptsächlich das Konzept in seinem Kern. Zudem ist die Wikipedia der Idee nach von vornherein nicht ein wissenschaftliches Arbeitsinstrument, sondern eben eine besondere Form der Enzyklopädie. Künftige Verbesserungen werden also in erster Linie zu erwarten sein, wo es um Qualitätsgewährleistung geht, um Transparenz und Abwehr von Vandalismus etc., nicht hauptsächlich dort, wo das Erreichen wissenschaftlicher Standards ermöglicht werden soll.

Schimmel hat wie üblich nicht begriffen, dass die Wissensammlung der Wikipedia teilweise erheblich über das Niveau eines (üblicherweise nicht zitierten) Konversationslexikons hinausgeht. Selbstverständlich zitieren Juristen in wissenschaftlichen Arbeiten z.B. das “Staatslexikon”.

(W)

Texte gehören frei verfügbar ins Netz!

Sagt Jörg Kantel

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/politischesfeuilleton/1388242

Mein letztes, 2009 erschienenes Buch, ein Sachbuch über das “Mitmach-Web”, hatte einen Umfang von knapp 300 Seiten und wurde vom Verlag für etwa 25 Euro verkauft. Mein Honorar betrug 5 Prozent vom Verkaufspreis, das heißt, von jedem verkauften Exemplar bekam ich etwas mehr als einen Euro.

Zusätzlich leidet ein “kleiner” Autor unter ziemlichen Knebelverträgen. Weder darf er sein Buch zum kostenlosen Download ins Netz stellen, noch darf er es als eBook veröffentlichen. All diese Rechte hat sich in der Regel der Verlag selber gesichert.

Daher habe ich mir mal eine Alternative durchgerechnet: Wer im Selbstverlag ein Buch mit etwa 300 Seiten Paperback bei einem Print-on-Demand-Anbieter veröffentlicht, käme auf einen Netto-Verkaufspreis von etwa 18 Euro – ohne Autoren-Honorar, aber unter Berücksichtigung der Amazon- und Buchhandelsmarge. Das heißt, ich müsste nur etwa ein Siebtel der Bücher verkaufen, um den gleichen Erlös wie bei einem herkömmlichen Verlag zu erzielen. Oder ich könnte eine alte Forderung Tucholskys erfüllen und meine Bücher billiger machen.

Und ich dürfte das Buch zur kostenlosen Lektüre ins Netz stellen und auch zum Download anbieten, selbst ein eBook für iPad und Co. wäre möglich. Denn die meisten Fachbuchautoren – mich eingeschlossen – schreiben nicht, um reich zu werden (das ist bei den meist geringen Auflagen, die so ein Sachbuch erreicht, sowieso nicht drin), sondern weil sie etwas zu sagen haben, weil sie gelesen werden wollen. Und kostenlose Angebote im Netz haben natürlich eine viel größere Chance, von einem breiteren Publikum wahrgenommen zu werden.

(T)

Für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte müssen die Hochschulen Gebühren zahlen – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2008

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2893/OLG-M%C3%BCnchen-zu-Urheberrechten-an-Unis

Andreas Job danke ich den Hinweis auf diese bemerkenswert schlechte Meldung der LTO, aus der man die Rechtsgrundlage des Anspruchs nicht entnehmen kann. Es geht um § 52a UrhG, die Pressemitteilung gibt es bei

http://www.iuwis.de/dossierbeitrag/pressemitteilung-zur-olg-entscheidung-6-wg-1209-vom-24032011

(PM)

Viaticalpes

http://www.burgerbib.ch/d/projekte/viaticalpes.html

Auf der Seite der Burgerbibliothek können vier bedeutende digitalisierte Drucke, deren Illustrationen in die Projektdatenbank von Viaticalpes aufgenommen wurden, ganz eingesehen werden:

– Haller, Albrecht von. Die Alpen

– Wyttenbach, Samuel. Wolf, Caspar. Collection de vues remarquables des Alpes de la Suisse

– Andreae, J. G. R. Briefe aus der Schweiz nach Hannover geschrieben, in dem Jahre 1763

– Merian, Matthaeus. Topographia Helvetiae, Rhaetiae et Valesiae

(W)

Zerstörung Jerusalems

Der Handschriftencensus teilt etwas Hochwichtiges mit (während aus meiner Sicht wesentlich Wichtigeres unbearbeitet bleibt oder nicht in den Neuigkeiten vermeldet wird):

Neuer Textzeuge der ‘Zerstörung Jerusalems’ in Luzern
In einer im hier + jetzt-Verlag in Baden erschienenen Publikation von Dorothee Eggenberger und Heinz Horat ist ein bisher unbekanntes Fragment einer reichhaltig illustrierten Handschrift der ‘Zerstörung Jerusalems’ veröffentlicht worden, das um 1470 entstanden ist. Erhalten sind die ausgeschnittenen Zeichnungen, die im 19. Jahrhundert auf die Tapeten einer Zimmerwand geklebt waren; auf der Rückseite sind Textstücke unterschiedlicher Länge lesbar. Der Text war bisher nur aus einer Berner und einer späten Trierer Handschrift bekannt. Aufbewahrt wird der neue Textzeuge (28 Blätter), der auf den Vorderseiten jeweils Illustrationen und auf den Rückseiten jeweils Text enthält, in der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, KB Pp 175.2.

Laut
http://www.tyrolia.at/list?back=2ce4d1bccefc1b2599e2c26dc56e7351&xid=2291215
waren die Blätter in beromünster in einem Chorherrenhaus als Tapete aufgeklebt.

Joachim Knape plant laut ²VL 10, 1999, 1545 und
http://uni-tuebingen.de/Rhetorik/dozenten/knape3.htm
eine Edition des Prosaromans, der eine Prosaübersetzung der altfranzösischen Prosa “La vengeance de Nostre-Seigneur” darstellt.

Bei der Trierer Handschrift der Zerstörung http://www.handschriftencensus.de/4085 steht als Attribution “Klaus Graf, März 2011”, was ein fiktives Datum ist, denn mein Beitrag (inm Kontext der Recherchen zur Twinger-Chronik) wurde im November 2009 geleistet und seit dem 24. Februar 2011 habe ich keine Mitteilungen mehr erhalten, dass an Einträgen aufgrund meiner Anregungen etwas geändert wurde. Auch wenn man nicht genannt oder die Eingabe nicht berücksichtigt wurde, erhielt man eine automatische Mail nach folgendem Muster:

Ihre Mitteilung zu einer Beschreibung im Handschriftencensus wurde redaktionell bearbeitet und in die Datenbank aufgenommen.

Vgl. http://www.handschriftencensus.de/20099

Vielen Dank für Ihre Ergänzung.

HINWEIS: Diese E-Mail dient nur zu Ihrer Benachrichtigung und wurde automatisch erzeugt, bitte antworten Sie *nicht* an diese Adresse.

Seit dem 28.11.2008 habe ich gut 300 solcher Benachrichtigungen in meinem Posteingang abgespeichert.

(W)