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Monarchistischer Sumpf

Wer sich für Königin Luise als historische Persönlichkeit interessiert, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/6432806

kämpft nicht notwendigerweise für die Wiederherstellung der Monarchie, wie das der Luisenbund tut:

http://www.luisenbund.de

Bitte unterstützen Sie uns in unserem Vorhaben, den im Jahre 1934 verbotenen Luisenbund zum Erfolg zu führen, damit unserem Land und unseren Frauen und Müttern im 21. Jahrhundert eine würdige, kluge, schöne und friedensstiftende Patronin zur Seite stehen möge. Schreibt Henning v. Normann.

Und: Der Königin-Luise-Bund steht mit seinem Anliegen nicht alleine, sondern es gibt eine Vielzahl von monarchistischen Organisationen, die für die Wiedereinführung einer parlamentarischen Monarchie arbeiten.

Über den historischen Luisenbund unterrichtet die Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bund_K%C3%B6nigin_Luise

Der Luisenbund war eine nationalistische und monarchistische Frauenorganisation, die 1923 gegründet und nach der Königin Luise von Preußen benannt wurde. Der BKL war die Frauenorganisation des Frontkämpferbund Stahlhelm und stand der konservativ-monarchistischen DNVP nahe. Er wurde durch das Haus Hohenzollern unterstützt.Der Sitz war in Halle/Saale. Ziele des Bundes waren in einem ABC für unsere Arbeit zusammengefasst. Gefordert wurde u. a. die „Wiederherstellung der natürlichen Grenzen“, die „Rückgabe unserer Kolonien“ und die „Befreiung“ von der Last der Kontributionen. Der BKL vertrat in vermeintlich unpolitischem, konservativ-traditionalistischem Gewand völkisches, antisemitisches Gedankengut.

Mit solchem Gesocks, das sich in eine solche Tradition stellt, möchte ich nichts zu tun haben. Daher habe ich mein “Gefällt mir” von

https://www.facebook.com/pages/K%C3%B6nigin-Luise-von-Preu%C3%9Fen-K%C3%B6nigin-der-Herzen/124448390933622

entfernt.

(F)

Update: Monarchistische Schriften aus Weimarer-Republik, NS-Zeit und Gegenwart im Faksimile
http://www.monarchieforum.org/index.php?option=com_content&view=article&id=79&Itemid=86

Recherche und Download von Beiträgen aus “Demokratische Geschichte” (Schleswig-Holstein)

Eine Volltextsuche/Browsen nach Jahrgang ist möglich und der Download der zeitgeschichtlichen Beiträge als PDF:

http://www.beirat-fuer-geschichte.de/zeitschriftenarchiv.html?&no_cache=1

Vorbildlich! (T) via HSOZKULT

Nicht nur Sascha Lobo quält das eigene digitale Geschwätz von gestern

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,752646,00.html

Vielleicht aber liegt im neuen Konzept des Ex-Ich, also in der souveränen Selbstdistanzierung – “ja, da war ich wohl gerade dämlich” – auch der Ausgang aus der Misere, die aus dem Mangel an Vergessen der eigenen Unzulänglichkeit besteht. Kommenden Generationen wird es vermutlich leichter fallen, die eigene, digital archivierte Würstchenhaftigkeit zu akzeptieren, die offensichtliche, beschämende Inkonsistenz im eigenen Denken, Fühlen, Handeln. Die Dokumentationsmaschine Internet könnte so zu einer neuen Toleranz beitragen: Der gesellschaftlichen Akzeptanz der Tatsache, dass fast alle mit einem phasenweise bescheuerten, vergangenen Ich-Zwilling zurechtkommen müssen, von dem man sich viel zu oft wünscht, ihm rechtzeitig eine Ohrfeige verpasst oder wenigstens die Tastatur weggenommen zu haben.

Siehe auch

?s=vergessen

(W) Spiegel Online hats grade bei mir in die Galerie der meistbesuchten Websites geschafft (Chrome)

GW mit Karte und Links

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dem heutigen Update bietet die GW-Datenbank ein neues Recherche-Interface an, die Geographische Suche nach Druckorten. Erläuterungstext: „Auf der Karte sind alle im GW erfassten Druckorte verzeichnet. Klicken Sie auf die Markierungen, um direkt im GW zu suchen. Mit der rechten Maustaste erhalten sie Suchmöglichkeiten in anderen Webressourcen“ (ISTC, INKA, Wikipedia; experimenteller Status). Die Karte verdanken wir dem Kollegen Dr. Oliver Duntze (oliver.duntze@sbb.spk-berlin.de), an ihn gerne auch weiterführende Hinweise und Vorschläge.

Zweitens wurde das Register „Quellen“ mit Hyperlinks zu solchen Grundlagenwerken, Inkunabelkatalogen usw. ausgestattet, die bereits digitalisiert im WWW vorliegen. Diese Einträge sind mit dem Vermerk „[Online-Ressource]“ versehen (darunter liegt der Hyperlink). Beispiel:

Ashley

Ashley, Frederick William: Library of Congress. Catalogue of the John Boyd Thacher Collection of incunabula. Washington, 1915. [Online-Ressource]

Bislang sind 40 solcher Ressourcen in das Quellenregister eingetragen, weitere folgen. Hinweise nehmen wir dankbar entgegen, bitte aber beachten Sie, daß dieses Register keine generelle Inkunabel-Bibliographie ist; es werden hier nur die Werke aufgenommen, die im gedruckten GW bzw. in der Datenbank zitiert werden.

Zahlreiche weitere Links zu digitalisierter Spezialliteratur finden sich in den Anmerkungen zu einzelnen GW-Nummern (z.B. http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW00068.htm) und in den Kopfeinträgen zu einzelnen Artikeln (z.B. http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/JOHAWOR.htm). Auch hier sind Hinweise gerne willkommen.

Zuletzt: Derzeit sind 8358 online zugängliche Inkunabelausgaben in der GW-Datenbank nachgewiesen.

***

Dear colleagues,

With today’s update, the GW database presents a new research facility, the “Geographical Search for Places of Printing”: http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/GWMapDE.xhtml. The map shows all 15th-century places of printing as listed in the GW database. To retrieve a list of editions from individual places, click on the green markers with left mouse button; the right-hand mouse button will direct you to other online ressources such as ISTC, INKA, Wikipedia (this retrieval function is work in progress). The map was designed by our colleague Oliver Duntze (oliver.duntze@sbb.spk-berlin.de) who awaits your comments.

Furthermore, the index “Quellen” (sources/catalogues) now contains a number of hyperlinks referring to digitised sources and incunabula catalogues which are already available on the www. The entries/hyperlinks are marked “[Online-Ressource]”, for an example see above. As of today, the list contains 40 digitised works from open access repositories, with more to follow. Additions and advice are welcome, but please bear in mind that the “Quellen” index is not a general incunabula bibliography; it includes only those works frequently used and quoted in the printed GW and/or in the GW database.

Many more links to digitized scholarly contributions can be found in the notes (“Anmerkungen”) to particular GW entries (e.g., http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW00068.htm) and in the headers for a number of GW articles (e.g., http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/JOHAWOR.htm).

Finally, as of today the GW database contains hyperlinks to 8358 digitized incunabula editions.

Beste Grüße,

Best wishes,

Falk Eisermann

Dr. Falk Eisermann
Referatsleiter
Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz
Gesamtkatalog der Wiegendrucke / Inkunabelsammlung
Unter den Linden 8
D-10117 Berlin (Mitte)

Tel. +49 (0)30 266 435 150
Fax +49 (0)30 266 335 155

INCUNABULA-L (ML)

Halberstadt/Lübeck: Long time no see

dpa gerade:

“Das Lübecker Archiv hat sechs mittelalterliche Urkunden an das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt zurückgegeben. Die Urkunden stammen aus dem Stift Unser Lieben Frauen in Halberstadt. Sie galten seit 1945 als verschollen. Ein betagter Lübecker hatte die Urkunden nach Angaben der Hansestadt Lübeck vom Donnerstag im Jahr 2008 dem Lübecker Archiv geschenkt. Er hatte die Dokumente gegen Kriegsende von Arbeitern einer Flugzeugwerft gekauft, die im Salzbergwerk Staßfurt im heutigen Sachsen-Anhalt untergebracht war. Dorthin waren auch die Bestände des Magdeburger Archivs zum Schutz vor Bombenangriffen ausgelagert worden.”

Wieso hat die Rückgabe denn über zwei Jahre gedauert?

Die Informationsquellen von Archivalia

Eine Zeitlang möchte ich bei jedem Beitrag dokumentieren, auf welchem Weg ich die Informationen zu den Einträgen erhalten habe. Die letzten Einträge tragen bereits solche Vermerke. Die ständigen Contributoren werden gebeten, sich dieser Initiative anzuschließen. Als Abkürzungen, die in runde Klammern zu setzen sind, sind zu verwenden:

(D) Gedruckte Veröffentlichung
(E) Eigene Recherche
(F) Facebook
(ML) Mailinglisten und Newsletter, Google-Alerts
(PM) Private Mail
(RSS) RSS-Feed im Reader
(S) Sonstiges (z.B. mündliche Hinweise, private Post)
(T) Twitter
(W) Webfundstück

Bei Bedarf kann die Liste erweitert werden.

Update: Auswertung http://archiv.twoday.net/stories/31622391

Rainer Kuhlen kommentiert die Entscheidung zu Google Books

http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=390

(siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/15739225 )

Auszug:

Aus der Sicht von Bildung und Wissenschaft wurde gegen den Class-action-Anspruch das folgende, von Pamela Samuelson vorgebrachte Argument für entscheidend gehalten:

“The academic author objectors, for example, note that their interests and values differ from those of the named plaintiffs: “Academic authors, almost by definition, are committed to maximizing access to knowledge. The [Authors] Guild and the [Association of American Publishers], by contrast, are institutionally committed to maximizing profits.” (28f) Sie können also nicht für alle Autoren und alle Verleger sprechen. Dafür sprach auch die Vielzahl der persönlichen und institutionellen Einsprüche.

Das Samuelson-Postulat „maximizing access to knowledge not maximizing profits” wird sich über die AVA-Entscheidung hinaus verselbständigen und sollte allen exklusiven kommerziellen Nutzungsansprüchen und allen, diese Ansprüche unterstützenden Regulierungsmaßnahmen im Urheberrecht entgegengehalten werden. Auch sollte deutlich geworden sein, dass Anreize für kreative Arbeit in der Wissenschaft nicht auf direkte kommerzielle Remuneration, also auf Ansprüche auf Vergütung, zurückgeführt werden können.

Zur Erinnerung – die Position des Aktionsbündnisses gegenüber Google und dem Settlement

Genau dieser Anspruch „maximizing access to knowledge” hatte 2009 bei der Vorlage des Settlement I und II das Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ zu der folgenden Empfehlung bewogen (vgl. auch die entsprechende Presseerklärung):

„Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ empfiehlt den Unterzeichnern der Göttinger Erklärung, aber auch allen anderen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, die Digitalisierung und öffentliche Bereitstellung ihrer Werke durch Google trotz unverkennbarer urheberrechtlicher Probleme im Prinzip positiv einzuschätzen und keine Einsprüche dagegen zu erheben. Jedoch sollte damit kein Freibrief für eine schrankenlose Kommerzialisierung der entstandenen bzw. noch entstehenden Digitalisate im Rahmen von Google Book Search (GBS), z.B. durch neue Pay-Per-View-Dienste, erteilt werden. Das Ziel einer freien Zugänglichkeit im Sinne von Open Access zu den durch GBS entstandenen Digitalisaten wissenschaftlicher Werke muss erreicht werden. Das Aktionsbündnis empfiehlt, nicht dem Settlement zu widersprechen, aber gegenüber dem für das Settlement zuständigen Gericht zu protestieren, dass bislang nicht die Möglichkeit vorgesehen ist, einerseits der großen Zugänglichkeit durch GBS zuzustimmen, aber die direkte kommerzielle Vermarktung auszuschließen.“

Die damals und auch heute noch kühne Position ist also, das Interesse an einem freien Zugriff über im Einzelnen noch zu klärende Rechtsansprüche zu stellen. Google konnte oder wollte damals auch nach Verhandlungen in Mountain View diesen Vorschlag (bei wissenschaftliche Werken den freien Zugriff zu garantieren) nicht aufgreifen – vielleicht zu Recht, denn das Angebot kann ja nur praktikabel werden, wenn die Wissenschaftler tatsächlich die Inhaber der Rechte an der Verwertung sind bzw. wenn sie, sei es individuell oder pauschal über eine Interessenvertretung, der Verwendung durch Google bei der Garantie des freien Zugriffs zugestimmt hätten. Darauf läuft letztlich der Vorschlag des Richters hinaus, nämlich das Opt-out durch ein Opt-in zu ersetzen. Dies ist auch die Rechtsgrundlage der in Europa, Deutschland und weltweit verfolgten öffentlichen digitalen Bibliotheken. Aber mit einem Opt-in-Prinzip ist wohl das Google-Ziel, das Wissen der gesamten Welt in überschaubarer Zeit digital bereitzustellen, nicht zu erreichen. Die Herausforderung für eine universale digitale Bibliothek besteht aus gut 150 Millionen seit Gutenberg produzierte Bücher, ganz zu schweigen von der viel größeren Menge der multimedialen, audiovisuellen Objekte,

Die vorgeschlagene Opt-in-Lösung geht nicht für verwaiste Werke

Die vorgeschlagene Opt-in-Lösung kommt nun aber nicht für die verwaisten Werke in Frage. Und verwaiste Werke machen einen großen, wenn nicht den größten Anteil der vorhandenen Werke aus., Bei verwaisten Werken können keine Rechteinhaber die Erlaubnis geben, da sie, auch nach entsprechend intensiver Suche, nicht aufgefunden werden können. Diese intensive Suche meinte sich Google ersparen zu können und folgt damit vielleicht dem lässigen Prinzip des „use it or loose it“. Das geht jetzt wohl nicht mehr.

Aber man muss es Google zugutehalten, dass es nicht zuletzt durch seine Praxis weltweit die Gesetzgeber, in den USA, in der EU und auch in Deutschland, auf Trab gebracht, wenn auch bislang noch nicht zu einem Ergebnis. Immerhin äußerte die damalige EU-Kommissarin Viviane Reding (19.10.2009): „Digitalisierungsprojekte haben bereits überall auf der Welt begonnen. Europa sollte die Gelegenheit nutzen, eine Führungsrolle zu übernehmen, und dafür sorgen, dass die Bücherdigitalisierung im Einklang mit dem europäischen Urheberrecht erfolgt und der kulturellen Vielfalt in Europa in vollem Umfang Rechnung trägt. Mit seinem reichen kulturellen Erbe hat Europa bei der Bücherdigitalisierung das Meiste zu bieten, kann aber selbst auch am meisten davon profitieren. Wenn wir jetzt schnell handeln, könnten wettbewerbsfreundliche europäische Lösungen für die Bücherdigitalisierung schneller einsatzbereit sein als die in den Vereinigten Staaten derzeit im Rahmen der „Google Books“-Einigung erwogenen Lösungen.” ( http://bit.ly/Ou4nf )

Universale digitale öffentliche Bibliotheken aufzubauen, ohne das Problem der verwaisten Werke zu lösen, wird nicht gehen

Das Problem der verwaisten Werke muss gelöst werden und pikanterweise auch wohl nicht anders als durch Anwendung eines modifizierten Opt-out-Prinzips. Jede Lösung wird es gestatten, verwaiste Werke in digitaler Form zugänglich zu machen. Taucht dann doch ein Urheber auf, kann er das Recht auf Löschung des Objekts geltend machen und/oder angemessene Kompensation verlangen. Anders ist der öffentliche Anspruch an frei zugängliche digitale, nicht zuletzt auch mit multimedialen Objekten ausgestattete Bibliotheken nicht einzulösen.

Viele Vorschläge liegen auf dem Tisch, und, wie man hört, wird es dazu auch einen Vorschlag des Bundesjustizministeriums für den erwarteten Referentenentwurf im Dritten Korb geben. Wie immer der auch ausfallen mag (zu den Optionen vgl. z.B. Helga Trüpel; vgl. auch Kuhlen 2010), es muss – und das sollte auch die Lehre aus dem Google Settlement-Streit sein – garantiert sein, dass durch die Digitalisierung der verwaisten Werke keine neuen exklusiven Nutzungsrechte entstehen und dass für die Öffentlichkeit nach dem Samuelson´schen Postulat ebenfalls das Prinzip „maximizing access to knowledge“ befolgt wird. Das muss kommerzielle Verwertung nicht ausschließen. Diese Forderung wird nicht nur vom Aktionsbündnis erhoben. Auch die Deutsche UNESCO hat sich diese in ihrer Resolution von Dezember 2008 zu Eigen gemacht.

(RSS)

Urkundenbuch der Stadt Braunschweig Band 7: 1375 – 1387 (2003)

http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00038770

“Die Online-Ausgabe ist nicht nach der Druckausgabe, sondern auf der Grundlage der dieser zugrunde liegenden Textdateien erfolgt.”

Siehe auch
http://www.rambow.de/urkundenbuch-braunschweig.html

(RSS)

Update: Bd. 8 http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00038777

Köln: Sensationsfund von mittelalterlichen Schiefertafeln

http://www.welt.de/print/welt_kompakt/vermischtes/article12940820/Schiefertafeln-aus-der-Synagoge.html

Im Jahr 1349, in der Nacht vom 23. auf den 24. August, wurde das Jüdische Viertel in Köln, das bis dahin für Juden einigermaßen sicher war, für Tausende zur Todesfalle. Das Viertel wurde überfallen und fast alle Bewohner ermordet. Kurz darauf wurde die Synagoge zerstört und geplündert. Was den Plünderern nicht brauchbar erschien, füllten sie in große Gruben oder ließen es an Ort und Stelle liegen.

In einer dieser Gruben fand das Ausgrabungsteam um Sven Schütte – Projektleiter der Archäologischen Zone am Kölner Rathaus – jetzt neue Fragmente der zerstörten Synagoge. Besonders spektakulär sind die rund 60 Schiefertäfelchen, auf denen Schüler einst ihre Schreibübungen gemacht hatten.

Glücklicherweise hatten die Mitarbeiter alle Fragmente aus Schiefer aufgehoben und nichts weggeworfen. Auf den nun aufgetauchten Schiefertäfelchen befinden sich religiöse Texte und Notizen unterschiedlichster Art auf Hebräisch, Deutsch und Latein. Manchmal sind nur Gekritzel oder kleine Zeichnungen zu erkennen, manchmal auch längere Texte. Herausragend ist ein literarischer Text aus der Zeit vor 1349, der in Deutsch abgefasst ist, aber in hebräischer Schrift geschrieben wurde.

Siehe auch
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1296684426846.shtml

Update: Elisabeth Hollender teilte in diskus zu dem deutschen Text mit:

“bisher konnte das Textfragment noch nicht identifiziert werden, es handelt sich um die Reste von zwei mal 19 Zeilen (Vorder- und Rückseite der Schiefertafel) in sehr geläufiger hebräischer Schrift, die sehr schwach eingeritzt und schwierig zu lesen sind. Dazu kommt, daß das erhaltene Stück aus drei Fragmenten besteht, Textverlust an den Bruchstellen erschwert die Identifikation. Mittelniederdeutsch ist der Text vermutlich nicht, bisheriges Resultat der Versuche, ihn zuzuordnen, ist, daß er sich sprachlich nicht von den meisten schriftlich überlieferten narrativen Texten der Zeit unterscheidet. Da aber neben wenigen Nomen und Verben hauptsächlich Personalpronomina sicher zu lesen sind, wird eine dialektologische Einordnung ebenso wie eine Zuodnung zu einem Werk oder auch nur einem Genre vermutlich nicht einfach.”

4.1.2010 https://archivalia.hypotheses.org/111258

Wie leicht es ist, einen Wikipedia-Beitrag zu fälschen. Und wie schwer es ist, diese Fälschung rückgängig zu machen

Am Abend des 16. Februar 2009 klappte ich den Laptop auf. Das Fernsehprogramm war langweilig, ich trank schon das zweite Glas Rotwein. Kurz nach 21 Uhr klickte ich Wikipedia an, um der Karl-Marx-Allee in Berlin-Friedrichshain einen neuen Namen zu geben. Ich schrieb den Satz: “Wegen der charakteristischen Keramikfliesen wurde die Straße zu DDR-Zeiten im Volksmund auch ,Stalins Badezimmer’ genannt.” Als ich darüber nachdachte, dass diesen Unsinn niemand für wahr halten würde, hatte ich um 21.13 Uhr mein Weinglas schon versehentlich auf die Enter-Taste gestellt.

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2011/0324/medien/0012/index.html

Die Erfindung des Journalisten machte Karriere.

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Karl-Marx-Allee&action=historysubmit&diff=86844655&oldid=86844608

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Beziehung_zwischen_Wikipedia_und_der_Presse.svg?uselang=de

European Data Protection Supervisor: Public access to documents containing personal data after the Bavarian Lager ruling

http://goo.gl/nPaxD = http://edps.europa.eu (PDF)

Press Release in German:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=EDPS/11/2&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

Darnton: A Digital Library Better Than Google’s

This was the title of a _NY Times_ op-ed piece by Robert Darnton in this morning’s paper: http://www.nytimes.com/2011/03/24/opinion/24darnton.html?_r=1&ref=opinion . From the article:

“Nonetheless, we should not abandon Google’s dream of making all the
books in the world available to everyone. Instead, we should build a
digital public library, which would provide these digital copies
free of charge to readers. Yes, many problems — legal, financial,
technological, political — stand in the way. All can be solved…

A coalition of foundations could come up with the money (estimates
of digitizing one page vary enormously, from 10 cents to $10 or
more), and a coalition of research libraries could supply the books.
The library would respect copyright, of course, and it probably
would exclude works that are now in print unless their authors
wanted to make them available. It would include orphan books,
assuming that Congress passed legislation to free them for
non-commercial use in a genuinely public library. ”

FAZ zur Rolle des Web 2.0 in der Wissenschaft

http://goo.gl/ANtCV = http://faz.net

Anlass ist natürlich Fukushima. Ob der Artikel tatsächlich lesenswert ist, wie Pampel meint?

Solche offenen Internetbegutachtungen gibt es schon seit den neunziger Jahren etwa mit dem Physik-Archiv http://asXiv.org. Originalarbeiten, die später offiziell publiziert werden sollen, können im Netz vorab kommentiert und damit letzten Endes verbessert werden.

Wo bitteschön ist auf http://arxiv.org die Kommentarfunktion?

Via
http://wisspub.net/2011/03/23/faz-zur-rolle-des-web-2-0-in-der-wissenschaft

Verbot der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen

RA Andreas Fischer erhielt von einem Richter absonderliche Post:

“… Die Entscheidung ist vertraulich zu behandeln und keineswegs – auch nur auszugsweise – zu veröffentlichen. …”

http://goo.gl/wFH75

Update: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/03/24/ein-richter-und-die-ffentlichkeit (T) via Jurablogs

US: Schlappe für Copyright-Troll

Wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) mitteilt, hat der »Copyright Troll« Righthaven einen weiteren Prozess gegen die ungenehmigte Nutzung von Zeitungsartikeln verloren. Das Bezirksgericht in Nevada bewertete die Online-Verwendung eines gesamten Zeitungsartikels aus dem »Las Vegas Review-Journal« durch eine Non-Profit Organisation, die sich für Einwanderer stark macht, als »Fair Use«. Righthaven duchsucht gezielt das Netz nach ungenehmigt zugänglich gemachten Artikeln und geht dann nach Rechteeinholung der Autoren gegen die Verwender vor. Dabei geht es in erster Linie um Schadensersatz, der niedriger als die Prozesskosten angesetzt wird.

http://www.urheberrecht.org/news/4222

Wie krank ist das denn? Archivnachrichten Niedersachsen nicht Open Access!

Heft 14 der Archiv-Nachrichten Niedersachsen ist erschienen. Neben der Tagungsdokumentation der 48. ANKA-Tagung in Osterholz-Scharmbeck, die unter dem Generalthema “Zwischen Kulturlandschaft und Katastrophe. Aufgaben der Kommunalarchive auf dem Prüfstand: Notfallsorge, Erschließung und Besucherberatung” stand, finden sich viele Beiträge aus der Praxis der Archive in Niedersachsen.
Das Heft kann über die Geschäftsstelle der ANKA, c/o Stadtarchiv Braunschweig, Schlossplatz 1, 38100 Braunschweig (E-Mail: stadtarchiv@braunschweig.de) zum Preis von 6,- € zuzügl. Versand bezogen werden.
INHALT
ANKA-TAGUNG
Hansjörg Küster: Die Hügel von Duhnen und die Kugelbake: Natur, Nutzung und Metaphern
Bettina Schmidt-Czaia: Erfahrungen aus der Kölner Katastrophe
Cornelia Regin: Der Notfallverbund Kulturgutschutz in Katastrophenfällen für die Region Hannover. Gründung, Arbeitsergebnisse und Perspektiven
Axel Behne: Der „Nachlass Hermann Allmers“
Martin Kleinfeld: Die Stiftung Genossenschaftliches Archiv in Hanstedt (Nordheide). Ein Wirtschaftsarchiv in Niedersachsen
Gabriele Jannowitz-Heumann: „NS-Musterstätten – NS Musterlandschaft 1933–1945“. Eine Bestandsaufnahme im Landkreis Osterholz
Bettina Schleier: Aufbau und Pflege von Bilddatenbanken. Bildbestände in Archiven
Manfred Schmidt: Das Digitale Bildarchiv Ebstorf im Samtgemeindearchiv Altes Amt Ebstorf
Karsten Kühnel: Die Entwicklung des Archivs des Internationalen Suchdienstes in Bad Arolsen seit seiner Öffnung im Jahr 2007
AUS DER ARBEIT DER ARCHIVE
Axel Eilts: Die Aussonderung von Patientenakten der Karl-Jaspers-Klinik in Wehnen
Silke Wagener-Fimpel: Eine Benutzerumfrage im Staatsarchiv Wolfenbüttel
Hans-Martin Arnoldt: Historische Karten, Plakate und Fotos des Niedersächsischen Landesarchivs im Internet
Olaf Piontek: Die Digitalisierung und Erschließung der Filmsammlung im Stadtarchiv Hameln – ein Werkstattbericht
Michael Hermann: Bildung bildet Netzwerke – Das NLA-Staatsarchiv Aurich als Partner im Netzwerk „Außerschulische Lernorte“ in Aurich
Wolfgang Henninger: Unbekannte Orgelzeichnung aus der Werkstatt Arp Schnitgers (1648-1719) im NLA-Staatsarchiv Oldenburg
Hendrik Weingarten: Schlosspläne der fürstlich schaumburg-lippischen Hofkammer im NLA–Staatsarchiv Bückeburg
Jörg Rohde: Ausgetauscht: Von EVA zu AIDA – Wechsel der Verzeichnungssoftware im Landeskirchlichen Archiv
ANKA-ANGELEGENHEITEN
Heiner Schüpp: Aus der Mitgliederversammlung der ANKA e.V.
Sabine Maehnert: Berichte aus den Regionalgruppen
Henning Steinführer: Der neue Vorsitzende der ANKA stellt sich vor
Wolfgang Jürries: Der neue Schriftführer stellt sich vor
49. Arbeitstagung der ANKA in Braunschweig
Martin Hartmann: Das ANKA-Archiv
Manfred Garzmann: Dr. Richard Moderhack (1907–2010)
Detlef Eichinger: Dr. Dietmar Kohlrausch (1949–2009)
AKTUEKLL UND INTERESSANT
Karin Gaspert: „Die Engländer kommen“ – ein Hörbuch
Malwine Przybylak: Auftaktveranstaltung zum diesjährigen Geschichtswettbewerb im NLA-Staatsarchiv Osnabrück
Christopher Schwarz: Hilfseinsatz für das eingestürzte Stadtarchiv Köln
Neu erschienen
Termine
Kontakt:
Bezugsadresse (auch Abonnement-Bestellungen):
ANKA e.V. c/o Stadtarchiv Goettingen, Hiroshimaplatz 4
37083 Goettingen
Tel. 0551/400-3121
Fax 0551/400-2764
URL zur Zitation dieses Beitrages
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/zeitschriften/ausgabe=6087

Fast alle vergleichbaren Publikationen stehen kostenfrei im Internet zur Verfügung!

National Archives of Japan reopened on Tuesday, March 22.

National Archives of Japan was temporarily closed last week, but reopened on Tuesday, March 22. We regret the inconvenience caused to you.
We will be closed again from Monday, March 28 to Thursday, March 31, 2011. This four-day closure is due to preparation for the enforcement of the Public Records and Archives Management Act from April 1, 2011. We apologize for any inconvenience this may cause you but appreciate your kind understanding.

Link: http://www.archives.go.jp/english/news/110322_01.html

Literaturtipp: Susann Gutsch: Web 2.0 in Archiven. Hinweise für die Praxis, Potsdam 2010

Für den Studiengang Archiv wurde die Diplomarbeit von Susann Gutsch „Archive und Web 2.0. Der Einsatz von Web 2.0-Technik für das Marketing und die Aufgabenbewältigung in Archiven“ ausgezeichnet. Dr. Mario Glauert (Brandenburgisches Landeshauptarchiv) hob in seiner Laudatio [Anm.: zur Verleihung des Hochschulpreises 2010 der Fachhochschule Potsdam] hervor, dass die Arbeit Pioniercharakter habe: Erstmals wurde in deutscher Sprache ein breiterer Überblick zu den Möglichkeiten von Web 2.0 Anwendungen für Archive gegeben.
Die Arbeit erläutert übergreifende Elemente, wie Taggs und RSS, untersucht fünf Applikationen (Blog, Wiki, Crowdsourcing, Photo Sharing und Social Networking) vertieft und gibt Erläuterungen zur Nutzung weiterer Elemente, die häufig mit Web 2.0 in Verbindung stehen. Alle Anwendungen werden präzise beschrieben, ihre archivischen Einsatzmöglichkeiten erörtert und an best-practice-Beispielen aus dem gesamten Spektrum der informationswissenschaftlichen Einrichtungen detailliert illustriert.
Die ausgezeichnete Arbeit überzeugt durch eine breite und souveräne Auswertung der Forschung und Praxis, durch eigenständige, differenzierte und fundierte Aussagen und Urteile sowie nicht zuletzt durch sehr konkrete Handlungsempfehlungen und praxistaugliche Anregungen.
Eine aktualisierte Fassung der Arbeit liegt inzwischen als Buchpublikation in der Reihe der „Veröffentlichungen der Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv“ vor.

Susann Gutsch: Web 2.0 in Archiven. Hinweise für die Praxis. Veröffentlichungen der Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv 8. Potsdam 2010. ISBN 978-3-9810642-7-8.
10,00 Euro.
Bestellung: Brandenburgisches Landeshauptarchiv, poststelle@blha.brandenburg.de

FH Potsdam