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Archive und Kunst: Alain Jenzer, «Curriculum Vitae», Stadtgalerie Bern, 2010

Installation Stadtgalerie-Archivboxen (fehlende vom Künstler ergänzt), 68cm x 68cm x Raumhöhe

Stadtgalerie Bern, Ausstellung «Hinter offenen Türen» (17.12.2010 – 20.01.2011), mit Habib Asal / Marina Belobrovaja / Alain Jenzer / S̶a̶n̶ ̶K̶e̶l̶l̶e̶r̶ / Mariann Oppliger / Lerato Shadi, kuratiert von Martin Waldmeier

Video © Stadtgalerie Bern

Heiße Böden, feuchte Deckel … FaMI-Oberstufe testet Archivboxen im Technischen Zentrum des Landesarchivs NRW


(Geller, LWL-Archivamt für Westfalen)
Die Ergebnisse des Versuches werden dokumentiert.


(Geller/LWL-Archivamt für Westfalen)
Mit einer Brause wird die Undichtigkeit einer Sprinkleranlage an den Boxen simuliert.


(Frankenstein/Landesarchiv, FB Grundsätze (Technisches Zentrum))
Wenn die Akten Feuer gefangen haben, brennt es lichterloh.

“Im Rahmen des Unterrichts zum Themenschwerpunkt archivische Öffentlichkeitsarbeit in den Lernfeldern 12 und 13 bereitet auch dieses Jahr die FaMI Oberstufe der Fachrichtung Archiv einen Informationsstand für den alljährlich stattfindenden Westfälischen Archivtag vor. Der Westfälische Archivtag 2011 wird unter dem Motto „Lückenbüßer oder Kronjuwelen? – Nichtamtliche Überlieferung in Kommunalarchiven“ in Siegen stattfinden.

Wir, die FaMI-Oberstufe Archiv, entschieden uns für den Themenschwerpunkt „Bestandserhaltung“. Für eine Dokumentation zur Belastbarkeit verschiedener Archivboxen führten wir eine Versuchsreihe durch, deren Ergebnisse wir auf dem Archivtag präsentieren werden. Diese Thematik ist für Archive aller Sparten von aktueller Bedeutung. Katastrophen wie der Archiveinsturz in Köln 2009 haben darüber hinaus das Interesse der Öffentlichkeit geweckt.
Nachdem die Idee ausgereift war, ging es an die Planung. Schnell kristallisierte sich heraus, dass unsere Pläne durch eine Kooperation mit der Restaurierungswerkstätte des LWL-Archivamts und dem Landesarchiv NRW, FB Grundsätze (Technisches Zentrum) umsetzbar waren. Jeweils unter der Leitung der Werkstattleiter, Frau Geller vom LWL-Archivamt und Herrn Frankenstein vom Technischen Zentrum des Landesarchiv FB Grundsätze, konnten wir nach einiger Planungszeit am 12. Januar 2011 unsere Versuchsreihe unter fachkundiger Beratung der Restauratoren im Technischen Zentrum in der Speicherstadt von Münster-Coerde durchführen.
Hierbei wurden fünf unterschiedliche Archivboxen in vier Kategorien „auf Herz und Nieren“ getestet: Klima, Feuerfestigkeit, mechanische Belastbarkeit und Wasserfestigkeit. Mithilfe der Medien Foto und Film dokumentierten wir unsere Versuchsreihe für die Präsentation auf dem Archivtag in Siegen. In den folgenden Wochen wird nun das Filmmaterial ausgewertet und zu einem ca. 15 minütigen Dokumentarfilm zusammengeschnitten. Ebenfalls werden aus unseren aufbereiteten Ergebnissen und Fotos mehrere Stellwände gestaltet, mit denen wir unsere Ergebnisse vorstellen werden. Einige Boxen, die wir während der Versuche verwendet haben, werden uns mitsamt ihrer Belastungs-Spuren als Anschauungsmaterial auf den Archivtag in Siegen begleiten.

Christina Fehring, LWL-Archivamt für Westfalen
Adrian Pieper, LWL-Archivamt für Westfalen
Juliane Schewe, Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen “

Anm.: Der in Siegen gezeigte, professionell gemachte, zwischen einer Sachgeschichte der Maus und einem Galileobeitrag changierende Film über dieses Projekt gehört online verfügbar gemacht. Er veranschaulicht leicht verständlich die hohen Anforderungen an Archivverpackungen.

Quelle: Karl-Schiller-Berufskolleg Dortmund

A photographic montage of the construction of Sydney Harbour Bridge 1923-1933

“On the 19th of March 1932 the Sydney Harbour Bridge was officially opened. To mark the 79th Anniversary of this occasion our Digitisation Officer Tara Majoor has put together a photographic montage of the construction of the bridge. Enjoy!”

Link: archives outside

Japan: Extracts from “Miyagi Network News” vol.95

” ….. Report about Present Activities

This is Arata Hirakawa, from the Miyagi Network for Preserving Historical Materials.

Already one week has passed since the Northern Japan Earthquake. I cannot find any words to express my shock and sadness at the extent of the damage and there are still some friends whose whereabouts and safety I am uncertain of. Our present situation and undergoing activities are as follows :

1. We have contacted officers who have a duty in the Government Agency For Cultural Affairs. According to them, the Government Agency has started to discuss how to deal with the disaster of the quake by cooperating with universities, institutions, and the Japan Society of Archive Institutions, in the same manner as when the Hanshin Earthquake occurred.

2. With regard to the great earthquakes and Tsunami of the past, the well-known examples are the Jogan(*1) Earthquake in 869 recorded in one of national historical chronicles “Nihon Sandai Jitsuroku (*2)” and the Keicho(*3) EarthQuake in 1611.

The secretariat staff of the Miyagi Network for Preserving Historical Materials have also been participating in the Disaster Prevention Science Research Core Group, therefore we had prepared researching about those past disasters from both scientific and historical perspectives with the cooperation of this group. As far as we learned from the records and geological surveys, it was already clear that the great tsunami flooded 3-4km inland along the Pacific coast in Miyagi prefecture. So we had been planning to carry out more specific research and to draw up a more accurate hazard map as a disaster prevention measure.

However, we were struck by an actual Tsunami earlier than we had anticipated. Although Tsunami researchers had already pointed out the possibility that a great Tsunami on the same scale as that of the Jogan and Keicho Earthquakes would likely hit our coast, we couldn’t prevent the enormous damage because the residential areas were widely spread out along the coastline. Despite the fact that cities had to compromise between disaster prevention and residential development, the experiences of the past Tsunamis did not bring about the desired effects in terms of disaster prevention. How can we reconstruct our community in a way which completely ensures against such destruction brought about by a tremendous Tsunami only once every 400 years or so?

3. Now we cannot get enough petrol to visit each disaster-stricken community, it prevents us from researching the present conditions as to how they suffering from the earthquake. For this reason, we could grasp only a little information from some institutions and families of distinction located near Sendai City. In addition, we are preparing for surveying the extent of the damage over a wide area, and establishing the system which will coordinate with museums and municipal offices for the cultural affairs of Sendai City and Miyagi Prefecture along with the Governmental Agency for cultural affairs.

4. The Centre for Northeast Asian Studies’ building at Tohoku University where our office is located has been seriously damaged and is off-limits. So we now moved to Lecture Room A on the same campus (Kawauchi campus).

*1: Jogan(貞観) A Japanese era dating from AD859 to 887.

*2: Nihon Sandai Jitsuroku (日本三代実録) A Japanese national history chronicled by the Imperial Court. Spanning three Emperors’ reigns from AD858 to 887, recording not only national affairs, but also the annual ritual programs and governmental documents as they were.

*3: Keicho(慶長) A Japanese era dating from AD1596 to 1615.”
Link: rekishishiryonet, 22.3.2011

Anfrage zu den Herren von Schechingen

Ohne Betreff erhielt ich am 24. Januar 2011 eine Mail von Frau H.:

ich beschäftige mich mit dem niederafeligen [sic!] Geschlecht der Heren [sic] von SChechingen.
In Ihrem Artikel “Die Veitskapelle von SChwäbiscgh-Gmünd [sic]” erwähnen Sie die Anna von Schechingen, Ehefrau Georgs von Woellwarth, und geben als deren Vater einen Albrecht an. Eine andere Quelle:
Auge, Oliver

Prof. Dr

Niederadelige Erinnerungskultur in Kloster Lorch: Die Familien Woellwarth und Schechingen

S. 99–118 [in: 900 Jahre Kloster Lorch 2004, KG]

gibt als Vater Ulrich II. an. Haben Sie eine Quelle, die Ihre Aussage belegt oder die andere widerlegt?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Da kam Frau H. an mir gerade an den richtigen. Wenn ich bei etwas empfindlich reagiere, dann bei der Unterstellung, ich würde unbelegt irgendwelche Aussagen treffen.

Also wies ich darauf hin, dass ich in dem Aufsatz ja zwei Quellen für die Filiation angegeben hätte. Der Aufsatz ist online:

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/542

Genauer gesagt hatte ich sogar drei übereinstimmende Quellen:

– den S. 100 referierten Eintrag im Anniversar 1530 der Münsterpfarrei Schwäbisch Gmünd
– die von mir in Anm. 22 zitierten Urkunden UAG 746a, 764.

(Eine weitere Quelle, in der Annas Vater Albrecht explizit genannt wird, zitiert aus dem Regestenwerk von Alfons Nitsch für das Spitalarchiv Gmünd Nr. 191 ausgerechnet Auge S. 113.)

Um die Auflösung dieser Abkürzung UAG zu finden, muss man meine Anm. 18 aufsuchen, wo angekündigt wird, dass das Regestenwerk von Alfons Nitsch “Urkunden und Akten der ehemaligen Reichsstadt Schwäbisch Gmünd” 1 (1966) im weiteren als “UAG” zitiert wird. Dieses zweibändige Regestenwerk enthält Regesten der Urkunden des früher im Hauptstaatsarchiv Stuttgart gelagerten Bestands Reichsstadt Schwäbisch Gmünd bis 1500 und wird in der Gmünder Stadtgeschichtsforschung meist als UAG oder auch als GUB zitiert.

Mich erreichte also eine Nachfrage von Frau H.:

in Ihrem Artikel “Die Veitskapelle von Schwäbisch Gmünd”
finden sich zwei Quellenangaben zu Anna von Schechingen,
nämlich UAG 746a und UAG 764.
Nun befinden sich beide Urkunden schon seit sehr langer
Zeit nicht mehr dort. Was die Urkunde UAG 746 betrifft,
so liegt sie unter der Signatur A 499 Nr. 332 in
Stuttgart. Die Urkunde liegt mir vor. Hier sind lediglich
Johannes von Schechingen und Ulrich von Schechingen als
Siegler genannt, nicht aber Anna von Schechingen.
Was die Urkunde 746 a betrifft, so bin ich noch auf der
Suche. Vielleicht haben Sie ja neuere Angaben zu den
Signaturen oder wissen, in welchem Archiv diese lagern.
Ein Hinweis wäre sehr hilfreich.

Richtig ist: 746 spielt überhaupt keine Rolle bezüglich der Anna von Schechingen, und 764 ist auch keineswegs ein Zahlendreher für 746. Wer nicht weiß, dass der Gmünder Bestand nach Ludwigsburg umgezogen ist, muss das eben bei dem Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd oder dem Landesarchiv Baden-Württemberg erfragen. Archivbestände lösen sich nicht einfach in Luft auf, sie bleiben in der Regel bei dem gleichen Archivträger.

Also schrieb ich “Die Urkunde UAG 746a
sollte sich [sic] wie alle anderen aus dem Regestenband, die
damals im Gmuender Bestand in Stuttgart lagerten,
inzwischen unter Staatsarchiv Ludwigsburg B 177 S U 1659
einsehbar sein, eine Kopie liegt sicher im Stadtarchiv
Schwaebisch Gmuend vor.”

(Die Signatur ist in der Tat richtig, wie mir das Staatsarchiv Ludwigsburg vorhin telefonisch bestätigte.)

Als nächstes nahm sich Frau H. UAG 764 vor und erhielt vom Staatsarchiv Ludwigsburg die Auskunft: “um die Urkunde mit der alten Signatur UAG 764 im Bestand B 177 S zu ermitteln, benötige ich weitere Angaben wie z. B. das Datum oder den/die Aussteller oder …..” UAG war natürlich nie eine alte Signatur, und die Existenz des im Rahmen der Inventare nichtstaatlicher Archive in Baden-Württemberg erschienenen Gmünder Regestenwerks (und seine Abkürzung) sollte eigentlich auch zum Handwerkszeug eines Betreuers des Bestands B 177 gehören.

Wenn man sich die Quellenangabe Nitschs bei 764 anschaut, sieht man sofort, dass mein Hinweis auf B 177, der bei 746a korrekt war, hier irrelevant ist, denn die Quelle des Regests war “Kl. Lorch, Briefe fol. 191”, ein altes Archivrepertorium aus dem 16. Jahrhundert, dessen (alte) Signatur wie es sich gehört im Abkürzungsverzeichnis von UAG I S. 11* aufgelöst wird: Hauptstaatsarchiv Kl. Lorch Bü 74. Wenn das Stück nicht umsigniert wurde, müsste es sich im Bestand Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 499 befinden.

Statt sorgfältig zu arbeiten, arbeitet Frau H. ungenau und schlampig, beschimpft mich per Mail und beschuldigt mich der Ungenauigkeit – was hier nicht zu dokumentieren war.

Um das Rätsel zu lösen, das Frau H. ursprünglich beschäftigte (während später die Empörung über mich überhand nahm), muss man aber sehr genau hinschauen. Wer das nicht kann, sollte die Finger von solchen genealogischen Fragestellungen lassen.

Der 1409 gestorbene Georg von Woellwarth schloss vor 1363 die Ehe mit Anna, der Tochter Ulrichs von Schechingen und der Anna von Vellberg – das ist urkundlich gesichert (Auge S. 106). Professor Dr. Auge hat natürlich schlampig gearbeitet, als er einige Seiten später schrieb, Georg habe am 29. November 1406 einen Jahrtag bei den Augustinern gestiftet und seine Frau Anna habe es ihm gleichgetan und ebenfalls einen Jahrtag unter anderem für ihren Vater Albrecht gestiftet (S. 113). Anna kann ja nun nicht gleichzeitig die Tochter von Ulrich und Albrecht sein. Hat Georg zweimal eine Anna von Schechingen geheiratet?

Die Lösung ist einfacher: Anna von Schechingen, die Tochter Albrechts von Schechingen und einer Adelheid, die in Nitsch, Spitalarchiv Nr. 191 vom 24. November 1406 als Stifterin nach Georg von Woellwarth genannt wird, ist nicht identisch mit der vorher genannten Ehefrau Anna von Schechingen.

Anna von Schechingen war nach dem von mir (Veitskapelle S. 100) angeführten Eintrag des Anniversars 1530 im Gmünder Münster bei der Woellwartschen Grablege bestattet. Ihr Jahrtag wurde am Freitag nach Aschermittwoch begangen. Ich schreibe: “Der Eintrag nennt Anna, ihren Vater Albert von Schechingen, seine Mutter Adelheid, Georg von Woellwarth und seine Ehefrau von Schechingen, dessen Sohn Abt Volkhard von Lorch sowie den Lorcher Abt Johann von Schechingen.” Es mag sein, dass es “ihre” Mutter Adelheid heißen muss, was ich jetzt nicht überprüfen kann, aber wer genau liest, kann nicht auf die Idee kommen, die Anna von Schechingen, zu der ich anmerkte, dass sie 1414 im Lorcher Haus zu Gmünd lebte (UAG 746a, 764), mit der Ehefrau Georgs von Woellwarths zu identifizieren. Wäre Anna die Ehefrau Georg von Woellwarts gewesen, hätte sie in ihrer Stiftung sicher nicht “Georg von Woellwarth und seine Ehefrau von Schechingen” genannt.

Am 23. April 1412 stiftete Anna, Tochter des verstorbenen Albrecht von Schechingen, im Gmünder Spital ein Seelgerät für ihren Vater, seine beiden Ehefrauen und ihre [wohl: deren] Kinder, UAG 746a. 1414 verschrieb die Gmünder Bürgerin Anna von Schechingen, Tochter des verstorbenen Albrecht, Pfründnerin im Haus des Klosters Lorch in Gmünd, ihren gesamten Nachlass dem Kloster (Eintrag im Urkundenverzeichnis des Klosters Lorch, UAG 764).

Bereits am 7. September 1407 hatte Anna als Bürgerin zu Gmünd Zins aus ihrem Gut zu Straßdorf den Gmünder Augustinern gestiftet (Nitsch, Spitalarchiv Nr. 196). Aus der ebenfalls im Spitalarchiv überlieferten Stiftung gemeinsam mit Georg von Woellwarth bei den Augustinern (Nitsch, Spitalarchiv Nr. 191) am 29. November 1406 erfahren wir zusätzlich, dass die andere Ehefrau ihres Vaters Katharina hieß. Sowohl Georg von Woellwarth als auch Anna konnten über Zins aus einer Wiese unterhalb von Gmünd am Rötenbach (heute: Rotenbachtal, bekannt durch den Limes) verfügen.

Wer jetzt noch zweifelt, dass die Ehefrau Georgs von Woellwarth und die Gmünder Bürgerin Anna von Schechingen, Tochter Albrechts, zwei verschiedene Personen waren, sollte sich die Urkunden vom 19. und 20. April 1409 in Nitsch: Spitalarchiv Nr. 201-202 anschauen. Am 19. April kaufte Georg von Woellwarth Zins von den Gmünder Dominikanern, den er zu einem Jahrtag stiftete. Am 20. April kaufte er Zins von den Gmünder Augustinern für einen Jahrtag. Die Liste der Anverwandten, deren Memoria zu pflegen war, war in beiden Fällen gleich: “für ihn, seine Ehefrau Anna von Schechingen, seine beiden Söhne Volkart, Abt von Lorch, und Junker Ulrich, für des letzteren Ehefrau Margarete von Rechberg, und für Anna, die Tochter Albrechts von Schechingen”.

In Hofmanns Regestenwerk “Archiv der Freiherren von Woellwarth” von 1991 werden im Register unter von Schechingen die Ehefrau Georgs und Anna von Schechingen (1410) folgerichtig unterschieden. In der Urkunde Georgs vom 8. März 1410 wird das Gut in Lautern, das Leibgeding der Jungfer Anna von Schechingen ist, erwähnt (Nr. 291).

Anna von Schechingen (belegt 1406-1414), die Tochter Albrechts von Schechingen und einer Adelheid, war unverheiratet (“Jungfer”) und lebte als Gmünder Bürgerin im Haus des Klosters Lorch (zum Haus siehe Graf, in: Gmünder Studien 4, 1993, S. 19). Sie pflegte enge Beziehungen zu Georg von Woellwarth, der eine andere Anna von Schechingen geheiratet hatte, tätigte Jahrtagsstiftungen für sich und ihren familiären Umkreis, vermachte ihren ganzen Nachlass dem Kloster Lorch und wurde im Gmünder Münster bei der Woellwarth-Grablege bestattet.

Natürlich habe ich niemals den Eindruck erweckt, die beiden Annas seien identisch – im Gegenteil: bereits aus der Erwähnung des Anniversar-Eintrags ergibt sich ohne weiteres, dass diese Gleichsetzung abwegig ist. Nun hat mich dieser Beitrag einige Stunden gekostet, was einzig und allein der schlampigen Arbeitsweise von Frau H. gezollt ist, denn sobald ein Widerspruch auftritt, sollte man nicht irgendjemand anmailen, damit derjenige einem die Arbeit abnimmt, sondern anhand der verfügbaren gedruckten Quellen und Literatur versuchen, den Widerspruch aufzulösen, was wie gezeigt eigentlich gar nicht so schwer ist. Dass Prof. Dr. Auge in die gleiche Falle getappt ist, als er gedankenlos der Tochter Ulrichs von Schechingen einen Vater Albrecht beigab, hat Frau H. vermutlich gar nicht bemerkt.

23.2.2017 Wer über den Stand der Schechingen-Studien von Frau H. sich unterrichten möchte, findet englischsprachige Informationen jetzt unter

http://fmg.ac/projects/landed-gentry

Zu Anna, der Tochter Albrechts:

http://fmg.ac/52-projects/lgsg/lgsg-files/534-anna-v-schech-dtr-albrecht

#forschung

Sag` zum Abschied leise “Scheisse”: Top-Kanzlei im Markenrecht verpasst Frist – Sachsen-Anhalt verzichtet auf Marken zur “Himmelsscheibe von Nebra”

Überschrift und folgender Text stammt von RA Ralf Möbius, den wir zu seinem Erfolg beglückwünschen:

http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2011/03/sag-zum-abschied-leise-scheisse-top.html

Die Kanzlei zählt zu den größten Anwaltskanzleien in Deutschland, die auf geistiges Eigentum spezialisiert sind und ist mit “ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Marken- und Patentrechts” besetzt. Obwohl die Sozietät unter “Wettbewerbern und Mandanten einen hervorragenden Ruf” genießt, ist es den Bevollmächtigten des Landes Sachsen-Anhalt nicht gelungen, die Beschwerdegebühren im Streit um die drei Marken “Himmelsscheibe von Nebra” fristgerecht einzuzahlen.

Die Anwälte der Himmelsscheibenwächter aus Magedeburg hatten am letzten Tag der Beschwerdefrist gegen die Löschungsentscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 27.09.2010 zu den Aktenzeichen 302 50 476 – S 211/09 Lösch, 305 07 066 – S 216/09 Lösch und 305 06 901 — S 217/09 Lösch jeweils eine Einzugsermächtigung für die “amtliche Gebühr in Höhe von EUR 200,-” erteilt.

Tatsächlich beträgt die amtliche Gebühr – wie in der Rechtsmittelbelehrung der Beschlüsse des DPMA ausdrücklich genannt – jedoch EUR 500,-. Da ein zahlenmäßig bestimmter Geldbetrag nicht auslegungsfähig ist und eine automatische Korrektur von zu niedrig angegebenen Beschwerdegebühren beim DPMA nicht erfolgt, war die korrekte Einzugsermächtigung über EUR 500,- am Folgetag – nach Bemerken des Fehlers – verspätet.

Auch der immerhin 18 Seiten lange Antrag der Markenspezialisten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines “Versehens” erschien aussichtslos, denn das Bundespatentgericht hatte in einem sehr ähnlich gelagerten Fall sorgsam und lesenswert begründet auch keine Wiedereinsetzung gewährt. Auf diesen Beschluss des Bundespatentgerichts vom 06.08.2003 zum Az.: 19 W (pat) 40/03 wies das Deutsche Patent- und Markenamt deshalb auch ausdrücklich hin.

Schliesslich erklärte das Land Sachsen-Anhalt seinen Verzicht auf die drei Marken, im Tonfall souverän, wie folgt: “Der Markeninhaber hat sich daher dazu entschieden, seine Rechte an der vorbezeichneten Marke – ohne Präjudiz – nicht weiterzuverfolgen, da der Streit darüber angesichts des bestehenden verwandten Schutzrechts nach § 71 UrhG, das Nachbildungen der Himmelsscheibe von Nebra ohne Zustimmung des Landes Sachsen-Anhalt ohnehin verhindert, müßig erscheint.”

Umfangreiche Schriftsätze auf Stundenhonorarbasis im Löschungsverfahren und der ausführliche Wiedereinsetzungsantrag lassen durchaus andere Rückschlüsse zu. Das ein dem angeblichen Rückzugsmotiv Sachsen-Anhalts zu Grunde liegendes Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 19. April 2005 zum Az.: 5 W 32/05 zu § 71 UrhG seit der Motezuma-Entscheidung des BGH vom 22.01.2009 zum Az.: I ZR 19/07 überholt sein dürfte, lässt ebenfalls tief blicken.

Um in Zukunft mit Hilfe des Steuerzahlers dennoch Lizenzgebühren von denjenigen eintreiben zu können, die handgefertigte Nachbildungen des weltweit bekanntesten archäologischen Fundstücks der Bronzezeit anbieten, soll nach der Löschung der drei nationalen Marken das “Raubrittermodell Himmelsscheibe” nun auf ganz Europa ausgedehnt werden. Denn einhergehend mit dem nahenden Untergang der deutschen Marken wurden einfach drei identische Bildmarken (009533423, 009763392 und 009763475) beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern in Alicante angemeldet. Mit drei leckeren EU-Marken könnten Abmahnungen den Hunger der nimmersatten Himmelsscheibenwächter bald europaweit stillen.

US-Richter lässt Vergleich zu Google Books platzen

http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Richter-laesst-Vergleich-zu-Google-Books-platzen-1212882.html

http://bibliothekarisch.de/blog/2011/03/22/google-books-settlement-ist-gescheitert

Das ist sehr unerfreulich, denn ein Opt-in ist schlicht und einfach nicht realisierbar. Es ist besser man nutzt rechtswidrig digital als man kann überhaupt nicht nutzen.

Update: Links zum Medienecho
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=12650

http://www.connotea.org/tag/oa.google.settlement