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Brooklyn-Museum macht Publikationen Open Access zugänglich

http://www.brooklynmuseum.org/community/blogosphere/2011/03/11/brooklyn-museum-books-online

Das Brooklyn-Museum hat Museums-Publikationen in HathiTrust zur allgemeinen Benutzung freigegeben.

Inspiriert wurde es vom “Reading Room” des LA County Museum of Art, der mit dem Internet Archive zusammenarbeitet

http://www.lacma.org/art/collections.aspx

Einsehbar ist hier etwa ein schöner Bildband über Meisterstücke europäischer Kunst:

https://www.archive.org/stream/ahmansongiftseur00losa#page/n0/mode/2up

“Metzger Gesetze”

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/salIX45

Oha, das ist aber ein kapitaler Lapsus. Zur Strafe sei der UB Heidelberg aufgegeben, jeweils den Handschriftencensus zu verlinken
http://www.handschriftencensus.de/8927 (vor allem wenn es keine online zugängliche Beschreibung gibt) und endlich den von Manuscripta Mediaevalia ignorierten Katalog von Wilfried Werner, Die mittelalterlichen nichtliturgischen Handschriften des Zisterzienserklosters Salem (Kataloge der Universitätsbibliothek Heidelberg V), Wiesbaden 2000, S. 262-264 (für ManuMed relevante moving wall des Verlags ist abgelaufen) ins Netz zu stellen …

UB Heidelberg Cod. Sal. IX,45 enthält außer der Goldenen Bulle deutsch unter anderem auch einen Quaternionentext.

Etwa 30 Prozent aller Inkunabelausgaben sind digitalisiert

Diese Zahl gab Falk Eisermann, Leiter des GW, in einer Diskussion in Exlibris bekannt:

The “only scholars” argument is also utterly wrong. You’d be surprised how many different people actually use these digital books for a variety of purposes, including reading them online. You’d also be surprised how many alleged experts in this field, “scholars”, are not aware of the amount of material that can be accessed online (no less than about 30% of all recorded 15th-century editions, and new stuff is added as we speak. I don’t think any single segment of printed books from any other period has a higher digitization rate.)

Zur Debatte:
https://listserv.indiana.edu/cgi-bin/wa-iub.exe?A2=ind1103&L=EXLIBRIS-L&T=0&F=&S=&P=58936

Selbstplagiate bei Fischer-Lescano

http://goo.gl/KPgjq = http://faz.net

Andreas Fischer-Lescano ist zwar nicht der Irrtum unterlaufen, Texte anderer Autoren für seine eignen zu halten, aber hinsichtlich seiner eignen Publikationen zeigt sich ein doch freizügiger Umgang mit Zitierregeln.

So besteht sein Beitrag „Fragmentierung des Weltrechts: Vernetzung globaler Regimes statt etatistischer Rechtseinheit“, den er gemeinsam mit Gunther Teubner im 2007 beim VHS Verlag erschienen Sammelband „Weltstaat und Weltstaatlichkeit“ veröffentlicht hat, bis auf den ersten Absatz aus fast wörtlichen Passagen aus dem von den beiden Autoren im Jahr davor bei Suhrkamp erschienen Band „Regimekollisionen“, ohne Hinweis darauf, dass es sich um bereits veröffentlichtes Material handelt. Der genannte Aufsatz besteht somit aus der Übernahme von Buchkapiteln, für die zwar andere Überschriften formuliert wurden, und teilweise wurden die Anfangssätze leicht adaptiert, um die Übergänge zwischen den Fragmenten abzurunden, aber sonst findet sich dort kaum Neues.

Auch dieses Vorgehen verstößt gegen die Regeln des redlichen wissenschaftlichen Arbeitens.

Kommentar: Nicht gekennzeichnete Selbstplagiate sind zwar ärgerlich, gehören aber aus meiner Sicht nicht in einen Topf mit den echten Plagiaten. Jeder Autor hat das Recht selbst zu entscheiden, ob er frühere Ausführungen wiederverwendet – beispielsweise, weil es völlig unnötig wäre, einen Gedankengang nochmals neu zu formulieren.

Open Data in Australien

http://blog.zeit.de/open-data/2011/03/10/australien-open-data-katalog

Lorenz Matzat, der Archivalia zensierte

http://archiv.twoday.net/stories/14634234

schreibt in seinem seltsamen Blog:

Die Riege der Staaten, die ihren Bürgern massenweise Daten der öffentlichen Hand zur Verfügung stellt, hat ein neues Mitglied: Australien. Das riesige Land bietet seinen etwa 22 Millionen Einwohnern seit heute auf http://data.gov.au einige hundert Datensätze zur freien Verfügung an. […] Der Datenkatalog ist Ergebniss eines Prozesses, der Ende 2009 begann. Damals hatte eine “Government 2.0-Taskforce” einen umfangreichen Bericht abgeliefert. Eine seiner zentralen Empfehlungen lautete: “Informationen des öffentlichen Sektors sind eine nationale Ressource. Die Veröffentlichung möglichst vieler von ihnen unter den liberalsten Bedingungen maximiert ihren ökonomischen und gesellschaftlichen Wert für Australier. Auch bestärkt es ihren Nutzen für eine gesunde Demokratie”.

Biblioteca gastronomica digitale di Academia Barilla

Drucke zur Geschichte des Kochens seit dem 16. Jahrhunderts enthält

http://www.academiabarilla.it/academia/biblioteca-gastronomica-digitale/ext/libri-digitali/anno.aspx

Leider sind nur die ersten Seiten ohne Registrierung frei einsehbar!

Via
http://bibliostoria.wordpress.com/2011/03/11/biblioteca-gastronomica-digitale-di-academia-barilla-testi-di-cucina-digitalizzata-menu-e-bibliografie

Maulkorb für Kommentatoren bei weblog.hist.net

http://weblog.hist.net/archives/5116

Kommentare, in welchen konkret benannte Personen des Plagiats verdächtigt werden, werden daher hier nicht freigeschaltet.

Man darf also auch den Namen Guttenberg nicht nennen. Diese vornehme Zurückhaltung liegt auf einer Linie mit der von Rieble zurecht gegeisselten Tradition des Vertuschens und Verharmlosens, die Ross und Reiter nicht nennt. Erbärmlich!

Bisher gibt es bei den Schweizer “Kollegen” noch keinen Kommentar.

"Die Stadt twittert"

Tagesthema von “Die Rheinpfalz, Speyerer Rundschau” am 10.3. 2011: “Die Stadt steigt in die sozialen Netzwerke Facebook und Twitter ein. Ende März soll ein Pilotversuch gestartet werden. Bis Oktober dauert der Test, dann folgt die Entscheidung für oder gegen ein dauerhaftes Engagement, teilt der städtische Pressesprecher Matthias Nowack auf RHEINPFALZ-Anfage mit …”.
Teilnehmen werden Pressestelle, Tourist-Information und Stadtarchiv.

Vinzenz von Beauvais deutsch

Karl und Faber Katalog XV von 1937 ist nun auch in Heidelberg online. S. 15f- nr. 63 ist heute Berlin mgq 2018 = http://www.handschriftencensus.de/4560

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_und_faber1937_11_11/0021

Die Handschrift aus dem Besitz der Nürnberger Patrizierfamilie Schürstab (wie üblich wird die Provenienz im Handschriftencensus unterschlagen) wurde ausführlich beschrieben von Rudolf Weigand: Vinzenz von Beauvais, 1991, S. 187-193. Vermutlich war Erhard Schürstab d. J. (gest. 1461) der Auftraggeber des Codex.

Ergänzend zur Handschrift meine Besprechung dieser Arbeit PBB 1994: http://swbplus.bsz-bw.de/bsz014794020rez.htm = PDF

Dort schreibe ich in Anm. 15 zum letzten Teil der Handschrift:

“Es handelt sich um die umgearbeitete und am Ende gekürzte Übersetzung des lateinischen
Notariatsinstruments über die Wunder, das von Joseph Bader abgedruckt wurde: Erhard Schürstab
Beschreibung des ersten markgräflichen Krieges, in: Quellen und Erörterungen zur bayerischen und
deutschen Geschichte. Alte Folge 8, München 1860, Nachdr. Aalen 1969, S. 134-141.”

Im Handschriftencensus heißt es wörtlich übereinstimmend:

“Bl. 373r-375v = Verzeichnis von 49 Wunderheilungen des Johannes von Capestrano (umgearbeitete und am Ende gekürzte dt. Übersetzung des lat. Notariatsinstruments über die Wunder Capestranos)”

Kein Zweifel: die von mir ermittelte Quelle wurde vom Handschriftencensus (Weigand/J. Wolf) ohne Zitat meiner seit langem online vorliegenden Publikation übernommen. Marie-Luise Heckmann zitierte aber 2009 meine Rezension zur Handschrift!

Dass der Handschriftencensus fremde geistige Leistungen ohne korrekte Attribution ausbeutet, ist ja nichts Neues:
http://archiv.twoday.net/stories/14660076