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Plagiate allenthalben

Wir setzen unsere Berichterstattung zu Plagiaten vor allem in der Wissenschaft fort:

?s=plagi
?s=guttenberg

1. Nachlese zur Causa Guttenberg

Zur gemeinsamen Pressemitteilung des Bayreuther Erst- und Zweitprüfers Häberle/Streinz

http://goo.gl/PhFNr = PDF

wurde soeben hier schon hinreichend etwas gesagt:

http://archiv.twoday.net/stories/14674950/#14675756

Ich möchte nur ergänzen, dass bei einer für Summa vorgesehenen Arbeit sehr wohl erwartet werden kann, dass stichprobenhaft die Verarbeitung der angegebenen Literatur überprüft wird. Außerdem hätte man die nicht öffentlich zugänglichen Ausarbeitungen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags anfordern können.

Gegen Guttenberg läuft jetzt ein offizielles Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-ermittlungen-gegen-guttenberg-1.1069061

2. Badische Zeitung

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/marktundmedien/1404285

Update zu
http://archiv.twoday.net/stories/14656354

3. Freiburg im Breisgau

Sportmediziner Hans-Hermann Dickhuth soll seine Habilitation abgeschrieben haben, Plagiatsverdacht auch bei der Dissertation seiner Frau

SPIEGEL 10/20011, S. 34f.
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,748941,00.html
http://www.tagesspiegel.de/wissen/plagiat-uni-freiburg-beurlaubt-professor/3920996.html
http://goo.gl/mLOxJ = http://faz.net

4. Österreich

http://de.antiplagaustria.wikia.com/wiki/Initiative_Transparente_Wissenschaft_Wiki

Via http://commonsblog.wordpress.com/2011/03/07/wenn-wissenschaftler-sich-selbst-um-regel-kummern

Das offene Wiki-Projekt beginnt mit der Publikation eines an das Rektorat der Universität Wien gerichteten Briefs des Philosophen Herbert Hrachovec in der Causa Johannes Hahn und einer Sammlung von VwGH-Entscheiden zu akademischen Plagiaten in Österreich von Gerhard Fröhlich.

Mag. Karl-Heinz Grasser unter Plagiatverdacht
http://kurier.at/nachrichten/2078191.php

EU-Kommissar Hahn
http://diepresse.com/home/bildung/universitaet/640001/Hahns-Dissertation-an-der-Nationalbibliothek-gesperrt?

5. Fall Dietmar J. Wetzel: HSOZKULT reagiert nicht

http://adresscomptoir.twoday.net/stories/14673957
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/5072773

Ich habe Dr. Hohls um eine Stellungnahme gebeten.

6. SPIEGEL-Cover zu Bild (Streichhölzer)

http://www.rechtambild.de/2011/03/ist-das-aktuelle-spiegel-cover-ein-plagiat
http://www.sueddeutsche.de/medien/plagiatsvorwurf-umstrittener-spiegel-titel-zuendende-idee-1.1066643

7. Philippinen

In einer Entscheidung über ungekennzeichnet kopierte Absätze im Urteil eines Kollegen kamen philippinische Richter zur Überzeugung, dass es für das Vorliegen von Plagiarismus einer “bösen Absicht” bedarf.

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34279/1.html

Plagiat oder Doppelschöpfung?

Grundrecht bricht Hausrecht

Andreas Fischer-Lescano würdigt kurz das lesenswerte Urteil des Bundesverfassungsgericht über nun erlaubte Demonstrationen auf dem Frankfurter Flughafen:

http://www.freitag.de/politik/1108-gastkommentar1

Volltext der Entscheidung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110222_1bvr069906.html

Auszug:

a) Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Sie gelten nicht nur für bestimmte Bereiche, Funktionen oder Handlungsformen staatlicher Aufgabenwahrnehmung, sondern binden die staatliche Gewalt umfassend und insgesamt. Der Begriff der staatlichen Gewalt ist dabei weit zu verstehen und erstreckt sich nicht nur auf imperative Maßnahmen. Entscheidungen, Äußerungen und Handlungen, die – auf den jeweiligen staatlichen Entscheidungsebenen – den Anspruch erheben können, autorisiert im Namen aller Bürger getroffen zu werden, sind von der Grundrechtsbindung erfasst. Grundrechtsgebundene staatliche Gewalt im Sinne des Art. 1 Abs. 3 GG ist danach jedes Handeln staatlicher Organe oder Organisationen, weil es in Wahrnehmung ihres dem Gemeinwohl verpflichteten Auftrags erfolgt.

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Art. 1 Abs. 3 GG liegt dabei eine elementare Unterscheidung zugrunde: Während der Bürger prinzipiell frei ist, ist der Staat prinzipiell gebunden. Der Bürger findet durch die Grundrechte Anerkennung als freie Person, die in der Entfaltung ihrer Individualität selbstverantwortlich ist. Er und die von ihm gegründeten Vereinigungen und Einrichtungen können ihr Handeln nach subjektiven Präferenzen in privater Freiheit gestalten, ohne hierfür grundsätzlich rechenschaftspflichtig zu sein. Ihre Inpflichtnahme durch die Rechtsordnung ist von vornherein relativ und – insbesondere nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit – prinzipiell begrenzt. Demgegenüber handelt der Staat in treuhänderischer Aufgabenwahrnehmung für die Bürger und ist ihnen rechenschaftspflichtig. Seine Aktivitäten verstehen sich nicht als Ausdruck freier subjektiver Überzeugungen in Verwirklichung persönlicher Individualität, sondern bleiben in distanziertem Respekt vor den verschiedenen Überzeugungen der Staatsbürger und werden dementsprechend von der Verfassung umfassend an die Grundrechte gebunden. Diese Bindung steht nicht unter einem Nützlichkeits- oder Funktionsvorbehalt. Sobald der Staat eine Aufgabe an sich zieht, ist er bei deren Wahrnehmung auch an die Grundrechte gebunden, unabhängig davon, in welcher Rechtsform er handelt. Dies gilt auch, wenn er für seine Aufgabenwahrnehmung auf das Zivilrecht zurückgreift. Eine Flucht aus der Grundrechtsbindung in das Privatrecht mit der Folge, dass der Staat unter Freistellung von Art. 1 Abs. 3 GG als Privatrechtssubjekt zu begreifen wäre, ist ihm verstellt.

b) Die unmittelbare Grundrechtsbindung betrifft nicht nur öffentliche Unternehmen, die vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sondern auch gemischtwirtschaftliche Unternehmen, wenn diese von der öffentlichen Hand beherrscht werden.

Also: keine “Flucht ins Privatrecht”!

Die Zukunft wird womöglich ganz anders, als wir sie uns vorstellen

Vor fast hundert Jahren nahm man an, dass der heutige Personenluftverkehr von Schiffe transportierenden Zeppelinen abgewickelt werden würde. Mit den Folgen der Digitalisierung befasste Unternehmen können aus falschen Prognosen wie dieser viel lernen.

meint
http://netzwertig.com/2011/03/07/digitalisierung-der-irrtum-mit-dem-fliegenden-schiff

Ich mag keine Vorabankündigungen von Webangeboten

Das Geschichtsblog und der Podcast “Hamburgische Geschichten” präsentiert ab März 2011 unterhaltsame und abwechslungsreiche Geschichten aus der Vergangenheit Hamburgs.
Das Onlineangebot wurde von Studierenden der Universität Hamburg konzipiert und versteht sich als Medienplattform für Hamburger Geschichte aus allen Bereichen und Epochen.

Soll ab 15. März online sein.

Der letzte große Flop in dieser Richtung war die Corveyer-Onlinebibliothek, die ab 3. Juni 2011 online sein soll:

http://archiv.twoday.net/stories/11446525

New book from Richard J. Cox: Archival Anxiety and the Vocational Calling

Title: Archival Anxiety and the Vocational Calling
Author: Richard J. Cox
Price: $35.00
ISBN: 978-1-936117-49-9
6″ by 9″
372 Pages
Published: March 2011

Richard J. Cox’s fifteenth book on archival studies related topics, this collection of essays responds to anxieties affecting the archival profession as societal changes highlight the importance of archives and records-keeping and begin to push archival work in new directions. The initial part of the book consists of three essays exploring the notion of archival calling, including a lesson about a lost opportunity for advocating the critical importance of the archival mission and a very personal reflection on the author’s own calling into the archival field. The second part of the book concerns one of the pre-eminent challenges of our time, government secrecy, and how, if left unchallenged, it can undermine the societal role of the archival profession. The third part of the book considers one of the most important issues facing archivists, indeed, all information professionals, the possession of a practical ethical perspective. The fourth and final part of the book concerns the matter of teaching the next generation of archivists in the midst of all the change, debates, and controversies about archives and archivists. In a brief concluding reflection, the author offers some final advice to the archival community in charting its future.

http://libraryjuicepress.com/blog/?p=2776

Kritische Justiz 1999-2004

Die Jahrgänge sind (komplett?) online unter

http://www.kj.nomos.de/archiv

Man muss auf den Aufsatztitel klicken. Begrüßenswert, aber sehr verwirrend, da die wenigstens ohne Insiderwissen erkennen werden, dass “Pro Heft kann jeweils mindestens ein Beitrag kostenfrei als Leseprobe abgerufen werden.” irreführend ist.

Aber auch jüngere Teile sind anscheinend online und sogar Digitalisate der ganzen Hefte (also nicht nur der Hauptaufsätze):

http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/KJ_07_04.pdf

Übrigens gibt es die offizielle Druckfassung der Guttenberg-Rezension jetzt offiziell online unter:

http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/zu_guttenberg.pdf

“Recht auf Vergessen” bedeutet Zensur der Online-Archive

Über spanische Gerichtsverfahren berichtet:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Das-Recht-auf-Vergessen-vor-Gericht-1203300.html

Update.
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4822

In Spanien fordert die Regulierungsbehörde Comisión del Mercado de las Telecomunicaciones (CMT) seit Januar den Internetsuchdienst Google in 80 Fällen dazu auf, Informationen zu Personen aus seinen Suchergebnissen zu löschen.

Die CMT ist der Auffassung, dass die Pressefreiheit nicht auf Internetsuchmaschinen auszuweiten sei. Fördere demnach eine Suchanfrage viele persönliche Informationen zutage, müsse die betroffene Person das Recht haben, diese zu löschen. Google hält das für Zensur und kündigt laut einem Bericht des Wall Street Journals an, juristisch gegen die meisten Forderungen vorzugehen. Die ersten fünf Beschwerden seien bereits von einem spanischen Gericht angehört worden.

Nicht nur in Spanien wird das Recht, im Internet vergessen zu werden, derzeit diskutiert. Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding prüft die zurzeit europaweit gültige Datenschutzrichtlinie von 1995. Sie rechnet damit, dass die Richtlinie spätestens seit Facebook und Google Streetview als veraltet anzusehen ist. „Privatsphäre muss auch das Recht einschließen, wieder vergessen zu werden“, erklärte Reding im November letzten Jahres.

In Deutschland wurde im Januar der digitale Radiergummi vorgestellt, mit dessen Hilfe im Internet veröffentlichte Bilder ein Verfallsdatum erhalten sollen. Das Internetmagazin heise online kam zu dem Schluss, dass der Radiergummi „eine Luftnummer“ sei.

— A. Vollmer (ULD SH)

Bibliotheca liturgica manuscripta : nach Handschriften der Grossherzoglich Badischen Hof- u. Landesbibliothek

Das Buch von 1889 ist online

http://digital.blb-karlsruhe.de/urn/urn:nbn:de:bsz:31-8921

Weitere von der BLB digitalisierte Handschriftenkataloge:

http://digital.blb-karlsruhe.de/nav/classification/95143

Wieso es nötig war, die bei Manuscripta Mediaevalia verfügbaren Kataloge nochmals zu digitalisieren, erschließt sich mir nicht.

Archivzitat: Der Anfang vom Ende ……

” …. Auch wenn sich alles in mir dagegen sträubte, kehrte ich in meinen alten Beruf zurück und betreute nun das Sekretariat des Archivs, das in einem separaten Gebäudetrakt lag.
Das war der Anfang vom Ende, das ist mir jetzt klar ….”

Quelle: Martina Fiess: Das achte Weltwunder am Neckar, in: Martina Fiess/Silvija Hinzmann (Hg.): Bis zum letzten Tropfen. Mörderische Weinkrimis, Köln 2010, S. 79.

Archivische Büttenrede

Lasst euch von den alten Dokumenten
Doch nicht so furchtbar blenden!
   Tätä Tätä Tätä

Haltet euch lieber an die Fakten
Als an die verstaubten Akten!
   Tätä Tätä Tätä

Seid ihr zu viel beschäftigt
Werft einfach weg, was euch belästigt!
   Tätä Tätä Tätä

Tut euch nicht genieren
Sondern ordentlich kassieren!
   Tätä Tätä Tätä

Sagt niemand davon einen Ton,
Wenns jemand merkt, seid ihr in Pension!
   Tätä Tätä Tätä

Narhallamarsch oder was auch immer

Närrisches Thüringen (9)

Foto: Michael Panse, http://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/deed.en