http://coleccionfff.unav.es/bvunav
Tag: 5. März 2011
Tironische Noten 1747
http://bibliotecadigital.rah.es/dgbrah/i18n/consulta/registro.cmd?id=5942
Alphabetum Tironianum seu Notas tironis explicandi methodus (1747)
Novum ac magnum theatrum urbium Belgicae foederatae
Buch von ca. 1649 in toller Qualität digitalisiert
http://bibliotecadigital.rah.es/dgbrah/i18n/consulta/registro.cmd?id=5946
Chronik des Martinus Polonus in Spanien online
Real Academia de la Historia Madrid, cod. 90
Weitere Handschriften der Bibliothek online
http://bibliotecadigital.rah.es/dgbrah/i18n/consulta/resultados_navegacion.cmd?cadena_busqueda=SEC%3A+3&descrip_busqueda=C%C3%B3dices&idTema=3&idRoot=1
Andere spanische Handschrift
http://bvpb.mcu.es/es/catalogo_imagenes/grupo.cmd?path=7
Hinzuweisen ist auch auf Bob Jones University Library MS 1, komplett online
http://digital.tcl.sc.edu/cdm4/document.php?CISOROOT=/pfp&CISOPTR=1351
Archivalia-FAQ – Häufige Fragen zu Archivalia
1. Wo finde ich das Impressum?
Rechts im MENU unter IMPRESSUM:
http://archiv.twoday.net/topics/IMPRESSUM
2. Wie kann ich Kontakt mit dem Betreiber Dr. Klaus Graf aufnehmen?
Siehe Impressum (vgl. Frage 1)
3. Wo finde ich Beiträge über Archivalia in Archivalia?
Überwiegend in
http://archiv.twoday.net/topics/Allgemeines
4. Wo stehen die Regeln für die Mitarbeit (Beiträge, Kommentare)?
Ebenda (Frage 3).
Zur Einsortierung der Beiträge in die Kategorien:
http://archiv.twoday.net/stories/8419122
5. Wieso sieht Archivalia so besch*** aus?
Fefes Blog sieht noch weniger toll aus und hat sicher erheblich mehr Besucher.
Die Mosel und ihre Burgen
Von Hofrat Trinius o.J. (wohl 1913)
http://dlib.rsl.ru/view.php?path=/rsl01004000000/rsl01004439000/rsl01004439319/rsl01004439319.pdf
Google Art Project: Das nicht wirklich offene Museum
http://www.netzpolitik.org/2011/google-art-project-das-nicht-wirklich-offene-museum
Der Beitrag vom 9. Februar 2011, der mir erst jetzt bekannt wurde, gießt Wasser in den Wein des überschwänglichen Lobs für das Google Art Projekt (siehe http://archiv.twoday.net/stories/11889664 )
Auf der Seite des Google Art Projekts wird explizit jegliche Nutzung der Werke, außer natürlich einer Betrachtung im Netz, verboten. Auf der FAQ-Seite des Google Art Projekts kann man lesen:
The high resolution imagery of artworks featured on the art project site are owned by the museums, and these images are protected by copyright laws around the world. The Street View imagery is owned by Google. All of the imagery on this site is provided for the sole purpose of enabling you to use and enjoy the benefit of the art project site, in the manner permitted by Google’s Terms of Service.
Und das betrifft auch die Gemälde, die zum Gemeingut gehören. Denn selbst wenn der Schutz nach dem Urheberrecht abgelaufen ist, muss dies nicht unbedingt auf Fotos oder Reproduktionen gemeinfreier Vorlagen zutreffen. Diese These, und vor allem dieser Zustand, findet nicht nur Befürworter. So ist auch der Historiker Klaus Graf Gegner der Vermarktung durch Museen und meint, dass Kulturgut ein frei nutzbares Allgemeingut sei. In einem Artikel der Kunstchronik schreibt er:
Dass bei der originalgetreuen Wiedergabe von zweidimensionalen Vorlagen nach herrschender juristischer Lehre (die der Fotografenlobby natürlich nicht genehm ist) kein Schutzrecht nach § 72 Urheberrechtsgesetz entsteht, ignoriert man.
Auch bei der Wikimedia Foundation gibt es Widerstand gegen das Projekt. In der Kategorie „Google Art Project“ des Wikimedia Commons findet man bereits mehrere Werke in hochauflösendem Format. Auch der französische Blogger Bohwaz hat jetzt eine simple (aber legal fragwürdige) Antwort gefunden: Die Werke ganz einfach runterladen.
Und so geht’s:
– Unter Linux ImageMagick installieren (apt-get install php5-cli imagemagick)
– Dann das Skript dort http://paste.balbinus.org/765 runterladen und beispielsweise unter “gap_download.php” abspeichern.
– Schließlich folgenden Befehl mit der URL des gewünschten Gemäldes eingeben (zum Beispiel No Woman No Cry von Chris Ofili) :
$ php gap_download.php http://www.googleartproject.com/museums/tate/no-woman-no-cry
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Google_Art_Project
Niedersachsen will ein umfassendes Schatzregal
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1299312710194 (Thomas Wübker, in anderen Medien ohne Namen als dapd-Meldung)
«Bewegliche Denkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes Niedersachsen, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen entdeckt werden», heißt es in § 18 des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Der letzte Halbsatz soll ersatzlos gestrichen werden.
Historiker fürchten weniger Funde
Finder sollen laut der Gesetzes-Novellierung zukünftig eine Belohnung im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts erhalten. «Das ist eine Katastrophe und ein Versuch, eine Enteignung durchzusetzen», sagte der Osnabrücker Münzhändler Ulrich Künker. Die Praxis zeige, dass weniger gesucht und weniger Funde gemeldet werden, wenn es keine angemessene Wertentschädigung gebe, sagt er.
Die gleiche Auffassung vertritt auch der Historiker Klaus Graf von der Rheinisch-Westfälische Technischen Hochschule Aachen. Er sieht zudem eine andere Motivation für die Einführung eines großen Schatz-Regals: Das Geld.
In Hessen, wo eine ähnliche Novellierung des Denkmalschutzgesetzes wie in Niedersachsen angestrebt wird, habe die Landesregierung viel Geld für den Ankauf von archäologischen Funden ausgeben müssen, so Graf. Er schlägt deshalb eine Entschädigung in Höhe von 25 bis 30 Prozent des Verkehrswerts vor.
Graf, der sich Ende Februar wie einige andere Experten bei einer Anhörung im Wiesbadener Landtag gegen die dortige Einführung eines großen Schatz-Regals wandte, stellt eine weitere Frage: «Wer garantiert, dass der Staat die gefundenen Schätze nicht einfach verscherbelt?» Doch das Land Niedersachsen will diese Ängste ausräumen. «Ein Verkauf von Funden ist seitens des Landes nicht geplant», sagt Rüdiger Fischer, Sprecher des niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur.
Funde sollen in Museen gelagert werden
Die Funde sollen angemessen in Museen oder beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege gelagert werden. Durch das große Schatzregal sollen bedeutsame Funde für die Forschung und Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, so Fischer. Dies diene dem Schutz des kulturellen Erbes und dessen wissenschaftlicher Erforschung, Dokumentation und öffentlicher Präsentation. Gleichzeitig solle das große Schatzregal illegalen Raubgrabungen entgegenwirken.
Etwa 300 Fundmeldungen werden pro Jahr in Niedersachsen verzeichnet, sagt Landesarchäologe Henning Haßmann. Dies seien hauptsächlich Metalle. «Es ist wichtig, dass die Funde gemeldet werden», sagt er. Wichtiger sei aber, sie unberührt an den Fundorten zu belassen, da die Archäologen so besser Auskünfte über die Geschehnisse an den Fundorten erhalten könnten. «Wenn das Land die Verantwortung für die Funde übernimmt, müssen sie auch sachgemäß konserviert werden», sagt er. Das sei aber momentan finanziell und personell nicht möglich. Am besten sei es, die Funde im Boden zu belassen, so Haßmann.
Er sieht das Land in der Pflicht, dass die Funde fachgerecht in klimatisierten Depots gelagert werden können, da es nun die Verantwortung für das kulturelle Gut im Boden übernehme. «Wer A sagt, muss auch B sagen.» Die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes sei eine Anpassung an die Konvention von Malta, so Haßmann. Darin sei EU-weit das archäologische Erbe als Allgemeingut geregelt. «Wenn jemand einen Schatz findet und ihn für sich behält, vergreift er sich am kulturellen Erbe des Landes», glaubt der Archäologe. Durch die Änderung des Denkmalschutzgesetzes bedürfen die archäologischen Suchen zukünftig einer Genehmigung. Zudem sollen die Sammler geschult und zertifiziert werden, so Haßmann.
Zum Thema Schatzregal
?s=schatzregal
Special Collections and Digital Scholarship
http://archivesandinformation.com/quantum/?p=365
Excerpt:
As they have for centuries, libraries can remain standing at the nexus of scholarly communication if they can pursue traditional services in modern ways. Winston Tabb of Johns Hopkins University recently made the point that “data centers are the new library stacks.” As more published information is available electronically from cloud-based providers, local libraries can become the stewards of unique scholarly data (and by scholarly data we mean all the resources used to create scholarship and new knowledge) created by faculty, and students, that contribute to the growth of knowledge. Libraries have the organizational structure and ability to potentially support long term preservation of not only the digital content, but the permanence of access that is required for scholarship. Additionally, libraries, with their understanding of copyright and ethical values of information exchange, can support Open Access publishing in its own right by leading the movement in both thought and action by becoming not only the stewards of scholarly content, but the distributors of that content as well.
It seems to me that this approach to thinking about the library, and increasing the visibility and prominence of its special and unique collections, will help libraries, especially Special Collections libraries, not only avoid the fate of Blockbuster Video, but remain relevant and important in the world of scholarship.
Warum die Wiederverwendung öffentlicher Daten für kommerzielle Zwecke frei sein sollte
Erklärt auf Französisch
Im Deutschen Historischen Museum wird die Ernennung des Nachfolgers von Hans Ottomeyer zur Farce
Meint die FAZ
New Orleans Carnival Collection
Sämtliche Werke von Giambattista Vico
Darnton über die Digitalisierung
Langes Interview der Wiener Zeitung mit Robert Darnton, unter anderem zu Google Books:
http://www.wienerzeitung.at/default.aspx?tabID=4664&alias=wzo&cob=547875