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Miscellanea alchymica

Eine frühe alchemistische Sammelhandschrift wurde 1938 bei Karl und Faber verkauft.

Katalog XVI Nr. 14 mit Datierung 1451
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_und_faber1938_12_06/0012

Sie kann mit Frankfurt a. M., Freies Deutsches Hochstift, Hs. B/67 identifiziert werden:

http://www.handschriftencensus.de/16735

Anscheinend gibt es keine neuere Beschreibung der gesamten Handschrift, die im ²VL 2, 1108; 4, 726; 6, 237 und 10, 301 (datiert Mitte 15. Jh.) erwähnt wird.

Es bleibt abzuwarten, wann diese Ermittlungen vom Handschriftencensus wieder ohne korrekte Attribution gestohlen werden.

Der heutige Cgm 7962 wurde 1938 bei Karl und Faber verkauft

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_und_faber1938_12_06/0012

Katalog XVI Nr. 13 Konrad von Megenberg: Deutsche Sphaera ist jetzt Cgm 7962, siehe

http://www.mr1314.de/5863
und den handschriftlichen Katalog
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00035972/image_113

Der Handschriftencensus erwähnt nicht die Familiennotizen des 15. Jh. (Karl & Faber: 1454-1482) des Vorbesitzers Hans Hocherstat und seiner Ehefrau Elsy Fischerin (Namensformen nach Francis B. Brévart, Zur Überlieferungsgeschichte der ‘Deutschen Sphaera’ Konrads von Megenberg, in: Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur 102 (Tübingen 1980), S. 189-214, hier S. 195).

Es bleibt abzuwarten, wann diese Ermittlungen vom Handschriftencensus wieder ohne korrekte Attribution gestohlen werden.

Eine neue Handschrift mit Werken von Thomas Finck

Karl Heinz Keller (Wien) hat sie identifiziert:

Eichstätt, UB, cod. st 760

http://www.handschriftencensus.de/19357 (Eintrag vom Februar 2011)

[1.12.2018 die Handschrift ist online: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:824-cod-st-760-1.]

Sie fehlt in der Zusammenstellung der Finck-Überlieferung, die ich 2008 vorlegte:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/4798

Sie wurde 1507 von Schwester Barbara von Rottenburg im Dominikanerinnenkloster Maria-Reut(h)in geschrieben und überliefert von Finck:

Bl. 230r-250r = Thomas Finck: Übersetzung von ‘De beatitudine’
Bl. 250v-259v = Thomas Finck: Übersetzung von ‘De fine religiosae perfectionis’ (früher: ‘De adhaerendo Deo’) des Johannes von Kastl

Eine Mitteilung an mich ist weder durch Keller noch durch den Handschriftencensus erfolgt (obwohl von Seiten des Handschriftencensus zu vernehmen war, Interessenten würden über Neufunde persönlich in Kenntnis gesetzt – von RSS haben diese Leute ja keine Ahnung), ich stieß auf den Eintrag, als ich nach Überlieferungen der Ps.-Hieronymus Epistola ad Demetriadem dt. suchte.

Offenbar hat Walther Adam
http://de.wikipedia.org/wiki/Walther_Adam
eine ganze Reihe der bei Karl & Faber 1938 angebotenen Handschriften erworben, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/14660007

Die Nr. 11 des Katalogs 1938 ist die Nr. 32 des Tenner-Katalogs von 1980:
http://www.handschriftencensus.de/22893

Digitalisat des Katalogs von 1938
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_und_faber1938_12_06/0011

Ruh erwähnt sie ²VL 3, 1228 als “bair.” Hs. 1490-1493. Da ich den Tenner-Katalog nicht vorliegen habe, gebe ich die im Handschriftencensus natürlich fehlenden Angaben nach Karl und Faber: Bl. 197r vom Rubrikator die Jahreszahl 1490, Bl. 255r Schreibervermerk vigilia Petri et Pauli 1493 “per fratrem Conradum Fibulatorem de Külßhem” (wieder Külsheim in Nordbaden).

Die beiden anderen bekannten Handschriften http://www.handschriftencensus.de/werke/6315 (Eichstätt, siehe oben, und Cgm 6940) überliefern Finck-Werke.

Glaubt man
http://dla.library.upenn.edu/cocoon/dla/schoenberg/record.html?id=SCHOENBERG_850
tauchte die Handschrift 1990 bei Zisska & Kistner wieder auf: 1990/05/07 Nr. 24 [recte: 124 – Bei der früher verschollenen Hs. handelt es sich, wie Bettina Wagner im März 2011 feststellte, um Cgm 8627, siehe auch ?p=12400]

Es bleibt abzuwarten, wann diese Ermittlungen vom Handschriftencensus wieder ohne korrekte Attribution gestohlen werden.

19.10.2018 Karl Heinz Keller, Die mittelalterlichen Handschriften der Universitätsbibliothek Eichstätt, Bd. 4: Aus Cod. st 700 – Cod. st 766 (Kataloge der Universitätsbibliothek Eichstätt 1,4), Wiesbaden 2017, S. 249-255 verweist auf wiederholte Übereinstimmungen des Inhalts mit Cgm 5136 (Hsc, 1529 geschrieben von Frater Wolfgang Sturm, Viceguardian im Barfüßerkloster Heilbronn), vor allem aber mit Zweibrücken Hs. 30 (Hsc, “Predigtsammlung über das Altarsakrament, 1. Hälfte 15. Jahrhundert, Provenienz: Dominikanerinnen St. Katharina Straßburg). Die letzten drei Texte (zweimal Finck und Epistola, wie oben) auch im Cgm 6490 (Hsc, die Beschreibung von Wunderle 2018 ist nicht online).

Den Eintrag im Tenner-Katalog (Commons) verlinkte ich schon 2011, ohne das hier bislang nachzutragen.

“Buch von der Juden Irrung”, 1491

Die deutschsprachige Handschrift, geschrieben 1491 von einem Bernhard Ditterich zu Külsheim (badisches Frankenland), wurde im Katalog XVI (1938) von Karl und Faber als Nr. 9 aufgeführt:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_und_faber1938_12_06/0011

Sie wurde zuvor sehr viel ausführlicher von Gilhofer & Ranschburg Katalog 209 1932 S. 54f. Nr. 94 beschrieben
http://dla.library.upenn.edu/cocoon/dla/schoenberg/search.html?q=irrung
Der Katalog ist auf Scribd komplett einsehbar:
https://www.scribd.com/doc/33522570/Catalogue-no-209

Die Handschrift gelangte in die von dem Nazi-Bibliothekar Günter Schlichting aufgebaute berüchtigte Judaica-Bibliothek des Reichsintituts für die Geschichte des neuen Deutschlands in München. Schlichting erwähnt sie in der HZ 162 (1940), S. 570. Sie wird auch genannt in Heibers Monographie zu Walter Frank
http://books.google.de/books?ei=yqFuTcuCI4GhOuD-yYQJ&ct=result&id=OTDRAAAAMAAJ&dq=irrung+juden+schlichting+heiber&q=irrung+#search_anchor

Krämers Scriptores vermittelte mir den modernen Standort. Wann die Handschrift zum Cgm 8108 wurde, geht aus
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00035972/image_140
nicht hervor. [Digitalisat des Cgm 8108: MDZ]

http://www.handschriftencensus.de/21701 verweist darauf, dass Elisabeth Wunderle den Schreiber Ditterich mit dem Schreiber von Medical Center Ms. 2 der U of Alabama von 1489 gleichsetzt; ob Schriftgleichheit vorliegt, lässt sich aus der ungenauen Notiz nicht entnehmen.

Dass die Scans der Handschrift in Birmingham (Alabama)
http://www.handschriftencensus.de/18218
ins Netz kamen, geht auf meine Bitte zurück, der Peggy Balch im August 2009 nachkam. Inzwischen ist die URL – vom Handschriftencensus unbemerkt – geändert worden:
http://www.uab.edu/reynolds/manuscripts/practica

Der Handschriftencensus gibt übrigens auf der Seite der Handschrift in Alabama (wie Krämer) das falsche Datum 1490 statt richtig 1491 für die Münchner Handschrift.

Der antijüdische Text ist nicht etwa von Dietrich verfasst, es handelt sich um Buch I von “Der Seelen Wurzgarten”, von Georg Steer, ‘Bewährung, daß die Juden irren’, in: ²VL 1 (1978), Sp. 840f. als eigener Traktat angesetzt.

Es bleibt abzuwarten, wann diese Ermittlungen vom Handschriftencensus wieder ohne korrekte Attribution gestohlen werden. [Archivalia ist zitiert in:
http://www.handschriftencensus.de/21701 ]

Update: Elisabeth Wunderle hat mir weitere Angaben aus ihrer Beschreibung der Handschrift zur Verfügung gestellt, aus denen hervorgeht, dass die Handschrift 1953 als Geschenk in die BSB kam. Für den Verbleib 1945-1953 fehlen Hinweise. Zur Bibliothek des Reichsinstituts vgl. auch online
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2007/399

Es besteht in der Tat Identität der Schriftzüge. Die US-Bibliothek hat freundlicherweise noch eine Abbildung des Schreibervermerks ins Netz gestellt:

http://www.uab.edu/reynolds/manuscripts/practica/colophon

Nachtrag August 2104: Die ganze Handschrift in Alabama ist nun online.

http://archiv.twoday.net/stories/948992413

#forschung

Hs. in Alabama

Kolophon

Ideenklau ist genauso unredlich wie Plagiat

Ich werfe dem Handschriftencensus bekanntlich schwerwiegende Verstöße gegen die Grundsätze guten wissenschaftlichen Arbeitens vor.

http://archiv.twoday.net/stories/14630400

Besonders schäbig: Bei der Einarbeitung von Hinweisen musste ich bis zu einem Dreivierteljahr warten, aber wenn man sich den Fund eines Wissenschaftlers in widerwärtiger Weise ohne Kennzeichnung zu eigen machen kann, dann geht das schon am nächsten Tag!

Handschriften aus dem Karmelitenkloster Würzburg

Sigrid Krämer: Bibliothecae codicum medii aevi (lizenzpflichtige Datenbank: Dr. Erwin Rauner Verlag 2009-2010) hat dazu:

Würzburg, Karmeliter, 1252-1806.

LITERATUR
Deckert, Karmeliter, S. 18f.
G. baier, Geschichte der beiden Karmelitenklöster in Würzburg, Würzburg 1902.

Goslar, privat Sammlung Adam, 2166 (Dann Berkely, CA, Antiquar. Bernard M. Rosenthal, s.n.) a. 1450. Augustinus, Speculum peccatorum; http://etc.post. Lit: *Kristeller, Iter 5, S. 388.
1450
Würzburg, Karmeliter, 1 a. 1494 Aegidius de Baillieul, Opera; etc. s Joh. Joncherre de Furnis. Lit: *Stegmüller, RB 2, S. 881-902.
1494
(0), , a. 1471 Valerius Maximus, Factorum et dictorum memorabilium libri undecim; etc. p Samlung Adam, Nr. 25.
1471
(0; Div. Hss. Antiq. Karl & Faber, Auktion 15, München Nov. 1937, Nrr. 5, 7, 9-11, 26, 36, 38, 39, 40?, 56, 61, u. a.), ,
0

Wie üblich ist der ganze Eintrag fehler- und höchst lückenhaft.

“1252-1806” ist nicht die korrekte Lebenszeit des von 1627 bis heute bestehenden Konvents der unbeschuhten Karmeliten St. Barbara in Würzburg. Die Klosterbibliothek wurde 1945 zerstört, doch sind bereits vorher zahlreiche Handschriften in den Antiquariatshandel gelangt.

Seite des Klosters zur Bibliothek
http://www.reuerer.de/?page_id=639

Eintrag im Handbuch der historischen Buchbestände
http://www.vifabbi.de/fabian?Bibliotheca_Carmelitana

St. Barbara der beschuhten Karmeliten wurde in der Säkularisation aufgehoben.

Vermutlich wurde Cod. 1 nach 1945 aus dem Handel erworben.

Krämer unterschlägt die von Thurn 1990 S. 116ff. beschriebenen Handschriften der UB Würzburg, die überwiegend aus dem Handel erworben wurden:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0243_b116_jpg.htm

An mittelalterlichen Codices sind das:

http://M.ch.q.387, geschrieben von dem Würzburger Karmeliten Johannes Dasen. Wie angesichts der extrem lückenhaften Erfassung der Kataloge nicht anders zu erwarten findet Manuscripta Mediaevialia bei der Suche nach Dasen nicht diese Würzburger Handschrift, sondern nur die ebenfalls von ihm geschriebene Handschrift München Clm 28517
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/obj90352875,T.html
Zu Dasen siehe auch
http://goo.gl/ZzeLD = http://books.google.com (Wiener Immatrikulation!)

http://M.ch.q.432 – 1980 bei Tenner aus Sammlung Adam Goslar erworben. Es handelt sich um Karl & Faber XVI, 1938 Nr. 8, der Katalog gerade digitalisiert in Heidelberg
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_und_faber1938_12_06/0010

http://M.ch.q.433 – 1980 bei Tenner erworben. Es handelt sich um Karl & Faber XVI, 1938 Nr. 7

http://M.ch.o.35

Außerdem eine Handschrift, an eine Inkunabel angebunden, und ein Fragment des Nibelungenlieds, ausgelöst aus einem Druck.

Clm 28517 wurde ebenfalls bei Karl und Faber 1938 angekauft, es ist die Nr. 5 des zitierten Katalogs.

Karl und Faber Nr. 21 (aus dem Würzburger Karmelitenkloster) ist eine lateinische Sermones-Handschrift von 1396. Verschollen?

Nr. 24 ist der von Krämer nachgewiesene Valerius Maximus von 1471. Verschollen
http://dla.library.upenn.edu/cocoon/dla/schoenberg/search.html?q=valerius+maximus+1471 hat nur den Tenner-Verkauf

Halten wir fest: Krämer hat nur die Auktion von 1937 (noch nicht online), nicht die von 1938, obwohl auch dort einige Stücke aus dem karmelitenkloster zum Verkauf kamen.

Zu erwähnen ist noch eine Augsburger (Oettingen-Wallerstein) Handschrift mit Einband aus dem Kloster St. Barbara, bei der die Provenienz aufgrund inhaltlicher Indizien wahrscheinlich ist:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/obj90621532,T.html

Sollen Bibliotheken Guttenbergs Dissertationen aussondern?

Ohne auf bibliotheksrechtliche (z.B. Künzle, Schweiz. Bibl. u. DokR 1992 S. 135) und sonstige juristische Literatur zum Thema Bezug zu nehmen, erörtert Steinhauer diese Frage:

http://www.bibliotheksrecht.de/2011/03/02/guttenberg-aussondern-10740355

Die geschädigten Urheber müssen den Anspruch aus § 98 UrhG gegen jede einzelne Bibliothek geltend machen. Vorher besteht grundsätzlich keine Handlungspflicht. Im Interesse der Bestandsschonung sollte Guttenbergs Arbeit gleichwohl rarifiziert bzw. auf eine Präsenznutzung beschränkt werden. In jedem Fall aber ist von einer Aussonderung der Arbeit abzusehen.

§ 98 UrhG enthält aber keinen grundsätzlichen Vorbehalt zugunsten der Bewahrung eines Plagiats als historischer Quelle z.B. in den Pflichtexemplarbibliotheken. Es ist also durchaus denkbar, dass ein gerichtlicher Vernichtungsanspruch Erfolg hat. Die Bewahrung historischer Quellen ist nach herrschender Meinung grundrechtlich nicht geschützt, während ich auf das Kulturstaatsprinzip i.V. mit Art. 5 GG verweisen möchte.

Steinhauer hätte anmerken müssen, dass eine Präsenzbenutzung in Bibliotheken üblicherweise nicht als Verbreitungsakt gesehen wird. In Präsenzbibliotheken findet also keine Rechtsverletzung statt.

Inkunabelerschließungsprojekt in Glasgow

The University of Glasgow possesses over 1,000 fifteenth-century imprints, the largest number owned by any one Library in Scotland; around half of these are from the collection of Dr William Hunter, the distinguished 18th century anatomist.

You can see what has been achieved so far by visiting the website:
http://www.gla.ac.uk/services/specialcollections/incunabulaproject

So far, 150 books have been described (with particular attention being paid to copy specific details) on a dedicated website with images and indexes. Additionally, each book is being fully catalogued and records may also be retrieved via the Library’s rare books search: http://eleanor.lib.gla.ac.uk/search~S15

Please note that this is a work in progress. This is a long term project that will take several years to complete, and more records will be added regularly. We will be providing updates on the Library blog: http://universityofglasgowlibrary.wordpress.com

Unter den ausführlich dokumentierten Provenienzen sind auch nicht wenige deutsche, beispielsweise die – hier neulich bereits erwähnten http://archiv.twoday.net/stories/14630410 – Kreuzherren von Helenenberg

http://goo.gl/zooYD = http://gla.ac.uk

(Needhams IPI hat nur WELSCHBILLIG (N. of Trier), OCrucif, Helenberg: Paris BNF R-195)

Die Bilder liegen auf Flickr.

Ownership inscription in Zacharias Chrysopolitanus: Unum ex quatuor seu Concordantia evangelistarum