http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/helbing_nachf1933_10_24
Siehe auch
?s=donaueschinge
http://diglib.hab.de/wdb.php?dir=mss/81-17-aug-2f
Zur Handschrift, die aus dem 9. Jahrhundert stammt:
Dissertation von Stephanie Westphal 2003
http://eldiss.uni-kiel.de/macau/receive/dissertation_diss_00000960
Rezensionen dieser Arbeit
http://www.sehepunkte.de/2008/05/13154.html
http://www.iaslonline.de/index.php?vorgang_id=2855
Sogar auf Bild Online dominieren inzwischen diejenigen, die Guttenbergs Rücktritt wollen.
http://www.bildblog.de/28172/deutschlands-flexibelste-meinung
In den Meinungsspalten der Printpresse ist die Stimmung ebenfalls überwiegend negativ.
Die Opposition fordert seinen Rücktritt, der Rückhalt in der CDU erodiert langsam. Der Star-Politiker ist angezählt.
Meint Rainer Kuhlen
http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=357
Zum Thema und Autor
?s=kuhlen
“Die Verzeichnung oder optische Verzerrung ist ein geometrischer Abbildungsfehler optischer Systeme, der zu einer lokalen Veränderung des Abbildungsmaßstabes führt. Die Maßstabsänderung beruht auf einer Änderung der Vergrößerung mit zunehmendem Abstand des Bildpunktes von der optischen Achse. Die Verzeichnung ist daher rotationssymmetrisch um einen Punkt, der auch Verzeichnungszentrum genannt wird.
Nimmt die Vergrößerung zu den Rändern des Bildfelds zu, dann wird ein Quadrat kissenförmig verzeichnet. Im umgekehrten Fall spricht man von tonnenförmiger Verzeichnung. Es können auch Verzeichnungen höherer Ordnung auftreten, und die Überlagerung verschiedener Ordnungen kann zu einer wellenförmigen Abbildung gerader Linien führen („wellenförmige Verzeichnung“).
Aufnahme durch ein Fischaugenobjektiv mit starker tonnenförmiger Verzeichnung
Bild mit deutlich erkennbarer tonnenförmiger Verzeichnung
Bei optischen Geräten für den alltäglichen Gebrauch ist die Verzeichnung kein merklicher Nachteil und wird daher in Kauf genommen. So haben Brillen für Kurzsichtige zum Rand hin eine stark tonnenförmige Verzeichnung. Bei Geräten mit mehreren Linsen, etwa bei Fernrohren, kann die Verzeichnung durch optische Kompensation gering gehalten werden:
* Verwendung von verschieden gekrümmten und unterschiedlich dicken Linsen
* Glassorten (Kronglas, Flintglas) mit unterschiedlicher Brechzahl für die einzelnen Linsen.
Diese verzeichnungsfreien Optiken nennt man orthoskopische Linsensysteme. Bei visuell genutzten Optiken wird jedoch nicht selten eine kissenförmige Verzeichnung absichtlich implementiert, um den störenden Globuseffekt zu eliminieren.
Werden fotografische Abbildungen für präzise Messungen verwendet, so sind möglichst korrigierte Linsensysteme erforderlich. Darüber hinaus wird die restliche Verzeichnung messtechnisch bestimmt und bei der Auswertung des Bildes rechnerisch korrigiert.
Die Verzeichnung eines Objektivs darf nicht mit der perspektivischen Verzerrung verwechselt werden, die daher kommt, dass man das Bild nicht in dem gleichen Blickwinkel betrachtet, in dem das Motiv von der Kameraposition aus zu sehen war. …”
Quelle: Wikipedia
“Unter dem Gestein des südafrikanischen Witwatersrand-Beckens schlummert Wasser, das rund zwei Milliarden Jahre alt sein könnte. Die Zusammensetzung des Wassers unterscheidet sich fundamental von heutigen Vorkommen. …. In Felsklüften in etwa drei Kilometern Tiefe bohrten nun Barbara Sherwood Lollar von der University of Toronto und unter anderem ihre Kollegen vom Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf Wasser an, das rund zwei Milliarden Jahre alt sein könnte – das älteste fossile Wasservorkommen, das bislang bekannt ist. ….Ihr Fund bestätigt den Geowissenschaftlern, dass das Becken ein einzigartiges Archiv der Erdgeschichte darstellt……”
Handelsblatt, 22.2.2011
“Karsten Botts großangelegtes Sammel-Projekt birgt das Utopische und es zeugt von obsessiver Energie. Der in Frankfurt am Main lebende Künstler sammelt seit jeher Alltagsdinge aller Art. Sein “Archiv für Gegenwarts-Geschichte” beherbergt mittlerweile über eine halbe Million Objekte aus dem täglichen Leben. Bei den gefundenen, gekauften oder dem Müll entrissenen Objekten handelt es sich um alles, was Menschen in Gebrauch haben oder hatten: Werkzeug, Verpackungen, Brillenbügel, Zahnbürsten, Zeitschriften, Eierwärmer, Schneebesen, Radio, Joghurtbecher usw. Sie können alt, neu, abgenutzt, defekt, intakt, beschädigt oder voll von Gebrauchsspuren sein. Es sind vor allem Dinge, die wir als wert- oder kulturlos empfinden, die in Karsten Botts Archiv, in dem keine (Werte-)Hierarchie existiert, Eingang finden. Der Künstler entreißt die Gegenstände dem Kreislauf von Produktion, Erwerb, Gebrauch, Verschrottung und fügt sie in eine fortlaufende Enzyklopädie, in derdie Dinge einen Wert um ihrer selbst Willen erlangen. Karsten Bott interessiert zugleich, welche Dinge die Menschen brauchen und was sie tatsächlich damit machen oder welche Beziehung die Objekte untereinander haben und welche Rolle sie innerhalb eines Terrains wie zum Beispiel der Küche oder dem Bad spielen. Sie werden nach Themen, Gruppen oder Typen wie Spielzeug oder Zeitschriften sortiert. Auch übergeordnete Themen wie Glaube, Krieg oder Familie werden als Bereich gefasst. Die Zuordnung der Objekte ist dabei nicht zwingend, die Grenzen zwischen einzelnen Bereichen sind fließhttp://end.In der Alltäglichkeit der Gegenstände verweisen sie den Betrachter nicht auf fremdes, sondern auf das eigene Leben. Für Karsten Bott stellen sie “Geschichtsdokumente der Menschheit” dar, die nicht erst vergraben werden müssen, damit später die Archäologen sie als wertvoll erachten. In ihrer Gesamtheit geraten Karsten Botts Präsentationen zu einer Bestandsaufnahme des Lebens und einer in die Gegenwart vorgezogenen Archäologie. Die Ausstellung in der Kunsthalle Mainz zeigt die bisher umfangreichste Präsentation des Archivs von Karsten Bott. Annähernd 300.000 Gegenstände werden, auf einer Bodenfläche von 600 Quadratmetern ausgebreitet, zu sehen sein. Die Besucher bewegen sich auf Stegen durch die Ausstellung und befinden sich buchstäblich über den Dingen.Wir danken der Stiftung Kultur Rheinland-Pfalz für die großzügige Unterstützung der Ausstellung.”
Quelle: Kunsthalle Mainz
Das Foto zeigt die Mitglieder der Geschichtsagentur Gelderland (Schüler des Friedrich-Spee-Gymnasiums Geldern) im Lesesaal des Kreisarchivs beim Studium einer Karte aus dem Jahr 1761. Rechts im karierten Hemd steht der Lehrer/Betreuer des Projektes, Stefan van Wickern.
“Das Kreisarchiv ist in den vergangenen Tagen eine Bildungspartnerschaft mit dem Friedrich-Spee-Gymnasium Geldern eingegangen, mit dem es bereits seit längerem eine sehr gute Zusammenarbeit pflegt. Die Kooperation dauert zunächst zwei Jahre und kann verlängert werden. Ziele der Vereinbarung sind die Entwicklung und Förderung der Recherche- und Informationskompetenz, der historischen und politischen Bildung der Schüler sowie der Ausbau der Zusammenarbeit der beiden Partner.
Nachhaltig und langfristig planen
Im Rahmen der Partnerschaft wurden mit der Kreisarchivarin und einem Geschichtslehrer der Schule Kontaktpersonen benannt, die die Zusammenarbeit planen, bewerten und bisherige Aktivitäten weiterentwickeln.
Dabei geht es u. a. um die Begleitung des schulischen Forschungsprojektes „Geschichtsagentur Gelderland“, um Führungen durch das Archiv, um Methodentraining (Recherchieren, Lesen und Auswerten historischer Quellen im Archiv) sowie um die Beratung und Betreuung bei Facharbeiten und Schulpraktika. Kreisarchivarin Dr. Beate Sturm: „Damit wollen wir dazu beitragen, dass die Zusammenarbeit von Archiven und kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen gefestigt und nachhaltige Planungen sichergestellt werden.“ Nur so ließen sich dauerhafte Erfolge erzielen.
Der Kreis Kreisarchiv kommt mit der Bildungspartnerschaft dem Aufruf des Landes Nordrhein-Westfalen nach, das im Jahr 2005 gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden die Initiative „Bildungspartner NRW” gestartet hat. „Bildungspartner NRW“ regt Kooperationen zwischen Schulen und anderen Bildungseinrichtungen (z.B. Bibliotheken, Museen) mit dem Ziel an, neue Kontakte zu knüpfen und bereits bestehende zu intensivieren.”
Quelle: Pressemitteilung Kreis Kleve, 21.02.2011
Informationen zur Bildungspartnerschaft in NRW:
http://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de
“LAUFZEIT ist eine monatlich in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg erscheinende Laufsport-Zeitschrift. Sie wendet sich an sowohl an Einsteiger als auch Wettkampfläufer und wurde 1990 in Berlin gegründet.
Regelmäßige Themen und Rubriken sind Berichte und Ergebnisse von Laufveranstaltungen, Marktübersichten, Technik und Tests von Laufschuhen, Sportgeräten und -bekleidung. Hinzu kommen Trainingshinweise, Ernährungs- und Gesundheitstipps. Der Kalender „LAUFJAHR“ mit Laufterminen aus Deutschland und Nachbarländern erscheint jeweils in der Januar-Ausgabe.”
Quelle: Wikipedia
s. a. http://www.laufzeit.de
The Thomas Raddall Research Centre houses the most extensive records of the Mayflower descendants in Nova Scotia. Search vital statistics from Simeon Perkins Diary 1766-1812. You will also find extensive genealogical data on the New England Planters and the Foreign Protestants, manuscripts of Robert Long and T.B. Smith (who complied over 1,500 genealogies), shipping records and photographs illustrating ship building and commercial history. The newest addition to the archives is a collection of graveyard books by Tim MacDonald, full of genealogies and pictures of tombstones, allowing researchers to visit a graveyard without going to the site.
The centre includes a faithful reproduction of the author’s study, including his own furnishings, the centre also houses the early proprietors’ township records form 1759 leading to the Mayflower and Empire loyalists descendants.
Die FAZ berichtet über die Versuche von Kanzlerin Merkel und der Regierungskoalition, Guttenberg zu halten:
Fehlerhaftes Zitieren und auch massenhaftes Abschreiben aus anderen Texten sollen, wie in den Besprechungen zur Vorbereitung dieser Linie verabredet wurde, nicht zu Maßstäben eines Verbleibenkönnens Guttenbergs im Kabinett gemacht werden. Dem Verteidigungsminister sei nicht der Vorwurf eines „Amtsmissbrauches“ zu machen. Vergleichende Vorwürfe, dass unter dieser Maßgabe auch ein privat steuerhinterziehender Minister im Amt bleiben könne, werden als ungebührlich zurückgewiesen. Denn Guttenberg werde kein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen. http://goo.gl/sSqDe
Das ist nicht wahr. Die umfangreichen Plagiate erfüllen eindeutig den Tatbestand des § 106 UrhG, der für die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsieht.
Wenn bei dem CDU-Politiker Kasper, dessen Arbeit ebenfalls als Flickenteppich aus Plagiaten beschrieben wird, 90 Tagessätze als Geldstrafe verhängt wurden, kann es bei Guttenberg im Prinzip nicht anders sein:
http://archiv.twoday.net/stories/14644114
Als Jurist musste Guttenberg auch ohne spezielle urheberrechtliche Kenntnisse wissen, dass es nicht zulässig ist, geschützte Texte von anderen, die ganz offensichtlich nicht von der Zitatschranke des § 51 UrhG erfasst werden, in seiner Arbeit zu vervielfältigen und zu verbreiten. Dies betrifft unter anderem die seitenweise ausgeschriebenen Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, bei denen ein ausdrücklicher Hinweis auf den Urheberrechtsschutz gegeben wurde.
Wie aus meinem Buch “Urheberrechtsfibel” (PDF) bekannt sein könnte, bin ich strikt gegen das Urheberrechtstrafrecht. Aber wenn man es anwendet, kann man nicht Kasper bestrafen und Guttenberg laufenlassen.
Es gilt zwar die strafrechtliche Unschuldsvermutung, aber die Urheberrechtsverletzungen könnten für den CSU-Politiker trotzdem noch brisant werden.
Eine Strafbarkeit kann auch gegeben sein, wenn hochschulrechtlich keine Entziehung des Doktorgrads erfolgt. Und ist ist auch unabhängig von einer zivilrechtlichen Einigung mit den plagiierten Autorinnen und Autoren.
Siehe dazu auch die auch sonst lesenswerte Entscheidung des VG Berlin von 2009
Auszug:
Mit der Verfasserin der Diplomarbeit habe sie sich mittlerweile durch Abschluss eines Vergleichs ohne Anerkennung einer Urheberrechtsverletzung geeinigt.
In diesem von der Beklagten im Verlauf des vorliegenden Klageverfahrens in Kopie übersandten „Rechtsanwaltsvergleich“ vom 24./26. März 2003 verpflichtete sich die Klägerin, die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung der veröffentlichten Fassung ihrer Dissertation sowie die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung der Diplomarbeit oder von Teilen dieser Arbeit zu unterlassen. Ferner erkannte die Klägerin das Urheberrecht der Verfasserin der Diplomarbeit an deren Arbeit an, verpflichtete sich, bis auf ein zum privaten Gebrauch bestimmtes Exemplar sämtliche in ihrem Besitz befindlichen Vervielfältigungsstücke ihrer Dissertation zu vernichten sowie Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (Schadensersatz wegen Verletzung des Urheberrechts) sowie eine Entschädigung gemäß § 97 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (Nichtvermögensschaden bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Urheberrechtsverletzung) zu leisten und der Verfasserin der Diplomarbeit deren Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
Siehe auch
?s=guttenberg
Frederic J. Grevin wrote in Archives-L:
Isabelle Neuschwander, Director of the French National Archives, was fired last Friday (2/19/2011).
Ms. Neuschwander had been the executive sponsor and project leader of the development of a new national Archives facility in Pierrefitte, outside of Paris.
Though no formal explanation has been issued by the French government, the general sentiment, according to the article in Le Monde ( http://www.lemonde.fr/culture/article/2011/02/22/la-directrice-des-archives-nationales-limogee_1483498_3246.html#ens_id=1483504 ) is she was found lacking in enthusiasm for the project promoted by French President Sarkozy to set up a “Maison de l’histoire de France” in the Hôtel de Soubise mansion, the Paris headquarters of the National Archives.
The article in Le Monde says word from the Ministry of Culture is her competence was not in doubt, but that it was necessary to “bring strong leadership to the head of the Archives.”
The Le Monde article quotes Hervé Lemoine, Director of the French Archives, as stating a new director, “someone who will work in agreement with us” will be appointed by the end of the week (meaning by Friday 2/25).
The joint union committee representing National Archives staff has denounced the firing as a “political decision” intended to “decapitate the institution”.
See also
http://www.lepoint.fr/culture/la-directrice-des-archives-nationales-limogee-21-02-2011-1297945_3.php (French)
Die Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie schreibt 2011 wieder einen Nachwuchspreis aus. Mit diesem Preis sollen Aufsätze ausgezeichnet werden, die in besonderer Weise auf künftige Entwicklungen im Bibliothekswesen aufmerksam machen oder übergreifende Darstellungen für das Archiv-, Bibliotheks- und
Informationswesen bieten.
Seit 1948 erscheint die Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie im Verlag Vittorio Klostermann in Frankfurt am Main, seit 1991 vereinigt mit dem 1884 gegründeten Zentralblatt für Bibliothekswesen. Die Gebiete Bibliothekswesen und Bibliographie gehören schon von Anfang an zu den Programm-Pfeilern des Verlags.
Der vom Verlag Vittorio Klostermann gestiftete ZfBB-Nachwuchspreis wird jährlich verliehen und ist mit 1.000,– Euro dotiert. Die feierliche Verleihung des Preises findet jeweils im Herbst im Rahmen der jährlichen ZfBB-Herausgebersitzung in der Villa Bonn in Frankfurt am Main statt. Die Preisträgerin oder der Preisträger wird von einer Jury gewählt, die vom Herausgeberkreis der Zeitschrift berufen wird. Verbunden mit der Auszeichnung ist die Publikation des Auf satzes in der ZfBB.
Die Ausschreibung richtet sich an Absolventinnen und Absolventen bibliothekarischer und archivalischer Ausbildungsgänge sowie bibliotheks- und informationswissenschaftlicher Studiengänge in Deutschland, Österreich und in der Schweiz. Der Abschluss sollte nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Eingereicht werden können Aufsätze, die dem Themenspektrum der Zeitschrift entsprechen und die Autorenrichtlinien berücksichtigen; nachzulesen auf der Website der ZfBB über httb://www.klostermann.de. Einsendungen sind mit Lebenslauf und gegebenenfalls einer Liste bereits veröffentlichter Beiträge bis zum 15. Juni 2011 per E-Mail an die Frankfurter Redaktion der ZfBB zu richten:
Dr. Natalie Kromm
Deutsche Nationalbibliothek
Adickesallee 1
60322 Frankfurt am Main
E-Mail: n.kromm@dnb.de
Auch für Rückfragen steht Frau Dr. Kromm gerne zur Verfügung: Tel. (069) 15 25-10 04
via Archivliste!
Anm.: Dann eben so, wenn “wir” schon selber keine adäquate Würdigung des Archivnachwuchses auf die Beine stellen können.
http://www.vorarlberg.at/VLB/vlballgemeines/neuank%C3%A4ufe/archiv/ich_bin_neu_hier_0211.htm
berichtet über ein neu erworbenes Betbuch enthaltend Morgen, Abend, Meß, Beicht und Comunion Gebeter nebst andern schönen Gebetern zusammen geschriben im Jahr 1790.
http://www.internet-law.de/2011/02/aberwitziger-datenschutz-made-in-germany.html
Heise berichtet über einen aktuellen Fall in dem der niedersächsische Datenschutzbeauftragte den Einsatz des Werbeprogramms Google AdSense, des Amazon Partnerprogramms und des IVW-Pixels als datenschutzwidrig beanstandet hat und zudem das Webhosting als Auftragsdatenverarbeitung (i.S.v. § 11 BDSG) qualifiziert. Dem Betreiber von zwei Internetforen wurde aufgegeben, die Übermittlung personenbezogener Daten über die Dienste Google AdSense, Amazon Einzeltitel-Links sowie IVW-Box einzustellen und die Anwendungen aus dem Quelltext zu entfernen. Aus dem Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz – das mir vorliegt – ergibt sich zudem, dass die Datenschutzbehörde der Ansicht ist, beim Hosting würde eine sog. Auftragsdatenverabeitung nach § 11 BDSG stattfinden. Der Forenbetreiber wurde aufgefordert, die Zulässigkeit der Auftragsdatenverarbeitung durch seinen Host-Provider (Host Europe) nachzuweisen.
Die Datenschützer schießen mit solchen Maßnahmen sehr weit über das Ziel hinaus. […] Die Haltung des niedersächsischen Landesbeauftragten kann man daher getrost als aberwitzig bezeichnen.
Für mich ist das Vorgehen der Datenschützer aber auch ein weiterer Beleg dafür, dass das deutsche und europäische Datenschutzrecht nach wie vor den Anforderungen des Internetzeitalters nicht gewachsen ist und die Datenschutzbehörden dieses Problem durch eine exzessive Auslegung datenschutzrechtlicher Bestimmungen noch zusätzlich befeuern.
Sehr richtig!
Update:
http://www.paloubis.com/2011/02/ip-adressen-datenschutz-internet-werbung
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,746787,00.html
http://saifalislamgaddafithesis.wikia.com/wiki/Main_Page
The topic of this Wiki is the analysis of Saif Al-Islam Gaddafis LSE Thesis:
THE ROLE OF CIVIL SOCIETY IN THE DEMOCRATISATION OF GLOBAL GOVERNANCE INSTITUTIONS
for any plagiaristic content.
You can find the thesis here: http://saifalislam.ly/files/2010/06/19ca14e7ea6328a42e0eb13d585e4c22.pdf
Via
http://www.boingboing.net/2011/02/22/saif-gadaffhi-plagia.html
See for a German plagiarism case
?s=guttenberg
Nicht nur das Abstract weist erhebliche Mängel auf:
Palenik, Iris (2010) “… wann ich hab die hailigen sunderlichen lieb gehabt”.
Diplomarbeit, Universität Wien. Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
BetreuerIn: Niederkorn, Meta
http://othes.univie.ac.at/12710
Es geht um Cgm 6834
http://www.handschriftencensus.de/20099 (Link zum Digitalisat fehlt!)
Digitalisat Bd. 1
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00016832/image_1
Die Entstehung in einem Augsburger Kloster ist für mich nicht schlüssig belegt. Die Autorin zitiert zwar meine Arbeit
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5242
hat aber die von mir geübte methodische Kritik nicht berücksichtigt. Ob die umfangreichen Transkriptionen etwas taugen, vermag ich nicht zu sagen. Da die Handschrift sehr gut lesbar ist und bei Kollation des Anfangs keine Lesefehler zutagetreten, mag das so sein.
http://www.iuwis.de/blog/guttenberg-%E2%80%93-mit-konsequenzen-f%C3%BCr-wissenschaftsethos
Wieder einmal hat Rainer Kuhlen Überlegungen angestellt, ohne die hier kurz zuvor publizierten Gedanken zur Kenntnis zu nehmen:
http://archiv.twoday.net/stories/14645329
Kuhlen schreibt: Dissertationen gehören in den öffentlichen und elektronischen Raum, nicht in die Schublade der Gutachter oder in die Regale einer einzelnen Universitätsbibliothek. Das heißt nun nicht unmittelbar, dass für Dissertationen, wie es ja für die Qualitätskontrolle jenseits des individuellen Peer Review zuweilen erprobt wird, ein Public Reviewing zu erfolgen habe. Aber allein schon die Gewissheit, dass jede Arbeit unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens weltweit öffentlich zugänglich wird, wird dazu führen, dass Gutachter sorgfältiger arbeiten und vor allem Verfasser solche Werken sich eher bemüßigt sehen, die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens einzuhalten.
Ich schrieb: Es ist dringend vorzusehen, dass jede Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver Open Access zu veröffentlichen ist. Schon das Wissen, dass jeder dann nach unerlaubten Entlehnungen fahnden kann, kann abschreckende Wirkung entfalten.
Kuhlen spricht auch das Thema Open-Access-Mandate und Zweitveröffentlichungsrecht an:
Dies wird ja derzeit über die Einführung eines, vermutlich in § 38 UrhG zu verankernden Zweitveröffentlichungsrechts im Rahmen des Dritten Korbs diskutiert. Anders als bislang die Mehrzahl der Wissenschaftsorganisationen bin ich allerdings der Ansicht, dass ein Zweitveröffentlichungsrecht zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, aber nicht ausreicht. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, dass die teilweise oder ganz mit öffentlichen Mitteln erstellten Werken frei für jedermann, nach Möglichkeit ohne jede Embargo-Frist, zur Einsicht und Verfügung stehen.
Diese Entscheidung den Autoren selber zu überlassen, ob sie also das eventuell wiedergewonnene Zweitveröffentlichungsrecht für eine Open-Access-Bereitstellung nutzen wollen, hieße das Ziel der durchgängigen öffentlichen Verfügbarkeit von mit öffentlichen Mitteln erstellten Werken unakzeptabel weit in die Zukunft zu verschieben.
Welches Regulierungsmittel, die freie Zugänglichkeit zu erreichen, passend ist, muss ausgelotet werden. Möglich wäre die Einführung einer Zwangslizenz gegenüber den Rechteinhabern zugunsten von öffentlichen Einrichtungen wie Bibliotheken. Vielleicht reichten aber einfache Änderungen in den Arbeits-/Dienstverträgen der Wissenschaftler aus. Aber dass eine solche freie Verfügbarkeit nicht zuletzt auch ein Mittel zur Qualitätssicherung ist, kann man aus dem Fall Guttenberg lernen.
Kuhlen unterlässt es, meine ausführliche Stellungnahme dazu in meiner Steinhauer-Rezension zu zitieren:
http://archiv.twoday.net/stories/8401787
Wie soll eine weiterführende Diskussion stattfinden, wenn man sich nicht bemüht, den Kreis der Zitierwürdigen
fair zu bestimmen? Schreibe ich hier für den Papierkorb oder was? Natürlich kann auch ich nicht sicherstellen, dass ich alles Maßgebliche zur Kenntnis nehme und Ideen anderer immer korrekt attribuiere – das ist bei dieser Art von Diskurs schlicht und einfach nicht möglich. Dass Kuhlen sich aber darum hinreichend bemüht, kann ich nicht finden.